Erhalt des Kindergartens Wolfsgangstraße 16
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Bericht des Magistrats vom 18.12.2009, B 1047
Betreff: Erhalt des Kindergartens Wolfsgangstraße 16 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 12.11.2009, § 7054 - OA 894 OBR 3 - Seit dem 9. September ruht das beim Landgericht Frankfurt am Main laufende Verfahren. Inzwischen hat die Klägerin die Klage auf Schließung der Kindertageseinrichtung in der Wolfsgangstr. 16 (Hauptantrag) zurückgezogen. Über die Hilfsanträge auf Errichtung von Lärmschutzmaßnahmen wird derzeit zwischen den Parteien mit dem Ziel einer außergerichtlichen Einigung verhandelt. Der Magistrat hält zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen nicht für erforderlich und wird sich deshalb an der Finanzierung auch nicht beteiligen. Für den Fall, dass das Klageverfahren wieder aufgenommen wird, wird die Stadt Frankfurt wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung die Beteiligung am Verfahren durch Beiladung betreiben. Der Magistrat bekräftigt seine grundsätzliche Haltung zum Streitthema "Kinderlärm": Kinder toben, lachen und weinen, reden und singen. Sie sind uns willkommen und wir werden alles tun, um Frankfurt am Main als kinder- und familienfreundliche Stadt noch attraktiver zu machen. Deswegen sind Lärmschutzwände, die eine Einschließungsatmosphäre erzeugen, für die mehr als 600 Kindertageseinrichtungen in Frankfurt kein gangbarer und wünschenswerter Weg.