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Keine Durchfahrt durch den Wald im Stadtteil Riederwald

Vorlagentyp: B

Bericht

Eine uneingeschränkte Nutzung des Lagerplatzes Riederwald ist für das Grünflächenamt von entscheidender Bedeutung, da dieser momentan der einzige Platz für Erdbearbeitung und Lagerung der Fachabteilung ist. Die Zufahrt über die Riederspießstraße wäre jedoch ausreichend, sofern diese dann auch weiterhin mit Schwerlastverkehr befahren werden darf. Die Zufahrt über den Volgersbrunnenweg stellt jedoch auch den Zugang zum Ausbildungsgelände der Grünflächenunterhaltung, dem Schüttgüterplatz, dem Abenteuerspielplatz, dem Licht- und Luftbad Riederwald sowie für das neue Sportgelände des Sportvereins Riederwald dar. Gleichermaßen muss bedacht werden, dass in absehbarer Zeit die Deutsche Bahn einen Großteil der Fläche des Lagerplatzes im Riederwald über mehrere Jahre als Baustelleneinrichtungsfläche für den Ausbau der S-Bahnstrecke nutzen wird und auch hier die Zufahrt für das Gelände nutzbar bleiben muss, ggf. dann über die Zufahrt Volgersbrunnenweg. Die Unterbindung des Umfahrungsverkehrs aus dem Erlenbruch sollte deshalb prioritär über eine geeignete Beschilderung und Kontrolle durch das Ordnungsamt erfolgen. Eine Absperrung mit Schranke von Seiten des Volgersbrunnenweg muss mit den o.g. Anliegern im Vorfeld abgestimmt werden.

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