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Erstellung eines Lärmaktionsplans für Fechenheim-Nord und Riederwald

Vorlagentyp: B

Bericht

Der Lärmaktionsplan ist ein Planungsinstrument des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Ziel ist es, Hinweise auf mögliche Lärmkonflikte zu geben. Das BImSchG hat leider keine Instrumente zur verpflichtenden Umsetzung lärmmindernder Maßnahmen vorgesehen. Lärmaktionspläne entfalten keine unmittelbaren Maßnahmen, sie stellen vielmehr Hinweise dar. Erschwerend kommt hinzu, dass das bundesdeutsche Recht die einzelnen Lärmverursacher, wie zum Beispiel Straßen- oder Schienenverkehrslärm, getrennt voneinander betrachtet. Zuständig für die Aufstellung der Lärmaktionspläne sind in Hessen, anders als in den anderen Bundesländern, die Regierungspräsidien und nicht die Kommunen. Aktuell liegen für Frankfurt am Main drei Lärmaktionspläne vor, die regelmäßig fortgeschrieben werden. Die Lärmaktionspläne für den Straßenverkehr und den Flughafen Frankfurt werden vom Regierungspräsidium Darmstadt erstellt; der Lärmaktionsplan für den Schienenverkehr wird vom Eisenbahn-Bundesamt betreut. Für die Stadtteile Riederwald und Fechenheim wurde bereits in den Jahren 2003 und 2004 nach damaligem Recht eine "Kommunale Lärmminderungsplanung" (KLMP) erarbeitet. Zu dieser Zeit lag die Zuständigkeit für die Lärmminderungsplanung noch bei dem Magistrat. Über die Lärmminderungsplanung wurde die Öffentlichkeit damals in den Stadtteilen Riederwald und Fechenheim im Rahmen von zwei Ortsbeiratssitzungen informiert. Die Bürgerbeteiligung zur Lärmminderungsplanung wurde mit zwei Workshops im Jahr 2004 durchgeführt. Durch die gesetzliche Veränderung im Bereich der Lärmminderungsplanung konnte das Projekt nicht mehr wie geplant abgeschlossen werden. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Stadtverordnetenversammlung zusammen mit dem Ortsbeirat die Maßnahmen der Lärmminderungsplanung beschließt. Durch die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie) im Jahr 2005 wurde die Zuständigkeit für die Lärmminderungsplanung an das Land Hessen übertragen. Die bereits erarbeiteten Grundlagen und Maßnahmenvorschläge wurden bei der Erstellung der ab diesem Zeitpunkt folgenden Lärmaktionspläne - Teilplan Straßenverkehr - vom Regierungspräsidium Darmstadt (2010) berücksichtigt. Sofern vom Ortsbeirat gewünscht, können die Ergebnisse der vom Magistrat erstellten Lärmminderungsplanung sowie die aktuellen Lärmaktionspläne im Rahmen einer Sitzung des Ortsbeirates vorgestellt werden.

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