Parksituation in Enkheim
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D : Bericht des
Magistrats vom 17.07.2017, B 223 Betreff: Parksituation in Enkheim
Vorgang: Beschl. d. Stv.-V.
vom 17.12.2015, § 6661 - OA
685/15 OBR 16, l. B 29/17 - Der Magistrat hat ein Planungsbüro mit einer
Parkraumuntersuchung in dem vom Ortsbeirat 16 festgelegten Bereich
beauftragt. In einem ersten Schritt wurde eine
Bestandserfassung durchgeführt. Hierin wurden die Parkierungsregelungen
sowie die Anzahl der Parkstände erfasst. Danach erfolgte die Erhebung der Parkraumnachfrage.
Um das Parkverhalten der Nutzer im Untersuchungsgebiet genau zu analysieren,
wurden im Rahmen einer zyklischen Begehung Parkbeginn und Parkdauer der im
Untersuchungsgebiet abgestellten Pkw erfasst. Zunächst fand zwischen 2 und 5
Uhr eine Nachterfassung zur Ermittlung der maximalen Parkraumnachfrage durch
Anwohner statt. Anschließend wurden die Kennzeichen der abgestellten Kfz
zwischen 6 und 20 Uhr stündlich erfasst. Aus den Erkenntnissen zu Beginn und
Dauer des Parkvorgangs lassen sich Aussagen zu
Nutzertypen (Anwohner, Beschäftigte, Kunden/Besucher) ableiten. Abschließend erfolgte die Auswertung der Erhebungen.
Grundsätzlich gilt bei der Auswertung, dass eine Auslastung, die über den
gesamten Tagesverlauf unter 85 Prozent liegt, als weitgehend unkritisch
angesehen wird. Ab einer Auslastung von 85 Prozent entsteht zunehmend
Parksuchverkehr.
Die Auswertung hat gezeigt, dass
im gesamtstädtischen Maßstab im Untersuchungsgebiet eine relativ moderate
Problemlage besteht. Lediglich in einigen Teilbereichen wie dem Bereich
"Leuchte" bestehen signifikant hohe Aus- und Überlastungen. Grundsätzlich
könnte diesen Problemen durch eine Parkraumbewirtschaftung entgegengewirkt
werden. Zu beachten ist dabei jedoch, dass solche punktuellen Maßnahmen in der
Regel Verdrängungseffekte zu Lasten bisher unproblematischer Bereiche
verursachen. Dies kann wiederum nur durch eine Bewirtschaftung des gesamten
Untersuchungsgebietes verhindert werden. Vor diesem Hintergrund wird von punktuellen Maßnahmen
abgeraten. Eine Parkraumbewirtschaftung des gesamten Untersuchungsgebietes auf
Grund einzelner weniger problematischer Bereiche wird ebenfalls nicht
empfohlen, da die Bewirtschaftungsmaßnahmen auch für die Anwohner mit
Einschränkungen bei der Nutzung des Parkraums verbunden sein können. Der
Magistrat teilt die Auffassung der Gutachter, dass eine Belastung der
zahlreichen Bewohner in den bisher unproblematischen Bereichen durch die
geringe Verbesserung in den aktuell problematischen Bereichen nicht zu
rechtfertigen ist.
Anlage 1 (ca.
15,8 MB)
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
03.11.2015, OA 685
Bericht des
Magistrats vom 03.02.2017, B 29 Zuständige
Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket:
19.07.2017 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR
16 am 15.08.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: a) Die Vorlage B 223 wird als Zwischenbericht zur
Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die
Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen.
Abstimmung:
WBE, CDU, GRÜNE, BFF, LINKE. und FDP gegen SPD (=
Zurückweisung) 14. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 19.09.2017, TO I, TOP 15
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 223 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 1758, 14. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 19.09.2017 Aktenzeichen: 32 1