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Planungen - Raiffeisenstraße 70 - Evangelische Philippusgemeinde

Vorlagentyp: B

Bericht

Der Magistrat steht im Rahmen der Bauberatung in Kontakt mit dem Evangelischen Regionalverband und wirkt auch künftig daraufhin, dass die Interessen des Stadtteils bei der Planung berücksichtigt werden. Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen und bei weiteren Beratungen mit dem Evangelischen Regionalverband entsprechend übermittelt. Für das Grundstück Raiffeisenstraße 70 gibt es einen rechtskräftigen Bebauungsplan No 23a Nr. 1, welcher ‚Baugrundstück für den Gemeinbedarf' festsetzt. Daher wird auch für die Zukunft eine Gemeinbedarfsnutzung angestrebt. Erste Entwicklungsabsichten äußerte der Evangelische Regionalverband als Grundstückseigentümer gegenüber dem Stadtplanungsamt, mit dem Ziel, verschiedene Nutzungen (u.a. Wohnen) auf dem Grundstück unterzubringen. Daraufhin fand eine Abfrage beim Amt für Bau und Immobilien und dem Stadtschulamt statt, um den aktuellen Bedarf an gemeinnützigen Flächen zu erfahren. Diese Abfrage hat einen Versorgungsbedarf in der U3 Kinderbetreuung, bei Kita-Plätzen sowie im Bereich der Angebote für Grundschulkinder ergeben. Im Frühjahr 2022 stellte der Evangelische Regionalverband mit einem Planungsbüro eine Machbarkeitsstudie mit 3 Varianten zur Entwicklung des Grundstücks vor. Die Entwürfe variierten in der Anordnung der Gebäudekörper, der Anordnung von verschiedenen Nutzungen, der zukünftigen Rolle des Cäcilie-Breckheimer-Platzes, der Anordnung von Freiflächen sowie Teilflächen zur Vermarktung unterzubringen. Die bestehende Kita soll erweitert und durch ein Hortangebot ergänzt werden. Im Zuge der Beratung wurden zunächst folgende städtebauliche Rahmenbedingungen für die weiteren Planungen übermittelt: - Der Cäcilie-Breckheimer-Platz ist inkl. Baumpflanzung für die öffentliche Nutzung zu erhalten/ zu gestalten - Aufgrund der Versorgungsbedarfe im sozialen Bereich kann eine Befreiung von der Festsetzung ‚Baugrundstück für den Gemeinbedarf' nicht in Aussicht gestellt werden - Wirkung des Kirchengebäudes ist beizubehalten, Nutzung als Kita inkl. Erweiterung möglich - Die Unterbringung der geplanten Kindertagesstätte mit Hortangebot wird befürwortet - Die Anordnung der Gebäudekörper sowie zukünftige weitere soziale Nutzungen sind mit Stadtplanungsamt und Bauaufsicht abzustimmen. Weitergehende Entscheidungen sind noch nicht getroffen. Eine der vorgestellten Varianten konnte aus städtebaulicher Sicht als zustimmungsfähig bewertet werden. Seit Sommer 2022 ruht der Beratungsvorgang und es gibt keine weiteren Informationen über den Fortschritt der Planungen.

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