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Schadstoffmessstationen in der Einflugschneise

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 25.05.2012, B 239 Betreff: Schadstoffmessstationen in der Einflugschneise Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.03.2012, § 1242 - OA 126/12 OBR 5 - Mit Schreiben vom 15. Dezember 2011 hat sich der Magistrat beim Land Hessen für die Inbetriebnahme einer Luftmessstation im Frankfurter Süden, unterhalb der Anfluggrundlinie, eingesetzt. Das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat dem Magistrat mitgeteilt, dass am 16. Mai eine Luftmessstation im Stadtteil Sachsenhausen (Lerchesberg) eingeweiht werden wird. Der Standort der Messstation befindet sich in direkter Nähe zu einer Lärmmessstation. Die Messstation soll für die Dauer eines Jahres die Luftqualität erfassen. Da Flugzeugabgasen eine spezifische chemische Leitkomponente fehlt, lässt sich der Immissionsbeitrag der Flugzeuge messtechnisch nur schwer von der Hintergrundbelastung abgrenzen. Der Magistrat setzt sich für die Messung bestimmter Kohlenwasserstoffe ein. Diese werden allerdings auch vom Straßenverkehr erzeugt. Gerüche sind ein Summenparameter aus vielen verschiedenen chemischen Substanzen und deren Mengenverhältnis zueinander. Da oftmals geringste Stoffmengen Geruchsempfindungen auslösen können, sind "Gerüche" messtechnisch problematisch zu erfassen. Der Magistrat erachtet eine exponierte Messstation auf dem Lerchesberg als repräsentativ für die südlichen Stadtteile Frankfurts. Im Gegensatz zu anderen Stadtteilen wird der Lerchesberg direkt überflogen und benachbarte Lärmmessungen sorgen für zusätzliche Interpretationsmöglichkeiten der Immissionsmessungen. Weitere Luftmessstationen wären zurzeit unverhältnismäßig. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 20.01.2012, OA 126 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 30.05.2012 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 5 am 15.06.2012, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage B 239 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen FAG und LINKE. (= Zurückweisung) 12. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 23.08.2012, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 239 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 1920, 12. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 23.08.2012 Aktenzeichen: 79 2