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Tempo 30 auf der Königsteiner Straße

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 17.05.2013, B 270 Betreff: Tempo 30 auf der Königsteiner Straße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 28.02.2013, § 2844 - OA 306/13 OBR 6 - Die Anordnung verkehrsbeschränkender Maßnahmen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm bedarf nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) der Zustimmung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL). Ein bereits für den Abschnitt der Königsteiner Straße zwischen der BAB 66 und dem Burgunderweg nach dieser Rechtsgrundlage gestellter Antrag, wurde durch das Regierungspräsidium Darmstadt dem HMWVL vorgelegt, da sich die oberste Landesbehörde zur Frage von Tempo-30-Nachts eine Grundsatzentscheidung vorbehalten hat. Vor diesem Hintergrund hätte ein Antrag, aus Lärmschutzgründen für den Bereich der Königsteiner Straße zwischen der BAB 66 und dem Dalbergkreisel Tempo 30 anordnen zu können, gegenwärtig keine Aussicht auf eine zeitnahe Entscheidung. Zusätzlich kommt hinzu, dass der bereits zur Entscheidung vorliegende Antrag, der ursprünglich den Bereich zwischen der BAB 66 und dem Sossenheimer Weg umfasst hatte, bereits auf den Abschnitt bis zum Burgunderweg gekürzt werden musste, nachdem die Berechnungen der Schallpegelrichtwerte für den, dem Burgunderweg folgenden Straßenabschnitt keine Überschreitung der zulässigen Richtwerte ergeben haben. Bei dieser Sachlage sieht der Magistrat gegenwärtig leider keine Möglichkeit, erfolgversprechend im Sinne des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung tätig zu werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 22.01.2013, OA 306 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 22.05.2013 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2013, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage B 270 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Zurückweisung) 22. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.09.2013, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 270 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) Beschlussausfertigung(en): § 3460, 22. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 03.09.2013 Aktenzeichen: 32 1

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