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World-Park in Frankfurt am Main

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 14.01.2019, B 1 Betreff: World-Park in Frankfurt am Main Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 23.08.2018, § 2975 - K 50/17, B 80/18 - Der Magistrat befürwortet grundsätzlich die Anregung der KAV, die Stadt Frankfurt am Main möge einen World-Park einrichten und stiften. Allerdings gibt es bei der Einrichtung eines solchen Parks einiges zu bedenken. Die Stadt Frankfurt am Main besitzt mehr als 40 öffentliche Parkanlagen, die allen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt sowie den Besucherinnen und Besuchern zur Nutzung und Erholung zur Verfügung stehen. Diese grünen Oasen sind offen für alle. Sie sind grundsätzlich interkulturell und für Personen aller Nationen und aller Kulturen nutzbar. Dieses eingedenk haben sich dennoch mehrere Fachleute eingehend unter unterschiedlichen Fragestellungen mit dem Antrag auf Einrichtung eines World-Parks beschäftigt. Nach Prüfung und in Begutachtung potentieller Flächen sind sie zu dem Schluss gekommen, dass die Stadt Frankfurt am Main derzeit leider nicht über die geeigneten Grundstücke verfügt, die auf Grund ihrer Größe dem Vorhaben gerecht werden könnten. In Frankfurt am Main gibt es derzeit mindestens 105 Konsulate, d.h. es werden auch mindestens 105 landestypische Bäume im World-Park gepflanzt werden. Um diesen ausreichend Platz im Wachstum zu bieten ist ein Mindestabstand von 10 Metern nötig, d.h. insgesamt wäre für das Vorhaben eine Fläche von mindestens 1,2 Hektar notwendig. Eine solche zusammenhängende Fläche steht zu diesem Zeitpunkt nicht zur Verfügung. Entscheidend für die Einrichtung eines World-Parks ist auch, welche landestypischen Baumarten zu den hiesigen klimatischen Bedingungen passen. Möglicherweise müssten für unsere Klimazone besonders empfindliche Gehölze Gewächshäuser gebaut werden, bzw. würden diese Arten einen hohen pflegerischen Aufwand bedeuten. Geprüft wurde auch die Frage, ob eine bereits bestehende Parkanlage umgewidmet werden könnte. Aufgrund der vorhandenen Gehölz- und Baumbestände erscheint das aber nicht als sinnvoll. Zumal bei vielen Anlagen gartendenkmalpflegerische Vorgaben zu beachten sind. Die machen eine Umgestaltung schwierig bzw. unmöglich. Deshalb kommt auch diese Überlegung aus Sicht des Magistrats nicht in Frage. Der Magistrat bedauert, dass er dem Vorschlag des KAV aus den geschilderten Überlegungen in den aktuell vorhandenen Parks und Grünanlagen nicht entsprechen kann. Eine Chance für die Realisierung und Stiftung eines World-Parks sieht er aber in dem Fall, wenn ein neues Baugebiet entwickelt wird. Dann könnte die Stadt eine Fläche neu zu diesem Zweck bereitstellen. Im Bebauungsplan würde diese als "Öffentliche Grünfläche" mit besonderer Zweckbestimmung festgehalten werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung der KAV vom 13.09.2017, K 50 Bericht des Magistrats vom 09.03.2018, B 80 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 16.01.2019 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 14.02.2019, TO I, TOP 80 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 1 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Kenntnis) 28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.02.2019, TO I, TOP 74 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 1 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen FRANKFURTER (= Zurückweisung) 33. Sitzung der KAV am 06.05.2019, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 1 dient zur Kenntnis. Beschlussausfertigung(en): § 3697, 28. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 14.02.2019 Aktenzeichen: 79 0