Unterliederbach: Erhalt der Frischluftzufuhr - Grünzug Unterliederbach
Bericht
Das städtebauliche und freiraumplanerische Konzept zum "Grünzug Unterliederbach", mit einem neuen gemeinsamen Berufsschulstandort der Paul-Ehrlich-Schule und der Ludwig-Erhard-Schule sowie einer neuen Grundschule, einer Kindertagesstätte und ergänzender Wohnbebauung, ist das Ergebnis eines 2019 durchgeführten städtebaulichen und freiraumplanerischen Ideenwettbewerbes. Eine gute Belüftung der angrenzenden Wohnbebauung bis in den alten Ortskern hinein, durch die Anordnung der zukünftigen Bebauung mit ausreichend breiten Belüftungskorridoren, war eine wichtige Vorgabe des Wettbewerbs. Dabei wurde auf eine Mindestbreite für Belüftungskorridore bewusst verzichtet, um vielfältige Lösungsmöglichkeiten in der Phase eines Ideenwettbewerbes zu erhalten. Das Konzept des ersten Preisträgers schlägt einen Grünzug vom Liederbach im Osten bis zu den landwirtschaftlichen Flächen am westlichen Ortsrand vor, der zugleich auch als Belüftungskorridor fungiert. Der dargestellte Grünzug entspricht westlich des Heimchenweges einer Korridorbreite von mindestens 50 Metern, der sich östlich des Heimchenweges zwischen der geplanten Kindertagesstätte im Norden und der Grundschule im Süden auf eine Breite zwischen etwa 20 - 50 m reduziert. Die Grundschule kann an dieser Stelle aufgrund ihrer Lage sehr gut zur Deckung des Bedarfs im Stadtteil beitragen. Unter Berücksichtigung der gegebenen Hinweise des Preisgerichtes dient das städtebauliche und freiraumplanerische Konzept als Grundlage für das Bebauungsplanverfahren Nr. 930 - Bildungscampus Unterliederbach. Das Preisgericht hat unter anderem darauf hingewiesen, dass die Frischluftzufuhr aufgrund der Enge zwischen Kita und Grundschule nicht vollständig gewährleistet wird und eine weitere Optimierung der Baukörperstellung hier Abhilfe schaffen soll. Bei der Erarbeitung des städtebaulichen Entwurfes sollen die städtebaulichen Ziele, die Umsetzung des Konzeptes, im Hinblick auf die landschaftsplanerischen Entwicklungsziele geprüft und überarbeitet werden. Ziel bleibt dabei, weiterhin die klimarelevanten Funktionen der Freiflächen zu erhalten sowie eine ausreichende Belüftung sicherzustellen. Zu diesem Zweck wird kurzfristig ein Klimagutachten (unter Beachtung des angrenzenden Bebauungsplanverfahrens Nr. 926) erstellt, welches diese Aspekte prüfen soll und dessen Ergebnisse in der Bearbeitung des Entwurfes angemessen berücksichtigt werden.