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Wohnbebauung an der Bonifatiusstraße ermöglichen

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 10.01.2011, B 11

Betreff: Wohnbebauung an der Bonifatiusstraße ermöglichen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 30.09.2010, § 8735 - OA 1179 OBR 12 - Für die Flächen südlich und nördlich der Talstraße im Bereich zwischen Bonifatiusstraße und Autobahn besteht kein Bebauungsplan. Planungsrechtlich sind diese Flächen nach § 34 BauGB zu beurteilen. Geprägt werden diese Flächen aus der jahrzehntelangen Nutzung eines emmitierenden Betriebes als gewerbliches Bauland. Nur auf einer kleinen Teilfläche nördlich der Talstraße, nahe der Autobahn befinden sich wenige Wohngebäude im Altbestand. Der Flächennutzungsplan stellt den Bereich zwischen der Bonifatiusstraße östlich und der Autobahn A 661 westlich als Gewerbeflächen dar. Diese Darstellung bleibt im neuen RegFNP erhalten. Der Beschluss wird voraussichtlich im Dezember 2010 vorliegen. Wegen der gegebenen Verkehrslärmbelastung (insbesondere durch die A 661 und die Kalbacher Hauptstraße) wäre eine Wohnbebauung als sehr schwierig einzustufen. In einem Bebauungsplanverfahren wäre in jedem Fall aktiver Lärmschutz nachzuweisen. Durch die ehemalige Nutzung als Gerbereibetrieb (bis 1948) ist der Boden der Teilfläche südlich der Talstraße und östlich der Bonifatiusstraße unter Umständen vorbelastet. Der Magistrat - Liegenschaftsamt - hat die Fläche, nördliche der Talstraße von der Carbone käuflich erworben und diese wird auf die Dauer von 10 Jahren (Ende: 2019) weiterhin von der Verkäuferin teilweise genutzt. Die restliche Fläche soll gewerblich verträglich vermietet werden. Der Magistrat wird für eine Teilfläche direkt an der Bonifatiusstraße prüfen, in wieweit die Möglichkeit für eine Wohnnutzung mit passivem Lärmschutz besteht.

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