Verkehrssicherheit auf der Straße Am Martinszehnten
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Bericht des Magistrats vom 18.03.2011, B 145
Betreff: Verkehrssicherheit auf der Straße Am Martinszehnten Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.12.2010, § 9190 - NR 2088 CDU und GRÜNE - Der genannte Bereich ist bisher nicht als Unfallschwerpunkt eingestuft und unterscheidet sich daher nicht signifikant von gleichartig gelagerten Straßen- und Verkehrssituationen im Stadtgebiet. Die Installation einer Leitplanke mit Unterfahrschutz wird daher nicht für erforderlich gehalten. Gleichwohl werden durch die Landespolizei in diesem Bereich Geschwindigkeitsmessungen vorgenommen, die nach gegenwärtigem Dafürhalten als ausreichend im Sinne der Verkehrssicherheit angesehen werden. Sollte hier eine signifikante Verschlechterung eintreten, wird der Magistrat Möglichkeiten der Abhilfe, einschließlich baulicher Maßnahmen umgehend prüfen und entsprechendes veranlassen.