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Leunastraße als .Tor nach Höchst. attraktiver gestalten

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 27.04.2012, B 204 Betreff: Leunastraße als "Tor nach Höchst" attraktiver gestalten Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 24.04.2008, § 3887 - OA 612/08 OBR 6 - Zwar begrüßt der Magistrat die Aktivitäten zur Aufwertung der Straßenräume in Höchst; er bedauert jedoch, die Anregung nur teilweise umsetzen zu können. Baumpflanzungen innerhalb des Parkstreifens entlang der östlichen Häuserzeile der Leunastraße wären aus gestalterischen Gründen sinnvoll. Jedoch sind Baumpflanzungen aufgrund der vorhandenen Trassenlage (Gasleitung/Kabelkanal) leider nicht möglich. Weitergehende Maßnahmen zur Umgestaltung des Straßenraumes und Pflanzung von Bäumen setzen zudem voraus, dass hinsichtlich der Regionaltangente West (RTW), Planungssicherheit besteht. Bisher ist vorgesehen, die RTW durch die Leunastraße zu führen. Dazu wäre der gesamte Straßenraum sowie die Kreuzung Leunastraße/Adolf-Haeuser-Straße neu zu gliedern, nachhaltige Baumpflanzungen sind daher nach heutigem Kenntnisstand nicht möglich. Die Eisenbahnbrücke zur Liederbacher Straße und der Gehölzbewuchs befinden sich in der Verwaltung der Deutschen Bahn AG. Diese wurde gebeten, sich der Problematik im Rahmen der turnusmäßigen Unterhaltungsarbeiten anzunehmen. Die Aluminiumverkleidung an der Leunabrücke im Bereich der Bebauung in Richtung SÜWAG als auch zum Industriepark Höchst wurde gemäß Magistratsbeschluss vom 21.04.1980 als Sichtschutz gebaut. Die Sichtschutzwand zur SÜWAG auf der Oberstromseite kann abgebaut werden. Die Umgestaltung der Sichtschutzwand in ein Sondergeländer ohne Sichtschutz ist in Planung. Deren Umsetzung ist jedoch abhängig von den finanziellen Rahmenbedingungen und kann daher gegenwärtig nicht verbindlich terminiert werden. Die Aluminiumverkleidung an der Brücke zum Industriepark Höchst auf der Unterstromseite dient im Wesentlichen dem Schutz der in unmittelbarer Nähe der Brückenrampe befindlichen sicherheitsrelevanten Anlagen der Infraserv Höchst. Vor diesem Hintergrund besteht leider keine Möglichkeit, diese Sichtschutzwand abzubauen. Es ist jedoch beabsichtigt, das gegenwärtig triste Erscheinungsbild der Sichtschutzwand optisch aufzuwerten. Der Magistrat würde es begrüßen, hierzu durch den Ortsbeirat entsprechende Anregungen zu erhalten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 11.03.2008, OA 612 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 02.05.2012 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 6 am 12.06.2012, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage B 204 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 14.06.2012, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 204 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und Stv. Ochs (= Kenntnis) 11. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.06.2012, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 204 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten Beschlussausfertigung(en): § 1798, 11. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 19.06.2012 Aktenzeichen: 60 10

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