World-Park in Frankfurt am Main
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D : Bericht des
Magistrats vom 14.01.2019, B 1 Betreff: World-Park in Frankfurt am
Main Vorgang: l.
Beschl. d. Stv.-V. vom 23.08.2018, § 2975 - K 50/17, B 80/18 - Der Magistrat befürwortet
grundsätzlich die Anregung der KAV, die Stadt Frankfurt am Main möge
einen World-Park einrichten und stiften. Allerdings gibt es bei der Einrichtung
eines solchen Parks einiges zu bedenken. Die Stadt Frankfurt am Main besitzt
mehr als 40 öffentliche Parkanlagen, die allen Bürgerinnen und Bürgern der
Stadt sowie den Besucherinnen und Besuchern zur Nutzung und Erholung zur
Verfügung stehen. Diese grünen Oasen sind offen für alle. Sie sind
grundsätzlich interkulturell und für Personen aller Nationen und aller Kulturen
nutzbar. Dieses eingedenk haben sich dennoch mehrere Fachleute eingehend unter
unterschiedlichen Fragestellungen mit dem Antrag auf Einrichtung eines
World-Parks beschäftigt. Nach Prüfung und in Begutachtung potentieller Flächen
sind sie zu dem Schluss gekommen, dass die Stadt Frankfurt am Main derzeit
leider nicht über die geeigneten Grundstücke verfügt, die auf Grund ihrer Größe
dem Vorhaben gerecht werden könnten. In Frankfurt am Main gibt es derzeit
mindestens 105 Konsulate, d.h. es werden auch mindestens 105 landestypische
Bäume im World-Park gepflanzt werden. Um diesen ausreichend Platz im Wachstum
zu bieten ist ein Mindestabstand von 10 Metern nötig, d.h. insgesamt wäre für
das Vorhaben eine Fläche von mindestens 1,2 Hektar notwendig. Eine solche
zusammenhängende Fläche steht zu diesem Zeitpunkt nicht zur Verfügung.
Entscheidend für die Einrichtung eines World-Parks ist auch, welche
landestypischen Baumarten zu den hiesigen klimatischen Bedingungen
passen. Möglicherweise müssten für unsere Klimazone besonders
empfindliche Gehölze Gewächshäuser gebaut werden, bzw. würden diese Arten einen
hohen pflegerischen Aufwand bedeuten. Geprüft wurde auch die Frage, ob eine bereits
bestehende Parkanlage umgewidmet werden könnte. Aufgrund der vorhandenen
Gehölz- und Baumbestände erscheint das aber nicht als sinnvoll. Zumal bei
vielen Anlagen gartendenkmalpflegerische Vorgaben zu beachten sind. Die machen
eine Umgestaltung schwierig bzw. unmöglich. Deshalb kommt auch diese Überlegung
aus Sicht des Magistrats nicht in Frage. Der Magistrat bedauert, dass er dem Vorschlag des KAV
aus den geschilderten Überlegungen in den aktuell vorhandenen Parks und
Grünanlagen nicht entsprechen kann. Eine Chance für die Realisierung und
Stiftung eines World-Parks sieht er aber in dem Fall, wenn ein neues Baugebiet
entwickelt wird. Dann könnte die Stadt eine Fläche neu zu diesem Zweck
bereitstellen. Im Bebauungsplan würde diese als "Öffentliche Grünfläche" mit
besonderer Zweckbestimmung festgehalten werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung der KAV
vom 13.09.2017, K 50
Bericht des
Magistrats vom 09.03.2018, B 80 Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Umwelt und Sport
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 16.01.2019 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 14.02.2019, TO I, TOP 80
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 1 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FRANKFURTER (= Kenntnis) 28. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.02.2019, TO I, TOP
74 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 1 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
gegen FRANKFURTER (= Zurückweisung) 33. Sitzung der KAV am
06.05.2019, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 1 dient zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung(en): § 3697, 28. Sitzung
des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 14.02.2019 Aktenzeichen: 79 0