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Komplette Einhausung der A 661 für den Klimaschutz

Vorlagentyp: B

Bericht

Maßgebliche Grundlage für die Bestimmung von Lage und Länge der Einhausung ist der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 3864 vom 04.04.2019. Demnach ist der Magistrat aufgefordert, die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH mit einer Entwurfsplanung und einer Kostenschätzung zur Autobahneinhausung zwischen den Brücken Friedberger Landstraße und Seckbacher Landstraße zu beauftragen, der sogenannten Variante L 2 über eine Länge von rd.

  1. 000 m. Die Option der Realisierung der sogen. Einhausungsvariante L 1 mit Schließung des Galeriebauwerkes Seckbach wird von der DEGES ebenfalls geprüft. Zu Prüfungen möglicher weiterer Einhausungsvarianten der A 661 hat der Magistrat derzeit kein Mandat der Stadtverordnetenversammlung.

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