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Gefahrenquelle Eisenbahnunterführung zwischen Niederrad und der Bürostadt beseitigen

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 14.02.2005, B 136 Betreff: Gefahrenquelle Eisenbahnunterführung zwischen Niederrad und der Bürostadt beseitigen Vorgang: A 629 SPD Zu 1 und 2) In der Eisenbahnunterführung wurde bereits durch die Anbringung des VZ 276 StVO ein Überholverbot angeordnet sowie die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt. Zusätzlich wird die hier vorhandene Markierung (VZ 295 StVO) erneuert. Derzeit wird für die Bürostadt Niederrad ein Stadtteilverkehrsplan erarbeitet. Darin werden unter Berücksichtigung der Anforderungen aller Verkehrsarten für den Straßenraum Handlungsbedarf und -optionen aufgezeigt sowie Lösungsvorschläge entwickelt. Die Ergebnisse der Untersuchungen liegen noch nicht vor. Zu 3) Bisher wurden mit der DB AG keine Gespräche über eine Verbreiterung der Unterführung geführt. Voraussetzung ist hierfür zunächst die Erarbeitung des Stadtteilverkehrsplanes, wie bereits zu Pkt. 1 u. 2 ausgeführt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 17.11.2004, A 629 Antrag vom 27.05.2014, OF 831/5 Anregung an den Magistrat vom 18.07.2014, OM 3343 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 16.02.2005 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 04.03.2005, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 136 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.05.2005, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 136 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 9042, 40. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 03.05.2005 Aktenzeichen: 66 0