Meine Nachbarschaft: Weimarer Straße
Vorlage
Idee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Deine Nachbarschaft
Vorlagen
Instandsetzung des Geländers am Jägersteg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6723 entstanden aus Vorlage: OF 232/14 vom 09.03.2025 Betreff: Instandsetzung des Geländers am Jägersteg Der Magistrat wird gebeten, das defekte Geländer am Jägersteg (Niedereschbacher Stadtweg) instand zu setzen. Begründung: Das Geländer ist auf der zum Niedereschbacher Stadtweg gelegenen Seite eingedellt und auf der gegenüberliegenden in Teilen komplett zerstört. Dieser Zustand besteht bereits seit mehr als einem Jahr. Zur besseren Veranschaulichung dient die folgende Darstellung: Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1480 Beratung im Ortsbeirat: 14
Ausweisung von Insektenwiesen und -habitaten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2023, OM 3875 entstanden aus Vorlage: OF 231/15 vom 11.04.2023 Betreff: Ausweisung von Insektenwiesen und -habitaten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Anlegung und Ausweisung von Insektenwiesen und anderen geeigneten -habitaten möglich ist. Folgende Flächen, sofern in öffentlicher Hand, erscheinen denkbar: die Wiesenfläche zwischen Urseler Weg und Tannenweg; Teile der Parkanlage entlang Am Lehenweg; zwischen Urseler Weg und Züricher Straße; zwischen Homburger Landstraße und Berner Straße; die Wiesenstreifen entlang des Eschbachs, des Mühlgrabens und des Taunengrabens; der Pfingstwald; die Seitenstreifen der Homburger Landstraße; Rasenanlagen entlang der Deuil-La-Barre-Straße oder weitere von fachlichen Stellen als infrage kommende ungenutzte Grünflächen. Im Falle einer Eignung wird der Magistrat gebeten, die Anlegung dieser Wiesen sowie ihre Ausweisung durch das Aufstellen entsprechender Schilder in Auftrag zu geben. Begründung: Aufgrund des voranschreitenden Insektensterbens in Deutschland (festgestellt etwa durch die Krefelder Studie), welches die Artenvielfalt nachhaltig reduzieren kann, sind Gegenmaßnahmen dringend erforderlich. Da der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln durch Landwirte zur vielfachen Reduktion von Refugien für Insekten führt, sind nicht bewirtschaftete Flächen notwendig, um die Artenvielfalt zu fördern. Da das Grünflächenamt der Stadt Frankfurt insektenfreundliche Projekte fördert und der Stadtrand aufgrund von mehr unbebauten Flächen besonders geeignet scheint, kann sich die Anlegung von geeigneten Flächen im Stadtteil sinnvoll auswirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1625
Kabelverbindung an der Brücke Glockengasse über den Eschbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.03.2023, OM 3705 entstanden aus Vorlage: OF 221/15 vom 28.02.2023 Betreff: Kabelverbindung an der Brücke Glockengasse über den Eschbach Die Kabelverbindungen (Telefon, Internet) an der Eschbach-Brücke Glockengasse/Am Sprudel wurden durch das letzte Hochwasser des Eschbachs stark in Mitleidenschaft gezogen. Die äußere (Schutz)-Hülle ist dabei gebrochen, die einzelnen Leitungen sind glücklicherweise intakt geblieben. Seit dem Hochwasser ist die gesamte Verbindung mit Spanngurten provisorisch am Brückengeländer befestigt. Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wann und in welcher Form die Verbindung wieder ordentlich hergestellt wird und ob es dabei die Möglichkeit ergibt, die Verbindung dauerhaft hochwassersicher zu gestalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1311 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 67 Aktenzeichen: 66-2
Blindengerechte Straßenüberquerungen in Harheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2022, OM 3063 entstanden aus Vorlage: OF 111/14 vom 20.10.2022 Betreff: Blindengerechte Straßenüberquerungen in Harheim Der Magistrat wird gebeten, blinden- und sehbehindertengerechte Straßenüberquerungen und Fußgängerwege in Harheim zu ermöglichen und insbesondere an folgenden Orten zu veranlassen: 1. Maßbornstraße a) Zebrastreifen zwischen den Hausnummern 1 und 2 sowie zwischen den Abbiegungen Bürgerstraße und In den Aspen b) Fußgängerampel zwischen den Hausnummern 43 und 44 2. Korffstraße a) Zebrastreifen zwischen den Hausnummern 12 und 14 b) Bushaltestelle Spitzenstraße c) Fußgängerampelanlage und Zebrastreifen zum Niedereschbacher Stadtweg 3. Harheimer Stadtweg a) Überquerungsmöglichkeit in der Nähe der Fußgängerbrücke b) Taktile Bodenmarkierung zur Fußgängerbrücke über den Eschbach (beidseitig) zur Straße An der Pfarrwiese Begründung: In Harheim wurde das barrierefreie, insbesondere das blinden- und sehbehindertengerechte Überqueren von stark befahrenen Straßen, wie der Maßbornstraße oder der Korffstraße bisher vernachlässigt. Dies gilt auch für Bodenmarkierungen zur haptischen Ankündigung von Bushaltestellen und Brücken sowie Querungsmöglichkeiten zum Beispiel im Harheimer Stadtweg, der durch den Ausbau der Linie S 6 stark von Baufahrzeugen in Anspruch genommen wird. Darüber hinaus gibt es in der Straße In den Schafgärten mit seiner dort beheimateten Grundschule und Kindertagesstätte dringenden Handlungsbedarf, da der für Fußgänger notwendige mehrmalige Straßenseitenwechsel eine sichere Nutzung für sehbehinderte Menschen bis jetzt nahezu unmöglich macht. Aufgrund der fehlenden akustischen und taktilen Signale, stellen vor allem die benannten Fußgängerwege und Überquerungsorte für blinde und sehbehinderte Menschen eine große Herausforderung dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 434
Leerstand in der Weimarer Straße 22, 24, 25 und 28, dem Oberen Kirchwiesenweg 22 sowie dem Unteren Kirchwiesenweg 16 und 18 beenden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2022, OM 2522 entstanden aus Vorlage: OF 155/15 vom 15.06.2022 Betreff: Leerstand in der Weimarer Straße 22, 24, 25 und 28, dem Oberen Kirchwiesenweg 22 sowie dem Unteren Kirchwiesenweg 16 und 18 beenden Der Magistrat wird gebeten, 1. sich mit den Eigentümerinnen und Eigentümern der Anwesen - der Weimarer Straße 22, 24, 25 und 28; - des Oberen Kirchwiesenwegs 22; - des Unteren Kirchwiesenwegs 16 und 18 ins Benehmen zu setzen, um den Leerstand der Gebäude zu beenden; 2. sofern die Eigentümerinnen und Eigentümer keine eigenen Pläne für eine Beendigung des Leerstandes haben, sich diesen gegenüber dafür einzusetzen, hier seniorengerechtes Wohnen zu ermöglichen. Begründung: Der bereits viele Jahre bestehende Wohnungsleerstand ist inakzeptabel und bedarf einer Beendigung. Hier seniorengerechtes Wohnen zu installieren, ist nicht prioritär. Es wäre aber eine sinnvolle Möglichkeit, die Immobilien an dieser Stelle prüfen zu lassen, ob hier Wohnraum wiederhergestellt werden kann, sofern die Eigentümerinnen und Eigentümer selbst keine eigenen Ambitionen haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2527 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 32 1
Abdrift in Richtung Wohnhäuser
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2022, OF 129/15 Betreff: Abdrift in Richtung Wohnhäuser Der Ortsbeirat möge beschließen: Die BewohnerInnen der Weimarer Straße berichten, dass es häufig zum sogenannten Abdrift in Richtung der Wohnungen kommt, wenn auf den angrenzenden Felder gespritzt wird und der Wind weht. Der Magistrat wird vor dem Hintergrund um Beantwortung nachstehender Frage gebeten: Weiß der Magistrat, was auf den angrenzenden Feldern verspritzt wird und wird das Sprühen für die AnwohnerInnen als gesundheitlich unbedenklich bewertet? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 15 am 18.03.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 129/15 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenNieder-Eschbach: U-Bahn-Strecke Nieder-Eschbach in Richtung Bonames - Verlängerung des Zauns an der Verlängerung der Georg-Büchner-Straße zur Straße Auf der Steinern Straße (beidseits der Gleise)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2022, OM 1610 entstanden aus Vorlage: OF 108/15 vom 26.01.2022 Betreff: Nieder-Eschbach: U-Bahn-Strecke Nieder-Eschbach in Richtung Bonames - Verlängerung des Zauns an der Verlängerung der Georg-Büchner-Straße zur Straße Auf der Steinern Straße (beidseits der Gleise) Der Magistrat wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, 1. dass der Zaun, der das rechte Gleis der U-Bahn-Strecke von Nieder-Eschbach nach Bonames an der Verlängerung der Georg-Büchner-Straße zur Straße Auf der Steinern Straße von der Fahrbahn trennt, verlängert wird; 2. dass der Zaun auf der gegenüberliegenden Seite (in Fahrtrichtung Bonames gesehen das linke Gleis) ebenso bis zur Unterführung/Brücke verlängert wird. Begründung: Zu 1.: In Richtung Bonames gesehen liegt das linke Gleis an der Verlängerung der Georg-Büchner-Straße zur Straße Auf der Steinern Straße sehr dicht an der Fahrbahn. Die Straße besteht an dieser Stelle nur aus einer Fahrbahn ohne Bürgersteig und wird rege genutzt, um zu den Wohnhäusern, zum Niedereschbacher Stadtweg oder nach Bonames zu gelangen. An dieser Stelle beginnt das Gleis, sich in eine lang gezogene Rechtskurve zu neigen. Durch den Neigungswinkel kommt die U-Bahn gefährlich nahe an die Fahrbahn. Dies könnte zu Gefahrensituationen führen, bspw. wenn kleinere Kinder mit Rädchen oder Rollern zu nah an den zum Gleis gelegenen Fahrbahnrand geraten. Zu 2.: Auf der gegenüberliegenden Seite befindet sich ein asphaltierter Feldweg, der ebenfalls sehr dicht am Gleis liegt und nicht nur von Landwirten, sondern auch Fahrrad fahrenden Kindern, Spaziergängern etc. genutzt wird. Zudem befindet sich am Knick des Feldweges am Gleis ein Walnussbaum, der im Herbst insbesondere Kinder dazu einlädt, Walnüsse aufzusammeln. Die Walnüsse fallen teilweise auch ins Gleisbett. Die örtliche Situation stellt auch hier eine Gefahr für Leib und Leben, insbesondere für Kinder, die Gefahrensituationen häufig altersbedingt nicht einschätzen können, dar. Bild zu Nr 1.: Petra Kielmann/Januar 2022 Bild zu Nr. 2.: Petra Kielmann/Januar 2022 Bild zu Nr. 3.: Tanja Raab-Rhein/Januar 2022 Bild zu Nr. 2.: Tanja Raab-Rhein/Januar 2022 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1524 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 15 am 08.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 10
Erweiterter Winterdienst auf Fahrradwegen im Frankfurter Norden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.02.2022, OM 1523 entstanden aus Vorlage: OF 62/14 vom 21.01.2022 Betreff: Erweiterter Winterdienst auf Fahrradwegen im Frankfurter Norden Der Magistrat wird gebeten, den am 13. Januar 2022 von Stadträtin Rosemarie Heilig und Stadtrat Stefan Majer vorgestellten erweiterten Winterdienst auf Fahrradwegen in Frankfurt am Main auf den Frankfurter Norden auszuweiten und sicheres Fahrradfahren auf den Verbindungsstraßen zwischen Harheim und Nieder-Erlenbach (1), Harheim und Nieder-E schbach (2) sowie Harheim und Bonames (3) zu ermöglichen. Begründung: Zwischen den Stadtteilen findet eine intensive Nutzung der Fuß- und Fahrradwege statt. Die Relevanz dieser Verbindungswege ist in den letzten Jahren - im Vergleich zu anderen Verbindungsstrecken zwischen den Frankfurter Stadtteilen - überdurchschnittlich gestiegen. Als Gründe dafür sind die permanent steigende Einwohnerzahl und die damit verbundene höhere Frequentierung der Schul-, Hort- und Einkaufswege sowie die Nutzung von Fahrrädern als Alternative zum Pkw insbesondere zu Uhrzeiten, in denen der öffentliche Nahverkehr ruht, zu nennen. Zur Schonung von Pflanzen und Tieren wäre die "Streuung" mit einem "Salz-Wasser-Gemisch", wie sie auch auf den fünf vorgestellten Strecken genutzt wird, wünschenswert. Da die vorgesehenen Streufahrzeuge auch zu Kehrfahrzeugen umgerüstet werden können, wären diese ein weiterer Beitrag für ein ganzjährig sicheres Fahrradfahren zwischen den Stadtteilen im Frankfurter Norden. Quelle: OpenStreetMap Planskizze Erweiterter Winterdienst auf Fahrradwegen im Frankfurter Norden Erklärung zur Planskizze: 1. Erlenbacher Stadtweg (Harheim - Nieder-Erlenbach) 2. Niedereschbacher Stadtweg (Harheim - Nieder-Eschbach) 3. Harheimer Weg (Harheim - Bonames) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1198 Aktenzeichen: 79 4
Niedereschbacher Stadtweg sanieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.01.2022, OM 1298 entstanden aus Vorlage: OF 54/14 vom 12.12.2021 Betreff: Niedereschbacher Stadtweg sanieren Der Magistrat wird gebeten, den Niedereschbacher Stadtweg zu sanieren und auf die Erfordernisse der Fußgänger, des Radverkehrs, des landwirtschaftlichen Verkehrs und des Anliegerverkehrs einzurichten und abzustimmen. Insbesondere soll der Fuß- und Radverkehr zwischen den Stadtteilen Nieder-Eschbach und Harheim besser und sicherer werden. Begründung: Der Niedereschbacher Stadtweg ist teilweise mit Schlaglöchern oder Ausbesserungen übersät, an vielen Stellen bilden sich am Randstreifen Pfützen. Die sind für den landwirtschaftlichen Verkehr und den Anliegerverkehr kein Problem, jedoch für Menschen, die zu Fuß, mit Gehhilfe oder mit dem Rad unterwegs sind, weil der Fuß- und Radverkehr dem motorisierten auf diese Randstreifen ausweichen muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 987 Aktenzeichen: 66 5
Reaktivierung, Umgestaltung und Sanierung des Bieberparks
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 285 entstanden aus Vorlage: OF 14/15 vom 18.05.2021 Betreff: Reaktivierung, Umgestaltung und Sanierung des Bieberparks Vorgang: EA 203/18 OBR 15; ST 1087/19 Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen im Bieberpark (Am Lehenweg, 60437 Frankfurt am Main) zu ergreifen: 1. Der Teich soll durch Herstellung bzw. Instandsetzung der Wasserversorgung wieder aktiviert werden, der Boden abgedichtet und der Zulauf erneuert werden. Die Randbereiche sind zu bepflanzen; 2. Die freien Flächen sollen aufgewertet werden, beispielsweise durch Anlegen einer Sitzgruppe, ergänzt um kleine Tische zum Schachspielen und eine Boulebahn sowie Bepflanzung mit blühenden Sträuchern und Blumen; 3. Das Gelände soll entmüllt und gesäubert werden. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, das in der Stellungnahme vom 03.06.2019, ST 1087, angekündigte Konzept zur Neugestaltung des Bieberparks nun endlich in einer seiner nächsten Ortsbeiratssitzungen vorzustellen . Der Planungsbeginn war für 2020 vorgesehen. Begründung: Der Park ist in weiten Teilen in einem schlechten Zustand und wird somit als Grünfläche von der Bevölkerung kaum genutzt. Dies sollte geändert werden. (Fotos: Dr. J. Poloczek) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1751 Aktenzeichen: 67 0
Kreisverkehr im Bereich Harheimer Weg/Erlenbacher Stadtweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2021, OM 210 entstanden aus Vorlage: OF 8/14 vom 24.05.2021 Betreff: Kreisverkehr im Bereich Harheimer Weg/Erlenbacher Stadtweg Der Magistrat wird gebeten, die Umgestaltung des derzeit ampelgesteuerten Kreuzungsbereich Harheimer Weg/Erlenbacher Stadtweg und Korffstraße/Niedereschbacher Stadtweg in einen Kreisverkehr, unter Gewährleistung der Fußgänger- und Radfahrsicherheit, zu prüfen. Begründung: Der im Zusammenhang mit der Entwicklung des Neubaugebiets Harheim-Süd entstandene Kreisverkehr am Harheimer Weg hat sich bestens bewährt und sorgt für einen durchweg fließenden Verkehr. Aus diesem Grund erscheint es folgerichtig, insbesondere aufgrund eines nicht zu erwartenden höheren Verkehrsaufkommens der genannten ampelgesteuerten Kreuzung, auch diese Kreuzung in einen Kreisverkehr umzuwandeln, um den Verkehrsfluss zu verbessern. Ferner sollte ein Kreisverkehr an dieser Stelle deutlich weniger Fläche in Anspruch nehmen, sodass ein Teil der bisher versiegelten Fläche entsiegelt und begrünt werden könnte, was das Entree von Harheim deutlich aufwerten würde. Weiterhin würden auch die Unterhaltungs- und Wartungskosten für die Ampelanlage entfallen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1538 Aktenzeichen: 32 1
Ortsbegehung in Nieder-Eschbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2021, OF 5/15 Betreff: Ortsbegehung in Nieder-Eschbach Der Ortsvorsteher wird gebeten, in der nächsten Zeit einen Termin mit dem Straßenverkehrsamt zwecks einer Ortsbegehung zu vereinbaren. Zu diesem Termin soll auch der Schutzmann vor Ort, Herr Wagner, eingeladen werden. Unter anderem sollen folgende Punkte angesprochen werden: - Der Niedereschbacher Stadtweg - Fahrradständer in der Georg-Büchner-Straße - Verkehrssituation im Urseler Weg - Parkverhalten in der Straße Am Lehenweg, aus Richtung der Deuil-la-Barre-Straße. Begründung: Der Niedereschbacher Stadtweg hat sich bedauerlicherweise zu einer Durchfahrtsstraße entwickelt. Anwohner haben auf dieses Problem hingewiesen. Hier sind viele Fußgänger und Fahrradfahrer (auch viele Kinder) unterwegs. Werden die Fahrradständer in der Georg-Büchner-Straße noch benötigt? Auch hier liegt die Anfrage eines Anwohners vor. Bedingt durch beidseitig parkende Autos im Bereich nahe der Ludwig-Quidde-Straße wird zwar die Geschwindigkeit der vorbeifahrenden PKW verringert, aber auch die Unübersichtlichkeit, speziell für Kinder, erhöht. Außerdem ist der Urseler Weg im Berufsverkehr überlastet. Am Lehenweg besteht auf der West-Seite an der Kreuzung mit der Deuil-la-barre-Straße ca.50 Meter ein absolutes Halteverbot, das oft nicht eingehalten wird. Oft wird sogar auf beiden Straßenseiten geparkt. Damit ist die Ein- und Ausfahrt auf eine Spur reduziert und es kann zu gefährlichen Situationen kommen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 5/15 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenLeerstand beseitigen - Wohnraum schaffen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7042 entstanden aus Vorlage: OF 312/15 vom 26.10.2020 Betreff: Leerstand beseitigen - Wohnraum schaffen Zahlreiche Wohnungen in den Häusern Unterer Kirchwiesenweg 16 und 18 sowie Weimarer Straße 22, 24, 25 und 28 stehen seit über zehn Jahren leer. Angesichts des Mangels an bezahlbarem Wohnraum ist dieser Leerstand im Stadtteil Nieder-Eschbach nicht akzeptabel. Eine Beendigung des derzeitigen Zustands lässt sich aber nur in Verhandlungen mit der Eigentümerin erreichen, wobei ggf. auch eine Zwischenlösung in Betracht kommt. Dies vorrausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. Verhandlungen mit der Eigentümerin über den Ankauf des Areals zu führen; 2. im Falle eines Ankaufs schnellstmöglich günstigen Wohnraum und nach Möglichkeit vor allem seniorengerechte Wohnungen zu schaffen; 3. wenn nötig - z. B. weil keine Einigung über einen Ankauf erzielt werden kann - mit Unterstützung der Wohnrauminitiative Frankfurt Rhein-Main übergangsweise Wohnraum für Studierende oder Auszubildende zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.07.2021, ST 1339 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 64 0
Einrichtung einer Fitnessanlage in NiederEschbach; Outdoor-Sportgeräte im Freien
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2018, OM 3381 entstanden aus Vorlage: OF 158/15 vom 29.05.2018 Betreff: Einrichtung einer Fitnessanlage in Nieder-Eschbach; Outdoor-Sportgeräte im Freien Vorgang: OM 677/16 OBR 15; ST 54/18 Der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2018, ST 54, angekündigte Vorstellung der Planung einer Fitnessanlage für Jedermann im Freien in der Nähe der Bezirkssportanlage/Freibad in Nieder-Eschbach in der Sitzung des Ortsbeirates am 14. September 2018 durchzuführen. Begründung: Finanzierung und Bau der öffentlichen Fitnessanlage an der Bezirkssportanlage sind für 2019 vorgesehen. Zwischenzeitliche Ergebnisse von Prüfungen zum Bau einer derartigen Anlage am Pfingstwäldchen/Straße Am Sprudel sowie im Bieberpark haben diese Standorte sich aus unterschiedlichsten Gründen nicht als geeignet erwiesen. Jetzt gilt es, dieses Projekt nahe der Bezirkssportanlage und des Nieder-Eschbacher Freibades zeitnah umzusetzen. Der Ortsbeirat begrüßt den Bau der Fitnessanlage im Freien. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 677 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2018, ST 54 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1917
Aufstellen von seniorengerechten Sitzbänken
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2018, OM 3098 entstanden aus Vorlage: OF 134/14 vom 22.04.2018 Betreff: Aufstellen von seniorengerechten Sitzbänken Der Magistrat wird gebeten, zusätzliche seniorengerechte Sitzbänke aufzustellen. Vorgeschlagen werden folgende Standorte: 1. Einbuchtung der ehemaligen Bushaltestelle "Maßbornstraße", Hochfeldstraße; 2. An der Steinritz, nach der Brücke; 3. Riedhalsstraße im Bereich der Spielstraße; 4. Im Umfeld des Spielplatzes Harheim-Nord; 5. Am Rathausplatz in Höhe des Taxistandes; 6. In den Biegen/An der Pfarrwiese, gegenüber dem Spielplatz mit Blick auf den Eschbach; 7. Niedereschbacher Stadtweg, etwa in der Höhe zwischen Schaukasten und Insektenhotel; 8. In der Verlängerung der Pferdekoppel, Rückseite der Straße In den Biegen. Begründung: Die genannten Standorte befinden sich an beliebten Spazierwegen sowie in Bereichen der ansässigen Geschäfte. Der Ortsbeirat möchte an den genannten Stellen zusätzliche Bänke aufstellen, damit eine bessere Vernetzung der vorhandenen Sitzmöglichkeiten gelingt. Es soll dadurch insbesondere älteren oder gehbehinderten Bürgerinnen und Bürgern leichter fallen, ihre Spaziergänge oder Besorgungen zu erledigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1398 Aktenzeichen: 67 0
Outdoor-Sportgeräte im Freien Einrichtung eines Fitnessparcours in Nieder-Eschbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 677 entstanden aus Vorlage: OF 45/15 vom 20.09.2016 Betreff: Outdoor-Sportgeräte im Freien Einrichtung eines Fitnessparcours in Nieder-Eschbach Es besteht in den letzten Jahren ein gesteigerter Bedarf in der Bevölkerung, gerade auch bei den älteren Senioren, einfache sportliche Aktivitäten in Natur und Freizeit zu betreiben. Neben acht weiteren schon vorhandenen Standorten in Frankfurt am Main wurde im Nachbarstadtteil Harheim zuletzt Anfang 2014 eine öffentliche Anlage mit Senioren-Fitnesssportgeräten mit großem Erfolg und hohem Zuspruch eröffnet. Auf Betreiben der CDU hat der Ortsbeirat 15 in seiner Sitzung am 11.11.2014 erste Überlegungen zum Bau einer solchen Anlage auch in Nieder-Eschbach angeregt. Anfang 2015 haben daraufhin Vertreter des Grünflächenamtes erste Konzepte für einen derartigen Fitnessparcours vorgestellt und die dazugehörigen Rahmenbedingungen hinsichtlich Erreichbarkeit, Lage, Umfeld, Ausstattung und Kosten dargelegt. Der Bau einer Anlage in Nieder-Eschbach entsprechend der vorgestellten Planentwürfe wurde hierbei vom Amt und von allen Vertretern aus dem Ortsbeirat 15 begrüßt, eine Realisierung jedoch erst nach Festlegung eines geeigneten Standorts sowie der dann anschließenden Finanzierung mit Bereitstellung der Mittel von rund 120.000 Euro aus dem laufenden Haushalt in Aussicht gestellt. Als geeigneter Standort für einen Rundweg mit mehreren Sportgeräten hat sich zwischenzeitlich die Grünfläche in Höhe des Endes der Straße Am Sprudel vor dem Pfingstwäldchen herauskristallisiert, welche gut mit Fahrzeugen erreichbar ist, genügend Abstand zur Wohnbebauung hat, in naturnaher Lage (Erholungsraum) liegt und den baurechtlichen sowie planerischen Vorgaben für eine derartige Anlage entspricht. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, für den genannten Standort, Grünfläche am Ende der Straße Am Sprudel vor dem Pfingstwäldchen, eine konkrete vertiefende Ausführungsplanung zum Bau einen Fitnessparcours für Senioren bzw. zur generationsübergreifenden Nutzung vorzunehmen und die erforderlichen Maßnahmen, wie Mittelbereitstellung, u. U. Grunderwerb, Bauausschreibung etc., mit dem Ziel der Verwirklichung des Projektes in 2017 einzuleiten. Für die Erstellung der Anlage sind vorhandene Mittel aus dem Produkthaushalt, Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen, "Senioren-Freiräume", zu verwenden bzw. überplanmäßig bereitzustellen. Die Ausbauplanung und die Konzeption sind mit dem Ortsbeirat abzustimmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 170 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1341 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2018, ST 54 Antrag vom 29.05.2018, OF 158/15 Anregung an den Magistrat vom 15.06.2018, OM 3381 Antrag vom 20.12.2019, OF 257/15 Anregung an den Magistrat vom 17.01.2020, OM 5591 Aktenzeichen: 67 0
Aktuelle Prüfung der Möglichkeit einer Hinterliegerbebauung im Bereich Am Sprudel/AlbertEinstein-Straße im (ehemaligen) Wasserschutzgebiet Zone II
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.11.2015, OM 4711 entstanden aus Vorlage: OF 297/15 vom 20.10.2015 Betreff: Aktuelle Prüfung der Möglichkeit einer Hinterliegerbebauung im Bereich Am Sprudel/Albert-Einstein-Straße im (ehemaligen) Wasserschutzgebiet Zone II Der Ortsbeirat 15 hat bereits im Jahre 2001 die Bebauungsmöglichkeit des Hinterliegerbereiches der Grundstücke im Bereich Am Sprudel/Albert-Einstein-Straße angeregt. Dies galt seinerzeit um so mehr, da im Hinterliegerbereich mit Zustimmung der Wasserschutzbehörde bereits das Hinterliegerhaus Albert-Einstein-Straße 48 in der engeren Schutzzone II erstellt wurde. Eine weitere Bebauung in diesem Gebiet wurde jedoch insbesondere wegen der Nähe zum Brunnenfassungsbereich von den Behörden nicht genehmigt und die Planung somit nicht mehr weiter verfolgt. Zwischenzeitlich wurde jedoch von Hessenwasser GmbH & Co. KG die Wasserentnahme im dortigen Wasserspeicher bzw. Brunnen eingestellt, auch würden einige Grundlagen zur Festsetzung der Wasserschutzzone II zwischenzeitlich nicht mehr den aktuellen Erfordernissen entsprechen und könnten in diesem Bereich aufgehoben werden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob jetzt - nach entsprechender Bodenordnung und Erstellung einer rückwärtigen Erschließung - in diesem Gebiet eine Hinterliegerbebauung zulässig ist und ermöglicht werden kann. Sollte dies bejaht werden, ist ein städtebaulicher Entwurf zu erarbeiten und die seinerzeitige Planung fortzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 224 Antrag vom 21.09.2016, OF 52/15 (nicht öffentlich) Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 681 (nicht öffentlich) Aktenzeichen: 61 0
Spielmobileinsatz im Ortsbezirk 15
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2015, OF 272/15 Betreff: Spielmobileinsatz im Ortsbezirk 15 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zwei Spielmobileinsätze in den Sommermonaten im Stadtteil Nieder-Eschbach in Auftrag zu geben und durch das Kinderbüro organisieren zu lassen. Das Spielmobil soll mit seinem Angebot entweder in der Grünanlage Bieberpark (Am Lehenweg) oder im Pausenhof der Michael-Grzimek-Schule sowie im Ben-Gurion-Ring (Park) eingesetzt werden. Die Einsatztermine sind mit der Kinder- und Jugendbeauftragten, der Schulleitung sowie der Bürgerinitiative Am Bügel abzustimmen. Die Finanzierung der Spielmobileinsätze erfolgt mit einem Höchstbetrag von brutto 1.500,00 über das Ortsbeiratsbudget. Begründung: Das Spielmobil hat ein attraktives und abwechslungsreiches Spieleangebot und stellt daher ein Event für die Kinder in Nieder-Eschbach dar. Insbesondere in den Sommermonaten und in der Ferienzeit wäre dies auch für die Daheimgebliebenen eine willkommene Abwechslung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 15 am 24.04.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 328 2015 Die Vorlage OF 272/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "Sommermonaten" die Worte "oder alternativ in den Herbstferien" eingefügt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung fraktionslos
Partei: CDU
Weiter lesenOutdoor-Sportgeräte im Freien; Überlegungen zur Einrichtung eines Fitness-Parcours in und um Nieder-Eschbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2014, OF 248/15 Betreff: Outdoor-Sportgeräte im Freien; Überlegungen zur Einrichtung eines Fitness-Parcours in und um Nieder-Eschbach Es besteht in den letzten Jahren ein gesteigerter Bedarf in der Bevölkerung, gerade auch bei den älteren Senioren, einfache sportliche Aktivitäten in Natur und Freizeit zu betreiben. Im Nachbarstadtteil Harheim wurde vor einigen Wochen, neben sieben weiteren schon vorhandenen Standorten in Frankfurt am Main, eine öffentliche Anlage mit Senioren-Sportgeräten mit Erfolg eröffnet. Auch in anderen europäischen Städten wurden in öffentlichen Parks und Grünanlagen sowie im sonstigen öffentlichen Raum durch die Aufstellung von Outdoor-Sportgeräten eine Angebot zur sportlichen Betätigung -ohne Vereinszugehörigkeit- geschaffen. So haben Mitglieder der Antragstellerin im dänischen Arrhus in einer Grünanlage eine Reihe von Sportgeräten ausprobieren können und sich über die Attraktivität dieses Angebots für Jung und Alt überzeugen können. Neben etwas Kraftanstrengung sind die Geräte auch optimal geeignet, die Bewegung, das Gleichgewicht u.v.m. im Freien zu trainieren. Es bestehen daher Überlegungen und Vorschläge auch seitens der ansässigen Vereine und innerhalb der Nieder-Eschbacher Bevölkerung der Wunsch, dass auch im Frankfurter Stadtteil Nieder-Eschbach mittels Aufstellung von Outdoor-Sportgeräten an verschiedenen Stellen in Grünanlagen ein Fitness-Parcours für Jedermann geschaffen wird. Geeignete Standorte für einen entsprechenden Rundweg mit einem oder mehreren Sportgeräten könnten zunächst die Grünanlagen "Bieberpark" Am Lehenweg, das "ÜWG-Eck" Tannenweg/Urseler Weg, An den Kaskaden "Eschbach-Wasserfall", Grünstreifen im Bereich Am Sprudel entlang dem Eschbach sein, die als -mit Geräten- ausgewiesene Standorte für einen Fitnessrundlaufweg ausgewiesen werden könnten. Für diese Standorte wäre ein gemeinsames Konzept zu erstellen, in dem zum Einen die erforderlichen Haushaltsmittel ermittelt werden und zum Anderen geeignete Vandalismus-sichere Sportgeräte für die vorgenannten Standorte vorgeschlagen werden, damit möglichst eine Umsetzung zeitnah im Sommer 2015 erfolgen kann. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, zur nächsten Sitzung des Ortsbeirates 15 im Januar 2015 zunächst den für entsprechende Freizeitanlagen zuständigen Vertreter des Magistrats bzw. aus dem Grünflächenamt einzuladen, um über Erfahrungen und Realisierungsmöglichkeiten für einen entsprechenden Outdoor-Sportgeräte-Parcours zu berichten. Begründung: Siehe Antragstext. Ein Mitarbeiter des Grünflächenamtes hatte im Vorfeld bereits den OBR 14 über das Projekt "Fitnessstudio im Freien" informiert. Da eine ähnliche Anlage im Rahmen eines Parcours an verschiedenen Standorten auch für Nieder-Eschbach, wie im Antragstext beschrieben, interessant ist, bedarf es vor einer eventuellen Realisierung noch ergänzender Informationen seitens der Projektverantwortlichen der Stadt zur Machbarkeit der Anregungen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 15 am 28.11.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 248/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor der 7. Satz gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenUmsetzen des Nieder-Eschbacher Mühlsteins
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.08.2013, OM 2431 entstanden aus Vorlage: OF 171/15 vom 08.05.2013 Betreff: Umsetzen des Nieder-Eschbacher Mühlsteins Vorgang: OM 2796/08 OBR 15; ST 336/09 Der Magistrat wird gebeten, die Umsetzung des alten Mühlsteins von seiner derzeitigen Position am Parkplatz Ortsmittelpunkt in die Nähe seines ehemaligen Standortes (Am Sprudel, in der Nähe der Hausnummer 6, bspw. bei der Linde an der Brücke Glockengasse) zu veranlassen und ihn dort in angemessenem Rahmen zu präsentieren. Vor der Umsetzung hat die Umgestaltung des Platzes gemäß der Vorlage OM 2796 und der dazugehörigen Stellungnahme ST 336 zu erfolgen. Der Ortsbeirat ist vor der Umgestaltung zu informieren und in die Planungen einzubeziehen. Begründung: Zurzeit befindet sich der Mühlstein an einer unbedeutenden Stelle in einer Ecke des Parkplatzes in der Ortsmitte. Es ist angebracht, ihn an einen richtigen und würdigen Platz zu verlagern, dorthin, wo ihn Spaziergänger und Ortskundige sowie historisch interessierte Bürgerinnen und Bürger vermuten und würdigen. Er gehört in die Nähe seines Baches, der ihn einst in Schwung gebracht hat. Dort kann er dann auch in einen eventuell zukünftigen Geschichts- und Naturlehrpfad eingebunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2008, OM 2796 Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2009, ST 336 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2013, ST 1676 Stellungnahme des Magistrats vom 09.05.2014, ST 643 Aktenzeichen: 66 0
Verkehrsregelung in der Deuil-La-Barre-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2013, OF 153/15 Betreff: Verkehrsregelung in der Deuil-La-Barre-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, nachstehende Änderungen der Vorfahrtsregelung im Bereich Deuil la Barre Straße vorzunehmen: Deuil la Barre Straße - Am Hollerbusch Deuil la Barre Straße - Albert Schweitzer Straße Deuil la Barre Straße - An der Walkmühle Deuil la Barre Straße - Nieder-Eschbacher Stadtweg Deuil la Barre Straße - Rudolf Breitscheid Straße Deuil la Barre Straße - Am Lehenweg Deuil la Barre Straße - Alt Nieder-Eschbach Deuil la Barre Straße - Aschebach Straße Deuil la Barre Straße - Heinrich Becker Straße Deuil la Barre Straße - Albert Einstein Straße Deuil la Barre Straße - Schmiedgasse Deuil la Barre Straße - Stichstraße Deuil la B. Str. Deuil la Barre Straße - Fritz Erler Straße Begründung: Eine Änderung der Vorfahrtsregelung würde erheblich zur Verkehrsberuhigung beitragen. Ein Nebeneffekt könnte auch sein, das durch diese Maßnahme Pendler auf die bestehenden Umgehungsstraßen ausweichen. Verkehrsteilnehmer sollten auf die neue Vorfahrtsregelung, wie bereits in Nieder-Erlenbach eingerichtet, hingewiesen werden. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 15 am 15.02.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 153/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen Herr Drephal (= Annahme) bei Enthaltung Herr Maier
Partei: FREIE_WÄHLER
Weiter lesenMüll und Gerümpel im ersten Knie des Eschbachs Richtung Harheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2012, OM 1801 entstanden aus Vorlage: OF 138/15 vom 28.11.2012 Betreff: Müll und Gerümpel im ersten Knie des Eschbachs Richtung Harheim Im Sommer 2011 sowie 2012 fanden - laut Anwohner - im Bereich des ersten Knies des Eschbachs auf einer südöstlich angrenzenden Wiese mehrere (Rave-) Partys statt. Dazu wurden außer Musikanlagen auch verschiedene Materialien (Kisten, Sofa, Tische, Stühle, Paletten et cetera) abgestellt sowie Diverses am Eschbach installiert (Baumhaus, Plattformen, Brücken über den Eschbach). Teilweise wurden diese Materialien durch das Hochwasser zerstört und in Richtung Nidda fortgespült. Das Gerümpel liegt nun am beschrieben Ort sowie im Bachbett Richtung Nidda. Es ist vom Niedereschbacher Stadtweg aus nicht einsehbar. Die Anwohner wurden erheblich durch An- und Abfahrten, die Lautstärke und auch von Feiernden belästigt. Den Mitteilungen an die Polizei und das Ordnungsamt wurde laut Anwohner nicht erkennbar oder nachhaltig nachgegangen (Kfz-Kennzeichen sind bekannt). Auch scheuen Anwohner Konsequenzen bei zukünftigen Partys. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, das Gerümpel noch vor Wintereinbruch beziehungsweise höherem Wasserstand nach dem Winter aus dem Bachbett (bis Harheim) und vom Ufer zu entfernen. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. Dürfen solche Partys dort stattfinden? 2. Wie können solche Partys dauerhaft und nachhaltig unterbunden werden? 3. Wie können die Organisatoren der Partys an den Kosten der Entrümpelung beteiligt werden (Kfz-Kennzeichen sind bekannt)? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2013, ST 416 Aktenzeichen: 32 0
Grüngürtelbereich von Nieder-Eschbach hier: Aufstellung von Ruhebänken an geeigneten Stellen der Rundwege
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2012, OM 1306 entstanden aus Vorlage: OF 106/15 vom 29.05.2012 Betreff: Grüngürtelbereich von Nieder-Eschbach hier: Aufstellung von Ruhebänken an geeigneten Stellen der Rundwege Der Magistrat wird gebeten, entlang der Rundwege im Grüngürtelbereich in der Gemarkung von Nieder-Eschbach an geeigneten Stellen Ruhebänke aufzustellen. An folgenden Standorten soll zunächst jeweils eine Ruhebank (mit daneben installierten Abfallkörben) aufgestellt werden: - Feldweg am unteren Rand des Pfingstwäldchens (verlängerter Wald- und Feldweg der Straße Am Sprudel von Nieder-Eschbach in Richtung Harheim) - Asphaltierter Rad- und Fußweg neben der Anna-Lindh-Allee mit Blick Richtung Nieder-Eschbach Die endgültigen Standorte sollen mit dem Ortsvorsteher und der örtlichen Landwirtschaft abgestimmt werden. Begründung: Viele Naherholungssuchende nutzen diese Wege. An den o. g. Stellen ist eine gute Rundumsicht gegeben und lädt für kurzes Verweilen zur Rast ein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2012, ST 1611 Aktenzeichen: 67 0
Nicht vergessen - hier wächst Essen!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.04.2012, OM 1104 entstanden aus Vorlage: OF 89/15 vom 03.04.2012 Betreff: Nicht vergessen - hier wächst Essen! Der Magistrat wird gebeten, an den Zugängen zu den Naherholungsgebieten um Nieder-Eschbach an geeigneten Stellen Schilder aufzustellen, die darauf hinweisen, dass die Felder nicht durch Hundehaufen verschmutzt werden sollen. Zusätzlich sind zur Entsorgung der Hundehaufen durch die Besitzer der Tiere geeignete Behälter und auch Behälter für Hundekot-Tüten anzubringen. Mögliche Standorte sind: - Kreuzerweg, Adam-Heinstadt-Straße, - Urseler Weg, - Niedereschbacher Stadtweg. Begründung: Immer wieder findet man auf den Feldern Hundekot vor. Offenbar sind viele Hundebesitzer nicht bereit, eine Entsorgung zu leisten. Durch die geforderte Maßnahme kann die Bereitschaft gefördert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.07.2012, ST 1090 Aktenzeichen: 79 2
Radwegführung in Nieder-Eschbach, Strecke Bonames - Bad Homburg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2012, OM 835 entstanden aus Vorlage: OF 65/15 vom 09.01.2012 Betreff: Radwegführung in Nieder-Eschbach, Strecke Bonames - Bad Homburg Der Magistrat wird gebeten, die Fahrradroute in Nieder-Eschbach entsprechend des üblichen Standards zu beschildern. Vor der Ausführung der Arbeiten sind die Planungen dem Ortsbeirat vorzulegen. Begründung: Für Radfahrer auf dem Weg von Bonames nach Bad Homburg ist eine richtige Streckenführung in Nieder-Eschbach nicht zu erkennen. Die Zufahrt ist sowohl auf dem Niedereschbacher Stadtweg als auch auf beiden Seiten entlang der U-Bahn-Trasse möglich. Ab der Deuil-La-Barre-Straße böte sich die Fortführung in der Görlitzer Straße an. Diese ist aber eine Sackgasse, sodass zunächst nur der Wechsel auf die andere Seite der Schienen weiterhilft. Nach einer Weile erreichen die Radfahrer den Tannenweg, der aber am Ende auch eine Sackgasse ist, weil er an einer Wiese endet. Richtig wäre es, bereits in die Leo-Tolstoj-Straße abzubiegen. Anwohner hatten im letzten Jahr schon mal mit Kreide auf dem Asphalt versucht, den Radfahrern an der richtigen Stelle weiterzuhelfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.04.2012, ST 549 Aktenzeichen: 61 1
Aufstellen von Bänken am Niedereschbacher Stadtweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2010, OM 4771 entstanden aus Vorlage: OF 218/14 vom 07.11.2010 Betreff: Aufstellen von Bänken am Niedereschbacher Stadtweg Der Magistrat wird gebeten, am Niedereschbacher Stadtweg, im Bereich der Kleingärten, zusätzliche Bänke aufzustellen. Begründung: Der Niedereschbacher Stadtweg wird aufgrund seines guten Ausbaus von Eltern mit Kindern und auch älteren Mitbürgern intensiv genutzt, wobei natürlich gerade hier das Bedürfnis besteht, sich auch einmal auszuruhen. Im Bereich des Jägerstegs sind Bänke vorhanden, die aber aufgrund der (großen) Distanz oft das Bedürfnis nach Ausruhen nicht erfüllen können, daher sollten zusätzliche Bänke aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2011, ST 137 Aktenzeichen: 67 0
Spielplatz Albert-Einstein-Straße und Grünanlage Bieberpark; Anstieg von sinnlosem Vandalismus und Hinterlassen von Unrat seitens Jugendlicher
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2010, OM 4766 entstanden aus Vorlage: OF 376/15 vom 08.11.2010 Betreff: Spielplatz Albert-Einstein-Straße und Grünanlage Bieberpark; Anstieg von sinnlosem Vandalismus und Hinterlassen von Unrat seitens Jugendlicher Der Magistrat wird gebeten, 1. verstärkte Kontrollen der Stadtpolizei, vornehmlich nachmittags und in den Abendstunden, im Bereich des Spielplatzes Albert-Einstein-Straße sowie im Bereich der Grünanlage Bieberpark (Am Lehenweg) durchzuführen. 2. durch das Grünflächenamt sowie die FES, die Verschmutzungen sowie den hinterlassenen Unrat zeitnah zu beseitigen. 3. über das Jugendamt sowie das Amt für multikulturelle Angelegenheiten Streetworker der Jugendarbeit vor Ort einzusetzen, um die dort nachweislich entsprechend negativ auffallenden Jugendlichen (zum Großteil mit einem Migrationshintergrund) zu einem akzeptablen Verhalten anzuhalten. Begründung: Auf dem mit einer Tischtennisplatte versehenen Vorbereich zum Kleinkinderspielplatz Albert-Einstein-Straße treffen sich seit geraumer Zeit vornehmlich nachmittags und in den Abendstunden Jugendgruppen, die dort neben dem Stören der Nachtruhe diesen Raum in flegelhafter Weise nutzen. So werden nach entsprechendem Alkoholkonsum, Kiffen und nach der Aufnahme von Fastfood die Flächen wie eine Müllhalde hinterlassen. Zerbrochene Flaschen, Abfall sowie das gelegentliche Hinterlassen von Kot und Urin auf und neben der Tischtennisplatte sind nicht tragbar. Einige Nachbarn sind bereits gegen dieses sinnlose Tun der Jugendlichen und jungen Erwachsenen vorgegangen, jedoch ohne Erfolg. Gleiches gilt auch für den Bieberpark, welcher in der letzten Zeit ebenfalls von Jugendlichen (nach Aussagen von Nachbarn mit einem hohen Anteil mit offensichtlichem Migrationshintergrund) aufgesucht wird. Dort ist zusätzlich ein Anstieg von sinnlosem Vandalismus an Ruhebänken, Müllbehältern, sowie durch umgeworfene Glascontainer festzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2011, ST 260 Stellungnahme des Magistrats vom 02.08.2011, ST 912 Aktenzeichen: 67 0
Schaffung eines Grenzsteingartens in Nieder-Eschbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2010, OM 4444 entstanden aus Vorlage: OF 344/15 vom 20.05.2010 Betreff: Schaffung eines Grenzsteingartens in Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, die Voraussetzungen für die Einrichtung eines für jedermann gut sichtbaren Grenzsteingartens in Nieder-Eschbach zu schaffen. Als mögliche Standorte zur Aufstellung verschiedenster alter Grenzsteine werden die Grünfläche Ecke Urseler Weg/Tannenweg oder der Bieberpark (Am Lehenweg) vorgeschlagen. Die Einrichtung sollte in Abstimmung mit dem örtlichen Heimat- und Geschichtsverein erfolgen. Der Grenzsteingarten soll analog des in Nieder-Erlenbach bereits vorhandenen Gartens eingerichtet werden. Begründung: In und um Nieder-Eschbach gibt es zahlreiche nicht mehr verwendete oder versetzte Grenzsteine aus verschiedenen Epochen örtlicher Grenzlagen, die dem Verfall und der Verwitterung ausgesetzt sind. Eine Sammlung dieser Grenzsteine an einer geeigneten Stelle gibt dem Betrachter einen Überblick über die Geschichte der örtlichen Herrschaftsgrenzen. Die städtische Grünfläche Ecke Tannenweg/Urseler Weg wäre für eine entsprechende Ausstellung "Grenzsteingarten" geeignet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2010, ST 1414 Aktenzeichen: 60 3
Aufbringen von Tempo 30-Piktogrammen auf der Fahrbahn der Deuil-La-Barre-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2009, OM 3802 entstanden aus Vorlage: OF 309/15 vom 10.11.2009 Betreff: Aufbringen von Tempo 30-Piktogrammen auf der Fahrbahn der Deuil-La-Barre-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass auch innerhalb der langen Strecke der Deuil-La-Barre-Straße in beiden Richtungen auf der Fahrbahn Tempo 30-Piktogramme aufgemalt werden. Vorgeschlagen wird das Aufbringen der Piktogramme im Abschnitt zwischen Prager Straße und An der Walkmühle sowie bei der Kreuzung Am Lehenweg. Begründung: Die Deuil-La-Barre-Straße ist aufgrund ihrer bestehenden Ortsdurchfahrtsfunktion und baulichen Gestaltung nicht als eine klassische Tempo-30-Straße erkennbar. So gilt beispielsweise bei einigen Nebenstraßen nicht die sonst übliche Rechts-vor-Links-Regelung. Die Deuil-La-Barre-Straße ist recht lang, so dass viele Autofahrer (insbesondere Auswärtige) im Laufe der Fahrt nicht merken, dass diese sich eigentlich noch in einer Tempo 30-Zone bewegen, da diese nur am Straßenbeginn bzw. -ende per Beschilderung angezeigt wird. Aus diesem Grund, gerade im Hinblick auf die gewünschte Geschwindigkeitseinhaltung, ist das zusätzliche Aufbringen von Tempo 30-Hinweisen auf der Fahrbahn von großem Nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2010, ST 316 Aktenzeichen: 66 7
Ruhender Verkehr „Am Lehenweg“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2009, OM 3189 entstanden aus Vorlage: OF 263/15 vom 09.04.2009 Betreff: Ruhender Verkehr "Am Lehenweg" Der Magistrat wird gebeten, dass "Am Lehenweg", ab der Einfahrt der Deuil-La-Barre-Straße, auf der rechten Seite Halteverbot eingeführt wird. Begründung: Die Straße "Am Lehenweg" ist an dieser Stelle in beide Richtungen befahrbar. Durch die auf beiden Seiten parkenden Autos wird nicht nur die Fahrspur verengt, sondern es kommt auch zu einer stark eingeschränkten Sicht und dadurch immer wieder zu gefährlichen Situationen. Zumindest die ersten 25 Meter auf der rechten Seite sollten mit einem Halteverbot ausgeschildert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2009, ST 878 Aktenzeichen: 32 4
Umgestaltung der kleinen Grünfläche und des Parkplatzes in der Straße „Am Sprudel“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2008, OM 2796 entstanden aus Vorlage: OF 230/15 vom 11.11.2008 Betreff: Umgestaltung der kleinen Grünfläche und des Parkplatzes in der Straße "Am Sprudel" Der Magistrat wird gebeten, die kleine Grünfläche an der Eschbachbrücke in der Straße "Am Sprudel" gemäß dem beiliegenden Plan und der Beschreibung neu zu gestalten, die vorhandenen Altglas- und Schuhcontainer zu entfernen sowie die angrenzende Parkplatzfläche optisch in einen ansprechenden Zustand zu versetzen und mit einer wassergebundenen Decke (Felsenkies) zu versehen. Vor Ausführung der Arbeiten sind diese nochmals mit dem Ortsbeirat abzustimmen. Begründung: Mit der Anregung vom 10.10.2005, OM 3844, hatte der Ortsbeirat schon einmal dieses Thema auf den Weg gebracht. Mit der Stellungnahme vom 10.05.2006, ST 606, wurde darauf hingewiesen, dass zuerst wasserbauliche Arbeiten erforderlich wären und danach die betroffenen Fachämter das weitere Vorgehen abstimmen würden. Die wasserbaulichen Arbeiten sind ausgeführt, weitere Arbeiten im betroffenen Uferbereich sind nach Auskunft der Stadtentwässerung nicht erforderlich. Die dort befindlichen Container für Altglas und Schuhe erzeugen ein "Dreckeck" und können entfernt werden, insbesondere auch deshalb, weil circa 150 Meter entfernt schon der nächste Altglascontainer steht (Albert-Einstein-Straße/Deuil-La-Barre-Straße). Mit der Stellungnahme vom 15.08.2006, ST 762, wurde erklärt, dass Schuhcontainer nicht aufgestellt werden dürfen. Ein entsprechendes Schreiben des Ortsvorstehers vom 21.09.2006 bezüglich der Situation in Nieder-Eschbach ist bis heute unbeantwortet. Auch Telefonanrufe in dieser Angelegenheit blieben ohne Ergebnis. Warum wohl? Die vorgesehenen Veränderungen können im Rahmen der Grünflächen- und Straßenunterhaltung ohne größeren Aufwand umgesetzt werden. Anlage 1 (ca. 10 KB) Anlage 2 (ca. 340 KB) # Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2009, ST 336 Anregung an den Magistrat vom 30.08.2013, OM 2431 Aktenzeichen: 67 0
Ideen
Keine Ideen gefunden.