Errichtung eines Bolzplatzes in Kalbach
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Bericht des Magistrats vom 04.12.2009, B 1000
Betreff: Errichtung eines Bolzplatzes in Kalbach Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 10.09.2009, § 6725 - OA 938 OBR 12 - Aufgrund einer erfahrungsgemäß zu erwartenden Lärmerhöhung oder gar Lärmbelästigung durch eine Bolzplatznutzung erachtet der Magistrat die Errichtung eines Bolzplatzes innerhalb oder in unmittelbarer Nähe des Freizeitparks Kalbach für nicht sinnvoll. Ein Bolzplatz in direkter Nähe eines als reines Wohngebiet einzustufenden Quartiers wird als problematisch betrachtet. In diesem Zusammenhang verweist der Magistrat auch auf ein Urteil des VGH München vom 18.01.1993, mit dem der Klage einer Anwohnerin wegen der von dem Bolzplatz ausgehenden Lärmbelästigungen über der Zumutbarkeitsschwelle stattgegeben wurde. Die unter Punkt 2 genannte Fläche an der Ecke "Am Hasensprung/Kalbacher Stadtpfad" wird derzeit bebaut. Das Bauvorhaben umfasst die Errichtung zweier Schulcontainer für die Grundschule Kalbach inklusive Freianlage. Voraussichtlicher Einzugstermin für die Grundschule ist Ende dieses Jahres. Die Nutzungsdauer ist für mindestens 2 Jahre vorgesehen.