Parksituation in Enkheim
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Bericht des Magistrats vom 17.07.2017, B 223
Betreff: Parksituation in Enkheim Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 17.12.2015, § 6661 - OA 685/15 OBR 16, l. B 29/17 - Der Magistrat hat ein Planungsbüro mit einer Parkraumuntersuchung in dem vom Ortsbeirat 16 festgelegten Bereich beauftragt. In einem ersten Schritt wurde eine Bestandserfassung durchgeführt. Hierin wurden die Parkierungsregelungen sowie die Anzahl der Parkstände erfasst. Danach erfolgte die Erhebung der Parkraumnachfrage. Um das Parkverhalten der Nutzer im Untersuchungsgebiet genau zu analysieren, wurden im Rahmen einer zyklischen Begehung Parkbeginn und Parkdauer der im Untersuchungsgebiet abgestellten Pkw erfasst. Zunächst fand zwischen 2 und 5 Uhr eine Nachterfassung zur Ermittlung der maximalen Parkraumnachfrage durch Anwohner statt. Anschließend wurden die Kennzeichen der abgestellten Kfz zwischen 6 und 20 Uhr stündlich erfasst. Aus den Erkenntnissen zu Beginn und Dauer des Parkvorgangs lassen sich Aussagen zu Nutzertypen (Anwohner, Beschäftigte, Kunden/Besucher) ableiten. Abschließend erfolgte die Auswertung der Erhebungen. Grundsätzlich gilt bei der Auswertung, dass eine Auslastung, die über den gesamten Tagesverlauf unter 85 Prozent liegt, als weitgehend unkritisch angesehen wird. Ab einer Auslastung von 85 Prozent entsteht zunehmend Parksuchverkehr. Die Auswertung hat gezeigt, dass im gesamtstädtischen Maßstab im Untersuchungsgebiet eine relativ moderate Problemlage besteht. Lediglich in einigen Teilbereichen wie dem Bereich "Leuchte" bestehen signifikant hohe Aus- und Überlastungen. Grundsätzlich könnte diesen Problemen durch eine Parkraumbewirtschaftung entgegengewirkt werden. Zu beachten ist dabei jedoch, dass solche punktuellen Maßnahmen in der Regel Verdrängungseffekte zu Lasten bisher unproblematischer Bereiche verursachen. Dies kann wiederum nur durch eine Bewirtschaftung des gesamten Untersuchungsgebietes verhindert werden. Vor diesem Hintergrund wird von punktuellen Maßnahmen abgeraten. Eine Parkraumbewirtschaftung des gesamten Untersuchungsgebietes auf Grund einzelner weniger problematischer Bereiche wird ebenfalls nicht empfohlen, da die Bewirtschaftungsmaßnahmen auch für die Anwohner mit Einschränkungen bei der Nutzung des Parkraums verbunden sein können. Der Magistrat teilt die Auffassung der Gutachter, dass eine Belastung der zahlreichen Bewohner in den bisher unproblematischen Bereichen durch die geringe Verbesserung in den aktuell problematischen Bereichen nicht zu rechtfertigen ist. Anlage 1 (ca. 15,8 MB)