Aufstockung des Germaniabunkers
Bericht
In der Vergangenheit gab es bereits einige Anfragen zu einer möglichen Aufstockung der Bunkeranlage "Germaniabunker" in der Germaniastraße 89. Eine letzte Anfrage erfolgte im Jahr 2017. Als Nutzung für die potentielle Aufstockung wurde seiner Zeit Wohnen gewünscht. Die Anfrage wurde durch den Magistrat verneint. Die Etat-Anregung bezieht sich nun auf eine Aufstockung für kulturelle Zwecke, dem Einbau eines Aufzugs, der Schaffung eines Veranstaltungsraums und eines Cafés. Die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens ist an den Einfügungskriterien nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu prüfen. Für die Festsetzung "Baugrundstück für den Gemeinbedarf - Anlage des zivilen Bevölkerungsschutzes" wäre eine Befreiung notwendig. Da die Nutzung als "Kulturwerkstatt" als gemeinnützige Nutzung angesehen werden könnte, wäre für die Art der Nutzung zu prüfen, ob es konkurrierende gemeinnützige Nutzungsziele für den Standort gibt. Zu dem Maß der Nutzung ist die Umgebung des Bunkers heranzuziehen, wobei das benachbarte Hochhaus und die gegenüberliegende Comeniusschule nicht maßstabsprägend sind. Vielmehr ist die umliegende Wohnbebauung ausschlaggebend, welche sich überwiegend als eine 4-geschossige Bebauung plus Dachgeschoss abbildet. Der Bunker selbst weist im Bestand bereits vier Geschosse auf. Die Einfügung mit sechs Geschossen wäre folglich kritisch zu prüfen. Hierbei sind die Traufhöhen der Nachbarbebauungen ausschlaggebend. Bei einer Aufstockung wären erwartungsgemäß mehrere Nachbargrundstücke betroffen, das Abstandsrecht ist entsprechend zu beachten. Die gewünschte Nutzung "variabler Veranstaltungsraum" ist aufgrund des Störpotentials der umgebenden Wohnbebauung kritisch zu prüfen. Bei erhöhtem Publikumsverkehr ist die Versammlungsstätten-Richtlinie zu Grunde zu legen. Grundsätzlich ist zu beachten, dass sowohl der Bunker selbst ein Einzelkulturdenkmal ist, als auch diverse weitere Denkmale in der Umgebung vorhanden sind. Eingriffe in die Struktur wären somit eng mit dem Denkmalamt abzustimmen und genehmigungsbedürftig. Dem Magistrat, als Vermieter der Bunkeranlage, liegt derzeit keine offizielle Bedarfsanmeldung für die Aufstockung und die Schaffung der Barrierefreiheit für die Nutzer:in Waggong e.V. (Mieterin) vor. Demnach müsste die Mieterin zunächst einmal eine offizielle Anfrage beim hierfür zuständigen Fachamt, dem Amt für Bau und Immobilien, stellen. Die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit hinsichtlich des beabsichtigten Vorhabens, beispielsweise über eine eingehende Bauberatung bei der Bauaufsicht Frankfurt (BAF), würde rechtsichere Aussagen liefern.
Beratungsverlauf 3 Sitzungen
GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Kenntnis)
GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und BFF-BIG. Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Kenntnis)
GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, Linke, AfD und BFF-BIG (= Kenntnis). Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Kenntnis)