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edwieseTitel/Betreff: Standort für eine Ausbildungswerkstatt im Ortsbezirk 8

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 25.05.2012, B 227 Betreff: Standort für eine Ausbildungswerkstatt im Ortsbezirk 8 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.03.2012, § 1338 - OA 132/12 OBR 8 - Der Ortsbeirat 8 beauftragt in der obigen Anregung den Magistrat zu prüfen, wo ein geeigneter Standort für eine Ausbildungswerkstatt im Gebiet des Ortsbeirats 8 gefunden werden kann. Grundsätzlich betreibt die Stadt Frankfurt am Main Ausbildungswerkstätten nicht eigenständig, sondern sie werden von freien Trägern angeboten. Sollte ein Träger eine Ausbildungswerkstatt im Ortsbezirk 8 betreiben wollen, steht der Magistrat dem nicht entgegen. Die inhaltliche Ausrichtung einer solchen Ausbildungswerkstatt wurde in der Anregung offen gehalten. Der Magistrat hat daher zunächst geprüft, welche Förderangebote es hinsichtlich Ausbildung und Qualifizierung im Frankfurter Nordwesten bereits gibt. Die Prüfung ergab, dass im nordwestlichen Stadtgebiet bereits verschiedenste kommunale sowie von der Kommune kofinanzierte Angebote der Jugendberufshilfe bestehen. Diese Angebote sind breit gefächert und umfassen neben dem Erwerb des Hauptschulabschlusses auch Maßnahmen der Berufsorientierung und Berufsvorbereitung sowie der betrieblichen und außerbetrieblichen Ausbildung, so dass auf jeden Bedarf, jede Nachfrage von benachteiligten Jugendlichen direkt eingegangen werden kann. Folgende Angebote der Jugendberufshilfe bestehen im Frankfurter Nordwesten: - Im Gebiet des Ortsbeirats 8 ist ein wichtiger Träger das Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft. In Ausbildungsverbünden werden jährlich 10 neue klein- und mittelständische Unternehmen als Ausbildungsbetriebe gewonnen. Dabei unterstützt der Träger die Betriebe und betreut die Jugendlichen im fachlichen und im sozialpädagogischen Bereich. Die Verbünde arbeiten seit vielen Jahren erfolgreich. Durch sie ist es möglich, auf die Nachfrage am Arbeitsmarkt kurzfristig zu reagieren und entsprechende Ausbildungsbetriebe zu akquirieren. In der augenblicklich entspannten Ausbildungs- und Arbeitsmarktsituation steigen die Chancen dieser betrieblichen Ausbildungsform. - Im angrenzenden Stadtteil Eschersheim bietet der Evangelische Verein für Jugendsozialarbeit Jugendlichen die Möglichkeit, neben einem Schulabschluss (12 Plätze) ein Praktikum oder eine außerbetriebliche Ausbildung (18 Plätze) in den Bereichen Maler und Lackierer, Gastronomie und Service, Büro und Schreinerei umzusetzen. - Daneben bestehen kommunale Angebote im Bereich der beruflichen Orientierung, Qualifizierung und außerbetrieblichen Ausbildung bei der FaPrik, dem Zentrum für Weiterbildung, dem Verein zur beruflichen Förderung von Frauen, dem Internationalen Bund und dem Verein für Arbeits- und Erziehungshilfe. - Zusätzlich fördern die Agentur für Arbeit Frankfurt und das Jobcenter Frankfurt am Main außerbetriebliche Ausbildungsangebote. Aufgrund des dichten Verkehrsnetzes in Frankfurt sind diese Angebote als auch weitere Angebote in anderen Stadtteilen gut erreichbar und werden entsprechend genutzt. Aus Sicht des Magistrats sind die Maßnahmen sowohl inhaltlich als auch vom Umfang her bedarfsgerecht, so dass für die Einrichtung einer zusätzlichen Ausbildungswerkstatt im Gebiet des Ortsbeirats 8 derzeit kein Bedarf gesehen wird. Eine Prüfung der vorgeschlagenen Standorte erfolgte unter diesen Voraussetzungen daher nicht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 26.01.2012, OA 132 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 8 Zuständige sonstige Gremien: KAV Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 30.05.2012 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung der KAV am 11.06.2012, TO II, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 227 dient zur Kenntnis. 12. Sitzung des OBR 8 am 14.06.2012, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 227 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER und FDP gegen SPD (= Zurückweisung) 12. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 30.08.2012, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 227 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen Piraten (= Zurückweisung) 7. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 10.09.2012, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 227 dient zur Kenntnis. Beschlussausfertigung(en): § 1952, 12. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 30.08.2012 Aktenzeichen: 51

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