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Auslagerung und Interimsstandort des Kinderzentrums (KiZ) 70 im Gerhart-Hauptmann-Ring 27

Vorlagentyp: B

Bericht

Aufgrund der maroden, abgängigen Gebäudesubstanz hat die ABG Frankfurt Holding als Eigentümerin die Entscheidung für einen Ersatzneubau des Kinderzentrums Gerhart-Hauptmann-Ring 27 (KiZ 70) getroffen. Für die Zeit der Baumaßnahme muss ein geeigneter Auslagerungsstandort für die eingeschossige Containeranlage gefunden werden. Kita Frankfurt und die ABG Frankfurt Holding, in Zusammenarbeit mit der FAAG Technik, haben mehrere Standortanalysen für geeignete Flächen erarbeitet. Der Standort der früheren Spielplatzfläche auf dem Flurstück 40/193 und 40/167, gegenüber dem Altgebäude, befindet sich auf der Decke einer Tiefgarage. Für eine Containeranlage werden Nutzlasten von min. 5,3 kN/m2 angesetzt. Das überschreitet zum einen die zulässige Traglast von max. 5,0 kN/m2, zum anderen wurde die Tiefgaragendecke mit Nutzung als reiner Spielplatzfläche als eine nicht befahrbare Decke ausgebildet und ist für Verkehrslasten nicht zulässig. Neben der stark eingeschränkten Traglast der Fläche (Decke) stehen nur geringe Aufbauhöhen zur Verfügung. Dazu kommt, dass in dem dicht bebauten Viertel die Zuwegung zu einer Baustelle und Andienung dieser über die Fußwege und Fußgängerpfade deutlich erschwert ist. Aufgrund dieser baulichen wie lagebedingten Voraussetzungen kommt die Fläche, trotz der guten Anbindung an das Bestandsgebäude, als Auslagerungsstandort nicht in Frage. Der Standort angrenzend zum Friedhof liegt am Ortsrand von Niederursel. Mehr als die Hälfte der Kinder (53 Kinder!) der Einrichtung sind Hort-Kinder und kommen von der Erich-Kästner-Schule. Neben der Entfernung der Bestandseinrichtung zum möglichen Auslagerungsstandort muss auch der Laufweg der Schulkinder zum Auslagerungsstandort berücksichtigt werden. Dieser steht in zu großer Entfernung. Ergänzend muss die Lage am Friedhof als solches betrachtet werden. Ein regelhafter Betrieb eines Kinderzentrums unter besonderer Berücksichtigung der Nutzung des Außengeländes steht im Widerspruch zu den Bedingungen, die u. a. in der Friedhofsordnung festgeschrieben sind. Besucher:innen sind aufgefordert, sich "ruhig und der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten". Durch die unmittelbare Nähe des Kinderzentrums ist ein Konflikt zu erwarten. Dazu gab es Abstimmungen mit anderen Ämtern (Grünflächenamt). Die Lage des Standortes eignet sich aus o.g. Gründen nicht als Auslagerungsstandort. Das Grundstück 148/ 33 am Martin-Luther-King Park ist durch seine zentrale Lage, durch die gute Erreichbarkeit sowie die Anbindungsmöglichkeiten am besten für die Auslagerung des Kinderzentrums Gerhart-Hauptmann-Ring geeignet. Die Laufwege sind sowohl für Kinder als auch für Eltern vom Bestandsgebäude wie der Erich-Kästner-Schule sehr kurz. Der Standort für die Containeranlage ist an der oberen Parkgrenze zum Hammarskjöldring geplant. Damit reduziert sich die parkfremde Nutzung auf ein absolutes Minimum. Mit der daraus entstehenden Nähe zum Hammarskjöldring werden auch Versorgungsanbindungen leicht umsetzbar und erforderliche Tiefbauarbeiten können durch kurze Wege realisiert werden. Baumbestände werden erhalten und bieten eine natürliche Abgrenzung zum Straßenraum. Der Standort bietet in unmittelbarer Nähe zur Bushaltestelle eine sehr gute Anbindung an den ÖPNV. Die Möglichkeiten zur Mobilität führen zur Reduzierung bzw. direktem Verzicht von PKW-Nutzung durch die Eltern (Elterntaxis). Darüber hinaus wurden auch weitere Grundstücke z.B. die Wiesenfläche Hammarskjöldring 8/58 oder Wiesenfläche 12/30 gegenüber dem Gerhart-Hauptmann-Ring 240a betrachtet. Die Wiesenfläche am Hammarskjöldring 8/58 wird durch die Nutzung des Amts für Bau und Immobilien als Auslagerungsfläche für die Sanierung der Ernst-Reuter-Schule aufgrund des hohen Raumbedarfs der Schule für Kita Frankfurt nicht mitnutzbar. Alle möglichen Standorte wurden unter den Gesichtspunkten zentrale Lage und gute Erreichbarkeiten für Eltern; Anbindung an den ÖPNV, kurze Wege zum Bestandsgebäude und Schule, bauliche Voraussetzungen, Flächenbedarfe, Nachhaltig- und Wirtschaftlichkeit untersucht. Unter diesen Kriterien ist der Standort am Martin-Luther-King Park mit o.g. Begründung am besten geeignet.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

30
30. Sitzung Ortsbeirat 8
TO I
✓ Angenommen

Einstimmige Annahme

Alle:
GRÜNE SPD FDP