Gefahrenquelle Eisenbahnunterführung zwischen Niederrad und der Bürostadt beseitigen
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Bericht des Magistrats vom 14.02.2005, B 136
Betreff: Gefahrenquelle Eisenbahnunterführung zwischen Niederrad und der Bürostadt beseitigen Vorgang: A 629 SPD Zu 1 und 2) In der Eisenbahnunterführung wurde bereits durch die Anbringung des VZ 276 StVO ein Überholverbot angeordnet sowie die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt. Zusätzlich wird die hier vorhandene Markierung (VZ 295 StVO) erneuert. Derzeit wird für die Bürostadt Niederrad ein Stadtteilverkehrsplan erarbeitet. Darin werden unter Berücksichtigung der Anforderungen aller Verkehrsarten für den Straßenraum Handlungsbedarf und -optionen aufgezeigt sowie Lösungsvorschläge entwickelt. Die Ergebnisse der Untersuchungen liegen noch nicht vor. Zu 3) Bisher wurden mit der DB AG keine Gespräche über eine Verbreiterung der Unterführung geführt. Voraussetzung ist hierfür zunächst die Erarbeitung des Stadtteilverkehrsplanes, wie bereits zu Pkt. 1 u. 2 ausgeführt.