Verkehrsentwicklung Bahnhofsviertel III: Straßenumgestaltungen in der Kaiserstraße
Bericht
Die Kaiserstraße ist zwischen Neue Mainzer Straße und Roßmarkt bereits als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich (Tempo-30-Zonen-Regelung) ausgewiesen. Dies gilt ebenfalls für die Friedensstraße, die am Kaiserplatz in die Kaiserstraße übergeht. Eine bauliche Umgestaltung war mit der Änderung der Beschilderung in einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich nicht verbunden. In weiten Teilen dieser beiden genannten Abschnitte wird das Parken monetär bewirtschaftet (Parkscheinparken). An einigen Stellen wurden Ladezonen beschildert. In dem Abschnitt zwischen Gallusanlage und Neue Mainzer Straße gibt es in der Kaiserstraße nahezu keine Geschäfte. Dieser Abschnitt ist daher für die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches nicht geeignet. Die Taxiplätze sollten bestehen bleiben. In dem Abschnitt der Kaiserstraße zwischen Kaisersack und Gallusanlage gibt es Potenzial für die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches. Der Magistrat verweist dabei auch auf seinen Bericht vom 7. September 2020 (B 437). Darin heißt es: "Die Voraussetzungen (hohes Fußgängeraufkommen, überwiegende Aufenthaltsfunktion, separate Flächen für Fußgänger- und Radverkehr und Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung) sind in der Kaiserstraße gegeben. In diesem Fall müssten allerdings das vorfahrtsregelnde Schild und die Ampel entfernt werden. Als Vorfahrtsregelung würde dann rechts vor links gelten. Da die Ampel einen Schulweg sichert, müssten entsprechende Maßnahmen getroffen werden, um einen sicheren Schulweg zu garantieren. Sind nach Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Fußgängerüberwege in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen in der Regel entbehrlich, sollten sie in so einem Fall beibehalten werden. Gegebenenfalls wären weitere Maßnahmen nötig." Grundsätzlich wäre es möglich, einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich auch baulich umzugestalten. In diesem Zusammenhang könnte und sollte die Anzahl der bewirtschafteten Parkplätze reduziert werden. Parkhäuser in unmittelbarer Nähe gibt es allerdings nicht. Der bauliche und damit auch der finanzielle Aufwand für eine Umgestaltung wäre außerdem sehr hoch. Die Ausschilderung der Kaiserstraße als Anliegerstraße (mittels dem Verkehrszeichen 250 "Verbot für Fahrzeuge aller Art" und dem Zusatz "Anlieger frei") lehnt der Magistrat mangels Überwachungsmöglichkeiten ab. Die Ausbildung von Sackgassen in beiden Richtungen der Kaiserstraße (mit einem Platz an der Gallusanlage) wäre zwar grundsätzlich möglich, allerdings mit dem Nachteil behaftet, dass am jeweiligen Ende ein Wendehammer eingerichtet werden müsste (wie derzeit am Kaisersack). Die Ausgestaltung und Aufteilung des Straßenraumes der Kaiserstraße hält der Magistrat mit Blick auf die heutige Funktion als Geschäftsstraße für angemessen. Die Seitenräume sind entsprechend großzügig dimensioniert. Eine Umgestaltung in eine "Flaniermeile" in Verbindung mit einer Aufpflasterung der Straße hat derzeit keine Priorität. Der Einmündungsbereich am Kaisersack ist überdies im Zuge der Planung zum Hauptbahnhofs-Vorplatz zu betrachten.
Beratungsverlauf 4 Sitzungen
CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen GRÜNE, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI (= Zurückweisung)
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei
GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)