Gefahrenquelle Eisenbahnunterführung zwischen Niederrad und der Bürostadt beseitigen
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 14.02.2005, B
136 Betreff:
Gefahrenquelle
Eisenbahnunterführung zwischen Niederrad und der Bürostadt beseitigen Vorgang: A 629 SPD Zu 1 und 2) In der Eisenbahnunterführung wurde bereits durch die
Anbringung des VZ 276 StVO ein Überholverbot angeordnet sowie die zulässige
Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt. Zusätzlich wird die hier vorhandene
Markierung (VZ 295 StVO) erneuert. Derzeit wird für die Bürostadt Niederrad ein
Stadtteilverkehrsplan erarbeitet. Darin werden unter Berücksichtigung der
Anforderungen aller Verkehrsarten für den Straßenraum Handlungsbedarf und
-optionen aufgezeigt sowie Lösungsvorschläge entwickelt. Die Ergebnisse der
Untersuchungen liegen noch nicht vor. Zu 3) Bisher wurden mit der DB AG keine Gespräche über
eine Verbreiterung der Unterführung geführt. Voraussetzung ist hierfür zunächst die Erarbeitung
des Stadtteilverkehrsplanes, wie bereits zu Pkt. 1 u. 2 ausgeführt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anfrage vom
17.11.2004, A 629
Antrag vom
27.05.2014, OF
831/5
Anregung an den Magistrat vom 18.07.2014, OM 3343
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket:
16.02.2005 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5
am 04.03.2005, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 136
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 40. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 03.05.2005, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 136
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Kenntnis)
Beschlussausfertigung(en): § 9042, 40. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 03.05.2005 Aktenzeichen: 66 0