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Prüfung einer Rechtsabbiegemöglichkeit von der A 5 auf die Straßburger Straße

Vorlagentyp: B

Bericht

Der Magistrat hat den Planfeststellungsbeschluss für die Abfahrtsrampe der Anschlussstelle Niederrad von der A 5 zur Straßburger Straße geprüft. Demnach ist die Einrichtung einer Rechtsabbiegemöglichkeit dort ausdrücklich ausgeschlossen. Das entspricht der seinerzeitigen Festlegung durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung und zielt darauf, gebietsfremdem Durchgangsverkehr durch die Siedlung Goldstein zu vermeiden. Eine Rechtsabbiegemöglichkeit kann weder im Rahmen eines Verkehrsversuchs erprobt, noch durch einen einfachen Beschluss der städtischen Gremien dauerhaft eingerichtet werden. Grundvoraussetzung wäre vielmehr die Durchführung eines neuen Planrechtsverfahrens (Planänderung/Planfeststellung). Die Planung einer Rechtsabbiegemöglichkeit ist somit nur in enger Abstimmung mit der Autobahnverwaltung möglich. Der Abstimmungsprozess ist noch nicht abgeschlossen, es sind jedoch bereits folgende maßgebliche Aspekte für die weitere Planung erkennbar: A. Die Schaffung der Rechtsabbiegemöglichkeit lediglich als Teil einer besseren Erschließung von Goldstein ist nicht zustimmungsfähig. Der Vorschlag der Bürgerinitiative Goldstein für einen Erschließungsringverkehr vom Schwanheimer Ufer über die A 5 in Richtung Süden zur Straßburger Straße und von der Straßburger Straße über den Tannenkopfweg in Richtung Norden zum Schwanheimer Ufer kann so nicht weiterverfolgt werden. Voraussetzung für die Einrichtung des Rechtsabbiegers ist vielmehr, dass von der heute als Sackgasse endenden westlichen Straßburger Straße eine Verbindung zum Schwanheimer Ufer geschaffen wird, die eine über die Siedlung Goldstein hinausreichende Verbindungsfunktion verträglich wahrnehmen kann. B. Als Nachweis, dass die Rechtsabbiegemöglichkeit keinen störenden Einfluss auf die Fernverkehrsfunktion der Autobahn hat, muss die Machbarkeit über eine modellgestützte Verkehrsuntersuchung einschließlich einer Mikrosimulation des Verkehrsablaufs nachgewiesen werden. Sachstand zu A. Die westliche Straßburger Straße ist bereits im Rahmen der Entwicklung von Goldstein Süd bewusst als Sackgasse ausgebildet worden. Hier bestand die Sorge, dass sich ansonsten zwischen Schwanheim und Niederrad gebietsfremde Durchgangsverkehre einstellen. Diese Entscheidung wurde getroffen, als der inzwischen realisierte Direktanschluss der A 5 an die Straßburger Straße noch nicht diskutiert wurde. Mit dem Anschluss werden Durchgangsverkehre wahrscheinlicher. Gleichwohl sind mehrere Varianten für eine Verbindung von der westlichen Straßburger Straße zum Schwanheimer Ufer hinsichtlich Machbarkeit und Realisierungswürdigkeit betrachtet worden: - Eine Verlängerung der Straßburger Straße zur Rheinlandstraße kollidiert westlich des Harthwegs mit dem Bannwaldstatus des Stadtwaldes und der Wohnbebauung am Ferdinand-Dirichs-Weg. Daher kann die Verlängerung nicht umgesetzt werden. - Eine Verlängerung der Straßburger Straße lediglich bis zum Harthweg wäre mit geringeren Restriktionen behaftet. Sie würde aber voraussetzen, dass bisherige reine Wohnstraßen wie der Sauerackerweg oder auch die Henriette-Fürth-Straße zusätzlich eine Verbindungsfunktion wahrnehmen und entsprechend ausgebaut werden müssten. Diesen Ansatz hält der Magistrat für nicht durchsetzbar. - In der Diskussion mit der Bürgerinitiative Goldstein und weiteren Akteuren befindet sich ebenfalls der Vorschlag, den Tannenkopfweg dadurch zu entlasten, dass der Straßenzug Zur Waldau - Tränkweg zu einer durchgehenden Verbindung zwischen Straßburger Straße und Schwanheimer Ufer ausgebaut wird. Die weitere Diskussion muss zeigen, ob dieser Ansatz tragfähig ist und der Tannenkopfweg und Zur Waldau - Tränkweg gegebenenfalls zu gegenläufigen Einbahnstraßen mit Verbindungsfunktion entwickelt werden können. Sachstand zu B. Die Durchführung einer Verkehrsuntersuchung und einer daran anschließenden Objektplanung für die Abfahrtsrampe mit Rechtsabbieger setzt voraus, dass klare Randbedingungen für den Ausbau der A 5 bestehen. Im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung ist der 10-streifige Ausbau der A 5 zwischen Nordwestkreuz und Frankfurter Kreuz als "Vordringlicher Bedarf" eingestuft. Das technische Regelwerk für den Autobahnbau beinhaltet bisher nur maximal 4-streifige Richtungsfahrbahnen, also einen 8-streifigen Gesamtquerschnitt. Bei einer Erweiterung um weitere Fahrstreifen sind beispielsweise Fragen der ausreichenden Entwässerung, der Sicherheit des Verkehrsablaufs und der Erkennbarkeit von Verkehrseinrichtungen zu klären. Im Vorgriff auf die Erweiterung des technischen Regelwerks hat die Autobahnverwaltung deshalb zunächst eine Machbarkeitsstudie mit verschiedenen Ausbauvarianten für die A 5 initiiert. Neben einer Lösung mit 5-streifigen Richtungsfahrbahnen wird dabei auch eine Lösung betrachtet, bei der der Richtungsverkehr auf eine durchgehende Hauptfahrbahn, die nur an den Autobahnknoten Verknüpfungen aufweist, und eine Nebenfahrbahn mit den Anschlussstellen an das nachgeordnete Netz aufgeteilt wird. Auf Basis dieser Machbarkeitsstudie muss zunächst eine Grundsatzentscheidung zum Ausbaustandard der A 5 getroffen werden. Die zugehörige Verkehrsuntersuchung böte dann aber grundsätzlich eine geeignete Basis, um auch die Wirkungen einer Rechtsabbiegemöglichkeit auf die Straßburger Straße vertiefend untersuchen zu können. Auf Basis der bisherigen Erkenntnisse beurteilt der Magistrat die Sinnhaftigkeit und die Machbarkeit einer Rechtsabbiegemöglichkeit von der A 5 auf die Straßburger Straße sehr zurückhaltend. Sofern sich im Rahmen der weiteren Diskussion zum Verkehrskonzept Goldstein noch eine Perspektive für eine angemessene Lösung für die Abwicklung über Goldstein hinausreichender Verkehre zwischen Straßburger Straße und Schwanheimer Ufer ergibt, wird der Magistrat zu gegebener Zeit die Bereitstellung der für weitere Planungsschritte erforderlichen Mittel prüfen.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

39
39. Sitzung Ortsbeirat 6
TO I
✓ Angenommen

CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, FDP und fraktionslos gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht)

:
SPD
Alle:
CDU GRÜNE LINKE. BFF FDP fraktionslos
39
39. Sitzung Verkehrsausschuss
TO I
✓ Angenommen

Verknüpfte Vorlagen