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Barrierefreier Gehweg und Begrünung entlang der Weißfrauenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7558 entstanden aus Vorlage: OF 1729/1 vom 30.09.2025 Betreff: Barrierefreier Gehweg und Begrünung entlang der Weißfrauenstraße Vorgang: OM 1114/21 OBR 1; ST 571/22; ST 2165/22; ST 1286/23; ST 140/24 Der Magistrat wird gebeten, den mit der Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1114, geforderten barrierefreien Fußweg entlang der Weißfrauenstraße im Abschnitt zwischen Bethmannstraße und Münzgasse nun endlich umzusetzen und die Freifläche zwischen Weißfrauenstraße und Bethmannstraße zu entsiegeln und zu begrünen. Begründung: Zu Fuß Gehende balancieren derzeit um die Pfosten herum oder laufen über den Schotter. Weder gibt es logische Wegebeziehungen noch ist das Umfeld barrierefrei. Auch an Begrünung fehlt es. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1114 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 571 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2165 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1286 Stellungnahme des Magistrats vom 19.01.2024, ST 140
Öffentliche Parkplatzflächen südöstlich des Urnbergwegs
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2025, OF 253/14 Betreff: Öffentliche Parkplatzflächen südöstlich des Urnbergwegs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der gegenwärtig in Umsetzung befindliche Bebauungsplan 910 südöstlich des Urnbergwegs sieht den Wegfall zahlreicher öffentlicher Abstellmöglichkeiten für PKWs und motorisierte Zweiräder vor. Der Magistrat wird daher aufgefordert, unverzüglich Korrekturmaßnahmen zu veranlassen und ergänzend zu den geplanten Maßnahmen - wie ursprünglich im Bebauungsplan 226 vorgesehen - mindestens 13 weitere öffentliche PKW-Stellplätze an den folgenden Plätzen zu installieren: 1. Ergänzung eines Parkstreifens gegenüber der "Eckstraße 2", 2. Erweiterung des Parkstreifens gegenüber der "Eckstraße 2" um einen weiteren Abstellplatz, 3. Einrichtung von vier Parkstreifen für bis zu acht PKWs zwischen den geplanten fünf Straßenbäumen im Bereich gegenüber der "Eckstraße 41 bis 55" (parallel der Nidda), 4. Ergänzung eines Parkstreifens gegenüber "Im Kalk 18" sowie 5. Erweiterung von zwei Parkstreifen gegenüber "Urnbergweg 8" und "Urnbergweg 12" um je einen weiteren Abstellplatz. Begründung: Im gesamten Neubaugebiet südöstlich des Urnbergwegs befinden sich mit 89 Einfamilienhäusern und einem Mehrfamilienhaus insgesamt 92 Wohneinheiten. Demgegenüber stehen 111 private Abstellstellplätze und Garagen. Der Großteil dieser Wohneinheiten verfügt jedoch mindestens über zwei PKWs und/oder motorisierte Zweiräder. Dies ist der Randlage des Stadtteils Harheim in Frankfurt am Main und der verhältnismäßig schwachen Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr insbesondere in den frühen Morgen- und den späten Abendstunden geschuldet. Dementsprechend sind die ansässigen Anwohner auch auf öffentliche Parkplatzmöglichkeiten angewiesen. Dieses Anliegen kollidiert jedoch unter anderem mit Kunden, Patienten und Mitarbeitern der in diesem Gebiet ansässigen Gewerbebetriebe (Bauunternehmen, Schreinerei und Versicherungs-Hauptvertretung), Selbständigen und der Arztpraxis. Auch Anwohner vom "Am Auweg 10-14" und "14a-14c" sowie "Im Niederfeld 110-130", deren Haus-/Hofeingänge über den Urnbergweg erreichbar sind, müssen künftig zum Abstellen ihrer Fahrzeuge auf andere Straßen ausweichen und werden die Parkplatzsuche in den umliegenden Gebieten beeinträchtigen. Das Neubaugebiet südöstlich des Urnbergwegs wird zusätzlich nicht nur von Besuchern der Anwohner frequentiert. Auch das unmittelbar angrenzende Naherholungsgebiet an der Nidda mit seinen Streuobstwiesen und seiner Artenvielfalt lockt regelmäßig Teilnehmer von Hundeschulen sowie Fortbildungen zur Naturkunde und umweltpädagogischen Erziehung an. Weder der prognostizierte Schlüssel von im Durchschnitt etwa 1,5 Fahrzeugen je Wohneinheit, noch die im aktuellen Bebauungsplan nunmehr lediglich 23 vorgesehenen öffentlichen Parkplätze decken aufgrund der vorangegangenen Gründe den tatsächlichen und qualifizierten Bedarf ab. Durch die Wiederaufnahme der öffentlichen Parkstreifen im Bereich gegenüber der "Eckstraße 41-55" (parallel der Nidda) werden weder die fünf geplanten Straßenbäume noch der Trampelpfad zur Erschließung der Streuobstwiesen beeinträchtigt. Auch die Ergänzung der ursprünglich geplanten Parkstreifen gegenüber der "Eckstraße 2" und gegenüber "Im Kalk 18" sowie die Erweiterung der Parkstreifen gegenüber "Urnbergweg 8 und 12" wären hinsichtlich der Begrünung unbedenklich, da aufgrund der geplanten Grünflächen genügend alternative Pflanzorte vorhanden sind. Darüber hinaus ist zu beachten, dass in der Zwischenzeit eine Vielzahl von Bäumen innerhalb der Bewohnergrundstücke privat gepflanzt und die damit geänderten Randbedingungen bereits erfüllt wurden. Karte: Zu ergänzende Parkstreifen und Abstellmöglichkeiten (bearbeitete Plankarte mit 13 Kreisen als Platzhalter für zusätzliche öffentliche Stellplätze) Quelle: Stadt Frankfurt am Main, Bericht des Magistrats vom 17.07.2017, B 226, Anlage Plan 3, B_226_2017_AN_Plan_3 Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 14 am 27.10.2025, TO I, TOP 11 Es besteht Einvernehmen, ein Schreiben an das Dezernat XII zu richten und um einen Ortstermin zu bitten. Beschluss: Die Vorlage OF 253/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
Weiter lesenKlimafolgenanpassung? Wie weit darf die Innenverdichtung in unseren Stadtteilen noch gehen?
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2025, OF 1274/2 Betreff: Klimafolgenanpassung? Wie weit darf die Innenverdichtung in unseren Stadtteilen noch gehen? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu prüfen und dem Ortsbeirat zu berichten: 1. Wie viele bauliche Maßnahmen der Innenverdichtung (Gebäude in der "zweiten Reihe" von Wohnblöcken, Hinterhofbebauung) wurden in den letzten drei Jahren in Bockenheim und Westend genehmigt? Wie viele davon wurden umgesetzt? 2. Nach welchen Kriterien bewertet die Bauaufsicht derzeit Bauanfragen und Bauanträge hinsichtlich Hinterhofbebauungen und Innenverdichtungen in den Gründerzeitquartieren, insbesondere in Bockenheim und Westend? 3. Welche Rolle spielt dabei die Klimaanpassung durch Bewahrung und Erweiterung von Urbanem Grün (Bäume, Freiflächen, Dach- und Fassadenbegrünung etc.)? 4. Welche Regeln werden bezüglich des Versiegelungsgrades angelegt? 5. Welche Regeln werden für den Erhalt vorhandener Freiflächen und Bäume angelegt? 6. Wie geht die Bauaufsicht mit Anträgen zur weiteren Unterbauung von Innenbereichen durch Tiefgaragen um? 7. Inwieweit wird bei Innenverdichtungen das Klimareferat einbezogen? 8. Welche Möglichkeiten werden gesehen, Innenverdichtungen auch dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu geben? 9. Wie gedenkt der Magistrat, mit den in der BauGB-Novelle (Stand 6/25) vorgesehenen wohnungsbaulichen "Erleichterungen" umzugehen, die vorsehen, Neubauten im Zusammenhang bebauter Ortsteile (Innenbereich) nicht mehr nach Art und Maß der baulichen Nutzung zu bewerten, damit von Einfügungskriterien abzuweichen und noch höhere Innenverdichtungen zu ermöglichen? Begründung: In jüngster Vergangenheit wurden in Bockenheim zahlreiche Innenbereiche, insbesondere entlang der Leipziger Straße (z.B. Leipziger Straße 79 H 1-2) neu bebaut und zusätzlich stark versiegelt. Daneben bestehen immer noch langjährige Bauruinen (Leipziger Straße 32), die zu Versiegelung ohne Nutzen beitragen. Auch im derzeitigen Milieuschutzgebiet (z.B. Jordanstraße 5) werden neben Aufstockungen auch Hinterhofbebauungen auf bisherigen Freiflächen neu genehmigt. Diese waren im Zuge der Sanierung Bockenheim ausdrücklich als Freiflächen gesichert worden, um den Anliegern Grün und Wohnqualität zu gewährleisten. Kleinteilige Nachverdichtungen in Bestandsquartieren erfolgen in der Regel auf Grundlage von § 34 Abs.1 BauGB. Danach sind Baumaßnahmen zu genehmigen, wenn sie sich nach Art und Maß in die bauliche Umgebung einfügen. Das beinhaltet auch die Bebauung von Grundstücksteilen in der "zweiten Reihe" und von Freiflächen in den Hinterhofbereichen. Die Klimaanpassung in Bestandsquartieren zählt allerdings zu den größten Herausforderungen der Städte. Insbesondere die hochverdichteten Quartiere mit geschlossener Blockrandbebauung gelten als besonders hitzegefährdet und enthalten keine Wasserspeicherungsmöglichkeiten bei Starkregen. Zahlreiche Städte (z.B. Karlsruhe) haben das untersucht und plädieren bei der Innenverdichtung mit weiterem Wohnraum für ein äußerst vorsichtiges und klimaangepasstes Vorgehen, das die Zielkonflikte zwischen Wohnraumbeschaffung und Freiflächenerhalt berücksichtigt. Weder die Hessische Bauordnung (Neufassung) noch die BauGB-Novelle (s.o.) berücksichtigen derzeit diese Problematik und diese Zielkonflikte, sondern setzen ausschließlich auf den beschleunigten Bau von Wohnraum. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, weitere Innenverdichtungen nur zuzulassen, wenn Freiraum ausreichend erhalten bleibt, der Versiegelungsgrad gering ausfällt und keine neuen Hitzeinseln entstehen, wenn eine klimaangepasste Bauweise erfolgt (Begrünung) oder ein sonstiger stadtklimatischer Ausgleich erfolgt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHalteverbot im Heigenbrücker Weg einrichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7417 entstanden aus Vorlage: OF 1477/5 vom 06.08.2025 Betreff: Halteverbot im Heigenbrücker Weg einrichten Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob an der Ecke Heigenbrücker Weg auf Höhe der Hausnummern 41 und 43 ein Halteverbot eingerichtet werden kann. Begründung: Durch das Abstellen von Fahrzeugen an dieser Stelle wird die Durchfahrt erheblich eingeschränkt. Weder Rettungsfahrzeuge noch die Müllabfuhr können den Bereich im Notfall oder zur regulären Entsorgung ohne Rangieren passieren. Dies stellt sowohl eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit als auch eine Beeinträchtigung der notwendigen kommunalen Dienstleistungen dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Tempo 30 bei der Baustelle auf der Mainzer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung vom 02.09.2025, OA 566 entstanden aus Vorlage: OF 1697/1 vom 12.08.2025 Betreff: Tempo 30 bei der Baustelle auf der Mainzer Landstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, - die Baustelleneinrichtung bei der Baustelle auf Höhe der Mainzer Landstraße 137 auf ihre Zulässigkeit und die Umsetzung vor Ort im Hinblick auf die verbleibende Gehwegbreite zu überprüfen; - entlang der Baustelle auf der Mainzer Landstraße folgerichtig die Höchstgeschwindigkeit stadteinwärts, mindestens auf Tempo 30, beschildern zu lassen. Begründung: Seit Monaten wird der Gehweg auf der Mainzer Landstraße auf Höhe der Hausnummer 137 aufgrund einer immer weiter expandierenden Baustelle eingeengt. Mehrere Beschwerden haben es nicht vermocht, dass eine ausreichende Gehwegbreite dauerhaft vorgehalten wird. Direkt nebenan brausen die Fahrzeuge mit Tempo 50 an den zu Fuß Gehenden vorbei. Weder zu den Gehwegnutzenden noch zu Radfahrenden können die Mindestabstände eingehalten werden. Mit einem Kinderwagen oder Rollstuhl besteht kein Durchkommen. Zu Fuß Gehende müssen bei Entgegenkommenden auf die Straße treten. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 10.09.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 27.10.2025, TO I, TOP 47 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 566 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6709, 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 27.10.2025
Fragen zur Hausbesetzung im Gallus
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2025, OF 1702/1 Betreff: Fragen zur Hausbesetzung im Gallus Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Bestätigt der Magistrat, dass linke Aktivisten am 12. Juli 2025 das städtische Gebäude in der Lahnstraße 1 im Gallus besetzt haben, um dort ein "Internationalistisches Bildungszentrum" zu etablieren? 2. Wieso wurde trotz eingedrungener Personen keine Strafanzeige gestellt, sondern die Nutzung geduldet? 3. Welche öffentlichen Veranstaltungen fanden bereits statt (z. B. Konzerte, Flohmarkt, Filmvorführung) und wie war die Verwaltung in die Planung oder Kommunikation involviert? 4. Auf welcher rechtlichen Grundlage (Vertrag, Zwischennutzung, faktische Duldung) basiert das Vorgehen des Liegenschaftsamts? 5. Inwiefern ist die Duldung mit den haushaltsrechtlichen Grundsätzen - insbesondere § 63 HGO (Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit) - vereinbar? 6. Welche konkreten Kosten entstehen durch die Duldung (Sicherung, Reinigung, Versicherung, Instandsetzung, Heizung, Strom, Wasser/Abwasser, Müllentsorgung, Hausmeister)? 7. Wer trägt die Haftung bei möglichen Schäden - etwa durch Brand, Sachbeschädigung oder Personenschäden? 8. Wurde die bauliche und sicherheitstechnische Eignung des Objekts geprüft (Brandschutz, Statik, Hygiene, Fluchtwege)? 9. Welche Maßnahmen sind vorhanden, um die Sicherheit von Besetzern und Anwohnern zu gewährleisten? 10. Welche Signalwirkung hat die Duldung für zukünftige Besetzungen städtischer Immobilien - unabhängig der politischen Ausrichtung der Gruppen? 11. Welche Leitlinien gelten zukünftig zur Sicherstellung gleichmäßiger Anwendung von Recht und Ordnung für andere politische Gruppen? 12. Wie bewertet der Magistrat die öffentliche Kritik, welche die Duldung als "Skandal" und "fatales Signal" bezeichnen? 13. Wie reagiert der Magistrat auf die FAZ-Kritik, dass die Duldung Ausdruck städtischer Schwäche sei und leerstehende Immobilien langfristig Missbrauch begünstigen? 14. Weshalb wurde keine geordnete Zwischennutzung öffentlich ausgeschrieben oder vertraglich geregelt? 15. Welche rechtlich abgesicherten Nutzungskonzepte (z. B. kulturell, sozial, nachbarschaftlich) wurden geprüft oder abgelehnt? 16. Welche Auswirkungen erwartet der Magistrat auf das soziale Klima im Gallus? 17. Wie fügt sich die Duldung in eine stadtteilbezogene Entwicklungsstrategie ein? 18. Wie rechtfertigt der Magistrat es gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, dass Objekte nach dem Ankauf über Jahre leer stehen und so weder für Wohnzwecke noch für soziale Nutzung zur Verfügung stehen? 19. Welche Maßnahmen werden ergriffen, damit städtische Immobilien nach einem Ankauf zeitnah für eine sinnvolle Nutzung (Wohnen, Soziales, Kultur) aktiviert werden, statt dauerhaft brach zu liegen? 20. Wurde der Leerstand genutzt, um die Immobilie energetisch zu ertüchtigen? Begründung: Das betroffene Gebäude befindet sich im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Durch die faktische Duldung einer Besetzung durch eine linke Gruppierung entsteht eine besondere rechtliche und politische Konstellation. Weder Polizei noch Ordnungsamt greifen ein, solange das Liegenschaftsamt keine Räumung veranlasst. Daraus ergeben sich Fragen der Rechtssicherheit, der Gleichbehandlung unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen sowie mögliche finanzielle und haftungsrechtliche Risiken für die Stadt. Darüber hinaus sind sicherheitsrechtliche Belange berührt (bauaufsichtliche Eignung, Brandschutz, Fluchtwege, Hygiene) und es stellen sich haushaltsrechtliche Fragen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (Sicherungs-, Betriebs- und Instandhaltungskosten, Versicherungsfragen, mögliche Schäden). Die Entscheidung betrifft unmittelbar das Stadtteilinteresse des Gallus, ohne dass der Ortsbeirat involviert wurde. Eine transparente Aufklärung über die Beweggründe und Folgen der Duldung ist daher notwendig. Zudem verfolgt die Stadt Frankfurt erklärtermaßen die Strategie, Immobilien gezielt aufzukaufen, um sie vor "Luxussanierungen" und spekulativen Verwertungen zu bewahren. Dieses Ziel wird jedoch konterkariert, wenn Objekte nach dem Ankauf über längere Zeit leer stehen und damit weder Wohnraum schaffen noch einer rechtssicheren sozialen oder kulturellen Zwischennutzung zugeführt werden. Eine Politik, die Immobilien dem Markt entzieht, sie aber nicht zeitnah aktiviert, verfehlt ihren beabsichtigten sozialen Nutzen. Vor diesem Hintergrund ist darzulegen, welche Maßnahmen der Magistrat ergreift, um städtische Liegenschaften zeitnah einer Nutzung zuzuführen und Leerstand zu vermeiden. Die Kombination aus faktischer Duldung einer Hausbesetzung städtischen Eigentums, öffentlicher Kritik durch politisch Verantwortliche und Kommentatoren sowie die Wahrnehmung städtischer Untätigkeit verstärkt das Bedürfnis nach Klarheit. Die FAZ bezeichnet das Verhalten der Stadt als schwach und fatal, da es rechtlich zweifelhafte Duldung begünstige und langfristig auf Leerstand folgender Besetzung hinauslaufe. Eine präzise, transparente und rechtlich fundierte Aufarbeitung durch den Magistrat ist für das Vertrauen der Bürgerschaft und rechtspolitische Klarheit notwendig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 1702/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenHöchst: Widerrechtliches Parken an der Einmündung Storchgasse/Bolongarostraße verhindern - zum Zweiten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7105 entstanden aus Vorlage: OF 1245/6 vom 01.06.2025 Betreff: Höchst: Widerrechtliches Parken an der Einmündung Storchgasse/Bolongarostraße verhindern - zum Zweiten Vorgang: OM 6792/20 OBR 6; ST 204/21 Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin unter Einbeziehung der Anwohner anzusetzen, um die Situation des widerrechtlichen Parkens im Einmündungsbereich der Storchgasse zur Bolongarostraße zu begutachten und abschließend geeignete Maßnahmen zu erarbeiten, damit dies an dieser Stelle endlich verhindert wird. Begründung: Die Situation in diesem Bereich ist weiterhin untragbar (siehe Foto). Nicht nur, dass wie in der Begründung der Anregung OM 6792 geschildert, Handwerker nicht mehr in die Storchgasse einfahren können, auch Fußgänger haben keine Möglichkeit mehr, dort auf dem Bürgersteig weiter entlang der Bolongarostraße zu gehen, sie müssen auf die Straße ausweichen. Dass das insbesondere für eingeschränkte Menschen mit Rollatoren oder Rollstühlen und auch für Eltern mit Kinderwagen unzumutbar ist, sollte klar sein. Zickzack-Markierungen sind sinnlos, denn diese interessieren niemanden. In der Stellungnahme ST 204 wird Folgendes angekündigt: "Zusätzlich wird der Magistrat sich erneut vor Ort beraten, welche zusätzliche Maßnahmen in Frage kommen, um die Situation zu verbessern." Ob diese Beratung stattgefunden hat, ist nicht zu erfahren. Sicher ist aber, dass sich die Situation absolut nicht verbessert, sondern eher verschlechtert hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6792 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 204 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2025, ST 1756 Beratung im Ortsbeirat: 6
Griesheim: Renovierung/Sanierung der Gebäude Ahornstraße 104 bis 130 und Froschhäuser Straße 14 bis 20 sowie Neubau auf dem Gelände der Ahornstraße 104 bis 130
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2025, OF 1222/6 Betreff: Griesheim: Renovierung/Sanierung der Gebäude Ahornstraße 104 bis 130 und Froschhäuser Straße 14 bis 20 sowie Neubau auf dem Gelände der Ahornstraße 104 bis 130 Vorgang: V 80/21 OBR 6; ST 1790/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, mitzuteilen, wie der Sachstand im Eigentumsbereich der ABG in der Ahornstraße/Froschhäuser Straße ist zu a) Renovierung/Sanierung der Bestandsgebäude und b) Planung der Nachverdichtung Begründung: Laut ST sollte mit den Sanierungsarbeiten in 2022 begonnen werden. Bisher wurde weder die überfällige Renovierung/Sanierung der Bestandsgebäude vollendet noch die Neubauten der angekündigten Wohnungen begonnen. Weder wurden dem Ortsbeirat bisher die Gründe genannt noch wurde mit den Bewohnern und Bewohnerinnen Auskünfte darüber erteilt, wie es konkret weitergehen soll. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb nicht wenigstens die Renovierung und Sanierung begonnen wurde, wenn man den Neubau zur Zeit nicht realisieren kann. Einerseits sollen die Menschen Energie einsparen und dem Wohnungsmangel soll dringend entgegengewirkt werden. Andererseits zwingt man hier die Menschen, weiter Energie zu verschwenden und dem Wohnungsmangel leistet man keine Abhilfe. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.06.2021, V 80 Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1790 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1189 2025 Die Vorlage OF 1222/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenVerkehrsberuhigung Eschborner Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6798 entstanden aus Vorlage: OF 507/7 vom 08.04.2025 Betreff: Verkehrsberuhigung Eschborner Landstraße Vorgang: OF 307/7 23 Der Magistrat wird beauftragt, geeignete Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung der Eschborner Landstraße zu veranlassen, von der Kreuzung Am Seedamm bis zur Autobahnbrücke, beispielsweise durch Teilaufpflasterungen/Schwellen (Kölner Teller) oder Fahrbahnverengungen. Begründung: Bei einem Ortstermin vor der Metropolitan School im Juni 2023 konnten sich die Teilnehmenden ein Bild davon machen, dass in dem genannten Straßenverlauf zahlreiche Fahrzeuge mit deutlich erhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind. Weder das Tempo-30-Schild noch das Symbol auf der Fahrbahn, das auf eine Schule hinweist, erzielen die gewünschte Wirkung der Geschwindigkeitsreduzierung. Beim Ortstermin wurden als Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung Fahrrad-Piktogramme bzw. Markierungen für eine Fahrradspur, sowie ein Dialog-Display vorgeschlagen. Wie aus der Presse zu erfahren war (FR vom 21.02.2025) wurden diese Ideen jedoch verworfen. Schulleitung und Elternvertretung zeigen sich zu Recht unzufrieden, dass nichts an der für die Kinder gefährlichen Situation verändert wird. Von einer dringend erforderlichen Verkehrsberuhigung würde nicht nur die Schule profitieren, um die Sicherheit der Kinder auf dem Schulweg zu gewährleisten, sondern auch die Anwohner, die durch das hohe Verkehrsaufkommen durch die Gewerbetreibenden (allem voran das Paketzentrum) stark belastet sind, sowie die Radfahrenden, die diese Straße auf dem Weg nach Eschborn passieren müssen. Anhang: Abbildungen zur Verdeutlichung, Seite 2 Fotos: Stvo2go.de/massnahmen-verkehrsberuhigung Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 19.06.2023, OF 307/7 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1460 Beratung im Ortsbeirat: 7
Frankfurt-Höchst: Endlich mehr Sauberkeit durch datengestützte, präventive Überprüfung und Beseitigung von MüllHotspots
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6499 entstanden aus Vorlage: OF 1150/6 vom 23.01.2025 Betreff: Frankfurt-Höchst: Endlich mehr Sauberkeit durch datengestützte, präventive Überprüfung und Beseitigung von Müll-Hotspots Der Magistrat wird gebeten, die nachfolgenden Vorschläge zu prüfen und darüber zu berichten: 1. Präventive Überprüfung und Reinigung bekannter Müll-Hotspots: In Zusammenarbeit mit der FES soll ein System zur regelmäßigen, präventiven Überprüfung und Reinigung der als Müll-Hotspots bekannten Stellen im Stadtteil Höchst etabliert werden. Ziel ist es, dass Müllablagerungen an diesen Stellen nicht länger als einen Arbeitstag unbeachtet bleiben und eine vollständige Reinigung erfolgt, die sowohl Sperrmüll als auch Restmüll umfasst. 2. Initiale und fortlaufende Erfassung der Müll-Hotspots: Eine Liste der Müll- Hotspots soll basierend auf den Daten des "Mängelmelders" sowie durch Gespräche mit Bürger:innen erstellt werden. Diese Liste wird gemeinsam mit der FES entwickelt und soll regelmäßig (mindestens einmal jährlich) überprüft und aktualisiert werden, um auf Veränderungen im Stadtbild reagieren zu können. 3. Evaluation des Erfolgs der Maßnahmen: Nach einem Jahr soll durch eine erneute Auswertung der Daten des "Mängelmelders" überprüft werden, ob die Anzahl der gemeldeten Müllablagerungen insgesamt zurückgegangen ist und ob die Maßnahmen zur Verbesserung der Sauberkeit beigetragen haben. Begründung: Die Sauberkeit im Stadtteil Höchst ist ein häufiges Anliegen der Bürger:innen. Insbesondere illegale Müllablagerungen an immer denselben Stellen - den sogenannten Müll-Hotspots - führen zu einem dauerhaft unansehnlichen Straßenbild. Die Auswertung des "Mängelmelders" zeigt, dass diese Hotspots teilweise bis zu zehnmal oder häufiger gemeldet wurden. Die oft verzögerte Beseitigung dieser Ablagerungen verstärkt das Problem, da ein vermülltes Erscheinungsbild weitere illegale Ablagerungen nach sich zieht (Broken-Windows-Theorie). Eine präventive und zügige Reinigung der Hotspots kann das Straßenbild nachhaltig verbessern, das Engagement der Bürger:innen stärken und langfristig zu weniger illegalen Müllablagerungen führen. Liste der initial identifizierten Müll-Hotspots im Stadtteil Höchst (auf Basis der Daten aus dem "Mängelmelder" und Gesprächen mit Bürger:innen) Müll-Hotspot Beispiel-Meldung im Mängelmelder mit Standort-Angabe Königsteiner Straße insbesondere Abschnitt zwischen Liebknechtstraße und Konrad-Glatt-Straße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/98111 Bolongarostraße/Ecke Wed https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/93928 Bolongarostraße/Ecke Storchgasse https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/106442 Bolongarostraße 139-145 https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/40354 Bolongarostraße 129/Ecke Mainberg rund um die Altglascontainer und die Spielgeräte https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/47637 Brüningstraße, Abschnitt zwischen Brüningstraße 15 und Leunastraße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/40572 Leunastraße, Abschnitt zwischen Gersthofer Straße und Luciusstraße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/40458 Luciusstraße 5 https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/100349 Ecke Schleifergasse/Albanusstraße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/58031 Ecke Kasinostraße/Emmerich-Josef-Straße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/100031 Schleifergasse gegenüber Bunker https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/106783 Bereich zwischen Kasinostraße 14a, 21 und 25 https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/53749 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 637 Aktenzeichen: 79-1
Mehrzweckhalle für Kalbach-Riedberg
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2025, OF 579/12 Betreff: Mehrzweckhalle für Kalbach-Riedberg Der Ortsbeirat 12 bittet den Magistrat, im Zusammenhang mit der Stellungnahme ST 1645 vom 09. September 2024, Planungsmittel bereitzustellen, um die Machbarkeit der Mehrzweckhalle am Standort Kalbacher Stadtpfad zu prüfen. Ferner wird in der Stellungnahme Bezug genommen auf die Alte Turnhalle als Veranstaltungsort für den Stadtteil. In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen: a. Ist die bestehende Alte Turnhalle, wie in der ST 1645 und im Arbeitsgespräch mit dem Stadtplanungsamt vom 20. November 2024 beschrieben, als alternativ nutzbarer Raum für kulturelle Veranstaltungen und Versammlungen verschiedener Stadtteilakteure geeignet? b. Besteht ein barrierefreier Zugang für Stadtteilakteure (z. B. Vereine, Initiativen) zur Alten Turnhalle, im Sinne der Buchung bzw. Nutzungsrechte? Liegt die Entscheidung über die Vermietung allein beim aktuellen Mieter/vereinseitigen Betreiber, bzw. welche Kapazitäten stehen beispielsweise wochentags zwischen 17:00 Uhr und 21:00 Uhr auch für andere Stadtteilakteure realistisch zur Buchung zur Verfügung? c. Welche finanziellen Mittel und Maßnahmen sind notwendig, um den uneingeschränkten Weiterbetrieb der Alten Turnhalle für die kommenden 5-10 Jahre sicherzustellen, insbesondere hinsichtlich technischer, infrastruktureller oder sicherheitstechnischer Anforderungen? d. Beabsichtigt die Stadt potenziell den Eigenbetrieb und die Verwaltung der Alten Turnhalle, wenn sie weitere Finanzmittel investiert? Steht eine breite und barrierefreie Nutzung durch Stadtteilakteure nicht gegen die (berechtigten) Interessen des Riedberger SV als aktuellen Betreiber und Nutzer? e. Wurde eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit einer weiteren Sanierung und Ertüchtigung der Alten Turnhalle vorgenommen, und welche Ergebnisse liegen dazu vor? Gibt es planungsrechtliche Fragestellungen oder Hindernisse, die bei einer weiteren Sanierung und Nutzung der Alten Turnhalle zu berücksichtigen sind? Begründung: Der Bedarf für eine Mehrzweckhalle im Stadtteil Kalbach-Riedberg ist unzweifelhaft hoch. Weder am Riedberg noch in Kalbach steht unseres Erachtens eine zentrale Einrichtung für kulturelle Veranstaltungen, Versammlungen, Vereinsaktivitäten oder Ausstellungen zur Verfügung. Die bestehenden Alternativen, wie die Schulaulen, sind anders als zugesagt offensichtlich weder räumlich noch funktional für diese Zwecke ausgelegt. Die Alte Turnhalle wird derzeit als Übergangslösung genutzt, erfüllt jedoch die Anforderungen des Stadtteils nur begrenzt. Ihre Kapazitäten und ihr technischer Zustand reichen nicht aus, um Veranstaltungen wie beispielsweise die jährliche Kinderbuchmesse oder Theater- und Tanzvorführungen langfristig angemessen durchzuführen. Räumlichkeiten sind ein zentrales Thema, um Stadtteilakuteren und Bürgern die angemessene soziale Teilhabe und gesellschaftliches Engagement zu ermöglichen. Zudem könnte eine Nutzung durch breitere Stadtteilgruppen Konflikte mit den Interessen des aktuellen Betreibers aufwerfen. Eine wirtschaftliche und planungsrechtliche Prüfung der Alten Turnhalle ist notwendig, um die Eignung als längerfristige Lösung sicher zu beurteilen. Die Beantwortung der Fragen ist entscheidend, um sowohl kurz- als auch langfristige Lösungen gemeinsam mit dem Ortsbeirat für die Infrastruktur des Stadtteils zu entwickeln. Dies betrifft einerseits die Realisierung der Mehrzweckhalle und andererseits die optimale Nutzung und Erhaltung bestehender Einrichtungen wie der Alten Turnhalle. Ziel ist es, den kulturellen und gemeinschaftlichen Bedürfnissen der Bürger gerecht zu werden und eine nachhaltige Perspektive für Kalbach-Riedberg zu schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 12 am 24.01.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 579/12 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenSicheren und ungehinderten Schulweg im Hausener Weg schaffen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6178 entstanden aus Vorlage: OF 454/7 vom 09.11.2024 Betreff: Sicheren und ungehinderten Schulweg im Hausener Weg schaffen Der Magistrat wird gebeten, sich mit dem Eigentümer bzw. Pächter der Liegenschaft Hausener Weg 120 in Verbindung zu setzten und darauf einzuwirken, dass auf dem Grundstück vor dem Eingang ein Abstellplatz für Fahrräder geschaffen wird. Begründung: Da der Gehweg, der an dem Grundstück Hausener Weg 120 vorbeiführt, als Schulweg ausgewiesen ist, hat die Stadt vor dem Grundstück Poller angebracht. Nun werden diese Sperrbügel von den Bewohnern als Fahrradabstellplätze zahlreich in Beschlag genommen, wodurch ein sicheres Benutzen des Gehwegs nicht mehr möglich ist. Weder Kinder noch Kinderwagen oder gehbehinderte Personen mit Rollator oder Rollstuhl können den Fußweg ungehindert und gefahrlos nutzen. Auf dem Gelände böte sich genügend Platz für eine Fahrradabstellfläche. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 253 Aktenzeichen: 32-1
Etatantrag E 64 umwidmen für Mittel zur Barrierefreiheit
S A C H S T A N D : Anregung vom 03.09.2024, OA 490 entstanden aus Vorlage: OF 1377/1 vom 14.08.2024 Betreff: Etatantrag E 64 umwidmen für Mittel zur Barrierefreiheit Vorgang: E 64/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Mittel für den Etatantrag vom 06.06.2024, E 64, in Höhe von 100.000 Euro den Mitteln für "Barrierefreiheit" zukommen zu lassen und auf die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für "ÖPNV auf dem Main" zu verzichten. Begründung: Bevor man eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gibt, sollte man mit den betroffenen Stakeholdern die Thematik besprochen haben. Weder ist der Magistrat hierzu um Stellung gebeten, noch sind die weiteren Nutzer (Weiße Flotte, Wassersportler) einbezogen worden. Ebenso muss vorab geprüft werden, ob sich die Stadt Frankfurt die Subventionierung eines vermutlich stark defizitären Angebots überhaupt EU-rechtlich als auch finanziell leisten kann, geschweige denn die Frage, wo die millionenschweren Ausgaben für Personal und Schiffe als auch eine Erweiterung der Anlegestellen herkommen sollen. Der Hinweis auf das Angebot der Stadt Hamburg hinkt gewaltig. Die Strecke in Frankfurt zwischen den Schleusen wäre viel weiter (zehn Kilometer). Wollte man analog zum Wochenendangebot in Hamburg eine Frequenz von zehn Minuten pro Schiff anbieten, so müssten 20 Schiffe beschafft werden. Hinzu kommt, dass die Schiffe in Frankfurt aufgrund des Wellenschlagverbots in der Innenstadt viel langsamer unterwegs wären und damit schon aufgrund der geringen Durchschnittsgeschwindigkeit wie auch der fehlenden Anbindung an S-Bahn, U-Bahn und Bus keine Verbesserung der Mobilitätssituation bieten würden. Es wäre sinnvoller, die eingeplanten 100.000 Euro für eine Verbesserung der Barrierefreiheit im ÖPNV auszugeben und damit konkrete Probleme anzugehen, anstatt neue zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 64 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 11.09.2024 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 04.11.2024, TO I, TOP 43 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 490 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, Linke und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) Gartenpartei (= Annahme) 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2024, TO II, TOP 65 Beschluss: Die Vorlage OA 490 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU, Linke, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5440, 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.11.2024 Aktenzeichen: 92-1
E-ScooterParkzonen in der Schleusenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2024, OF 1350/1 Betreff: E-Scooter-Parkzonen in der Schleusenstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zwei E-Scooter Parkzonen in der Schleusenstraße einzurichten. Diese sollen jeweils am Ende der Straße an der Ecke zur Speicherstraße eingerichtet werden, und zwar an den Stellen, wo am 17.7.2024 jeweils zwei Radbügel auf einem Parkplatz installiert wurden (siehe Bild). Begründung: Am 17.Juli 2024 wurden in der Schleusenstraße an der Ecke Speicherstraße westlich und östlich jeweils zwei Radbügel auf einen PKW Parkplatz installiert. Diese Radbügel wurden bislang von keinem einzigen Radfahrer genutzt. Weder tagsüber noch nachts wurden jemals Räder dort abgestellt. Da es nur wenige Meter weiter bereits 12 Radbügel gibt, die genutzt, aber nicht ausgelastet sind, kann auf die neu installierten Radbügel gut verzichtet werden. Stattdessen sollten die Plätze zu E-Scooter Parkzonen umgewidmet werden, denn diese werden genau an dieser Stelle gebraucht. Viele Nutzer von E-Scootern fahren Richtung Main und Westhafen, da es dort Arbeitsplätze und Gastronomie gibt. Die nächste E-Scooter Parkzone befindet sich jedoch in der Esslinger Straße und ist viel zu klein und überlastet. Bildquelle: Michael Weber Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 1350/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und SPD (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenEinrichtung von Lieferzonen im Bahnhofsviertel und Gutleutviertel ohne Einbindung des Ortsbeirats
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2024, OF 1212/1 Betreff: Einrichtung von Lieferzonen im Bahnhofsviertel und Gutleutviertel ohne Einbindung des Ortsbeirats Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten, a) wie viele Lieferzonen im Bahnhofsviertel und Gutleutviertel kürzlich eingerichtet wurden bzw. noch geplant sind und wie viele Stellplätze (getrennt nach Anwohner/öffentlich) dadurch entfallen sind bzw. noch entfallen werden und b) weshalb der Ortsbeirat dabei nicht eingebunden wurde, welcher vor Ort am besten darüber Bescheid weiß, welche Maßnahmen wo konkret sinnvoll sind oder auch nicht. Begründung: Kürzlich wurden sowohl im Bahnhofsviertel als auch im Gutleutviertel zahlreiche Lieferzonen eingerichtet. Alleine im Gutleutviertel sind dadurch mindestens 19 Stellplätze entfallen (z.B. Schleusenstraße, Werftstraße, Rottweiler Straße, Esslinger Straße, Rottweiler Platz, Gutleutstraße). Darüber hinaus erstrecken sich die ausgewiesenen Lieferzonen im Gutleutviertel überwiegend in einem kleinen Wohnareal, wo es bisher keine größeren Probleme mit Lieferdiensten gab. Weder der Ortsbeirat noch Anwohnende wurden vorab in Kenntnis gesetzt oder gar eingebunden. Diese Art von Tatsachenschaffung sorgt für Frust und Unmut unter Anwohnenden, welche in ihrer Lebenssituation beeinträchtigt werden und dadurch die positive Verbindung zu ihrer Stadt verlieren können. Fotos privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 931 2024 Die Vorlage OF 1212/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen SPD und Die Partei (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenMüssen Fernwärmekunden im Ortsbezirk 10 mit Lieferausfällen und drastischen Preissteigerungen der Fernwärme rechnen?
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2023, OF 724/10 Betreff: Müssen Fernwärmekunden im Ortsbezirk 10 mit Lieferausfällen und drastischen Preissteigerungen der Fernwärme rechnen? Vorgang: B 383/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. 2026 sollen neue Erdgaskraftwerke im Heizkraftwerk West in Betrieb gehen und die Kohleverbrennung beenden. Der Bundesverband Verbraucherzentralen warnt dringend vor einer Kostenfalle durch Erdgas. Das gilt ganz besonders für die Mainova AG. Bereits ab Januar 2024 werden die Erdgaspreise u.a. durch EU-Vorgaben erheblich steigen. Die Mainova AG muss diese drastischen Preissteigerungen zwingend an ihre Fernwärmekunden weitergeben. Wie will denn die Mainova AG die Fernwärmepreise in naher Zukunft bezahlbar halten? 2. In der B 383 vom 18.10.2023 sieht der Magistrat keine Möglichkeit, vorherzusagen, wann grüner Wasserstoff zur Verfügung steht, obwohl solche Vorgaben im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Wärmeleitplanung vorgesehen sind. Ist die Versorgungssicherheit gefährdet, wenn kurzfristig kein wirtschaftlich vertretbares Erdgas mehr zur Verfügung steht oder die gesetzlichen Vorgaben einen schnelleren Umstieg vorschreiben? 3. Der Einsatz von blauen und türkisen Wasserstoff (hergestellt durch den Rohstoff Erdgas - siehe B 383) birgt erhebliche Umweltgefahren. Die mit diesen Wasserstoff-Herstellungsverfahren verbundene CO2-Endlagerung im Boden erfolgt dann wahrscheinlich auf dem Frankfurter Stadtgebiet. Sind hierfür auch Stadtteile im Ortsbezirk 10 betroffen? Begründung: Weder Versorgungssicherheit noch bezahlbare Fernwärmepreise sind mit der weiteren Verbrennung von fossilen Brennstoffen gesichert. 1. Umstieg von Kohle auf Erdgas 2026: https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/frankfurt-im-wandel-wie-soll-di e-stadt-in-zukunft-aussehen-19172172/heizkraftwerk-west-19193032.html 2. Transport und Produktion von flüssigem Erdgas produziert mindestens genauso viel CO2 wie eine weitere Kohleverbrennung. https://www.fr.de/frankfurt/frankfurt-kritik-am-heizkraftwerk-west-92140757.html 3. Video: Die Farben vom Wasserstoff https://youtu.be/JAgMq909q7A Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.10.2023, B 383 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 10 am 05.12.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 724/10 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenKommunikation mit Sozialrathaus verbessern
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2023, OF 1068/1 Betreff: Kommunikation mit Sozialrathaus verbessern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sicherzustellen, dass Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Hospize und ähnliche Einrichtungen, die Bedürftige, welche seitens des Sozialrathauses betreut werden, stationär aufnehmen, das Sozialrathaus entsprechend informieren. Begründung: Es ist wichtig, sich um alleinstehende Seniorinnen und Senioren zu kümmern, insbesondere, wenn sie bedürftig sind, da sie oft ein erhöhtes Risiko für soziale Isolation und Einsamkeit haben. Regelmäßige soziale Interaktion und Unterstützung sind entscheidend für ihre psychische Gesundheit und ihr Wohlbefinden. Zudem kann die Fürsorge für ältere Menschen dazu beitragen, deren Lebensqualität zu verbessern, ihre geistige Gesundheit zu fördern und das Risiko von Gesundheitsproblemen zu verringern. Es ist auch eine Frage des Respekts und der Wertschätzung für die älteren Mitglieder unserer Gesellschaft, ihre Lebenserfahrung und ihre Beiträge zu würdigen. Sozialpflegerinnen und -pfleger leisten einen wichtigen Beitrag hierzu, insbesondere bei der Bewältigung besonderer Aufgaben (Bearbeitung von Mahnungen, Zusammenarbeit mit eventuellem gesetzlichem Betreuer, Tipps zur Bewältigung diverser Angelegenheiten, Ausfüllung von Anträgen u.a. für: Leistungen, Kuren, Pflegestufe, betreutes Wohnen, Pflegeheimplatz, Seniorenwohnheim). Es gibt jedoch Fälle, wo der Kontakt plötzlich abbricht. Teilweise erfährt man Monate später zufällig von Nachbarn, dass sich die Person in einem Krankenhaus oder sogar Hospiz befindet, teilweise sogar außerhalb Frankfurts, oder bereits verstorben ist. Weder Krankenhäuser, Pflegeheime noch Hospize hatten Kontakt zum Sozialrathaus aufgenommen. Teilweise versterben Personen ohne jegliche Information, sodass Zahlungen seitens des Sozialrathauses nicht eingestellt werden können, sondern monatelang weiterlaufen. Gerade wenn sich der Zustand einer Person verschlechtert, ist es wichtig, dass der Kontakt zu vertrauten Personen wie Sozialpflegern nicht abreißt und die Person weiterhin in dieser schwierigen Phase optimal betreut werden kann. Nicht alle Einrichtungen verfügen über einen sozialen Dienst. Wenn man die Person nicht mehr erreichen kann, bleibt das mulmige Gefühl, dass etwas passiert sein könnte und die Person eventuell Hilfe benötigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OF 1068/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. Und Die Partei gegen CDU (= Annahme); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenFinanzierung der Erziehungsberatungsstelle der Gesellschaft Erziehung und Elternarbeit e. V. sicherstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4280 entstanden aus Vorlage: OF 251/15 vom 28.06.2023 Betreff: Finanzierung der Erziehungsberatungsstelle der Gesellschaft Erziehung und Elternarbeit e. V. sicherstellen Der Magistrat wird gebeten, die Finanzierung der Erziehungsberatungsstelle der Gesellschaft Erziehung und Elternarbeit e. V. sicherzustellen und Tariferhöhungen sowie einen Inflationsausgleich bei der Bezuschussung zu berücksichtigen. Begründung: Die Erziehungsberatungsstelle der Gesellschaft Erziehung und Elternarbeit e. V. leistet gemäß § 28 SGB VIII einen wertvollen Beitrag dazu, Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrunde liegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung zu unterstützen. Bedauerlicherweise ist die Finanzierung für das Jahr 2023 noch offen. Darüber hinaus schlagen die Tariferhöhungen für die Beschäftigten erheblich zu Buche. Seit 2020 ist der Zuschuss konstant. Weder wurden die erhöhten Energiekosten noch die Inflation bei der Bezuschussung berücksichtigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 1982 Aktenzeichen: 51
Kein Parken auf dem Grünsteifen in der Straße Am Höllsteg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 2985 entstanden aus Vorlage: OF 94/13 vom 16.10.2022 Betreff: Kein Parken auf dem Grünsteifen in der Straße Am Höllsteg Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Parken auf dem Grünstreifen in der Straße Am Höllsteg zu verhindern. Begründung: Die Straße Am Höllsteg liegt am Rande des derzeit bebauten Gebiets in Nieder-Erlenbach. Gegenüber der Häuser liegt eine große Ackerfläche, die durch einen breiten Grünstreifen begrenzt ist. Leider wird dieser Grünstreifen zunehmend zugeparkt. Direkte Ansprachen unter den Nachbarinnen und Nachbarn sowie niederschwellige Maßnahmen der Anwohnerinnen und Anwohner zeigten leider keine Wirkung. Weder die Aussaat von Blüh- und Insektenwiesen mit entsprechend angebrachten Hinweisen noch die indirekte Ansprache durch Anschreiben in den Briefkästen oder das direkte Gespräch nach dem Parkvorgang hielten Fahrzeughalterinnen und -halter davon ab, an dieser Stelle zu parken. Es ist daher nötig, entsprechende Maßnahmen einzuleiten, damit das Parken auf dem Grünstreifen verhindert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 378 Aktenzeichen: 66 2
Bebauungsplan Nr. 558 Gwinnerstraße - Fokussierung der Industrie auf die Gebiete des heutigen Bestandes
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2022, OM 2542 entstanden aus Vorlage: OF 300/11 vom 26.06.2022 Betreff: Bebauungsplan Nr. 558 Gwinnerstraße - Fokussierung der Industrie auf die Gebiete des heutigen Bestandes Vorgang: M 151/20; M 175/21; OA 114/22 OBR 11; Beschl. d. Stv.-V., § 1191/22; ST 1197/22 Der Magistrat wird gebeten, den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.01.2022 umzusetzen und die Unterlagen zum Bebauungsplanverfahren in folgendem Punkt anzupassen: Im oben genannten Beschluss heißt es: "Der Vorlage M 175 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Ausweisung von Zonen für die industrielle Nutzung möglichst weit auf die Bereiche fokussiert wird, in denen bereits Industriebetriebe ansässig sind und in denen sie eine Möglichkeit zur Erweiterung hätten. Die Versorgung soll mit effizienten, nachhaltigen Energieträgern erfolgen." In den Unterlagen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Bebauungsplanverfahren Nr. 558, wurde der Beschluss nicht umgesetzt. Zur Verdeutlichung der Ist-Bestand und die derzeitige Planung: Quelle: aus Bebauungsplan Nr. 558 mit eigener Einfärbung der derzeitigen Industriebetriebe Des Weiteren fordert der Ortsbeirat 11 den Magistrat auf, kein GI-RZ im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 558 auszuweisen. In seiner Stellungnahme vom 20.05.2022, ST 1197, berichtet der Magistrat, dass die Ausweitung von GI mit dem Vortrag des Magistrates vom 25.09.2020, M 151, begründet wird, da dort für den zentralen Bereich des Plangebietes die Sicherung und Entwicklung von Flächen für emittierende und stark emittierende Industrie vorgesehen ist. Nach Beschluss und Aktenlage ist das Gebiet im Gewerbeentwicklungsprogramm als Gewerbe (emittierend) und nicht als stark emittierend gekennzeichnet: Aus diesem Grund gibt es keinen Grund, das GI- Gebiet auszuweiten. Begründung: Es wurde zusammen mit der Stadtverordnetenversammlung ein guter Kompromiss gefunden, der eine sehr begrenzte Ausweitung der bestehenden Industrie ermöglicht, um den Charakter des nachhaltigen Gewerbegebietes zu erhalten und zu stärken. Zugleich soll den Rechenzentrumsbetreibern kein Industriegebiet vorgeschlagen werden, denn sie brauchen keine industriellen Flächen. Sie sind Gewerbe. Sie würden den GI-Status nutzen, um die Bautätigkeit in die Nacht zu verlagern und Energieerzeugung (Blockheizkraftwerk) auf ihrem Gelände zu bauen. Beides lehnt der Ortsbeirat ab (siehe auch Anregung vom 10.01.2022, OA 114). In der Vorlage OA 114 hatte der Ortsbeirat bereits ausführlich begründet, dass erheblich belästigende Betriebe (Biogaskraftwerke, große Blockheizkraftwerke, fossile Kraftwerksanlagen) in Bezug auf Emissionen, Lärm und Geruch den Zielen eines nachhaltigen Gewerbegebietes und der Nähe zu den Wohngebieten widersprechen. Des Weiteren würde sich der zulässige Lärmpegel von derzeit 65 dB(A) und 50 dB(A) nachts im Gewerbegebiet auf 70 dB(A) tags und nachts im Industriegebiet erhöhen. Das Gebiet wurde und soll weiter als nachhaltiges Gewerbegebiet entwickelt werden, mit dem primären Ziel, kleinere Betriebe und Handwerker anzusiedeln. Weder die bisherigen Ziele der Entwicklung noch die Nähe zu den Wohngebieten noch das Ziel der stadtklimatischen Verbesserung lassen eine Ausweisung als Industriegebiet zu. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 151 Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175 Anregung vom 10.01.2022, OA 114 Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1197 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 867 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 11 am 16.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 11 am 06.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0
Effizienzsteigerung und Ausbau der Onlineterminvergabe der für den Ortsbezirk 2 zuständigen Bürgerämter
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2439 entstanden aus Vorlage: OF 399/2 vom 15.05.2022 Betreff: Effizienzsteigerung und Ausbau der Onlineterminvergabe der für den Ortsbezirk 2 zuständigen Bürgerämter Der Magistrat wird gebeten, 1. zeitnah eine flexible, leistungsfähige Onlineterminvergabe in den für alle Ortsbezirke zuständigen Bürgerämtern sicherzustellen und die Effizienz nachhaltig zu erhöhen; 2. die Onlineantragsstellung und -bearbeitung in das System zu integrieren; 3. zeitnah dem Ortsbeirat über Kosten, Umsetzungszeitraum, schon angestoßene Maßnahmen und Anzahl der bereits heute möglichen Onlineantrags-Bearbeitungsprozesse Bericht zu erstatten. Begründung: Es gab Beschwerden von Bürgern aus dem Ortsbezirk. Das Bürgeramt ist für die meisten Bürger im Ortsbezirk der städtische Dienstleister, den sie regelmäßig in Anspruch nehmen, gleichsam die Visitenkarte der Stadtverwaltung. Eine effiziente, kundenorientierte Onlineterminbuchung sollte für alle Bürger und Steuerzahler eine Selbstverständlichkeit sein. Der gegenwärtige Onlineterminvergabeprozess macht fassungslos: Morgens um 07:00 Uhr werden die Termine für die nächste (und auch nur eine einzige Woche freigeschaltet). Wer sich um 07:03 Uhr oder 07:04 Uhr einwählt, hat verloren - es gibt dann keine freien Termine mehr. Zum Glück können die Bürger dann noch auf den "Jackpot" zurückgreifen: Beim Einloggen um 24:00 Uhr (Mitternacht!) werden dann ggf. einige Termine für den Folgetag freigeschaltet. Weder ist eine Terminbuchung mit längerem Vorlauf möglich, die für viele Bürger (z. B. Berufstätige mit weniger Flexibilität) hilfreich wäre, noch ist ein spontanes Erscheinen im Bürgeramt nicht möglich. Die einfachsten Verwaltungsakte (Ummeldung, Anmeldung, Personalausweisantrag) werden zur Tortur. Laut den Ergebnissen der Umfrage "Leben in Frankfurt 2021" (Erscheinungsdatum 31.03.2022) hat die Digitalisierung für die Bevölkerung gerade im Hinblick auf ihre konkrete Umsetzung eine große Bedeutung (siehe Bericht Seite 44/45): 80 Prozent der Bürger wünschen sich eine stärkere Digitalisierung der Verwaltung. Den Ausbau der Möglichkeit, Termine bei den Ämtern online zu vereinbaren, halten 57 Prozent für wichtig bzw. Anträge online zu stellen und eine digitale Antwort zu erhalten (54 Prozent), finden mehr als die Hälfte sehr wichtig. Neben der desaströsen Terminvergabe ist die Möglichkeit, alle Anträge online beim Bürgeramt einzureichen, noch nicht gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 109 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 12-0
Benennung der Haltestelle „Rennbahn“ in Niederrad behalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1724 entstanden aus Vorlage: OF 336/5 vom 04.02.2022 Betreff: Benennung der Haltestelle "Rennbahn" in Niederrad behalten Der Magistrat wird gebeten, die Umbenennung der Haltestelle "Rennbahn" in "DFB-Campus" zurückzunehmen. Eine Erwähnung der DFB-Akademie als Erläuterung kann dabei möglich bleiben, z. B. Rennbahn/DFB-Campus oder Rennbahn (DFB-Campus). Begründung: Die Umbenennung der Haltestelle "Rennbahn" in "DFB-Campus" ging völlig am Ortsbeirat 5 vorbei. Weder wurde die Umbenennung öffentlich diskutiert noch die Entscheidungsfindung öffentlich dokumentiert. Das ist so nicht hinzunehmen. Die Rennbahn in Niederrad gehört zur Erinnerungskultur der Stadt Frankfurt. Eine Änderung der Nutzung des Geländes bedeutet nicht, den Namen der Haltestelle grundsätzlich zu ändern. In der Stadt Frankfurt gibt es zahlreiche Beispiele von Nutzungsänderungen, ohne die Erinnerung zu schmälern. Ein Beispiel ist der "Roßmarkt", auf dem schon seit über 200 Jahren keine Pferde mehr verkauft werden. Es ist völlig ausreichend, die Bezeichnung "DFB-Campus" erläuternd auf den Schildern und in den Ansagen zu nennen. Ebenfalls zu nennen ist die Europäische Zentralbank, zu deren Ehren keine Haltestellen umbenannt wurden. Sie wird lediglich erwähnt bzw. erläuternd in Ansagen genannt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1582 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92 13
Vermüllung und Leerstand der Fritzlarer Straße 32 beenden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1624 entstanden aus Vorlage: OF 277/2 vom 31.01.2022 Betreff: Vermüllung und Leerstand der Fritzlarer Straße 32 beenden Der Magistrat gebeten, 1. sich mit der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer der Fritzlarer Straße 32 ins Benehmen zu setzen, um sowohl die Vermüllung als auch den Leerstand des Gebäudes zu beenden; 2. sofern die Eigentümerin bzw. der Eigentümer keine eigenen Pläne für eine Beendigung des Leerstandes haben, sich dieser bzw. diesem gegenüber dafür einzusetzen, hier gemeinschaftliches Wohnen zu ermöglichen; 3. hierfür im Benehmen mit der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer einen Kauf der Immobilie durch die KEG zu prüfen, um sie danach über eine Konzeptvergabe dem gemeinschaftlichen Wohnen zuzuführen. Begründung: Weder der Wohnungsleerstand noch die Vermüllung (siehe Abbildung anbei) sind hier akzeptabel und bedürfen einer Beendigung. Hier gemeinschaftliches Wohnen zu installieren, ist nicht prioritär. Die Immobilie wäre aber eine sinnvolle Möglichkeit, auch kleinere gemeinschaftliche Wohnprojekte (im Gegensatz zu den sonst eher großen Projekten bei Neubaugebieten) zu fördern, sofern die Eigentümerin bzw. der Eigentümer selbst keine eigenen Ambitionen haben, hier Wohnraum wiederherzustellen. Foto: privat, 23.01.2022 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 969 Aktenzeichen: 32 4
Verstärkte Kontrollen des ruhenden Verkehrs im Gerhart-Hauptmann-Ring und in den angrenzenden Straßen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2022, OM 1464 entstanden aus Vorlage: OF 86/8 vom 05.01.2022 Betreff: Verstärkte Kontrollen des ruhenden Verkehrs im Gerhart-Hauptmann-Ring und in den angrenzenden Straßen Der Magistrat wird beauftragt, dass die Kontrollen des ruhenden Verkehrs im Gerhart-Hauptmann-Ring (inklusive der Stichstraßen) und den angrenzenden Straßen dauerhaft in kürzeren, unregelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Begründung: Der Gerhart-Hauptmann-Ring (inklusive Stichstraßen) und die an den Gerhart-Hauptmann-Ring angrenzenden Straßen sind immer stärker von falsch/wild parkenden Fahrzeugen belastet. Weder Halte- und Durchfahrtsverbote noch Bürgersteige oder Radfahrwege werden beachtet. Das führt zu einer Gefährdung von Kindern, Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern. In der Vergangenheit durchgeführte Kontrollen haben Wirkung gezeigt, jedoch hält diese Wirkung nicht lange an. Es bedarf daher einer nachhaltigen Kontrolle, um eine dauerhaft abschreckende Wirkung zu erzielen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1179 Aktenzeichen: 32 4
Aufstellungsbeschluss Gwinnerstraße Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.01.2022, OA 114 entstanden aus Vorlage: OF 165/11 vom 08.01.2022 Betreff: Aufstellungsbeschluss Gwinnerstraße Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175, wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Der Aufstellungsbeschluss zur Neueinleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 558 - Gwinnerstraße - mit den Zielen a) Sicherung des Bestandes der gewerblichen Flächen, Arbeitsplätze und der Kreativwirtschaft; b) Bewältigung der Nutzungskonflikte zur angrenzenden Wohnbebauung; c) klimagerechte Aufwertung der Freiräume, stadtklimatische Verbesserung und Verbesserung der inneren Erschließung (Querstraßen) wird begrüßt. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, bis zum Feststellungsbeschluss eine Veränderungssperre für das Gewerbegebiet zu veranlassen. Diese verhindert weitere (Einzel-) Baugenehmigungen nach § 34 BauGB, die der Zielsetzung des nachhaltigen Gewerbegebietes widersprechen. 3. Der Magistrat wird aufgefordert, die Magistratsvorlage M 175 in den folgenden Punkten zu verändern: a) Das Wohngebiet Gelastraße soll als Allgemeines Wohngebiet (WA) eingestuft und mit einer hinreichend breiten Abstandszone zu den Gewerbegebieten (GE) versehen werden. b) Das gewerblich genutzte Gebiet außerhalb des Wohngebietes Gelastraße soll als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen werden. Keine Fläche soll als Industriegebiet (GI) ausgewiesen werden. Bestehende Industrien genießen Bestandsschutz. c) Ausschluss einer fossilen Großkraftwerksanlage im Gewerbegebiet. d) Die Festlegung von "Eignungsgebieten für Rechenzentren" hat begrenzt innerhalb einer Zone zu erfolgen. e) Ein Umweltgutachten ist in Auftrag zu geben, welches die klimatologischen und meteorologischen Effekte, die durch die Abwärme und Konzentration von Rechenzentren und Kraftwerksanlagen, die besonders im Bereich Gewerbegebiet Seckbach entstehen, untersucht. f) Das Gebiet grenzt im Norden direkt an ein Fauna-Flora-Habitat-Gebiet. Im angrenzenden Geltungsbereich sind gezielte Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft einzuplanen. g) Für das Gewerbegebiet sollte eine Begrenzung der Abwärme, des Lärms und des Schadstoffausstoßes vorgegeben werden, soweit dies planungsrechtlich möglich ist. h) Die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 sollte die Ausweitung des Gebietes begrenzt auf die Anlieger der Borsigallee für MK beinhalten. i) Der Bebauungsplan Nr. 677 Borsigallee/Park-and-Ride-Anlage wird entweder textgenau übernommen oder dieser Bereich für den Bebauungsplan Nr. 558 ausgeschlossen. Begründung: Eine industrielle Nutzung soll ausgeschlossen werden, weil erheblich belästigende Betriebe (Biogaskraftwerke, große Blockheizkraftwerke, fossile Kraftwerksanlagen) in Bezug auf Emissionen, Lärm und Geruch den Zielen eines nachhaltigen Gewerbegebietes und der Nähe zu den Wohngebieten widersprechen. Des Weiteren würde sich der zulässige Lärmpegel von derzeit 65 dB(A) und 50 dB(A) nachts im Gewerbegebiet auf 70 dB(A) tags und nachts im Industriegebiet erhöhen. Im Regionalen Flächennutzungsplan ist dieses Gebiet als Gewerbe ausgewiesen. Generell sind breite Zonen zu den angrenzenden Wohngebieten zu berücksichtigen, in denen beispielsweise die Bebauungshöhe angepasst oder Baumpflanzungen vorgesehen werden. Das Gebiet wurde und soll weiter als nachhaltiges Gewerbegebiet entwickelt werden, mit dem primären Ziel, kleinere Betriebe und Handwerker anzusiedeln. Weder die bisherigen Ziele der Entwicklung noch die Nähe zu den Wohngebieten noch das Ziel der stadtklimatischen Verbesserung lassen eine Ausweisung als Industriegebiet zu. Die derzeitige vermehrte Nutzung der Gewerbeflächen für Rechenzentrumsbetreiber benötigt keine industrielle Ausweisung. Die bestehende Industrie besitzt Bestandsschutz. Ein Umweltgutachten mit den Schwerpunkten "Fördert Abwärme von Rechenzentren und Kraftwerksanlagen Starkregenfälle und Unwetter im städtischen Raum?", "Beeinflussung der Kaltluftbewegungen in die Stadt Frankfurt hinein" und "Beeinflussung und Veränderung der mesoklimatischen Bedingungen lokal und im Innenstadtgebiet" soll die derzeitige Situation analysieren. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen in den Bebauungsplan Nr. 558 - Gwinnerstraße - mit einfließen. Durch gezielte Maßnahmen wie z. B. Pufferzonen, spezifische Begrünungsauflagen und Auflagen zur Abwärme sollen Risiken der Überhitzung sowie kritische Einflussnahme durch Licht, Lärm und Luftschadstoffe reduziert werden und das FFH-Gebiet geschützt werden. Das hier vorliegende Planverfahren überschneidet sich mit dem Bebauungsplan Nr. 677 Borsigallee/Park-and-Ride-Anlage. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1197 Anregung an den Magistrat vom 05.09.2022, OM 2542 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 12.01.2022 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 11.01.2022, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen die Beratung der Vorlage M 175 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen die Beratung der Vorlage OA 114 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 13.01.2022, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage M 175 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage OA 114 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.01.2022, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 175 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage OA 114 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.01.2022, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 175 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Ausweisung von Zonen für die industrielle Nutzung möglichst weit auf die Bereiche fokussiert wird, in denen bereits Industriebetriebe ansässig sind und in denen sie eine Möglichkeit zur Erweiterung hätten. Die Versorgung soll mit effizienten, nachhaltigen Energieträgern erfolgen. 2. Die Vorlage OA 114 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 114) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 175 = Annahme im Rahmen OA 114, OA 114 = Annahme) FRAKTION (M 175 und OA 114 = Annahme) Gartenpartei (M 175 und OA 114 = Ablehnung) 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.01.2022, TO II, TOP 38 Beschluss: 1. Der Vorlage M 175 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Ausweisung von Zonen für die industrielle Nutzung möglichst weit auf die Bereiche fokussiert wird, in denen bereits Industriebetriebe ansässig sind und in denen sie eine Möglichkeit zur Erweiterung hätten. Die Versorgung soll mit effizienten, nachhaltigen Energieträgern erfolgen. 2. Die Vorlage OA 114 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen OA 114) sowie ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1191, 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.01.2022 Aktenzeichen: 61 0
Schilda in Bornheim & Aufforderung zur Rentnerjagd?
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 65/4 Betreff: Schilda in Bornheim & Aufforderung zur Rentnerjagd? Foto: privat Am Dienstag den 27. Juli 2021 wurden die Bornheimer & Bornheimerinnen, sowie die Markthändler & Markthändlerinnen mit dem abgebildeten Verkehrs- bzw. Hinweisschild überraschenderweise zwangsbeglückt. Weder der zuständige Ortsbeirat 4 (Bornheim / Ostend), noch die Markthändlervereinigung wurden im Vorfeld über die Aufstellung informiert. Dumm nur, an dieser Stelle stehen mittwochs und samstags zwei Stände des bereits im letzten Jahrhundert eröffneten Wochenmarktes. Auf den Hinweisschildern können nun die Fahrtrichtungen für Fahrradfahrer & Fahrradfahrerinnen in verschiedene Frankfurter Stadtteile und nach Offenbach mit Entfernungen in Kilometer abgelesen werden. Was für den schlichten bzw. die schlichte Zweiradfahrer/Zweiradfahrerin als Aufforderung zur Nutzung des verkehrsberuhigten Marktplatzes rund um das Uhrtürmchen und den "Bernemer Halblangebrunnen" angesehen werden kann. Ebenso dumm für bewegungseingeschränkte und weniger reaktionsschnelle Rentnerinnen & Rentner, die traditionell ein besonderes enges Verhältnis zu Zweiradfahrern & Zweiradfahrerinnen in Fußgängerzonen oder teilberuhigten Fußgängerzonen besitzen Deshalb wird der Magistrat um Auskunft gebeten: 1. Wer ist für diese verkehrstechnische Meisterleistung der Standortwahl verantwortlich? 2. Waren die Aufsteller / Aufstellerinnen Frankfurt kundig und mit der Information vertraut, dass hier zweimal wöchentlich einer der schönsten Wochenmärkte stattfindet oder kommen sie täglich im Blindflug aus dem Umland nach Frankfurt? 3. Hielt man/frau es für unnötig im Vorfeld der Aufstellung den Ortsbeirat und die Markthändlervereinigung zu informieren oder wurde dies als zu schwierig erachtet? 4. Ist nicht als spezieller Fahrradweg die nahe Burgstraße ausgewiesen oder macht es den Planern & Planerinnen große Freude die für den Autoverkehr einspurige Berger Straße mit mehr Fahrradfahren & Fahrradfahrerinnen zu beleben und damit ein höheres Gefährdungspotential für alle Verkehrsteilnehmer herbeizuführen? 5. Gibt es im Magistrat, sowie in den Amtsstuben der einzelnen beteiligten Ämter und den ausführenden Praktikern & Praktikerinnen vor Ort irgendeinen Menschen (männlich, weiblich, queer) der den in einfachem Deutsch formulierten Satz formuliert: "Dumm gelaufen!"? 6. Wenn ja, wäre dies ein geeigneter Vorschlag für den nächsten Stadtteilpreis? Antragsteller: dFfm Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 4 am 14.09.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 65/4 wurde zurückgezogen.
Partei: dFfm
Weiter lesenWarnbeschilderung für Autofahrende am Börneplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 192 entstanden aus Vorlage: OF 31/1 vom 11.05.2021 Betreff: Warnbeschilderung für Autofahrende am Börneplatz Der Magistrat wird gebeten, eine Warnbeschilderung für Fahrzeuge, die von der Battonnstraße kommend in Richtung Süden in die Kurt-Schumacher-Straße abbiegen, vor geradeaus in Richtung Osten fahrenden Straßenbahnen anbringen zu lassen. Begründung: An der Kreuzung Battonnstraße/Kurt-Schumacher-Straße kommt es im Bereich der Straßenbahnhaltestelle "Börneplatz" mehrmals täglich zu gefährlichen Situationen oder gar Unfällen, wie zuletzt am 07.05.2021, als sogar der Einsatz zweier Rettungswagen notwendig war. Insbesondere ortsunkundige Autofahrende wissen nicht, dass beim Rechtsabbiegen Straßenbahnen den Weg kreuzen und Vorrang haben. Weder ein Warnschild noch ein Andreaskreuz weisen Autofahrende darauf hin. Straßenbahnen werden immer wieder zu Vollbremsungen gezwungen, was schnell zu Verletzungen bei Fahrgästen führen kann. Foto: Andreas Laeuen Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1533 Aktenzeichen: 32 1
Bremsschwelle in der Einfahrt der Tempo-30-Zone in der Birsteiner Straße 1 bis 3
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2021, OM 9 entstanden aus Vorlage: OF 7/11 vom 19.04.2021 Betreff: Bremsschwelle in der Einfahrt der Tempo-30-Zone in der Birsteiner Straße 1 bis 3 Der Magistrat wird gebeten, eine Bremsschwelle in Höhe der Birsteiner Straße 1 bis 3 bei der Einfahrt in die Tempo-30-Zone anzubringen. Begründung: Das Straßenverkehrsamt hatte in einer Hauruckaktion ohne Anhörung des Ortsbeirats angeordnet, alle "Anlieger frei"-Kennzeichnungen für die gesamte Tempo-30-Zone zu entfernen. Die Folge ist erheblich mehr und besonders zu schneller zusätzlicher Verkehr in der Birsteiner Straße. Die Straße wird benutzt, um schneller voranzukommen und um den Linienbus zu umfahren. Bevor die Beschränkungen aufgehoben wurden, waren bei einer dauerhaften Messung durch das Ordnungsamt bereits über ein Drittel der Fahrzeuge zu schnell und im ahndungsfähigen Bereich für Ordnungswidrigkeitsanzeigen (inkl. Toleranzgrenze). Passiert ist bis heute nichts. Das Abhängen der "Anlieger frei"-Beschilderung führte zu weiteren massiven Problemen und großem Unmut bei den Bürgern. Alternativen für die Bürger wurden nicht aufgezeigt. Weder, wie dem zusätzlichen Schleichverkehr durch das Wohngebiet begegnet werden kann, noch wie dem plötzlichen nächtlichen Lkw-Verkehr und den sonstigen aus dem Industriegebiet kommenden Fremdparkern Herr zu werden ist. Der Wunsch des Ortsbeirats, einen gemeinsamen Termin zur Besprechung der dort seit Jahren brach liegenden Straßenverkehrsthemen zu erhalten, ist abgewiesen worden. Dies mit dem Grund, es bestünde dafür keinerlei Notwendigkeit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.08.2021, ST 1416 Aktenzeichen: 32 1
Mietspiegel 2022 ff.: Für Wohnungen an Straßen mit besonders hoher Lärmbelästigung darf kein Zuschlag für gehobene oder sehr gute Wohnlagen mehr erhoben werden!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2021, OM 7211 entstanden aus Vorlage: OF 940/3 vom 08.09.2020 Betreff: Mietspiegel 2022 ff.: Für Wohnungen an Straßen mit besonders hoher Lärmbelästigung darf kein Zuschlag für gehobene oder sehr gute Wohnlagen mehr erhoben werden! Vorgang: B 173/18 Der Magistrat wird aufgefordert, in der Mietspiegelkommission darauf hinzuwirken, dass 1. in den Mietspiegel 2022 Straßen(-abschnitte) mit besonders hoher Lärmbelastung wieder aufgenommen und in der Kartenübersicht erkennbar markiert werden; 2. für Wohnungen in Straßen(-abschnitten) mit besonders hoher Lärmbelastung, die nach den Bewertungen des Gutachterausschusses in gehobener oder sehr guter Wohnlage liegen, der Zuschlag für die gehobene oder sehr gute Lage wieder entfällt. Begründung: Für Wohnungen an Straßen(-abschnitten) mit besonders hoher Lärmbelastung, die nach den Bewertungen des Gutachterausschusses in gehobener oder sehr guter Wohnlage liegen, galt bis zum Mietspiegel 2016 (Geltungsdauer bis 31.05.2018), dass der im Mietspiegel für diese Lagen festgelegte Zuschlag entfällt. Diese Regelung wurde ohne nachvollziehbare Begründung aufgehoben, was massive Mieterhöhungen der betroffenen Mieter zur Folge hatte. Für sehr gute bzw. gehobene Wohnlagen liegt der Zuschlag aktuell bei 1,96 Euro bzw. 0,96 Euro pro Quadratmeter (Mietspiegel 2020). Weder im Mietspiegel 2018 noch im Bericht des Magistrats zu diesem (B 173 vom 15.06.2018) gibt es einen Hinweis auf den Wegfall dieser Regelung. Im Nordend wurden zuletzt im Mietspiegel 2016 die Adickesallee, die Nibelungenallee, die Rothschildallee, die Höhenstraße, die Eschersheimer Landstraße, die Friedberger Landstraße, die Friedberger Anlage und die Eschenheimer Anlage als Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung ausgewiesen. Kein anderer Ortsbezirk weist in diesem Maße Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung aus. Im Nordend gibt es einen Straßenabschnitt mit besonders hoher Lärmbelastung in "sehr guter Wohnlage", und zwar die Eschersheimer Landstraße zwischen Heinestraße und Holzhausenstraße (im Bereich der Hausnummern 66 bis 112). Darüber hinaus gibt es folgende Straßen(-abschnitte) mit besonders hoher Lärmbelastung in "gehobener Wohnlage": Nibelungenallee, Rothschildallee und Höhenstraße, Friedberger Landstraße, Friedberger Anlage und Eschenheimer Anlage. Die Bewertung der Wohnlage basiert auf Höhe und Entwicklung des Bodenwerts. Deshalb weist der Mietspiegel 2020 auch nahezu 100 Prozent aller Lagen im Nordend als gehobene oder sehr gute Wohnlagen aus - trotz des dichtesten Netzes an Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung. Deshalb muss der Lagenzuschlag an diesen Straßen mit dem Mietspiegel 2022 wieder entfallen! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.06.2018, B 173 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1249 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 64 3
Schließung und Umwidmung des Grillplatzes Hadrianstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7173 entstanden aus Vorlage: OF 624/8 vom 06.01.2021 Betreff: Schließung und Umwidmung des Grillplatzes Hadrianstraße Vorgang: V 1726/20 OBR 8; ST 2092/20 Der Magistrat wird beauftragt, 1. den Grillplatz Heddernheim/Hadrianstraße zu schließen und ihn nicht mehr in der Liste der städtischen Grillplätze zu führen. Die Fläche, die bereits als Arboretum/Baumpflanzung verschiedenartiger Gehölze angelegt ist, wird als reine Grünfläche aufgewertet; 2. zu prüfen, welche weiteren Baumarten dort noch angepflanzt werden können; 3. eine Schautafel mit Erklärungen zum Arboretum aufzustellen und bei jedem Baum des Arboretums eine Tafel aufzustellen, die den Namen und das Verbreitungsgebiet aufführt; 4. in der Nähe weiter nach einer geeigneten Ersatzfläche für einen Grillplatz zu suchen. Begründung: Auf dieser Fläche besteht bekanntermaßen seit Langem ein Widerspruch zwischen Naturschutz/Naherholung und Grill-Nutzung, die speziell im Sommer die schöne Baumpflanzungsanlage erheblich strapaziert. Weder ist es gelungen, das Abfallproblem in den Griff zu bekommen, noch sind die vom Magistrat anfänglich zugesagten "Parkwächter" zum Einsatz gekommen. Der Schutz der Grünfläche wird vom Ortsbeirat im Interesse aller Naherholungsfreunde, die das Niddagebiet aufsuchen, höher gewertet als ihr Nutzen für Grillpartys. Flächen für ein schönes Picknick gibt es im ganzen Frankfurter Niddabereich. Auch verfügt die Stadt über weitere acht Grillplätze. Die seit Jahren debattierte Schließung des Grillplatzes kann nicht von einer negativen Entscheidung in einem anderen Ortsbezirk über eine mögliche Ersatzfläche abhängig gemacht werden. Deswegen ist es jetzt Zeit, eine Entscheidung zu treffen, da auch das zuständige Fachamt in seiner letzten Stellungnahme daran erinnert. Zudem schlägt der Ortsbeirat Neuanpflanzungen innerhalb des Arboretums vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.08.2020, V 1726 Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2092 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 995 Aktenzeichen: 67 0
Digitalen Unterricht in den Ernst-Reuter-Schulen unverzüglich sicherstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7172 entstanden aus Vorlage: OF 621/8 vom 05.01.2021 Betreff: Digitalen Unterricht in den Ernst-Reuter-Schulen unverzüglich sicherstellen Der Magistrat wird beauftragt, 1. die versprochenen 50 Smartboards für den Distanzunterricht bzw. das Aussetzen der Präsenzpflicht der Schülerinnen und Schüler unverzüglich zur Verfügung zu stellen; 2. die Daten- und Sprachübertragung zwischen Laptops/Notebooks/PCs und Smartboards mitt els WLAN und/oder Bluetooth Connecting Points sicherzustellen. Begründung: Im Rahmen des Digitalpaktes in Frankfurt wurde WLAN und eine entsprechende digitale Ausstattung der Frankfurter Schulen versprochen. Wenige Tage vor dem Ende der Winterferien ist in den Ernst-Reuter-Schulen hiervon nichts zu sehen. Weder WLAN noch die versprochenen Smartboards wurden bislang eingerichtet/geliefert. Wechsel- und Distanzunterricht in Zeiten des Lockdowns sind nur möglich, wenn die entsprechende Technik zeitnah und funktionsfähig zur Verfügung gestellt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1770 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 8 am 16.09.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 50 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 8 am 02.12.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 8 am 20.01.2022, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 8 am 17.02.2022, TO I, TOP 38 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Ortsbeirat verzichtet auf die Vorlage einer Stellungnahme, da die Angelegenheit sich inzwischen erledigt hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-30
Höchst: Briefkasten in der Höchster Altstadt
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2020, OF 1412/6 Betreff: Höchst: Briefkasten in der Höchster Altstadt Der Ortsbeirat möge beschließen, Die Ortsvorsteherin wird gebeten, an die Post AG zu schreiben mit der Bitte, prüfen zu lassen, ob nicht doch in der Höchster Altstadt, zum Beispiel an der Ecke Bolongarostraße/Wed ein Briefkasten aufgestellt werden kann, um den oft älteren Altstadtbewohnern weite Wege zu ersparen. Begründung: Die Bitte wird von der Bürgervereinigung Höchster Altstadt an den Ortsbeirat heran getragen und verdient Unterstützung. Auch wenn es heute so ist, dass ein Teil der Menschen kaum noch Briefe per Post verschickt und fast nur noch elektronische Medien nutzt, gibt es doch noch auch einen Teil, gerade ältere Menschen, die sehr wohl noch die alten Wege nutzen möchten und man sollte diesen Menschen das auch zugestehen. Es sollte auch in dieser Frage niemand zurück gelassen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 24.11.2020, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 1412/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHallgartenstraße: wirksame Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeit und für mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Gehwegen ergreifen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6862 entstanden aus Vorlage: OF 932/3 vom 10.06.2020 Betreff: Hallgartenstraße: wirksame Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeit und für mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Gehwegen ergreifen Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Südseite der Hallgartenstraße folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Zwischen Friedberger Landstraße und Rotlintstraße wird das Querparken von Autos mit der Frontseite (Verkehrszeichen 315-70 bis 315-73 StVO) nur noch in einer Länge von zwei Metern bis maximal zweieinhalb Metern auf dem Gehweg erlaubt. Um Überschreitungen zu verhindern, wird der Gehweg durch geeignete Absperrungen (beispielhaft umgesetzt in der Nordendstraße zwischen Gluckstraße und Lenaustraße) geschützt; 2. für die vier Stellplätze zwischen Rotlintstraße und Hallgartenstraße 57 wird zur Vereinheitlichung des gesamten Straßenabschnittes das eingeschränkte Halteverbot mit Ausnahmeregelung für Bewohner durch das ab der Hausnummer 57 (ostwärts) gültige Bewohnerparken ersetzt. Gleichzeitig wird das Querparken mit der Frontseite auf dem Gehweg dann auf dem gesamten Straßenabschnitt zwischen Rotlintstraße und Martin-Luther-Straße nur noch in einer Länge von zwei Metern bis maximal zweieinhalb Metern auf dem Gehweg erlaubt und durch geeignete Absperrungen (wie unter Ziffer 1.) geschützt; 3. der durch den Parkplatz zwischen Martin-Luther-Straße und Orsenigo-Park führende (und vermutlich nicht amtliche) Fußweg wird durch geeignete Absperrungen vor Autos geschützt, die mit ihrer Vorderfront den vorgesehenen Parkraum überschreiten; 4. d urch Tempo-30-Piktogramme werden die Verkehrsteilnehmer in angemessenem Abstand und in Nähe zu Kreuzungsbereichen/Einmündungen auf der Hallgartenstraße auf Tempo 30 aufmerksam gemacht. Zusätzlich wird an der Kreuzung Hallgartenstraße/Rotlintstraße ein Piktogramm mit "Vorsicht Kinder" auf dem Straßenbelag aufgebracht, weil sich im Eckgebäude eine Kita befindet. Begründung: Die Hallgartenstraße war in den zurückliegenden Monaten häufiger Treffpunkt von Freunden des Auto-Posings, die auf der breiten und übersichtlichen Straße Autorennen mit ihren hochgetunten Edelkarossen veranstalteten. Das konnte nach gezielten Einsätzen der Polizei erfreulicherweise zurückgedrängt werden. Aber auch unabhängig davon beklagen Anwohnerinnen und Anwohner, dass auf der vergleichsweise breiten Tempo-30-Straße viel zu schnell gefahren wird. Auf der gesamten Länge der Hallgartenstraße (600 Meter) befindet sich lediglich an der Einfahrt von der Friedberger Landstraße ein Tempo-30-Schild. Weder am Anfang (Günthersburgpark/Wetteraustraße) noch an den Straßenkreuzungen wird Tempo 30 angezeigt. In weiten Teilen der Hallgartenstraße ist das Querparken mit der Frontseite im Rahmen der (verblassten) Markierung auf dem Gehweg erlaubt (Verkehrszeichen 315-70 bis 315-73 StVO). Die Gehwege sind relativ breit, was einen erheblichen Teil der Autofahrer dazu verleitet, auf der Südseite der Straße ihr Fahrzeug in gesamter Länge und unter Nichtbeachtung der Markierung auf dem Gehweg zu parken. Damit wird der Gehweg unzulässigerweise schmaler und die Straße noch breiter, was überhöhte Geschwindigkeiten erleichtert. Um dies zu verhindern, sollen geeignete Absperrungen die deutlich verbreiterten Gehwege vor Autos schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 155 Aktenzeichen: 32 1
Hallgartenstraße: wirksame Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeit und für mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Gehwegen ergreifen
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2020, OF 894/3 Betreff: Hallgartenstraße: wirksame Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeit und für mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Gehwegen ergreifen Der Ortsbeirat wird gebeten, zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Südseite der Hallgartenstraße folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Zwischen Friedberger Landstr. und Rotlintstr. wird das Querparken von Autos mit der Frontseite (Verkehrszeichen 31570-73) nur noch in einer Länge von 2,0 bis maximal 2,50 Metern auf dem Gehweg erlaubt. Um Überschreitungen zu verhindern, wird der Gehweg durch geeignete Absperrungen (beispielhaft umgesetzt in der Nordendstr. zwischen Gluck- und Lenaustr.) geschützt. 2. Zwischen Rotlintstr. und Hausnummer 59 der Hallgartenstr. wird das vorgesehene Längsparken auf der Straße durch Aufstellen von Radbügeln auf dem Gehweg durchgesetzt und so das nicht erlaubte aber praktizierte Querparken auf dem Gehweg beendet. 3. Ab Hausnummer 57 bis zur Martin-Luther-Straße wird das erlaubte Querparken mit der Frontseite auf dem Gehweg nur noch in einer Länge von 2,0 bis maximal 2,50 Metern auf dem Gehweg erlaubt und durch geeignete Absperrungen (wie unter 1.) geschützt. 4. Der durch den Parkplatz zwischen Martin-Luther-Str. und Orsenigo-Park führende (und vermutlich nicht amtliche) Fußweg wird durch geeignete Absperrungen vor Autos geschützt, die mit ihrer Vorderfront den vorgesehenen Parkraum überschreiten. 5. Durch zusätzliche Beschilderung in den Kreuzungsbereichen werden die Verkehrsteilnehmer auf Tempo 30 aufmerksam gemacht. An der Kreuzung Hallgarten-/Rotlintstr. wird ein Piktogramm (Vorsicht Kinder!) auf dem Straßenbelag angebracht, weil sich im Eckgebäude eine Kita befindet. Begründung: Die Hallgartenstraße war in den zurückliegenden Monaten häufiger Treffpunkt von Freunden des Auto-Posings, die auf der breiten und übersichtlichen Straße Autorennen mit ihren hochgetunten Edelkarossen veranstalteten. Das konnte nach gezielten Einsätzen der Polizei erfreulicherweise zurückgedrängt werden. Aber auch unabhängig davon beklagen AnwohnerInnen, dass auf der vergleichsweise breiten Tempo-30-Straße viel zu schnell gefahren wird. Auf der gesamten Länge der Hallgartenstraße (600 m) befindet sich lediglich an der Einfahrt von der Friedberger Landstraße ein Tempo-30-Schild. Weder am Anfang (Günthersburgpark/Wetteraustr.) noch an den Straßenkreuzungen wird Tempo 30 angezeigt. In weiten Teilen der Hallgartenstraße ist das Querparken mit der Frontseite im Rahmen der (verblassten) Markierung auf dem Gehweg erlaubt (Verkehrszeichen 31570-73). Die Gehwege sind relativ breit, was einen erheblichen Teil der Autofahrer dazu verleitet, auf der Südseite der Straße ihr Fahrzeug in gesamter Länge und unter Nichtbeachtung der Markierung auf dem Gehweg zu parken. Damit wird der Gehweg unzulässigerweise schmaler und die Straße noch breiter, was überhöhte Geschwindigkeiten erleichtert. Um dies zu verhindern, sollen geeignete Absperrungen die dann deutlich verbreiterten Gehwege vor zuparkenden Autos schützen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.06.2020, OF 932/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO II, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 894/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 16 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 894/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 932/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 932/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenOptische und ökologische Aufwertung der Grünflächen zwischen den Fahrbahnen in der Leuchte
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.05.2020, OM 6049 entstanden aus Vorlage: OF 311/16 vom 07.05.2020 Betreff: Optische und ökologische Aufwertung der Grünflächen zwischen den Fahrbahnen in der Leuchte Der Magistrat wird aufgefordert, die Grünflächen in der Leuchte optisch und ökologisch aufzuwerten. Teile der Flächen bieten sich zur Anpflanzung von Vogelgehölzen an. Eine bunte Mischung einheimischer Wildblumen hilft als Nahrung den rar gewordenen Bienen ebenso wie sie für das menschliche Auge schön sind. Ausgelegtes Totholz wird gerne als Insektenhotel angenommen und stört, sofern es unmittelbar an den asphaltierten Wendeflächen platziert wird, auch nicht beim Mähen. Um die wichtige Funktion als Fußgängerquerung über die Hundewiesen für die Nutzer angenehmer zu gestalten, sollte schließlich an einer Stelle im Bereich zwischen der Rangenbergstraße und der Einfahrt zum Parkplatz der Häuser 47 bis 63 noch eine rund 50 Zentimeter breite Fläche mit Pflasterplatten belegt werden. Begründung: Die Grünflächen zwischen den Fahrbahnen in der Leuchte sind derzeit alles andere als attraktiv. Weder blühen hier Blumen als Farbtupfer in der Landschaft noch können diese Flächen für irgendeine Form von Erholung für Anwohner genutzt werden. Einzig als Hundewiese stehen diese Flächen hoch im Kurs, was im Umkehrschluss auch dazu führt, dass die Menschen sie nicht zum Queren der Straße nutzen, wenn es sich irgendwie vermeiden lässt. Es ist dringend an der Zeit, mehr aus diesen Flächen zu machen. Für den Anbau von Vogelsträuchern, das Auslegen von Totholz und anderen Nistmöglichkeiten für Insekten bieten sich insbesondere Teile der Flächen zwischen der Rangenbergstraße und der Einfahrt zum Parkplatz der Häuser 47 bis 63 an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2020, ST 1405 Aktenzeichen: 67 0
Fehlende Baugebiete
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.05.2020, OM 6052 entstanden aus Vorlage: OF 317/16 vom 18.05.2020 Betreff: Fehlende Baugebiete Vorgang: B 194/20 Der Magistrat wird aufgefordert, in den wilden und illegalen Kleingärten im Gebiet an der Vilbeler Landstraße zwischen Taschnerstraße und Florianweg Fahrtrichtung Bergen rechts amtlich geordnete Verhältnisse herstellen zu lassen. Dieses Gebiet wird in keiner Weise der im Bericht des Magistrats, B 194, gegebenen Erläuterung zum Regionalen Flächennutzungsplan gerecht. Begründung: Weder die ökologisch bedeutsame Flächennutzung zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft noch der Grundwasserschutz sind hier überhaupt gegeben. Es werden Schadstoffe gelagert, gleichfalls sind mit Sicherheit Toiletten angelegt, deren Inhalt in den Boden einsickert. Wo entnehmen die Nutzer das Gießwasser und wer gab die Genehmigung für die vielen Gartenhütten (Siedlungsbeschränkungsgebiet)? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.04.2020, B 194 Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2020, ST 1454 Aktenzeichen: 61 0
Genehmigung der bestehenden Main-Weser-Bahnlinie
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2019, OF 652/9 Betreff: Genehmigung der bestehenden Main-Weser-Bahnlinie Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob ihm bekannt ist, ob eine Genehmigung für die bestehende Main-Weser-Bahn vorliegt. Begründung: Weder die Deutsche Bahn noch das Eisenbahnbundesamt konnten bislang das Vorliegen der Genehmigung bestätigen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 9 am 13.06.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 652/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und BFF (= Annahme)
Partei: BFF
Weiter lesenHöchst/Nied: Fuß- und Radwege an der Nidda
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4526 entstanden aus Vorlage: OF 985/6 vom 20.04.2019 Betreff: Höchst/Nied: Fuß- und Radwege an der Nidda Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten umsetzbar sind, um den zunehmenden Verkehr von Fußgängern und Radfahrern an der Nidda sinnvoll zu lenken. Insbesondere die beiden folgenden Varianten sollten geprüft werden: a) Fuß- und Radweg auf verschiedenen Uferseiten der Nidda; b) Verbreiter ung der Wege, um mehr Verkehr aufnehmen zu können. Begründung: Die Uferwege entlang der Nidda, zwischen Höchst und Rödelheim, erfreuen sich im Sommer steigender Beliebtheit. Zusätzlich zum Freizeitverkehr von Fußgängern, Radlern, Nutzern von Elektrorollern und Joggern ist dies eine wichtige Verbindung im Radverkehrsnetz. Die vorhandenen Wege können dem zunehmenden Verkehr nicht gerecht werden. Weder das Spazierengehen noch das Radfahren kann nebeneinander erfolgen, da permanentes Überholen oder Gegenverkehr zum "Gänsemarsch" zwingt. Ein Gebiet mit einem so hohen Freizeitwert sollte mit entsprechenden Wegen ausgestattet sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1608 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1
Neubau der Verkehrsstation „Gateway Gardens“ hier: Fuß- und Radwegverbindung von und zur S-Bahn-Station Bericht des Magistrats vom 18.01.2019, B 6
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.03.2019, OA 378 entstanden aus Vorlage: OF 1182/5 vom 04.03.2019 Betreff: Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens" hier: Fuß- und Radwegverbindung von und zur S-Bahn-Station Bericht des Magistrats vom 18.01.2019, B 6 Vorgang: OA 90/16 OBR 5; V 41/16 OBR 5; ST 1182/16 Der Ortsbeirat nimmt die Vorlage B 6 über den Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens" zum Anlass, auf die noch immer unbefriedigende Verbindung für Fußgängerinnen und Radfahrerinnen vom Gewerbegebiet "Gateway Gardens" Richtung Süden, also zum Terminal 2 und nach Mörfelden-Walldorf, hinzuweisen. Zwar hat der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 1182 zugesagt, für den Fuß- und Radverkehr die bestehende Unterführung unter der BAB 3 zu nutzen, allerdings erst nach der Fertigstellung einer separaten Unterführung für ein im Gewerbegebiet ansässiges Unternehmen. Dieses benutzt nämlich die bestehende Unterführung exklusiv, da die Stadt der Fraport AG eine entsprechende Gestattung eingeräumt hat. Die Stellungnahme ST 1182 beruht auf der Vorlage OA 90, für die die Stadtverordnetenversammlung das vereinfachte Verfahren beschlossen hat. Damit ist die Angelegenheit aus dem Aufmerksamkeitsbereich der Stadtverordnetenversammlung verschwunden. Es ist keinerlei Fortschritt beim Bau der neuen Unterführung zu erkennen. Weder für den Magistrat noch für die Gateway Gardens Grundstücksgesellschaft gibt es bis jetzt einen handfesten Grund, sie zu bauen. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine verbindliche Planung für die Öffnung der Unterführung unter der BAB 3 für den Fuß- und Radverkehr vorzulegen. Die Planung soll auch die Rücknahme der o. g. Gestattung ohne den Bau einer separaten Unterführung berücksichtigen. Begründung: Seit Jahrzehnten besteht der Missstand, dass die wichtige, auch überregional bedeutsame Wegeverbindung unter der BAB 3 für den Fuß- und Radverkehr gesperrt bleibt. Als "Gateway Gardens" zur Konversionsfläche wurde, bestand die Möglichkeit, dem abzuhelfen. Leider hat die Stadt lieber der Fraport die Exklusivrechte für die Unterführung eingeräumt. Dies ist besonders ärgerlich, weil damit die Fraport ihr Hoheitsgebiet erneut weiter nach Frankfurt hinein verlagert hat. Das Gewerbegebiet "Gateway Gardens" wurde mit der Maßgabe entwickelt, den motorisierten Individualverkehr möglichst gering zu halten. Etwa eine viertel Milliarde Euro wird in die S-Bahn-Verbindung investiert. Da erscheint es geradezu lächerlich, nicht die wenigen Tausend Euro in die Hand zu nehmen, um die Unterführung zu öffnen und so zu einer wesentlichen Steigerung der Attraktivität des Umweltverbundes beizutragen. Gateway Gardens: Derzeit gesperrte Autobahnunterführung Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 18.01.2019, B 6 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.06.2016, V 41 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2016, ST 1182 Anregung vom 04.11.2016, OA 90 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1180 Antrag vom 08.10.2019, OF 1436/5 Anregung vom 25.10.2019, OA 486 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.03.2019 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.03.2019, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 6 dient zur Kenntnis. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 378 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 30. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.04.2019, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 6 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 378 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 6 = Zurückweisung, OA 378 = Annahme) 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.04.2019, TO II, TOP 44 Beschluss: 1. Die Vorlage B 6 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 378 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3910, 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.04.2019 Aktenzeichen: 66 2
Parkplatz: Friedhofsbesucher haben das Nachsehen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2018, OM 3629 entstanden aus Vorlage: OF 298/7 vom 13.08.2018 Betreff: Parkplatz: Friedhofsbesucher haben das Nachsehen Der Praunheimer Friedhofsparkplatz ist bekanntermaßen in einem maroden Zustand. Davon abgesehen sind die Parkplätze in den meisten Fällen von Nicht-Friedhofsgängern belegt. Die Stadt Frankfurt hat nun einen einzigen Stellplatz mit einem Schild "Friedhofsbesucher" gekennzeichnet. Weder der bauliche Zustand noch die Parksituation werden den Friedhofsbesuchern gerecht, gerade im Falle von Beerdigungen. Eine Lösung besonders für ältere und gehbehinderte Besucher sollte gefunden werden. Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass 1. der ganze Parkplatz als Friedhofsparkplatz sichtbar gekennzeichnet wird, 2. regelmäßige Kontrollen durchgeführt werden, 3. der Parkplatz zeitnah grundsaniert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2317
Zeilsheim: Erholungsfläche Spielplatz Coburger Weg/Neu-Zeilsheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3404 entstanden aus Vorlage: OF 745/6 vom 24.07.2018 Betreff: Zeilsheim: Erholungsfläche Spielplatz Coburger Weg/Neu-Zeilsheim Vorgang: OM 1918/17 OBR 6; ST 2308/17 Der Magistrat wird gebeten, a) das in der Vorlage ST 2308 angekündigte Nutzungskonzept zur Umgestaltung der Freifläche des Spielplatzes im Coburger Weg dem Ortsbeirat 6 vorzustellen; b) die während der Ortsbegehung am 27.06.2017 zugesagten Veränderungen der Verkehrswege im Umfeld des Platzes (Entfernung des Parkplatzes vor dem Haus im Coburger Weg 58, Randeinfassung der Bäume als Schutz der Wurzelbereiche, Sperrmarkierungen in den Einmündungen Coburger Weg/Neu-Zeilsheim) umzusetzen (s. auch Protokoll des Ortstermins vom 10.07.2017). Begründung: Zwölf Monate nach der Ortsbegehung am ehemaligen Spielplatz im Coburger Weg hat sich leider nichts getan. Weder wurde das in der Stellungnahme des Magistrats zugesagte Nutzungskonzept entwickelt noch ein Planungsentwurf erstellt. Auch die Verbesserung der Verkehrswege durch Sperrmarkierungen wurde bisher nicht umgesetzt, was insbesondere die Entsorgungsfahrzeuge der FES immer wieder vor große Probleme stellt. Anlage 1 (ca. 207 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.08.2017, OM 1918 Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2017, ST 2308 Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2053 Aktenzeichen: 61 0
B-Plan eingehalten?
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2018, OF 661/1 Betreff: B-Plan eingehalten? Vorgang: M 59/10; M 239/13 In zwei E-Mails von der Aurelis Real Estate Service GmbH vom 4.10.17 und 10.11.17 wird angekündigt, dass geplant ist den Europagarten zeitgleich mit der Bauabnahme in die Baulast der Stadt Frankfurt zu übergeben. In der M59 aus 2010 "1. Bebauungsplan Nr. 850 - Europaviertel West -Teilbereich 2" wird die größe der Parkfläche des Europagarten mit 55.100 qm angegeben. Weder in dieser Planung noch in der M239 aus 2013 "Bebauungsplan Nr. 850 Ä - Europaviertel West - Teilbereich 2 - 1. vereinfachte Änderung" war eine Bebauung innerhalb des Parks vorgesehen. Dennoch befindet sich am nördlichen Rand des Parks ein wohl als Verkaufspavillion mit Aussichtstrum errichtetes Gebäude welches überwiegend gastronomisch genutzt wird. Dies vorangestellt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten die folgenden Fragen zu beantworten: - Wann erfolgt oder erfolgte die Übertragung der Baulast des Europagartens auf die Stadt Frankfurt? - Wie groß ist die Fläche des Parks? - Wie groß ist die Fläche die durch die derzeitige Nutzung (Gastronomie) der Öffentlichkeit nur eingeschränkt zur Verfügung steht? - Verstößt die Bebauung gegen den Bebauungsplan Nr. 850 Ä? - Ist beabsichtigt die Bebauung im Park zu belassen? - Wer trägt ggf. die Kosten für einen Rückbau und das Anlegen von Rasenflächen? - Entstehen an anderer Stelle im Bereich des B-Plans zusätzliche öffentliche Grünflächen zum Ausgleich? - Wer ist, nach der Übertragung der Baulast auf die Stadt, der Eigentümer des Bauwerks? - Welche Nutzung ist zukünftig von Seiten des Magistrats für das Bauwerk vorgesehen? - Rechnet der Magistrat mit Miet- oder Pachteinnahmen für das Gebäude? Wenn ja, in welcher Höhe? - Wird von Seiten des Magistrats daran gedacht, frei zugängliche öffentliche Toiletten zu re alisieren? Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.04.2010, M 59 Vortrag des Magistrats vom 06.12.2013, M 239 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 14.08.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 964 2018 Die Vorlage OF 661/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und PARTEI gegen U.B. (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
Weiter lesenMehr Lebensqualität im Europaviertel II: Europa-Allee endlich als urbanen Boulevard gestalten!
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2018, OF 651/1 Betreff: Mehr Lebensqualität im Europaviertel II: Europa-Allee endlich als urbanen Boulevard gestalten! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Europaallee zur Verbesserung der Aufenthalts- und Lebensqualität für Anlieger und Besucher endlich zu einem urbanen Boulevard umzugestalten, und zwar durch folgende Umbaumaßnahmen (siehe umseitige Abbildung): - Die Häuser der Anlieger werden durch seitliche, verkehrsberuhigte Erschließungsstraßen (Tempo 30 Zonen) erschlossen, in denen auch der Fahrradverkehr gefährdungsfrei abgewickelt wird; - Der sich anschließende Grünstreifen verringert sich auf Grund des Platzbedarfs der U-Bahnrampe auf nunmehr 7,80m, was noch eine hinreichende Aufenthaltsqualität verspricht; - Der Grünstreifen zwischen den durchgehenden Fahrbahnen entspricht nunmehr der Breite der U-Bahntrasse. Abbildung 1 (Anmerkung: Diese Abbildung ist deckungsgleich mit Abbildung 5 der Begründung) Begründung: Mit einer solchen Konzeption könnte für den öffentlichen Raum der Europaallee für die Anlieger und Besucher eine größere Lebensqualität gewonnen werden, die einem breiten, selbstbewussten Boulevard gerecht wird. Die Erschließung muss einerseits feinteilig entlang der Häuser erfolgen und ein dem Quartier entsprechendes Leben ermöglichen. Sie muss andererseits die Funktionen einer Straße gerecht werden, die überörtliche Funktionen erfüllt. Dies ermöglicht der vorgeschlagene Entwurf. Bei der Entscheidung über den Straßengrundriss, also die Breite der Bürgersteige, der Straßen und Radwege sowie der Grünflächen wurden schwerwiegende Fehler gemacht, unter denen die Europaallee heute leidet. Die ursprüngliche Idee zur Gestaltung der Europaallee fußte auf den folgenden Überlegungen: Es sollte eine repräsentative neue Ost-West-Achse entstehen mit dem Charakter eines europäischen Boulevards. (Historisch waren Boulevards repräsentative Straßen auf ehemaligen Befestigungsanlagen oder Eisenbahntrassen, die sich durch eine großzügige Gestaltung des Straßenraums auszeichneten.) Der Idee zur Europaallee lag der Grundriss der Lissaboner "Avenida da Liberdade" zu Grunde. Diese Gestaltungsvorstellung integrierte zwei weitere Prämissen: die einer breiten Frischluftschneise für die Belüftung der Innenstadt mittels des vorherrschenden Westwinds und die der potentiellen Entlastung der Mainzer Landstraße und der Theodor-Heuss-Allee von dem von Westen einströmenden Pendlerverkehren. Es wurde deshalb aus verkehrlichen, klimatischen und gestalterischen Gründen ein Straßenquerschnitt von 60m gewählt. Am östlichen und am westlichen Ende der Straße sollten entsprechend inszenierte Höhepunkte den öffentlichen Raum gestalten. Am östlichen Ende ein Platz mit dem Foyer eines (Musical)Theaters sowie weit sichtbare Wasserspiele und am westlichen Ende durch ein kulturelles Institut. Soweit die ursprüngliche Zukunftsvision für das Europaviertel. Aus all dem wurde mangels Kreativität und Gestaltungswillen des Magistrats nichts! Zunächst zum Straßengrundriss: In den 90er Jahren wurde ein Straßengrundriss geplant, der großen europäischen Boulevards (so der "Avenida da Liberdade") entsprach. Neben 6m breiten Bürgersteigen, was für die Fußgängerfrequenzen und Außengastronomie völlig ausreichend ist, sollten Nebenerschließungsstraßen mit Parkplätzen (Tempo 30-Zonen) und integriertem Radverkehr entstehen. Nach opulenten 12m breiten Grünflächen sollten mittig die beiden durchgehenden zweispurigen Straßen für den Durchgangsverkehr liegen. Abbildung 2 zeigt einen Ausschnitt aus dieser ursprünglich geplanten Konzeption für die öffentlichen Flächen. Abbildung 2 Dieses bewährte Konzept sollte sowohl eine gute Erschließung der anliegenden Gebäude mit ausreichenden Parkplätzen als auch einem verkehrssichern Radverkehr sicher stellen können. Die beiden Seitenerschließungsstraßen sollten als Tempo 30 Zonen ausgewiesen werden. Die 12m breiten Grünräume hätten gleichermaßen als beruhigte Abstandsflächen wie auch als Aufenthaltsflächen für die Anwohner dienen können. Der Durchgangsverkehr wäre in seinen Belastungen reduziert worden. Für die mittlere Verkehrstrennung reicht ein Abstandsstreifen von 1m. Dieses Konzept wurde vom Magistrat der Stadt in den 2000er Jahren aus nicht nachvollziehbaren Gründen über den Haufen geworfen. Stattdessen wurde der in Abbildung 3 ausschnittsweise dargestellte Grundriss beschlossen und ausgeführt. Abbildung 3 Dieser Straßenquerschnitt zeigt deutliche Schwächen und massive Mängel: Zwischen den beiden Straßen (mit ihren Parkplätzen) und den Wohn- und Bürogebäuden liegen 7,50m breite bepflanzte Grünstreifen, die eine direkte Erschließung der Wohn- und Bürogebäude verhindern. Um von den Parkplätzen zu den Gebäuden zu kommen, muss man diese Grünstreifen (Hundeklos!) überqueren. Diese Situation ist für Anlieferungen, Ver- und Entsorgungsfahrzeuge sowie Rettungsdienste unzumutbar. Die Fahrradfahrer werden wieder in die Gefahr gebracht, direkt seitlich an den parkenden Autos vorbeizufahren (Gefahr der sich öffnenden Autotüren). Der straßenmittig liegende Grünstreifen mit 5,70m Breite ist für die Lebensqualität an der Straße völlig unnütz. Die Bürgersteige mit mehr als 7,00m Breite sind angesichts der zu erwartenden Fußgängerfrequenzen überdimensioniert. Zusammenfassend muss gesagt werden, dass dieser Straßenquerschnitt (Grundriss) den Anforderungen an einen Innerstädtischen Boulevard in keiner Weise gerecht wird. Weder unterstützt er die Anforderungen der Anwohner an die Erschließung ihrer Häuser, noch schafft er innerstädtische, urbane Qualitäten. Die wichtige Trennung zwischen langsamen Erschließungsverkehren (Neugierige, Besucher, Anlieger) und dem unausweichlichen Durchgangsverkehr erfolgt nicht. Dieses widerspricht dem Konzept eines urbanen Boulevards. Durch den gegenwärtigen (und für den Stadtteil viel zu spät stattfindenden) Bau der U- Bahn sind die öffentlichen Flächen im östlichen Bereich der Europaallee heute völlig zerstört. Es ergibt sich damit die einmalige Chance, weitgehend kostenneutral (!) über eine optimalere Gestaltung der öffentlichen Flächen in diesem Bereich nachzudenken und die gravierendsten Mängel des Straßenquerschnitts zu korrigieren. Allerdings sieht die für die Zeit nach dem U-Bahnbau beschlossene Straßenplanung (Abbildung 4) eine Fortsetzung der Planungsmängel vor. Abbildung 4 Die Abbildung 4 zeigt die im Jahr 2013 beschlossene Ausführung des Straßenquerschnitts der Europaallee nach der Errichtung der U-Bahn im Bereich der Rampe zur oberirdischen Führung der Trasse. Zwar ist der Straßengrundriss jetzt symmetrisch, aber aus den mangelhaften Erschließungsqualitäten der früheren Planungen haben die Verantwortlichen nichts gelernt. In der Straßenmitte liegt ein für die Anwohner völlig unnützer Grünstreifen mit fast 18m Breite und minderwertiger Erholungsqualität, der für Fußgänger eigentlich nicht erreichbar ist. Der überbreite Fußgängerweg grenzt erneut an einen Grünstreifen, der die Erreichbarkeit der Parkplätze am Straßenrand und die Erschließung der Gebäude massiv behindert. Der Radweg unterliegt der schon beschriebenen Gefährdungssituation durch die ein- und aussteigenden Autofahrer. Diese völlig unzureichende Planung, die die Potentiale der Europaallee nicht ausnutzt, ließe sich unter dem Ziel einer urbanen Qualität des Stadtteils Dank der nach der U-Bahnbaustelle erforderlichen Neugestaltung des Straßenraums heute noch korrigieren. Es könnte noch auf die ursprünglich geplante Konzeption eines urbanen Boulevards zurückgegriffen werden. Abbildung 5 zeigt diese Konzeption, die sich an der ursprünglichen Planung der 90er Jahre orientiert: Abbildung 5 Die Häuser der Anlieger werden wiederum durch seitliche, verkehrsberuhigte Erschließungsstraßen (Tempo 30 Zonen) erschlossen, in denen auch der Fahrradverkehr gefährdungsfrei abgewickelt wird. Der sich anschließende Grünstreifen verringert sich auf Grund des Platzbedarfs der U-Bahnrampe auf nunmehr 7,80m, was noch eine ausreichend Qualität verspricht. Der Grünstreifen zwischen den durchgehenden Fahrbahnen entspricht der Breite der U-Bahntrasse. Hier wird gegenüber der aktuellen städtischen Planung keine Fläche mehr unsinnig verschenkt. Es geht allein um die Nutzbarkeit und Attraktivität des Boulevards für die Anwohner und Besucher. Mit einer solchen Konzeption könnte für den öffentlichen Raum der Europaallee, bei allen Mängeln der Fassadengestaltung der angrenzenden Gebäude, für die Anlieger und Besucher eine größere Lebensqualität gewonnen werden, die einem breiten, selbstbewussten Boulevard gerecht wird. Die Erschließung muss einerseits feinteilig entlang der Häuser erfolgen und ein dem Quartier entsprechendes Leben ermöglichen. Sie muss andererseits die Funktionen einer Straße gerecht werden, die überörtliche Funktionen erfüllt. Dies ermöglicht der vorgeschlagene Entwurf. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 14.08.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 1 am 18.09.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 1 am 30.10.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 27.11.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 1 am 22.01.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenKreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.06.2018, OA 270 entstanden aus Vorlage: OF 184/16 vom 16.05.2018 Betreff: Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 Vorgang: OA 191/17 OBR 16 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Kreuzungsbereich Leuchte/Borsigallee/Vilbeler Landstraße/Triebstraße einen Kreisverkehr einzurichten. Begründung: Im Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64, heißt es unter anderem: "Anmeldungen investiver Bedarfe sind nur zulässig, wenn sie wesentlich und unabweisbar sind, das heißt, sie müssen der Substanzerhaltung oder in besonderem Maße der Zukunftssicherung dienen. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall nicht gegeben." Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Antrag vom 24.10.2017, OA 191, sehr wohl gegeben, denn durch das neu entstehende Baugebiet Leuchte sowie die Vergrößerungspläne des Hessen Centers ist zukünftig mit erheblicher Zunahme des innerörtlichen Verkehrs zu rechnen. Dieser Ziel- und Quellenverkehr sollte gleichmäßig verteilt werden und nicht einseitig die Bürger belasten. Weder die Hahnenkammstraße, Barbarossastraße, Bornweidstraße oder Riedstraße sind geeignet, den Ziel- und Quellenverkehr für das Neubaugebiet mit circa 400 Wohneinheiten und circa 600 bis 700 Pkws aufzunehmen, zumal in den oben genannten Straßen einseitig geparkt werden darf. Die in Bergen-Enkheim ansässige Ingenieurgesellschaft für Verkehr und Stadtplanung mbH hat Mitgliedern des Ortsbeirates 16 klar aufgezeigt, dass a) ein Kreisverkehr an dieser Stelle sehr wohl möglich sowie sinnvoll ist und b) dort ein Kreisverkehr auch mit kleinerem Budget implantiert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.10.2017, OA 191 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1949 Antrag vom 03.04.2024, OF 247/16 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 130 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 06.06.2018 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Verkehrsausschusses am 12.06.2018, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 64 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 270 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung unter Hinweis auf ST 1154/17) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 64 = Zurückweisung, OA 270 = Annahme) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.06.2018, TO II, TOP 31 Beschluss: 1. Die Vorlage B 64 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 270 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung unter Hinweis auf ST 1154/17) Beschlussausfertigung(en): § 2866, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.06.2018 Aktenzeichen: 66 0
Schwanheim: Zufahrt zur Schrimpegasse über Schwarzbachstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3102 entstanden aus Vorlage: OF 674/6 vom 19.04.2018 Betreff: Schwanheim: Zufahrt zur Schrimpegasse über Schwarzbachstraße Der Magistrat wird gebeten, die Schwarzbachstraße ab der Einmündung mit der Straße Alt-Schwanheim in Richtung Schrimpegasse mit Pollern so zu verengen, dass trotz beidseitigem Halteverbot das widerrechtliche Parken nicht mehr möglich ist. Begründung: Weder die Müllabfuhr noch Rettungsfahrzeuge können bei widerrechtlichem Parken in die Schrimpegasse gelangen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1564 Aktenzeichen: 32 1
Quartiersmanagement Bahnhofsviertel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2883 entstanden aus Vorlage: OF 530/1 vom 24.02.2018 OF 531/1 vom 25.02.2018 Betreff: Quartiersmanagement Bahnhofsviertel Der Magistrat wird aufgefordert, nach dem Auslaufen des Bund-Länder-Förderprogramms "Stadtumbau im Bahnhofsviertel" Ende 2017 ein Quartiersmanagement im Stadtteil Bahnhofsviertel im Rahmen des Programms "Aktive Nachbarschaft" einzuführen. Die Entwicklungschancen des Gebiets sollen bewahrt und weiterentwickelt werden, hierfür ist das Programm sehr gut geeignet und hat sich in anderen Quartieren gut bewährt. Das Quartiersmanagement im Bahnhofsviertel soll den sozialen Zusammenhalt im Viertel fördern und durch gezielte Projekte zum Abbau von Konflikten und Spannungen und der Stärkung des sozialen Zusammenhaltes beitragen. Das Quartiersmanagement soll auf vorhandene Strukturen aufbauen und eng mit den ansässigen Initiativen und Akteuren zusammenarbeiten, wie z. B. der Werkstatt Bahnhofsviertel des Fördervereins Bahnhofs- und Gutleutviertel. Begründung: Das Bahnhofsviertel ist ein sozial eher schwacher Stadtteil mit besonderen Risikolagen. Der Benachteiligungsindex des Quartiers liegt mit 83,5 Prozent im Frankfurter Sozialmonitoring 2017 deutlich über dem Frankfurter Durchschnitt. Das Frankfurter Bahnhofsviertel steht seit Jahrzehnten im Fokus lokalpolitischer Überlegungen und bündelt auf engstem Raum sowohl die positiven Aspekte großstädtischer Vielfalt als auch nahezu sämtliche sozialen Problemstellungen eines großstädtischen Lebensraumes. Das Viertel steht im Fokus der Drogenpolitik der Stadt Frankfurt, umfasst die größte Toleranzzone im Sinne der Frankfurter Sperrgebietsverordnung. Es weist eine enorm hohe Arbeitsplatzdichte auf kleiner Fläche auf und ist zugleich Wohnort einer wachsenden, hochgradig differenzierten Bewohnerschaft. Alle diese Funktionen stellen spezifische Ansprüche an den Sozialraum Bahnhofsviertel und alle Gruppen der Gesellschaft haben das Recht auf Teilhabe am öffentlichen Raum. Selbstverständlich ist diese gemeinsame Teilhabe am öffentlichen Raum teilweise konfliktbehaftet und führt nicht nur, aber in besonderem Maße zu Problemen mit den dort wohnenden Menschen. Der Stadtteil steht weiterhin vor großen Herausforderungen. Innerhalb eines Ankommens-und Durchzugsquartiers für Neuzugewanderte besteht gleichzeitig eine hohe Dichte an Haushalten mit sozialen Problemlagen. Überdurchschnittlich ist die Arbeitslosenrate der Bewohnerschaft. 20 Prozent erhalten existenzsichernde Mindestleistungen; dies betrifft insbesondere zwei von fünf Kindern. Obdachlosigkeit ohne Bezug von Leistungen ist hierbei nicht erfasst. Die Wanderungsrate ist auffällig hoch, von vier Einwohnerinnen und Einwohnern sind 2015 mehr als drei zu- oder weggezogen. 70 Prozent der Menschen haben einen Migrationshintergrund, bei den Minderjährigen liegt der Anteil bei knapp 90 Prozent. Ende 2015 waren knapp 6 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner des Quartiers Asylbewerberinnen und Asylbewerber, während es in Frankfurt insgesamt nur 0,6 Prozent sind. Die Wohnnutzung im Bahnhofsviertel wurde mit dem Projekt "Stadtumbau im Bahnhofsviertel" gefördert und es wurde erfolgreich ein Veränderungsprozess zur Umgestaltung des Viertels eingeleitet und umgesetzt. Vor einigen Jahren prägte die Diskussion über Leerstand und Verwahrlosung des öffentlichen Raums die öffentliche Wahrnehmung, während heute die Kriminalität und mangelnde öffentliche Sicherheit die politische Diskussion prägen. Weder eine rein baulich orientierte Stadterneuerung noch rein ordnungspolitische motivierte Maßnahmen der Sicherheitsbehörden können allein dazu beitragen, die genannten Probleme zu lösen. Für die nachhaltige Entwicklung des Viertels ist eine Stärkung des sozialen Zusammenhaltes der vielfältigen Bewohnerschaft notwendig. Zugleich sind konkrete Projekte und Maßnahmen erforderlich, um das Gemeinwesen und die Netzwerke im Bahnhofsviertel zu stützen und zu entwickeln. Es ist dabei zweckmäßig, auf den vorhandenen Strukturen und Erkenntnissen aufzubauen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.06.2018, ST 1002 Antrag vom 02.05.2020, OF 1265/1 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6006 Aktenzeichen: 51
Gastronomie und Einzelhandel auf dem Tel-Aviv-Platz oder Kindertagesstätte
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2524 entstanden aus Vorlage: OF 460/1 vom 19.11.2017 Betreff: Gastronomie und Einzelhandel auf dem Tel-Aviv-Platz oder Kindertagesstätte In Nachbarschaftsforen und im Deutschen Architektur-Forum (http://www.deutsches-architektur-forum.de/forum/showthread.php?t=7642&page= 57) wird darüber diskutiert, dass für das auf dem Tel-Aviv-Platz über dem Tunnelmund geplante Gebäude die Nutzung geändert werden soll. Auf der Plattform competitionline (https://www.competitionline.com/de/projekte/66939) wird das Bauwerk wie folgt dargestellt: ". . Aktuell wird die Nutzung als Kita favorisiert. Die Nachfrage und der Bedarf nach Kinderbetreuungseinrichtungen im Europaviertel ist extrem hoch. Die direkte Anbindung an die Wohngebiete, die entstehende Verkehrsfreiheit und die angrenzende Parklandschaften bieten optimale Voraussetzungen für eine entsprechende Nutzung." Während in allen Planungen und Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern immer von Gastronomie und Einzelhandel in dem Gebäude gesprochen wurde, soll - so wird in diesen Foren berichtet - jetzt eine internationale Kindertagesstätte einziehen. Mit dem Bau soll bereits Anfang 2018 begonnen werden. Die für das vierte Quartal 2017 den Bewohnerinnen und Bewohnern zugesagte Vorstellung der überarbeiteten Planung ist kommentarlos "ausgefallen". Die Wellen der Empörung ob der Entscheidung über die Nutzungsänderung schlagen hoch! Weder im Gallus noch im Europaviertel gibt es einen echten städtischen Platz. Dass Kitas benötigt werden, steht außer Frage, aber eine Kita auf dem Tel-Aviv-Platz wäre das Ende des von den Bewohnerinnen und Bewohnern gewünschten Platzes und einer Belebung am Abend. Auch Familien benötigen nicht nur Wohnungen, sondern eine funktionierende Nachbarschaft und Möglichkeiten zur Vernetzung im Umfeld. Ohne Plätze, Orte der Begegnung und Lokale "um die Ecke" entwickelt sich das Europaviertel mehr und mehr zu einer eintönigen Trabanten-Schlaf-Siedlung, in der die Anonymität in der Nachbarschaft zunehmend Probleme schaffen wird. Gastronomie bietet sich an dieser Stelle geradezu an, wo man freie Sicht auf und über den Park und auf die Skyline der Stadt hat. Die zentrale Lage des Platzes im Schnittpunkt der Wegebeziehungen zwischen den Parks, an den Haltestellen der Stadtbahn und des Busses sowie des kleinen Einkaufszentrums am Übergang zwischen Gallus und Europaviertel ist wie geschaffen dafür, zu einem Ort der Begegnung zu werden. Diese Chance darf nicht durch unpassende Nutzungen vertan werden. Auf der Website für Wettbewerbe und Architektur - competitionline - wird gerade die spektakuläre Lage des Bauwerks angepriesen: "Das Bauwerk wird auf dem Tel-Aviv-Platz Frankfurt a. M. errichtet, welcher sich oberhalb der Unterführung der Europa-Allee befindet und direkt in den Europagarten übergeht. Es handelt sich um das einzige Bauwerk in dieser zentralen Sichtachse. Von Westen wirkt das Gebäude als Brückenbauwerk, von Osten wird es Teil der Platz- und Parklandschaften mit spektakulärem Skylineblick." Diese Lage spricht für Gastronomie, Aufenthaltsmöglichkeiten für alle und nicht dafür, "eine Kita aufzustellen". Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. dem Ortsbeirat mitzuteilen, welche Nutzung für das von der Eberhard Horn Designgruppe auf dem Tunnelmund/Tel-Aviv-Platz zu errichtende Quergebäude vorgesehen ist; 2. die Öffentlichkeit im Gallus und Europaviertel kurzfristig (z. B. durch Presseerklärungen) über den Sachstand zu informieren, um ggf. Gerüchten entgegenzutreten; 3. dem Ortsbeirat mitzuteilen, wie er gedenkt, den Ortsbeirat und die Bevölkerung von Gallus und Europaviertel in Entscheidungen einzubeziehen, die die Möglichkeiten zur Nutzung des Platzes berühren (z. B. Nutzung von Gebäuden/Anlagen u. Ä.); 4. den Beginn des Baus des Quergebäudes sofort zu stoppen, wenn hier zwischenzeitlich eine Umplanung des Gebäudes und/oder Änderungen gegenüber der bisher gegenüber dem Ortsbeirat und den Bürgerinnen und Bürgern kommunizierten Nutzung veranlasst wurde. Den Bausünden und Fehlplanungen, die das Europaviertel auszeichnen, sollte hier nicht noch eine weitere hinzugefügt werden. Begründung: Im Deutschen Architektur-Forum diskutieren in der Regel gut informierte und zum Teil auch fachlich versierte Menschen. Die bisher zum Europaviertel über dieses Forum verbreiteten Informationen waren korrekt. Insofern wird dieser Aussage - Kita statt Gastronomie - große Bedeutung beigemessen. Vor diesem Hintergrund sind viele Bewohnerinnen und Bewohner alarmiert und aufgebracht - auch Eltern! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST 714 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 10.04.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 61 0
Grundstückstausch für die Liegenschaft Bessemerstraße 7
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2017, OM 2463 entstanden aus Vorlage: OF 149/16 vom 13.11.2017 Betreff: Grundstückstausch für die Liegenschaft Bessemerstraße 7 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten seitens der Stadt Frankfurt bestehen, um in Zusammenarbeit mit dem Islamischen Informations- und Serviceleistungen e. V. (IIS) einen Grundstückstausch für die von diesem erst kürzlich erworbene Liegenschaft Bessemerstraße 7 herbeizuführen. In eine solche Untersuchung soll auch das kürzlich von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung beschlossene interkommunale Gewerbegebiet am Roten Graben zwischen Frankfurt-Fechenheim und Maintal im Hinblick darauf einbezogen werden, inwieweit dort dem Moscheeverein ein geeignetes Tauschgrundstück angeboten werden kann, das sowohl über die gewünschte bebaubare Fläche sowie Parkmöglichkeiten für etwa 200 Kraftfahrzeuge verfügt. Soweit der Magistrat über andere entsprechend große Grundstücke mit ausreichend darstellbaren Parkplätzen verfügt, sollen auch diese einer Prüfung unterzogen werden. Begründung: Nachdem der IIS e. V. laut eigenen Aussagen mit jeweils durchschnittlich 450 Besuchern zu den regelmäßigen Freitagsgebeten und während des Fastenmonats Ramadan sowie den weiteren islamischen Feiertagen rechnet, wird die schmale Bessemerstraße mitsamt der umliegenden Wohnbebauung voraussichtlich an mindestens 80 Tagen im Jahr mit Großveranstaltungen erheblich belastet. Hinzu kommt noch die regelmäßige, tägliche Besucherfrequenz aufgrund von Seminaren, sonstigen Veranstaltungen sowie den üblichen kulturellen Aktivitäten einer Moscheegemeinde. Weder ist das vom IIS e. V. erworbene Grundstück mit seiner Größe von etwa 2.000 Quadratmetern für den vom Moscheeverein angestrebten Nutzungsumfang geeignet noch kann die beengte Bessemerstraße den Verkehrsfluss der Besucherinnen und Besucher aufnehmen (An- und Abfahrt mit dem Pkw). Auch stehen keine ausreichenden Parkmöglichkeiten im ohnehin bereits stark frequentierten Viertel zwischen Hessen-Center, Borsigallee und dem Autobahnende A 66 sowie dem Unterzentrum Victor-Slotosch-Straße zur Verfügung. Und dies trotz des bewirtschafteten Parkraums der umliegenden Lebensmittel- und Discountermärkte sowie des Hessen-Centers. Unabhängig von der Verkehrsproblematik ist die Beeinträchtigung der direkt angrenzenden, hoch verdichteten Wohnbebauung (Bücher-Areal) durch die aus dem Moscheebetrieb resultierende Lärmbelastung (alleine im Fastenmonat Ramadan 30 Tage am Stück nach Sonnenuntergang, im Juni ab ca. 21:30 Uhr) nicht verhältnismäßig und kann den umliegenden Anwohnern daher unmöglich zugemutet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2018, ST 637
Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.10.2017, OA 191 entstanden aus Vorlage: OF 138/16 vom 20.09.2017 Betreff: Kreisverkehr für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. im Kreuzungsbereich Leuchte/Borsigallee/Vilbeler Landstraße/Triebstraße einen Kreisverkehr einzurichten; 2. den Durchgangs- und Pendlerschleichverkehr im Verlauf Leuchte/Fritz-Schubert-Ring/Im Sperber/Röhrborngasse/Marktstraße bzw. Marktstraße/Am Königshof/Fritz-Schubert-Ring/Leuchte durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Begründung: Durch das neu entstehende Baugebiet Leuchte sowie die Aktivitäten des Hessen Centers ist zukünftig mit erheblicher Zunahme des innerörtlichen Verkehrs zu rechnen. Dieser Ziel- und Quellenverkehr sollte gleichmäßig verteilt werden und nicht einseitig die Bürger belasten. Weder die Hahnenkammstraße, Barbarossastraße, Bornweidstraße oder Riedstraße sind geeignet, den Ziel-und Quellenverkehr für das Neubaugebiet mit circa 400 Wohneinheiten und circa 600 bis 700 Pkws aufzunehmen, zumal in den oben genannten Straßen einseitig geparkt werden darf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 Antrag vom 16.05.2018, OF 184/16 Anregung vom 05.06.2018, OA 270 Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 532 Antrag vom 03.04.2024, OF 247/16 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 130 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 01.11.2017 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 191 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung unter Hinweis auf ST 1154) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2042, 16. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 05.12.2017 Aktenzeichen: 66 0
Folgen der kurzfristig festgelegten, geänderten Abfolge der Umbauarbeiten auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Hügelstraße und Weißem Stein bzw. zwischen Körberstraße und Klarastraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2017, OF 344/9 Betreff: Folgen der kurzfristig festgelegten, geänderten Abfolge der Umbauarbeiten auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Hügelstraße und Weißem Stein bzw. zwischen Körberstraße und Klarastraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Unter Berücksichtigung der Tatsachen, dass - nach den bisherigen Planungen der maximale Zeitraum für Vollsperrungen jenseits der Körberstraße nur 15 Tage (BA 3), sonst lediglich 8 Tage (BA 2) bzw. 9 Tage (BA 4) umfasste, - diese Vollsperrungen jeweils nur einen kleinen Abschnitt zwischen zwei Querstraßen umfassten, - die Einzelhandelsgeschäfte an der Eschersheimer Landstraße somit zu jederzeit während der Umbauphase mit geringem Aufwand erreichbar waren, - den betroffenen Einzelhändlern die Umbaupläne in deren ursprünglicher Form so rechtzeitig bekannt gegeben worden waren, dass sie sich - im Rahmen des Möglichen - darauf einstellen konnten, - nunmehr kurzfristig eine Änderung des Bauablaufs beschlossen wurde, die eine Vollsperrung zwischen Körberstraße und der Klarastraße von fast drei Monaten Dauer vorsieht, - die dafür vorgesehene Umleitungsstrecke für den Bereich Eschersheimer Landstraße jenseits der Klarastraße in nördlicher Richtung derartig umständlich ist, dass sie faktisch gleichbedeutend mit einer Fortsetzung der Vollsperrung bis zur Straße Am Lindenbaum ist, - die Änderung so kurzfristig erfolgte, dass die Gewerbetreibenden an der Eschersheimer Landstraße keine Chance hatten, sich auf dieses Ausmaß der Vollsperrungen einzurichten, - mit einem großflächigen Sterben der Einzelhandelsgeschäfte gerechnet werden muss, wird der Magistrat aufgefordert, 1. unverzüglich das ursprüngliche Sperrungskonzept mit den kleinräumigen Umfahrungen wieder aufzunehmen, 2. innerhalb dieses Sperrungskonzepts für eine maximale Beschleunigung der Bauarbeiten Sorge zu tragen, 3. die Gewerbetreibenden für alle Maßnahmen, die im Hinblick auf die Änderung des Bauablaufs vorgenommen wurden, zu entschädigen, 4. die "unvorhersehbaren Umstände im Baugrund" sowie 5. die angeführten "negativen verkehrlichen Auswirkungen" zu erklären. Begründung: Die Auswirkungen des nunmehr vorgesehenen Bauablaufs überschreiten die Duldungspflicht der Gewerbetreibenden deutlich. Diese sind unmittelbar in ihrer Existenz bedroht. Besonders unerfreulich ist, dass damit die Nahversorgung der Bevölkerung im Umkreis akut gefährdet ist. Eine Wiederherstellung der Nahversorgungssituation nach Abschluss der Bauarbeiten durch Neuanfänge ist angesichts der ohnehin schwierigen Lage an der Eschersheimer Landstraße nicht zu erwarten. Wenn man bedenkt, dass in den letzten Jahren viele Eingriffe in den Baugrund erfolgten, vermögen die für die Änderung des Bauablaufs angeführten Argumente nicht zu überzeugen. Entweder hat die Stadt ihre Pflicht zur Dokumentation des Vorgefundenen vernachlässigt, oder die vorhandenen Daten wurden den Unternehmen nicht zur Verfügung gestellt bzw. von diesen nicht im gebotenen Maße berücksichtigt. Ebenso wenig überzeugt der allgemeine Hinweis auf "negative verkehrliche Auswirkungen" der bisherigen Konzeption. Weder ist erkennbar, inwieweit beispielsweise der massive Rückstau auf der Eschersheimer Landstraße stadtauswärts vor der Hügelstraße im abendlichen Berufsverkehr durch die Änderung des Bauablaufes beseitigt werden könnte, noch äußert sich der Magistrat dazu, wie die sich aus der jetzigen Konzeption ergebende Blockade der Dehnhardtstraße vor der Kreuzung Am Lindenbaum vermieden werden kann. Hier handelt es sich um eine sehr deutlich bemerkbare negative verkehrliche Auswirkung. Faktisch wird damit nur eine Verlagerung der Belastungen auf andere Teile der Bevölkerung erreicht, nicht jedoch eine Lösung. Diese wäre nur durch eine massive Beschleunigung der Bauarbeiten selbst zu ermöglichen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.08.2017, OF 330/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 9 am 24.08.2017, TO I, TOP 34 Die Vorlage OF 344/9 wird zum gemeinsamen Antrag von FDP und BFF erklärt. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 330/9 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 344/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und BFF (= Annahme)
Partei: FDP
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Straßenbeleuchtung an der Nidda (Eschersheim)
An der Nidda zwischen Niedwiesenstraße und der Niddaseite wo Restaurant Speisekammer liegt, gibt es nirgends Beleuchtung. Weder an dem Fahrradweg/Spazierweg noch an der Brücke. Das ist ein sehr beliebtes Ausflugsziel vor allem in den langen Sommernächten aber auch im Herbst/Winter geht man bei wärmeren Temperaturen gerne dort spazieren. Außerdem ist es eine belebte Pendelstrecke für Fahrradfahrer, die mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren. Es wäre schön, wenn man dort Straßenbeleuchtung anbringen würde.
Ort für die Würde Des Menschen Ist Unantastbar
Ich schlage vor eine Öffentlichkeitsbeteiligung zum neuen Standort des „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ Schriftzugs zu erarbeiten. Weder der OB noch Justizminister (vgl. https://www.fr.de/frankfurt/neuer-ort-fuer-schriftzug-von-fritz-bauer-in-frankfurt-gesucht-93148216.html) sollten entscheiden, sondern die Bürgerinnen und Bürger! In der Beteiligung sollte man Vorschläge sammeln, ob der Schriftzug an den Neubau oder einen anderen, prominenteren Ort, kommt oder ob es einen zweiten Schriftzug braucht und welcher Künstler damit zu beauftragen ist.
Kein Geld mehr von der Mainova AG für den Lobbyverband "Zukunft Gas" – Stattdessen mehr Geld für Solar und Wind auf Dächer und Flächen in Frankfurt!
Der sich mehrheitlich im Besitz der Stadt Frankfurt befindende Energieversorger Mainova AG ist Mitglied im Lobbyverband „Zukunft Gas“. Damit tragen die Stadt Frankfurt und die Kundinnen und Kunden der Mainova AG zur Finanzierung dieser Lobbyorganisation, die sich für den andauernden und sogar verstärkten Einsatz von fossilem Gas einsetzt, bei. Die Stadtverordnetenversammlung hat entschieden, dass Frankfurt bis 2035 klimaneutral werden soll: die Mitgliedschaft eines städtischen Unternehmens in einem Lobbyverband, der den Bau neuer Gasinfrastruktur und den langfristigen Einsatz von fossilem Gas propagiert, verträgt sich nicht mit dieser Beschlusslage. Dieser Verband übt politischen Einfluss auf Parlamente und Regierungen aus und beeinflusst die öffentliche Meinung zugunsten seines Geschäftsmodells. Der Verein arbeitet z. B. massiv gegen das Aus von fossilen Energieträgern bei Heizungen. Mit seinem Einfluss und seiner PR-Arbeit ist „Zukunft Gas“ mitverantwortlich dafür, dass die Bundesrepublik jahrzehntelang auf fossiles Gas aus Russland setzte und der Einfluss von Gazprom auf die deutsche Politik sehr hoch war. Woher kommt das Geld, mit dem der Verband diesen Einfluss finanziert? Zum Teil von der Mainova AG, also der Stadt Frankfurt und den Bürgerinnen und Bürgern aus der Rhein-Main-Region. Die Einflussnahme des Lobbyverbandes „Zukunft Gas“ führt dazu, dass die Verbrennung von klimaschädlichem fossilem Gas zum Heizen und zur Stromerzeugung eine derart große Rolle spielt. Dadurch beteiligen wir uns an der Destabilisierung unseres Klimas und der ökologischen Zerstörung von Lebensgrundlagen in der Umgebung der Gasförderstätten in aller Welt. Dabei ist inzwischen genug Wissen und Evidenz über die Vorteile erneuerbarer Energien vorhanden.[1] Weder fossiles Erdgas noch Wasserstoff sind sinnvolle Alternativen im Kontext der Wärmewende. Der Einsatz von grünem (oder gar blauem) Wasserstoff ist energetisch ineffizient und viel zu teuer. Außerdem ist es sehr unsicher, ob Wasserstoff zukünftig in ausreichenden Mengen zur Wärmeversorgung (als Importprodukt) zur Verfügung steht.[2] Auch der Magistrat der Stadt Frankfurt bestätigte auf eine Anfrage, dass derzeit „keine seriöse Einschätzung“ abgegeben werden kann, ob jemals genügend Wasserstoff bereitgestellt werden kann. Wir wissen: erneuerbare Energien stehen zur Verfügung und sind kostengünstiger! Zudem wirbt „Zukunft Gas“ auch für die Produktion von Wasserstoff aus fossilem Gas: in puncto Effizienz und Klimaschädlichkeit ist das verheerend! Empörend ist zudem, dass die Mainova AG auch auf Anfrage von Stadtverordneten und Journalistinnen bisher nicht dazu bereit war, die Summe ihrer Zahlungen an „Zukunft Gas“ zu veröffentlichen. Mittels der Mitgliedschaft der Mainova AG in diesem Lobby-verband finanzieren die Stadt Frankfurt und die Kundinnen und Kunden der Mainova AG letztlich die Werbung und PR-Kampagnen im Sinne der großen Gaskonzerne. Deshalb fordern wir: die Mainova AG muss aus der Lobbyorganisation “Zukunft Gas” austreten! In dem Verband "Zukunft Gas" sind einige der klimaschädlichsten Konzerne wie Shell und Wintershall DEA vertreten, Gasspeicher-Konzerne wie RAG Austria AG, Gashändler wie die Central European Gas Hub AG und Wingas, welches bis Ende November 2022 zum russischen Konzern Gazprom Germania gehörte. Dazu kommen weitere Gasinfrastruktur-unternehmen in Deutschland sowie viele große und kleine kommunale Energieversorger und Stadtwerke. Der Aufsichtsratsvorsitzende von „Zukunft Gas“ heißt Friedbert Pflüger, ehemals hochrangiger CDU-Politiker und Mitarbeiter im Kanzleramt, dann Lobbyist und Berater für Gazproms North Stream. Der Verband ist somit bestens auch mit der russischen Gaswirtschaft vernetzt, betreibt Lobbyarbeit für seine Mitgliedsunternehmen und führt vor allem PR-Kampagnen und „Greenwashing“-Erzählungen über "klimaneutrale Gase" und "Gas als Brückentechnologie" durch. "Zukunft Gas" arbeitet mit allen verfügbaren Mitteln daran, dass sich die Bundesregierung, die Landesregierungen und viele Kommunen auch weiterhin für fossiles Gas und somit gegen die Zukunft entscheiden. „Wir sind die Stimme für die Gas- und Wasserstoffwirtschaft“, schreibt „Zukunft Gas“ auf ihrer Website. Wir wollen hingegen, dass die Mainova AG mit anderen eine Stimme für erneuerbare Energien und für die Einhaltung des Pariser Klimaabkommens bildet! Wir fordern: Kein Geld mehr von der Mainova AG für „Zukunft Gas“! Austritt der Mainova AG aus dem Lobbyverband „Zukunft Gas“! Quellen: [1] Brauers, Hanna, Braunger, Isabell, Hoffart, Franziska, Kemfert, Claudia, Oei, Pao-Yu, Präger, Fabian, Schmalz, Sophie, & Troschke, Manuela. (2021). Ausbau der Erdgas-Infrastruktur: Brückentechnologie oder Risiko für die Energiewende? (Version 1.0, Deutsch) (1.0, pp. 1–11). Scientists for Future Germany. https://doi.org/10.5281/zenodo.4474498. [2] Clausen, Jens; Huber, Michael; Linow, Sven; Gerhards, Christoph; Ehrhardt, Helge; Seifert, Thomas (2022). Wasserstoff in der Energiewende – unverzichtbar, aber keine Universallösung. Policy Paper der Scientist for Future. Berlin.
Abendbeleuchtung im Günthersburgpark/Ostpark
Gerade in der Lockdownzeit ist frische Luft nach dem Arbeit im Homeoffice enorm wichtig. Ebenso ist Sport notwendig, um die Abwehrkräfte zu mobilisieren. Um in den Parks sicher zu joggen/spazieren zu gehen ist es in der dunklen Jahreszeit notwendig die Parkrund zu beleuchten! Weder im Günthersburgpark, noch im Ostpark ist eine beleuchtete Runde möglich! Ich denke, die Läufer/Spaziergänger würden sich auch mit Spenden beteiligen! (Z.B. per Crowdfunding einzusammeln!?)
Obdachlose/Betrunkene/Bettler sollten die Zeil verlassen!
Die Zeil wird immer ekelhafter! Es entwickelt sich immer mehr zum Treffpunkt für Obdachlose Alkoholiker, die dann im eigenen Urin einschlafen. Das dies nicht nur ekelhaft anzuschauen ist, hinzu kommt auch der Gestank. Mit Familie und Kindern kann man dort nicht mehr entlang. Die Stadt Frankfurt verliert immer mehr an Ruf. Weder Einkaufen noch Essen macht noch Spaß. Diese Herrschaften sollten gebeten werden, zumindest die Zeil zu räumen.
Deutschherrnbrücke -> Barrierefreiheit
Weder für Rollstuhlfahrer, noch mit Kinderwagen oder für ältere Radfahrer ist die Deutschherrnbrücke barrierefrei nutzbar. Eine Idee wären Aufzüge, wie z.B. beim Eisernen Steg.
Erst recht bei Corona. Menschen ohne Obdach: Runter von der Straße – raus aus der B- Ebene - rein in die Hotels!
Bleiben Sie zuhause, wahren Sie Distanz! So lautet die dringende, ständig wiederholte Aufforderung angesichts der Coronainfektionen. Hunderte Obdachlose in Frankfurt haben keine Möglichkeit sich in ein Zuhause zurückzuziehen. Sie leben auf der Straße, viele von ihnen sind gesundheitlich angeschlagen. Durch das Zurückfahren des öffentlichen Lebens sind sie ihrer wenigen Einkommensmöglichkeiten wie Flaschensammeln und Betteln beraubt. Hilfsstrukturen sind in der aktuellen Situation überlastet oder drohen geschlossen zu werden. In dieser Lage fordern wir die Stadt Frankfurt dringend auf, dem Beispiel Londons folgend, die sofortige Unterbringung Obdachloser in Hotels zu veranlassen. Das bedeutet Schutz für die Betroffenen, deren Grundversorgung ebenfalls garantiert werden muss. Zudem fordern wir, sämtliche Sammelunterkünfte aufzulösen und die dort untergebrachten Menschen gleichfalls in den leerstehenden Hotels unterzubringen. Diese vorübergehende Hotelunterbringung darf nicht damit enden, dass die bisherigen, skandalösen Zustände wieder aufgenommen werden. Corona macht deutlich: so wie es ist, kann es nicht weitergehen! Weder das Leben auf der Straße, noch die Unterbringung von Obdachlosen und Geflüchteten in Sammelunterkünften ist menschenwürdig.
Tempo 30 flächendeckend in der Stadt
Weniger Tempo aber nicht langsamer! Innerhalb geschlossener Ortschaften wird der Verkehr und damit die Reisezeit von vielen Faktoren beeinflusst: ständiges Stop-and-Go, wechselnde Geschwindigkeitsbegrenzungen und Staus. Das führt dazu, dass wir in Städten deutlich langsamer fahren als die zugelassenen 50 km/h. Entgegen aller Vorurteile ist man bei einer Basisgeschwindigkeit von Tempo 30 keinesfalls länger unterwegs. Denn der Verkehr fließt durch weniger Stop-and-Go-Phasen, weniger Staus flüssiger und gleichmäßiger. Das zeigen Erfahrungen und Studien aus England: Weder mit dem Auto noch mit dem Öffentlichen Verkehr, hat sich die Reisezeit nach der Einführung von Tempo 30, bzw. 20 Meilen pro Stunde, als Basisgeschwindigkeit verlängert. Der befürchtete Stillstand bleibt gerade auch deshalb aus, weil nicht auf ständig wechselnde Tempolimits geachtet werden muss. Und dort, wo es notwendig ist, können höhere Geschwindigkeiten zugelassen werden, wenn der Bedarf und die Sicherheit nachgewiesen werden. Deshalb fordern wir Tempo 30 als konstante Basisgeschwindigkeit überall dort, wo Tempo 50 nicht zwingend notwendig ist. Tempo 30 - ein Thema für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer Familie auf dem Zebrastreifen Tempo 30 ist nicht nur ein Thema für Autofahrerinnen und Autofahrer. Es erhöht die Sicherheit für alle und sorgt für mehr Gleichberechtigung zwischen den verschiedenen Verkehrsteilnehmern. Gerade die ungeschützten Fußgänger und Radfahrer profitieren von Tempo 30. Bei Tempo 30 lassen sich die Straßen leichter überqueren. Auto- und Radverkehr harmonieren besser, da Tempo 30 die Kommunikation zwischen den einzelnen Verkehrsteilnehmern erleichtert. Auch deshalb, weil sich die Geschwindigkeiten annähern und sich die Eindrücke und Informationen, die wir als Verkehrsteilnehmer aufnehmen, bei einem niedrigeren Tempo besser verarbeiten lassen. Das fördert ein gleichberechtigtes Miteinander Aller. Nicht zu Letzt genießen Sie als Anwohnerinnen und Anwohner direkt die Vorteile von Tempo 30, da der Verkehrslärm deutlich reduziert wird. Was heißt denn Basisgeschwindigkeit - Wir haben doch schon so viele Tempo 30-Zonen! Gerade weil es so viele Tempo 30-Zonen gibt, ist die Verkehrslage oft unübersichtlich und schwer nachvollziehbar. Ständig wechselnde Geschwindigkeitsbegrenzungen zwischen Tempo 30 und Tempo 50 erfordern eine erhöhte Aufmerksamkeit und Konzentration, vor allem von Autofahrerinnen und Autofahrern. Tempo 30 als Basisgeschwindigkeit schafft Klarheit und Übersichtlichkeit. Bislang muss nachgewiesen werden, warum die Geschwindigkeit auf bestimmten Strecken oder in einzelnen Gebieten von Tempo 50 auf Tempo 30 abgesenkt werden soll. Dies ist zum Beispiel in Wohngebieten oder vor Schulen der Fall. Das führt zu ständig wechselnden Tempolimits in unseren Ortschaften. Gerade kurze Strecken mit Geschwindigkeitsbegrenzung sind durch die vielen Verkehrsschilder unübersichtlich und finden nur selten die erforderliche Akzeptanz. Tempo 30 als Basisgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften ist ein klares Bekenntnis für mehr Sicherheit und Lebensqualität in unseren Städten und Dörfern, nicht nur direkt vor der Schule, sondern überall dort, wo wir unterwegs sind und uns aufhalten. Eine Änderung der Straßenverkehrsordnung - die Tempo 30 als Basisgeschwindigkeit innerorts vorsieht – bewirkt viel: Mehr Klarheit im Straßenverkehr, ein flüssiger Verkehrsablauf und damit auch mehr Akzeptanz. Tempo 30 für mehr Verkehrssicherheit Jeden Tag verunglücken 570 Menschen bei Verkehrsunfällen in unseren Städten und Dörfern. Gerade Fußgänger und Radfahrer sind im Straßenverkehr einem hohen Risiko ausgesetzt. In lebendigen Orten passiert viel Unvorhergesehenes und man muss plötzlich stoppen: Ein Ball rollt auf die Straße, ein Fußgänger überquert unvermutet die Kreuzung oder ein Radfahrer wird beim Abbiegen zu spät gesehen. Bei Tempo 30 ist die Chance, rechtzeitig zu halten wesentlich höher. Schon nach 13,3 Metern kommt der Pkw zum Stehen. Ein Auto, das mit Tempo 50 unterwegs ist, prallt nach dieser Strecke mit voller Geschwindigkeit auf eine Person oder einen Gegenstand - trotz bester Absichten. Bremsweg bei Tempo 50 und Tempo 30 im Vergleich Ein Beispiel: 14 Meter vor Ihrem Auto springt ein Kind auf die Fahrbahn. Mit Tempo 30 kommt ihr Auto noch rechtzeitig zum Stehen. Bei Tempo 50 sind sie nahezu mit voller Geschwindkeit unterwegs, da bereits der Reaktionsweg, also die Strecke, die sie zurücklegen, bevor Sie reagieren und auf die Bremse treten, 13,9 Meter beträgt. Ein Zusammenstoß ist nicht vermeidbar. Kommt es zu einem Zusammenprall, sind die Überlebenschancen einer Person bei einem Unfall mit Tempo 30 mit 70 bis 80 Prozent wesentlich höher, als bei einem Zusammenstoß mit Tempo 50. Bei dieser Geschwindigkeit sterben acht von zehn Menschen. Wir fordern Tempo 30 – für weniger Verkehrstote und Schwerverletzte im Straßenverkehr – zum Schutz von uns allen! Tempo 30 für mehr Ruhe Verkehrslärm gehört zu den am stärksten empfundenen Lärmbelastungen, denen wir täglich ausgesetzt sind: 55 Prozent der Deutschen fühlen sich durch Straßenlärm belästigt. Häufig können Balkone und Terrassen nicht genutzt werden. Verkehrslärm stört Entspannung, Erholung und Gespräche. Und Lärm macht krank: Wer dauerhaft von Lärm geplagt ist, dem drohen Herz- und Kreislauferkrankungen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit hat einen maßgeblichen Einfluss auf die Entstehung von Verkehrslärm. Eine Reduzierung des Tempolimits auf 30 km/h innerorts senkt die Lärmbelastung erheblich. Zum einen sind langsamere Autos leiser. Im Geschwindigkeitsbereich von 50 km/h sind neben den Motorengeräuschen auch die Reifen-Fahrbahn-Geräusche, kurz Rollgeräusche, deutlicher ausgeprägt. Ab ca. 50 km/h werden sie bei Pkw sogar zur hauptsächlichen Ursache für Lärm. Die Absenkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert den Lärm der Fahrzeuge im Durchschnitt um rund 2 bis 3 dB(A). Eine Absenkung um 3 dB(A) wird dabei von uns Menschen wie die Halbierung der Verkehrsmenge wahrgenommen. Kurz gesagt: 50 Autos, die mit Tempo 50 unterwegs sind, sind ebenso laut wie 100 Autos, die Tempo 30 fahren. Zum anderen verstetigt sich der Verkehrsfluss durch die die Einführung von Tempo30 als Basisgeschwindigkeit. Unnötige Brems- und Beschleunigungsvorgänge werden vermieden, was insgesamt den so genannten Vorbeifahrpegel um bis zu 7 dB(A) reduzieren kann. Daneben bestimmt die Fahrbahnoberfläche in starkem Maße den Straßenverkehrslärm. So sinkt der Lärmpegel auf Pflasterstraßen bei Tempo 30 statt Tempo 50 um mindestens 3 dB(A), im besten Fall sogar bis zu 5 dB(A). Tempo 30 bewegt mehr als Sie denken -Weniger Verkehrstote und Schwerverletzte -Die Kosten für den laufenden Erhalt der Verkehrsanlagen sinken, zum Beispiel für Schilderwartung, da weniger Verkehrsschilder notwendig sind. Auf Dauer fallen weniger Kosten für Ampelschaltungen an, da sich der Verkehr verstetigt. -Mehr Klarheit und Übersichtlichkeit im Straßenverkehr, da Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht ständig wechseln -Weniger Staus, ein flüssiger und gleichmäßiger Verkehrsablauf -Weniger Verkehrslärm -Mehr Lebensqualität Setzen Sie ein Zeichen für Tempo 30!
Bitte im Westen auch hundetütenspender aufstellen
Wir haben früher im Westend gewohnt und im grüneburgpark gab es überall Hundetütenspender. Jetzt wohnen wir in Höchst und mussten feststellen, dass es hier nirgendwo welche gibt. Weder im Stadtpark noch an der nidda oder am Main. Ich finde es unmöglich, dass es Tüten nur in den puschen Vierteln gibt. Und eine Folge davon ist, dass wirklich überall Hundescheisse herum liegt. Wir haben selbst einen Hund und nehmen zwar immer Tüten mit aber viele machen dies leider nicht.