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Meine Nachbarschaft: Altebergs-Zwerchgäßchen

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Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Straßenbeleuchtung im Altebergsweg

27.06.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7212 entstanden aus Vorlage: OF 1443/5 vom 05.06.2025 Betreff: Straßenbeleuchtung im Altebergsweg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Altebergsweg die Straßenbeleuchtung ausreichend vorhanden ist und gegebenenfalls ausgebaut werden kann. Begründung: Im Sinne der Verkehrssicherheit sind Gehwege und Straßen durch ausreichende Straßenbeleuchtung auszustatten. Im Bereich des Altebergswegs mangelt es an einigen Stellen an einer ausreichenden Straßenbeleuchtung. Es wäre im Sinne der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sowie der Anwohnerinnen und Anwohner, wenn es dort eine ausreichende Straßenbeleuchtung gäbe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Im Reversbrunnenweg Tempo 30 einführen

08.11.2024 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6114 entstanden aus Vorlage: OF 1249/5 vom 04.11.2024 Betreff: Im Reversbrunnenweg Tempo 30 einführen Vorgang: OM 3614/23 OBR 5; ST 1526/23 Der Magistrat wird gebeten, im Reversbrunnenweg mit Verkehrszeichen 274 Tempo 30 einzuführen. Begründung: Der Reversbrunnenweg ist ein etwa 250 Meter langer Straßenabschnitt zwischen Wendelsweg, Bergesgrundweg, Altebergsweg, Seehofsweg und Goldbergweg auf dem Tempo 50 gilt, während auf den genannten Straßen Tempo 30 gilt. In der VwV-StVO heißt es gem. Nr. XII, Rz 14 zu Zeichen 274: "Liegt innerhalb geschlossener Ortschaften zwischen zwei Geschwindigkeitsbeschränkungen nur ein kurzer Streckenabschnitt (bis zu 300 Meter), so kommt zur Verstetigung des Verkehrsflusses eine Absenkung der Geschwindigkeit auch zwischen den beiden in der Geschwindigkeit beschränkten Streckenabschnitten in Betracht. Dieses fördert nicht nur die Verkehrssicherheit, sondern trägt auch zur Verringerung der verkehrsbedingten Lärm- und Abgasbelastung bei." Demnach ist in diesem Fall zur Einführung der Geschwindigkeitsbegrenzung nicht die qualifizierte Gefahrenlage nach § 45 Abs. 9 der StVO erforderlich. Dessen ungeachtet ist der Ortsbeirat der Ansicht, dass sehr wohl eine qualifizierte Gefahrenlage vorliegt, da die besagte Straße über keinen Gehweg verfügt und dort, wie der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 1526 selbst einräumt, vorwiegend Durchgangsverkehr herrscht. Darüber hinaus ist der Reversbrunnenweg als Fahrradverbindung im Schulwegeplan enthalten. Die Einführung von Tempo 30 ist somit zulässig und geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3614 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1526 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 385 Beratung im Ortsbeirat: 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Bereich Hansenweg/Altebergsweg

14.07.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4293 entstanden aus Vorlage: OF 841/5 vom 27.06.2023 Betreff: Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Bereich Hansenweg/Altebergsweg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, auf welcher sich im Bereich Hansenweg/Altebergsweg befindlichen städtischen Fläche eine eingefriedete Hundeauslauffläche eingerichtet werden kann. Begründung: An den Ortsbeirat werden immer häufiger Anfragen bezüglich der Einrichtung von Hundeauslaufflächen herangetragen. Bürgerinnen und Bürger, die im südlichen Teil Oberrads im Bereich des Hansenwegs wohnen, haben vorgeschlagen, dort eine Hundeauslauffläche einzurichten. Der Ortsbeirat hält dieses Areal für geeignet und bittet um eine entsprechende Prüfung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2133 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straße zwischen Altebergsweg und An der Goetheruh

16.06.2023 · Aktualisiert: 28.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4104 entstanden aus Vorlage: OF 806/5 vom 26.05.2023 Betreff: Straße zwischen Altebergsweg und An der Goetheruh Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es sich bei der Straße zwischen Altebergsweg und An der Goetheruh (zu diesen parallel verlaufend) um einen nur für Anlieger zugänglichen Privatweg handelt. Dies besagt ein Verkehrszeichen, welches an der Kreuzung des Weges mit dem Altebergs-Zwerchgäßchen (siehe Foto unten) aufgestellt ist. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass Anlieger des besagten Weges sie mit Verweis auf ein an der Kreuzung des Weges mit dem Altebergs-Zwerchgäßchen aufgestellten Verkehrszeichens von der Benutzung des Weges abhalten wollten. Der Weg führt ca. einen Kilometer von der genannten Kreuzung nach Osten. In der näheren Umgebung befindet sich an der Kreuzung der Straße An der Goetheruh mit dem Altebergs-Zwerchgäßchen ein weiteres Verkehrszeichen, welches eine Befahrung der Straße An der Goetheruh untersagt - allerdings auf privatem Grund angebracht ist (aber gut von der Straße aus sichtbar). Weitere Verbotsschilder sind dem Ortsbeirat in der näheren Umgebung des Weges nicht bekannt. Jedenfalls das auf privatem Grund befindliche Verkehrszeichen dürfte unberechtigt aufgestellt worden sein. Zur Vermeidung weiterer Konflikte ist es angezeigt, die Rechtslage zu klären. Soweit der Weg tatsächlich derzeit nur von Anliegern benutzt werden darf, wäre es wünschenswert, dies zu ändern. Der Weg wird von vielen Spaziergängerinnen und Spaziergängern als Verbindung von Oberrad nach Sachsenhausen genutzt und dient der Naherholung. Kreuzung des besagten Weges mit dem Altebergs-Zwerchgäßchen Kreuzung der Straße An der Goetheruh mit dem Altebergs-Zwerchgäßchen Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2196 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo-30-Zone Wendelsweg

24.02.2023 · Aktualisiert: 20.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3614 entstanden aus Vorlage: OF 637/5 vom 11.01.2023 Betreff: Tempo-30-Zone Wendelsweg Der Magistrat wird gebeten, die Tempo-30-Zone, die derzeit im Wendelsweg an der Ecke zum Bergesgrundweg endet, rund um den Seehofpark zu verlängern, d. h. den Reversbrunnenweg mit einzubeziehen. Quelle: Oliver Carsten Kimpel, Frankfurt: Derzeitiges Ende der Tempo-30-Zone im Wendelsweg Begründung: Der Seehofpark erfreut sich stetig steigender Beliebtheit. Dass Autofahrer über die derzeit dort geltende Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h hinaus nicht in der Geschwindigkeit eingeschränkt werden, birgt an dieser Stelle vielfältige Risiken. An der Ecke Wendelsweg/Bergesgrundweg befinden sich ein mitunter sehr stark frequentierter Kiosk und die Reiterstaffel der Polizei. Ebenfalls spazieren hier weiter in Richtung Gärten in den Altebergsweg und Reversbrunnenweg viele Fußgängerinnen und Fußgänger und natürlich viele Eltern mit ihren Kindern, die den Spielplatz im Park nutzen. Zudem sind hier viele Radfahrerinnen und Radfahrer unterwegs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1526 Antrag vom 16.10.2024, OF 1233/5 Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6113 Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6114 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 5 am 16.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Entfernung von Unrat in Sachsenhausen hier: Grundstück zwischen Altebergsweg und Wendelsweg

18.09.2020 · Aktualisiert: 19.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6574 entstanden aus Vorlage: OF 1740/5 vom 27.08.2020 Betreff: Entfernung von Unrat in Sachsenhausen hier: Grundstück zwischen Altebergsweg und Wendelsweg Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der auf dem Grundstück zwischen Altebergsweg und Wendelsweg - westlich der Einmündung des Schnappb ornwegs - befindliche Unrat zeitnah beseitigt wird. Begründung: Im oben genannten Bereich befindet sich ein Grundstück, das mit Unrat zugepflastert ist. Ein Vor-Ort-Termin des Regierungspräsidiums Darmstadt brachte zwar die Erkenntnis zutage, dass das Grundstück insgesamt einen verlassenen und verwahrlosten Eindruck macht, bei den Hinterlassenschaften, wie z. B. ein Kfz, ist dies als Untertreibung zu verstehen. Der Ortsbeirat wünscht sich ein deutlich stringenteres Vorgehen gegen die Vermüllung der Umwelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2021, ST 67 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Reinigung und Erneuerung von Straßenschildern in Oberrad

15.05.2020 · Aktualisiert: 24.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.05.2020, OM 5982 entstanden aus Vorlage: OF 1635/5 vom 28.01.2020 Betreff: Reinigung und Erneuerung von Straßenschildern in Oberrad Der Magistrat wird gebeten, an der Gabelung der Straßen Buchrainstraße und Altebergsweg die Straßenschilder zu erneuern. Begründung: Wie auf dem unten stehenden Foto zu sehen ist, fehlt das Straßenschild für die Buchrainstraße gänzlich und das Straßenschild für den Altebergsweg könnte gereinigt oder erneuert werden. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2020, ST 1383 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schutz des Fuß- und Radverkehrs Im Bärengarten und auf dem anschließenden Wirtschaftsweg - erneuter Versuch

25.10.2019 · Aktualisiert: 09.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5296 entstanden aus Vorlage: OF 1435/5 vom 08.10.2019 Betreff: Schutz des Fuß- und Radverkehrs Im Bärengarten und auf dem anschließenden Wirtschaftsweg - erneuter Versuch Vorgang: OM 1647/17 OBR 5; ST 1512/17 Der Magistrat wird nochmals gebeten, der Gefährdung der Fußgängerinnen und Fußgänger sowie der Radfahrerinnen und Radfahrer in der Straße Im Bärengarten zwischen dem Abzweig Strahlenberger Weg und Speckweg sowie auf dem Wirtschaftsweg zwischen Speckweg und Wehrstraße durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken. Der Ortsbeirat hält die Einrichtung einer Fahrradstraße oder die Anordnung von Tempo 30 für geeignet. Begründung: Die Straße Im Bärengarten ist eine schmale Straße, freigegeben als Anliegerstraße ohne nutzbaren Gehweg. Der daran nach Osten anschließende Wirtschaftsweg hat gar keinen Bürgersteig. Dieser Weg ist eigentlich nur für landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben, wird aber intensiv von Schleichverkehr befahren. In seiner Stellungnahme ST 1512 führt der Magistrat aus, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen aus Sicherheitsgründen bei entsprechenden baulichen Gegebenheiten angeordnet werden dürfen. Da sich Fußgänger und Kraftfahrzeuge mangels Gehweg den Straßenraum teilen müssen, liegt hier eine besondere Gefahrenlage vor. In vergleichbarer Weise sind im Altebergsweg und dem südlichen Strahenberger Weg Tempo 30 angeordnet. Der Magistrat möge sich nicht auf die Spitzfindigkeit berufen, Im Bärengarten gebe es einen Gehweg. Dieses Konstrukt ist äußerst schmal, an etlichen Stellen durch Einbauten weiter eingeengt oder zugewachsen und wird in der Praxis von keinem Fußgänger benutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1647 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1512 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 293 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Instandsetzung des Gehweges am Verkehrsknotenpunkt Buchrainstraße/Altebergsweg

23.08.2019 · Aktualisiert: 02.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 5018 entstanden aus Vorlage: OF 1349/5 vom 03.08.2019 Betreff: Instandsetzung des Gehweges am Verkehrsknotenpunkt Buchrainstraße/Altebergsweg Der Magistrat wird gebeten, den Gehweg am Verkehrsknotenpunkt Buchrainstraße/Altebergsweg - um die Liegenschaft "Buchrainstraße 95" - instand setzen zu lassen. Begründung: Der Bürgersteig am Verkehrsknotenpunkt Buchrainstraße/Altebergsweg - um die Liegenschaft "Buchrainstraße 95" - hat durch Wurzeleinwuchs Schäden davongetragen. Die Schäden sind mittlerweile so immens, dass es gerade für Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Kinderwagen oder Rollator schwierig ist, diesen Abschnitt zu passieren. Der jetzige Zustand stellt eine Gefahrenquelle dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2363 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nutzung des Arboretums und anliegender Gärten für die „Drei Lilien - die Oberräder Pfadfinder“

21.09.2018 · Aktualisiert: 17.12.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2018, OM 3754 entstanden aus Vorlage: OF 963/5 vom 21.08.2018 Betreff: Nutzung des Arboretums und anliegender Gärten für die "Drei Lilien - die Oberräder Pfadfinder" Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das sich in der Buchrainstraße/Ecke Altebergsweg befindliche Arboretum und weitere angrenzende Gärten durch die "Drei Lilien - die Oberräder Pfadfinder" genutzt werden können. Begründung: Die "Drei Lilien - die Oberräder Pfadfinder" haben derzeit kein Klubhaus oder ein eigenes Grundstück, um ihre Vereinstätigkeit auszuüben, die größtenteils in der Natur stattfindet. Für den Ortsbeirat ist es wünschenswert, dass die "Drei Lilien" ein Grundstück erhalten, auf dem ein Großteil der Vereinstätigkeit ausgeübt werden kann, das aber auch ein Treffpunkt für die Kinder und Jugendlichen ist. Dabei darf nicht außer Acht gelassen werden, dass eine gute Erreichbarkeit mit dem ÖPNV oder dem Fahrrad gegeben sein soll. Das sich in der Buchrainstraße/Ecke Altebergsweg befindliche Arboretum und weitere angrenzende Gärten sind aus Sicht des Ortsbeirates bestens dafür geeignet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2018, ST 2339

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Instandsetzung der Oberfläche des sich gegenüber der Alfred-Delp-Straße befindlichen Weges zwischen Goldbergweg und Altebergsweg

08.06.2018 · Aktualisiert: 25.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.06.2018, OM 3301 entstanden aus Vorlage: OF 876/5 vom 20.05.2018 Betreff: Instandsetzung der Oberfläche des sich gegenüber der Alfred-Delp-Straße befindlichen Weges zwischen Goldbergweg und Altebergsweg Der Magistrat wird gebeten, die Oberfläche des sich gegenüber der Alfred-Delp-Straße befindlichen Weges zwischen Goldbergweg und Altebergsweg instand zu setzen. Begründung: Die Oberfläche des sich gegenüber der Alfred-Delp-Straße befindlichen Weges zwischen Goldbergweg und Altebergsweg gleicht einer Kraterlandschaft. Besonders für mobilitätseingeschränkte und/oder ältere Bürgerinnen und Bürger sowie für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer ist die Benutzung problematisch. Der Ortsbeirat hält eine Instandsetzung der Oberfläche für dringend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1961 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausbesserung des Hansenwegs hier: Zwischen Altebergsweg und drittem Wirtschaftsweg

28.11.2014 · Aktualisiert: 04.03.2015

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2014, OM 3662 entstanden aus Vorlage: OF 987/5 vom 10.11.2014 Betreff: Ausbesserung des Hansenwegs hier: Zwischen Altebergsweg und drittem Wirtschaftsweg Der Magistrat wird gebeten, den Hansenweg zwischen der Einmündung des Altebergswegs und des dritten Wirtschaftswegs derart auszubessern, dass ein Befahren desselben wieder ohne Weiteres möglich ist. Begründung: Der Hansenweg befindet sich zwischen der Einmündung des Altebergswegs und des dritten Wirtschaftswegs in einem schlechten Zustand. Da sich auf der Liegenschaft in diesem Abschnitt ein Reiterhof befindet, muss dieser Weg wieder in einen befahrbaren Zustand gebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2015, ST 343

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gestaltung der Fläche um den Baum an der Einmündung der Hildegard-Schaeder-Straße in den Altebergsweg (II)

27.09.2013 · Aktualisiert: 25.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.09.2013, OM 2549 entstanden aus Vorlage: OF 692/5 vom 08.09.2013 Betreff: Gestaltung der Fläche um den Baum an der Einmündung der Hildegard-Schaeder-Straße in den Altebergsweg (II) Vorgang: ST 1180/13 Der Magistrat wird gebeten, sich mit dem Eigentümer der mit einem Baum bewachsenen Fläche an der Einmündung der Hildegard-Schaeder-Straße in den Altebergsweg in Verbindung zu setzen und Gestaltungsmöglichkeiten dieser Fläche, auch unter Zuhilfenahme des Ortsbeiratsbudgets, zu erörtern. Begründung: An der Einmündung der Hildegard-Schaeder-Straße in den Altebergsweg steht ein wunderschöner alter Baum. Leider ist die Fläche um den Baum ungepflegt und verwildert. Aus Sicht des Ortsbeirates ist es wünschenswert, diese Fläche entsprechend zu gestalten. In der Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2013, ST 1180, wird mitgeteilt, dass sich der Baum in Privateigentum befindet. Da der Ortsbeirat die Gestaltung der Fläche nach wie vor für wünschenswert hält, soll mit dem Eigentümer das Gespräch bezüglich einer Gestaltung gesucht werden. Der Ortsbeirat ist bereit, hierfür Mittel aus dem Ortsbeiratsbudget freizugeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2013, ST 1180 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2013, ST 1769 Aktenzeichen: 78 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Gestaltung der Fläche um den Baum an der Einmündung der Hildegard-Schaeder-Straße in den Altebergsweg

05.05.2013 · Aktualisiert: 03.07.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2013, OF 614/5 Betreff: Gestaltung der Fläche um den Baum an der Einmündung der Hildegard-Schaeder-Straße in den Altebergsweg Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, die Fläche um den alten Baum an der Einmündung der Hildegard-Schaeder-Straße in den Altebergsweg zu gestalten. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro. Begründung: An der Einmündung der Hildegard-Schaeder-Straße in den Altebergsweg steht ein wunderschöner alter Baum. Leider ist die Fläche um den Baum ungepflegt und verwildert. Aus Sicht des Ortsbeirates ist es wünschenswert, diese Fläche entsprechend zu gestalten. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 5 am 28.06.2013, TO I, TOP 17 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 171 2013 Die Vorlage OF 614/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anbringung von Wartelinien im Goldbergweg und im Altebergsweg bei den Einmündungen Altebergsgäßchen I und Altebergsgäßchen II

28.09.2012 · Aktualisiert: 04.12.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.09.2012, OM 1592 entstanden aus Vorlage: OF 387/5 vom 10.09.2012 Betreff: Anbringung von Wartelinien im Goldbergweg und im Altebergsweg bei den Einmündungen Altebergsgäßchen I und Altebergsgäßchen II Der Magistrat wird gebeten, auf dem Goldbergweg und dem Altebergsweg vor den Einmündungen in das Altebergsgäßchen I und das Altebergsgäßchen II Wartelinien (Zeichen 341 StVO) anbringen zu lassen. Begründung: Goldbergweg und Altebergsweg sind im Einmündungsbereich zum Altebergsgäßchen I und Altebergsgäßchen II Straßen von geringem Querschnitt. Die Fahrzeuge, die aus dem Altebergsgäßchen I und aus dem Altebergsgäßchen II in den Goldbergweg bzw. den Altebergsweg einbiegen wollen, sind vorfahrtsberechtigt. Bedauerlicherweise ist das den Fahrzeugführern nicht immer präsent. Bislang sind glücklicherweise noch keine schwereren Verkehrsunfälle geschehen. Um Unfällen auch in Zukunft, vor allem Unfällen mit Fahrradfahrern, vorzubeugen, ist das Anbringen von Wartelinien ein gutes Mittel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2012, ST 1827

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hundetütenautomat in Oberrad

03.12.2010 · Aktualisiert: 12.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2010, OM 4841 entstanden aus Vorlage: OF 1204/5 vom 14.11.2010 Betreff: Hundetütenautomat in Oberrad Der Magistrat wird gebeten, in der Verlängerung der Mathildenstraße entlang der westlichen Friedhofmauer des Alten Friedhofs bis zur Einmündung "Altebergsweg", einen Hundetütenspendeautomaten aufzustellen. Der Magistrat wird außerdem gebeten, an der Einmündung "Altebergsweg" einen Müllbehälter aufzustellen. Der Ortsbeirat 5 übernimmt die Organisation zur Bereitstellung der Tüten. Die Betreuung des Hundetütenautomaten wird von einer engagierten Bürgerin übernommen. Deren Name und Adresse ist dem Ortsbeirat 5 bekannt. Begründung: Der Gehweg entlang der westlichen Friedhofsmauer des Alten Friedhofs Oberrad wird leider in sehr starkem Umfang als "Hundeklo" genutzt. Bürger, die sich auf dem Fußweg zum Stadtwald befinden, Gartenbesitzern und Bewohnern dieses Umkreises ist dieser unerträgliche Zustand nicht mehr zuzumuten. Erfreulicherweise hat sich eine engagierte Bürgerin aus Oberrad angeboten, die Hundetütenpatenschaft zu übernehmen. Der Ortsbeirat 5 begrüßt dieses freiwillige Engagement sehr. Um zu vermeiden, dass die benutzten Hundekottüten in die umliegenden Gärten geworfen werden, sollte auch ein Müllbehälter aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2011, ST 330 Aktenzeichen: 67 0

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Anbringung Abfallbehälter Oberrad

22.04.2024

Anbringung von Abfallbehältern Hansenweg, Altebergsweg und Umgebung zur Enzsorgung von Hundekotbeuteln