Meine Nachbarschaft: Eckenheimer Schulstraße
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Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
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Vorlagen
Beschilderung Radroute in Eckenheim zur Vermeidung von Gegenverkehr in der Engelthaler Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7111 entstanden aus Vorlage: OF 1054/10 vom 28.04.2025 Betreff: Beschilderung Radroute in Eckenheim zur Vermeidung von Gegenverkehr in der Engelthaler Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Beschilderung in Eckenheim an der Kreuzung Engelthaler Straße/Steinkleestraße so gestaltet werden kann, dass für Radfahrende deutlich wird, wo die Alternativroute zur Engelthaler Straße durch die Eckenheimer Schulstraße verlä uft. Begründung: Viele Radfahrende nutzen die Engelthaler Straße verkehrswidrig gegen die Einbahnstraße, die gerade aufgrund ihrer baulichen Enge nicht gegen die Einbahnstraße befahren werden darf. Das führt immer wieder zu kritischen Situationen. Die Alternative durch die parallel verlaufende Eckenheimer Schulstraße ist vermutlich nicht allen bekannt und sollte daher deutlicher ausgeschildert sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1866 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Weg durch die Heinrich-Wilhelm-Römer-Anlage erneuern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1648 entstanden aus Vorlage: OF 225/10 vom 30.01.2022 Betreff: Weg durch die Heinrich-Wilhelm-Römer-Anlage erneuern Der Magistrat wird gebeten, den Weg durch den oben genannten Grünzug zu erneuern und dafür Sorge zu tragen, dass nach Regengüssen das Wasser versickern kann. Große Pfützen und schlammige Bereiche behindern witterungsbedingt eine uneingeschränkte Nutzung der Heinrich-Wilhelm-Römer-Anlage. Begründung: Der Spielplatz in der Heinrich-Wilhelm-Römer-Anlage wurde im vergangenen Jahr unter dem Motto Dinosaurier mit Unterstützung von Eltern und Kindern der umliegenden Schulen und Kitas attraktiv neu gestaltet und wiederbelebt. Kinder und ihre Begleitpersonen, aber auch Spaziergängerinnen und Spaziergänger möchten die Anlage nicht nur bei Sonnenschein, sondern auch bei trüberem und regnerischem Wetter nutzen können. Dem steht der schlechte Weg entgegen, der die Sigmund-Freud-Straße mit der Büdinger Straße verbindet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1140 Aktenzeichen: 66 0
Parken im Bereich der Straße Am Eckenheimer Friedhof
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6498 entstanden aus Vorlage: OF 1031/10 vom 31.08.2020 Betreff: Parken im Bereich der Straße Am Eckenheimer Friedhof Der Magistrat wird gebeten, das Parken 1. in der Straße Am Eckenheimer Friedhof vor den Hausnummern 1, 2 und 3 und 2. in der Eckenheimer Schulstraße vor der Hausnummer 2 jeweils im nicht störenden Bereich halb auf dem Bürgersteig und halb auf der Straße mit entsprechenden Markierungen/Schildern zu regeln. Begründung: Das Parken ist dort nur eingeschränkt beziehungsweise schwer möglich und sollte besser geregelt werden. Eine entsprechende Unterschriftensammlung kann nachgereicht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 294 Aktenzeichen: 32 1
Quartiersmanagement Eckenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4891 entstanden aus Vorlage: OF 784/10 vom 29.07.2019 Betreff: Quartiersmanagement Eckenheim Aufgrund der unzumutbaren Lärmbelästigungen in der Heinrich-Wilhelm-Römer-Anlage, Eingang Büdinger Straße, wird der Magistrat erneut gebeten, ein Quartiersmanagement in Eckenheim zu etablieren. Die Gründe des Magistrats sind nicht mehr nachvollziehbar und die Bewohnerinnen und Bewohner Eckenheims sind immer noch davon überzeugt, dass ein Quartiersmanagement in Eckenheim eine gute Unterstützung bieten kann, die Bewohnerinnen und Bewohner im Stadtteil zu vernetzen. In Eckenheim fehlen Räume, Anlaufstellen und Begegnungsorte, wo sich Vereine, Initiativen und Menschen treffen können. Generell ist die Infrastruktur hier eher schlecht, viele Junge und Alte sind in ihrer Mobilität eingeschränkt. Zudem sind sowohl junge als auch alte Menschen hier armutsgefährdet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2019, ST 2165 Aktenzeichen: 51
Verstärkte Verkehrsüberwachung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2015, OM 3780 entstanden aus Vorlage: OF 735/10 vom 15.12.2014 Betreff: Verstärkte Verkehrsüberwachung Der Magistrat wird gebeten, in der Eckenheimer Landstraße nördlich der Kreuzung Engelthaler Straße, in der Niederbornstraße und in der Sigmund-Freud-Straße verstärkt Maßnahmen zur Verkehrsüberwachung durchzuführen und aufgrund von Beschwerden von Eckenheimer Bürgern die Einhaltung folgender Verkehrsregeln verstärkt zu überwachen: Beim Kfz-Verkehr: 1. Generelle Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit in der Tempo-30-Zone; 2. Nichtbeachtung der Vorfahrt bei Geradeausfahrern an den Kreuzungen Eckenheimer Landstraße/Eckenheimer Schulstraße, Eckenheimer Landstraße/Niederbornstraße und Niederbornstraße/Niedergärtenstraße; 3. Verbotenes Fahren gegen die Einbahnstraßen in der Eckenheimer Landstraße zwischen den Kreuzungen Eckenheimer Schulstraße und Hügelstraße/Engelthaler Straße sowie in der Karl-von-Drais-Straße von den Autohäusern bis zur Kirschwaldstraße; 4. Verbotenes Parken auf abmarkierten Radwegen. Beim Radverkehr: 1. Radfahrer sollten die markierten Radwege benutzen; 2. nicht auf Bürgersteigen fahren; 3. Fußgängerüberwege und ampelgesicherte Fußgängerüberwege vorschriftsmäßig benutzen; 4. bei Dunkelheit mit Licht fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2015, ST 816 Antrag vom 24.08.2015, OF 858/10 Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4423 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 19.05.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 4
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