Meine Nachbarschaft: Thünenstraße
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Raiffeisenstraße jetzt für Durchgangsverkehr schließen!
Anregung an den Magistrat vom 12.01.2026, OM 7874 entstanden aus Vorlage: OF 809/11 vom 01.12.2025 Betreff: Raiffeisenstraße jetzt für Durchgangsverkehr schließen! Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 1876/22 Der Magistrat wird gebeten, die von ihm seit Jahren geforderte Schließung der Raiffeisenstraße für den Autoverkehr vor dem evangelischen Kindergarten endlich umzusetzen. Begründung: Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat die Klage eines Anwohners gegen die Poller im Nordend abgewiesen. Diese Klage wurde vom Magistrat als einzige Begründung angeführt, die vom Ortsbeirat geforderten Poller in der Raiffeisenstraße abzulehnen. Im Riederwald leiden Anwohnerinnen und Anwohner nach wie vor unter Autofahrern, die gegen die Einbahnstraße durch die Raiffeisenstraße rasen, um den Stau auf der Straße Am Erlenbruch zu umgehen. Die Stadtverordneten haben der Schließung bereits mit Beschluss vom 09.06.2022, § 1876, zugestimmt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein
Verkehrssicherheit erhöhen - Piktogramme vor Riederwälder Kindergärten
Anregung an den Magistrat vom 12.01.2026, OM 7876 entstanden aus Vorlage: OF 811/11 vom 12.12.2025 Betreff: Verkehrssicherheit erhöhen - Piktogramme vor Riederwälder Kindergärten Der Magistrat wird gebeten, die Riederwälder Kinder besser vor den Gefahren des Straßenverkehrs zu schützen. Dafür werden Piktogramme auf der Schäfflestraße und Raiffeisenstraße angebracht. Außerdem werden Warnfiguren aufgestellt, die zusätzlich auf die Kinder aufmerksam machen. Begründung: An der Schäfflestraße/Ecke Raiffeisenstraße gibt es im Radius von wenigen Metern drei Kindergärten, ein KiFaZ und einen Sportplatz für Kinder. Gleichzeitig wird in diesem Bereich oft zu schnell gefahren, teilweise auch gegen die Einbahnstraße. Es bleibt zu hoffen, dass es nicht einen Unfall, wie letztes Jahr vor dem Kindergarten in der Wächtersbacher Straße, braucht, um die Verkehrssicherheit zu stärken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein
Raiffeisenstraße jetzt endlich sperren!
Anregung an den Magistrat vom 12.01.2026, OM 7875 entstanden aus Vorlage: OF 810/11 vom 10.12.2025 Betreff: Raiffeisenstraße jetzt endlich sperren! Presseberichten zu Folge wurde eine gerichtliche Entscheidung getroffen, dass die Sperrung der Cronstettenstraße im Westend rechtmäßig sei. Dieses offene Verfahren diente dem Magistrat als Begründung, die Sperrung der Raiffeisenstraße, im Riederwald auf Höhe der Kindergartenzufahrt, nicht zu vollziehen. Diese Begründung ist nun entfallen. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, die vom Ortsbeirat seit vielen Jahren geforderte Sperrung zeitnah zu vollziehen. Begründung: Mit dem gleichzeitigen Baubeginn der Nordmainischen S-Bahn und des Riederwaldtunnels im Frühjahr 2026 werden sich die Staus Am Erlenbruch zur Durchfahrung des Riederwalds weiter verlängern. Dies wird dazu führen, dass noch mehr Fahrzeuge versuchen, den Stau durch das Wohngebiet zu umfahren. Im Bereich des Kindergartens in der Raiffeisenstraße wird bereits heute täglich gegen die Einbahnstraße gefahren. Es kommt immer wieder zu lebensgefährlichen Situationen, da die Falschfahrer mit Vollgas entgegen der Fahrtrichtung der Einbahnstraße rasen. Wünschenswert wäre die Anbringung eines versenkbaren Pollers, der Polizei, Feuerwehr und FES die Durchfahrt in der bisherigen Fahrtrichtung weiterhin ermöglicht. Bis zu dessen Einbau sind aber eine Schranke oder Poller ausreichend, damit es nicht zu weiteren Verzögerungen kommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein
Beschleunigung des Ausbaus von Hortplätzen im Riederwald
Anregung an den Magistrat vom 20.10.2025, OM 7494 entstanden aus Vorlage: OF 782/11 vom 29.09.2025 Betreff: Beschleunigung des Ausbaus von Hortplätzen im Riederwald Seit mehr als zwei Jahren wird im Riederwald nun nach dem richtigen Ort für die Einrichtung von Hortplätzen gesucht und immer noch zeigt sich keine Lösung ab. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, auf den Evangelischen Regionalverband zuzugehen und den Umbau der Liegenschaft Raiffeisenstraße 70 voranzutreiben, um die Versorgung mit Hortplätzen im Riederwald sicherzustellen. Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat über die Entwicklung zu informieren. Begründung: In den letzten zwei Jahren wurde der Ortsbeirat immer wieder vom zuständigen Dezernat nach möglichen Immobilien für einen Hort im Riederwald befragt. Der Ortsbeirat antwortete mit vielen verschiedenen Vorschlägen, die jedoch alle vom Dezernat abgelehnt wurden. Gleichzeitig wurde die Immobilie des Evangelischen Regionalverbandes zum Umbau angeboten. Bei einer Sitzung des Ortsbeirates im Jahr 2025 hat Frau Stadträtin Weber nebenbei angedeutet, dass es eine Vereinbarung über den Bau eines Horts mit dem Regionalverband gibt. Leider gibt es seitdem keine Neuigkeiten zu der Situation und auch keine Hinweise, dass die Suche nach einem Hort im Riederwald erfolgreich war. Doch leider drängt die Zeit, denn die Situation für die Kinder und ihre Eltern ist unverändert prekär. Es ist Zeit, zu entscheiden und zu handeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein
Beschleunigung des Ausbaus von Hortplätzen im Riederwald
Anregung an den Magistrat vom 20.10.2025, OM 7494 entstanden aus Vorlage: OF 782/11 vom 29.09.2025 Betreff: Beschleunigung des Ausbaus von Hortplätzen im Riederwald Seit mehr als zwei Jahren wird im Riederwald nun nach dem richtigen Ort für die Einrichtung von Hortplätzen gesucht und immer noch zeigt sich keine Lösung ab. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, auf den Evangelischen Regionalverband zuzugehen und den Umbau der Liegenschaft Raiffeisenstraße 70 voranzutreiben, um die Versorgung mit Hortplätzen im Riederwald sicherzustellen. Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat über die Entwicklung zu informieren. Begründung: In den letzten zwei Jahren wurde der Ortsbeirat immer wieder vom zuständigen Dezernat nach möglichen Immobilien für einen Hort im Riederwald befragt. Der Ortsbeirat antwortete mit vielen verschiedenen Vorschlägen, die jedoch alle vom Dezernat abgelehnt wurden. Gleichzeitig wurde die Immobilie des Evangelischen Regionalverbandes zum Umbau angeboten. Bei einer Sitzung des Ortsbeirates im Jahr 2025 hat Frau Stadträtin Weber nebenbei angedeutet, dass es eine Vereinbarung über den Bau eines Horts mit dem Regionalverband gibt. Leider gibt es seitdem keine Neuigkeiten zu der Situation und auch keine Hinweise, dass die Suche nach einem Hort im Riederwald erfolgreich war. Doch leider drängt die Zeit, denn die Situation für die Kinder und ihre Eltern ist unverändert prekär. Es ist Zeit, zu entscheiden und zu handeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 67
Wann wird die May-Siedlung RiederwaldOst endlich saniert?
Antrag vom 26.05.2025, OF 747/11 Betreff: Wann wird die May-Siedlung Riederwald-Ost endlich saniert? Vorgang: V 415/22 OBR 11; ST 2261/22; V 674/23 OBR 11; ST 2035/23 Der Ortsbeirat möge folgendes Auskunftsersuchen beschließen: Bereits im September 2022 - also vor über zweieinhalb Jahren - teilte der Magistrat mit, es würden Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an den Reihenhäusern der Siedlung Riederwald Ost vorbereitet. Das Denkmalamt der Stadt Frankfurt sowie das Landesamt für Denkmalpflege Hessen hätten ein entsprechendes denkmalpflegerisches Gesamtkonzept positiv bewertet. Im Rahmen der geplanten Sanierung sollten nicht nur die Gebäude bzw. Wohnungen modernisiert, sondern die Siedlung - ihrem hohen architektonischen Wert entsprechend - auch möglichst denkmalgerecht instandgesetzt werden. Zudem sei eine "energetische Betrachtung der Bestandsliegenschaften" vorgesehen. Geplant war, zunächst ein Musterhaus in der Karl-Marx-Straße 18 zu sanieren. Anschließend sollten die Häuser Karl-Marx-Straße 4-16 folgen. Der Baubeginn für das Musterhaus war für das 4. Quartal 2022 angekündigt, die weiteren Maßnahmen sollten in den Jahren 2023 bis 2025 umgesetzt werden. Außerdem sollte ein Konzept zur Aufwertung der Freiflächen erstellt werden. Tatsächlich wurde im April 2024 mit der Außensanierung des Musterhauses begonnen. Doch bereits nach wenigen Wochen kam die Baustelle zum Erliegen - seither ist sie dem Verfall preisgegeben (siehe Foto). An den übrigen Häusern der Siedlung hat sich bislang nichts getan. Währenddessen präsentiert sich die gesamte Siedlung weiterhin in einem beklagenswerten Zustand. Mieterinnen und Mieter berichten weiterhin von Feuchtigkeit und Schimmel in ihren Wohnungen. Sie haben keinerlei Informationen über den Zeitplan oder den Umfang der geplanten Sanierungsmaßnahmen erhalten. Dies alles geschieht im Jubiläumsjahr der Siedlungen des Neuen Frankfurt, auf die die Stadt zu Recht stolz ist. Foto: Stefan Helming Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: - Was sind die Gründe der Verzögerung? - Wie geht es mit dem Musterhaus weiter? - Wann erfolgt endlich die äußerliche und innere Sanierung der gesamten Siedlung? - Wann erfolgt die Energiesanierung, die angesichts voraussichtlich steigender Gaspreise für die Mieter dringender wird? - Sind Fotovoltaik-Anlagen auf den Dächern vorgesehen? - Wann und wie werden die Freiräume aufgewertet? - Wann wird es umfassende Informationen und die Möglichkeit einer Beteiligung der Betroffenen geben? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 23.05.2022, V 415 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2261 Auskunftsersuchen vom 05.06.2023, V 674 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2035 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 16.06.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1204 2025 Die Vorlage OF 747/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Trinkwasserbrunnen im Riederwald
Anregung an den Magistrat vom 01.09.2025, OM 7241 entstanden aus Vorlage: OF 760/11 vom 16.08.2025 Betreff: Trinkwasserbrunnen im Riederwald Der Ausbau von Trinkwasserbrunnen wird auch in den östlichen Stadtteilen zügig vorangetrieben. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, im Stadtteil Riederwald einen neuen Trinkwasserbrunnen zu errichten. Dafür bieten sich der Cäcilie-Breckheimer-Platz oder der Marie-Juchacz-Platz in der Schäfflestraße/Ecke Raiffeisenstraße an. Begründung: Während der heißen Tage mit Rekordtemperaturen im August wurde von der Stadt Frankfurt erneut auf die Notwendigkeit von Trinkwasserbrunnen und kühlen Orten aufmerksam gemacht. Im Geoportal der Stadt Frankfurt zeigt sich jedoch, dass die östlichen Stadtteile bisher unterversorgt sind. Kein einziger Brunnen ist bisher in Fechenheim, Riederwald oder Seckbach verzeichnet. Durch die Neugestaltung der Plätze an der Schäfflestraße/Ecke Raiffeisenstraße sind Aufenthaltsorte geschaffen worden, die von vielen Menschen, darunter viele Kinder und alte Menschen, genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2060 Beratung im Ortsbeirat: 11
Überprüfung der Einhaltung der Höchstgeschwindigkeiten im Ortsbezirk 11 - Vorschlag von Blitzerstandorten
Anregung an den Magistrat vom 19.05.2025, OM 6947 entstanden aus Vorlage: OF 738/11 vom 03.05.2025 Betreff: Überprüfung der Einhaltung der Höchstgeschwindigkeiten im Ortsbezirk 11 - Vorschlag von Blitzerstandorten Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Standorten die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeiten in Absprache mit der Landespolizei zu überprüfen: - Jakobsbrunnenstraße auf Höhe des Kiosks in beide Richtungen (werktags 05:00 Uhr bis 09:30 Uhr und ab 17:00 Uhr); - Alt-Fechenheim auf Höhe der Fahrschule, auf Höhe des Netto-Marktes und auf Höhe der katholischen Kirche (werktags 05:00 Uhr bis 07:00 Uhr und ab 19:00 Uhr); - Starkenburger Straße auf Höhe der Rückseite der Kita Mainstrolche (05:00 Uhr bis 8:00 Uhr und 17:00 Uhr bis 22:00 Uhr); - Starkenburger Straße/Alt-Fechenheim zwischen Schießhüttenstraße und Pfortenstraße (werktags 05:00 Uhr bis 07:00 Uhr und ab 19:00 Uhr); - Starkenburger Straße/Dieburger Straße/Alt-Fechenheim (am Wochenende, alle Uhrzeiten); - Bodenseestraße zwischen Konstanzer Straße und Max-Eyth-Straße (werktags 05:00 Uhr bis 09:30 Uhr und 15:00 Uhr bis 21:00 Uhr); - Wächtersbacher Straße auf Höhe der Kita St. Hildegard (werktags 07:30 Uhr bis 10:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr, sobald die Umleitung Hanauer Landstraße nicht mehr über die Cassellastraße führt; - Birsteiner Straße auf Höhe des Sportplatzes (Montag bis Freitag 06:30 Uhr bis 08:30 Uhr und ab dem späten Nachmittag - Verkehr von und zur Schule, Ferienzeit ausschließen); - Hanauer Landstraße stadtauswärts (am Parkplatz der Allessa GmbH und der Bushaltestelle, wenn die Baustelle abgeschlossen ist) zwischen der Straße Alt-Fechenheim und der Omegabrücke (werktags von 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr); - Jakobsbrunnenstraße von Westen aus kommend im Bereich der Einfahrt in die Tempo-30-Zone zwischen An der Seehecke und Konstanzer Straße (werktags von 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr); - Baumertstraße zwischen der Straße Am Hennsee und Pfortenstraße (werktags von 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr); - Raiffeisenstraße zwischen Johanna-Tesch-Platz und Roscherstraße (werktags von 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr). Begründung: Es wird vermehrt festgestellt, dass Fahrzeughalter sich nicht an die Geschwindigkeitsbeschränkungen halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1587
Keine Anlieferung zur Baustelle der Nordmainischen S-Bahn durch die Riederwaldsiedlung
Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6902 entstanden aus Vorlage: OF 731/11 vom 19.03.2025 Betreff: Keine Anlieferung zur Baustelle der Nordmainischen S-Bahn durch die Riederwaldsiedlung Vorgang: V 572/23 OBR 11; ST 300/25 Der Magistrat wird gebeten, die Baustelle für die Nordmainische S-Bahn nicht mitten durch die Riederwaldsiedlung zu erschließen und die in der Stellungnahme ST 300 genannte Zufahrt über Lahmeyerstraße - Harkortstraße - Iselinstraße - Motzstraße auszuschließen. Die Anbindung der Baustelle im Bereich des Riederwalds soll ausschließlich über die Riederspießstraße direkt vom Ratsweg aus erfolgen. Außerdem soll die Deutsche Bahn die Bevölkerung umgehend ausführlich über die geplanten Baumaßnahmen unterrichten. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt den Bau der Nordmainischen S-Bahn. Die Bewohner in Baustellennähe sollten aber so wenig wie möglich belastet werden, zumal ihnen Gärten und Waldflächen dauerhaft sowie Rad- und Fußwege bauzeitlich verloren gehen. Eine Anlieferung durch die engen Siedlungsstraßen muss unbedingt verhindert werden; Lkws würden dort stecken bleiben. Es ist zu beachten, dass gleichzeitig auf der Nordseite des Riederwalds mit dem Bau des Riederwaldtunnels begonnen wird. Die beiden Großbaustellen müssen logistisch getrennt werden, um das Chaos so klein wie möglich zu halten. Quelle: Geoportal Frankfurt, ST 300 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 572 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2025, ST 300 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1589 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Mieterhöhungen in der Weberstraße
Antrag vom 16.10.2025, OF 941/3 Betreff: Mieterhöhungen in der Weberstraße Im Jahr 2022 kündigte der Projektentwickler Max Baum Immobilien GmbH die Neubebauung und Sanierung des Karrees Weberstraße / Marschnerstraße / Neuhofstraße / Eckenheimer Landstraße an. 2023 sollte Baubeginn sein, der Neubau 2024 fertiggestellt werden. Die Sanierung der Bestandsgebäude sollte mietenneutral vonstattengehen und die Miete bei um die sechs Euro pro Quadratmeter bleiben: https://www.fnp.de/frankfurt/neubau-bietet-mehr-platz-fuer-kinder-91443666.html. Heute sehen wir keinerlei Baufortschritte für den Neubau, außer dass das Gelände abgesperrt ist. Die Wohnungen in der Weberstraße wurden saniert und Bewohnende bekamen im Oktober 25 saftige Mieterhöhungen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um folgende Auskünfte: - Was wurde bisher im Karree Weberstraße / Marschnerstraße / Neuhofstraße / Eckenheimer Landstraße gemacht? - Wird weiterhin an den Plänen zum Neubau festgehalten? - Wieviel Leerstand gibt es und seit wann? - Um wieviel sind die Bestandsmieten erhöht worden und ist das dem Bestandsschutz angemessen? Sollte der Magistrat hierzu keine Auskünfte haben, wird er gebeten, mit dem Projektentwickler in Kontakt zu treten, um diese Informationen zu erhalten. Der Projektentwickler ist sicherlich ebenfalls daran interessiert, die Öffentlichkeit auf dem Laufenden zu halten. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1309 2025 Die Vorlage OF 941/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Verkehrsmengenzahlen und Angaben zu erfolgten Zählungen, Geschwindigkeitsmessungen und überwachungen im Ortsbezirk 11
Anregung an den Magistrat vom 17.03.2025, OM 6613 entstanden aus Vorlage: OF 705/11 vom 23.02.2025 Betreff: Verkehrsmengenzahlen und Angaben zu erfolgten Zählungen, Geschwindigkeitsmessungen und -überwachungen im Ortsbezirk 11 Der Magistrat beschreibt, dass es bereits eine breite Datenbasis zu Kfz- und Fahrrad-Zählstellen und deren Zahlen gibt. Außerdem wird die Möglichkeit beschrieben, auf umfangreiche Daten zur Thematik auf dem Geoportal der Stadt Frankfurt als Bürger, Ortsbeiratsmitglied oder Stadtverordneter zuzugreifen, um sich zu Verkehrsmengenzahlen und erfolgten Verkehrsüberwachungen zu informieren. Diese Möglichkeit ist hinsichtlich der existierenden Zahlen bisher nur in unzureichendem Maße realisiert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass sich Bürger:innen, Ortsbeiräte und auch Stadtverordnete zu Verkehrsmengenzahlen vor allem der Hauptverkehrsstraßen der Stadtteile 1. Fechenheim (Starkenburger Straße, Dieburger Straße, Alt-Fechenheim, Baumertstraße, Konstanzer Straße, Adam-Opel-Straße, Carl-Benz-Straße, Hanauer Landstraße u. a.); 2. Riederwald (Am Erlenbruch, Schäfflestraße, Raiffeisenstraße, Lahmeyerstraße u. a.); 3. Seckbach (Wilhelmshöher Straße, Zeuläckerstraße, Hochstädter Straße, Hofhausstraße u. a.) online, auf den Seiten des Geoportals der Stadt Frankfurt, transparent informieren können. Begründung: Aufgrund der Klagen über Raser und über den Umstand, dass auf vielen Straßen des Ortsbezirks 11 häufig mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird, ist es dringend notwendig, dass der Magistrat es ermöglicht, sich einfach Informationen über Verkehrsmengen von Kfz und Radverkehr, erfolgte Geschwindigkeitsmessungen und Geschwindigkeitskontrollen, deren Durchführungsdatum und Ergebnisse über das Internet zu informieren. Die Strukturen des Informationssystems sind schon lange vorhanden, nur wird es nicht genutzt. An dieser Stelle sollten dringend die Möglichkeiten der digitalen Informationen genutzt werden. Für die Bewertung und Bearbeitung der allermeisten Verkehrsprobleme in den Stadtteilen ist diese Datenbasis unerlässlich. (Geoportal Frankfurt - Themenkarte Verkehrsmengen Zählstellen Kfz geoportal.frankfurt.de) Die Zahlen der Carl-Ulrich-Brücke, z. B. aus Zählungen der Stadtrandzählung aus 2020, markierte Zählung: Adam-Opel-Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1154
Fahrradstraße-Raiffeisenstraße
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2024, OM 6152 entstanden aus Vorlage: OF 671/11 vom 07.11.2024 Betreff: Fahrradstraße-Raiffeisenstraße Der Magistrat wird gebeten, die Raiffeisenstraße vom Johanna-Tesch-Platz bis zur Harkortstraße als Fahrradstraße einzurichten. Die entsprechende Kennzeichnung ist an und auf der Straße anzubringen. Vor der Umsetzung soll die Planung zur Fahrradstraße dem Ortsbeirat vorgestellt werden. Begründung: Die Notwendigkeit ergibt sich aus zwei Tatsachen. Erstens ist die Fahrradverbindung auf der Straße Am Erlenbruch oft zugeparkt oder aus anderweitigen Gründen fast unbenutzbar. Die Etablierung einer Alternativstrecke ist unbedingt sinnvoll. Zweitens wird die Raiffeisenstraße zwar bereits durch viele Radfahrer genutzt, steht aber unter ständigem Druck durch rücksichtslose Autofahrer. Eine Verkehrsberuhigung der Raiffeisenstraße ist dringend notwendig, zumal nicht abzusehen ist, wann die mehrfach beschlossene Unterbrechung der Durchfahrt für den Kfz-Verkehr endlich umgesetzt wird. Zusätzliche Info: Die Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubt in Fahrradstraßen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Falls Pkws und/oder Motorräder zulässig sind, dürfen sie den Radverkehr weder behindern noch gefährden. Sie dürfen also nicht drängeln, wenn Radfahrer nebeneinander fahren - was hier ausdrücklich erlaubt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 970 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 11 am 19.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ersatzflächen für den KGV Ostend
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2024, OM 6154 entstanden aus Vorlage: OF 674/11 vom 08.11.2024 Betreff: Ersatzflächen für den KGV Ostend Durch den Bau der Nordmainischen S-Bahn gehen dem Kleingartenbau-Verein Ostend e. V. (KGV Ostend) in der Motzstraße Flächen verloren, die für die Baustraße und die Lagerung von Material benötigt werden. Direkt neben diesem Gelände befindet sich der Geflügelzuchtverein Riederwald e. V. Dort werden nach äußerem Augenschein viele Parzellen nicht mehr genutzt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die ungenutzten Flächen an den KGV Ostend übergeben werden können. Die Ersatzflächen sollen nicht als Ausgleichsflächen gewertet werden. Begründung: Die Wohnsituation im Riederwald ist sehr beengt. Für viele Familien bieten die Kleingärten eine wichtige Möglichkeit zur Freizeitgestaltung und zur Selbstversorgung. Bei den Kleingartenvereinen gibt es lange Wartelisten, während bei den Geflügelzuchtvereinen die Aktivitäten eher abnehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1208 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 11 am 19.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 11 am 16.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrsberuhigter Bereich in der KarlMarxStraße
Anregung an den Magistrat vom 05.02.2024, OM 5064 entstanden aus Vorlage: OF 548/11 vom 22.01.2024 Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich in der Karl-Marx-Straße Der Magistrat wird gebeten, die Karl-Marx-Straße zwischen Raiffeisenstraße und Schlettweinstraße in einen verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2 StVO) umzuwidmen. Dabei ist zu beachten, dass die Eingänge zu den Häusern nicht durch geparkte Autos versperrt werden. Begründung: Dieses Teilstück der Karl-Marx-Straße ist bis dato eine reguläre Einbahnstraße in südliche Fahrtrichtung und hat eine angeordnete Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Boden-/Straßenbelag ist analog dem des verkehrsberuhigten Bereichs Schlettweinstraße gestaltet. Gehwege als Fahrbahnbegrenzung sind nicht vorhanden, sodass die Zugänge von den anliegenden Wohnhäusern direkt auf der Fahrbahn münden. Dadurch ist, insbesondere für die Fußgänger, ein erhebliches Gefährdungspotenzial gegeben. Werden - in Fahrtrichtung links - Personen, welche die Fahrbahn von den Grundstücken aus betreten wollen, unter Umständen rechtzeitig bemerkt, so ist dies auf der rechten Fahrbahnseite durch die geparkten Fahrzeuge nicht mehr gegeben. Des Weiteren gibt es regelmäßig Konfliktsituationen zwischen Fahrzeugführern und Fußgängern. Aufgrund des Bodenbelags und der fehlenden Gehwege sehen die Fußgänger diesen Teil der Karl-Marx-Straße als verkehrsberuhigten Bereich bzw. Spielstraße an, während die Fahrzeugführer auf ihr vermeintliches Recht des Bevorrechtigten beharren. Somit sind für die Umwidmung, außer den Kosten für die Beschilderung, keine weiteren Aufwendungen vor Ort notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 640 Aktenzeichen: 32-1
Verkehrswende im Frankfurter Osten Verschließbare Fahrradabstellplätze im Riederwald
Antrag vom 15.06.2023, OF 473/11 Betreff: Verkehrswende im Frankfurter Osten Verschließbare Fahrradabstellplätze im Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Im westlichen Teil des Stadtteils Riederwald (Bereich Volks-Bau- und Sparverein eG) gibt es nur kleine Keller die über sehr steile Treppen erreichbar sind. Daher eignet sich dieses Gebiet um eine Modell Projekt für verschließbare Fahrradabstellplätze im öffentlichen Raum zu starten. Der Ortsbeirat schlägt als Standort folgende Flächen vor: -Johanna-Tesch-Platz, hinter dem Wasserhäuschen -Johanna-Tesch-Platz, dreieckige Grünfläche mit Litfaßsäule, -Raiffeisenstraße, dreieckige Grünfläche neben den Glascontainern. Der Magistrat wird gebeten dieses Projekt, in Kooperation, mit dem Ortsbeirat 11, zeitnah zu realisieren. Begründung: Zur Realisierung der verkehrswende muss die Nutzung von Fahrädern unterstützt werden. Dort wo es in den Häusern keine geeigneten Abstellmöglichkeiten gibt kann die Stadt diese Möglichkeiten im öffentlichen Raum schaffen. Eine ehrenamtliche Betreuung kann sichergestellt werden. Eine Auswertung des Projekts ist sicher sinnvoll. Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 03.07.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 473/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 473/11 wurde zurückgezogen.
Verstetigung und Ausweitung des EASY-Shuttles im Riederwald
Anregung an den Magistrat vom 05.06.2023, OM 3998 entstanden aus Vorlage: OF 463/11 vom 10.05.2023 Betreff: Verstetigung und Ausweitung des EASY-Shuttles im Riederwald Der Magistrat wird gebeten, den Betrieb des automatisch fahrenden EASY-Shuttles im Riederwald zu verstetigen, auf den gesamten Stadtteil auszuweiten und es dadurch als regelhaftes Angebot Teil des öffentlichen Nahverkehrs zu machen. Konkret soll das EASY-Shuttle - über die dann für Autos gesperrte Raiffeisenstraße zusammen mit Fahrrädern eine Ausnahmegenehmigung erhalten und bis zur Seniorenwohnanlage fahren, womit die andere Hälfte des Riederwalds angeschlossen werden würde; - über die Lahmeyerbrücke zur Hanauer Landstraße fahren, um den Anschluss an die Straßenbahn zu ermöglichen. Quelle: Geoportal Frankfurt, Bearbeitung Stefan Helming Der Operator könnte eventuell erforderliche abschließbare Poller manuell öffnen - später kann dies automatisch erfolgen. Begründung: Neue Mobilitätsangebote - insbesondere im ÖPNV - sind wichtig, um die Mobilitätswende nachhaltig und klimaverträglich zu gestalten. Die Stärkung und der konsequente Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs sind grundlegend für die Mobilitätswende. Voll elektrisch, CO2-frei, leise, sicher, effizient und perspektivisch als On-Demand-Lösung bietet das automatisierte Fahren eine vollkommen neue Möglichkeit, mobil zu sein - insbesondere in Stadtteilen, die bisher nur eingeschränkt an den ÖPNV angeschlossen sind. Die zahlreichen positiven Erfahrungen der Riederwälderinnen und Riederwälder mit dem seit mehreren Monaten im Test befindlichen EASY-Shuttle spiegeln dies wider. So wurde das Angebot von zunächst einem Bus auf zwei Busse ausgeweitet. Exemplarisch sei ein Zitat einer 80-jährigen Seniorin dargestellt, welche den EASY-Shuttle regelmäßig benutzt: "Die zwei Kilometer hin und zurück von der Seniorenwohnanlage zum Netto-Supermarkt schaffe ich nicht mehr. Mit dem EASY-Bus sind es insgesamt nur noch 400 Meter zu laufen. Damit kann ich wieder selbstständig einkaufen." Um künftig allen Riederwälderinnen und Riederwäldern eine nahe gelegene Haltestelle vor ihrer Haustür zu ermöglichen, soll das bestehende Angebot, welches aktuell nur im Osten des Riederwalds verfügbar ist, auf den ganzen Stadtteil und um eine Verbindung zur Hanauer Landstraße ausgeweitet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 812 Antrag vom 01.06.2024, OF 630/11 Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5636 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 09.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 11 am 27.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 11 am 15.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 11 am 05.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 11 am 04.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1
Zäune am Riederwald erneuern
Anregung an den Magistrat vom 24.04.2023, OM 3823 entstanden aus Vorlage: OF 439/11 vom 15.03.2023 Betreff: Zäune am Riederwald erneuern Der Magistrat wird gebeten, die Zäune entlang des Riederwalds im Zuge der Motzstraße in den Bereichen südlich und nördlich der Iselinstraße zu erneuern oder zu reparieren. Begründung: Weite Teile des Riederwalds sind von Trampelpfaden durchzogen und dadurch ökologisch entwertet. Entlang der Zäune kann sich die Vegetation (noch) einigermaßen ungestört entwickeln. Die Zäune weisen aber zunehmend Löcher und defekte Stellen auf. Zum Schutze des Waldes ist eine Instandsetzung dringend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2023, ST 1553 Aktenzeichen: 67-0
Sitzbänke für die Schäfflestraße
Anregung an den Magistrat vom 24.04.2023, OM 3822 entstanden aus Vorlage: OF 438/11 vom 15.03.2023 Betreff: Sitzbänke für die Schäfflestraße Der Ortsbeirat bedankt sich für die gelungene Erneuerung der Schäfflestraße und bittet den Magistrat, auf der Ostseite (wo keine Autos parken) drei Sitzbänke im Abschnitt zwischen Torbogen und Raiffeisenstraße aufzustellen. Begründung: Ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger haben um die Aufstellung der Bänke gebeten, da sie sich dort gerne aufhalten, aber nicht sitzen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2023, ST 1552 Aktenzeichen: 67-0
Wiederherstellung der Grünanlage Harkortstraße und der Auffahrt Lahmeyerbrücke
Anregung an den Magistrat vom 13.03.2023, OM 3650 entstanden aus Vorlage: OF 387/11 vom 22.02.2023 Betreff: Wiederherstellung der Grünanlage Harkortstraße und der Auffahrt Lahmeyerbrücke Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich die Grünanlage Harkortstraße und die Auffahrt zur Lahmeyerbrücke wiederherzustellen. Daf ür sollen auch zusätzliche Bäume und Sträucher gepflanzt und damit die Grünanlage aufgewertet werden. Begründung: Für den Neubau der Lahmeyerbrücke wurde eine gesonderte Auf- und Abfahrt errichtet, die die Grünanlage entlang der Harkortstraße und den Randstreifen der Auffahrt zur Lahmeyerbrücke betraf. Für die übergangsweise errichtete Straße wurden damals Bäume und Hecken gefällt. Seit einiger Zeit ist die Baumaßnahme Lahmeyerstraße beendet, der Rückbau der Baustraße ist bisher jedoch nicht erfolgt. Dies muss nun schnell erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2023, ST 1424 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66-0
Sofortige Sperrung der Raiffeisenstraße auf Höhe Friedrich-Manz-Weg
Anregung an den Magistrat vom 13.03.2023, OM 3647 entstanden aus Vorlage: OF 382/11 vom 22.02.2023 Betreff: Sofortige Sperrung der Raiffeisenstraße auf Höhe Friedrich-Manz-Weg Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 1876/22 Der Magistrat wird gebeten, die vom Ortsbeirat mehrfach angeregte und von der Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 09.06.2022, § 1876, gebilligte Sperrung der Raiffeisenstraße auf Höhe des Friedrich-Manz-Wegs sofort umzusetzen. Begründung: Durch die Wiedereröffnung der Lahmeyerstraße in Richtung Am Erlenbruch wird die Raiffeisenstraße verstärkt als Schleichweg genutzt. Hinzu kommt die teilweise Aufhebung der Einbahnstraße durch die Baustelle an der Rümelinstraße, durch die die Autofahrerinnen und Autofahrer zusätzlich dazu verführt werden, gegen die Einbahnstraße zu rasen, um abzukürzen. Jede weitere Verzögerung der Sperrung der Raiffeisenstraße erhöht die Unfallgefahr, gerade im Bereich der Kindergärten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2023, ST 1423 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66-0
Planungen - Raiffeisenstraße 70 - Evangelische Philippusgemeinde
Anregung vom 16.01.2023, OA 302 entstanden aus Vorlage: OF 370/11 vom 24.12.2022 Betreff: Planungen - Raiffeisenstraße 70 - Evangelische Philippusgemeinde Der Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Interessen des Stadtteils Riederwald bei den Planungen für die Liegenschaft des Evangelischen Regionalverbandes in der Raiffeisenstraße 70 zu berücksichtigen. Es soll die Schaffung von dringend benötigten Hortplätzen, optional eines Stadtteilzentrums, und eine öffentliche Nutzung des Cäcilie-Breckheimer-Platzes durch den Neubau gewährleistet werden. Für die öffentliche Nutzung des Platzes sollte die Küchennutzung des Hortes möglich sein. Begründung: Der Evangelische Regionalverband plant, die Liegenschaft Raiffeisenstraße 70 neu zu gestalten. Die kirchliche Nutzung durch die Philippusgemeinde soll beendet werden und eine neue Nutzungsmöglichkeit ist in Planung. Die neue Nutzung muss gemäß den Vorgaben eine soziale Nutzung sein. Auf der Liegenschaft sollten die dringend benötigten Hortplätze geschaffen werden. Darüber hinaus hat sich der Cäcilie-Breckheimer-Platz in den letzten Jahren zu einem zentralen Platz des Stadtteils entwickelt, auf dem auch immer öfter Open-Air-Veranstaltungen stattfinden, nicht nur der evangelischen Kirche, sondern auch kulturelle Veranstaltungen anderer Einrichtungen. Diese Nutzung sollte im Sinne des Stadtteils auch weiterhin möglich sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 216 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 25.01.2023 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 13.02.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 302 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) BFF-BIG (= Annahme) FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 302 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2890, 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 14.02.2023 Aktenzeichen: 40-4
Verkehrssicherheit und Fahrradparken im Riederwald
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3210 entstanden aus Vorlage: OF 347/11 vom 13.11.2022 Betreff: Verkehrssicherheit und Fahrradparken im Riederwald Der Magistrat wird gebeten, im Riederwald Fahrradbügel angrenzend an die Fünf-Meter- Kreuzungsbereiche anzubringen, an denen die Sicht häufig, verschärft durch zum Teil falsch geparkte Autos, eingeschränkt wird. Erste Vorschläge zur Prüfung durch den Magistrat sind folgende Standorte: 1. vor der Rümelinstraße 20; 2. Rümelinstraße/Ecke Max-Hirsch-Straße; 3. Lassallestraße/Einmündung Schäfflestraße; 4. Johanna-Tesch-Platz/Einmündung Theodor-Haubach-Weg; 5. vor der Motzstraße 1; 6. Roscherstraße/Ecke Max-Hirsch-Straße. Begründung: Solche Maßnahmen sind laut Radfahrbüro bereits an zahlreichen Stellen in der Stadt umgesetzt worden. Die vorgeschlagene Maßnahme trägt zur Erreichung folgender Ziele bei: - Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Vermeidung eingeschränkter Sicht; - Schaffung sicherer Abstellmöglichkeiten für Fahrräder in Straßenzügen mit Geschosswohnungsbau, deren Baulichkeit keine Unterbringung von Fahrrädern im Keller oder an anderen sicheren Stellen zulässt; - Erleichterung beim Abbiegen für große Fahrzeuge, z. B. der Müllabfuhr, die derzeit häufig durch falsch geparkte Fahrzeuge behindert werden; - Sicherung der Durchfahrtsmöglichkeit für Einsatzfahrzeuge im Notfall. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 814 Antrag vom 22.02.2024, OF 573/11 Anregung an den Magistrat vom 15.04.2024, OM 5344 Aktenzeichen: 66 2
Hundeauslauffläche Harkortstraße besser kennzeichnen
Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2879 entstanden aus Vorlage: OF 332/11 vom 21.09.2022 Betreff: Hundeauslauffläche Harkortstraße besser kennzeichnen Der Magistrat wird gebeten, die Hundeauslauffläche östlich der Harkortstraße im Riederwald als solche mit mehreren Schildern zu kennzeichnen, ähnlich wie am Bornheimer Hang. Begründung: Vielen Anwohnerinnen und Anwohnern des Riederwalds ist nicht bekannt, dass die Freifläche östlich der Harkortstraße als Hundeauslauffläche ausgewiesen ist. Ein Schild findet sich nur am nördlichen Ende des Grünstreifens. Vielleicht sind weitere Schilder dem Neubau der Lahmeyerbrücke zum Opfer gefallen. Die Menschen lassen vielfach Hunde auf ungeeigneten Flächen laufen, was zu unnötigen Konflikten führt. Eine deutlichere Kennzeichnung der Fläche an der Harkortstraße könnte Abhilfe schaffen. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 136 Aktenzeichen: 67 0
Radverkehr in der Iselinstraße legalisieren
Anregung an den Magistrat vom 05.09.2022, OM 2543 entstanden aus Vorlage: OF 302/11 vom 14.08.2022 Betreff: Radverkehr in der Iselinstraße legalisieren Der Magistrat wird gebeten, das Schild "Radverkehr frei" (Zusatzzeichen 1022-10) unter dem Verkehrszeichen 267 anzubringen. Quelle: Privat Begründung: Hinter dem Verkehrszeichen 267 in der Iselinstraße befindet sich ein Radwegweiser, der in die entgegengesetzte Richtung zur Einbahnstraße zeigt. Es wurde ein Radwegwegweiser in der Iselinstraße in Richtung Offenbach und Fechenheim angebracht. Der Radweg führt über die Lahmeyerbrücke. Dann soll unter das Schild "Verbot der Einfahrt" (VZ 267), das Schild "Radverkehr frei" angebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2837 Aktenzeichen: 66 0
Planungen - Neubau Bahntrasse
Antrag vom 20.08.2022, OF 323/11 Betreff: Planungen - Neubau Bahntrasse Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat soll berichten, welche Eingriffe durch den Neubau der Bahntrasse am Riederwald erfolgen. Insbesondere sollen folgende Fragen beantwortet werden: 1. In welchem Umfang soll der Zwischenlagerplatz am Volgersbrunnenweg genutzt werden soll? Auf welcher rechtlichen Grundlage wird diese Umnutzung erfolgen? 2. Wo sollen die Zufahrtswege zum Lagerplatz und zur Bahntrasse bestehen? 3. Wird der Radweg entlang der Bahnstrecke bis zur Lahmeyerbrücke und Orber Straße auch während der Bauarbeiten erhalten bleibt? 4. Wie viele Bäume müssen entlang der Bahnstrecke gefällt werden? 5. Wann werden die Bauarbeiten beginnen und wann werden sie abgeschlossen sein? 6. Mit welcher Lärmentwicklung ist während der Bauphase zu rechnen und in wieweit wird der bebaute Teil des Stadtteils Riederwald davon betroffen sein? Begründung: In dem Bericht des Magistrats B243 vom 03.06.2022 wird in einem Satz erwähnt, dass ein Großteil des Zwischenlagerplatzes über mehrere Jahre hinweg für den Bau der S-Bahn bereitgehalten werden soll. Dies war dem Ortsbeirat bisher so nicht bekannt. Es steht zu befürchten, dass in dem Rahmen des S-Bahn Baus weitere Einschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger und für die Natur in Aussicht stehen, die bisher auch noch nicht kommuniziert wurden. Die oben angefragten Informationen sollen deshalb dazu dienen, die negativen Auswirkungen des Baus so gering wie möglich zu halten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 323/11 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sperrung der Raiffeisenstraße
Anregung vom 25.04.2022, OA 180 entstanden aus Vorlage: OF 274/11 vom 08.04.2022 Betreff: Sperrung der Raiffeisenstraße Vorgang: OM 6610/20 OBR 11; ST 388/21; OM 852/21 OBR 11; ST 523/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Raiffeisenstraße in Höhe des evangelischen Kindergartens die Durchfahrt für Pkw zu sperren. Diese Maßnahme sollte nach der Wiedereröffnung der Lahmeyerstraße zunächst versuchsweise für ein Jahr gelten und evaluiert werden. Die endgültige Regelung sollte vor Baubeginn des Riederwaldtunnels a m Erlenbruch getroffen werden. Begründung: Beim Ortstermin am 19. Januar 2022 hat der Magistrat als Alternative zur Sperrung eine Drehung der Einbahnstraße auf der Raiffeisenstraße zwischen Johanna-Tesch-Platz und Rümelinstraße ins Gespräch gebracht und mit der Stellungnahme ST 523 den Ortsbeirat 11 gebeten, diesen Vorschlag zu beraten. Die Beratung ergab, dass die Alternative nicht als vorteilshaft angesehen wird, unter anderem wegen des zu erwartenden Mehrverkehrs in der Max-Hirsch-Straße, die gerade erst durch Vermeiden des Parkens auf dem Gehsteig beruhigt wurde. Auch der Stadtspaziergang zum Thema Fußverkehr am 08.03.2022 in der Riederwaldsiedlung unter Beteiligung des Dezernates XII - Mobilität und Gesundheit - erbrachte keine abweichenden Ergebnisse. Die Raiffeisenstraße ist in Abschnitte mit unterschiedlicher Richtung als Einbahnstraße aufgeteilt, um zu verhindern, dass Fahrzeuge die Siedlung als Stauumgehung nutzen. Diese Regel wird aber häufig missachtet. Das Problem ist altbekannt und wird sich mit Baubeginn des Riederwaldtunnels am Erlenbruch verschärfen (ausführlich dazu in den Anregungen vom 21.09.2020, OM 6610, sowie vom 25.10.2021, OM 852). Die Maßnahme wird zur Verkehrsberuhigung im Riederwald beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6610 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 388 Anregung an den Magistrat vom 25.10.2021, OM 852 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 523 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 04.05.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 30.05.2022, TO I, TOP 154 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 180 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.06.2022, TO II, TOP 41 Beschluss: Der Vorlage OA 180 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 1876, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.06.2022 Aktenzeichen: 32 1
Keine Durchfahrt durch den Wald im Stadtteil Riederwald
Anregung vom 07.02.2022, OA 139 entstanden aus Vorlage: OF 153/11 vom 01.12.2021 Betreff: Keine Durchfahrt durch den Wald im Stadtteil Riederwald Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Durchfahrt durch den Wald des Stadtteils Riederwald für Pkw und Lkw zu unterbinden. Dafür wird die Zufahrt zum Zwischenlagerplatz an der Riederspießstraße auf den Eingang Riederspießstraße reduziert. Die Ein- und Ausfahrt am Volgersbrunnenweg wird geschlossen. Durch die Schließung des Volgersbrunnenwegs wird die Nutzung des Schleichweges durch den Riederwald unterbunden. Begründung: Durch die tagsüber offene Ein- und Ausfahrt zum Zwischenlagerplatz Riederwald ist es für Kfz möglich, den Erlenbruch zu umfahren und den Weg durch den Wald abzukürzen. Außerdem wird durch die Ausfahrt Volgersbrunnenweg in Kauf genommen, dass viele Lkw sich durch die engen Straßen des Stadtteils quälen, anstatt über die Riederspießstraße die direkte Ausfahrt ins Gewerbegebiet zu nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 03.06.2022, B 243 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 16.02.2022 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 17.03.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 139 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1398, 6. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 17.03.2022 Aktenzeichen: 79 3
Erreichbarkeit der Raiffeisenstraße für Feuerwahr und Rettungswagen
Antrag vom 22.01.2022, OF 177/11 Betreff: Erreichbarkeit der Raiffeisenstraße für Feuerwahr und Rettungswagen Der Ortsbeirat 11 möge beschließen, folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat zu richten. Der Magistrat wird ersucht, folgende Frage zu beantworten: Wieso ist für eine Sperrung der Raiffeisenstraße in Höhe des Evangelischen Kindergartens (Hausnummer 73) ein abschließbarer Poller erforderlich, da diese Stelle von beiden Seiten für die Feuerwehr und Rettungsdienste gut erreichbar ist? Begründung: Am 19. Januar 2022 fand der lange erwartete Ortstermin (drei Jahre Wartezeit) zur Sperrung der Raiffeisenstraße in Höhe des evangelischen Kindergartens statt. Die Sperrung war von allen Fraktionen im Ortsbeirat einstimmig gefordert worden, um auf Wunsch der Anwohner die illegale Durchfahrt gegen die Einbahnstraße zu unterbinden (OM 4104vom 21.01.2019, OM 852 vom 25.10.2021) Die Vertreter des Magistrat erklärten, die Sperrung sei nur mittels abschließbarer Poller zu realisieren, um die Erreichbarkeit der Stelle durch Feuerwehr und Rettungsdienste sicher zu stellen. Der anwesende Mitarbeiter der Feuerwahr erklärte allerdings, die Stelle sei gut von beiden Seiten zu erreichen. Ein Blick auf die Stadtkarte bestätigt dies. Bild: Geoportal Frankfurt Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 11 am 07.02.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 306 2022 Die Vorlage OF 177/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE
Beleuchtung der Straßen im Riederwald verbessern
Anregung an den Magistrat vom 22.11.2021, OM 1066 entstanden aus Vorlage: OF 138/11 vom 05.11.2021 Betreff: Beleuchtung der Straßen im Riederwald verbessern Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig sicherzustellen, dass die Beleuchtung in der Motzstraße im Riederwald verbessert wird. Gleichzeitig muss ein Konzept erstellt werden, wie alle Straßenzüge östlich der neu gestalteten Schäfflestraße besser beleuchtet werden können. Begründung: Viele Straßen im Stadtteil Riederwald werden noch mit Gaslaternen beleuchtet. Dies ist nicht nur ökologisch bedenklich, sondern die geringe Helligkeit entspricht auch nicht mehr dem Sicherheitsbedürfnis der Menschen. Durch die Motzstraße laufen die meisten Einkäuferinnen und Einkäufer zum einzigen Lebensmittelmarkt des Riederwaldes im Volgersbrunnenweg. Da die Wirkung der vorhandenen Laternen durch die Bäume des Riederwalds zusätzlich beeinträchtigt wird und die Motzstraße nicht für eine Umrüstung auf LED-Lampen vorgesehen ist, sollte die Beleuchtung kurzfristig ergänzt werden. Für den gesamten Stadtteil östlich der Schäfflestraße muss ein Konzept erstellt werden, wie die Straßenbeleuchtung wesentlich verbessert werden kann. Beschwerden gibt es aus der Karl-Marx-Straße und mehreren anderen unzureichend beleuchteten Straßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 528 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2145 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91 52
Aufstellen und Unterhalt von Pollern
Antrag vom 16.11.2021, OF 178/11 Betreff: Aufstellen und Unterhalt von Pollern Der Ortsbeirat 11 möge beschließen, folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat zu richten. Der Magistrat wird ersucht folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie viele Poller sind in den vergangenen drei Jahren mutwillig zerstört ("abgeflext") worden? 2. Bei wie vielen abschließbaren Pollern sind die Schlösser durch Klebstoff oder anderweitig unbrauchbar gemacht worden? 3. Welche Kosten sind dem Magistrat durch die Reparatur dieser Poller entstanden? 4. Welche jährliche Budget wird für nötig gehalten, um alle Poller in Frankfurt ordnungsgemäß in Funktion zu halten? Begründung: Am 19. Januar 2022 fand der lange erwartete Ortstermin (drei Jahre Wartezeit) zur Sperrung der Raiffeisenstraße in Höhe des evangelischen Kindergartens statt. Die Sperrung war von allen Fraktionen im Ortsbeirat einstimmig gefordert worden, um auf Wunsch der Anwohner die illegale Durchfahrt gegen die Einbahnstraße zu unterbinden (OM 4104vom 21.01.2019, OM 852 vom 25.10.2021) Die Vertreter des Magistrat erklärten, die Sperrung sei nur mittels abschließbarer Poller zu realisieren. Erfahrungsgemäß würden solche Poller von Unbekannten regelmäßigt zerstört ("abgeflext") oder die Schlößer durch Klebstoff unbrauchbar gemacht. Die Ämter hätten kein Budget, um solche Poller zu reparieren oder zu ersetzen. Deshalb sei die ansonsten von allen Beteiligten gewünschte Sperrung nicht möglich. Dem Ortsbeirat ist schleierhaft, warum eine Metropole wie Frankfurt operativ und finanziell keine Poller unterhalten kann und nur deshalb ansonsten sinnvolle Maßnahme unterbleiben müssen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 11 am 07.02.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 307 2022 Die Vorlage OF 178/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE
Sicherheit im Volgersbrunnenweg verbessern
Anregung an den Magistrat vom 25.10.2021, OM 838 entstanden aus Vorlage: OF 90/11 vom 25.08.2021 Betreff: Sicherheit im Volgersbrunnenweg verbessern Vorgang: OM 3849/18 OBR 11, ST 1281/20 Mit Stellungnahme vom 06.07.2020, ST 1281, wurde dem Ortsbeirat 11 mitgeteilt, dass der Magistrat bereit ist, die Verkehrssituation an dieser Stelle zu entschärfen und entsprechende Markierungen anzubringen. Dort teilen sich Fußgänger und Fahrzeuge den Zugang zum einzigen Lebensmittelsupermarkt im Riederwald. Die entsprechenden Markierungen wurden im Frühjahr erfreulicherweise angebracht, fielen aber nach wenigen Wochen einer Baustelle zum Opfer und sind jetzt unter einer neuen Asphaltdecke verschwunden. Der Magistrat wird daher gebeten zu veranlassen, dass die Markierungen erneut aufgebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3849 Stellungnahme des Magistrats vom 06.07.2020, ST 1281 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 221 Aktenzeichen: 67 0
Falschfahren in der Raiffeisenstraße
Anregung an den Magistrat vom 25.10.2021, OM 852 entstanden aus Vorlage: OF 115/11 vom 20.09.2021 Betreff: Falschfahren in der Raiffeisenstraße Vorgang: OM 4104/19 OBR 11; ST 609/20; OM 6610/20 OBR 11; ST 388/21 Der Magistrat wird gebeten, den angekündigten Ortstermin endlich anzusetzen und Abhilfe gegen Autofahrerinnen und Autofahrer zu schaffen, die gegen die Einbahnstraße und zum Teil mit überhöher Geschwindigkeit den Stau auf dem Erlenbruch zu umgehen versuchen. Begründung: Die Raiffeisenstraße ist in Abschnitte mit unterschiedlicher Richtung als Einbahnstraße aufgeteilt, um zu verhindern, dass Fahrzeuge die Siedlung als Stauumgehung nutzen. Diese Regel wird aber häufig missachtet. Das Problem ist altbekannt (ausführlich dazu die Anregung vom 21.09.2020, OM 6610). Als im Sommer 2021 eine Baustelle auf dem Erlenbruch eingerichtet wurde, hat sich das Problem massiv verstärkt. Die Zahl von Autos, die (oft mit überhöhter Geschwindigkeit) gegen die Einbahnstraße in der Raiffeisenstraße fuhren, stieg deutlich. Damit zusammenhängend nahmen auch die Beschwerden zu, die im Nachbarschaftsbüro oder bei den Ortsbeiräten eingehen. Wegen Falschfahrens und überhöhter Geschwindigkeit an sich, aber auch wegen der Aggressivität (bis hin zu Beleidigungen und der Androhung von Schlägen), die manche Autofahrende an den Tag legen, wenn man versucht, sie auf ihr Fehlverhalten anzusprechen. Mittlerweise fragt man sich: Wie soll es während des neunjährigen Tunnelbaus ablaufen? Wird die Raiffeisenstraße dann zur illegalen Dauerumgehung für alle Eiligen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2019, OM 4104 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 609 Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6610 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 388 Auskunftsersuchen vom 07.02.2022, V 306 Auskunftsersuchen vom 07.02.2022, V 307 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 523 Anregung vom 25.04.2022, OA 180 Aktenzeichen: 32 1
Umfassende Umgestaltung der Raiffeisenstraße
Antrag vom 10.10.2021, OF 116/11 Betreff: Umfassende Umgestaltung der Raiffeisenstraße Der Ortsbeirat beschließt, die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, die Raiffeisenstraße umfassend umzugestalten. Dabei sollen folgende Punkte umgesetzt werden: 1. Die Raiffeisenstraße wird in der ganzen Länge zur Fahrradstraße erhoben. 2. Die Durchfahrt der Raiffeisenstraße wird in der Höhe der Hausnummer 69, Einfahrt zum evangelischen Kindergarten, für Kraftfahrzeuge gesperrt. Eine Durchfahrt für Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge bleibt dabei gewährleistet, zum Beispiel durch versenkbare Poller. Begründung: Die Raiffeisenstraße verläuft vom Johanna-Tesch-Platz bis zur Lahmeyerstraße parallel zum Erlenbruch und ist damit sowohl für Autofahrer als auch für Radfahrer eine attraktive Umgehung des überlasteten Erlenbruchs. Dabei kommt es immer wieder zum Fahren von Kraftfahrzeugen und Mopeds gegen die Einbahnstraße und zu gravierenden Überschreitungen des Tempolimits. Dies ist gefährlich für die Anwohner und insbesondere für die Kinder der anliegenden Kitas. Der Bereich zwischen des Friedrich-Manz-Weg und der Motzstraße hat sich zudem zum Zentrum des Stadtteils entwickelt. Nach Umgestaltung des Cäcilie-Breckheimer Platzes und des Marie Juchacz Platzes wird dieser Bereich auch von den Kindern aus den drei umliegenden Kindergärten immer stärker genutzt. Eine Neufassung und Etablierung dieses Bereiches wird zur Sicherheit für die spielenden Kinder beitragen und die Belebung des Stadtteils stärken. Die Etablierung der Raiffeisenstraße als Fahrradstraße wird zudem den Fahrradverkehr sicherer und attraktiver machen. Als vor zwei Jahren die Baumassnahmen an der Schäfflestraße stattgefunden haben, war die Durchfahrt der Raiffeisenstraße über Monate hinweg gesperrt, ohne dass dies zu negativen Auswirkungen geführt hat. Eine erneute Sperrung hat nur Vorteile und keine Nachteile. Eine umfassende und weitreichende Planung soll dazu dienen, es der Verwaltung zu erschweren, den Wunsch nach Verkehrsberuhigung erneut einfach wegzuwischen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 116/11 wird abgelehnt. Abstimmung: 1 SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen GRÜNE (= Annahme); 3 SPD (= Enthaltung)
Ankauf eines Grundstücks in der Rümelinstraße
Anregung an den Magistrat vom 03.05.2021, OM 11 entstanden aus Vorlage: OF 10/11 vom 16.04.2021 Betreff: Ankauf eines Grundstücks in der Rümelinstraße Auf einem Grundstück im Riederwald (Ecke Rümelinstraße/Raiffeisenstraße) wurden sehr günstige Wohnungen entmietet, um dort Eigentumswohnungen zu bauen. Jahrelang passierte dort nichts und die erteilte Baugenehmigung ist zwischenzeitlich erloschen. Nun wird das Grundstück im Internet zum Kauf angeboten. Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob die Möglichkeit besteht, die Immobilie im Rahmen eines Vorverkaufsrechts oder zum Bodenrichtwert zu erwerben, um dort wieder bezahlbaren Wohnraum entstehen zu lassen. Begründung: Der Bestand von bezahlbarem Wohnraum in Frankfurt muss erhalten werden. Da der Anbau des Wohnhauses bereits vor Jahren abgerissen wurde, besteht die Möglichkeit, zusätzliche Wohnungen zu errichten. Die Fläche eignet sich auch sehr gut für ein gemeinschaftliches oder genossenschaftliches Wohnprojekt. Da der Investor über viele Jahre nicht imstande war, seine Planungen zu realisieren, sollte der Magistrat die Fläche (zur Hälfte eine offene Baugrube) wieder als Wohnraum nutzbar machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2021, ST 1321 Aktenzeichen: 23 10
Lassallestraße: Radverkehr durchgehend in beide Richtungen freigeben
Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6612 entstanden aus Vorlage: OF 757/11 vom 22.07.2020 Betreff: Lassallestraße: Radverkehr durchgehend in beide Richtungen freigeben Der Magistrat wird gebeten, den Radverkehr in der Lassallestraße durchgehend für beide Richtungen freizu geben und entsprechende Straßenmarkierungen aufzubringen. Begründung: Der Radverkehr ist auf der Lassallestraße von der Schäfflestraße bis zur Friedrich-List-Straße beidseitig freigegeben und markiert. Ab Friedrich-List-Straße bis zur Lahmeyerstraße gibt es keine Freigabe. Eine Freigabe ist wünschenswert, da die Lahmeyerstraße eine gute verkehrsberuhigte Alternative zum Erlenbruch bietet. Sie wird daher auch jetzt schon genutzt, bei gegenseitiger Rücksichtnahme ist das problemlos möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2135 Aktenzeichen: 32 1
Geschwindigkeit in der Harkortstraße durch Verengung der Fahrbahn drosseln
Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6616 entstanden aus Vorlage: OF 761/11 vom 22.07.2020 Betreff: Geschwindigkeit in der Harkortstraße durch Verengung der Fahrbahn drosseln Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, in der Harkortstraße durch Verengung an geeigneten Stellen der Straße (links und rechts der Fahrbahn) dafür zu sorgen, dass die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h eingehalten wird, z. B. durch 1. Blumenkübel/Pflanzecken (Bewohner wären bereit, die Pflege als Paten zu übernehmen); 2. Poller (am Wegrand, sodass Fahrzeuge vorbeifahren können). Begründung: Es häufen sich Beschwerden, dass auf der Harkortstraße regelmäßig deutlich schneller gefahren wird als die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Da es schwierig ist, dieses Fehlverhalten durch regelmäßige Kontrollen zu unterbinden, sollten andere geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um die Raserei zu unterbinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 396 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Poller an diversen Straßenkreuzungen im Riederwald installieren
Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6615 entstanden aus Vorlage: OF 760/11 vom 22.07.2020 Betreff: Poller an diversen Straßenkreuzungen im Riederwald installieren Der Magistrat wird gebeten, auf folgenden Straßenecken je nach Möglichkeit entweder Poller zu installieren oder Sperrflächen zu markieren, um das Parken im Kreuzungsbereich zu verhindern (§ 12 Absatz 3 Nr. 1 StVO): 1. Motzstraße/Ecke Iselinstraße und Friedrich-List-Straße; 2. Schlettweinstraße/ Ecke Nebeniusstraße, Friedrich-List-Straße, Karl-Marx-Straße und Motzstraße; 3. Lahmeyerstraße/Ecke Lassallestraße. Begründung: In letzter Zeit häufen sich in o. g. Bereichen Beschwerden, dass die Ecken zugeparkt werden. Es wurde berichtet, dass es schon häufiger vorkam, dass die Müllabfuhr nicht anfahren konnte und die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge nur eingeschränkt möglich war. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 394 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0
Ideen
Zu viele Hunde auf der Wiese der SG Riederwald - Ersatzfläche schaffen
Bezug zum Artikel der FR: "Die renaturierte Wiese neben dem Sportplatz der SG Riederwald kann nur eingeschränkt genutzt werden, weil die vor allem von Hunden vereinnahmt wird. Lösungen werden gesucht..." Eine eingezäunte Hundewiese zum freien toben für Hunde, wo auch das Geschäft hinterlassen werden kann wäre z.B. entlang den Parkplätzen auf den Wiesen der Harkortstraße machbar. Hier sind Hundehalter auch schon mit ihren Hunden unterwegs. Platz zum Bälle werfen ist dort auch. Ein eingezäunter Bereich mit Sitzbänken um die bestehenden Bäume wäre bestimmt eine schöne Alternative. Sonst wäre eine Information in Form von einer Beschilderung am Sportplatz auch sinnvoll.
Gartenstadt Riederwald
Die Gärten werden von der ABG zerstört, wenn ein Mieter auszieht, weil "alles einheitlich" sein soll. Dies entspricht nicht der ursprünglichen Idee des Stadtteils. Viele schöne Gärten, die teilweise seit Jahrzehnten gewachsen sind, werden gnadenlos dem Erdboden gleich gemacht. Viele Mieter wünschen sich einen Garten vor der Tür, alte Mieter dürfen ihren behalten, neue Mieter dürfen keinen haben. Hinter der Raiffeisenstraße steht ein Garten, der so schön ist wie Eden. Ein Kleinod. Es gibt bessere Lösungen als den Einheitsbrei der ABG. Erhaltet die Gärten im Riederwald!