Schadstoffmessstationen in der Einflugschneise
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 25.05.2012, B
239 Betreff:
Schadstoffmessstationen in
der Einflugschneise Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom
01.03.2012, § 1242 - OA
126/12 OBR 5 -
Mit Schreiben vom 15. Dezember
2011 hat sich der Magistrat beim Land Hessen für die Inbetriebnahme einer
Luftmessstation im Frankfurter Süden, unterhalb der Anfluggrundlinie,
eingesetzt. Das Hessische Ministerium für
Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat dem Magistrat
mitgeteilt, dass am 16. Mai eine Luftmessstation im Stadtteil Sachsenhausen
(Lerchesberg) eingeweiht werden wird. Der Standort der Messstation befindet
sich in direkter Nähe zu einer Lärmmessstation. Die Messstation soll für die
Dauer eines Jahres die Luftqualität erfassen. Da Flugzeugabgasen eine spezifische chemische
Leitkomponente fehlt, lässt sich der Immissionsbeitrag der Flugzeuge
messtechnisch nur schwer von der Hintergrundbelastung abgrenzen. Der Magistrat
setzt sich für die Messung bestimmter Kohlenwasserstoffe ein. Diese werden
allerdings auch vom Straßenverkehr erzeugt. Gerüche sind ein Summenparameter
aus vielen verschiedenen chemischen Substanzen und deren Mengenverhältnis
zueinander. Da oftmals geringste Stoffmengen Geruchsempfindungen auslösen
können, sind "Gerüche" messtechnisch problematisch zu erfassen. Der Magistrat erachtet eine exponierte Messstation
auf dem Lerchesberg als repräsentativ für die südlichen Stadtteile Frankfurts.
Im Gegensatz zu anderen Stadtteilen wird der Lerchesberg direkt überflogen und
benachbarte Lärmmessungen sorgen für zusätzliche Interpretationsmöglichkeiten
der Immissionsmessungen. Weitere Luftmessstationen wären zurzeit
unverhältnismäßig. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
20.01.2012, OA 126
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket:
30.05.2012 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 5
am 15.06.2012, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage B 239
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD,
FDP und FREIE WÄHLER gegen FAG und LINKE. (= Zurückweisung)
12. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 23.08.2012, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 239
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (=
Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten
(= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 1920, 12. Sitzung
des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 23.08.2012 Aktenzeichen: 79 2