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Parkplatzsituation für Handwerksbetriebe

Vorlagentyp: B

Bericht

Es besteht kein Anlass, die seit 2005 grundsätzlich unveränderte strategische Ausrichtung der Frankfurter Verkehrspolitik zu verändern. Ziel dieser Politik ist es, angesichts der nicht vermehrbaren Flächen- und Netzkapazitäten die flächeneffizienten Verkehrsträger des sogenannten Umweltverbundes zu stärken, um auch zukünftig ausreichende Kapazitäten für den nicht vermeid- oder verlagerbaren Kraftfahrzeugverkehr, insbesondere den Wirtschaftsverkehr, vorzuhalten. Das Leitbild zum Masterplan Mobilität stellt die Lebens- und Mobilitätsbedürfnisse der Bürger:innen und die Mobilitäts- und Transportbedürfnisse der Wirtschaft in den Mittelpunkt und versucht, einen sinnvollen Ausgleich der Interessen herbeizuführen. Es besteht ein breiter gesellschaftlicher Konsens, dass die überwiegend auto-orientierte Verkehrsplanung früherer Jahrzehnte so nicht fortgesetzt werden kann. Dabei gilt auch zukünftig der Grundsatz der freien Verkehrsmittelwahl. Um aber echte Wahlfreiheit gewährleisten zu können, müssen die nachhaltigen Alternativen zum Kfz-Verkehr deutlich gestärkt werden. Letztlich ist das auch im Sinne derer, die objektiv auf das Kfz für ihre Mobilitäts- und Transportbedürfnisse angewiesen sind, da nur durch eine Verlagerung möglichst großer Verkehrsanteile auf die flächeneffizienten Verkehrsmittel des Umweltverbundes der notwendige Kfz-Verkehr aufrechterhalten werden kann. Grundsätzlich unterliegen alle Flächen für den ruhenden Verkehr im Stadtgebiet dem Grundsatz des Gemeingebrauches und stehen privilegienfrei allen Verkehrsteilnehmer:innen zur Verfügung. Legale und in Übereinstimmung mit den einschlägigen technischen Regelwerken errichtete Parkstände entfallen in der Regel nicht, sondern werden allenfalls für besondere Nutzungen umgewidmet (insbesondere Lade- und Lieferzonen). Privilegien für bestimmte Nutzer*innengruppen sind straßenverkehrsrechtlich nur in sehr eng begrenztem Ausmaß möglich und werden namentlich für Handwerker:innen über Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Form des regionalen Handwerksparkausweises sowie des lokalen Gewerbeparkausweises mit großzügiger Auslegung der StVO gewährt. Diese Ausweise ermöglichen viele Privilegien zur Ausübung der Handwerkstätigkeit beim Kunden, wie z.B. das Parken im eingeschränkten Halteverbot ('Parkverbot'), das Abstellen von Kfz in Bewohner-Parkzonen und das kostenlose Parken in allen Bereichen mit Parkraumbewirtschaftung. Die Umsetzung der geplanten Klimaschutzziele ist mit verschiedenen Herausforderungen verbunden. Die eingeschränkte Verfügbarkeit von Handwerksbetrieben stellt dabei einen Faktor dar, der aber weniger mit der Verkehrsinfrastruktur, sondern vielmehr mit dem hohen Auftragsvolumen zu tun hat, das bei vielen Handwerkbetrieben vorliegt. Die Handwerksbetriebe im Bereich Klimaschutz sind stark gefragt und es kann wegen der guten Auftragslage temporär zu Engpässen kommen. Trotz bzw. gerade deswegen werden erfolgreich neue Maßnahmen umgesetzt, wie sich beispielsweise aus den Unterlagen von Bürger:innen, die das Förderprogramm 'Klimabonus' in Anspruch nehmen, ablesen lässt. Mangelnde Parkplätze wurden im Feedbackbogen zum Förderprogramm nicht als Problem benannt. Außerdem besteht für Bauarbeiten immer die Möglichkeit, temporäre Halteverbotszonen gesondert zu beantragen. Auch dies wird im Klimabonus bezuschusst. Auch Unternehmen sind im 'Klimabonus' antragsberechtigt. Es werden keine Anzeichen dafür gesehen, dass viele Handwerksbetriebe aus dem Frankfurter Umland in der Stadt keine Aufträge mehr annehmen. Durch den Handwerkerparkausweis ermöglicht der Magistrat Handwerksbetrieben an vielen Stellen im öffentlichen Raum (bspw. im eingeschränkten Halteverbot, in Anwohnerparkbereichen oder auf bewirtschafteten Parkflächen) ohne weitere Kosten zu parken. Zusätzlich bestehen auf privaten Flächen Möglichkeiten zu parken. Zwar kann es dennoch an einzelnen Stellen mit Schwierigkeiten verbunden sein mit dem Fahrzeug zügig an die Baustelle zu kommen und das Handwerksfahrzeug nahe der Baustelle abzustellen, dennoch stellt dies kein flächendeckendes Hindernis bei der Beauftragung von Handwerksbetrieben dar. Wichtiger wird es sein, Handwerksbetrieben auch künftig bezahlbare Gewerbeflächen zur Verfügung stellen zu können, um so die Betriebe innerhalb des Stadtgebiets und die Anfahrtswege kurz zu halten. Pauschale, kausale Zusammenhänge können hier nicht hergestellt werden. Die Gründe für eine Betriebsverlagerung sind individuell unterschiedlich und oft multifaktoriell. Durch den Handwerkerparkausweis sowie den Gewerbeparkausweis stellt der Magistrat Instrumente bereit, Parkplätze in der Nähe einer Baustelle oder des eigenen Firmensitzes nutzen zu können. Es wird stets darauf geachtet, standortspezifisch die bestmöglichen Lösungen zu finden und zu realisieren.

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

Sitzung 39
Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
TO I, TOP 16
Angenommen
Die Vorlage B 335 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP VOLT FRAKTION
Ablehnung:
AFD ÖkoLinX-ELF BFF-BIG Gartenpartei Stadtv. Bäppler-Wolf
Sitzung 44
Stadtverordnetenversammlung
TO I, TOP 14
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage B 335 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP BFF-BIG AFD VOLT ÖkoLinX-ELF FRAKTION Gartenpartei
Sitzung 45
Stadtverordnetenversammlung
TO I, TOP 11
Angenommen
a) Die Vorlage B 335 dient zur Kenntnis. b) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Fuchs dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP BFF-BIG VOLT FRAKTION Gartenpartei
Ablehnung:
AFD ÖkoLinX-ELF

Verknüpfte Vorlagen