Leunastraße als .Tor nach Höchst. attraktiver gestalten
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 27.04.2012, B
204 Betreff:
Leunastraße als "Tor
nach Höchst" attraktiver gestalten Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 24.04.2008, § 3887 - OA 612/08 OBR 6 - Zwar begrüßt der Magistrat die Aktivitäten zur
Aufwertung der Straßenräume in Höchst; er bedauert jedoch, die Anregung nur
teilweise umsetzen zu können. Baumpflanzungen innerhalb des Parkstreifens entlang
der östlichen Häuserzeile der Leunastraße wären aus gestalterischen Gründen
sinnvoll. Jedoch sind Baumpflanzungen aufgrund der vorhandenen Trassenlage
(Gasleitung/Kabelkanal) leider nicht möglich. Weitergehende Maßnahmen zur Umgestaltung des
Straßenraumes und Pflanzung von Bäumen setzen zudem voraus, dass hinsichtlich
der Regionaltangente West (RTW), Planungssicherheit besteht. Bisher ist
vorgesehen, die RTW durch die Leunastraße zu führen. Dazu wäre der gesamte
Straßenraum sowie die Kreuzung Leunastraße/Adolf-Haeuser-Straße neu zu
gliedern, nachhaltige Baumpflanzungen sind daher nach heutigem Kenntnisstand
nicht möglich.
Die Eisenbahnbrücke zur
Liederbacher Straße und der Gehölzbewuchs befinden sich in der Verwaltung der
Deutschen Bahn AG. Diese wurde gebeten, sich der Problematik im Rahmen der
turnusmäßigen Unterhaltungsarbeiten anzunehmen. Die Aluminiumverkleidung an der Leunabrücke im
Bereich der Bebauung in Richtung SÜWAG als auch zum Industriepark Höchst wurde
gemäß Magistratsbeschluss vom 21.04.1980 als Sichtschutz gebaut. Die
Sichtschutzwand zur SÜWAG auf der Oberstromseite kann abgebaut werden. Die
Umgestaltung der Sichtschutzwand in ein Sondergeländer ohne Sichtschutz ist in
Planung. Deren Umsetzung ist jedoch abhängig von den finanziellen
Rahmenbedingungen und kann daher gegenwärtig nicht verbindlich terminiert
werden. Die Aluminiumverkleidung an der
Brücke zum Industriepark Höchst auf der Unterstromseite dient im Wesentlichen
dem Schutz der in unmittelbarer Nähe der Brückenrampe befindlichen
sicherheitsrelevanten Anlagen der Infraserv Höchst. Vor diesem Hintergrund
besteht leider keine Möglichkeit, diese Sichtschutzwand abzubauen. Es ist
jedoch beabsichtigt, das gegenwärtig triste
Erscheinungsbild der Sichtschutzwand optisch aufzuwerten. Der Magistrat würde
es begrüßen, hierzu durch den Ortsbeirat entsprechende Anregungen zu erhalten.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
11.03.2008, OA 612
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket:
02.05.2012 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 6
am 12.06.2012, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage B 204
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 11. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 14.06.2012, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 204
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten
Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und Stv. Ochs (=
Kenntnis) 11. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 19.06.2012, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 204
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten
Beschlussausfertigung(en): § 1798, 11. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 19.06.2012 Aktenzeichen: 60 10