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Aufwertung des gesamten Kleedreiecks in Fechenheim-Süd

Vorlagentyp: B

Bericht

Die Bedingungen zur Entwicklung der städtischen Flächen an der Willmannstraße und der Baumertstraße (299/2, 296/6, 302/1) für eine Konzeptvergabe für gemeinschaftliches Wohnen wurden vom Stadtplanungsamt sowie vom Liegenschaftsfonds hinreichend untersucht. Aufgrund von Erbbaurechten und bauordnungsrechtlichen Einschränkungen sind die Flächen in der Bebaubarkeit limitiert. Als Voraussetzung für die Entwicklung wurde der Ankauf der Baumertstraße 1 (616/290, 290/2) identifiziert oder alternativ eine Zustimmung des Eigentümers zum Überschreiten von Abstandsflächen sowie die Ablösung der Stellplätze auf dem Flurstück 302/1. Im Ergebnis kann die auf dem Flurstück 302/1 bestehende Erbpacht (fortlaufend bis zum Jahr 2041) nicht vorzeitig beendet bzw. zurückgefordert werden, u.a. auch, weil notwendige (d.h. baurechtlich nachgewiesene) Stellplätze auf diesem Flurstück genehmigt wurden und somit gebunden und zudem durch eine Vereinigungsbaulast gesichert sind. Trotz intensiver Bemühungen konnte vom Eigentümer der Flurstücke 616/290 und 290/2 keine Zustimmung zur Veräußerung der Liegenschaft oder zum Überschreiten von Abstandsflächen erreicht werden. Vom Liegenschaftsfonds wird das Projekt zum aktuellen Zeitpunkt nicht weiterverfolgt, da die Fläche unter den jetzigen Rahmenbedingungen aus städtebaulichen wie auch wirtschaftlichen Gründen nicht zur Bebauung geeignet ist. Sofern eine Ablösung der Stellplätze oder eine Veräußerung der Flurstücke 616/290, 290/2 in Aussicht stehen, kann die Planung wiederaufgenommen werden. In welchem Rahmen eine Aufwertung der angrenzenden, dreieckförmigen Platz- und Grünfläche erfolgen kann, ist noch nicht abschließend geprüft. Die finanziellen Restmittel aus dem Förderprogramm "Lebendige Zentren" sind nicht ausreichend, um eine umfassende Umgestaltung des öffentlichen Raumes am Kleedreieck mit Einbezug der angrenzenden Verkehrsräume durchzuführen. Zur Finanzierung einer solch umfassenden Maßnahme gibt es derzeit keine weiteren Ansätze im Investitionsprogramm der Stadt Frankfurt am Main.

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

Sitzung 33
OBR 11
TO I, TOP 22
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage B 337 wird zurückgewiesen.
Zustimmung:
Grüne SPD Linke
Ablehnung:
CDU
Sitzung 31
Ausschusses für Mobilität und Smart-City
TO I, TOP 17
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 337 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke AFD VOLT BFF-BIG
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Sitzung 31
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I, TOP 19
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 337 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke VOLT ÖkoLinX-ELF FRAKTION BFF-BIG
Ablehnung:
Gartenpartei