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Dondorf-Druckerei unter Denkmalschutz stellen

Vorlagentyp: B

Bericht

Nach aktuellem Sachstand steht das Gebäude nicht unter Denkmalschutz. Das Denkmalamt hat sich in den Jahren 2009, 2016, 2017, 2019 und zuletzt im Mai 2023 mit diesbezüglichen Anfragen an das Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) gewandt. Der Magistrat setzt sich weiterhin für den Erhalt der Dondorfschen Druckerei ein. Er führt derzeit mit dem Land Hessen Gespräche, um den erforderlichen Instandsetzungsbedarf abzustimmen.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 32
OBR 2
TO I, TOP 43
Angenommen
Dem Antrag, sich mit der Vorlage B 193 nicht zu befassen, wird zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD FDP BFF
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Sitzung 29
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I, TOP 19
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 193 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne SPD FDP VOLT
Ablehnung:
CDU Linke BFF-BIG ÖkoLinX-ELF AFD FRAKTION Gartenpartei