edwieseTitel/Betreff: Standort für eine Ausbildungswerkstatt im Ortsbezirk 8
Vorlagentyp: B
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A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom
25.05.2012, B 227 Betreff: Standort für eine Ausbildungswerkstatt im Ortsbezirk
8 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.03.2012, §
1338 - OA 132/12 OBR 8 -
Der Ortsbeirat 8 beauftragt
in der obigen Anregung den Magistrat zu prüfen, wo ein geeigneter Standort für eine Ausbildungswerkstatt
im Gebiet des Ortsbeirats 8 gefunden werden kann. Grundsätzlich betreibt die
Stadt Frankfurt am Main Ausbildungswerkstätten nicht eigenständig, sondern sie
werden von freien Trägern angeboten. Sollte ein Träger eine
Ausbildungswerkstatt im Ortsbezirk 8 betreiben wollen, steht der Magistrat dem
nicht entgegen. Die inhaltliche Ausrichtung einer solchen Ausbildungswerkstatt
wurde in der Anregung offen gehalten. Der Magistrat hat daher zunächst geprüft,
welche Förderangebote es hinsichtlich Ausbildung und Qualifizierung im
Frankfurter Nordwesten bereits gibt. Die Prüfung ergab, dass im nordwestlichen
Stadtgebiet bereits verschiedenste kommunale sowie von der Kommune
kofinanzierte Angebote der Jugendberufshilfe bestehen. Diese Angebote sind
breit gefächert und umfassen neben dem Erwerb des Hauptschulabschlusses auch
Maßnahmen der Berufsorientierung und Berufsvorbereitung sowie der betrieblichen
und außerbetrieblichen Ausbildung, so dass auf jeden Bedarf, jede Nachfrage von
benachteiligten Jugendlichen direkt eingegangen werden kann. Folgende Angebote der Jugendberufshilfe bestehen im
Frankfurter Nordwesten: - Im Gebiet des Ortsbeirats 8 ist ein wichtiger
Träger das Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft. In Ausbildungsverbünden
werden jährlich 10 neue klein- und mittelständische Unternehmen als
Ausbildungsbetriebe gewonnen. Dabei unterstützt der Träger die Betriebe und
betreut die Jugendlichen im fachlichen und im sozialpädagogischen Bereich. Die
Verbünde arbeiten seit vielen Jahren erfolgreich. Durch sie ist es möglich, auf
die Nachfrage am Arbeitsmarkt kurzfristig zu reagieren und entsprechende
Ausbildungsbetriebe zu akquirieren. In der augenblicklich entspannten
Ausbildungs- und Arbeitsmarktsituation steigen die Chancen dieser betrieblichen
Ausbildungsform. - Im angrenzenden Stadtteil Eschersheim bietet der
Evangelische Verein für Jugendsozialarbeit Jugendlichen die Möglichkeit, neben
einem Schulabschluss (12 Plätze) ein Praktikum oder eine außerbetriebliche
Ausbildung (18 Plätze) in den Bereichen Maler und Lackierer, Gastronomie und
Service, Büro und Schreinerei umzusetzen. - Daneben bestehen kommunale Angebote im Bereich
der beruflichen Orientierung, Qualifizierung und außerbetrieblichen Ausbildung
bei der FaPrik, dem Zentrum für Weiterbildung, dem Verein zur beruflichen
Förderung von Frauen, dem Internationalen Bund und dem Verein für Arbeits- und
Erziehungshilfe.
- Zusätzlich fördern die
Agentur für Arbeit Frankfurt und das Jobcenter Frankfurt am Main
außerbetriebliche Ausbildungsangebote. Aufgrund des dichten Verkehrsnetzes in Frankfurt
sind diese Angebote als auch weitere Angebote in anderen Stadtteilen gut erreichbar und
werden entsprechend genutzt. Aus Sicht des Magistrats sind die Maßnahmen sowohl
inhaltlich als auch vom Umfang her bedarfsgerecht, so dass für die Einrichtung
einer zusätzlichen Ausbildungswerkstatt im Gebiet des Ortsbeirats 8 derzeit
kein Bedarf gesehen wird. Eine Prüfung der vorgeschlagenen Standorte erfolgte
unter diesen Voraussetzungen daher nicht. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
26.01.2012, OA 132
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 8
Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 30.05.2012 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung
der KAV am 11.06.2012, TO II, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 227
dient zur Kenntnis. 12. Sitzung des OBR 8
am 14.06.2012, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 227
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, FREIE
WÄHLER und FDP gegen SPD (= Zurückweisung) 12. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 30.08.2012, TO I, TOP 14
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 227
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen
Piraten (= Zurückweisung) 7. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am
10.09.2012, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 227
dient zur Kenntnis. Beschlussausfertigung(en): § 1952, 12. Sitzung
des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 30.08.2012 Aktenzeichen: 51