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Ortsumfahrung Praunheim 2. Abschnitt - Variante östlich Praunheimer Weg

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 13.04.2018, B 108

Betreff: Ortsumfahrung Praunheim 2. Abschnitt - Variante östlich Praunheimer Weg Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.02.2018, § 2293 - OA 207/17 OBR 8 - Die bisherige Beschlusslage, zunächst nur den ersten Bauabschnitt der Ortsumfahrung Praunheim bis zum Praunheimer Weg planerisch weiter zu verfolgen, basierte auf der Einschätzung, dass der zusätzliche positive Effe kt der Durchbindung über den Praunheimer Weg bis zur Rosa-Luxemburg-Straße nicht in einem angemessenen Verhältnis zu dem hohen Aufwand einer Tunnellösung stünde. Das galt unabhängig von einer konkreten bautechnischen Lösung. Grundsätzlich ist daher das Ziel, nach einer kostengünstigen Lösung für die Durchbindung zu suchen, nachvollziehbar. Im Zusammenhang mit den anstehenden Untersuchungen zur Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Frankfurt-Nordwest (SEM 4), die auch eine Betrachtung der Weiterentwicklung der übergeordneten Verkehrsinfrastruktur umfassen werden, wird sich wahrscheinlich auch Anpassungsbedarf zur Führung und Ausgestaltung der Ortsumfahrung Praunheim ergeben. Detailplanungen zur Ortsumfahrung - auch hinsichtlich der Suche nach einer kostengünstigen Lösung für die Durchbindung - werden daher zunächst bis zum Vorliegen der Untersuchungsergebnisse für die Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zurückgestellt.

Beratungsverlauf 5 Sitzungen

Sitzung 22
OBR 7
TO I, TOP 20
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage B 108 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 22
OBR 8
TO I, TOP 25
Angenommen
Die Vorlage B 108 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 23
OBR 7
TO I, TOP 7
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage B 108 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 24
OBR 7
TO I, TOP 7
Angenommen
Die Vorlage B 108 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 23
Verkehrsausschusses
TO I, TOP 18
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 108 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke BFF FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
FDP

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