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Fußgängerfreundliche Kreuzung Dillenburger Straße/Hessestraße

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 29.03.2010, B 202 Betreff: Fußgängerfreundliche Kreuzung Dillenburger Straße/Hessestraße Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 12.11.2009, § 6976 - NR 1149 GRÜNE, l. B 57/10 - Die Ämterabstimmung zu der vom Magistrat erarbeiteten Planung zum Umbau des Knotenpunktes Dillenburger Straße/ Hessestraße ist abgeschlossen. Die Planung sieht vor, im Knotenpunktbereich die Fahrstreifenbreiten in der Dillenburger Straße zu reduzieren. Dadurch können die in diesem Bereich verlaufenden Radwege verschwenkt werden. Die gewonnenen Flächen dienen der Verbreiterung der derzeit zum Teil sehr schmalen Gehwege. Der Fußgängerverkehr erhält hierdurch insbesondere an den Furten ausreichend dimensionierte Aufstellbereiche, ohne mit dem kreuzenden Radverkehr in Konflikt zu geraten. Vorteilhaft zur Reduzierung des Konfliktpotentials zwischen dem wartenden Fußgängerverkehr und dem kreuzenden Radverkehr ist die im Bereich der Fußgängerfurten in der Planung vorgesehene Führung des Radverkehrs auf Fahrbahnniveau. Die Kosten für die bauliche Umsetzung der geplanten Umgestaltung werden auf ca. 235.000,- € (brutto) geschätzt. Anlage Lageplan (nicht öffentlich - ca. 492 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 30.10.2008, NR 1149 Bericht des Magistrats vom 22.01.2010, B 57 Etatanregung vom 24.03.2022, EA 170 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 31.03.2010 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 22.04.2010, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage B 202 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.05.2010, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 202 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stv. Schenk (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 8099, 41. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 18.05.2010 Aktenzeichen: 32 1