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Statuten für die Paulskirche

Vorlagentyp: B

Bericht

Für die Vergabe der Paulskirche wurden in der Vergangenheit keine Vergabestatuten beschlossen, sondern nach den in den Magistratsbeschlüssen aus 1994 und 1998 beschlossenen Bestimmungen verfahren, deren Präambel die Rahmenbedingungen für die Vergabe der Paulskirche festlegt. Nach diesen Bestimmungen wird die Vergabe der Paulskirche im Fachbereich Protokoll vorgeprüft und zur endgültigen Entscheidung dem Oberbürgermeister vorgelegt. Aktuell erarbeitet das Dezernat I - Hauptverwaltung und Sport - in Zusammenarbeit mit Dezernat II - Bürgermeisterin, Diversität, Antidiskriminierung und gesellschaftlicher Zusammenhalt - ergänzende Änderungen zu den o.a. Magistratsbeschlüssen, die dem Magistrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden sollen. Die Präambel lautet in der Fassung von 1994 und 1998: Die Paulskirche gilt innerhalb und auch außerhalb Deutschlands als das Symbol des demokratischen Willens der Deutschen in der Vergangenheit und ist damit zu einer der bedeutendsten politischen Gedenkstätten der Bundesrepublik Deutschland geworden. In Anerkennung dieser Bedeutung kann die Paulskirche daher nur für solche Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden, die diesem Grundcharakter Rechnung tragen. Dabei ist ein äußerst strenger Maßstab anzulegen. Folgende Veranstaltungen finden regelmäßig in der Paulskirche statt und sollen gleichzeitig in ihrer Eigenart Maßstab für andere Veranstaltungen in der Paulskirche sein: die Verleihung des Goethe-Preises, die Verleihung des Friedenspreises des Deutschen Buchhandels, die Verleihung des Paul-Ehrlich und Ludwig Darmstädter-Preises. Für Veranstaltungen, die antikirchlichen oder ganz überwiegend entweder kommerziellen Charakter haben oder Werbezwecken dienen, wird die Paulskirche nicht zur Verfügung gestellt. Veranstaltungen mit tagespolitischem Charakter sollen in der Paulskirche nicht stattfinden. Veranstaltungen mit politischem Charakter sollen in der Paulskirche nur aus besonderen Anlässen in Ausnahmefällen stattfinden.

Beratungsverlauf 6 Sitzungen

Sitzung 31
OBR 1
TO I, TOP 53
Angenommen
Die Vorlage B 192 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 29
Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
TO I, TOP 16
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 192 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke AFD VOLT ÖkoLinX-ELF FRAKTION
Ablehnung:
BFF-BIG
Sitzung 32
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 17
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 192 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke AFD VOLT ÖkoLinX-ELF FRAKTION BFF-BIG
Sitzung 33
Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
TO I, TOP 3
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 192 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke AFD VOLT BFF-BIG
Sitzung 37
Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
TO I, TOP 3
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 192 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP BFF-BIG AFD VOLT ÖkoLinX-ELF
Sitzung 39
Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
TO I, TOP 3
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 192 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP AFD VOLT FRAKTION

Verknüpfte Vorlagen