Kunst am Bau in der Nordweststadt
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 06.03.2009, B
158 Betreff:
Kunst am Bau in der
Nordweststadt Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom
11.12.2008, § 5104 - OA 755
OBR 8 - Zwischenbericht: zu 1.) Für Werke so genannter "Kunst am Bau" gab es
in den 60er - und 70er Jahren eine Kannbestimmung, dass ein (später zwei)
Prozent der Bausumme bei öffentlichen und privaten Gebäuden für künstlerische
Objekte (Brunnen, Skulpturen o.ä.) oder künstlerische Gestaltung (Wandmosaike
o. ä.) von den Bauträgern zur Verfügung gestellt werden sollte. Hierbei
handelte es sich jedoch auch damals schon um eine freiwillige Verpflichtung,
die nicht gesetzlich verbindlich war. In den 80er Jahren wurden auch die
Bestimmungen zur Selbstverpflichtung weiter gelockert, so dass die Praxis,
Kunst am Bau zu realisieren, vor allem bei öffentlichen Gebäuden (Schulen,
Kindergärten etc.), deren Bauträger die öffentliche Hand war, praktisch
gänzlich zum Erliegen kam. In der Regel sollte die Auswahl der künstlerischen
Werke zwar mit städtischer Beteiligung realisiert werden, d.h. die zuständigen
städtischen Fachämter wie Kulturamt oder Stadtplanungsamt sollten bei
künstlerischen Fragen oder Fragen einer Jurybildung in die Planungen zur
Anschaffung von Kunstwerken mit einbezogen werden, in der Praxis wurden diese -
gewünschten und freiwilligen - Vorgaben jedoch keineswegs immer berücksichtigt.
So wurden viele Kunstwerke ohne städtisches Wissen oder städtische Beteiligung
angeschafft. "Kunst am Bau" wurde von den Auftraggebern (z.B.
Wohnungsbaugesellschaften, Investoren, Immobilienfirmen) finanziert, die
Kunstwerke befanden und befinden sich demgemäß auch in deren Besitz. Insofern,
und unter Berücksichtigung der Eigentumsverhältnisse, dürfte es sich äußerst
schwierig gestalten, eine lückenlose Aufstellung, zumal von offensichtlich
nicht mehr vorhandenen, ehemaligen Kunstwerken zu erstellen. Darüber hinaus sei hiermit auf den - seit 2008 der
Öffentlichkeit zugänglichen - Internetauftritt
www.kunstimoeffentlichenraum-frankfurt.de verwiesen, in dem die Frankfurter
Denkmäler und Kunstwerke im öffentlichen Raum - auch nach Stadtteilen geordnet
- einzusehen sind. Sämtliche genannten Bildhauerarbeiten von Hugo Uhl sind
beispielsweise dort - mit Foto, Kurztext und Literaturhinweisen versehen -
aufgeführt. Dieses System kann - je nach Kenntnisstand - ständig erweitert und
ergänzt werden. Weitere Maßnahmen, wie einzelne Listen oder Broschüren zu
erstellen, können daher aus zentralen städtischen Mitteln nicht vorgenommen
werden. Darüber hinaus sind alle denkmalgeschützten Kunstwerke auch in dem
umfangreichen Werk "Denkmaltopographie der Stadt Frankfurt", ebenfalls nach
Stadtteilen geordnet, nachgewiesen. Die Kosten der Erstellung einer Broschüre sind von
verschiedenen Faktoren abhängig, sodass hierzu keine allgemeine Auskunft
erteilt werden kann. zu 2.) Zurzeit befassen sich die zuständigen
Fachämter mit der Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes zur Beschilderung von
Denkmälern und Kunstwerken im öffentlichen Raum. Ziel ist es, ein einheitliches
Beschilderungssystem für Hinweistafeln im gesamten Stadtraum zu erstellen. Im
Zuge der Realisierung dieser Maßnahme, kann dann vorbehaltlich verfügbarer
Finanzmittel auch eine Beschilderung der Kunstwerke in der Nordweststadt
erfolgen. Im Kulturetat stehen keine ausreichenden Mittel zur Beschilderung zur
Verfügung. Insofern sollte der Ortsbeirat 8 mitteilen, inwieweit Mittel aus
dessen Budget Verwendung finden können. zu 3.) Die oben erwähnten Bilderhauerwerke von Hugo
Uhl wurden 2003 das letzte Mal fachgerecht gereinigt. Der Ortsbeirat 8 sollte
sich mit dem zuständigen Fachamt - Kulturamt - ins Benehmen setzen und bei
einem gemeinsamen Ortstermin die renovierungsbedürftigen Kunstobjekte
begutachten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
23.10.2008, OA 755
Bericht des
Magistrats vom 28.08.2009, B 716
Zuständige Ausschüsse:
Kultur- und
Freizeitausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 8
Versandpaket: 11.03.2009 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8
am 23.04.2009, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 158
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 31. Sitzung des
Kultur- und Freizeitausschusses am 19.05.2009, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 158
(Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
31. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 25.05.2009, TO I, TOP
43 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 158
(Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Beschlussausfertigung(en): § 5957, 31. Sitzung
des Kultur- und Freizeitausschusses vom 19.05.2009 Aktenzeichen: 41