Meine Nachbarschaft: Bruno-Stürmer-Straße
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Wohin mit den Fahrzeugen in der Henriette-Fürth-Straße?
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2025, OF 1321/6 Betreff: Wohin mit den Fahrzeugen in der Henriette-Fürth-Straße? Dem Antragsteller ist berichtet worden, dass die Anwohner:innen der Henriette-Fürth-Straße, die einen Stellplatz auf der Fläche gemietet haben, die möglicherweise demnächst überbaut werden soll, ihre Fahrzeuge beseitigen sollten. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten 1. wo die Anwohner:innen, die gegenwärtig auf dem in der Begründung genannten Parkplatz ihre Fahrzeuge abstellen, künftig ihre Fahrzeuge abstellen sollen, wenn dieser Parkplatz nicht mehr zur Verfügung steht und wenn in Betracht gezogen wird, dass die Aufnahmekapazität des Stadtteils für ruhenden Verkehr bereits jetzt vollkommen ausgeschöpft ist und 2. ob der genannte Parkplatz nicht als Stellplätze für die Bebauung der umliegenden Wohnhäuser aufgrund der seinerzeit erteilten Baugenehmigungen erhalten bleiben muss. Begründung: Der Antragsgegenständliche Parkplatz verfügt über rund 160 Stellplätze. Er befindet sich am westlichen Ende der Henriette-Fürth-Straße und erstreckt sich entlang dieser und der Rheinlandstraße. Er ist dringend erforderlich, weil das Quartier bereits jetzt - also mit diesem Parkplatz - unter einem so hohen Parkdruck leidet, dass oftmals sogar Rettungswege versperrt sind. Zu beachten ist, dass bereits vor dem Inkrafttreten der Frankfurter Stellplatzsatzung, die in den 1990ern erlassen wurde, Bauherren dazu verpflichtet waren, "Einstellplätze" oder Garagen für die "zu erwartenden Kraftfahrzeuge der Bewohner" zu schaffen. Daher ist es nicht auszuschließen, dass durch den Wegfall des Parkplatzes eine Nebenbestimmung zur Genehmigung der vorhandenen Bebauung entfallen ist. Die Beseitigung der Parkplätze würde damit zu einem rechtswidrigen Zustand führen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1288 2025 Die Vorlage OF 1321/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenGoldstein: Harthweg/Ecke Bruno-Stürmer-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6978 entstanden aus Vorlage: OF 1220/6 vom 05.05.2025 Betreff: Goldstein: Harthweg/Ecke Bruno-Stürmer-Straße Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um an der im Betreff genannten Straßenecke das Befahren der Bruno-Stürmer-Straße mit Müllfahrzeugen zu ermöglichen. An dieser Stelle wird regelmäßig die Ecke verkehrswidrig zugeparkt und laut FES können ihre Fahrzeuge die Tonnen nicht anfahren und leeren. Begründung: Die Anwohner der Bruno-Stürmer-Straße wurden von der FES an den Ortsbeirat 6 verwiesen, um die ordnungsgemäßen Leerungen durch eine Anregung sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1303
Parkplatzmarkierung in der Straße Zur Frankenfurt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5982 entstanden aus Vorlage: OF 1103/6 vom 07.10.2024 Betreff: Parkplatzmarkierung in der Straße Zur Frankenfurt Der Magistrat wird gebeten, in der Straße Zur Frankenfurt zwischen der Straße Am Ruhestein und Henriette-Fürth-Straße Parkplatzmarkierungen anzubringen. Begründung: In der Straße Zur Frankenfurt in Goldstein gibt es einen hohen Bedarf an Parkplätzen. Leider fehlen dort jegliche Markierungen für entsprechende Parkbuchten. Durch das Fehlen der Kennzeichnung wird wertvoller Parkraum durch wahrloses Abstellen der Pkws verschenkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 283 Aktenzeichen: 32-1
Keine Verdichtung zulasten der Kinder (Erwiderung zur Stellungnahme ST 1758)
S A C H S T A N D : Anregung vom 29.10.2024, OA 498 entstanden aus Vorlage: OF 1113/6 vom 27.10.2024 Betreff: Keine Verdichtung zulasten der Kinder (Erwiderung zur Stellungnahme ST 1758) Vorgang: OM 5659/24 OBR 6; ST 1758/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. darzulegen, wie bei dem ins Auge gefassten Vorhaben des Neubaus der Henriette-Fürth-Straße den Bedürfnissen der Anwohnerinnen und Anwohnern angemessen Rechnung getragen werden kann, obwohl durch das Vorhaben a) ein hochqualitativer Kinderspielplatz mit Bolzplatz wegfällt, der lediglich durch einen wenige Quadratmeter großen Spielplatz im Innenhof und einen Bolzplatz in unmittelbarer Nachbarschaft zu den geplanten Wohnungen ersetzt wird; b) netto 130 dringend benötigte Pkw-Stellplätze wegfallen; 2. sicherzustellen, dass vor einer Entscheidung über die Genehmigung des Vorhabens a) die Meinungen der Fachbehörden, insbesondere des Stadtschulamtes und des Kinderbüros, eingeholt werden, damit sichergestellt ist, i) dass genügend Kapazitäten für eine Beschulung der neu hinzuziehenden Kinder gewährleistet ist; ii) wie eine Erschließung der Henriette-Fürth-Straße trotz des ohnehin schon bestehenden hohen Parkdrucks gewährleistet werden soll, obwohl durch das Vorhaben weitere 130 Pkw-Stellplätzen wegfallen; iii) dass die Einschränkungen der Spielmöglichkeiten den Interessen der Kinder hinreichend gerecht werden; b) eine Auskunft bei der Kriminalpolizei über die in letzter Zeit erhöhte Kinder- und Jugenddelinquenz im und aus dem Bereich der Henriette-Fürth-Straße eingeholt und der Zusammenhang mit dem Vorhaben erörtert wird; 3. nach Einholung der Auskünfte sicherzustellen, dass die gewonnenen Erkenntnisse vor einer Genehmigung in das dann ggf. überarbeitete Gesamtkonzept des Vorhabens dem Ortsbeirat 6 vorgestellt wird. Begründung: I. Vorbemerkung Es war einmal Ziel moderner und vor allem sozialdemokratischer Wohnungspolitik, Familien mit geringem Einkommen gutes Wohnen zu ermöglichen. "Gut" heißt in diesem Zusammenhang, einen Kompromiss zu finden, zwischen der Schaffung möglichst vielen Wohnraums und großen Freiflächen, die Raum für die Bewohner*innen und vor allem die Kinder lassen. Gesundes Wohnen erfordert Platz, für einen freien Luftzug, für Bewegung und Spiel sowie genug Abstand zwischen den Häusern, damit - gerade im Winter - genug Sonnenlicht zwischen den Häusern einfallen kann. Ernst Mey und Fritz Schumacher standen jeweils in ihren Städten als Stadtplaner dafür Pate. Bereits in den Nachkriegsjahren wurden Massenwohngebiete geplant und gebaut, die von den oben geschilderten Idealen nur noch wenig erkennen lassen. Der notwendige Raum für Nachbarschaft und Kinder wurde auf einige wenige Flächen komprimiert. Die Wohnungsknappheit besteht unter dem Vorzeichen sozialer Gettoisierung der Städte fort. Die Innenstadt und innenstadtnahe Lagen stehen aufgrund der Eigentumsverhältnisse trotz der offenkundigen Fehlallokation bebauten Raums (Leerstand von Büros und Geschäften) für die Schaffung erschwinglichen Wohnraums nicht zur Verfügung oder die Einwohner*innenschaft verfügt über die politischen Einflussmöglichkeiten, eine Verdichtung ihres Stadtteils zu verhindern. Großzügig angelegte Wohnungsbauprojekte scheitern an dem Widerstand der wohlhabenden Nachbargemeinden (siehe sog. Josef-Stadt). Das erhöht den Verdichtungsdruck auf sozial weniger privilegierte Stadtteile. Dort, wo es früher darum ging, die Lebensverhältnisse für Bezieher*innen geringerer Einkommen zu verbessern, wird nachverdichtet, sofern diese Quartiere wegen ihres Vorbildcharakters (Ernst Mey, Fritz Schumacher) keinen Ensembleschutz genießen. Die in den 1970er-Jahren entstandenen Quartiere genießen einen solchen Schutz nicht, weil sie bereits zum Zeitpunkt ihrer Entstehung nicht den damaligen Anforderungen an gutem und gesundem Wohnen gerecht wurden. Ist es deshalb in Ordnung, diese Flächen durch eine Nachverdichtung zu schleifen, die wenigstens ein Mindestmaß an gutes und gesundes Wohnen gewährleisten sollten? Natürlich nicht. Gleichwohl sollen die letzten großzügigeren Spiel- und Bolzplätze entweder ganz gestrichen oder durch trostlose Klettergerüste im Innenhof und solche Bolzplätze ersetzt werden, die fast unmittelbar an die Wohnbebauung grenzen und daher Nutzungskonflikte erwarten lassen. Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zur Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention feierlich bekannt. Gleichwohl werden die Interessen der Kinder durch das Vorhaben in der Henriette-Fürth-Straße missachtet - auch unter Missachtung ihres Rechts auf eine Verfahrensbeteiligung (Artikel 12 UN-Kinderrechtscharta). In Bezug auf das Vorhaben Henriette-Fürth-Straße kommt erschwerend hinzu, dass dieses Areal in einer Zeit geschaffen wurde, in der einseitig auf den Individualverkehr als Verkehrsmittel gesetzt wurde. In diese Zeit fällt beispielsweise die Schließung des Schwanheimer Fernbahnanschlusses. Damaligen Verhältnissen entsprechend wurde daher eine große Fläche zum Abstellen von 166 Pkws vorgesehen. Der geplante Neubau führt zu einem Nettoverlust von 130 Parkplätzen. Kompensatorische Maßnahmen, wie beispielsweise der Ausbau des ÖPNV, sind in diesem Bereich nicht geplant, obwohl viele Anwohner*innen künftig aufgrund des sich verschärfenden Parkplatzmangels auf ihr Auto verzichten müssen. Die Straßen sind in diesem Bereich bereits als Abstellfläche für Fahrzeuge voll ausgelastet, sodass es schon jetzt zu Problemen bei der Zufahrt von Einsatzfahrzeugen kommt. II. Unzureichende Auseinandersetzung mit den Auswirkungen des Vorhabens Henriette-Fürth-Straße Die Stellungnahme des Magistrats, ST 1758, lässt keine hinreichende Auseinandersetzung mit diesen Fragen erkennen. Nachfolgend wird systematisch auf die Nummerierung der Stellungnahme des Magistrats, ST 1758, Bezug genommen. Zu 1. a): Der Hinweis des Magistrats auf den Ersatz für den Bolzplatz und die weiteren "im geschützten innenliegenden Bereich der geplanten Wohnanlage" geplanten "Spiel- und Kommunikationseinrichtungen" ist nicht geeignet, die grundsätzlichen Bedenken hinsichtlich des Wegfalls der großzügigen Freifläche zu beseitigen und somit zu begründen, dass sich das Bauvorhaben in die Nachbarbebauung harmonisch einfügt. Bei der nunmehr überplanten Fläche handelt es sich um die einzige großzügige Freifläche im Bereich der Henriette-Fürth-Straße. Die Größe der Fläche erlaubt, neben ihrer Nutzung als Parkplatz, die Einrichtung und den Unterhalt eines großen und attraktiven Spielplatzes, der den Kindern verschiedene Spielmöglichkeiten, aber vor allem ein freies Spiel ermöglicht. Allein aufgrund der Größe des Spielplatzes und seiner Anlage mit Hügeln und dichten Sträuchern sind Konflikte mit dem Ruhebedürfnis der Menschen in den Nachbarhäusern so gut wie ausgeschlossen. Aufgrund der sehr intensiven Wohnbebauung im Bereich der Henriette-Fürth-Straße darf davon ausgegangen werden, dass es eine bewusste Entscheidung der damaligen Stadtplaner war, an dieser Stelle eine große, freie Fläche zu belassen, um Kindern die erforderlichen Entfaltungsmöglichkeiten zu bieten, die der geringe Freiraum zwischen den Wohnblöcken gerade nicht lässt. Auch hier bestehen bereits kleinere Spielplätze, die aber, da sie nicht kindgerecht sind, nicht angenommen werden. Der von dem Vorhabenträger als Ersatz gedachte Spielplatz würde sich in diese Reihe trostloser Minispielplätze einfügen. Zudem muss bezweifelt werden, dass die Größe des neuen Innenraumspielplatzes ausreichend ist, um dem Spielbedürfnis der neu hinzuziehenden Kinder und der bereits dort wohnenden Kinder gerecht zu werden. Der geplante Spielplatz kann gerade deshalb keinen Ersatz bieten, weil er im Innenhof des Neubaus geplant ist und daher Nutzungskonflikte vorprogrammiert sind. Auch gibt ein solcher Spielplatz den Kindern nicht die Entfaltungsmöglichkeiten des jetzigen Spielplatzes, der dem Vorhaben zum Opfer fiele. Gleiches gilt für den als Ersatz geplanten Bolzplatz, der viel dichter an die Wohnbebauung rücken soll als der bisherige. Vor dem Hintergrund der schweren Mängel der als Ersatz geplanten Spielstätten kann es auch nicht verwundern, dass der Magistrat in einer Stellungnahme gegenüber der Caritas auf den 1,5 Kilometer entfernten Waldspielplatz als Ausweichmöglichkeit für Kinder in der Henriette-Fürth-Straße verwiesen hat. Damit gibt der Magistrat zu erkennen, dass er selbst nicht davon ausgeht, dass die geplanten Spielflächen einen adäquaten Ersatz darstellen und die Funktion des in der unmittelbaren Nachbarschaft gelegenen Spielplatzes verkannt hat. Es geht nicht darum, den Familien ein Ausflugsziel zu bieten, sondern darum, den Kindern im Alltag eine Spielstätte zu bieten, welche ihrem Bewegungsdrang entspricht und Anregungen bietet und damit auch die Familien in ihrem Alltag entlastet. Auf den massiven Wegfall von Parkplätzen wurde vom Magistrat an dieser Stelle noch gar nicht eingegangen. Zu 1. b) Bereits jetzt stellt die Vonovia der Caritas eine Wohnung für die Betreuung der Kinder in der Nachbarschaft mietfrei zur Verfügung. Im Gegensatz dazu will die Nassauische Heimstätte (NH) nach dem derzeitigen Verhandlungsstand eine Miete für die Überlassung der Wohnung erheben. Es ist daher nicht zu erkennen, wie das Angebot der Vorhabenträgerin zu einer Verbesserung des Status quos führen soll. Bemerkenswert ist, dass sich weder die Vorhabenträgerin noch der Magistrat mit dem Kinderbüro der Stadt Frankfurt in Verbindung gesetzt haben, um zu prüfen, wie die Situation der Kinder trotz des Verlustes des bisherigen Spielplatzes verbessert werden kann. Auch wäre es interessant zu erfahren, ob das Kinderbüro der Stadt Frankfurt die Einschätzung teilt, dass die als Ersatz zur Verfügung gestellte Spielfläche gegenüber dem jetzigen Spielplatz gleichwertig ist. Befremdlich ist zudem, dass entgegen des Artikels 12 der UN-Kinderrechtscharta, zu deren Einhaltung sich die Stadt Frankfurt ausdrücklich bekannt hat, bisher keine Einbeziehung von Kindern in die Vorhabenplanung ersichtlich ist. Der Magistrat sei darauf hingewiesen, dass es gerade in der letzten Zeit, nachdem die Schließung des Spielplatzes bekannt geworden ist, vermehrt zu Jugendkriminalität in dem Bereich Henriette-Fürth-Straße kommt. So kam es im September 2024 zu mehreren Fällen gefährlicher (gemeinschaftlicher) Körperverletzung durch mutmaßlich nicht strafmündige Jugendliche, die in der Henriette-Fürth-Straße wohnhaft sind. Es ist bekannt, dass die sozialen Probleme in der Henriette-Fürth-Straße bereits jetzt erheblich sind, und es ist zu erwarten, dass die weitere Verdichtung des Gebietes jedenfalls nicht zu einer Verbesserung der sozialen Situation führen wird. Zu 1. c): Es kann festgehalten werden, dass der Magistrat zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehen kann, wie eine den Anforderungen des Paragrafen 34 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch gerecht werdende Erschließung sichergestellt werden kann. Das verwundert angesichts der Tatsache, dass das Vorhaben vor einem Jahr im Ortsbeirat vorgestellt wurde und damit nach Vorstellung des Magistrats, "der Öffentlichkeit (...) die Möglichkeit gegeben [wurde], sich über die vorgesehene Planung zu informieren und ihre Bedenken vorzubringen". Wie soll das erreicht worden sein, wenn weder der Vorhabenträger noch der Magistrat eine Vorstellung zu der Erschließung des Vorhabens haben? Gleiches gilt in Bezug auf die Ziffer 1. e) (Anbindung an den ÖPNV), 1. f) (Kapazitäten der Bildungseinrichtungen) und 1. h) (Kinderbetreuungsplätze). Zu all den zuvor genannten Aspekten liegen dem Vorhabenträger und dem Magistrat offenbar keine hinreichenden Erkenntnisse vor, die die Entscheidung des Magistrats, das Vorhaben ggf. zu genehmigen, stützen könnten. Vor diesem Hintergrund hat auch die bisherige "Beteiligung der Öffentlichkeit" nicht das mit ihr verfolgte Ziel erreichen können. Zu Ziffer 1. d): Der vorhandene Parkplatz bietet 166 Stellplätze, die alle vermietet sind und tatsächlich gebraucht werden. Durch das Vorhaben fallen diese Parkplätze weg und es werden lediglich 36 Parkplätze geschaffen. Es bleibt also ein Defizit von 130 Parkplätzen. Wenn also der Magistrat darauf hinweist, dass zusätzliche Parkplätze geschaffen werden, so gilt das nur in Bezug auf die Vorgaben der Stellplatzsatzung, führt aber angesichts des Defizits von 130 Stellplätzen eher in die Irre. Gerade wegen dieses erheblichen Wegfalls an Stellplätzen darf auch an der ordentlichen Erschließbarkeit des Vorhabens gezweifelt werden. Zu 2.: Dass die als Ersatz angebotenen Spielmöglichkeiten auch nur annähernd an die Qualität der wegfallenden Spielmöglichkeiten heranreichen, wird bestritten und der Magistrat aufgefordert, sich zu dieser Frage mit dem Kinderbüro ins Benehmen zu setzen. Auf die durch die neuen Spielplätze zu erwartenden Konflikte mit der Wohnbebauung wurde bereits hingewiesen. Wenn sich der Einschnitt hinsichtlich der Spielmöglichkeiten genauso qualifizieren ließe, wie der bei Parkplätzen, fiele das Ergebnis wahrscheinlich ähnlich verheerend aus. Auf den Wegfall der Parkplätze geht der Magistrat in diesem Zusammenhang wohlweislich nicht näher ein. Nach alldem muss festgehalten werden, dass das Vorhaben auch nach der Stellungnahme des Magistrats sich als nicht nach Paragraf 34 Baugesetzbuch genehmigungsfähig darstellt. Jedenfalls setzt es sich über die Interessen der Anwohner*innen und insbesondere über die der Kinder hinweg. Insofern weist die Planung nicht nur in den Bereichen, in denen auf die noch ausstehende Zuarbeit der Fachbehörden verwiesen wird, erhebliche Lücken auf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.06.2024, OM 5659 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2024, ST 1758 Bericht des Magistrats vom 07.03.2025, B 108 Bericht des Magistrats vom 01.09.2025, B 318 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 06.11.2024 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 03.12.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 498 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Sonstige Voten: AfD und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5474, 31. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 03.12.2024
Warum soll der geplante Neubau in der Henriette-Fürth-Straße genehmigungsfähig sein?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2024, OM 5659 entstanden aus Vorlage: OF 1053/6 vom 16.06.2024 Betreff: Warum soll der geplante Neubau in der Henriette-Fürth-Straße genehmigungsfähig sein? Am 10. Oktober 2023 stellte die Nassauische Heimstätte im Ortsbeirat 6 ihre umfangreichen Baupläne für die Henriette-Fürth-Straße vor. Dabei sind viele Fragen offen geblieben, bzw. gemachte Angaben ließen sich nicht verifizieren. Zudem wurde angegeben, dass der Magistrat die Auffassung vertritt, das geplante Bauvorhaben sei nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigungsfähig. Aufgrund der Ortskundigkeit der Mitglieder des Ortsbeirates bestehen hieran erhebliche Zweifel. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, 1. zu den folgenden Fragen Auskunft zu erteilen: a) Hat der Magistrat hinreichend erwogen, dass bei der Beurteilung der Frage, ob sich ein Vorhaben in die nähere Umgebung einfügt (§ 34 Absatz 1 Satz 1 BauGB), zu berücksichtigen ist, dass es sich bei dem Bereich der Henriette-Fürth-Straße um eine sehr intensive Wohnbebauung handelt, die in den letzten Jahren bereits weiter verdichtet wurde und Freiflächen, die dem Erholungs- und Begegnungsbedürfnis der Anwohnerschaft dienen und die als Spielplätze genutzt werden, der vorhandenen Wohnbebauung dienen, sodass deren Beseitigung gerade nicht dem Rücksichtnahmegebot des § 34 Absatz 1 BauGB entspräche (vgl.: Battis/Krautzberger/Löhr/Mitschang/Reidt, 15. Aufl. 2022, BauGB § 34 Rn. 32)? Es wäre ein falsches Normenverständnis, davon auszugehen, dass § 34 BauGB einfach eine Fortführung der Nachbarbebauung erlaube. b) Hat der Magistrat hinreichend berücksichtigt, da die Bewohnerinnen und Bewohner der Siedlung Henriette-Fürth-Straße bereits jetzt mit den sozialen Folgen einer zu dichten Wohnbebauung zu kämpfen haben, was sich auch in den Anregungen des Ortsbeirates 6 widerspiegelt, für dieses Quartier eine angemessene soziale Betreuung bereitzustellen? c) Ist eine Erschließung des Bauvorhabens gesichert, obwohl bereits jetzt durch eine hohe Last des ruhenden Verkehrs und enger Straßen kaum gewährleistet ist, dass Anwohnerinnen und Anwohner durch die schlechte Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ihre Fahrzeuge in zumutbarer Entfernung zu ihren Wohnhäusern abstellen können, geschweige denn Rettungsfahrzeuge unbehindert an den Einsatzort gelangen? d) Wie und wo werden die durch das Vorhaben wegfallenden Stellplätze für Pkws kompensiert? e) Sollte es zur Fertigstellung des Vorhabens kommen, ist es beabsichtigt, zeitgleich mit der Fertigstellung einen verbesserten öffentlichen Personennahverkehr bereitzustellen, sodass gewährleistet ist, dass auch Schichtarbeiterinnen und Schichtarbeiter angemessen zu ihrem Arbeitsplatz und wieder nach Hause kommen? f) Bei wem hat sich der Vorhabenträger konkret erkundigt, um Auskunft darüber zu erhalten, ob die bestehende Bildungsinfrastruktur, insbesondere die Minna-Specht-Schule, über die erforderlichen Kapazitäten verfügt, um die weiteren Kinder, die aufgrund des Vorhabens zu erwarten sind, angemessen zu beschulen? Eine entsprechende Angabe des Vorhabenträgers gegenüber dem Ortsbeirat 6 konnte von den zuständigen Stellen des Magistrats nicht bestätigt werden. g) Durch welche Vorkehrungen ist verfahrensrechtlich sichergestellt, dass im weiteren Genehmigungsprozess die Belange der Mieterinnen und der Mieter der Wohnhäuser in der Henriette-Fürth-Straße durch eine unmittelbare Beteiligung angemessen berücksichtigt werden? h) Welche Vorkehrungen trifft die Stadt Frankfurt, damit ausreichend Betreuungs- und Schulplätze nach Fertigstellung des Vorhabens und mit Einzug der Bewohner vorhanden sind, und wie wird die Nahversorgung der Bewohner in ausreichendem Maße sichergestellt? 2. den Vorhabenträger in einer Nebenbestimmung zumindest aufzufordern, die in der Wohnanlage vorhandenen Spielplätze, die lediglich aus je einer kleinen Sandkiste und einem Schaukelelement bestehen, zu vollwertigen Spielplätzen mit einem höheren Spiel- und Freizeitwert für die Kinder auszubauen. Begründung: Bei der Errichtung der Arbeiterquartiere an den Stadträndern in den 1920er-Jahren war es Ziel, den Bewohnerinnen und Bewohnern dieser Stadtteile gesunde Wohnverhältnisse zu gewähren. Diese Ziele sind, nachdem die unmittelbaren Kriegsfolgen bewältigt waren, in den 1960er- und 1970er-Jahren weiter verfolgt worden. Daran muss festgehalten werden, auch wenn es gilt, bestehende Wohnungsnot zu beseitigen. Ansonsten besteht die Gefahr der Verstätigung sozialer Benachteiligung. Bereits jetzt darf dieses Bemühen einer modernen und sozialen Wohnungspolitik in Bezug auf die Henriette-Fürth-Straße als gefährdet angesehen werden. Das Vorhaben in der Henriette-Fürth-Straße würde die bestehende Wohnbebauung weiter verdichten und damit bestehende Herausforderungen weiter verschärfen. Das Vorhaben nimmt daher nicht angemessene Rücksicht auf die Interessen der bereits vorhandenen Nachbarschaft. Nach Informationen des Ortsbeirates hat der Vorhabenträger bereits mit der Genehmigungsbehörde der Stadt Kontakt aufgenommen und dabei wurde ihm signalisiert, dass die Stadt trotz der aus der Anregung ersichtlichen schwerwiegenden Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des Vorhabens keine Bedenken hat. Die Anregung ist darauf gerichtet, die Erwägungsgründe hierfür offenzulegen, um diese auf ihre Richtigkeit überprüfen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2024, ST 1758 Antrag vom 27.10.2024, OF 1113/6 Anregung vom 29.10.2024, OA 498
Goldstein: Zur Frankenfurt - mehr Parkplätze möglich?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2020, OM 5687 entstanden aus Vorlage: OF 1195/6 vom 19.11.2019 Betreff: Goldstein: Zur Frankenfurt - mehr Parkplätze möglich? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob vor der neuen barrierefreien Kaphaltestelle "Henriette-Fürth-Straße" weitere Parkplätze ausgewiesen werden können. Begründung: Die Haltestelle "Henriette-Fürth-Straße" ist barrierefrei ausgebaut und aus Sicht des Ortsbeirates besteht die Möglichkeit, etwa drei weitere Parkplätze auszuweisen. Aktuell wird bereits entsprechend geparkt, obwohl es derzeit nicht zulässig ist (siehe Bild). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 782 Aktenzeichen: 32 1
Legalisierung eines Parkplatzes vor der Arztpraxis in der Bruno-Stürmer-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2019, OF 975/6 Betreff: Legalisierung eines Parkplatzes vor der Arztpraxis in der Bruno-Stürmer-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, welche Möglichkeiten bestehen das Parken für den ansässigen Hausarzt (Bruno-Stürmer-Straße 35) künftig zu legalisieren. Begründung: Seit sehr langer Zeit (wahrscheinlich schon immer) parken der aktuelle Hausarzt, wie auch dessen Vorgänger vor der Mauer zu Hausnummer 35 (s. Bild 2). Das aktuell bestehende eingeschränkte Halteverbot, gilt auch schon immer. In der Vergangenheit war dies nie ein Problem für die Ordnungsbehörde, da es vor 2017 keinerlei Strafmaßnahmen gab, obwohl es sich -wie erwähnt- um eingeschränktes Halteverbot handelt. Der Arzt macht täglich Hausbesuche und ist auch sonst in Notfallsituationen für seine Patienten im Einsatz. In Goldstein gibt es aktuell nur noch zwei Hausärzte. Es sollten daher alle Möglichkeiten geprüft werden, die dem Arzt das Parken vor Ort möglich machen. Der Antragsteller konnte sich vor Ort überzeugen, dass ausreichend Platz zur Verfügung steht und es eigentlich nicht nachvollziehbar ist, weshalb es keine Möglichkeit geben sollte. Es können sogar entspannt zwei Fahrzeuge nebeneinander Parken ohne den Gehweg weiter zu behindern (s. Bild 1). (Bild 1; Quelle: googlemaps) (Bild 2) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 07.05.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1241 2019 Die Vorlage OF 975/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenParkverbot in der Bruno-Stürmer-Straße durchsetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1518 entstanden aus Vorlage: OF 366/6 vom 28.03.2017 Betreff: Parkverbot in der Bruno-Stürmer-Straße durchsetzen Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das bestehende Parkverbot in der Bruno-Stürmer-Straße gegenüber der Liegenschaft mit der Hausnummer 63 durchzusetzen. Begründung: Leider wird das bestehende Parkverbot häufig nicht beachtet. Dies ist auch der Abbildung zu entnehmen. Die Ein- und Ausfahrt aus dem gegenüberliegenden Grundstück ist damit teilweise nicht möglich. (Quelle: Googlemaps): Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1294 Aktenzeichen: 32 1
Hauptamtliche Kraft für den Bewohnertreff in der Henriette-Fürth-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 445 entstanden aus Vorlage: OF 148/6 vom 18.07.2016 Betreff: Hauptamtliche Kraft für den Bewohnertreff in der Henriette-Fürth-Straße Vorgang: OM 4157/15 OBR 6; ST 1160/15 Der Magistrat wird gebeten, die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer sowie die Caritas in ihrem Bemühen, sich für das Quartier und den Bewohnertreff einzusetzen, durch eine hauptamtliche Sozialarbeit vor Ort, finanziert durch die Stadt Frankfurt, zu unterstützen. Begründung: In dem genannten Quartier haben sich bisher viele freiwillige Helfer und die Caritas zum Arbeitskreis Henriette-Fürth-Straße zusammengefunden und hauptsächlich ehrenamtlich Einiges angestoßen. Zum Beispiel wurde die Vonovia, vormals Deutsche Annington, dazu gebracht, eine Wohnung zur Verfügung zu stellen, um dort Beratungen für die Bewohner des Quartiers anbieten zu können. Aber auch die Sanierung vorhandener Spielflächen soll weiterhin vorangetrieben werden, da im Quartier besonders viele Kinder leben, für die nicht ausreichende Spielmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Mittlerweile scheint auch der Bolzplatz durch Bebauungsabsichten der Nassauischen Heimstätte in Gefahr zu sein (s. a. ST 1160). Da das beschriebene Quartier bisher nicht in das "Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft" aufgenommen werden konnte und derzeit auch nicht absehbar ist, ob und wann es noch geschieht, sollte für die Zukunft anderweitig die Finanzierung einer hauptamtlich aufsuchenden Sozialarbeit zur Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit sichergestellt werden. Es bestehen weiterhin große Chancen, das Quartier durch diese Arbeit weiter aufzuwerten und den vielen Familien mit Kindern vor Ort zu helfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2015, OM 4157 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2015, ST 1160 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1530 Antrag vom 10.03.2017, OF 349/6 Etatanregung vom 14.03.2017, EA 68 Antrag vom 25.09.2018, OF 832/6 Etatanregung vom 04.12.2018, EA 326 Aktenzeichen: 51
Bund-Länder-Programm .Soziale Stadt.
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2015, OF 1511/6 Betreff: Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt" Die Bundesmittel zur städtebaulichen Aufwertung und Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenlebens in Stadtgebietn mit komplexen Problemlagen (sog. Bund-Länder-Programm Soziale Stadt) wurden durch die schwarz-rote Bundesregierung seit 2014 deutlich erhöht. Und wie der Magistrat zudem mitgeteilt hat, ist auch das Land bereit, Mittel für solche Projekte zur Verfügung zu stellen, was auch nötig ist, da die o.g. Bundesmittel nur fließen, wenn auch das Land sich beteiligt (und zwar mit 30% der für das Projekt jeweils erforderlichen Kosten). Dies eröffnet auch für Frankfurt die Chance sich mit Projekten um diese Fördermittel erfolgreich zu bewerben. Die Stadtverordneten haben vor einem Jahr bereits beschlossen, dass der Magistrat geeignete Stadtteile bzw. Quartiere vorschlagen soll. Aus Sicht des Ortsbeirats 6 ist zu begrüßen, dass dabei auch Quartiere in Griesheim und Nied genannt worden sind. Für Quartiere in beiden Stadtteilen besteht für städtebauliche Förderung Bedarf, der in der Vergangenheit durch den Magistrat auch bereits anerkannt wurde (z.B. im Rahmen der Prüfung zur möglichen Berücksichtigung für das städtische Programm der Aktiven Nachbarschaft). Das gilt im übrigen auch noch für das Quartier Henriette-Fürth-Straße in Schwanheim-Goldstein. In Nied und Schwanheim-Goldstein ist die Aufnahme in dieses städtische Förderprogramm bisher nur deswegen nicht erfolgt, weil die Mittel der Stadt es nicht zuließen. Die Chance nun zusätzliche Fördermittel von Bund und Land erhalten zu können, um diesen Quartieren zu helfen oder auch anderen im Ortsbezirk 6 wie auch in Frankfurt, muss nun beim Schopf gepackt werden. Inzwischen hat der Magistrat mitgeteilt, dass er selbst für den Bereich Ben-Gurion-Ring einen Antrag auf Aufnahme in das Bund-Länder-Programm stellen will und dass er parallel Kriterien entwickelt, anhand derer sich eine Rangfolge von Quartieren oder Stadtteilen ergibt, für die weitere Anträge gestellt werden sollen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten mitzuteilen: 1. Ob für Quartiere im Ortsbezrik 6, z.B. in Nied, Griesheim, Schwanheim-Goldstein, vorgesehen ist, Förderanträge zu stellen; wenn ja für welche Quartiere und wann? 2. Ob es schon eine Rangfolge von Projekten für das Förderprogramm gibt, und wenn ja, wie diese aussieht? 3. Die Kriterien, anhand derer sich eine Rangfolge von Quartieren oder Stadtteilen für die Beantragung für das Förderprogramm ergibt bzw. wann diese Kriterien fertig gestellt sind. 4. Wie wird überhaupt ausgewählt, für welches Quartier ein Förderantrag gestellt wird? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 03.11.2015, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1481 2015 Die Vorlage OF 1511/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenMaßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung in der Henriette-Fürth-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2015, OM 4155 entstanden aus Vorlage: OF 1337/6 vom 21.04.2015 Betreff: Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung in der Henriette-Fürth-Straße Vorgang: V 911/14 OBR 6; ST 691/14 Der Magistrat wird gebeten, zu den im Mai 2014 in Aussicht gestellten Langzeitmessungen (vgl. ST 691) nun Ergebnisse vorzulegen und ggf. Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung vorzuschlagen. Begründung: Anwohner berichten weiterhin nachdrücklich, dass Besucher wie auch Anwohner Tempo 30 in der Henriette-Fürth-Straße nicht einhalten würden. Dies führe bei der dichten Bebauung und den vielen Kindern auf der Straße immer wieder zu gefährlichen Situationen. Mithin wird die Einführung einer Spielstraße gefordert. Der Ortsbeirat hat daher im Januar 2014 eine Anfrage an den Magistrat gestellt (siehe V 911). In der Vorlage ST 691 wird durch den Magistrat mitgeteilt, dass man zunächst eine Langzeitmessung durchführen will, um zu belastbaren Erkenntnissen zu dem tatsächlichen Geschwindigkeitsverhalten in der bezeichneten Örtlichkeit zu gelangen. Anschließend wolle man unaufgefordert berichten. Die Anwohner fragen Mitglieder des Ortsbeirates dennoch immer wieder, was nun passieren würde und insbesondere in welchem Zeitraum. Hierzu kann aufgrund der Vorlage ST 691 keine Auskunft getroffen werden. Mit diesem Antrag soll Abhilfe geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.01.2014, V 911 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 691 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1316 Aktenzeichen: 32 1
Bolzplatz in der Henriette-Fürth-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2015, OM 4157 entstanden aus Vorlage: OF 1339/6 vom 21.04.2015 Betreff: Bolzplatz in der Henriette-Fürth-Straße Vorgang: V 632/13 OBR 6; ST 812/13 Der Magistrat wird gebeten, erneut auf die Nassauische Heimstätte mit der Frage nach den Planungen für ein Bebauungskonzept auf dem Gelände des Bolzplatzes in der Henriette-Fürth-Straße zuzugehen und diesbezüglich um aktuelle Auskünfte zu bitten (siehe ST 812). Begründung: Mit der Vorlage V 632 hatte der Ortsbeirat darauf hingewiesen, dass im Stadtteil zu vernehmen war, dass Planungen bezüglich des Areals vorgenommen werden, auf dem sich der Bolzplatz in der Henriette-Fürth-Straße befindet. Dies hatte sich durch die Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2013, ST 812, so auch bewahrheitet. Die Nassauische Heimstätte hatte auf Anfrage des Magistrats berichtet, dass eine Bebauung mit eventuell 100 Wohneinheiten zumindest angedacht ist bzw. entsprechende Überlegungen zur Verdichtung bestehen. Jedoch waren damals noch keine konkreteren Planungen bekannt. Aufgrund des zwischenzeitlichen Zeitablaufs ist anzunehmen, dass es weitere Entwicklungsschritte dazu geben müsste. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.02.2013, V 632 Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2013, ST 812 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2015, ST 1160 Antrag vom 18.07.2016, OF 148/6 Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 445 Aktenzeichen: 67 2
Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung in der Henriette-Fürth-Straße möglich?
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2013, OF 893/6 Betreff: Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung in der Henriette-Fürth-Straße möglich? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, ob Möglichkeiten zur Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeit in der Henriette-Fürth-Straße gesehen werden. Begründung: Anwohner berichten, dass Besucher wie auch Anwohner in der Henriette-Fürth-Straße Tempo 30 nicht einhalten würden. Dies führe bei der dichten Bebauung und den vielen Kindern auf der Straße immer wieder zu gefährlichen Situationen. Mithin wird die Einführung einer Spielstraße gefordert. Der Ortsbeirat ist daran interessiert zu erfahren, welche Möglichkeiten der Magistrat hier sieht? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 911 2014 Die Vorlage OF 893/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und REP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenBolzplatz Henriette-Fürth-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2013, OF 626/6 Betreff: Bolzplatz Henriette-Fürth-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob und wenn ja, welche Pläne für den Bolzplatz in der Henriette-Fürth-Straße existieren oder angestrebt werden, die eine andere Nutzung vorsehen. Begründung: Im Stadtteil ist zu vernehmen, dass Planungen bzgl. des Areals vorgenommen werden, auf dem sich der Bolzplatz in der Henriette-Fürth-Straße befindet, mit dem Ziel einer weiteren Verdichtung dieses Gebietes. Der Ortsbeirat möchte, falls solche Pläne existieren, über diese unverzüglich informiert werden. Eine weitere Verdichtung dieses Gebietes, welcher der Bolzplatz zum Opfer fallen würde, erscheint dem Ortsbeirat äußerst Problematisch. Aus diesem Grund besteht für den Ortsbeirat ein dringendes Bedürfnis über etwaige Planungen einbezogen zu werden, um ggf. Probleme frühzeitig erkennen zu können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 6 am 19.02.2013, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 632 2013 Die Vorlage OF 626/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenBushaltestelle Henriette-Fürth-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2012, OM 1630 entstanden aus Vorlage: OF 543/6 vom 23.10.2012 Betreff: Bushaltestelle Henriette-Fürth-Straße Vorgang: V 349/12 OBR 6; ST 1312/12 Der Magistrat wird gebeten, die Bushaltestelle Henriette-Fürth-Straße (im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr) als Kaphaltestelle zu planen und entsprechend auszubauen, damit auch weitere Parkplätze in der Straße Zur Frankenfurt ausgewiesen werden können. Die in der Stellungnahme ST 1312 dargelegte Planung als Fahrbahnrandhaltestelle wird nicht weiter verfolgt. Begründung: Bei einem Ortstermin mit den zuständigen Ämtern und Vertretern von VGF und traffiQ wurde einvernehmlich festgelegt, dass die oben genannte Bushaltestelle als Kaphaltestelle ausgebaut wird, um so weitere Parkmöglichkeiten in diesem Bereich zu schaffen. Der Ortsbeirat lehnt die in der ST 1312 getroffene Stellungnahme hinsichtlich der Ausbauvariante ab und möchte den entsprechenden Ausbau der Haltestelle als Kaphaltestelle. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.04.2012, V 349 Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2012, ST 1312 Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2013, ST 118 Aktenzeichen: 92 13
Finanzierung des Projekts „Henriette Pur“ muss über 2012 hinaus sichergestellt werden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.06.2012, OM 1267 entstanden aus Vorlage: OF 426/6 vom 22.05.2012 Betreff: Finanzierung des Projekts "Henriette Pur" muss über 2012 hinaus sichergestellt werden Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Finanzierung des Projekts "Henriette Pur" in der Henriette-Fürth-Straße über den 31.12.2012 hinaus sichergestellt wird. Die Fortführung muss mindestens so lange sichergestellt sein, bis die Henriette-Fürth-Straße in das Programm "Aktive Nachbarschaft" aufgenommen werden kann. Begründung: Das Projekt "Henriette Pur" wird derzeit durch die Caritas getragen. Den Kindern vor Ort werden so Spielmöglichkeiten eröffnet, ihnen wird der Zugang zu weiteren Angeboten ermöglicht. Dieses Projekt ist nicht zuletzt durch Initiative von Ehrenamtlichen aus dem Regionalrat Goldstein heraus entstanden und steht in einem engen Zusammenhang mit dem Selbsthilfebündnis bzw. Arbeitskreis Henriette-Fürth-Straße. Es ist wichtig, dieses Projekt fortzuführen unabhängig davon, ob kurzfristig die Gelder für die Aufnahme der Henriette-Fürth-Straße in das Programm "Aktive Nachbarschaft" im Haushalt vorhanden sind. Die Finanzierung ab dem 01.01.2013 ist leider nicht sichergestellt! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2012, ST 1318 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2013, ST 188 Aktenzeichen: 51
Bebauung des Parkplatzareals entlang des Bolzplatzes in der Henriette-Fürth-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.06.2012, OM 1266 entstanden aus Vorlage: OF 425/6 vom 22.05.2012 Betreff: Bebauung des Parkplatzareals entlang des Bolzplatzes in der Henriette-Fürth-Straße Vorgang: V 1485/11 Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Unternehmensgruppe der Nassauischen Heimstätte schnellstmöglich in Verbindung zu setzen, um deren geplante Bebauung des Parkplatzareals entlang des Bolzplatzes in der Henriette-Fürth-Straße kritisch zu hinterfragen bzw. zu erreichen, dass der Bolzplatz auch in Zukunft erhalten bleibt. Begründung: In der Henriette-Fürth-Straße bestehen derzeit wenige bis keine Spielmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche und das, obwohl hier viele Kinder und Jugendliche leben und aufwachsen. In einem Auskunftsersuchen des Ortsbeirats vom 10.01.2011, V 1485, hierbei ging es um die Schaffung weiterer Spielplatzflächen in Schwanheim und Goldstein, bspw. am Mainufer, wurde durch den Magistrat u. a. geantwortet: "Nach Auffassung des Magistrats ist die Schwanheimer Mainuferanlage nur bedingt dazu geeignet, Spieleinrichtungen für Kinder aufzunehmen. [...] Als Alternative wird auf den gut erschlossenen, wohnungsnah gelegenen Spielplatz/Bolzplatz an der Henriette-Fürth-Straße verwiesen." Es wird also vom Magistrat auf diesen wichtigen Bolzplatz und die weiteren Flächen verwiesen, welche nun durch die Bebauung durch die Nassauische Heimstätte ggf. infrage gestellt werden. Ein Wegfall dieser Flächen aufgrund von Baumaßnahmen oder aufgrund von möglichen Beschwerden künftiger Anwohner (siehe Gerichtsurteil in Sachen Bolzplatz Deidesheimer Straße) muss verhindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.10.2012, ST 1643 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 61 0
Aktive Nachbarschaft in Schwanheim und Goldstein Bericht des Magistrats vom 04.03.2011, B 130
S A C H S T A N D : Anregung vom 03.05.2011, OA 2 entstanden aus Vorlage: OF 25/6 vom 17.04.2011 Betreff: Aktive Nachbarschaft in Schwanheim und Goldstein Bericht des Magistrats vom 04.03.2011, B 130 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, nach Möglichkeiten zu suchen, die eine zügige Aufnahme der Bereiche Henriette-Fürth-Straße, Hugo-Wolf-Straße und Im Hirschländchen in das Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft erlauben. Insbesondere soll sich der Magistrat mit den Wohnungsgesellschaften, die in diesem Gebiet als Vermieter auftreten, ins Benehmen setzen, um die bekannten Probleme (siehe Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.12.2010, § 9201, und Anregung des Ortsbeirates 6 vom 26.10.2010, OA 1210) einer Lösung zuzuführen. In diesem Zusammenhang wird der Magistrat ebenfalls beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wie sich derzeit die Vergabepraxis der einzelnen Wohnungsgesellschaften (Vermieter) in Bezug auf freien Wohnraum darstellt. Begründung: Wie bereits hinreichend bekannt, gibt es in dem oben genannten Gebiet erhebliche Probleme im Bereich der Abfallentsorgung und der sozialen Struktur, die, wenn sie nicht aktiv angegangen werden, in naher Zukunft zu erheblichen Folgekosten für die Stadt bei der Beseitigung dieser Probleme führen. Aus Sicht des Ortsbeirats 6 erscheint es deshalb sinnvoll, jetzt über Lösungsmöglichkeiten und Konzepte nachzudenken bzw. die Menschen vor Ort so gut es geht in ihrem Engagement zu unterstützen, um weiteren Schaden zu verhindern und die Lebensqualität in diesem Quartier nachhaltig zu verbessern. Selbst wenn gewichtige Gründe vorliegen, diesen Bereich derzeit nicht in das Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft aufzunehmen, so kann doch mit den Wohnungsgesellschaften nach Möglichkeiten gesucht werden, um die Probleme in den Griff zu bekommen. In diesem Zusammenhang erscheint es wichtig zu erfahren, wie sich die Vergabepraxis der Wohnungsgesellschaften in diesem Gebiet gestaltet. Denn um einer weiteren Verschlechterung der Situation entgegenzuwirken, muss auch verstärkt auf eine soziale Durchmischung geachtet werden. Aus diesem Grund möchte der Ortsbeirat 6 über die Vergabepraxis von freiem Wohnraum in diesem Gebiet informiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2011, B 130 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.09.2011, B 382 Antrag vom 29.02.2012, OF 297/6 Antrag vom 10.03.2017, OF 349/6 Etatanregung vom 14.03.2017, EA 68 Antrag vom 25.09.2018, OF 832/6 Etatanregung vom 04.12.2018, EA 326 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 11.05.2011 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 09.06.2011, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 130 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 2 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen Bunte (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Bunte gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD und REP (B 130 = Kenntnis, OA 2 = Annahme) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.06.2011, TO II, TOP 32 Beschluss: 1. Die Vorlage B 130 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 2 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, NPD und REP gegen Bunte (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Bunte, NPD und REP gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 351, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.06.2011 Aktenzeichen: 51
Kindertagesstätte 83
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.04.2011, OF 2/6 Betreff: Kindertagesstätte 83 Vorgang: B 313/10; V 1465/10 OBR 6; ST 263/11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird unabhängig davon, dass ein zweites Familienzentrum im Stadtteil in nächster Zeit nicht umgesetzt werden kann (ST 263 vom 09.02.2011) gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob zusätzlich zu den im Bericht B 313/10 genannten Maßnahmen, Räumlichkeiten für ein Selbsthilfebündnis der Anwohner geschaffen werden können. Eine sofortige Nutzung der Räumlichkeiten der Kita durch das Selbsthilfebündnis (AK Henriette-Fürth-Straße), wäre wünschenswert. Begründung: Siehe V1465/2010. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 03.05.2011, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 3 2011 Die Vorlage OF 2/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenAktive Nachbarschaft in Schwanheim und Goldstein
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.10.2010, OA 1210 entstanden aus Vorlage: OF 1609/6 vom 06.10.2010 Betreff: Aktive Nachbarschaft in Schwanheim und Goldstein Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Bereiche Henriette-Fürth-Straße, Hugo-Wolf-Straße und Im Hirschländchen umgehend in das "Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft" aufzunehmen, wobei der Fokus auf der Henriette-Fürth-Straße liegen sollte. Begründung: Auf Anraten des zuständigen Sozialbezirksvorstehers wurde am 05.10.2010 im Regionalrat Goldstein die Situation rund um die Kindertagesstätte KT 83 in der Henriette-Fürth-Straße diskutiert. Der Sozialbezirksvorsteher berichtete von einer zunehmenden Vermüllung und Gettoisierung des Wohnquartiers. Auch eine massive Unterversorgung bis hin zur Verwahrlosung der Kinder sei feststellbar. Im Rahmen der Diskussion kristallisierte sich heraus, dass nicht nur die Henriette-Fürth-Straße, sondern auch die Bereiche Hugo-Wolf-Straße und Im Hirschländchen entsprechend abgleiten. In den genannten Bereichen wohnen häufig Großfamilien mit vielen Kindern. Das Spielangebot ist aber zumindest im Bereich Henriette-Fürth-Straße klein. Außer einem vor zwei Jahren, auch durch den Ortsbeirat mit initiierten, eingerichteten Spielplatz im Bereich des Getränkemarktes gibt es keine weiteren Spielplätze. Die vor Jahren vorhandenen Spielplätze wurden durch die Wohnungsgesellschaften aufgelöst und nicht ersetzt. Es erscheint daher nicht ungewöhnlich, wenn Kinder in die KT 83 einbrechen, kostenintensive Schäden anrichten, um die dort vorhandenen Spielgeräte zu nutzen. Unter anderem aus diesen Gründen herrschte wegen der dort festzustellenden Häufung benachteiligter Haushalte breite Übereinstimmung, ein hauptamtliches Quartiersmanagement einzurichten. Zwar gibt es Hilfen durch das Kinder- und Jugendhaus Goldstein, allerdings können diese nur sporadisch helfen. Auch entwickeln sich gerade Helferstrukturen in den Bereichen, diese sind aber mit der Situation überfordert und wünschen sich professionelle Hilfe. Der anwesende Vertreter des zuständigen Sozialrathauses Sachsenhausen (der Standort Goldstein wurde leider vor Jahren aufgelöst und in Sachsenhausen integriert) bestätigte die in der Diskussion herrschende Meinung und teilte mit, dass das Sozialrathaus Sachsenhausen das "Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft" für diese Bereiche als sinnvoll bezeichnet und befürwortet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2011, B 130 Bericht des Magistrats vom 16.09.2011, B 382 Antrag vom 29.02.2012, OF 297/6 Antrag vom 10.03.2017, OF 349/6 Etatanregung vom 14.03.2017, EA 68 Antrag vom 25.09.2018, OF 832/6 Etatanregung vom 04.12.2018, EA 326 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 03.11.2010 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.11.2010, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OA 1210 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 46. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 09.12.2010, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 1210 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG, REP und NPD (= Annahme) Stv. Holtz (= Enthaltung) 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.12.2010, TO II, TOP 65 Beschluss: Die Vorlage OA 1210 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, FREIE WÄHLER, REP und NPD (= Annahme); Stv. Holtz (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 9201, 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.12.2010 Aktenzeichen: 51
Haltestelle Henriette-Fürth-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.05.2010, OM 4193 entstanden aus Vorlage: OF 1453/6 vom 21.04.2010 Betreff: Haltestelle Henriette-Fürth-Straße Der Magistrat wird gebeten, die Haltestelle "Henriette-Fürth-Straße" (in der Straße "Zur Frankenfurt"), welche sich direkt vor der Freiwilligen Feuerwehr befindet, in eine Kap-Haltestelle umzuwandeln. Das Kap sollte dabei eine Breite von ca. zwei Metern haben. Begründung: Die Haltestelle "Henriette-Fürth-Straße", welche sich in der Straße "Zur Frankenfurt" direkt vor der Freiwilligen Feuerwehr befindet, ist noch nicht mobilitätsgerecht ausgebaut, sodass ein Umbau noch bevorsteht. Aufgrund der Verkehrssituation wäre eine Umgestaltung in eine sog. Kap-Haltestelle begrüßenswert, da auf diese Weise eine höhere Sicherheit für den Fahrradverkehr erreicht werden könnte. Bei einer Kap-Haltestelle von ca. zwei Metern Breite könnten Busse an der Haltestelle nicht mehr von Pkws überholt werden. Dies würde auch die Sicherheit der Fahrgäste erhöhen, die zum Erreichen der Haltestelle die Fahrbahn überqueren müssen. Weiterhin könnten auf diese Weise weitere Parkplätze für die Anwohner entstehen, da Parkplätze bis zum Kap herangeführt werden könnten. Insgesamt gesehen ist eine Umwandlung in eine Kap-Haltestelle eine für alle Seiten positive Maßnahme, deren Umsetzung sich lohnt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.07.2010, ST 1019 Antrag vom 29.03.2012, OF 349/6 Aktenzeichen: 92 13
Parkplätze im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr Schwanheim/Goldstein
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2009, OM 3668 entstanden aus Vorlage: OF 1299/6 vom 08.10.2009 Betreff: Parkplätze im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr Schwanheim/Goldstein Der Magistrat wird gebeten, den Parkraum für Pkws in der Straße "Zur Frankenfurt" im Abschnitt zwischen den Straßen "Am Auerborn" und "Henriette-Fürth-Straße" (kurz vor der Freiwilligen Feuerwehr) bis zur Bushaltestelle "Henriette-Fürth-Straße" nur im Straßenraum zu erweitern. Dabei sollte am Ende auch noch ein Parkplatz für Schwerbehinderte (§ 42 Abs. 4 Nr. 2 StVO) eingerichtet werden. Begründung: Da im Zuge des Neubaus des Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Schwanheim/Goldstein und durch eine geplante Begrünung des angrenzenden Geländes die bisher dort befindlichen Parkmöglichkeiten für die Anwohner wegfallen, sollten nun dringend die dort befindlichen freien Flächen (auf der Fahrbahn) als Parkraum ausgewiesen werden. In diesem Bereich herrscht aufgrund der Wohnbebauung ein besonders hoher Parkdruck, welcher nun durch die Freiwillige Feuerwehr weiter verschärft werden dürfte. Es ist deshalb erforderlich, jede sich bietende Möglichkeit zur Schaffung von Parkplätzen zu nutzen. Die bisher markierten Parkplätze sollten, soweit es geht, bis an die oben genannte Bushaltestelle herangeführt werden. Da in diesem Bereich auch schwerbehinderte Menschen wohnen, sollte ein Parkplatz für diese Personengruppe ausgewiesen werden, damit ihnen weite Wege erspart werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2010, ST 176 Aktenzeichen: 32 1
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