- Klimaanpassung: Trinkwasserbrunnen in Grünanlagen und Parks - Klimaanpassung: Trinkwasserbrunnen im öffentlichen Raum
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Bericht des Magistrats vom 05.08.2019, B 272
Betreff: - Klimaanpassung: Trinkwasserbrunnen in Grünanlagen und Parks - Klimaanpassung: Trinkwasserbrunnen im öffentlichen Raum Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 28.02.2019, § 3734 - E 55/19 CDU/SPD/GRÜNE, E 60/19 CDU/SPD/GRÜNE - Die Errichtung zusätzlicher Trinkbrunnen im öffentlichen Raum des Stadtgebietes wird sowohl auf öffentlichen Plätzen als auch in öffentlichen Park- und Grünanlagen als sinnvolle Maßnahmen der Anpassung an den Klimawandel begrüßt. Die Mainova AG betreibt derzeit drei öffentliche Trinkbrunnen, davon zwei in der Frankfurter Innenstadt (Liebfrauenstraße, Große Bockenheimer Straße) und einen als Bestandteil des Wasser-Lehrpfads im Wasserpark Friedberger Landstraße. Allgemeine Aussagen zur Umsetzbarkeit sind nicht möglich. Die Machbarkeit muss im Einzelfall standortspezifisch geprüft werden. Hierzu gehören bauliche Gegebenheiten (Lage von Wasser- und Abwasserleitungen, Lage weiterer Versorgungsleitungen, etwaige Untertunnelungen, Straßenoberflächen, Bepflanzungen etc.) stadtplanerische Aspekte und Genehmigungsfähigkeit. Derzeit sind seitens Mainova keine weiteren zu errichtenden und zu betreibenden Trinkbrunnen im öffentlichen Raum (auf öffentlichen Plätzen wie auch in Parks und Grünanlagen) geplant. Insofern bedarf es zur Realisierung weiterer Trinkbrunnen, die als geeignete Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel im Stadtraum erforderlich sind, neben Mitteln der Unterhaltung und Pflege auch der notwendigen Investitionsmittel. Die Mainova hat auf Anfrage mitgeteilt, dass sie die Stadt Frankfurt beratend mit ihrer Erfahrung und Expertise unterstützt. Dies beinhalte auch die Prüfung von möglichen Standorten bis hin zu Errichtung und Betrieb von Trinkbrunnen im Auftrag der Stadt. Hierbei geht die Mainova von einem Mittelbedarf pro Trinkbrunnen (je nach Standortbedingungen und Ausführung) von bis zu 35.000 € für Baukosten (Montage und Inbetriebnahme) und von 5.000 bis 10.000 € Unterhaltungskosten p.a. für den laufenden Betrieb aus. Da für die Errichtung und den Betrieb der in den Etatanträgen genannten zusätzlichen je 5 Trinkbrunnen auf öffentlichen Plätzen bzw. in öffentlichen Parks und Grünanlagen bisher keine Budgetmittel ausdrücklich eingestellt sind, ist beabsichtigt, hierfür jeweils Mittel aus dem städtischen Klimafonds in Anspruch zu nehmen. Vor dem Hintergrund, dass es sich bei diesen Mitteln um befristete Projektmittel handelt, müssen die in Anspruch genommenen Mittel für Unterhalt und Pflege, die im Gegensatz zu den einmaligen Errichtungskosten dauerhaft zur Verfügung stehen müssen, mit den künftigen Haushalten verstetigt werden. Es dient ferner zur Kenntnis, dass Fördermittel aus dem "Integrierten Klimaschutzplan Hessen 2025" noch nicht beantragt bzw. abgerufen werden können, weil die Aufnahme von Brunnen in die Richtlinie erst vor kurzem erfolgt ist. Diese Option wird jetzt mit Priorität geprüft.