Meine Nachbarschaft: Bertha-von-Suttner-Ring
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Vorlagen
Stichweg Letzter Hasenpfad/Sachsenhäuser Landwehrweg/Erstes Wartegäßchen instand setzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7592 entstanden aus Vorlage: OF 1533/5 vom 03.10.2025 Betreff: Stichweg Letzter Hasenpfad/Sachsenhäuser Landwehrweg/Erstes Wartegäßchen instand setzen Der Magistrat wird gebeten, den Stichweg Letzter Hasenpfad/Sachsenhäuser Landwehrweg/Erstes Wartegässchen so instand zu setzen, dass alle Notwendigkeiten erfüllt sind, um den Weg als Schulweg deklarieren zu können. Begründung: Bei einem Vor-Ort-Termin am 29.08.2025 wurde erneut festgestellt, dass der Stichweg als wichtige Verbindungsachse im Stadtteil erhebliche Mängel aufweist. Aufgrund seiner Funktion als zentraler Verbindungspunkt ist eine vollumfängliche Instandsetzung zwingend erforderlich. Besonders hervorzuheben ist, dass dieser Weg von zahlreichen Schülerinnen und Schülern täglich genutzt wird. Um die Sicherheit und Verlässlichkeit des Schulwegs dauerhaft zu gewährleisten, ist es notwendig, den Stichweg offiziell als Schulweg auszuweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Schulbus für den Lerchesberg einrichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7593 entstanden aus Vorlage: OF 1534/5 vom 03.10.2025 Betreff: Schulbus für den Lerchesberg einrichten Der Magistrat wird gebeten, für den Lerchesberg einen Schulbus einzurichten. Begründung: Seit nunmehr fünf Jahren wird der Stichweg Letzter Hasenpfad/Wartegäßchen nicht als offizieller Schulweg anerkannt. Der derzeit deklarierte Weg führt in Richtung Louisa Bahnhof und anschließend wieder über den Sachsenhäuser Landwehrweg zurück. Für die betroffenen Kinder bedeutet dies einen erheblichen Umweg mit starker körperlicher Belastung und ist weiter als die zulässigen zwei Kilometer Laufweg. Ein Schulbus ist daher einzusetzen, um den Kindern einen sicheren und zumutbaren Schulweg zu ermöglichen. Zugleich entlastet dies auch die Eltern, die derzeit gezwungen sind, ihre Kinder individuell zu begleiten oder mit dem Auto zu fahren. Der Einsatz eines Schulbusses ist somit sowohl unter Sicherheitsaspekten als auch im Sinne einer familienfreundlichen Infrastruktur geboten. (Bild aus der App Karten als Beispiel für einen Schulweg von 3km -> 2 km max. Laufweg sind bei kleinen Kindern angedacht) Quelle: App Apple Karten Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Angebot der Buslinie 35
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6192 entstanden aus Vorlage: OF 1268/5 vom 11.11.2024 Betreff: Angebot der Buslinie 35 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Route der Buslinie 35 erweitert werden kann, sodass auch die S-Bahn-Station "Stresemannallee", die Heimatsiedlung oder die Tiroler Straße angebunden werden. Begründung: Die Buslinie 35 führt von der Haltestelle "Stresemannallee/Mörfelder Landstraße" über die Karlsbader Straße, Gablonzer Straße, Lerchesbergring zum Lerchesberg. Es handelt sich lediglich um fünf Haltestellen. Der Bus fährt regelmäßig zweimal die Stunde, im Berufsverkehr zwischen 06:00 Uhr und 07:00 Uhr dreimal und zwischen 07:00 Uhr und 08:00 Uhr viermal. Es ist zu beobachten, dass der Bus, insbesondere während des Tages, nur gering ausgelastet ist. Um die Auslastung zu verbessern und gleichzeitig die Anbindung des Bischofsweges und des Lerchesberges nicht zu verschlechtern, sollte geprüft werden, ob die Buslinie erweitert werden kann und hierdurch zugleich die S-Bahn-Station "Stresemannallee", die Heimatsiedlung oder die Tiroler Straße besser angebunden werden könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 514 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1
Beleuchtung des Weges zwischen dem Abenteuerspielplatz Wildgarten und den Tennisplätzen des Vereins SchwarzWeiß e. V. und des Letzten Hasenpfades zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Erstes Wartegäßchen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6201 entstanden aus Vorlage: OF 1288/5 vom 27.11.2024 Betreff: Beleuchtung des Weges zwischen dem Abenteuerspielplatz Wildgarten und den Tennisplätzen des Vereins Schwarz-Weiß e. V. und des Letzten Hasenpfades zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Erstes Wartegäßchen Vorgang: M 152/24; OM 4440/23 OBR 5; ST 227/24; OM 4665/23 OBR 5; ST 1587/24 Der Magistrat wird erneut gebeten, sowohl am Weg zwischen dem Abenteuerspielplatz Wildgarten und den Tennisplätzen des Vereins Schwarz-Weiß e. V. als auch am Letzten Hasenpfad zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Erstes Wartegäßchen eine insektenfreundliche Beleuchtung zu installieren. Es ist nicht ersichtlich, aus welchem Grund die Beleuchtung eines Radweges durch den Stadtwald mit insektenfreundlicher Beleuchtung möglich ist, nicht aber auf Fußwegen, die von Kindern auf dem Weg zur Schule genutzt werden. Begründung: Für viele Kinder der Heimatsiedlung ist der Fußgängerweg hinter dem Abenteuerspielplatz die kürzeste und sicherste Verbindung zur Riedhofschule. Hier ist eine Beleuchtung des Weges insbesondere in der dunklen Jahreszeit dringend nötig. Die Frühbetreuung an der Riedhofschule beginnt um 7:30 Uhr, vor allem in den Wintermonaten ist es zu dieser Zeit noch dunkel, ebenso wenn die Kinder nach der Nachmittagsbetreuung um 17:00 Uhr nach Hause zurückkehren. Auch der Letzte Hasenpfad zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und 1. Wartegäßchen wird von vielen Schülerinnen und Schülern und Pendlerinnen und Pendlern genutzt und ist unbeleuchtet. Der Magistrat (Dezernat XII - Mobilität) hat die Bitte des Ortsbeirates 5 zur Beleuchtung der genannten Wege mit seiner ST 1587 vom 26.08.2024 und ST 227 vom 26.01.2024 leider abgelehnt. In der M 152 zur Radschnellverbindung Frankfurt - Darmstadt führt der Magistrat nun im Hinblick auf den Abschnitt Stadtwald aus: "Um ein sicheres Fahrradfahren auch bei Dunkelheit zu ermöglichen, erhält die gesamte Strecke eine durchgehende Ausleuchtung. Die Beleuchtung erfolgt über Mastleuchten, die über integrierte Photovoltaik-Module mit Strom versorgt werden und somit energieautark betrieben werden können. Somit müssen keine zusätzlichen Leitungen verlegt werden, so dass kein entsprechender Eingriff in den Wurzelraum der bestehenden Bäume erforderlich ist. Durch eine Bewegungssteuerung in Verbindung mit einer Nachtabschaltung wird die Beleuchtungsdauer auf der Grundlage einer vor Ort betriebenen Testanlage zum Schutz der lichtsensiblen Fauna weitestgehend reduziert." Der Ortsbeirat 5 begrüßt das mit der M 152 zum Ausdruck gebrachte Umdenken des Magistrates bei der Beleuchtung von Wegen. Vor diesem Hintergrund bittet er den Magistrat erneut um die Installation einer insektenfreundlichen Beleuchtung auf dem Fußgängerweg hinter dem Abenteuerspielplatz und auf dem Letzten Hasenpfad zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und 1. Wartegäßchen. Wenn die Stadt sich dazu entschließt Wege im Wald für den Radverkehr zu beleuchten, sollte dies zum Schutz von Kindern auf den genannten Wegen erst recht möglich sein. Gerade in den dunklen Wintermonaten ist die Installation von bedarfsgerechter insektenfreundlicher Beleuchtung auf Fußwegen angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4440 Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4665 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 227 Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1587 Vortrag des Magistrats vom 01.11.2024, M 152 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 471 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-3
Wirtschaftlichkeit der Buslinie 35
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2024, OF 1269/5 Betreff: Wirtschaftlichkeit der Buslinie 35 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat um Auskunft, in welchem Umfang die Buslinie 35 Stresemannallee/Mörfelder Landstraße bis Lerchesberg genutzt wird und wie hoch sich die Kosten für den Betrieb dieser Linie insgesamt belaufen? Begründung: Die Buslinie 35 führt von der Haltestelle Stresemannallee/Mörfelder Landstraße über die Karlsbader Straße, Gablonzer Straße, Lerchesbergring zum Lerchesberg. Es handelt sich lediglich um fünf Haltestellen. Der Bus fährt regelmäßig zweimal die Stunde, in dem Berufsverkehr zwischen 06:00 Uhr und 07:00 Uhr dreimal und zwischen 07:00 Uhr und 08:00 Uhr viermal. Es ist zu beobachten, dass der Bus, insbesondere während des Tages, kaum besetzt ist. Es finden relativ häufig Leerfahrten statt. Insofern ist es notwendig, auf der Grundlage der Nutzung dieser Buslinie eine wirtschaftliche Betrachtungsweise im Hinblick einer Kosten-Nutzen-Analyse durchzuführen. Es sollte auf keinen Fall die Buslinie abgeschafft werden. Vielmehr ist zu überlegen, ob der Bus tagsüber mit einer geringeren Frequenz fährt und das eingesparte Personal insoweit an anderen Stellen nutzbringender eingestellt werden kann. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 1269/5 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
Weiter lesenParkplatz Darmstädter Landstraße/Ecke Bischofsweg zumindest teilweise öffnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6103 entstanden aus Vorlage: OF 1220/5 vom 05.10.2024 Betreff: Parkplatz Darmstädter Landstraße/Ecke Bischofsweg zumindest teilweise öffnen Der Magistrat wird gebeten, den Parkplatz an der Ecke Darmstädter Landstraße/ Bischofsweg zumindest teilweise zu öffnen und den dort eingerichteten Tierkadaver-Sammelplatz auf ein Mindestmaß zu beschränken. Begründung: Der Magistrat hat kürzlich mitgeteilt, dass der auf dem Parkplatz Ecke Darmstädter Landstraße/Bischofsweg eingerichtete Tierkadaver-Sammelplatz noch für mindestens zwei Jahre in Betrieb bleiben soll. Dabei wurde bisher kein einziges Tier dort hingebracht. Die derzeit gesperrte Parkfläche wurde von viele Menschen genutzt, um zu einem Waldspaziergang aufzubrechen. Zudem wurde der Parkplatz von den an den Parkplatz angrenzenden Kleingärtner:innen genutzt. In der Vorweihnachtszeit wurden auf dem Platz bisher Weihnachtsbäume und im Frühjahr Spargel verkauft. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat zu prüfen, ob der Parkplatz zumindest teilweise wieder freigegeben werden kann, damit die oben genannten Nutzungen weiterhin, wenn auch eingeschränkt, möglich sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 112 Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1195
Tempo 30 im Bischofsweg anordnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6106 entstanden aus Vorlage: OF 1223/5 vom 14.10.2024 Betreff: Tempo 30 im Bischofsweg anordnen Der Magistrat wird gebeten, im Bischofsweg ein Tempolimit von 30 km/h durchgängig anzuordnen. Nach dem Zugang von der Darmstädter Landstraße ist ein entsprechendes Schild anzubringen. An der Eng- und Gefahrenstelle gegenüber des Bischofswegs 46 ist ein Parkverbot zu markieren. Begründung: Die Beschaffenheit des Bischofswegs ist sehr uneben und besteht aus Kopfsteinpflaster. Dies führt zu einer teils starken Lärmbelästigung. Derzeit ist für die Fahrbahn teils 30 km/h und teils 50 km/h beschildert. Weiter ist gegenüber des Bischofswegs 46 ein Parkverbotsschild für die Kurve aufzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 368 Beratung im Ortsbeirat: 5
Maßnahmen Stichwegsende Letzter Hasenpfad/Wartegäßchen, I.
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5932 entstanden aus Vorlage: OF 1165/5 vom 18.06.2024 Betreff: Maßnahmen Stichwegsende Letzter Hasenpfad/Wartegäßchen, I. Der Magistrat wird gebeten, am Ende des Stichweges Letzter Hasenpfad/Ecke Wartegäßchen, I. ein Drängelgitter zu montieren, damit auch Lastenfahrräder durchfahren können. Außerdem sind ein Halteschild mit Haltesstreifen und ein Verkehrsspiegel anzubringen. Begründung: Die Vorbereitungen für den Schulumzug der Martin-Buber-Schule müssen zeitnah erfolgen, damit der Schulweg für die Schülerinnen und Schüler zumutbar ist. Drängelgitter fördern die Verkehrserziehung, reduzieren Gedränge an stark frequentierten Stellen und schaffen eine klare Trennung zwischen Fußgängern und Fahrzeugen. Insgesamt tragen sie dazu bei, dass z. B. Kinder sich sicherer und bewusster im Straßenverkehr bewegen und das Risiko von Unfällen minimiert wird. (Bild: Apple Maps) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 552 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parkplatz Darmstädter Landstraße/Bischofsweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.07.2024, OF 1195/5 Betreff: Parkplatz Darmstädter Landstraße/Bischofsweg Der Ortsbeirat 5 fragt den Magistrat, welche Nutzung für den Parkplatz im Bereich Darmstädter Landstraße/Bischofsweg vorgesehen ist? Begründung: An der obigen Stelle befand sich bisher ein Parkplatz für Besucher des Stadtwaldes. Zur Weihnachtszeit findet dort ein Weihnachtsbaumverkauf statt. Ferner befinden sich dort auch Verkaufsstände in der Spargelzeit. Dieser Parkplatz ist stark frequentiert. Zurzeit ist dieser mit einem Bauzaun umgeben und geschlossen. Der Magistrat möge deshalb beantworten, welche Nutzung für diesen Parkraum in Zukunft vorgesehen ist bzw. ob dort Sanierungsmaßnahmen stattfinden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1023 2024 Die Vorlage OF 1195/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenMartin-Buber-Schule - Sporthalle vollumfänglich nutzbar machen
S A C H S T A N D : Anregung vom 15.03.2024, OA 450 entstanden aus Vorlage: OF 1059/5 vom 12.03.2024 Betreff: Martin-Buber-Schule - Sporthalle vollumfänglich nutzbar machen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zusammenhang mit der Auslagerung und dem Neubau der Martin-Buber-Schule die folgenden Punkte zu beachten, umzusetzen oder zu beantworten: 1. Ergänzend zu den bisherigen Planungen erhält die neue Sporthalle am Interimsstandort einen zweiten Umkleideraum. 2. Die Sporthalle erhält die bisher fehlenden Duschmöglichkeiten. 3. Der Magistrat hat im Zuge der Auslagerung der Martin-Buber-Schule nach geeigneten Standorten gesucht und das Bestandsbürogebäude Großer Hasenpfad/Mittlerer Hasenpfad gefunden. Geprüft hat er außerdem zwei Flächen im Bereich Bischofsweg 12, die jedoch nicht geeignet gewesen seien. Diese Flächen liegen außerhalb des Grundschulbezirks der Martin-Buber-Schule. Warum hat der Magistrat nicht ernsthaft Flächen im Grundschulbezirk der Martin-Buber-Schule geprüft? Solche böten sich zum Beispiel im Bereich Ziegelhüttenweg/Mittlerer Schafhofweg (bis Bahnlinie) an. Begründung: Auf dem Gelände des Interimsstandorts für die Martin-Buber-Schule und die Oberstufe der KGS Niederrad soll eine Sporthalle errichtet werden. Nach dem beschlossenen Raumprogramm soll nur ein Umkleideraum von rund 16 Quadratmetern für - nach Angaben des Magistrats - 1.050 Schüler beiderlei Geschlechts errichtet werden. Die Sporthalle benötigt mindestens zwei Umkleideräume und zwei Duschanlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 20.03.2024 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 22.04.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 450 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4618, 26. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 22.04.2024
Martin-Buber-Schule - Schulweg sichern, Verkehrschaos verhindern und den Ortsbeirat einbeziehen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5341 entstanden aus Vorlage: OF 1057/5 vom 13.03.2024 Betreff: Martin-Buber-Schule - Schulweg sichern, Verkehrschaos verhindern und den Ortsbeirat einbeziehen Der Magistrat wird gebeten, im Zusammenhang mit der Auslagerung und dem Neubau der Martin-Buber-Schule die folgenden Punkte zu beachten und umzusetzen: 1. Der vorhandene Verbindungsweg vom Lerchesberg (Wartegässchen/Letzter Hasenpfad) in Richtung Sachsenhäuser Landwehrweg ist zu beleuchten und zu befestigen, damit er als offizieller Schulweg anerkannt werden kann. 2. Solange dieser Verbindungsweg nicht zum Schulweg ausgebaut worden ist, ist ein Schulbus für die Schülerinnen und Schüler, deren Schulweg mehr als zwei Kilometer beträgt, einzurichten. 3. Für den Bereich Großer und Mittlerer Hasenpfad sowie für die daran angrenzenden Straßen ist ein Verkehrskonzept zu erarbeiten, um den zusätzlichen Verkehr schnell abfließen zu lassen. Aus diesem soll nachvollziehbar hervorgehen, wie der zusätzliche Verkehr schnell abfließen kann, ohne zusätzliche Staus zu erzeugen. Insbesondere ist darzulegen, wie die Ampelschaltungen an der Einmündung in die Mörfelder Landstraße so gestaltet werden können , dass zusätzliche Staus vermieden werden. 4. Am Interimsstandort ist eine Kiss-and-ride-Zone einzurichten. 5. Die komplette Vorlage zur Gestaltung der beiden Schulhöfe am Interimsstandort ist dem Ortsbeirat unverzüglich zuzuleiten. Begründung: Der Weg zwischen dem Lerchesberg und dem Sachsenhäuser Landwehrweg wird nicht als offizieller Schulweg anerkannt, obwohl er eine schnelle Verbindung darstellt und gerne von den Schülern der Martin-Buber-Schule benutzt wird. Gemäß § 161 Hessisches Schulgesetz haben Grundschüler, deren kürzester Schulweg mehr als zwei Kilometer beträgt, einen Anspruch auf kostenlose Beförderung. Vorrangig sollen diese Schüler auf öffentliche Verkehrsmittel verwiesen werden. Ist deren Benutzung nicht zumutbar, können die Schulträger, in Frankfurt der Magistrat, Schulbusse einsetzen (Abs. 4). Vorliegend ist die Benutzung mit öffentlichen Verkehrsmitteln den Grundschülern nicht zumutbar. Gemäß den Fahrtzeitangaben des RMV dauert der Schulweg vom Lerchesberg zum Interimsstandort der Martin-Buber-Schule im Großen Hasenpfad unter Benutzung der Buslinie 35 und Umstieg in die S-Bahn (Haltestelle "Louisa Bahnhof") oder Umstieg am Riedhof in die Straßenbahn fast 40 Minuten. Daher ist ein Schulbus einzurichten. Durch die Verlagerung der Schule ist in diesem Bereich mit einem deutlich erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen. Ein Verkehrskonzept mit Aussagen zu den Ampelschaltungen an den Einmündungen zur Mörfelder Landstraße ist im Interesse der dort wohnenden Bevölkerung kurzfristig vorzulegen. Um Staus und gefährliche Situationen in den Wohnstraßen Großer Hasenpfad und Mittlerer Hasenpfad zu vermeiden, ist am Schuleingang eine Kiss-and-ride-Zone zu schaffen und entsprechend auszuschildern. So kann die ansonsten sehr angespannten Verkehrssituationen vor Ort abgemildert werden. Die endgültige Entscheidung über die Schulhofgestaltung obliegt den Ortsbeiräten. Der Ortsbeirat ist deshalb vollumfänglich zu unterrichten und einzubinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Entsiegelung und Begrünung der Betonfläche an der Ecke Letzter Hasenpfad/Ziegelhüttenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4736 entstanden aus Vorlage: OF 961/5 vom 30.10.2023 Betreff: Entsiegelung und Begrünung der Betonfläche an der Ecke Letzter Hasenpfad/Ziegelhüttenweg Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die Betonfläche an der Ecke Ziegelhüttenweg/Letzter Hasenpfad, gegenüber der Bäckerei Ziegelhütte, zu entsiegeln und zu begrünen. Begründung: An der vorbezeichneten Stelle befindet sich eine durchgehend versiegelte Fläche, die keinerlei Nutzfunktion hat. Bestünde die Möglichkeit, diese zu entsiegeln und zu begrünen, etwa durch Sträucher oder eine Blumenwiese, wäre dies ein kleiner Beitrag zur Begrünung dieses Bereiches. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 397 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2014 Aktenzeichen: 66-0
Beleuchtung Stichweg - Letzter Hasenpfad in Richtung Wartegäßchen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4440 entstanden aus Vorlage: OF 889/5 vom 22.08.2023 Betreff: Beleuchtung Stichweg - Letzter Hasenpfad in Richtung Wartegäßchen Der Magistrat wird gebeten, eine insektenfreundliche Beleuchtung im Stichweg von der Straße Letzter Hasenpfad in Richtung Wartegäßchen zu installieren und durch regelmäßigen Rückschnitt dafür zu sorgen, dass diese nicht zuwuchert. Begründung: Der Stichweg von der Straße Letzter Hasenpfad in Richtung Wartegäßchen wird von vielen Pendlerinnen und Pendlern und Schülerinnen und Schülern genutzt. Bis zum Winter soll der Weg durch eine ausreichende und insektenfreundliche Beleuchtung sicher gestaltet werden. Die derzeitige Lösung der Beleuchtung ist nicht zufriedenstellend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 227 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6201 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-0
Gehwegbelag und fehlende Bordsteinkanten im Bertha-von-Suttner-Ring und Sachsenhäuser Landwehrweg instand setzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4102 entstanden aus Vorlage: OF 804/5 vom 16.05.2023 Betreff: Gehwegbelag und fehlende Bordsteinkanten im Bertha-von-Suttner-Ring und Sachsenhäuser Landwehrweg instand setzen Der Magistrat wird aufgefordert, den Gehwegbelag und die fehlenden Bordsteinkanten im Bertha-von-Suttner-Ring (Haus-Nr. 2 bis 28) und Sachsenhäuser Landwehrweg (ab der Bushaltstelle "Anton-Burger-Weg" bis zu den Schrebergärten) zumindest wieder in den Zustand von vor den dortigen Leitungsarbeiten zu versetzen. Begründung: An vielen Stellen im Stadtteil wurden in den vergangenen Wochen Leitungsarbeiten durchgeführt. Hierzu wurden u. a. Gehwegbeläge und Bordsteinkanten zeitweise entfernt. Allerdings wurden nach Beendigung der Arbeiten im Bertha-von-Suttner-Ring nicht wieder die für Gehwege vorgesehenen Pflastersteine verwendet, sondern es wurde mit Mörtel zugeschmiert. Dieser ist an einigen Stellen inzwischen schon wieder brüchig geworden. Die herausgenommenen Bordsteinkanten wurden an zwölf Stellen nicht wieder eingebaut, sondern es wurde zur Straße hin mit Mörtel abgeschrägt verschmiert. Da der Mörtel an einigen Stellen schon brüchig ist und Bordsteinkanten fehlen, sind hier Stolperfallen entstanden. Im Sachsenhäuser Landwehrweg und im Wilhelm-Beer-Weg wurden nach Beendigung der Arbeiten die Bordsteinkanten teilweise in einem beschädigten Zustand eingesetzt und Bordsteinkanten sind abgesackt. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat um Abhilfe. Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2192 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-2
Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ausbau des Weges Letzter Hasenpfad/Sachsenhäuser Landwehrweg/Erstes Wartegäßchen
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2023, OF 731/5 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ausbau des Weges Letzter Hasenpfad/Sachsenhäuser Landwehrweg/Erstes Wartegäßchen Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für den Ausbau und den Anschluss an das Kanalnetz des Letzten Hasenpfades zwischen dem Sachsenhäuser Landwehrweg und dem Ersten Wartegäßchen in den neuzubeschließenden Haushalt 2023 einzuplanen. Begründung: Damit der Letzte Hasenpfad zwischen dem Sachsenhäuser Landwehrweg und dem Ersten Wartegäßchen als Schulweg ausgewiesen werden kann, muss dieser ausgebaut und an das Kanalnetz angeschlossen werden. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 148 2023 Die Vorlage OF 731/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
Weiter lesenÜbergang Lerchesbergring/Letzter Hasenpfad in Richtung Stadtwald
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2023, OM 3789 entstanden aus Vorlage: OF 706/5 vom 07.03.2023 Betreff: Übergang Lerchesbergring/Letzter Hasenpfad in Richtung Stadtwald Der Magistrat wird gebeten, zwischen den Liegenschaften Lerchesbergring 104 und 106 sowie Lerchesbergring 89 und 91 eine Aufpflasterung aufzubringen und den Übergang durch Fahrbahnmarkierungen kenntlich zu machen. Begründung: Ein sicheres Queren des Lerchersbergrings zwischen den Liegenschaften Lerchesbergring 104 und 106 sowie Lerchesbergring 89 und 91 ist derzeit schwierig: Sowohl Parkende als auch Container und Mauern behindern die Sicht. Eine Aufpflasterung und Fahrbahnmarkierungen können hier für mehr Sicherheit sorgen. Quelle: Anita Akmadza Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1468 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-5
Edelstahlrutsche auf dem Spielplatz am Lerchesberg derart ausrichten, dass sie sich nicht übermäßig aufheizt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2022, OM 3172 entstanden aus Vorlage: OF 610/5 vom 30.10.2022 Betreff: Edelstahlrutsche auf dem Spielplatz am Lerchesberg derart ausrichten, dass sie sich nicht übermäßig aufheizt Der Magistrat wird gebeten, die Edelstahlrutsche auf dem Spielplatz am Lerchesberg (am Bertha-von-Suttner- Ring/Bischofsweg) derart umzusetzen, dass diese durch Sonneneinstrahlung nicht übermäßig aufgeheizt werden kann. Begründung: Die Edelstahlrutsche des Spielplatzes am Lerchesberg ist durch ihre Lage in den Sommermonaten sehr lange einer intensiven Sonneneinstrahlung ausgesetzt. Bei hohen Temperaturen heizt sich deren Metall stark auf, sodass Kinder sich verbrennen können. Um dem vorzubeugen, ist die Edelstahlrutsche nach Norden auszurichten. Der Ortsbeirat 5 wäre auch mit der Neuinstallation einer Rutsche unter den genannten Kriterien einverstanden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 414 Aktenzeichen: 67 2
Einbahnstraßenregelung im Bischofsweg kenntlich machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2022, OM 2857 entstanden aus Vorlage: OF 547/5 vom 15.09.2022 Betreff: Einbahnstraßenregelung im Bischofsweg kenntlich machen Der Magistrat wird gebeten, 1. Verkehrskartenanbietern (wie z. B. Google Maps) die Einbahnstraßenregelung des Bischofswegs zwischen Darmstädter Landstraße und Einmündung Lerchesbergring mitzuteilen und 2 . zwei Induktionsschleifen mit Blitzer in diesem Abschnitt fest zu installieren, welche das Fahren gegen die Einbahnstraße anzeigen. Begründung: Derzeit fahren viele Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer im Bischofsweg entgegen der Einbahnstraße. Neben Nötigungen und Bedrohungen entstehen sehr gefährliche Situationen, die vermieden werden müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 98 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Sonnenschutz für den Spielplatz Goetheblick
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2022, OF 510/5 Betreff: Sonnenschutz für den Spielplatz Goetheblick Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, auf dem Spielplatz Goetheblick ein Sonnensegel anzubringen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 3.000,00 Euro. Begründung: Der gut frequentierte Spielplatz Goetheblick (Sachsenhäuser Landwehrweg Ecke Letzter Hasenpfad und Fritz-Boehle-Straße) ist im Sommer leider nur eingeschränkt nutzbar. Auf dem gesamten Spielplatz findet sich praktisch kein schattiger Platz und die Kinder und Familien sind permanent starker Sonneneinstrahlung ausgesetzt. Besonders der Sandkasten, Herzstück des Spielplatzes und beliebter Treffpunkt, befindet sich in der prallen Sonne. Die Familien im Viertel wünschen sich einen dauerhaften Sonnenschutz in Form eines Sonnensegels o.ä., um den beliebten Spielplatz auch im Sommer permanent nutzen zu können. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 162 2022 Die Vorlage OF 510/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF
Weiter lesenAnbringen eines Zebrastreifens über den Lerchesbergring
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2022, OM 2380 entstanden aus Vorlage: OF 478/5 vom 10.06.2022 Betreff: Anbringen eines Zebrastreifens über den Lerchesbergring Der Magistrat wird gebeten, zwischen den Liegenschaften Lerchesbergring 104 und 106 sowie Lerchesbergring 89 und 91 einen Zebrastreifen über den Lerchesbergring anzubringen. Begründung: Ein sicheres Queren des Lerchersbergrings zwischen Lerchesbergring 104 und 106 sowie Lerchesbergring 89 und 91 ist wegen des erhöhten Verkehrsaufkommens, der parkenden Autos sowie der nicht offensichtlich erkennbaren Querung problematisch. Ein Zebrastreifen würde an dieser Stelle ein sicheres Queren sicherstellen. Die Lage vor Ort ist gefährlich. An dieser nicht offensichtlichen Querung treffen Pkw-Lkw-Fahrer, Spaziergänger, Hunde, Kinder und Radfahrer aufeinander. Aufgrund der Bebauung, der Begrünung wie der parkenden Fahrzeuge ist ein sicheres Queren nicht möglich. Die angebrachten Verkehrsschilder reichen an dieser Stelle nicht aus. Quelle: Anita Akmadza Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2399
Weg Letzter Hasenpfad/Sachsenhäuser Landwehrweg/Erstes Wartegäßchen instand setzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1505 entstanden aus Vorlage: OF 290/5 vom 03.01.2022 Betreff: Weg Letzter Hasenpfad/Sachsenhäuser Landwehrweg/Erstes Wartegäßchen instand setzen Der Magistrat wird gebeten, die Stichwege Letzter Hasenpfad/Sachs enhäuser Landwehrweg/Erstes Wartegäßchen so instand zu setzen, dass alle Notwendigkeiten erfüllt sind, um den Weg als Schulweg ausweisen zu können. Begründung: Der Weg zwischen dem Sachsenhäuser Landwehrweg und dem Ersten Wartegäßchen ist sowohl für Kinder als auch für Pendlerinnen und Pendler äußerst wichtig. Den Weg als Teil eines sicheren Schulwegs auszuweisen, hat bis jetzt nicht geklappt. Eine Ausweisung ist derzeit noch nicht möglich, da unterschiedliche Vorgaben noch nicht erfüllt sind. Dies sind die Beleuchtung sowie eine Pflasterung des Teilstücks. Die Schulleitung der Martin-Buber-Schule begrüßt das Vorhaben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 998 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2558
Vermehrt Falschfahrer auf dem Bischofsweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.11.2021, OF 281/5 Betreff: Vermehrt Falschfahrer auf dem Bischofsweg Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, welche Möglichkeit er sieht, um das vermehrte Fahren gegen die Einbahnstraße im Bischofsweg, . zwischen Darmstädter Landstraße und Lerchesbergring, zu verhindern. Begründung: Vor allem zwischen 7 und 8 Uhr sowie zwischen 17 und 20 Uhr fahren vermehrt Fahrzeuge entgegen der Fahrtrichtung. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 08.11.2021, OF 237/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 5 am 26.11.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 252 2021 1. 1. Die Vorlage OF 237/5 wird durch die Annahme der Vorlage OF 281/5 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 281/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
Weiter lesenLetzter Hasenpfad - Parkplätze schaffen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1185 entstanden aus Vorlage: OF 241/5 vom 08.11.2021 Betreff: Letzter Hasenpfad - Parkplätze schaffen Der Magistrat wird gebeten, in der Straße Letzter Hasenpfad zwischen Schützenhüttenweg und Sachsenhäuser Landwehrweg Parkplätze einzuzeichnen. Begründung: Die Straße Letzter Hasenpfad ist zwischen dem Schützenhüttenweg und dem Sachsenhäuser Landwehrweg als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Die Straße ist so breit, dass dort problemlos Parkplätze eingezeichnet werden können und so das Parken ermöglicht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 756 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Unterbindung des Falschfahrens im Bischofsweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2021, OF 237/5 Betreff: Unterbindung des Falschfahrens im Bischofsweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, um das vermehrte "Falschfahren" im Bischofsweg zu unterbinden? Begründung: Vor allem zwischen 7 und 8 Uhr und zwischen 17 und 20 Uhr fahren vermehrt Fahrzeuge entgegen der Fahrtrichtung durch den Bischofsweg und gefährden so die Verkehrssicherheit. Dies muss unterbunden werden. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 26.11.2021, OF 281/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 5 am 26.11.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 252 2021 1. 1. Die Vorlage OF 237/5 wird durch die Annahme der Vorlage OF 281/5 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 281/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
Weiter lesenEdelstahlrutsche auf dem Spielplatz am Lerchesberg vor zu starker Sonneneinstrahlung schützen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 953 entstanden aus Vorlage: OF 205/5 vom 30.09.2021 Betreff: Edelstahlrutsche auf dem Spielplatz am Lerchesberg vor zu starker Sonneneinstrahlung schützen Der Magistrat wird gebeten, einen Sonnenschutz für die Edelstahlrutschen sowohl auf dem Spielplatz am Lerchesberg (am Bertha-von-Suttner-Ring) als auch auf dem Spielplatz Ecke Sachenhäuser Landwehrweg/Letzter Hasenpfad installieren zu lassen, um bei hohen Temperaturen Verbrennungen vorzubeugen. Begründung: Die Edelstahlrutsche des Spielplatzes am Lerchesberg ist durch dessen Lage in den Sommermonaten sehr lange einer intensiven Sonneneinstrahlung ausgesetzt. Bei hohen Temperaturen heizt sich dessen Metall stark auf, sodass Kinder sich verbrennen können. Um dem vorzubeugen, könnte ein Schatten spendender Baum gepflanzt werden oder ein Sonnensegel installiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 217 Aktenzeichen: 67 2
Fußweg am Luderbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 781 entstanden aus Vorlage: OF 150/5 vom 25.07.2021 Betreff: Fußweg am Luderbach Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der neu eingerichtete Durchgang zu den Kleingärten an der Haltestelle "Louisa Bahnhof" am Luderbach entlang bis zum Ziegelhüttenweg als Fußweg zum Stadtwald für die Öffentlichkeit geöffnet werden kann. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass die Situation am Ziegelhüttenweg auf dem Abschnitt zwischen Bischofsweg und Königswiesenweg als stressig empfunden wird. Auf dem schmalen Weg drängelten sich Autos in beiden Richtungen, ebenso Radfahrer und viele Jogger und Fußgänger. Verschärft wird diese Situation durch die seit über einem Jahr gesperrte Eisenbahnbrücke am Welscher Weg und weil wegen der coronabedingten Maßnahmen sehr viel mehr Menschen in den Wald Richtung Oberschweinstiege gehen. Entlang des Luderbaches wurde im Rahmen der Renaturierung ein Fußweg, der einen schönen und entspannten Zugang zum Wald ermöglichen würde, geschaffen. Nach Abschluss der Arbeiten wurde der neu geschaffene Weg im November 2020 jedoch durch zwei Toranlagen für Fußgänger abgesperrt. Es ist wünschenswert, wenn diese Absperrung entfernt würde und der Fußweg für die Öffentlichkeit freigegeben wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 295 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2220 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 5 am 21.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 3
Erhöhung der Verkehrssicherheit im Sachsenhäuser Landwehrweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 779 entstanden aus Vorlage: OF 147/5 vom 22.07.2021 Betreff: Erhöhung der Verkehrssicherheit im Sachsenhäuser Landwehrweg Der Magistrat wird gebeten, im Sachsenhäuser Landwehrweg, zwischen den Straßen Letzter Hasenpfad und Darmstädter Landstraße, Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten von regelmäßigen Geschwindigkeitsübertretungen im Sachsenhäuser Landwehrweg. Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, sind regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen und Übertretungen entschieden zu ahnden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 128 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1836 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Überhängende Bäume an Straßenlaternen zurückschneiden und Verkehrssicherheit schaffen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 305 entstanden aus Vorlage: OF 36/5 vom 15.05.2021 Betreff: Überhängende Bäume an Straßenlaternen zurückschneiden und Verkehrssicherheit schaffen Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass überhängende Bäume an Straßenlaternen im Briandring und den sogenannten Stichwegen zwischen den einzelnen Ringen am Lerchesberg zurückgeschnitten werden, um in der Dunkelheit eine bessere Sicht auf die Gehwege zu gewährleisten. Zudem soll das stark vermooste Straßenschild Darmstädter Landstraße/Bischofsweg gereinigt werden. Begründung: Durch überhängende Bäume an Straßenlaternen ist die Sicht auf Gehwege bei Dunkelheit, besonders nach 22:00 Uhr, wenn die Beleuchtung heruntergedimmt wird, stark beeinträchtigt. Um Unfällen vorzubeugen, ist ein Rückschnitt der Bäume erforderlich. Das Straßenschild Darmstädter Landstraße/Ecke Bischofsweg ist stark vermoost, sodass es nicht mehr lesbar ist. Nicht Ortskundige haben Schwierigkeiten die Einfahrt zu finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1858 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 0
Diskothek in der Rosistenanlage 3
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2021, OF 120/5 Betreff: Diskothek in der Rosistenanlage 3 Der Magistrat wird angefragt, ob ihm bekannt ist, dass in der Rosistenanlage 3 (Bischofsweg 48a) eine Diskothek betrieben wird und ob er Kenntnisse über von dieser ausgehenden nächtlichen Ruhestörungen hat bzw. Maßnahmen ergriffen wurden, um Lärmemissionen zu vermeiden? Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner beschweren sich, dass besonders an Wochenenden bis in die frühen Morgenstunden wegen lauter Musik an Schlaf nicht zu denken ist. Bisher gab es in dieser Kleingartenanlage eine Gaststätte, die sowohl von Kleingärtnern als auch von Anwohnern gerne besucht wurde. Extrem laut war es nie. Erst seit ca. ein bis zwei Jahren scheint hier eine Diskothek betrieben zu werden. Schon vor der Pandemie gab es kurzzeitig Beschwerden wegen Lärms. Bedingt durch die Schließung der Gastronomie während des Lockdowns kehrte dann wieder Ruhe ein. Gerade jetzt in der warmen Jahreszeit mit geöffneten Fenstern ist der Lärm bis in die frühen Morgenstunden nicht zu ertragen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 02.07.2021, TO I, TOP 35 Beschluss: Auskunftsersuchen V 94 2021 Die Vorlage OF 120/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenSchutz vor verkehrsgefährdendem Falschparken
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6953 entstanden aus Vorlage: OF 1846/5 vom 09.11.2020 Betreff: Schutz vor verkehrsgefährdendem Falschparken Der Magistrat wird gebeten, die Gefahrensituation im Bereich der folgenden Kreuzungen und Zebrastreifen dadurch zu entschärfen, dass verkehrsgefährdendes Falschparken in den Fünf-Meter-Bereichen der Einmündungen, möglichst durch Fahrradbügel, anderenfalls durch Poller, baulich verhindert wird: 1. Wallstraße 14 und 18, Kreuzung Fritschengäßchen; 2. Bindingstraße 2, Kreuzung Darmstädter Landstraße 98 - beidseitig auf der Sperrfläche, Fahrradbügel anstelle der Stellvertreter; 3. Bindingstraße 13, Kreuzung Gretenweg 19; 4. Bruchstraße 4, Kreuzung Brückenstraße; 5. Danneckerstraße 29, Kreuzung Stegstraße; 6. Danneckerstraße 22, Kreuzung Stegstraße 45; 7. Darmstädter Landstraße 17-19, Kreuzung Heisterstraße 2; 8. Gartenstraße 122, Kreuzung Schaubstraße 1; 9. Gartenstraße 78, Kreuzung Holbeinstraße 13; 10. Gartenstraße 96, Kreuzung Rembrandtstraße 18; 11. Groß e Rittergasse 20, vor dem Zebrastreifen; 12. Gutzkowstraße 21, vor dem Zebrastreifen; 13. Holbeinstraße 41, Kreuzung Schwanthalerstraße; 14. Holbeinstraße 48, Kreuzung Schwanthalerstraße; 15. Letzter Hasenpfad 64, Sperrfläche vor dem Zebrastreifen. Begründung: In Sachsenhausen werden Kfz und Lieferwagen oft sehr wild auf Kreuzungen und im Bereich von Zebrastreifen geparkt. Das gefährdet die Fußgänger und Fahrradfahrer in diesen Bereichen erheblich, da sie von Autofahrern nicht oder zu spät gesehen werden. Der Ortsbeirat sieht es in Anbetracht der hohen Zahl getöteter und verletzter Fußgänger und Fahrradfahrer im Ortsbezirk 5 als notwendig an, die Übersichtlichkeit der Kreuzungen und Zebrastreifen zu verbessern. Fahrradbügel und Poller können diesem Zweck dienen. Wo möglich, sollen Fahrradbügel installiert werden, da sie zusätzlich das Abstellen von Fahrrädern auf den ohnehin schmalen Gehwegen unnötig machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 743 Aktenzeichen: 32 1
Verbesserung des Schulwegs zur Martin-Buber-Schule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6849 entstanden aus Vorlage: OF 1807/5 vom 12.10.2020 Betreff: Verbesserung des Schulwegs zur Martin-Buber-Schule Der Magistrat wird zur Verbesserung des Schulwegs zur Martin-Buber-Schule gebeten, folgende Punkte umzusetzen: 1. Der Schulweg zur Martin-Buber-Schule wird vom Lerchesberg kommend durch die Verlängerung des Letzten Hasenpfades am II. Wartegäßchen und I. Wartegäßchen vorbei zum Sachsenhäuser Landwehrweg geführt (s. Abbildung). 2. Im Kreuzungsbereich sind die Büsche der besseren Übersicht wegen zurückzuschneiden. 3. Die Oberfläche des Letzten Hasenpfades zwischen I. Wartegäßchen und Sachsenhäuser Landwehrweg ist instand zu setzen. 4. Die Beleuchtungskörper des Letzten Hasenpfades zwischen I. Wartegäßchen und Sachsenhäuser Landwehrweg sind - soweit noch nicht geschehen - freizuschneiden. 5. An der Einmündung des Letzten Hasenpfades ist ein Zebrastreifen über den Sachsenhäuser Landwehrweg anzubringen. Eine Borsteinabsenkung auf dem nördlichen Bürgersteig ist vorzunehmen. 6. Im Einmündungsbereich der Fritz-Böhle-Straße in den Sachsenhäuser Landwehrweg ist ein Zebrastreifen anzubringen. Begründung: Seitens der Bürgerschaft wurden Anregungen zum Schulweg zur Martin-Buber-Schule gemacht, die der Ortsbeirat gerne aufgreift und an den Magistrat richtet. Nach dem aktuellen Schulwegeplan verläuft der Schulweg für die Schülerinnen und Schüler des Lerchesberges über den westlichen Bischofsweg bis zum Ziegelhüttenweg und dann über den Sachsenhäuser Landwehrweg zur Martin-Buber-Schule. Die Weglänge steht in keinem Verhältnis zum vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Schulweg. Daher ist aus Sicht des Ortsbeirates der Schulweg vom Lerchesberg zur Martin-Buber-Schule entsprechend zu ändern (Ziffer 1.) und die entsprechenden Verbesserungen auf dem zukünftigen Schulweg sind durchzuführen. Quelle: https://frankfurt.de/-/media/frankfurtde/service-und-rathaus/verwaltung/aemter-u nd-institutionen/stadtschulamt/pdf/schulwegplaene/swp-martin-buber_2017.ashx Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 519 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2
Kreuzung Oberer Schafhofweg/Letzter Hasenpfad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6573 entstanden aus Vorlage: OF 1739/5 vom 01.09.2020 Betreff: Kreuzung Oberer Schafhofweg/Letzter Hasenpfad Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Kreuzung Oberer Schafhofweg/Letzter Hasenpfad ein Fußgängerüberweg eingerichtet werden kann. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass es an der Kreuzung Oberer Schafhofweg/Letzter Hasenpfad immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt. Häufig fahren Autos an der genannten Kreuzung zu zügig und achten dabei nicht immer auf die dort laufenden Fußgängerinnen und Fußgänger. Ein Fußgängerüberweg kann hier ein sicheres Überqueren der Straße zukünftig ermöglichen und so die Fußgängerinnen und Fußgänger besser schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 281 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Wiederherstellung der Brunnenanlage gegenüber der Ecke Darmstädter Landstraße/Bischofsweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2020, OF 1747/5 Betreff: Wiederherstellung der Brunnenanlage gegenüber der Ecke Darmstädter Landstraße/Bischofsweg Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, die Brunnenanlage gegenüber der Ecke Darmstädter Landstraße/Bischofsweg insgesamt mit den Sitzbänken wieder funktionsfähig und ansehnlich herzustellen. Diese Maßnahme wird aus dem Ortsbeiratsbudget in Höhe von EUR 5.000,00 finanziert. Begründung: Die obige Brunnenanlage ist in baulicher Hinsicht sehr attraktiv. Leider ist sie völlig verwahrlost und bedarf einer Wiederinstandsetzung. Links und rechts neben der Brunnenanlage befinden sich Sitzbänke, die auch wieder hergestellt werden sollten. An dieser Stelle kommen viele Fußgänger von dem Verbindungsweg Sachsenhausen-Neu-Isenburg vorbei. Restauriert kann die Anlage ein Schmuckstück werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1747/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 13 Die Vorlage OF 1747/5 wird zum gemeinsamen Antrag von FDP, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF und fraktionslos erklärt. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 462 2020 Die Vorlage OF 1747/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung)
Partei: FDP
Weiter lesenDer Magistrat möge mit Hilfe von Experten dringend geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Verkehrsrowdytum in Wohngebieten entwickeln
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6194 entstanden aus Vorlage: OF 1667/5 vom 04.06.2020 Betreff: Der Magistrat möge mit Hilfe von Experten dringend geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Verkehrsrowdytum in Wohngebieten entwickeln Der Magistrat wird gebeten, zeitnah Vorschläge zu entwickeln, die geeignet sind, die Anwohnerinnen und Anwohner im Bereich des Wohngebiets Schützenhüttengässchen/Letzter Hasenpfad und Umgebung vor den Verkehrsrowdys zu schützen, die in erheblicher Zahl notorisch und rücksichtslos die dort geltenden Verkehrsregeln missachten. Unter anderem werden Geschwindigkeitsbeschränkungen und Durchfahrtsverbote sowie Einbahnstraßenregelungen missachtet. Begründung: Die Straßen des genannten Wohngebiets werden tagtäglich vielfach von Pendlern und anderen Verkehrsteilnehmern unter grober Missachtung der einschlägigen Regeln der StVO als "Schleichwege" missbraucht. Alle Versuche von Anwohnerinnen und Anwohnern, von den zuständigen Behörden Hilfe und Unterstützung zu erhalten, sind bisher ergebnislos geblieben. Unter anderem wurde schließlich sogar versucht, mit Demonstrationen auf die Missstände aufmerksam zu machen und auf Schritte zur Abhilfe zu drängen. Um wachsender Politikverdrossenheit bei den Betroffenen und einer zunehmenden Fehlhaltung von immer mehr Verkehrsteilnehmern, die annehmen müssen, serienweise ohne jegliche negative Sanktion Verkehrsregeln missachten zu können, entgegenzuwirken, sind in der Anregung beschriebenen Schritte des Magistrats dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1835 Aktenzeichen: 32 1
Die Einbahnstraßenregelung im unteren Bereich Letzter Hasenpfad durch Blitzereinsatz überwachen und Verstöße unterbinden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5782 entstanden aus Vorlage: OF 1582/5 vom 30.01.2020 Betreff: Die Einbahnstraßenregelung im unteren Bereich Letzter Hasenpfad durch Blitzereinsatz überwachen und Verstöße unterbinden Der Magistrat wird gebeten, im unteren Bereich Letzter Hasenpfad, wo dieser Einbahnstraße in Süd-Nord-Richtung ist, durch befriste te, aber intensive Verkehrsüberwachung mittels Blitzer sicherzustellen, dass die Einbahnstraßenregelung zukünftig beachtet wird. Begründung: Anwohner haben darauf hingewiesen, dass die Straße Letzter Hasenpfad als "Schleichweg" in Nord-Süd-Richtung missbraucht wird. Die beantragte Maßnahme ist geeignet, dies zu unterbinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 839 Aktenzeichen: 32 4
Linksabbiegespur aus der Darmstädter Landstraße in den Schützenhüttenweg schließen
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2020, OF 1583/5 Betreff: Linksabbiegespur aus der Darmstädter Landstraße in den Schützenhüttenweg schließen Der Magistrat wird gebeten, die Linksabbiegerspur aus der Darmstädter Landstraße stadteinwärts in den Schützenhüttenweg zu schließen und damit den Verkehr im Bereich Schützenhüttenweg/Letzter Hasenpfad zu beruhigen und regelwidrigen Durchgangsverkehr zu beenden. Begründung: Viele Anwohner beschreiben, dass der Kraftfahrzeugverkehr im Bereich Schützenhüttenweg/Letzter Hasenpfad extrem gefährliche und und für die Anwohner unerträgliche Ausmaße angenommen hat, weil beide Straßen u. a. unter Missachtung des Schildes "Durchfahrt verboten, Anlieger frei" als "Schleichwege" für Durchgangsverkehr benutzt werden. Die beantragte Maßnahme wurde von Anwohnern vorgeschlagen und ist geeignet, dem effektiv entgegenzuwirken. Für Anlieger bleibt die Möglichkeit, über Südfriedhof und das Alte Schützenhüttengässchen ihr Ziel zu erreichen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 14.02.2020, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 1583/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 1583/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 15.05.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1583/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen LINKE. (= Annahme)
Partei: LINKE.
Weiter lesenWegnahme der Linksabbiegerspur aus der Darmstädter Landstraße in den Schützenhüttenweg prüfen
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2019, OF 1478/5 Betreff: Wegnahme der Linksabbiegerspur aus der Darmstädter Landstraße in den Schützenhüttenweg prüfen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Wegnahme der Linksabbiegerspur aus der Darmstädter Landstraße stadteinwärts in den Schützenhüttenweg als geeignete Maßnahmen zur Verhinderung von regelwidrigem Durchgangsverkehr und zur Verkehrsberuhigung im Bereich Schützenhüttenweg/Letzter Hasenpfad in Frage kommt. Begründung: Viele Anwohner beschreiben, dass der Kraftfahrzeugverkehr im Bereich Schützehüttenweg/Letzter Hasenpfad extrem gefährliche und und für die Anwohner unerträgliche Ausmaße angenommen hat, weil beide Straßen u. a. unter Missachtung des Schildes "Durchfahrt verboten, Anlieger frei" als "Schleichwege" für Durchgangsverkehr benutzt werden. Es müssen wirkungsvolle Maßnahmen gefunden werden, um dem entgegenzuwirken. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 22.11.2019, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 1478/5 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
Weiter lesenAufstellen von Bänken und Instandsetzung einer Bank in der Kisselsiedlung zwischen Beuthener Straße und Breslauer Straße sowie an der Ecke Letzter Hasenpfad/Ziegelhüttenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5192 entstanden aus Vorlage: OF 1395/5 vom 01.09.2019 Betreff: Aufstellen von Bänken und Instandsetzung einer Bank in der Kisselsiedlung zwischen Beuthener Straße und Breslauer Straße sowie an der Ecke Letzter Hasenpfad/Ziegelhüttenweg Der Magistrat wird gebeten, in der Kisselsiedlung zwischen Beuthener Straße und Breslauer Straße an folgenden Orten Bänke aufzustellen: 1. Am Kreisel zwischen Breslauer Straße Richtung Mörfelder Landstraße und Breslauer Straße Richtung Beuthener Straße befindet sich ein Platz mit drei Bäumen. Dort hat früher eine Bank gestanden, die ersatzlos weggekommen ist. 2. An der Ecke Letzter Hasenpfad/Ziegelhüttenweg vor dem Baum. Vor den sich dort befindlichen Fahrradbügeln und dem Verkehrsschild ist genügend Platz. Außerdem ist die Bank an der Ecke Breslauer Straße/Beuthener Straße instand zu setzen. Sie besitzt keine Sitzfläche mehr. Begründung: In diesem Einzugsgebiet gibt es etwa 300 Wohneinheiten mit entsprechend vielen Bewohnern. Die einzige Bank, die dort steht, besitzt keine Sitzfläche mehr. Die Menschen, meist älteren Semesters, die überwiegend zum ALDI- oder HIT-Markt zum Einkaufen gehen, haben keine Möglichkeit, sich auszuruhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2019, ST 2175 Aktenzeichen: 67 0
Verkehrssituation Letzter Hasenpfad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2019, OM 4713 entstanden aus Vorlage: OF 1296/5 vom 20.05.2019 Betreff: Verkehrssituation Letzter Hasenpfad Der Magistrat wird gebeten, regelmäßig (alle vier bis sechs Wochen) sowohl das Einhalten der Einbahnstraßenregelung im Abschnitt Großer Hasenpfad b is Oberer Schafhofweg sowie die Geschwindigkeit im Abschnitt des verkehrsberuhigten Bereichs zwischen Schützenhüttenweg und Sachsenhäuser Landwehrweg zu kontrollieren. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass sowohl die genannte Einbahnstraßenregelung als auch die Geschwindigkeitsbeschränkung im oben beschriebenen verkehrsberuhigten Bereich von sieben km/h täglich mehrfach verletzt werden. Wiederholte Kontrollen könnten hier Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1715 Aktenzeichen: 32 1
Frühzeitige Information der Anwohnerinnen und Anwohner bei Kanalbauarbeiten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2019, OM 4253 entstanden aus Vorlage: OF 1171/5 vom 28.01.2019 Betreff: Frühzeitige Information der Anwohnerinnen und Anwohner bei Kanalbauarbeiten Der Magistrat wird gebeten, die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner bei Kanalbauarbeiten frühzeitig, zumindest eine Woche vor Beginn der Baustelleneinrichtung, zu informieren. Begründung: Immer wieder kommt es vor, dass Baustellen für Kanalbauarbeiten eingerichtet werden und die davon betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner darüber nicht vorab informiert wurden. So zuletzt auch vor den Häusern Lerchesbergring 43 bis 45. Am 17.01.2019 wurde dort eine Baustelle für Kanalbauarbeiten eingerichtet. Erst am 19.01.2019 wurden die Anwohnerinnen und Anwohner durch einen Flyer darüber informiert, sodass einige Betroffene ihr Auto nur noch durch Verschieben der Absperrzäune umparken konnten. Daher ist es dringend erforderlich, die Anwohnerinnen und Anwohner frühzeitig, mindestens eine Woche vor Beginn der Baustelleneinrichtung, zu informieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 889 Aktenzeichen: 90 32
Sicherer Radweg auf der Oppenheimer Landstraße (2)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2019, OM 4234 entstanden aus Vorlage: OF 1176/5 vom 03.02.2019 Betreff: Sicherer Radweg auf der Oppenheimer Landstraße (2) Der Magistrat wird aufgefordert, den Radweg im Abschnitt Ziegelhüttenweg Höhe Letzter Hasenpfad über die Oppenheimer Landstraße bis zur Einmündung der Holbeinstraße sicherer zu gestalten, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Entsprechende Maßnahmen könnten hierbei sein: 1. Um eine bessere Querung für jüngere Schulkinder zu gewährleisten, soll in Höhe Ziegelhüttenweg/Letzter Hasenpfad vor der bestehenden Insel ein geschützter Aufstellbereich durch entsprechende Markierungen geschaffen werden. 2. Die Beleuchtung des Zebrastreifens über den Letzten Hasenpfad soll verbessert werden, auch weitere verkehrssichernde Maßnahmen, z. B. durch Aufpflasterung, sind zu prüfen. 3. Eine deutliche farbliche Markierung des o. g. Radwegeverlaufs, zumindest bis auf die Kreuzung Oppenheimer Landstraße/Mörfelder Landstraße. 4. Die Anpassung der Signalisierung und Führung des Rad- und KFZ-Verkehrs auf der gesamten Oppenheimer Landstraße spätestens im Zuge der Radschnellwegeplanung. 5. Eine Überprüfung der bestehenden Signalisierung an der Kreuzung Oppenheimer Landstraße/Mörfelder Landstraße mit dem Ziel einer Vorrangschaltung für den Radverkehr sowie 6. e ine Weiterführung des Radweges auf der Holbeinstraße in Richtung Main. Begründung: Eltern von Kindern, die mit dem Rad zur Schule fahren, haben sich über die Verkehrssituation in Sachsenhausen an der Kreuzung Mörfelder Landstraße/Oppenheimer Landstraße beschwert. Kinder, die die Schillerschule oder die Carl-Schurz-Schule besuchen, überqueren mehrmals täglich diese gefährliche Kreuzung mit dem Fahrrad, da dies ihr Schulweg ist. Mehrfach sei es auf dieser Kreuzung schon zu gefährlichen Situationen für die Fahrradfahrer gekommen. Linksabbiegende Pkws übersehen häufig den entgegenkommenden Fahrradfahrer oder die sich im toten Winkel befindenden Radfahrer. Auch die darüber liegende Einmündung des Ziegelhüttenwegs in die Oppenheimer Landstraße führt aufgrund der unübersichtlichen Radwegeführung täglich zu gefährlichen Situationen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1074 Aktenzeichen: 32 1
Leerung der Abfallbehälter auch während Kanalbauarbeiten gewährleisten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2019, OM 4254 entstanden aus Vorlage: OF 1172/5 vom 28.01.2019 Betreff: Leerung der Abfallbehälter auch während Kanalbauarbeiten gewährleisten Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass auch während Kanalbauarbeiten die Leerung von Abfallbehältern gewährleistet ist. Begründung: Während der Kanalbauarbeiten im Lerchesbergring 43 bis 45 wurden eine Woche lang keine Abfallbehälter geleert. Betroffen waren hier die Restmüll-, die Verpackungsmüll- und die Biomülltonnen. Der Zugang zu den Tonnen war gewährleistet, die Mitarbeiter der FES hätten diese lediglich ein paar Meter weiter rollen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2019, ST 739 Aktenzeichen: 79 4
Fahrbahnsanierung hier: Bertha-von-Suttner-Ring, Karlsbader Straße, Ziegelhüttenweg und Parkplatz am Bischofsweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2019, OM 4091 entstanden aus Vorlage: OF 1112/5 vom 02.01.2019 Betreff: Fahrbahnsanierung hier: Bertha-von-Suttner-Ring, Karlsbader Straße, Ziegelhüttenweg und Parkplatz am Bischofsweg Der Magistrat wird gebeten, die maroden, mit Schlaglöchern versehenen Straßenbeläge des Bertha-von-Suttner-Rings vor den Hausnummern 22a bis 28, der Karlsbader Straße, des Ziegelhüttenwegs im Abschnitt Karlsbader Straße bis Teplitz-Schönauer-Straße und des Parkplatzes am Bischofsweg/Ecke Darmstädter Landstraße umgehend zu sanieren. Begründung: Auf den genannten Verkehrsflächen befinden sich zahlreiche Schlaglöcher, die für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer und den Autoverkehr Gefahren darstellen. Um Unfälle zu verhindern, ist eine unverzügliche Sanierung dringend notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 877 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 5
Geschwindigkeitsreduzierung im Ziegelhüttenweg im Abschnitt Letzter Hasenpfad/Bahnübergang
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.12.2018, OF 1119/5 Betreff: Geschwindigkeitsreduzierung im Ziegelhüttenweg im Abschnitt Letzter Hasenpfad/Bahnübergang Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, im Ziegelhüttenweg, im Abschnitt Letzter Hasenpfad/Oppenheimer Landstraße und Bahnübergang, auf der Fahrbahn zwei Betonschwellen anzubringen, um so dort die Geschwindigkeit zu reduzieren. Begründung: In dem obigen Abschnitt ist die Geschwindigkeitsbegrenzung 30 km/h eingerichtet. Leider halten sich die Verkehrsteilnehmer hieran nicht. In diesem Bereich wird, insbesondere von Besuchern der dortigen Shisha-Bar, mit weit überhöhter Geschwindigkeit gefahren. Dies hat sich nach der Fertigstellung des gegenüber der Shisha-Bar befindlichen Wohnblocks noch weiter verstärkt, da die Straße einen entsprechenden Raum hierfür bietet. Durch die Geschwindigkeitsüberschreitung kommt es zur Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und auch zu Ruhestörungen, da insbesondere auch höhertourige Fahrzeuge kurz und schnell beschleunigt werden. Eine Geschwindigkeitskontrolle kann nur vereinzelt erfolgen und wird deshalb keinen nachhaltigen Erfolg haben. Die Anbringung von Betonschwellen im entsprechenden Abstand auf der Fahrbahn würde hier eine nachhaltige Abhilfe schaffen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 5 am 18.01.2019, TO I, TOP 25 Beschluss: 1. Der Ortsvorsteher wird gebeten, in dieser Angelegenheit einen Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertretern des zuständigen Fachamtes zu vereinbaren. 2. Die Vorlage OF 1119/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 5 am 15.02.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 1119/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 5 am 22.03.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1119/5 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
Weiter lesenIdeen
Künstliche Verkleinerung des Gehwegs rückgängig machen
Die Straße Letzter Hasenpfad in Sachsenhausen ist als wesentlicher Teil des Schulwegs zur Martin-Buber-Grundschule zwischen den Hausnummer 66 und 113 als Verkehrsberuhigte Straße ausgestaltet. Während der Gehweg zwischen der Einmündung Schützenhüttenweg und Esperantostraße (auf dem Bild gelb markiert) noch breit genug ist, dass Personen (insbesondere Schulkinder) nebeneinander gehen können und Begegnungsgehverkehr möglich ist. Ab der Esperantostraße bis zum Sachsenhäuser Landwehrweg ist der Gehweg jedoch mit metallenen Barrieren (auf dem Bild: blauer Pfeil) von der Verkehrsberuhigten Straße (auf dem Bild rot markiert) abgegrenzt. Allerdings nicht in der Breite des Gehwegs; die Barrieren wurden vielmehr so eingesetzt, dass die Gehwegbreite nun deutlich reduziert ist (auf dem Bild: siehe rote Linie). Dies führt leider dazu, dass ein Begegnungsgehverkehr nicht mehr möglich ist, ohne dass auf die Straße ausgewichen werden muss. Erst recht nicht, wenn Schulkinder erfreulicherweise mit Rollern oder Fahrrädern oder Personen mit beispielsweise Kinderwägen unterwegs sind. Insofern stellt sich die Frage: Wieso wurde die verkehrsberuhigte Straße hier künstlich erweitert - zu deutlichen Lasten der Zufußgehenden? Dies muss im Sinne der Flächengerechtigkeit dringend geändert werden, zumal der Gehweg auf der anderen Straßenseite aufgrund von Falschparkern nicht nutzbar ist.