Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Eigentumsverhältnisse und Wettbewerb im Straßenbeleuchtungsnetz

Vorlagentyp: A FDP

Inhalt

Anfrage vom 15.05.2008, A 531

Betreff: Eigentumsverhältnisse und Wettbewerb im Straßenbeleuchtungsnetz Der ehemalige Eigenbetrieb Stadtwerke hat die Straßenbeleuchtung für die Stadt Frankfurt am Main wahrgenommen. Eine vertragliche Regelung dazu existierte allerdings nicht. In der damaligen Situation wurden Investitionen und laufende Betriebskosten im Wirtschaftsplan der Stadtwerke veranschlagt. Diese wurden von der Stadt aus dem städtischen Haushalt erstattet. Das Verfahren wurde so auch bei der 1995 erfolgten Rechtsformänderung des Eigenbetriebs in die Stadtwerke GmbH und ebenso bei der 1998 durchgeführten Fusion dieser Stadtwerke GmbH mit der Firma Maingas AG zur Mainova AG weitergeführt. Es hat lediglich eine Vereinbarung gegeben, wonach der Betrieb der Straßenbeleuchtung auch nach der erfolgten Umwandlung des Eigenbetriebs wie in der Vergangenheit so weiterlaufen soll. Einen Straßenbeleuchtungsvertrag hat es bis heute keinen gegeben. Dies vorausgeschickt bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

  1. ) Ist das unentgeltlich übertragene Eigentum an der Straßenbeleuchtung ohne vertragliche Festlegung auf den damaligen Eigenbetrieb nach Ansicht des Magistrates durch konkludentes Handeln in der Vergangenheit nicht nur wirtschaftlich sondern auch juristisch und damit rechtswirksam an die Mainova AG übergegangen oder handelt es sich bei diesem Anlagevermögen um Eigentum der Stadt? 2.) Ist in die Bewertung der Aktienanteile der Mainova im Vorfeld des Verkaufes von 24,4 Prozent durch den Eigentümer Stadt Frankfurt am Main bzw. die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH an die E.ON-Tochter Thüga AG das Straßenbeleuchtungsnetz als Anlagevermögen eingeflossen? 3.) Hat die Stadt Frankfurt am Main nach dem Übergang der Aufgaben der Straßenbeleuchtung an die Mainova auch die Kapitalkosten bzw. die Investitionskosten der Straßenbeleuchtung in Erschließungsgebieten an die Mainova gezahlt und wenn ja, wie stellt sich für diese Bereiche die eigentumsrechtliche Situation dar? 4.) Wie hoch schätzt der Magistrat den gesamten Wert des Straßenbeleuchtungsnetzes in Frankfurt am Main? 5.) Wie begründet der Magistrat die im Straßenbeleuchtungsvertrag (M 65) festgehaltene Vertragslaufzeit von 20 Jahren zwischen der Stadt und der Mainova AG? 6.) Wie steht der Magistrat dem Ziel gegenüber, für die Betriebsführung und den Strombezug bei der Straßenbeleuchtung mehr Wettbewerb zu schaffen und welche Möglichkeiten sieht er, ein solches Ziel zu verwirklichen? 7.) Ist der Magistrat der Ansicht, dass die im Straßenbeleuchtungsvertrag vergebene Leistung in einer Höhe von insgesamt mindestens 250 Mio. Euro über die 20 Jahre ohne europäische Ausschreibung erfolgen darf und wenn ja, wie begründet er diese Einschätzung?

Verknüpfte Vorlagen