Rahmenablaufplan Wohnen 2000/2001
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 01.11.2002, B 1190 Betreff: Rahmenablaufplan Wohnen 2000/2001 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 23.05.2000, § 6110 - l. B 9/00 - hierzu: Schreiben des Hauptamtes vom 21.02.2003 - 10.21.3 Hi - Rahmenablaufplan Wohnen Fortschreibung 2000/ 2001 Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main hat am 23.05.2000, § 6110, den "Rahmenablaufplan Wohnen 1999" (RAW 1999) mit dem Sachstand von Dezember 1998 beschlossen. Der hiermit vorgelegte "Rahmenablaufplan Wohnen 2000/ 2001" bezieht sich auf zwei Jahre. Er berichtet über den Sachstand zum Oktober 2001. Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.10.1996, § 6957, wonach der Wohnungsbedarf in Frankfurt am Main gemeinsam mit dem Rahmenablaufplan Wohnen in einem jährlichen Bericht dargestellt werden soll, schließt der "RAW 2000/ 2001" auch einen Bericht über den Wohnungsbedarf in Frankfurt am Main ein. Entgegen dieser Beschlussfassung (§ 6957 vom 10.10.1996) beabsichtigt der Magistrat über den Wohnungsbedarf in Frankfurt am Main zukünftig nur noch in einem zweijährigen Turnus zu berichten. Veränderungen in der Haushalts- und Wohnungsbestandsentwicklung bilden sich nur in längerfristigen Zeitreihen ab. Die Entwicklung innerhalb eines Jahres bildet keine ausreichende Grundlage für Interpretationen des Wohnungsbedarfs oder zu ziehende Konsequenzen für zukünftig bereitzustellende Wohnungsbaupotenziale. Wohnungsbedarf in Frankfurt am Main 1996 wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (§ 6957 vom 10.10.1996, B 220 vom 03.05.1996) ein Wohnungsbedarf von 40.000 bis 45.000 Wohneinheiten für die nächsten zehn Jahre festgestellt. Der Bedarf beruhte u.a. auf einer dem Regionalen Raumordnungsplan Südhessen (1995) zugrunde liegenden Bevölkerungsprojektion, wonach im Jahr 2000 695.000 Einwohner in Frankfurt am Main leben sollten. Dieser prognostizierte Bevölkerungszuwachs hat nicht stattgefunden. Die Einwohnerzahl hat sich in den letzten Jahren stabilisiert und betrug am 31.12.2000 650.705. Trotzdem ergibt sich nach wie vor ein Wohnungsdefizit, das hauptsächlich auf einem hohen Nachholbedarf beruht. 2000 ergab die Differenz zwischen der Anzahl der Haushalte (358.200) und der Anzahl der Wohneinheiten (340.462) ein theoretisches Wohnungsdefizit von ca. 18.000 (Haushaltsüberhang). Dies entspricht einem Versorgungsgrad von 95,1 % (95,1 Wohnungen auf 100 Haushalte). Unter Berücksichtigung einer notwendigen Leerstandsreserve von ca. 2 % des Wohnungsbestandes kann jedoch erst bei einem Versorgungsgrad von mindestens 102 % von einem ausgeglichenen Wohnungsmarkt ausgegangen werden. Bei den weiteren Betrachtungen wird das rechnerisch hohe Defizit von 18.000 Wohnungen realistischerweise reduziert und von einem Nachholbedarf von ca. 9.000 bis 12.600 Wohnungen ausgegangen. Ein weiterer Bedarf entsteht aus dem steigenden Wohnflächenkonsum und dem anhaltenden Trend zu kleineren Haushalten. Die Anzahl der Einwohner je Wohnung reduzierte sich von 1992 mit 2,07 auf 1,91 im Jahr 2000. Parallel hierzu stieg der Anteil der Wohnfläche pro Einwohner von 32,6 qm im Jahr 1992 auf 35,6 qm im Jahr 2000. Dies zeigt, dass alleine aus dieser Entwicklung des Wohnflächenstandards der Wohnungsbedarf kontinuierlich ansteigen wird (Zusatzbedarf). In Relation zu regionalen sowie landesweiten Trends ist diese Entwicklung weit unterdurchschnittlich, so dass hieraus ein weiterer (Kompensations-) Wohnungsbedarf zu erwarten ist. So betrug die durchschnittliche Wohnfläche pro Einwohner 1999 im Frankfurter Umland 40,3 qm, ebenso in Hessen 40,3 qm und in der Bundesrepublik 38,9 qm. Legt man zur Berechung des Zusatzbedarfs die durchschnittliche Zuwachsrate des Wohnflächenkonsums seit 1980 (0,76 % des jeweiligen Wohnungsbestandes) zugrunde, so ist ein jährlicher Zuwachsbedarf von rund 2.600 Wohneinheiten durch Wohnungsbau zu kompensieren. Geht man davon aus, dass der Nachholbedarf aus dem Wohnungs- und Haushaltsbestand mittelfristig innerhalb der nächsten zehn Jahre ausgeglichen werden sollte, wird sich der Wohnungsgesamtbedarf in Frankfurt am Main in der kommenden Dekade in einem Rahmen von jährlich ca. 3.500 Wohneinheiten bewegen. Unberücksichtigt bleiben hierbei Ersatzbedarfe für Abbruch, Zusammenlegung und Umwandlung vorhandener Wohnungen, eine wohnungswirtschaftliche Funktionsreserve (zur Gewährleistung von Wohnungswechsel, Modernisierung und Sanierung sowie Wettbewerb und Mieterschutz) sowie die künftige Bevölkerungsentwicklung in der Stadt. Der geltende Regionalplan 2000 geht in seiner Bevölkerungsprojektion für das Jahr 2010 von einem Bevölkerungszuwachs von ca. 36.000 Einwohnern für Frankfurt am Main aus (insgesamt ca. 682.000 Einwohner). Eine Bevölkerungszunahme erscheint bei Betrachtung der Bevölkerungsentwicklung der letzten 10 Jahre (Rückgang und Stabilisierung) als eher unwahrscheinlich und wurde daher nicht berücksichtigt. Zusammenfassend stellt sich der quantitative Bedarf für die kommenden zehn Jahre folgendermaßen dar: - Ein Nachholbedarf von ca. 9.000 bis 12.600 Wohneinheiten, - ein Zusatzbedarf aufgrund steigenden Wohnflächenkonsums und anhaltenden Trends zu kleineren Haushalten in Höhe von ca. 26.000 Wohneinheiten, - ein Gesamtbedarf von ca. 35.000 bis 38.600 Wohneinheiten. Wohnungsnachfrage Nachfrage und Bedarf besteht in fast allen Marktsegmenten: nach preisgünstigen Mietwohnungen ebenso wie nach qualitativ hochwertigem Mietwohnraum, nach Eigentumsbildung für breite Einkommensgruppen und nach familiengerechtem Wohnraum. Noch immer müssen diese Nachfragegruppen häufig die Stadt verlassen, um im Umland passende und finanzierbare Bleiben zu finden. Die Statistiken zur räumlichen Bevölkerungsbewegung weisen seit Jahren einen Wanderungsverlust von jährlich zwischen 3.000 und 4.000 Personen von Frankfurt am Main an die umliegenden Kreise aus. Die Wanderungsbilanz 1999 wies den Spitzenwert für einen Bevölkerungsverlust von über 5.000 Frankfurtern an das Umland aus. Wie aus den Wegzugsbefragungen des Bürgeramtes, Statistik und Wahlen von 1996 und 1998 bekannt ist, finden Wegzüge in das Umland fast ausschließlich wohnungs- und wohnumfeldorientiert statt. Die neue Wohnung im Umland ist im Vergleich zur Frankfurter Wohnung qualitativ höherwertiger, größer, relativ kostengünstiger und liegt in einer kleineren Wohnanlage und einem besseren Wohnumfeld. Auch der Wunsch nach Eigentumsbildung spielte für den Wegzug eine Rolle. Dieser Nachfrage steht gegenüber, dass sich in Frankfurt am Main nur ca. 13 % (2000) der Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern befinden, fast die Hälfte aller Wohnungen nur über ein oder zwei Zimmer verfügt (2000) und nur 13 % (1998) der Wohnungen von ihren Eigentümern bewohnt werden. Des weiteren besteht im Hinblick auf den starken Rückgang des Wohnungsbestandes, der den Bindungen des sozialen Wohnungsbaus unterliegt, ein erheblicher Bedarf an preisgünstigen Wohnungen. 2000 betrug der Bestand an Sozialwohnungen rund 40.000. Dies entspricht einem Anteil von 11,7 % am Gesamtbestand. In den letzten fünf Jahren hat sich der Bestand an Sozialwohnungen um ca. 16.000 Wohnungen reduziert. Im Jahr 2005 wird sich die Anzahl auf ca. 35.000 Wohnungen verringern und somit knappe 10 % des gesamten Wohnungsbestandes betragen. Vom Deutschen Städtetag wird empfohlen, an 20 % des Wohnungsbestands Belegungsrechte zu sichern. Zusammenfassend lässt sich folgender qualitativer Bedarf feststellen: - Günstiger Mietwohnraum, - qualitativ hochwertiger Mietwohnraum in gepflegten Wohnquartieren mit aufgelockerter Bauweise, - Wohnraum zur Bildung von Eigentum, sowohl als Reihen- und Einfamilienhäuser als auch als Eigentumswohnungen in einem ansprechenden Wohnumfeld, - familiengerechter Wohnraum als Mietwohnungen und zur Bildung von Eigentum. Flächenvorsorge Um den festgestellten Wohnungsbedarf zu decken, verfolgt die Stadt Frankfurt am Main das Ziel, ausreichende Flächenpotenziale zur Verfügung zu stellen und den Tendenzen der sozialen Segregation auf regionaler Ebene als auch im kleinräumig-innerstädtischen Zusammenhang entgegen zu wirken. Bezüglich der Entwicklung des Wohnbaulands wird eine stetige Bereitstellung angestrebt, so dass kein Engpass bzw. Stillstand in der Flächenaufbereitung entsteht und den unterschiedlichen Bedarfen hinsichtlich der Wohn- Bau- und Eigentumsformen als auch der Lage im Stadtgebiet Rechnung getragen wird. Das planungsrechtliche Instrumentarium der Baulandbereitstellung umfasst Bebauungspläne (mit der Möglichkeit der Baugenehmigung während der Planaufstellung nach § 33 BauGB) und vorhabenbezogene Bebauungspläne ebenso wie städtebauliche Verträge und Genehmigungen nach § 34 BauGB im Innenbereich. Die technische Erschließung der Baugebiete erfolgt auf der Grundlage einer Grundstücksneuordnung im Umlegungsverfahren durch die Stadt oder in privater Initiative auf der Basis von Erschließungsverträgen. Als Grundlage und Instrument der Steuerung der Flächenvorsorge dient der Rahmenablaufplan Wohnen, der jährlich fortgeschrieben wird. Er stellt sämtliche in Vorbereitung und Bearbeitung befindlichen Wohnungsbaupotenziale in Frankfurt am Main dar, die mehr als 50 Wohneinheiten umfassen und prognostiziert den zeitlichen Ablauf der Baulandbereitstellung, d.h. den Zeitpunkt der Baugenehmigungsfähigkeit einzelner Wohnungsbauvorhaben. Der Rahmenablaufplan Wohnen erlaubt damit einen Überblick über den Entwicklungsstand der Aufbereitung der Wohnbauflächen. Nicht berücksichtigt sind die bereits in den Vorjahren bereitgestellten Bauflächen und die dort noch vorhandenen Bestandsreserven. Nicht prognostiziert wird im "RAW 2000/ 2001" die tatsächliche Wohnbautätigkeit auf den bereitgestellten Grundstücken. Diese obliegt allein der Entscheidung der in der Regel privaten Grundstückseigentümer. Fortschreibungsbilanz: Entwicklung der Wohnbaumöglichkeiten in Frankfurt am Main Der "RAW 2000/ 2001" umfasst 45 Wohnbauflächenpotenziale in 75 Teilbaugebieten, die Raum für ca. 30.080 Wohneinheiten bieten. Die Gesamtzahl der möglichen Wohnungen auf den erfassten Flächenpotenzialen ist zum Vergleich des voran- gegangenen "RAW 1999" um ca. 2.900 angestiegen. Dieser Anstieg ist hauptsächlich auf folgendes zurückzuführen: - die Erfassung 4 neuer Flächenpotenziale, - die Wiederaufnahme von 2 Gebieten wegen grundlegender Überarbeitung der städtebaulichen Konzeptionen (Motorpool und Shopping Center, Eschersheimer Landstraße), - die Konkretisierung der Planungen von 4 Wohnbaugebieten, die sich zuvor in der Explorationsphase befanden und deren mögliche Wohnungszahl mit "0" angesetzt war. Neu bzw. wieder aufgenommene Wohn- baugebiete Anzahl der Wohneinheiten Güterplatz +130 Markomannenweg +240 Motorpool 300 Nordweststadt noch nicht ermittelt Shopping Center, nördl. Polizeipräsidium +300 Universitätsgelände Bockenheim +900 Summe +1.870 Wohnbaugebiete, die sich zuvor in der Explorationsphase befanden (Anzahl WE damals noch nicht ermittelt) Anzahl der Wohneinheiten Europaviertel West (früher: Idsteiner Straße u. Rangierfeld Hauptgüterbahnhof) +2.400 Hildenfeld +600 Silo Südwest (neuer Gebietszuschnitt) +860 Silo Nord (neuer Gebietszuschnitt) +820 Summe +4.680 Im Gegenzug sind insgesamt 7 Wohnbaugebiete entfallen. In 6 Flächenpotenzialen musste die Planung von Wohnungsbau aufgegeben werden, da sie gemäß der neuen Vorgaben des Regionalplans 2000 im Siedlungsbeschränkungsbereich des Frankfurter Flughafens liegen und somit nicht mehr für Wohnzwecke entwickelt werden dürfen. Weggefallene Gebiete im Siedlungsbeschränkungsbereich des Flughafens Frankfurt Anzahl der Wohneinheiten Im Goldberg Oberrad -250 Kaiserlei I -400 Kaiserlei II -200 Kaiserlei III -200 Länderweg -300 Südlich Wiener Straße -250 Summe -1.600 Ein weiteres Gebiet entfiel wegen naturschutzrechtlicher Belange Anzahl der Wohneinheiten Nieder-Eschbach West -80 Neun Gebiete haben Baureife erlangt oder sind zum Teil schon bebaut: Bereitgestellte Flächenpotenziale Anzahl der Wohneinheiten Bockenheim Süd, Bauabschnitt -500 Hinter den Obergärten -200 Kalbach Süd, Bauabschnitt -180 Landwirtschaftlicher Verein -150 Nördlich Anne-Frank-Siedlung, Teilfläche bebaut -116 Marie-Curie-Straße -220 Preungesheim Ost, Teilfläche bebaut -200 Oberrad Süd -75 Sachsenhäuser Berg/ Oberer Schafhofweg, Teilfläche bebaut -55 Summe -1.696 Weitere Änderungen der Wohnungsanzahl ergaben sich durch Konkretisierung bzw. Änderung der Planungen. Veränderung der Anzahl WE wegen Konkretisierung/ Änderung der Planung Anzahl der Wohneinheiten Am Bonifatiusbrunnen -60 Am Riedberg -40 Betts Housing (Abrundung) -8 Edwards Kaserne -100 Leuchte -40 Oskar-von-Miller-Straße -220 Silo Südost (neuer Gebietszuschnitt) -400 Teutonenweg -60 Von-Bernus-Park -50 Westhafen -450 Bonames Ost +10 Europaviertel Ost (früher: Messeviertel Hemmerichsweg) +450 Rebstock +400 Siedlung Frankfurter Berg +170 Sindlingen Süd +130 Summe -268 Zusammenfassend ergibt sich aus der Fortschreibung des "RAW 2000/ 2001" folgende Bilanz: Anzahl der Wohneinheiten Rahmenablaufplan Wohnen 1999 27.174 Neu aufgenommene Wohnbaugebiete +1.870 Wohnbaugebiete, die sich zuvor in der Explorationsphase befanden (Anzahl WE damals noch nicht ermittelt) +4.680 Weggefallene Gebiete wegen Siedlungsbeschränkungen des Flughafens Frankfurt -1.600 Weggefallenes Gebiet wegen naturschutzrechtlicher Belange -80 Bereitgestellte Flächenpotenziale -1.696 Veränderung der Anzahl WE wegen Konkretisierung/ Änderung der Planung -268 Rahmenablaufplan Wohnen 2000/ 2001 30.080 Im Laufe des Jahres 1999 wurden sechs Wohnungsbaupotenziale als baureife Flächen bereit gestellt und sind somit in der Darstellung des "RAW 2000/ 2001" nicht mehr enthalten. Diese Flächen wurden planungsrechtlich geprüft, verfahrentechnisch bearbeitet und als Verfahren der Wohnbaulandbereitstellung abgeschlossen. Die planungsrechtlichen Grundlagen (Baurecht, Bodenordnung und Erschließung - soweit erforderlich) für die Erteilung einer Baugenehmigung liegen nunmehr vor. Teilweise ist in diesen Gebieten bereits eine Bebauung erfolgt. Gemeinsam mit den drei weiteren Gebieten, in denen die Wohnungszahl reduziert wurde, da bereits mit der Bebauung begonnen wurde (Nördlich Anne-Frank-Siedlung, Preungesheim Ost, Sachsenhäuser Berg/ Oberer Schafhofweg), konnten insgesamt Flächen für ca. 1.700 Wohnungen als Bauland bereit gestellt werden. Der "RAW 1999" prognostizierte für das Jahr 1999 baureife Flächen für ca. 2.240 Wohneinheiten. Das tatsächliche Ergebnis ist um ca. 500 Wohneinheiten geringer. Dies war hauptsächlich auf die Verzögerung der Bodenordnung im ersten Bauabschnitt des Potenzials Preungesheim Ost zurückzuführen. Künftige Flächenbereitstellung Über die Verteilung der möglichen Wohneinheiten nach dem Jahr der zu erwartenden Baulandbereitstellung bis zum Jahr 2010 gibt nachfolgendes Diagramm ("Anzahl möglicher Wohneinheiten nach dem Jahr der Baulandbereitstellung") Auskunft. Bei der Betrachtung des Diagramms wird deutlich, dass die Baulandbereitstellung unter Status quo Bedingungen im Jahr 2006 und nach dem Jahr 2008 stark zurückgehen wird. Das Jahr 2007 stellt eine Ausnahme dar, da es bei einigen Gebieten zu Verschiebungen im Zeithorizont kam: z.B. durch Konkretisierung der Planungen im Europaviertel West, erforderliche Erschließungsmaßnahmen in den Gebieten Atterberry und Betts-Housing, Verzögerungen in der Bebauungsplanung Bonames Ost. Aus der Sichtweise von 2001 wären bei einem angenommenen Wohnungsbedarf von ca. 35.000 und vorhandenen Potenzialen für ca. 30.000 Wohnungen im Jahr 2010 rein rechnerisch ausreichend Flächen bereitgestellt, um den Bedarf in Neubaugebieten weitgehend zu decken. Bezüglich der weiteren Entwicklungen wird sich zukünftig verstärkt die Aufgabe stellen, den Wohnungsmarkt genau zu beobachten. Bezüglich der vorhandenen Wohnungsbaupotenziale muss berücksichtigt werden, dass neben den im "RAW" aufgeführten Gebieten weitere Potenziale im Wohnungsbestand (Nachverdichtung) und Restflächen in baureifen Neubaugebieten, die nicht mehr im "RAW" erfasst werden, vorhanden sind. Es ist davon auszugehen, dass ein großer Teil der Wohnbautätigkeit im Wohnungsbestand erfolgt. Erstmals werden anstatt der früher angegebenen Wohnungszahl auf ehemaligen US-Liegenschaften die Wohneinheiten in umstrukturierten Gebieten angegeben. Neben den ehemaligen US-Liegenschaften sind damit ehemalig gewerblich und industriell genutzte Flächen, ehemalige Bahnflächen und sonstige bereits früher oder zur Zeit noch genutzte Flächen (z.B. Universitätsgelände in Bockenheim) erfasst. Im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung und eines möglichst sparsamen Umgangs mit dem begrenzten Gut "Boden" kommt diesen Flächen eine erhebliche Bedeutung zu. Die im "RAW 2000/ 2001" erfassten Umstrukturierungsgebiete bieten Platz für ca. 11.330 Wohneinheiten. Dies stellt einen Anteil von ca. 38 % an dem gesamten Wohnungspotenzial dar. Stadtplanungsamt Abt. A 1 Stadtentwicklung und Flächennutzung Anlage 1 (ca. 102 KB) Anlage 2 (ca. 105 KB) # Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.02.2003, NR 918 Antrag vom 10.02.2003, NR 919 Anregung vom 26.11.2002, OA 1064 Anregung vom 25.11.2002, OA 1089 Anregung vom 11.02.2003, OA 1179 Anregung vom 20.03.2003, OA 1244 Antrag vom 25.11.2002, OF 230/2 Antrag vom 21.11.2002, OF 311/16 Antrag vom 02.12.2002, OF 346/4 Antrag vom 14.11.2002, OF 533/1 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 03.05.1996, B 220 Bericht des Magistrats vom 25.04.1997, B 232 Bericht des Magistrats vom 10.01.2000, B 9 Bericht des Magistrats vom 28.07.2003, B 612 Bericht des Magistrats vom 07.11.2003, B 889 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Wohnungsbau und Wohnen Ausschuss für Planen und Bauen Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 06.11.2002 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 25.11.2002, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung OA 1089 2002 1. Die Vorlage B 1190 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 230/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im zweiten Satz der Begründung das Wort "darunter" durch die Worte "darüber hinaus" ersetzt wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE und PDS gegen CDU und FDP (= Ablehnung) 15. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2002, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 1190 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 11 am 25.11.2002, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 1190 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung der KAV am 25.11.2002, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 1190 dient zur Kenntnis. 17. Sitzung des OBR 16 am 26.11.2002, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung OA 1064 2002 1. Die Vorlage B 1190 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 311/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, WBE und fwf gegen SPD, GRÜNE und FDP (= Kenntnis) zu 2. CDU, WBE und fwf gegen SPD, GRÜNE und FDP (= Ablehnung) 16. Sitzung des OBR 10 am 26.11.2002, TO II, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 1190 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2002, TO I, TOP 65 Beschluss: Die Vorlage B 1190 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 13 am 26.11.2002, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 1190 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2002, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 1190 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 8 am 28.11.2002, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 1190 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 9 am 28.11.2002, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 1190 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE (= Zurückweisung) 18. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2002, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage B 1190 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 12 am 29.11.2002, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 1190 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 4 am 03.12.2002, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1796 2002 1. a) Die Vorlage B 1190 wird unter Hinweis auf OM 1796 als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. 2. Die Vorlage OF 346/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, 2 GRÜNE und PDS bei Enthaltung CDU und 1 GRÜNE zu 2. SPD, 2 GRÜNE und PDS bei Enthaltung CDU und 1 GRÜNE 16. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2002, TO II, TOP 14 Beschluss: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage B 1190 ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2002, TO II, TOP 11 Beschluss: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird auf Wunsch der SPD bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage B 1190 ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 15 am 06.12.2002, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 1190 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung der KAV am 13.01.2003, TO II, TOP 40 Beschluss: 1. Die Vorlage B 1190 dient zur Kenntnis. (Beschluss bereits am 25.11.2002) 2. Die Vorlage OA 1089 dient zur Kenntnis. 17. Sitzung des OBR 1 am 14.01.2003, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage B 1190 ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 533/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 17. Sitzung des Ausschusses für Wohnungsbau und Wohnen am 16.01.2003, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 1190 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 1064 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 1089 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 17. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am 20.01.2003, TO I, TOP 75 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 1190 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 1064 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 1089 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP 17. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2003, TO II, TOP 1 Beschluss: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird auf Wunsch der SPD bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage B 1190 ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des Ausschusses für Wohnungsbau und Wohnen am 11.02.2003, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 1190 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 918 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 919 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 1064 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 1089 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 18. Sitzung des OBR 1 am 11.02.2003, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 1179 2003 1. a) Die Vorlage B 1190 wird als Zwischenbericht unter Hinweis auf OA 1179 zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. 2. Die Vorlage OF 533/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 18. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am 17.02.2003, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 1190 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 918 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 919 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 1064 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 1089 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 1179 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 18. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2003, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 1190 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2003, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage B 1190 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 2. Die Vorlage NR 918 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 3. Die Vorlage NR 919 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 4. Die Vorlage OA 1064 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 5. Die Vorlage OA 1089 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 6. a) Die Vorlage OA 1179 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Jung, Dr. Lehr, Sautner, Rinn und Dr. Dähne sowie von Stadtrat Schwarz dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. zu a) Einstimmige Annahme 19. Sitzung des Ausschusses für Wohnungsbau und Wohnen am 13.03.2003, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 1190 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 918 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 919 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 1064 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 1089 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 1179 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 19. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am 17.03.2003, TO I, TOP 51 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 1190 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 918 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 919 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 1064 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 1089 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 1179 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP 20. Sitzung des Ausschusses für Wohnungsbau und Wohnen am 29.04.2003, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 1190 dient unter Berücksichtigung des Schreibens des Hauptamtes vom 21.02.2003 zur Kenntnis. 2. Der Vorlage NR 918 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 919 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 1064 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 1089 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 1179 wird abgelehnt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage OA 1179 wird zugestimmt. 7. Der Vorlage OA 1244 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FAG zu 3. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE und FAG zu 6. a) CDU, SPD, GRÜNE und FAG b) SPD, GRÜNE und FAG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. SPD, GRÜNE und FAG gegen CDU (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (B 1190 = Kenntnis, NR 918 = Prüfung und Berichterstattung, NR 919 = Annahme, OA 1064, OA 1089, OA 1179 und OA 1244 = vereinfachtes Verfahren) REP (B 1190 = Kenntnis, NR 918 und NR 919 = Annahme, OA 1064, OA 1089 und OA 1179 = Ablehnung, OA 1244 = Annahme) 20. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am 05.05.2003, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 1190 dient unter Berücksichtigung des Schreibens des Hauptamtes vom 21.02.2003 zur Kenntnis. 2. Der Vorlage NR 918 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 919 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 1064 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 1089 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 1179 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OA 1244 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP, FAG und REP; GRÜNE (= Kenntnis im Rahmen der Vorlagen NR 918 und NR 919) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FAG und REP gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und REP gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE und FAG gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) und REP (= Ablehnung) zu 6. zu Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, FAG und REP gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu Ziffer 2.: CDU und FDP (= vereinfachtes Verfahren) SPD, GRÜNE und FAG (= Annahme) REP (= Ablehnung) Der Ausschussvorsitzende stellt fest, dass die Ziffer 2. der Vorlage OA 1179 keine Mehrheit gefunden hat und somit abgelehnt ist. zu 7. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FAG und REP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: PDS (B 1190 = Kenntnis, NR 918, NR 919, OA 1089, OA 1179 und OA 1244 = Annahme, OA 1064 = Prüfung und Berichterstattung) 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.05.2003, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 1190 dient unter Berücksichtigung des Schreibens des Hauptamtes vom 21.02.2003 zur Kenntnis. 2. Der Vorlage NR 918 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 919 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. a) Die Vorlage OA 1064 wird abgelehnt. b) Es dient zur Kenntnis, dass Stadtverordneter Vowinckel an der Beratung und Abstimmung zu der Vorlage OA 1064 gemäß § 25 HGO nicht teilgenommen hat. 5. Die Vorlage OA 1089 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 1179 wird abgelehnt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage OA 1179 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Die Vorlage OA 1244 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 4. a) CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE und FAG gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. a) CDU, SPD, GRÜNE und FAG gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) b) SPD, GRÜNE und FAG gegen CDU und FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FAG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (B 1190 = Kenntnis, NR 918, NR 919 und OA 1244 = Annahme, OA 1064, OA 1089 und OA 1179 = Ablehnung) PDS (B 1190 = Kenntnis, NR 918, NR 919, OA 1089, OA 1179 und OA 1244 = Annahme, OA 1064 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (B 1190 = Zurückweisung, NR 918, NR 919, OA 1179 und OA 1244 = Annahme, OA 1064 = Ablehnung, OA 1089 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffer 2. Annahme) E.L. (B 1190 = Kenntnis, NR 918, NR 919 und OA 1244 = Annahme, OA 1064 und OA 1089 = Prüfung und Berichterstattung, OA 1179 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffer 2. Annahme) 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.05.2003, TO II, TOP 46 Beschluss: 1. Die Vorlage B 1190 dient unter Berücksichtigung des Schreibens des Hauptamtes vom 21.02.2003 zur Kenntnis. 2. Der Vorlage NR 918 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 919 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. a) Die Vorlage OA 1064 wird abgelehnt. b) Es dient zur Kenntnis, dass Stadtverordneter Vowinckel an der Beratung und Abstimmung zu der Vorlage OA 1064 gemäß § 25 HGO nicht teilgenommen hat. 5. Die Vorlage OA 1089 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 1179 wird abgelehnt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage OA 1179 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Die Vorlage OA 1244 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, PDS und E.L. gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, PDS, ÖkoLinX-ARL und E.L. zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, PDS, ÖkoLinX-ARL und E.L. zu 4. a) CDU, SPD, GRÜNE, REP und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie FAG, PDS und E.L. (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, FAG und E.L. gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren), REP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie PDS (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, FAG und E.L. gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren), REP (= Ablehnung) sowie PDS und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 6. a) CDU, SPD, GRÜNE, FAG, REP und E.L. gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie PDS und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) b) SPD, GRÜNE, FAG, PDS, ÖkoLinX-ARL und E.L. gegen CDU und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie REP (= Ablehnung) zu 7. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FAG, REP, PDS, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4876, 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2003 § 5315, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.05.2003 Aktenzeichen: 64 0