Standort des Museums der Frankfurter Feuerwehr in Griesheim dauerhaft sichern/Mietvertrag endlich abschließen
Bericht
Zur Klarstellung ist zunächst anzumerken, dass die "Feuerwehr Frankfurt" kein Museum betreibt, dessen Träger der Feuerwehrgeschichts- und Museumsverein Frankfurt am Main e. V. ist. Zutreffend ist, dass der Verein beim Aufbau, der Pflege und Vervollständigung des Archivs der Feuerwehr Frankfurt wertvolle ehrenamtliche Unterstützung geleistet hat und nach wie vor leistet. Der Magistrat plant daher, unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung, im Rahmen der Erweiterung des Brandschutzzentrums am Marbachweg entsprechende Räumlichkeiten für die Unterbringung des Archivs vorzusehen. Die Sammlung und der Erhalt von Fahrzeugen und Ausrüstungsteilen ist jedoch ausschließlich Inhalt der Vereinsarbeit des Feuerwehrgeschichts- und Museumsvereins Frankfurt am Main e. V., auf die der Magistrat weder Einfluss hat, noch Einfluss nehmen will. So obliegt insbesondere die Entscheidung, welche Ausrüstungsteile und Fahrzeuge von historischem Wert sind, besonders innovativ oder für die Entwicklung der Frankfurter Feuerwehr prägend waren, der alleinigen und subjektiven Entscheidung des Vereins. Es trifft zu, dass der Verein seit seinem Bestehen bereits zweimal umgezogen ist, da die jeweils bereitgestellten Räumlichkeiten für den Bau einer Kindertagesstätte (Bergen-Enkheim) und für Zwecke des Brandschutzes in der Innenstadt (Schwälmer Straße) benötigt wurden. Es handelte sich hierbei um wichtige Baumaßnahmen zur Ergänzung der städtischen Infrastruktur, die auf Grundlage von Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung umgesetzt wurden. Zum Doppelhaushalt 2020/2021 wurde weiterhin von der Stadtverordnetenversammlung der Etatantrag E 20 vom 21.02.2020 mit folgenden wesentlichen Inhalten beschlossen: "...Ziel des Antrages ist (es), den Verein bei der Suche nach einem dauerhaften Quartier finanziell zu unterstützen. Dafür bereitgestellte finanzielle Mittel aus dem Budget der Branddirektion sollen den Verein in die Lage versetzen, einen geeigneten Standort in Frankfurt für seine Zwecke möglichst dauerhaft anmieten zu können. Dabei soll es zu keiner Ausweitung des Haushaltes kommen; die notwendigen Mittel werden durch Umschichtungen der Kontengruppe 60, 61, 67 - 69 im Budget der Branddirektion bereitgestellt." Auf der Suche nach Möglichkeiten zur Unterbringung, insbesondere von Schutzausrüstung zur Bekämpfung der Corona-Lage und sonstigen Materialien des Katastrophenschutzes, wurde dem Magistrat die ehemalige Feuerwache der Werksfeuerwehr im Industriepark Griesheim angeboten. Die Liegenschaft erwies sich als für die Einlagerung der auf Veranlassung des SARS-CoV-2-Verwaltungsstabes und im Auftrag der Stadtverordnetenversammlung (M 166/2020, M 204/2022) beschafften und seitdem für Pandemiebedarfe vorgehaltenen Schutzausrüstung besonders geeignet. Als Bedingung der Eigentümerin, die den ehemaligen Industriepark neu entwickeln will, wurde der Mietvertrag auf drei Jahre begrenzt. Das Mietverhältnis endet mit Ablauf des Monats April 2023. Die Vermieterin hat aktuell eine Verlängerung des Vertrages bis zum 31.12.2023 angeboten, die der Magistrat annehmen wird. Ein längerfristiges Vertragsverhältnis wird von Seiten der Vermieterin jedoch nach wie vor abgelehnt und der Magistrat hat auch keine rechtliche Handhabe, dies zu ändern. Aufgrund der Größe und des Zuschnitts der Liegenschaft, die über den zum Zeitpunkt der Anmietung akuten Raumbedarf für die Schutzausrüstung hinausgingen, wurde es möglich, die sich bietende Synergie zu nutzen und dem Museumsverein eine (erneute) Interimsmöglichkeit zur Unterbringung seiner Sammlung in ansonsten ungenutzten Teilflächen der nur im Ganzen anmietbaren Liegenschaft anzubieten. Trotz der bekannten zeitlichen Befristung auf drei Jahre nahm der Verein das Angebot in 2020 an und hat dabei offenkundig auf die Hoffnung gesetzt, dass es zu einer dauerhaften Lösung kommen würde. Ob es dabei Versuche des Vereins gibt oder gegeben hat, das Objekt für seine Zwecke längerfristig zu sichern, ist nicht bekannt; es steht jedoch zu erwarten, dass die Eigentümerin bei ihren Plänen für die Liegenschaft bleiben wird. Jedenfalls besteht aufgrund der Beschluss- und Sachlage in dieser Hinsicht kein Versäumnis des Magistrats.