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Straßenbahn auf der Altstadtstrecke beschleunigen

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 01.07.2019, B 229

Betreff: Straßenbahn auf der Altstadtstrecke beschleunigen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 04.04.2019, § 3820 - OA 361/19 OBR 1 - Die Lichtsignalanlagen auf der genannten Strecke laufen bereits vorwiegend verkehrsabhängig mit einer Vorrangschaltung für den ÖPNV. Sobald eine Anmeldung der Straßenbahn vorliegt, wird in der Regel eine passende Freigabe geschaltet. Jedoch kann bei einer Frequenz von 40 Bahnen in der Hauptverkehrszeit nicht immer eine direkte Freigabe garantiert werden. Die Lichtsignalanlagen (LSA) werden tagsüber in einem 90 Sekunden-Umlauf (40 Umläufe/h) geschaltet. Theoretisch liegt in jedem Umlauf eine Anforderung vor. Da jedoch in einem Umlauf für jeden Verkehrsteilnehmenden eine Mindestgrünzeit mit anschließender Schutzzeit geschaltet werden soll, ist eine sofortige Freigabe für jede Straßenbahn nicht immer umsetzbar. Zudem laufen einige LSA koordiniert mit Nachbaranlagen. Die Koordinierung muss auch innerhalb der Schaltung aufrechterhalten bleiben. Die Lichtsignalanlage Berliner Straße/Weißfrauenstraße/Bethmannstraße wird zurzeit noch infolge des Umbaus der Kornmarktarkaden in Festzeit geschaltet. Daher kommt es hier noch häufiger vor, dass die Straßenbahn aufgehalten wird. Sobald alle baulichen Voraussetzungen vorliegen, wird auch diese Anlage verkehrsabhängig mit einer Vorrangschaltung für den ÖPNV geschaltet. Aus den genannten Gründen wird von weiteren Maßnahmen abgesehen.

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

Sitzung 33
OBR 1
TO I, TOP 49
Zurückgestellt / Beraten
a) Die Vorlage B 229 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
SPD CDU Linke FDP BFF ÖkoLinX-ARL U.B
Sitzung 34
OBR 1
TO I, TOP 26
Angenommen
Die Vorlage B 229 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
SPD CDU Grüne Linke FDP BFF Die Partei U.B
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Sitzung 33
Verkehrsausschusses
TO I, TOP 28
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 229 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP FRAKTION
Ablehnung:
BFF Frankfurter

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