Tempo 30 auf der Königsteiner Straße
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 17.05.2013, B
270 Betreff:
Tempo 30 auf der
Königsteiner Straße Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom
28.02.2013, § 2844 - OA
306/13 OBR 6 -
Die Anordnung
verkehrsbeschränkender Maßnahmen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm bedarf
nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung
(VwV-StVO) der Zustimmung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr
und Landesentwicklung (HMWVL). Ein bereits für den Abschnitt der
Königsteiner Straße zwischen der BAB 66 und dem Burgunderweg nach dieser
Rechtsgrundlage gestellter Antrag, wurde durch das Regierungspräsidium
Darmstadt dem HMWVL vorgelegt, da sich die oberste Landesbehörde zur Frage von
Tempo-30-Nachts eine Grundsatzentscheidung vorbehalten hat. Vor diesem Hintergrund hätte ein Antrag, aus
Lärmschutzgründen für den Bereich der Königsteiner Straße zwischen der BAB
66 und dem Dalbergkreisel Tempo 30 anordnen zu können, gegenwärtig keine
Aussicht auf eine zeitnahe Entscheidung. Zusätzlich kommt hinzu, dass der
bereits zur Entscheidung vorliegende Antrag, der ursprünglich den Bereich
zwischen der BAB 66 und dem Sossenheimer Weg umfasst hatte, bereits auf den
Abschnitt bis zum Burgunderweg gekürzt werden musste, nachdem die Berechnungen
der Schallpegelrichtwerte für den, dem Burgunderweg folgenden Straßenabschnitt
keine Überschreitung der zulässigen Richtwerte ergeben haben. Bei dieser Sachlage sieht der Magistrat gegenwärtig
leider keine Möglichkeit, erfolgversprechend im Sinne des Beschlusses der
Stadtverordnetenversammlung tätig zu werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
22.01.2013, OA 306
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Beratung im
Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 22.05.2013 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6
am 18.06.2013, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage B 270
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE
und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Zurückweisung)
22. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 03.09.2013, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 270
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) Beschlussausfertigung(en):
§ 3460, 22. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 03.09.2013 Aktenzeichen: 32 1