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Wilde und illegale Nutzung im Landschaftsschutzgebiet Zone I zwischen Vilbeler Landstraße, Florianweg und Taschnerstraße

Vorlagentyp: B

Bericht

Die vom Ortsbeirat angesprochene Verfolgung von Verstößen gegen die Bestimmungen der Landschaftsschutzverordnung "in anderen Gebieten" der Stadt durch die zuständige Abteilung Naturschutz und Biodiversität als Untere Naturschutzbehörde bezieht sich auf die flächenhafte Bearbeitung von widerrechtlichen Zuständen in ökologisch hochwertigen Schutzbereichen wie in FFH-Gebieten oder aktuelle und intensive Eingriffe in die Schutzzone II des Landschaftsschutzgebietes. Die Bearbeitung dieser Vorgänge hat für den Magistrat oberste Priorität. Aufgrund der stadtweit hohen Anzahl an illegalen Eingriffstatbeständen kann das für die Kontrolle des gesamten Außenbereiches und des Landschaftsschutzgebietes "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main" zuständige Team der Unteren Naturschutzbehörde, derzeit in der Zone I nicht mit Priorität tätig werden. Es ist deshalb nicht abschätzbar, wann ein flächenhaftes Vorgehen in dem Bereich zwischen Vilbeler Landstraße, Florianweg und Taschnerstraße erfolgen kann.

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

Sitzung 23
OBR 16
TO I, TOP 28
Zurückgestellt / Beraten
a) Die Vorlage B 328 wird bis zur nûÊchsten turnusmûÊûŸigen Sitzung zurû¥ckgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurû¥ckzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 21
Ausschusses fû¥r Klima- und Umweltschutz
TO I, TOP 20
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 328 dient zur Kenntnis. (ErmûÊchtigung gemûÊûŸ ôÏ 12 GOS)
Zustimmung:
CDU SPD FDP Linke
Ablehnung:
BFF-BIG AFD FRAKTION Gartenpartei
Sitzung 24
OBR 16
TO I, TOP 7
Angenommen
Anregung OA 405 2023 1. Die Vorlage B 328 wird zurû¥ckgewiesen. 2. Die Vorlage OF 211/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
WBE CDU FDP Linke
Ablehnung:
SPD

Verknüpfte Vorlagen