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Meine Nachbarschaft: Stiftstraße

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat)

Zeilsheim: Salzstreuung auf das Nötigste beschränken

08.02.2021 · Aktualisiert: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2021, OF 1486/6 Betreff: Zeilsheim: Salzstreuung auf das Nötigste beschränken Zu den Aufgaben einer Verwaltung gehört es, auch bei Eis und Schnee die Sicherheit der Verkehrswege und damit auch die der Bürgersteige zu gewährleisten. Wenn mit Splitt und anderen umweltverträglicheren Materialien besonders bei extremem Winterwetter eine sichere Nutzung der Wege nicht zu gewährleisten ist, ist auch trotz des problematischen Einflusses auf die Umwelt und auf Tiere wie z.B. Hunde der Einsatz von Salz wohl nicht ganz zu vermeiden. Am 24. Januar 2021 wurde an mehreren Stellen in Zeilsheim (Ecke Neu Zeilsheim/Braun-schweiger Weg, Eingang vor der Käthe-Kollwitz-Schule, S-Bahnstation Zeilsheim) eine massive Verwendung von Streusalz beachtet, die selbst am Tag darauf noch deutlich zu sehen war (s. Foto). In mindestens einem Fall erfolgte die Streuung durch die FFR. Die Menge scheint ungewöhnlich und für eine ordentliche Räumung unnötig. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen zu bitten: - Gibt es einen sachlichen Grund für die beschriebene übermäßige Streuung? - Hätte man an diesen Stellen beispielsweise Splitt statt Salz verwenden können? - Wenn es sich um kein Versehen handelt, welche Konzepte gibt es zur Salzreduzierung im Winterdienst? - Gibt es im Frankfurter Westen eine regelmäßige Evaluierung des Streusalzeinsatzes? Begründung: An den genannten Stellen ist wohl nicht "eimerweise" Salz ausgetragen worden - wie aus der Bürgerschaft berichtet wurde - wohl jedoch in einer übertriebenen Menge, die ganz offensichtlich keine Mehrnutzen bringt. Salz schadet bekanntermaßen der Umwelt, für Hunde ist das Salz von den Pfoten gefährlich. Im normalen Wintereinsatz sollte daher nach Möglichkeit ganz auf Salz verzichtet und auf schonendere Alternativen umgestiegen werden Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1950 2021 Die Vorlage OF 1486/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Kindern mehr Sicherheit bieten - Fahrradbügel am Fußgängerüberweg Blauländchenstraße/Ecke Klosterhofstraße

19.01.2021 · Aktualisiert: 20.07.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7114 entstanden aus Vorlage: OF 1444/6 vom 12.12.2020 Betreff: Zeilsheim: Kindern mehr Sicherheit bieten - Fahrradbügel am Fußgängerüberweg Blauländchenstraße/Ecke Klosterhofstraße Der Magistrat wird gebeten, den etwa zehn Meter langen Straßenabschnitt der Klosterhofstraße zwischen Fußgängerüberweg und Eingang Kinderladen Regenbogenwelt durch Fahrradbügel gegen unerlaubtes Parken abzusperren. Begründung: Auf dem genannten Straßenstück, unmittelbar am Eingangstor des Kinderladens, wird trotz absolutem Halteverbot immer wieder illegal geparkt. Durch die vorgeschlagene Maßnahme soll den Kindern ein ungehinderter Blick auf den Straßenverkehr und eine sichere Querung des Fußgängerüberwegs ermöglicht werden. Die bereits im Oktober letzten Jahres erfolgte analoge Installation von Fahrradbügeln am Fußgängerüberweg Blauländchenstraße/Alt-Zeilsheim hat sich nach Angaben der Kinderbeauftragten sehr bewährt und sollte auch im Bereich des Fußgängerüberwegs Klosterhofstraße zur Sicherheit der querenden Fußgänger eingerichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1081 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Spielplatz Frankenthaler Weg

19.01.2021 · Aktualisiert: 20.07.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7116 entstanden aus Vorlage: OF 1446/6 vom 25.11.2020 Betreff: Spielplatz Frankenthaler Weg Vorgang: OIB 229/18 OBR 6; ST 1918/18; OM 4540/19 OBR 6; ST 1539/19 Der Magistrat wird aufgefordert, die mit Ortsbeiratsmitteln finanzierte Maßnahme nun endlich abzuschließen und umzusetzen. Weiterhin sollen die nicht nachvollziehbaren Verzögerungen begründet werden (Beauftragung mit Vorlage OIB 229 vom 07.08.2018, Sachstandsanfrage mit Vorlage OM 4540 vom 07.05.2019, Stellungnahme vom 12.08.2019, ST 1539, Umsetzung?). Begründung: Im Stadtteil gibt es seit Jahren den Wunsch, dass der zentral in Zeilsheim gelegene Spielplatz für ältere Kinder etwas attraktiver gestaltet wird. In Zusammenarbeit mit der Kinderbeauftragten von Zeilsheim wurden daher geeignete Spielgeräte vorabgestimmt. Hierunter sind bspw. ein sogenannter Balltrichter, eine Motorik-Wand und ein Wackelsteg. Die genannten Geräte würden nach Vorabstimmung mit dem Grünflächenamt auf den Spielplatz passen und das Angebot - wie gewünscht - erweitern. Die genaue Platzierung sollte bei einem gemeinsamen Ortstermin unter Teilnahme interessierter Mitglieder des Ortsbeirats, der Kinderbeauftragten und Vertretern des Grünflächenamts abgestimmt werden. Der Ortstermin und die Aufstellung der Geräte haben bis heute unbegründet nicht stattgefunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.08.2018, OIB 229 Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2018, ST 1918 Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4540 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1539 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 921 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Bolzplatz Blauländchenstraße endlich fertigstellen

19.01.2021 · Aktualisiert: 20.07.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7115 entstanden aus Vorlage: OF 1445/6 vom 17.12.2020 Betreff: Zeilsheim: Bolzplatz Blauländchenstraße endlich fertigstellen Vorgang: OM 3403/18 OBR 6; ST 2036/18; OM 4540/19 OBR 6; ST 1539/19 Der Magistrat wird aufgefordert, die in den Stellungnahmen vom 02.11.2018, ST 2036, und vom 12.08.2019, ST 1539, zugesagte Fertigstellung des Bolzplatzes an der Blauländchenstraße unverzüglich durchzuführen. Begründung: Seit Jahren bemüht sich die Kinderbeauftragte von Zeilsheim um den genannten Bolzplatz. Auch der Ortsbeirat war schon damit befasst. Eigentlich wurde bereits im August 2019 mit der Stellungnahme ST 1539 mitgeteilt, dass die restlichen Arbeiten noch in 2019 abgeschlossen werden würden: "Das Auffüllen des restlichen Oberbodens und die Einsaat sind für den Sommer/Herbst 2019 terminiert." Die Mitglieder des Ortsbeirates sind über diese offensichtliche Untätigkeit des Magistrats mindestens bestürzt und fragen sich: Was hinderte den Magistrat daran, tätig zu werden, obwohl er dies selbst offiziell mitgeteilt hat? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3403 Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2018, ST 2036 Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4540 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1539 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 990 Aktenzeichen: 67 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Softwareprobleme bei den Bussen im Ortsbezirk 6

12.01.2021 · Aktualisiert: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2021, OF 1473/6 Betreff: Softwareprobleme bei den Bussen im Ortsbezirk 6 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten, Warum gab es nach dem Fahrplanwechsel am 13.12.2020 Probleme mit der Software bzw. den Zielanzeigen bei den Bussen (Bündel B), die im Ortsbezirk 6 eingesetzt werden? Warum wurde die Software nicht rechtzeitig vor dem Fahrplanwechsel auf ihre richtige Zielanzeige überprüft? Wann wird die Software aktualisiert, so dass die Zielanzeigen an den Bussen wieder korrekt sind? Begründung: Seit dem Fahrplanwechsel fahren die Busse im Ortsbezirk 6, welche dem Bündel B zugeteilt sind, mit Zielanzeigen durch die Gegend die zum Teil haarsträubend sind. Beispiele für Zielanzeigen nach dem Fahrplanwechsel: 59 Bornheim Mitte via Seckbacher Landstraße statt Cheruskerweg 54 Konstablerwache statt Griesheim Bf M55 Enkheim Victor Slotosch Straße statt Rödelheim 58 Zeilsheim Bf via Höchst Bf statt Eschborn 53 Nieder Erlenbach im Fuchsloch 58 Hauptbahnhof via Dornbusch 53 Kalbach via Zeilweg 58 Gateway Gardens Mitte 55 Nordwestzentrum via Industriehof 53 Dornbusch Hügelstraße 54 Konstablerwache Hier ist es geboten, dass schnellstens Abhilfe geschaffen wird und die Software entsprechend aktualisiert wird, damit die Zielanzeigen wieder korrekt dargestellt werden. Beispielfotos: Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 70 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1917 2021 Die Vorlage OF 1473/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schulweg Liebfrauenschule: Geschwindigkeitsbeschränkung in der Bleichstraße

30.11.2020 · Aktualisiert: 28.06.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6988 entstanden aus Vorlage: OF 1005/3 vom 16.11.2020 Betreff: Schulweg Liebfrauenschule: Geschwindigkeitsbeschränkung in der Bleichstraße Vorgang: OM 5202/19 OBR 3 Während der Begehung des Schulwegs zur Liebfrauenschule für Kinder aus dem Nordend am 6. Dezember 2019 wurde beschlossen, in der Bleichstraße hinter der Liebfrauenschule Tempo 30 einzurichten. Dies wurde sehr schnell umgesetzt. Leider steht das Verkehrsschild genau vor der Litfaßsäule in der Bleichstraße, sodass keine Autofahrerin/kein Autofahrer das Schild wahrnehmen kann. Der Magistrat wird gebeten, eine Markierung für Tempo 30 auf die Straße aufzubringen, sodass die Geschwindigkeitsbeschränkung deutlich sichtbar wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.09.2019, OM 5202 Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 737 Antrag vom 22.12.2021, OF 184/3 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1476 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Keine Verschlechterungen der Erreichbarkeit der Schulen in Kalbach-Riedberg durch die Linienverlaufsänderungen der Buslinien 28 und 29 Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163

27.11.2020 · Aktualisiert: 07.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 27.11.2020, OA 642 entstanden aus Vorlage: OF 679/12 vom 20.11.2020 Betreff: Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Keine Verschlechterungen der Erreichbarkeit der Schulen in Kalbach-Riedberg durch die Linienverlaufsänderungen der Buslinien 28 und 29 Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Vorgang: M 93/18; OM 3392/18 OBR 12; ST 1846/18; OM 4510/19 OBR 12; ST 1392/19 Zwischenbescheide des Magistrats vom 31.03.2021 und 13.12.2021 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 163 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass trotz der geplanten Änderungen der Streckenführungen der Buslinien 28 und 29 ab Dezember 2021 eine Andienung aller Schulstandorte und somit auch des Gymnasiums Riedberg über die Haltestelle "Annette-Kolb-Weg" mit einer verkürzten Streckenführung weiter zur Haltestelle "Riedberg" (endgültiger Standort der IGS Kalbach-Riedberg) gewährleistet bleibt. Begründung: Der Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ sieht als Planungsansatz ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2021 einen neuen Linienweg der Buslinie 29 über Hohe Brück - Nieder-Eschbach - Berner Straße/Ben-Gurion-Ring - Kalbach - Alt-Bonames - Im Uhrig - Hilgenfeld - Eschersheim Bahnhof - Heddernheim - Nordwestzentrum vor. Die Buslinie 28 soll laut Planungsansatz über Tempelhof - Kalbach - Rathaus Kalbach - Hans-Leistikow-Straße - Uni Campus Riedberg - Riedberg - Am Bonifatiusbrunnen - Sandelmühle - Zeilweg - Nordwestzentrum über den heutigen Linienweg der Linie 29 verlängert werden. Mit der Stellungnahme ST 1392 teilt der Magistrat zwar mit, dass es, genau wie heute, je drei Schülerfahrten der Linie 28 zu Schulbeginn und zum Schulschluss zwischen Harheim, Kalbach, Annette-Kolb-Weg und der U-Bahn-Station "Riedberg" geben wird, allerdings finden sich weder in der Entwurfsfassung des Nahverkehrsplans noch in den dazugehörigen Anlagebänden Angaben, wie dem Rechnung getragen werden soll. Der Ortsbeirat 12 weist aufgrund der hohen Zahl an Schülerinnen und Schüler, die mit dem Bus zu den Schulen im Stadtteil Kalbach-Riedberg fahren, nochmals auf die hohe Bedeutung der direkten und schnellen Erreichbarkeit aller Schulstandorte hin. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.05.2018, M 93 Anregung an den Magistrat vom 15.06.2018, OM 3392 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1846 Anregung an den Magistrat vom 29.03.2019, OM 4510 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1392 Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 97 Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 02.12.2020 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.11.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) 43. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.12.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.12.2020, TO II, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 80 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 55 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 163 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1390 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163 und NR 1390 = Annahme) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163, NR 1390, OA 642, OA 661, OA 662, OA 663, OA 673, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 163 und OA 673 = Ablehnung, NR 1390, OA 662, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme, OA 642, OA 661 und OA 663 = Prüfung und Berichterstattung) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), BFF (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.09.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 642 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.09.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 642 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 17.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 642 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 7015, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7285, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 § 577, 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.09.2021 § 1124, 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 17.01.2022 Aktenzeichen: 61 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Instandsetzung und Schutz der Blumenrabatten am Oppenheimer Platz

27.11.2020 · Aktualisiert: 29.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6954 entstanden aus Vorlage: OF 1847/5 vom 09.11.2020 Betreff: Instandsetzung und Schutz der Blumenrabatten am Oppenheimer Platz Der Magistrat wird gebeten, die Blumenrabatten entlang der Wiesenfläche wieder instand zu setzen und durch rund um die Rabatten angebrachte, umlaufende, niedrige Schutzzäune - circa 40 Zentimeter hoch aus dünnem Maschendraht, auf Holzpfählen - vor einfliegenden und einrollenden Bällen und vor Betreten zu schützen. Begründung: Der Oppenheimer Platz wird von Anwohnern stark genutzt und auf der Wiese spielen gelegentlich kleine Kinder mit Bällen. Ebenso kann es gelegentlich vorkommen, dass unachtsame Platzbesucher die Blumenrabatte betreten. Zum Schutz der Rabatten sind deshalb niedrige, umlaufende Schutzzäune notwendig, wie sie bereits an der Stephanstraße auf der Höhe des Peterskirchhofs angebracht wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 540 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Quietschgeräusche der Stadtbahn Höhe Walter-Abschlag-Weg/Buber-Neumann-Weg

26.11.2020 · Aktualisiert: 08.10.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2020, OM 6934 entstanden aus Vorlage: OF 609/8 vom 09.11.2020 Betreff: Quietschgeräusche der Stadtbahn Höhe Walter-Abschlag-Weg/Buber-Neumann-Weg Der Magistrat wird beauftragt, etwas gegen die Schienen-Quietschgeräusche der Stadtbahn auf dem Abschnitt zwischen Hundertwasser-Kita und Zeilweg bzw. Walter-Abschlag-Weg, Buber-Neumann-Weg und Zeilweg zu unternehmen, zum Beispiel durch eine Schienenrandbepflanzung mit Hecken oder andere geeignete gestalterische bzw. technische Maßnahmen. Begründung: Anwohner des Quartiers Riedwiese beklagen gegenüber Ortsbeiratsmitgliedern vermehrt Schienen-Quietschgeräusche, die sich vielleicht durch gestalterische oder technische Maßnahmen im Interesse der Anwohner vermindern lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.08.2021, ST 1389 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ruhender Verkehr in der Straße Kupferhammer

26.11.2020 · Aktualisiert: 26.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2020, OM 6933 entstanden aus Vorlage: OF 607/8 vom 09.11.2020 Betreff: Ruhender Verkehr in der Straße Kupferhammer Der Magistrat wird beauftragt, 1. an der Einmündung der Straße An den Mühlwegen Höhe Hausnummer 79 in die Straße Kupferhammer das Parken im Kurvenbereich durch eine Sperrfläche zu erschweren; 2. vor dem Stromkasten der Netzdienste Rhein-Main NV 7309 Höhe In den Stegwiesen 4 bis 8 und gegenüber Kupferhammer 45 eine Sperrfläche einzuzeichnen, die das Parken unterbindet. Begründung: Pkw-Fahrer und Radler aus Richtung Kita Kaleidoskop haben bei Verlassen der Straße An den Mühlwegen schlechte Sicht in die Straße Kupferhammer, weil in der Kurve zumeist geparkt wird. Bei Kastenfahrzeugen ist fast nichts mehr zu sehen. Die Fläche vor dem Stromkasten liegt genau zwischen zwei Einfahrten und wird als Parkplatz genutzt. Linksabbieger aus Richtung Zeilweg haben deshalb oft Schwierigkeiten einzubiegen, wenn aus Richtung Hundertwasser-Kita Fahrzeuge kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 738 Auskunftsersuchen vom 20.01.2022, V 288 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radbügel zum Schutz von zu Fuß Gehenden und zum Komfort von Radfahrenden

24.11.2020 · Aktualisiert: 29.07.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6911 entstanden aus Vorlage: OF 1488/1 vom 07.11.2020 Betreff: Radbügel zum Schutz von zu Fuß Gehenden und zum Komfort von Radfahrenden Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Bleichstraße 20 - wo vorhanden - die rotweißen Stahlabweiser entfernen zu lassen und im gesamten Bereich Fahrradbügel zum Anschließen von Fahrrädern aufstellen zu lassen. Begründung: In dem Bereich besteht ein erhöhter Bedarf an Anschließmöglichkeiten für Fahrräder (neue Wohnungen). Es gilt auch das Parken auf dem Gehweg wirksam zu unterbinden, da in diesem Abschnitt deutlich zu schnell gefahren wird und das Ausweichen auf die Fahrbahn lebensgefährlich ist. Fotos: Dr. Pehlivan Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2021, ST 670 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radbügel vor dem C&A

24.11.2020 · Aktualisiert: 29.07.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6909 entstanden aus Vorlage: OF 1486/1 vom 05.11.2020 Betreff: Radbügel vor dem C&A Der Magistrat wird gebeten, vor dem C&A auf der Zeil (auf dem Bürgersteig) weitere Radbügel anbringen zu lassen. Begründung: Die vorhandenen Radbügel direkt vor dem Geschäft, aber auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite reichen bei Weitem nicht aus. Ein möglicher Standort ist auf dem Bild mit Pfeil gekennzeichnet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2021, ST 664 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Ortstermin zur Prüfung der Verlegung des Zebrastreifens im Frankenthaler Weg/Kreuzung West-Höchster Straße

27.10.2020 · Aktualisiert: 22.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6782 entstanden aus Vorlage: OF 1373/6 vom 12.10.2020 Betreff: Zeilsheim: Ortstermin zur Prüfung der Verlegung des Zebrastreifens im Frankenthaler Weg/Kreuzung West-Höchster Straße Mit einem möglicherweise folgenden Beschluss (siehe OF 1343/6) soll der Magistrat gebeten werden, durch bessere Einsehbarkeit und Aufhebung von Verschränkungen die Situation an Zeilsheimer Kreuzungen zu verbessern. Der Magistrat wird nun vorab gebeten, konkret an der Kreuzung Frankenthaler Weg/West-Höchster Straße (Kolonieseite) bei einem Ortstermin folgende Maßnahme zu prüfen: Demontage der Schutzgitter und Verlegung des Zebrastreifens direkt an die Kreuzung, damit eine direkte, einsehbare Querung möglich ist. Beim Ortstermin sollte auch geklärt werden, ob durch den gewünschten Umbau Fußgänger und besonders Kinder gefährdet werden, und ob es weitere Alternativen gibt, die eine Querung ohne Umwege und Behinderungen für Fußgänger ermöglicht. Begründung: In der Diskussion über den o. g. Antrag ist Besorgnis zu spüren, dass die gewünschten Änderungen Fußgänger und Kinder gefährden könnten. Beim Ortstermin soll diskutiert werden, ob die vorgeschlagene Lösung sicher ist. Die aktuelle Querung ist über 30 Jahre alt und wird demnächst erneuert. Spätestens im Rahmen der Erneuerung sollte hier eine sichere, zeitgemäße Lösung gefunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 391 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo 30 in Bleichstraße und Brönnerstraße - Wirklichkeit oder nur auf dem Papier?

20.10.2020 · Aktualisiert: 27.04.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6689 entstanden aus Vorlage: OF 1442/1 vom 03.10.2020 Betreff: Tempo 30 in Bleichstraße und Brönnerstraße - Wirklichkeit oder nur auf dem Papier? Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass das ausgeschilderte Tempo 30 in der Bleichstraße und der Brönnerstraße auch eingehalten wird. Begründung: Schilder aufstellen alleine reicht nicht. Der Magistrat muss auch wirksame Maßnahmen ergreifen, um Tempo 30 mit seinen für die Anwohnerschaft positiven Begleiterscheinungen (weniger Lärm, geringere Gefahr, bessere Luft, weniger Feinstaub) durchzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 119 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Plötzlich endender Radstreifen in der Großen Eschenheimer Straße

20.10.2020 · Aktualisiert: 27.04.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6688 entstanden aus Vorlage: OF 1441/1 vom 03.10.2020 Betreff: Plötzlich endender Radstreifen in der Großen Eschenheimer Straße Der Magistrat wird gebeten, den Radstreifen in der Großen Eschenheimer Straße durchgehend mit rotem Belag versehen und baulich getrennt bis zur Hauptwache einrichten zu lassen. Begründung: Zurzeit ist es so gut wie gar nicht möglich, das bestehende halbherzig eingerichtete Teilstück mit dem Rad zu befahren, da ständig darauf geparkt wird. Das abrupte Ende des Radstreifens ist nicht nachvollziehbar. Die Strecke wird vom Radverkehr stark genutzt - auch und gerade zum Einkauf auf der Zeil. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 138 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Der Trierische Hof ist keine Expresszufahrt zum Parkhaus, sondern eine Wohnstraße mit Zufahrtsrecht für Anliegende

20.10.2020 · Aktualisiert: 09.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6680 entstanden aus Vorlage: OF 1432/1 vom 03.10.2020 Betreff: Der Trierische Hof ist keine Expresszufahrt zum Parkhaus, sondern eine Wohnstraße mit Zufahrtsrecht für Anliegende Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die Straße Im Trierischen Hof in der Mitte (circa auf Höhe der Liegenschaft Im Trierischen Hof 1) baulich unterbrochen werden kann, mit Einrichtung einer Wendemöglichkeit im Bereich des Knicks der Straße für den von Norden einfahrenden Verkehr. Hierzu sind zwei oder drei der zurzeit offensichtlich nicht vermieteten Parkplätze so umzulegen, dass ein minimalistischer Wendehammer eingerichtet werden kann; 2. oder ob Anwohnerinnen und Anwohner und hier insbesondere die Mieterinnen und Mieter der Parkplätze mit einer Berechtigung zur Einfahrt durch eine automatisch schließende Schranke im Bereich Hasengasse ausgestattet werden können; 3. ob eine Richtungsänderung der Einbahnstraße möglich und zielführend wäre. Begründung: Die Straße wird mehr und mehr zur (zeitlichen) Abkürzung der Warteschlange des Parkhauses genutzt. Gemäß dem Motto "die Ehrlichen sind die Dummen" gelangen illegale Nutzerinnen und Nutzer der Straße so schneller in das Parkhaus. Außerdem wird in der Straße ständig nach Parkplätzen gesucht, obwohl dort nur Anwohnerparkplätze eingerichtet sind. Viel schlimmer ist jedoch, dass die Anwohnenden der kleinen Straße mit Lärm, Abgasgiften und Feinstaub belastet werden. Weil die Gehwege immens schmal sind, ist der Fußverkehr in der Regel gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Daher sollten dort nur ortskundige Anwohnerinnen und Anwohner einfahren können, da diese die Gefahrensituation kennen und besser einschätzen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 587 Antrag vom 18.08.2024, OF 426/4 Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5816 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Nutzung der Zeil für den Frankfurter Weihnachtsmarkt 2020

16.10.2020 · Aktualisiert: 28.10.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2020, OF 1482/1 Betreff: Nutzung der Zeil für den Frankfurter Weihnachtsmarkt 2020 Vorgang: M 113/07 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, für den Frankfurter Weihnachtsmarkt verträgliche und angemessene Lösungen zu finden, sowie die pandemiebedingten Risiken durch eine geeignete Veranstaltungsfläche zu minimieren und deshalb im Jahr 2020 den Weihnachtsmarkt nicht - über auf das gewohnte Maß hinaus - auf der Zeil stattfinden zu lassen. Stattdessen soll der Frankfurter Weihnachtsmarkt 2020 weiterhin in der Altstadt stattfinden und dabei auch angrenzende, gut belüftete Flächen nutzen, die ansonsten beispielsweise auch anlässlich des Mainfestes genutzt werden. Die Flächen entlang des Mainkais sind bestens erprobte Bereiche für derartige Veranstaltungen und bieten ausreichend Raum zum Abstand halten. Im Gegensatz zur Zeil - ist ein Straßenbelag gut dazu geeignet, um Weihnachtsmarktbuden mit Lkw zu transportieren und zu tragen, ohne dass der Bodenbelag Schäden davonträgt. Der Belag der Zeil ist jetzt schon in Mitleidenschaft gezogen und zusätzliche Schäden sind durch derartige (Fehl)Nutzungen zu befürchten. Da das Mainfest im Jahr 2020 bedauerlicherweise ausfallen musste, ist ein Corona-konformer Weihnachtsmarkt eine angemessene und schöne weihnachtliche Entschädigung für alle Bürgerinnen und Bürger. Bereits mit M 113 vom 05.07.2007 hat der Magistrat ausführlich begründet, warum die Aufstellung von Weihnachtsmarktbuden auf der Zeil ausgeschlossen wurde: "Sondernutzungen auf der Zeil: Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass der durch die Sondernutzungen (wie z.B. Markt- und Verkaufsstände, Weihnachtsmarktbuden) bedingte Schwerlastverkehr erhebliche Schäden am Oberflächenbelag der Zeil und damit einen kostenintensiven Unterhaltungsaufwand verursacht hat. Darüber hinaus tragen Sondernutzungen in der bisherigen Form stark zum ungepflegten Gesamteindruck der Zeil bei." Es ist nicht ersichtlich, welche neue Erkenntnisse dem Magistrat zum Aufbau und Transport von Weihnachtsmarktbuden vorliegen. Der Transport von Weihnachtsmarktbuden hat sich seit dem Jahr 2007 nicht wesentlich verändert und es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Aufstellung nun ohne Lastwagen bewerkstelligt werden wird. Von daher besteht die Gefahr, dass die in M 113 angesprochenen Schäden dennoch auftreten werden. Die Zeil ist durch verschiedene Baumaßnahmen bereits stark eingeschränkt und an den Haupteinkaufstagen sehr stark ausgelastet. Passantenströme durch weitere weihnachtliche Stände zusätzlich zu behindern und weitere Stolpergefahren durch die provisorische Verlegung von Leitungen zur Strom- und Wasserversorgung zu schaffen, ist nicht angemessen, solange bestens geeignete Ausweichflächen in unmittelbarer Nähe des Römerbergs vorhanden sind. Die Barrierefreiheit der Zeil wird durch das zusätzliche Aufstellen von Ständen mit ihren Versorgungsleitungen extrem beeinträchtigt, eine Ausweitung sollte daher in diesem Bereich allein deshalb vermieden werden. Schon jetzt meiden viele Menschen vernünftigerweise Menschenansammlungen. Die Zeil nun mit einer doppelten Funktion zu versehen (Einkaufsstraße + Weihnachtsmarkt) führt dazu, dass sich dort mehr Menschen aufhalten, als in Pandemiezeiten angemessen. Das Abstandhalten wird noch schwerer. Es bilden sich Menschenansammlungen. Der Einkauf wird damit gesundheitlich unsicherer und die Doppelnutzung wird dazu führen, dass Kunden ihre Einkäufe nicht auf der Zeil erledigen, sondern im Internet. Letztlich ist damit - entgegen der im M 156 vorgetragenen Ansicht des Magistrats - dem Einzelhandel nicht gedient. Der Magistrat muss dafür sorgen, dass Einkaufende sicher zu den Geschäften gelangen und sich nicht risikobehaftet durch Menschenansammlungen hindurch winden müssen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.10.2020, M 156 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.06.2007, M 113 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 68 Beschluss: 1. Der Vorlage M 156 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1482/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, FDP und U.B. gegen GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI (= Ablehnung) zu 2. SPD, CDU und FDP gegen GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B. (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Öffentlicher Trinkbrunnen im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg

18.09.2020 · Aktualisiert: 31.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6602 entstanden aus Vorlage: OF 632/12 vom 05.09.2020 Betreff: Öffentlicher Trinkbrunnen im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg Vorgang: M 199/19 Angesichts der heißen, trockenen Sommer der vergangenen Jahre mit ihren Hitzerekorden ist die Möglichkeit, im öffentlichen Raum jederzeit eine Erfrischung an öffentlichen Trinkbrunnen zu sich nehmen zu können, notwendig und dient der Gesundheit. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, im Zuge der geplanten Begrünung des Riedbergplatzes eine Trinkbrunnenanlage an einem gut zugänglichen Standort ähnlich des Standortes Liebfrauenstraße/Ecke Zeil auf dem Riedbergplatz zu errichten. Begründung: Der Riedbergplatz ist gerade in den Sommermonaten ein stark frequentierter öffentlicher Raum, der von Studenten, Schülerinnen und Schülern, ÖPNV-Nutzerinnen und -Nutzern und auch Besucherinnen und Besuchern des Einkaufzentrums genutzt wird. Der Magistrat hat mit der Vorlage M 199 - Klimaallianz als eine der Maßnahmen ausdrücklich vorgesehen, dass im Rahmen der Trinkbrunneninitiative im öffentlichen Raum Trinkwasser kostenlos, sicher und jederzeit zur Verfügung gestellt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.11.2019, M 199 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2021, ST 35 Auskunftsersuchen vom 01.07.2022, V 438 Beratung im Ortsbeirat: 12

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sitzbank Kornmarkt

15.09.2020 · Aktualisiert: 30.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6528 entstanden aus Vorlage: OF 1397/1 vom 30.08.2020 Betreff: Sitzbank Kornmarkt Der Magistrat wird gebeten, am bzw. um den Baum vor dem Parkhaus Hauptwache (am Kornmarkt) herum eine Sitzbank aufstellen zu lassen. Dabei soll es sich um das Rundmodell handeln, das auch auf der Zeil um viele Bäume herum aufgebaut ist. Begründung: Der Platz vor dem Parkhaus Hauptwache mit der bunten Skulptur wird bisher kaum genutzt. Lediglich einige Radbügel bieten Platz für das Abstellen von Fahrrädern. Dabei ist es im Sommer ein schattiger Platz, unter dem man durchaus verweilen könnte. Eine Sitzbank um den Baum herum würde dazu einladen. Damit in der Innenstadt ein einheitliches Bild erhalten bleibt, sollten die gleichen runden Sitzbänke wie auf der Zeil aufgebaut werden. (Bild des Standortes) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 516 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1443 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim/Sindlingen: Ehemaligen Radweg auf der Westseite der WestHöchster Straße durch Verkehrszeichen 239 mit Zusatzzeichen 1022-10 (Fußgänger mit Untertitel „Radfahrer frei“) kennzeichnen

15.09.2020 · Aktualisiert: 12.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6476 entstanden aus Vorlage: OF 1354/6 vom 26.08.2020 Betreff: Zeilsheim/Sindlingen: Ehemaligen Radweg auf der Westseite der West-Höchster Straße durch Verkehrszeichen 239 mit Zusatzzeichen 1022-10 (Fußgänger mit Untertitel "Radfahrer frei") kennzeichnen Vorgang: OM 5257/19 OBR 6; ST 161/20 Der Magistrat wird gebeten, die Nutzung des ehemaligen Radweges auf der Westseite der West-Höchster Straße (Fahrtrichtung von Zeilsheim nach Sindlingen) auch für Radfahrer wieder möglich zu machen. Langsameren und ängstlichen Radfahrern sollte das Befahren wieder offiziell erlaubt sein, jedoch unter Hinweis auf den Vorrang der Fußgänger. Hierzu ist die Installation des Schildes "Fußgänger" mit dem Untertitel "Radfahrer frei" (Verkehrszeichen 239 mit dem Zusatzzeichen 1022-10 StVO) vorzunehmen (siehe auch Stellungnahme ST 161 vom 03.02.2020 bezüglich der Waldschulstraße in Griesheim). Begründung: Über viele Jahre konnten Radfahrer die Strecke von Zeilsheim nach Sindlingen auf einem durch farbliches Pflaster gekennzeichneten benutzungspflichtigen Radweg, der parallel zum Gehweg verläuft, gefahrlos nutzen. Nach Demontage des Radwegeschildes ist ein offizielles Fahren jetzt nur noch auf der Fahrbahn der West-Höchster Straße erlaubt. Viele ängstliche und unsichere Radfahrer sowie Familien mit Kindern nutzen den alten Radweg jedoch weiterhin, um dem regen Bus- und Kfz-Verkehr auf der Straße zu entgehen. Diese illegale Nutzung sollte durch das Anbringen der vorgeschlagenen Schilder legalisiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5257 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 161 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 259 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Nassauische Heimstätte in den Ortsbeirat einladen wegen Parken in der Taunusblick-Siedlung

15.09.2020 · Aktualisiert: 12.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6471 entstanden aus Vorlage: OF 1349/6 vom 31.08.2020 Betreff: Zeilsheim: Nassauische Heimstätte in den Ortsbeirat einladen wegen Parken in der Taunusblick-Siedlung Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der Ortsvorsteherin Vertreter der Nassauischen Heimstätte in eine Sitzung des Ortsbeirates einzuladen, um mit ihnen das Pro und K ontra von Parkdecks auf den Parkplätzen der Taunusblick-Siedlung zu erörtern. Begründung: Der Vorschlag, die vorhandenen Parkplätze durch eine Aufstockung um eine zweite Ebene zu erweitern, wurde kontrovers diskutiert. Dem Nutzen, mehr Parkplätze zu haben, stehen erhebliche Kosten gegenüber. Die primäre Aufgabe der Wohnungsbaugesellschaft sollte der Bau von möglichst niedrigpreisigen Wohnungen sein. Es sollte geklärt werden, inwieweit die Ausgabe von Geldern für den Bau von Parkdecks den Haushalt der Wohnungsbaugesellschaft beeinträchtigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2021, ST 68 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 64 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nachhaltige Mobilitätszentralen in den Parkhäusern Konstablerwache und Hauptwache

15.09.2020 · Aktualisiert: 02.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6525 entstanden aus Vorlage: OF 1392/1 vom 26.08.2020 Betreff: Nachhaltige Mobilitätszentralen in den Parkhäusern Konstablerwache und Hauptwache Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen umsetzen zu lassen: In den Parkhäusern Hauptwache und Konstablerwache sollen die erdgeschossigen Bereiche künftig für Fahrräder, E-Bikes, Lastenräder und Carsharing-Elektrofahrzeuge nutzbar sein. Elektrisch angetriebene Fahrräder und Carsharing-Pkw sollen zudem geladen werden können. Bei zunehmendem Bedarf und hoher Auslastung sollen diese Bereiche auch um weitere nachhaltige Mobilitätsangebote erweitert werden können. Begründung: Direkt an der Fahrradstraße Katharinenpforte/Bleidenstraße/Töngesgasse und in unmittelbarer Nähe zur Zeil ist es notwendig, dass nachhaltige Mobilitätsangebote verfügbar, bequem erreichbar und wetterfest untergebracht sind. Zudem sind die Standorte der Parkhäuser bereits bekannt und Nutzer bzw. Nutzerinnen finden die verfügbaren Angebote dort an einem zentralen Ort vor. Auch das Umsteigen zwischen verschiedenen Angeboten wird dadurch erleichtert. Durch den Entfall weniger Pkw-Stellplätze werden auf gleicher Fläche durch Fahrräder insgesamt mehr Stellplätze entstehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2020, ST 1876 Aktenzeichen: 91 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sitzbänke in der Hasengasse vor der Kleinmarkthalle schaffen

18.08.2020 · Aktualisiert: 24.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6327 entstanden aus Vorlage: OF 1358/1 vom 02.08.2020 Betreff: Sitzbänke in der Hasengasse vor der Kleinmarkthalle schaffen Der Magistrat wird gebeten, vor dem Eingang zur Kleinmarkthalle i n der Hasengasse Sitzgelegenheiten zu schaffen und dabei insbesondere die bestehenden großzügigen Betoneinfassungen um die Bäume mit Sitzen zu versehen. Begründung: Der Eingang zur Kleinmarkthalle in der Hasengasse lädt leider wenig zum Verweilen ein. Sitzbänke könnten sich kostengünstig auf den Betoneinfassungen errichten lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2020, ST 1962 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Baumstandort Zeil 563 erhalten

18.08.2020 · Aktualisiert: 24.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6321 entstanden aus Vorlage: OF 1346/1 vom 02.08.2020 Betreff: Baumstandort Zeil 563 erhalten Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass für den auf der Zeil gefällten Baum mit der Baumnummer 563 in der Pflanzperiode 2020/2021 eine Nachpflanzung erfolgt. Begründung: Mit Schreiben ohne Datum, das den Ortsbeirat 1 per E-Mail am 02.07.2020 erreichte, teilt das Grünflächenamt u. a. mit, dass der Baum auf der Höhe Zeil Hausnummer 563 wegen "Fäulen/Morschung" dringend gefällt werden muss. Eine Nachpflanzung sei wegen "zu dichten Bestands, fehlender Entwicklungsmöglichkeiten" nicht geplant. Besagter Baum mit Pflanzjahr 1970 hat 50 Jahre am Standort gelebt. Zwar mag der Standort nicht der ideale Lebensraum für einen Baum sein, dennoch ist nicht verständlich, warum gerade angesichts des Kilmawandels ein Baum nicht auch zukünftig dort seinen Platz in unserer Stadt bekommen sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2020, ST 1959 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Biebergasse den zu Fuß Gehenden überlassen

18.08.2020 · Aktualisiert: 13.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6324 entstanden aus Vorlage: OF 1352/1 vom 01.08.2020 Betreff: Biebergasse den zu Fuß Gehenden überlassen Der Magistrat wird aufgefordert, analog zu den Sperrungen der vergangenen Jahre zur Adventszeit die Biebergasse ganzjährig in einen Bereich für zu Fuß Gehende umzuwandeln und den Durchgangsverkehr dort herauszunehmen. Die Maßnahme soll ein Konzept begleiten, in dem die Lage von Pollern und anderen Objekten sowie eine Optimierung des Fahrbahnbelags und der Trassenführung festgeschrieben werden. Der Kiosk soll erhalten bleiben. Weiterhin soll in dem Konzept dargestellt werden, wie die Biebergasse optisch ansprechend gestaltet und damit die Aufenthaltsqualität maßgeblich erhöht werden kann. Lieferverkehr soll - analog zur Praxis für den Börsenplatz - bis 11:00 Uhr möglich sein, sodass sich für den Anlieferverkehr keine Veränderungen ergeben würden. Begründung: Der Durchgangsverkehr durch die Biebergasse (Einbahnstraße) behindert den Fußgängerverkehr zwischen Hauptwache und Rathenauplatz erheblich. Ein zusätzlicher großzügiger Flanierbereich wäre ein weiterer logischer Schritt zu einer verkehrsberuhigteren Innenstadt. Die Umsetzung hätte - analog zu den Sperrungen in der Adventszeit - keine negativen Auswirkungen auf den Autoverkehr. Die Biebergasse weist keinen bewussten Verkehr mehr auf. Vielmehr führen Navigationsgeräte von Ortsunkundigen den Verkehr immer wieder durch die Biebergasse. Eine bewusste Sperrung würde dazu führen, dass dieser (ungewollte) Verkehr dort nicht mehr durchfährt. Für den Taxiverkehr soll auf das Konzept aus der Adventszeit zurückgegriffen werden, dessen Standorte gemäß den Daten der städtischen Website www.mainziel.de bereits ganzjährig die originären Standorte sind (Große Eschenheimer Straße 8, fünf Halteplätze, Börsenstraße 1, zehn Halteplätze). Von daher wäre formell für den Taxiverkehr gar keine Änderung vorzunehmen. Für einen florierenden Einzelhandel ist eine attraktive und fußgängerfreundliche Innenstadt eine wichtige Voraussetzung. Ein wichtiger Faktor ist dabei, dass sich zu Fuß Gehende nicht vor anderen Verkehrsteilnehmern fürchten müssen. In der Adventszeit hat die Öffnung trotz erheblicher Passantenfrequenz keine negativen Auswirkungen auf den Einzelhandel und die Gastronomie gehabt, sondern hat die Attraktivität der Innenstadt erheblich gesteigert und damit einen hohen Umsatz begünstigt. Die Besucherzahl ist in der Adventszeit besonders hoch. Der Verkehr hat auch in dieser verkehrsreichen Zeit ohne die Befahrung der Biebergasse funktioniert. Die Biebergasse wird für den Verkehr also selbst in verkehrsreichen Zeiten nicht benötigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 586 Antrag vom 13.08.2024, OF 1334/1 Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5820 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 1 am 12.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Zeilsheim: Liegenschaft Alt-Zeilsheim 22 „Sedelhof“

17.08.2020 · Aktualisiert: 26.08.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2020, OF 1348/6 Betreff: Zeilsheim: Liegenschaft Alt-Zeilsheim 22 "Sedelhof" Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, nachfolgende Fragen zum Abriss der Gebäude der Liegenschaft Alt-Zeilsheim 22 vertraulich zu beantworten: - Wurde die gültige Erhaltungssatzung Nr.16 Zeilsheim vom 14. April 1993, die die städtebauliche Eigenart dieses Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt beinhaltet, beim Abriss der Gebäude bedacht? - Gab es gegen den Abriss Bedenken des Denkmalamtes, so wie im Jahr 2013, als ein beantragter Neubau von Wohnungen an gleicher Stelle abgelehnt und auf den Erhalt der historischen Gebäude bestanden wurde. Wenn es Bedenken gab, weshalb wurden diese nicht berücksichtigt? - Wird die vom Investor geplante und wohl inzwischen genehmigte neue Bebauung der Liegenschaft den Zielen der Erhaltungssatzung gerecht oder gibt es erhebliche Abweichungen? - Ist die bisherige Handhabung der gültigen und von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Erhaltungssatzung Nr 16 Zeilsheim durch die Bauaufsicht und das Denkmalamt noch aktuell oder werden Baugenehmigungen nun zu Lasten des Erhalts historischer Gebäude großzügigerer erteilt? Begründung: Die Liegenschaft Alt-Zeilsheim 22 war bisher ein ehemaliges landwirtschaftliches Gehöft, bestehend aus einem Wohngebäude, Stallungen und einer Scheune, das über mehrere Jahrhunderte an dieser markanten Stelle das Ortsbild im alten Zeilsheim prägte. Die erste urkundliche Erwähnung als "Sedel Hoff" geht auf das Jahr 1384 zurück. Für die Bürgerschaft war dieses Gehöft ein Teil der Identität Zeilsheims. Anfang dieses Jahres erfolgte zur Verwunderung vieler Bürgerinnen und Bürger zunächst der Teilabriss des Wohngebäudes. Inzwischen wurden das gesamte Wohngebäude sowie die Scheune und die Stallungen restlos beseitigt. Seit einigen Wochen ruhen nun die Bauarbeiten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 18.08.2020, TO I, TOP 50 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1721 2020 Die Vorlage OF 1348/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Blumen Knapp in der Berger Straße 49: Kündigung des Ladens durch die Eigentümer

25.06.2020 · Aktualisiert: 14.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6272 entstanden aus Vorlage: OF 907/3 vom 25.06.2020 Betreff: Blumen Knapp in der Berger Straße 49: Kündigung des Ladens durch die Eigentümer Der Familienbetrieb Blumen Knapp betreibt sein Geschäft seit 1965 am Merianplatz und ist damit eines der ältesten Ladengeschäfte auf der unteren Berger Straße. Vor wenigen Wochen erhielt Herr Knapp als Geschäftsinhaber ohne Vorankündigung und aus heiterem Himmel die Kündigung des Mietvertrags zum Ende des Jahres. Es gab kein Gespräch und keine Begründung. Das ist nach einem so langen, einvernehmlichen Mietverhältnis und der Tatsache, dass das Geschäft auch die Existenzgrundlage von mehreren Menschen darstellt, ein inakzeptables Vorgehen. Rechtsmittel, dagegen Einspruch einzulegen, gibt es in diesem Fall wahrscheinlich nicht. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, die Wirtschaftsförderung zu bitten, Herrn Knapp darin zu unterstützen, zeitnah eine geeignete und bezahlbare Ladenfläche im Einzugsbereich der bisherigen Lage des Geschäfts zu finden und auch noch einmal Kontakt zum Eigentümer und Vermieter aufzunehmen mit dem Ziel, doch noch einen Verbleib von Blumen Knapp zu erwirken. Herr Knapp hat dazu selbst Vorschläge gemacht, die dem Vermieter in seinen Interessen deutlich entgegenkommen dürften. Der Ortsbeirat unterstützt alle Bestrebungen, Familienbetriebe auch für die Nahversorgung wie Blumen Knapp in der unteren Berger Straße zu halten und damit ein Zeichen gegen die Vereinnahmung der Berger Straße durch Ketten und austauschbare ständig wechselnde Läden zu Höchstmieten zu setzen. Sie zerstört die Einzigartigkeit und Vielfalt dieser Einkaufsstraße auch in Konkurrenz zur nahen Zeil. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1864 Aktenzeichen: 92 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung der Verkehrssituation in der Töngesgasse, Hasengasse und im Holzgraben

16.06.2020 · Aktualisiert: 24.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6128 entstanden aus Vorlage: OF 1310/1 vom 27.05.2020 Betreff: Verbesserung der Verkehrssituation in der Töngesgasse, Hasengasse und im Holzgraben Mit Datum vom 10. November 2019 legte die SPD-Fraktion dem Ortsbeirat einen Antrag mit folgendem Inhalt vor: "Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Folgendes zu veranlassen: In der Töngesgasse werden Bremsschwellen installiert, um den Charakter einer Fahrradstraße wiederherzustellen. Die Schwellen sollen dabei den Fahrradverkehr möglichst wenig beeinträchtigen. Weiterhin entfallen die Parkplätze auf der südlichen Seite der Töngesgasse, um Platz für Fahrräder, Verweilplätze und Begrünung zu machen. In Hasengasse und Holzgraben werden ebenfalls Bremsschwellen installiert, im dortigen Einbahnstraßenbereich werden die Fahrradwege gegen die Fahrtrichtung der Autos gesondert gekennzeichnet, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen." In der Folge wurde vom Ortsbeirat mehrheitlich beschlossen, die Vorlage zurückzustellen, bis ein Ortstermin stattgefunden hat. Der Termin hätte bis Mitte März ohne Abstandsregeln und danach unter Berücksichtigung der Vorsichtsmaßnahmen stattfinden können. Der Ortstermin fand aus unbekannten Gründen bis heute nicht statt. Die Fahrbedingungen für den Radverkehr in der Tögesgasse sind unhaltbar. Durch weiteres Abwarten zieht sich eine mögliche und notwendige Verbesserung nur unnötig in die Länge. In der Töngesgasse und ihren Nebenstraßen befinden sich eine Vielzahl an Wohnungen. Deren Mieterinnen und Mieter leiden unter dem Lärm der zahlreichen Poser (Deutsch: Angeber in umgebauten Fortbewegungsmitteln). Aktuelle Beschwerden aus der Bevölkerung liegen weiterhin vor. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, der Töngesgasse und der nördlichen Hasengasse nachhaltig den Charakter einer Fahrradstraße mit Radverkehr in beiden Richtungen zu verleihen. Dazu sind deutlich erkennbare rot eingefärbte und ausreichend breite Radwege in beiden Richtungen anzulegen. Die Parkplätze auf der südlichen Seite der Töngesgasse und der westlichen Seite der Hasengasse können - um Platz für Fahrräder, Verweilplätze und Begrünung zu schaffen - entfallen, da genügend Parkplätze in den umliegenden Parkhäusern vorhanden sind. Im Zusammenhang mit der nördlichen Hasengasse und dem Holzgraben wird der Magistrat gebeten, sogenannte "Berliner Kissen" installieren zu lassen, um dem sogenannten Posen entgegenzuwirken. Begründung: Inzwischen hatten alle Fraktionen genug Zeit, um sich selbst ein ausreichendes Bild von der katastrophalen Lage des Radverkehrs in dieser Straße zu machen. Ein weiterer Aufschub ist im Sinne der in diesem Bereich Wohnenden und Radfahrenden nicht länger hinnehmbar. Bremsschwellen haben sich allgemein nur in Straßen mit geringem Verkehrsaufkommen bewährt (siehe Wikipedia-Artikel "Bremsschwellen" in der Anlage). Insbesondere in der Töngesgasse handelt es sich aber um eine stark befahrene Straße (Ausfahrt Parkhaus), und durch die unstete Fahrweise vor und nach Bremsschwellen steigt der Verkehrslärm insgesamt an. Um Poser von der Route Friedrich-Stoltze-Platz, Töngesgasse, Hasengasse, Holzgraben zu vergraulen, empfiehlt es sich, die sogenannten "Berliner Kissen" in den weniger stark befahrenen Bereichen zu installieren. "Berliner Kissen" lassen Raum für Radverkehr und behindern Müllfahrzeuge usw. nicht. Anlage 1 (ca. 279 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1753 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Unterliederbach: Konsequent bleiben: Bebauung des Grünzugs Unterliederbach nur mit einer Mindestbreite von 50 Metern für die Frischluftzufuhr

28.05.2020 · Aktualisiert: 09.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2020, OF 1298/6 Betreff: Unterliederbach: Konsequent bleiben: Bebauung des Grünzugs Unterliederbach nur mit einer Mindestbreite von 50 Metern für die Frischluftzufuhr Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XI. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Bericht B 167 vom 3. 4. 2020 wird zurück gewiesen. 2. Der Magistrat wird beauftragt, alles Nötige zu veranlassen, damit die Pläne für die Bebauung des Grünzugs Unterliederbach so verändert werden, dass der in früheren Gutachten als notwendig erachtete Korridor von 50m Breite für die Frischluftzufuhr auf der gesamten Länge eingehalten werden kann. Begründung: In früheren Gutachten wurden die 50m als Mindestbreite für die Erhaltung der Frischluftzufuhr definiert. Nun scheint dies aber nicht mit den vorgelegten Plänen vereinbar zu sein. An den schmalsten Stellen reduziert sich die Breite, wie der Magistrat im B 167 selbst darlegt, auf nur noch 20m. Das Preisgericht habe zwar darauf hingewiesen, heißt es im B 167, dass die Frischluftzufuhr "aufgrund der Enge zwischen Kita und Grundschule" nicht vollständig gewährleistet wird und eine Optimierung des Entwurfs gefordert. Zumindest zwischen den Zeilen wird aber deutlich, dass das Problem vor allem dadurch gelöst werden soll, dass ein neues Klimagutachten erstellt werden soll. Letztlich gibt man einfach so lange Gutachten in Auftrag, bis das Ergebnis zu dem Ziel, an dieser Stelle wie gewünscht, bauen zu können, passt. Seit dem ersten Gutachten, das die Mindestbreite von 50m definierte, sind 15 Jahre vergangen. In dieser Zeit hat sich der Klimawandel dramatisch beschleunigt. Frankfurt hat in den vergangenen beiden Sommern einige Hitzerekorde gebrochen. Die ungehinderte Zufuhr von Frischluft hat an Bedeutung noch gewonnen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 03.04.2020, B 167 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 16.06.2020, TO I, TOP 9 Die CDU-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlagen B 167 und OF 1298/6 zurückzustellen, bis das angeforderte Gutachten vorliegt. Beschluss: 1. a) Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. b) Die Vorlage B 167 wird zurückgestellt, bis das angeforderte Gutachten vorliegt. 2. Die Vorlage OF 1298/6 wird zurückgestellt, bis das angeforderte Gutachten vorliegt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, BFF und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und fraktionslos (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, BFF und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und fraktionslos (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Autofreier Sonntag in Frankfurt, von der Koalition beschlossen, vom Verkehrsdezernenten nie umgesetzt?

19.05.2020 · Aktualisiert: 06.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6022 entstanden aus Vorlage: OF 1292/1 vom 01.05.2020 Betreff: Autofreier Sonntag in Frankfurt, von der Koalition beschlossen, vom Verkehrsdezernenten nie umgesetzt? Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wann und in welcher Weise der von der Koalition im Römer mit Koalitionsvertrag vom Mai 2016 beschlossene jährliche "autofreie Sonntag" durchgeführt wird und ob die zwischenzeitlich ausgebliebenen "autofreien Sonntage" nachgeholt werden sowie welche Schritte der Verkehrsdezernent nun konkret unternimmt, um diese Vorhaben zumindest im gesamten Bereich des Ortsbezirks 1 durchzuführen. Begründung: Ab Zeile 1623 des Koalitionsvertrages ist festgehalten: "Wir werden künftig jeweils im Sommerhalbjahr in der Stadt einen autofreien Sonntag veranstalten. Dazu werden wir einen konkreten Vorschlag erarbeiten, der den Termin, die Ausgestaltung und die einbezogene Fläche beinhaltet." Auf dem Weg zur autofreien Innenstadt wäre es doch ganz schön, wenn der Verkehrsdezernent wenigstens mit mal einem "autofreien Sonntag", der auch die Mehrheit der Wohnbevölkerung erreicht, beginnen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1695 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neuordnung der Sandgasse zugunsten des Fuß- und Radverkehrs und attraktiven Zugangs zum Main

19.05.2020 · Aktualisiert: 22.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 5999 entstanden aus Vorlage: OF 1253/1 vom 01.05.2020 Betreff: Neuordnung der Sandgasse zugunsten des Fuß- und Radverkehrs und attraktiven Zugangs zum Main Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, in welcher Weise folgendes Verkehrswegeteilkonzept von ihm umgesetzt werden kann: Die Sandgasse ist durch einen fuß- und fahrradfreundlichen Überweg über die Berliner Straße zum Paulskirchengelände anzuschließen und damit zu beleben, auch zugunsten des Einzelhandels in der Sandgasse. Die Maßnahme ist zu ergänzen durch Verkehrsberuhigungsmaßnahmen auf der Berliner Straße parallel der Paulskirche. Der Verkehr ist auch hier weiträumig zugunsten der Fuß- und Radverkehrquerung neu zu priorisieren, unter anderem mit einer Tempo-30-Regelung. Die Maßnahme ist zu ergänzen durch Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in der Berliner Straße im Bereich der Paulskirche. Der Straßenverkehr ist großzügig zug unsten von querenden zu Fuß Gehenden und Radfahrenden neu zu priorisieren und unter anderem mit einer Tempo-30-Regelung zu versehen. Das hiermit vorgelegte Teilkonzept ist bis zum Paulskirchenjubiläum 2023 umzusetzen und soll bestehende Initiativen zum Umbau des Paulskirchenumfelds sinnvoll ergänzen. Begründung: Der Klimawandel erzwingt eine Diskussion um klimaschonende städtische Infrastrukturen. Zur Eindämmung der CO2-Belastung sind in der Innenstadt öffentliche Räume für Fußgängerinnen/Fußgänger und Radfahrerinnen/Radfahrer sowie den öffentlichen Nahverkehr zu stärken. Gerade die Vernetzung der öffentlichen Räume der Frankfurter Innenstadt und am Mainufer ist mangelhaft und durch Infrastruktur für den Autoverkehr zu stark eingeschränkt. Mainkai und Berliner Straße wirken wie Barrieren. Fußwege sind oft zu unattraktiv - in Zwischenlagen werden sie teils kaum genutzt, da sie jenseits der öffentlichen Aufmerksamkeit stehen. Es mangelt an durchlässig gestalteten, attraktiven und begrünten Fuß- und Radverkehrsräumen zum Fluss jenseits des Römerbergs. Der Ortsbeirat benötigt ein Gesamtkonzept "Öffnung der Innenstadt zum Main" entlang der vier Zuwege - von Hauptwache und Roßmarkt über Kornmarkt bzw. Kornmarktarkaden und Buchgasse, - von Kaiserplatz über Berliner Straße/Theatertunnel durch das ehemalige Degussa-Gelände, - von Zeil über Hasengasse und am Dom vorbei, - die gesamte Fahrgasse, das Einzelprojekte sinnvoll integriert und auch die neue Altstadt besser integriert. Entsprechende Maßnahmen sind zugunsten öffentlicher Räume für Fußgängerinnen/Fußgänger wie Radfahrerinnen/Radfahrer zu beschleunigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2020, ST 1381 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 446 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neuordnung der Verkehrswege am Kornmarkt zugunsten des Fußgänger- und Fahrradverkehrs

19.05.2020 · Aktualisiert: 22.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 5998 entstanden aus Vorlage: OF 1252/1 vom 01.05.2020 Betreff: Neuordnung der Verkehrswege am Kornmarkt zugunsten des Fußgänger- und Fahrradverkehrs Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, in welcher Weise folgendes Verkehrswegeteilkonzept von ihm umgesetzt werden kann: Den Kornmarkt auf Höhe zwischen Kleiner Hirschgraben und Berliner Straße derart umgestalten zu lassen, dass die Fahrspuren für den Kfz-Verkehr zugunsten breiterer Fuß- und Fahrradwege zurückgebaut werden. Die Fußwege sind - wo immer möglich - zu begrünen. Die Autospuren sind im Wesentlichen zur Zu- bzw. Abfahrt zum Parkhaus Hauptwache umzugestalten. Die weitflächige Verkehrszuführung aus Richtung Hauptwache zur Berliner Straße ist umzupriorisieren. Anlässlich des vom Ortsbeirat gewünschten langfristigen Umbaus des Mainkai mit Einschränkungen für den Autoverkehr ist die hier geforderte fußverkehrsfreundliche Umgestaltung über die Berliner Straße hinweg (über den weiteren Kornmarkt und die Buchgasse) bis hin zum Main einheitlich fortzuführen. Die Kornmarktarkaden sind besser an den Innenstadtraum anzubinden. Durch diese Maßnahmen sollen der Römerberg einschließlich Fahrtor durch einen neuen durchlässig gestalteten, attraktiven und begrünten Fuß- und Fahrradverkehrsraum zum Fluss westlich der Paulskirche bzw. des Römers entlastet werden. Die Maßnahme ist zu ergänzen durch Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in der Berliner Straße im Bereich der Paulskirche. Der Straßenverkehr ist großzügig zug unsten von querenden zu Fuß Gehenden und Radfahrenden neu zu priorisieren und unter anderem mit einer Tempo-30-Regelung zu versehen. Das hiermit vorgelegte Teilkonzept ist bis zum Paulskirchenjubiläum 2023 umzusetzen und soll bestehende Initiativen zum Umbau des Paulskirchenumfelds sinnvoll ergänzen. Begründung: Der Klimawandel erzwingt eine Diskussion um klimaschonende städtische Infrastrukturen. Zur Eindämmung der CO2-Belastung sind in der Innenstadt öffentliche Räume für Fußgängerinnen/Fußgänger und Radfahrerinnen/Radfahrer sowie den öffentlichen Nahverkehr zu stärken. Gerade die Vernetzung der öffentlichen Räume der Frankfurter Innenstadt und am Mainufer ist mangelhaft und durch Infrastruktur für den Autoverkehr zu stark eingeschränkt. Mainkai und Berliner Straße wirken wie Barrieren. Fußwege sind oft zu unattraktiv - in Zwischenlagen werden sie teils kaum genutzt, da sie jenseits der öffentlichen Aufmerksamkeit stehen. Es mangelt an durchlässig gestalteten, attraktiven und begrünten Fußgänger- und Fahrradverkehrsräumen zum Fluss jenseits des Römerbergs. Der Ortsbeirat benötigt ein Gesamtkonzept "Öffnung der Innenstadt zum Main" entlang der vier Zuwege - von Hauptwache und Roßmarkt über Kornmarkt bzw. Kornmarktarkaden und Buchgasse, - von Kaiserplatz über Berliner Straße/Theatertunnel durch das ehemalige Degussa-Gelände, - von Zeil über Hasengasse und am Dom vorbei, - die gesamte Fahrgasse, das Einzelprojekte sinnvoll integriert und auch die neue Altstadt besser integriert. Entsprechende Maßnahmen sind zugunsten öffentlicher Räume für Fußgängerinnen/Fußgänger wie Radfahrerinnen/Radfahrer zu beschleunigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2020, ST 1380 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 445 Aktenzeichen: 66 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Einen Radweg vom Main zum Main in beide Richtungen

19.05.2020 · Aktualisiert: 24.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 19.05.2020, OA 556 entstanden aus Vorlage: OF 1251/1 vom 20.04.2020 Betreff: Einen Radweg vom Main zum Main in beide Richtungen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in folgenden Straßen einen ausreichend breiten, durchgehenden, sicheren, farbig markierten und baulich abgetrennten Radweg auf einer (wo räumlich möglich) der heutigen Fahrspuren des MIV (motorisierter Individualverkehr) anlegen zu lassen: 1. Untermainbrücke, Neue Mainzer Straße, Hochstraße, Bleichstraße, Seilerstraße, Lange Straße und Ignatz-Bubis-Brücke sowie 2. Flößerbrücke, Obermainanlage, Friedberger Anlage , Eschenheimer Anlage, Bockenheimer Anlage, Taunusanlage, Gallusanlage und Untermainanlage. Bezüglich der Ignatz-Bubis-Brücke, der Flößerbrücke und der Untermainbrücke wird der Magistrat beauftragt, sich mit dem zuständigem Ortsbeirat ins Benehmen zu setzen. Sollte dieser dem Vorhaben nicht zustimmen, ist das Anliegen des Ortsbeirates 1 auf den übrigen Straßen umsetzen zu lassen mit der Option auf eine Verlängerung zu einem späteren Zeitpunkt. Der Radweg im Abschnitt Flößerbrücke Richtung Untermainanlage ist auf der in Fahrtrichtung linken Straßenseite zu realisieren. Begründung: Die beschriebenen Routen gehören zu den am schnellsten befahrenen Strecken der Frankfurter Innenstadt. Durch eine angemessene Aufteilung der Verkehrsflächen kann dem gestiegenen Anteil des Radverkehrs Rechnung getragen werden. Durchweg stehen dem MIV auf der beschriebenen Strecke mindestens zwei Fahrspuren zur Verfügung, meistens sind es jedoch drei, in der Hochstraße beispielsweise sogar bis zu fünf. Die Straßen sind (auch) bewohnt und Radwege (zumal sichere) kaum vorhanden. Das gefahrene Tempo, der Gestank und der Lärm auf dem City- und Anlagenring sind immens, und Geschwindigkeitskontrollen finden kaum statt, nicht mal im Bereich der Kinder- und Jugendeinrichtungen (Kitas, Schulen, Jugendhäuser). Sichere, breite und benutzbare Radwege tragen dazu bei, dass die raren Grünanlagen der Innenstadt nicht stärker vom Radverkehr genutzt werden. Gerade ältere Menschen beklagen sich über schnelle Radlerinnen und Radler in Grünanlagen. Attraktiv ausgebaute Radwege bieten die Chance, einen guten Teil des Radverkehrs von den Grünflächen des Anlagenrings auf den Straßenbereich zu locken und damit die Aufenthaltsqualität in diesem wichtigen und einzigartigen Naherholungsbereich zu verbessern. Um von der Grünfläche aus einen größeren Abstand zum Autoverkehr zu gewinnen, soll der Radweg auf der Strecke Flößerbrücke bis Untermainanlage auf der linken Straßenseite geführt werden. Die Einrichtung von sicheren und gut benutzbaren Radwegen ist eine einfache, schnelle und preiswerte Methode, um Unfälle, Lärm und Abgase in der Stadt zu reduzieren. Ein breiter Radweg mit baulicher Abgrenzung zur Fahrbahn des MIV begrenzt die gefahrene Geschwindigkeit. Sie bietet viele Vorteile für Anwohnerinnen und Anwohner, aber auch für die Menschen, die sich tagsüber zum Arbeiten oder Einkaufen in der Stadt aufhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 5974 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 25.06.2020, OIB 426 Bericht des Magistrats vom 11.09.2020, B 465 Bericht des Magistrats vom 12.03.2021, B 94 Bericht des Magistrats vom 01.10.2021, B 348 Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 98 Bericht des Magistrats vom 09.09.2022, B 335 Bericht des Magistrats vom 10.03.2023, B 118 Bericht des Magistrats vom 22.09.2023, B 361 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2, 3, 4, 5 Versandpaket: 27.05.2020 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 4 am 16.06.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, BFF und dFfm gegen SPD und LINKE. (= Annahme) 41. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2020, TO I, TOP 59 Beschluss: a) Die Vorlage OA 556 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 47 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 556 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895/19 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO II, TOP 36 Beschluss: Der Vorlage OA 556 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO II, TOP 59 Beschluss: Der Vorlage OA 556 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.07.2020, TO II, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895/19 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP und BFF (= Ablehnung) 42. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2020, TO I, TOP 86 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Annahme); SPD und LINKE. (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6053, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.07.2020 Aktenzeichen: 66-2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Rassistische, rechtsextreme Gewalt und Diskriminierung in Frankfurt am Main

27.02.2020 · Aktualisiert: 08.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2020, OF 1054/2 Betreff: Rassistische, rechtsextreme Gewalt und Diskriminierung in Frankfurt am Main Der Magistrat möge prüfen und berichten, 1. ob und wenn ja, welche Erkenntnisse ihm über konkrete Fälle rechtsextremer und rassistischer Gewalt oder Diskriminierung in Frankfurt am Main, insbesondere im Ortsbezirk 2, vorliegen. 2. ob er Rechtsextremismus und Rassismus für eine wachsende Bedrohung für das gesellschaftliche Zusammenleben hält, das im vielfältig geprägten Frankfurt am Main zugenommen hat. Begründung: People of Color und Menschen mit einer Eiwanderungsgeschichte berichten von zunehmenden Übergriffen, Diskriminierungen und Bedrohungen. Bekannte Beispiele sind unter anderem der antisemitische Angriff auf das Restaurant "Zeil Kitchen" und die Morddrohungen gegen die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz. Auch Bürger*innen aus der Zivilgesellschaft und Kommunalpolitiker*innen, die sich gegen Rassismus und rechte Gewalt engagieren sind immer häufiger Ziele von Drohungen und Gewaltangriffen aus der rechtsextremen Szene. Zum Schutz unserer offenen und vielfältigen Gesellschaft ist es notwendig, Rassismus und Rechtsextremismus als zunehmendes und strukturelles Problem anzuerkennen und zur Bekämpfung dieses Problems alle städtischen Kräfte zu bündeln. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 26.05.2020, OF 1072/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO I, TOP 24 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, über die Vorlage OF 1054/2 vor der Vorlage OF 1072/2 abzustimmen. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1626 2020 Auskunftsersuchen V 1627 2020 1. a) Dem Antrag, über die Vorlage OF 1054/2 zuerst abzustimmen, wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 1054/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1072/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. a) 2 CDU, SPD, GRÜNE, 1 LINKE., BFF und Piraten gegen 1 CDU und FDP (= Ablehnung); 2 CDU und 1 LINKE. (= Enthaltung) b) 4 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 CDU und 1 FDP (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung) zu 2. Annahme bei Enthaltung 2 SPD, 2 GRÜNE und LINKE.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Frankfurter Westen: Erhaltungssatzungen und Installation von Balkonfotovoltaik

18.02.2020 · Aktualisiert: 21.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2020, OM 5818 entstanden aus Vorlage: OF 1238/6 vom 03.02.2020 Betreff: Frankfurter Westen: Erhaltungssatzungen und Installation von Balkonfotovoltaik In der Hessenschau vom 25.01.2020 wurde berichtet, dass die Bauaufsicht der Stadt Frankfurt unter Verweis auf Erhaltungssatzungen Bürgerinnen und Bürger verbieten würde, an ihren Balkonen Fotovoltaikmodule zu installieren. Dies steht im Widerspruch zum Bestreben, durch Einsatz von Fotovoltaik den lokalen Stromverbrauch zu senken und damit einen Beitrag im Kampf gegen den Klimawandel zu leisten. Auch im Frankfurter Westen gibt es Erhaltungssatzungen, auch wenn sie zum Teil nur sehr kleine Bereiche betreffen (Nr. 11 für Unterliederbach, Nr. 12 für Sindlingen, Nr. 16 für Zeilsheim, Nr. 35 für Griesheim, Nr. 36 für Höchst, Nr. 37 für Nied und Nr. 38 für Sossenheim). Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Installation von Fotovoltaikmodulen auch in den Gebieten im Frankfurter Westen mit Erhaltungssatzungen zu gestatten, außer wenn dem gravierende Belange des Denkmalschutzes an besonderen Einzelgebäuden entgegenstehen. Ein allgemeines Verbot von Fotovoltaikmodulen an Balkonen oder auf Dächern nur unter Verweis auf eine Erhaltungssatzung ist abzulehnen. Vielleicht kann die Überlegung hilfreich sein, dass Balkonmodule ebenso schnell und ohne großen Aufwand installiert wie wieder abgebaut werden können. Sie stellen also keine bauliche Veränderung des Gebäudes im eigentlichen Sinne dar. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten darzulegen, ob die Erhaltungssatzungen im Frankfurter Westen grundsätzlich die energetische Sanierung von Häusern in Gebieten mit Erhaltungssatzungen blockieren. Begründung: Ein Balkonmodul hat eine Größe von circa ein Meter mal 1,6 Meter. In vielen Fällen passt das genau an das Geländer eines Balkons. Das Modul muss natürlich windsicher und stabil befestigt werden, aber die Installation ist in wenigen Stunden ausgeführt und ebenso schnell lässt sich das Modul auch wieder entfernen. Ein Haushalt mit durchschnittlichem Stromverbrauch kann durch ein Modul circa zehn bis 15 Prozent seines Stromverbrauchs selbst erzeugen. Entsprechend sinkt die Stromrechnung und entsprechend ist der Beitrag zum Klimaschutz als zwar nicht gigantisch, aber in der Summe vieler Haushalte durchaus relevant einzuschätzen. Der Sinn von Erhaltungssatzungen ist mit Sicherheit nicht, Fotovoltaikanlagen an Balkonen oder Dächern zu verhindern. Hier sollte der Magistrat für rechtliche Klarheit sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2020, ST 1114 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 63 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Situation Jugendsozialrathaus im Frankfurter Westen

18.02.2020 · Aktualisiert: 21.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2020, OM 5804 entstanden aus Vorlage: OF 1220/6 vom 30.01.2020 Betreff: Zeilsheim: Situation Jugendsozialrathaus im Frankfurter Westen Der Magistrat wird gebeten, die im beigefügten Schreiben des Stadtteilarbeitskreises JuKiZ - Jugendliche und Kinder in Zeilsheim vom Dezember 2019 beschriebene Problematik zu prüfen sowie die darin gestellten Fragen dem Ortsbeirat zu beantworten. Begründung: Die von der Kinderbeauftragten Susanne Langohr für Zeilsheim beispielhaft dargestellte Situation für die Familien im Frankfurter Westen hat sich hinsichtlich der Kontinuität der Ansprechpartner und einer zeitnahen Vergabe von Beratungsterminen in 2019 offenbar verschlechtert und sollte im Sinne einer Verbesserung der Qualität an Beratungs- und Hilfsangeboten verbessert werden. Anlage 1 (ca. 468 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2020, ST 1082 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 51

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bäume für die Ostzeil

11.02.2020 · Aktualisiert: 31.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5750 entstanden aus Vorlage: OF 1201/1 vom 26.01.2020 Betreff: Bäume für die Ostzeil Der Magistrat wird gebeten, den Bereich der Zeil zwischen Konstablerwache und Zentralem Bürgeramt mit Bäumen zu bepflanzen. Dabei sollen mindestens 15 Bäume gepflanzt werden. Begründung: Baumpflanzungen würden die Ostzeil ästhetisch und ökologisch erheblich aufwerten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 814 Auskunftsersuchen vom 07.09.2021, V 140 Antrag vom 03.05.2022, OF 438/1 Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2192 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Unbeantwortete Magistratsanfrage zum Konzept „Öffnung der Innenstadt zum Main“

26.01.2020 · Aktualisiert: 17.02.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2020, OF 1203/1 Betreff: Unbeantwortete Magistratsanfrage zum Konzept "Öffnung der Innenstadt zum Main" Vorgang: V 1430/19 OBR 1 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Bereits im September des vergangenen Jahres hat der Ortsbeirat ein Auskunftsersuchen (V 1430 2019 bzw. Vorlage OF 1028/1, Ortsbeiratssitzung vom 17.09.2019) zu Informationen beschlossen, auf Basis derer das Gesamtkonzept "Öffnung der Innenstadt zum Main" diskutiert werden soll, zum Umbau der Fuß- und Fahrradwege entlang der folgenden Zuwege: · Von Hauptwache und Roßmarkt über Kornmarkt bzw. Kornmarktarkaden und Buchgasse · Von Kaiserplatz über Berliner Straße/Theatertunnel durch das ehemalige Degussa-Gelände · Von Zeil über Hasengasse und am Dom vorbei · Die gesamte Fahrgasse Der Magistrat wird hiermit an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Begründung: Der Magistrat hat auf das o.g. Auskunftsersuchen bislang nicht reagiert. Die Antworten sind zur abschließenden Meinungsbildung und Detaillierung des bereits angeregten Gesamtkonzepts "Öffnung der Innenstadt zum Main" notwendig. Die erhebliche Verzögerung ist unerklärlich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.09.2019, V 1430 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 11.02.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 1203/1 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Mülleimer in Heddernheim

23.01.2020 · Aktualisiert: 01.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5664 entstanden aus Vorlage: OF 515/8 vom 07.01.2020 Betreff: Mehr Mülleimer in Heddernheim Der Magistrat wird gebeten, 1. detailliert über die in den letzten Jahren in Heddernheim abmontierten Mülleimer und entsprechend aufgegebene Standorte zu berichten, 2. zunächst an ständigen Müllblickfängen in Heddernheim (beispielsweise auf der Heddernheimer Landstraße, Nassauer Straße und Dillenburgerstraße) fehlende Mülleimer wieder aufzustellen und wenn nötig, zusätzliche Mülleimer aufzustellen, 3. an häufig verschmutzten U-Bahn-Haltestellen (Heddernheim, Zeilweg, Römerstadt) die Leerungen besser kontrollieren zu lassen und so weit nötig, häufigere Leerungen zu veranlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2020, ST 1127 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Beleuchtung der Hauptfußwege der Grünanlage im Pfortengartenweg

21.01.2020 · Aktualisiert: 31.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2020, OM 5686 entstanden aus Vorlage: OF 1194/6 vom 05.01.2020 Betreff: Zeilsheim: Beleuchtung der Hauptfußwege der Grünanlage im Pfortengartenweg Der Magistrat wird gebeten, die Fußwege in der Grünanlage zwischen Pfortengartenweg und Pflugspfad mit einer ausreichenden, möglichst insektenfreundlichen Beleuchtung zu versehen. Quelle: Google Maps Begründung: Die Fußwege im Park werden nicht nur zur Erholung benutzt, sondern auch als Zuwege zur Haltestelle "Neu-Zeilsheim", zur Kindertagesstätte und zum Durchgang zum Pflugspfad genutzt. Besonders ältere und gehbehinderte Menschen, aber auch Personen, die alleine unterwegs sind, haben hier gerade in der dunklen Jahreszeit ein ungutes Sicherheitsgefühl. Dies betrifft in den späten Nachmittagsstunden der dunklen Jahreszeit auch viele Kinder. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 802 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Radweg Hofheimer Straße am Ortseingang von Hofheim kommend sicherer machen

21.01.2020 · Aktualisiert: 02.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2020, OM 5685 entstanden aus Vorlage: OF 1193/6 vom 06.01.2020 Betreff: Zeilsheim: Radweg Hofheimer Straße am Ortseingang von Hofheim kommend sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, die erst vor circa einem Jahr eingerichteten Parkplätze auf dem Bürgersteig auf der in Fahrtrichtung Zeilsheim rechten Seite der Hofheimer Straße wieder zu entfernen und die frei werdende Fläche für den Fahrradverkehr nutzbar zu machen. Erst kurz vor der Kreuzung mit dem Steinkopfweg soll der Radverkehr dann auf die Straße geleitet werden. Begründung: Die Situation ist derzeit gefährlich, weil der von Hofheim kommende Radverkehr im Moment an einer äußerst ungünstigen Stelle auf die Straße geleitet wird. Es wird eng, die Autos haben noch eine hohe Geschwindigkeit, der Verkehr ist zumindest im Berufsverkehr sehr dicht. Etwas später an der Einmündung des Steinkopfwegs wäre die Situation wenigstens etwas übersichtlicher. Von der Maßnahme wären nur circa drei bis fünf Parkplätze wirklich betroffen und der Gewinn an Sicherheit wäre erheblich. . Bildquelle: Google Street View Auf dem Bild ist das Schild "Fahrradweg Ende" zu erkennen, das bedeutet, die Radfahrerinnen und Radfahrer müssen an dieser Stelle auf die Straße. Es wäre sicherer, den Radweg noch auf dem Bordsteinweg zu führen, der in diesem Bereich noch breit genug ist, und erst kurz vor der nächsten Kreuzung auf die Straße zu leiten. Dann könnte das Parken auf dem Weg allerdings nicht mehr zugelassen werden. Im Bild betrifft dies zwei Fahrzeuge. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 781 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkplätze für Lastenräder

14.01.2020 · Aktualisiert: 26.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2020, OM 5580 entstanden aus Vorlage: OF 1168/1 vom 08.12.2019 Betreff: Parkplätze für Lastenräder Der Magistrat wird aufgefordert, im Einzugsbereich der Zeil an der Hauptwache sowie der Konstablerwache und am Hauptbahnhof jeweils 15 Parkflächen für Lastenräder mit geeigneten Anschließmöglichkeiten auf Kfz-Parkplätzen einrichten zu lassen. Auf einem Kfz-Längsparkplatz sind jeweils drei Stellplätze für Lastenräder unterzubringen. Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert, in Zusammenarbeit mit Radfahrbüro, VCD und ADFC ein Konzept zur Errichtung von 100 weiteren Parkplätzen für Lastenräder im Ortsbezirk 1 zu entwickeln und dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Lastenräder vertragen eine hohe Zuladung und erfreuen sich - nicht zuletzt wegen des Spaßfaktors und der Umweltfreundlichkeit - immer größerer Beliebtheit. Der Verkauf dieser Räder in Deutschland verdoppelte sich in 2018 gegenüber den Absatzzahlen aus dem Jahr 2017. Wegen der Größe und dem Gewicht sind übliche Fahrradabstellplätze für Lastenräder nicht oder nur sehr bedingt geeignet. Noch gibt es in der hochverdichteten Frankfurter Innenstadt viel zu wenig geeignete Plätze zum Abstellen dieser Fahrzeuge. Die Frankfurter Innenstadt ist mit einer Vielzahl von Parkhäusern sehr gut ausgestattet. Daher - und weil der Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehr stetig steigt - kann auf eine moderate Anzahl von Kfz-Stellflächen zugunsten umweltfreundlicher Lastenräder verzichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 746 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Zwei schöne große Bäume für bessere Luft und kühleres Stadtklima im Bereich Alte Gasse/Bleichstraße

14.01.2020 · Aktualisiert: 21.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 14.01.2020, OA 513 entstanden aus Vorlage: OF 978/1 vom 31.05.2019 Betreff: Zwei schöne große Bäume für bessere Luft und kühleres Stadtklima im Bereich Alte Gasse/Bleichstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Bereich der Mittelinsel der nördlichen Alten Gasse sowie im Bereich vor der Liegenschaft Bleichstraße 17 - ebenfalls in der Alten Gasse - jeweils einen Baum pflanzen und pflegen zu lassen. Begründung: In diesem Bereich leben und arbeiten sehr viele Menschen. Bäume steigern die Aufenthaltsqualität deutlich, da Bäume im Sommer der städtischen Erwärmung entgegenwirken, die Luftqualität verbessern, Staub filtern und Lärm von den stark befahrenen Straßen (hier Bleichstraße) abfangen. Weil als Folge des begonnenen Klimawandels zu beobachten ist, dass die sommerlichen Temperaturen in Frankfurt immer weiter ansteigen, muss frühzeitig mit der ausreichenden Pflanzung von Bäumen begonnen werden. Der Standort bietet sich an, da es sich um zwei (noch) wenig genutzte Freiflächen handelt und keine Verkehrsflächen betroffen sind. Der Standort wurde von Anliegern vorgeschlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 25.05.2020, B 237 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.01.2020 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 13.02.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 513 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) 37. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.02.2020, TO I, TOP 60 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 513 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5332, 37. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 13.02.2020 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rotlicht- und Geschwindigkeitsblitzer Bleichstraße/Alte Gasse

14.01.2020 · Aktualisiert: 02.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2020, OM 5585 entstanden aus Vorlage: OF 1174/1 vom 12.12.2019 Betreff: Rotlicht- und Geschwindigkeitsblitzer Bleichstraße/Alte Gasse Der Magistrat wird aufgefordert, an der Kreuzung Bleichstraße/Alte Gasse/Petersstraße idealerweise auf der Verkehrsinsel an der Einmündung Bleichstraße/Alte Gasse einen kombinierten Rotlicht- und Geschwindigkeitsblitzer zu installieren. Begründung: Bei der Schulwegsbegehung für die Liebfrauenschule am 6. Dezember 2019 fiel diese Kreuzung als gefährlicher Punkt auf. Viele Autos fahren nicht nur zu schnell, sondern fahren auch regelmäßig über Rot und gefährden damit Schülerinnen und Schüler auf deren Schulweg. Daher war der Wunsch aller Teilnehmer, an dieser Stelle mindestens einen Rotblitzer, besser aber einen kombinierten Rotlicht- und Geschwindigkeitsblitzer zu installieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 619 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verschönerung Alte Gasse

14.01.2020 · Aktualisiert: 08.09.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2020, OM 5563 entstanden aus Vorlage: OF 1006/1 vom 04.07.2019 Betreff: Verschönerung Alte Gasse 1. Der Magistrat wird gebeten, a) in der Alten Gasse die folgenden Maßnahmen umzusetzen: - Installation von weiteren Fahrradbügeln; - Begrünung des Gehwegs, insbesondere im Bereich des Plätzchens vor der Liegenschaft Bleichstraße 17. Hierbei ist auch die Möglichkeit von Baumbepflanzungen zu prüfen; - Begrünung der Mittelinsel des Kreisverkehrs im Kreuzungsbereich Alte Gasse, Vilbeler Straße, Große Friedberger Straße und Schäfergasse; - Verbreiterung des Gehwegs dort, wo dies ohne Verlust von Parkplätzen möglich ist und - Aufstellung von Sitzelementen, die straßenraumgestalterischen Anforderungen genügen (analog den Maßnahmen in der Großen Friedberger Straße); b) die Aufnahme der Alten Gasse in das Programm "Schöneres Frankfurt" zu prüfen; c) die genauen Standorte von Fahrradbügeln, Begrünungsmaßnahmen und den weiteren gestalterischen Elementen mit dem Ortsbeirat abzustimmen; d) zu prüfen und zu berichten, ob die Verkehrsflächen in der Alten Gasse in näherer Zukunft einer grundhaften Erneuerung zugeführt werden müssen. 2. Zudem wird von Anwohnern berichtet, dass die Tiefgarage der Liegenschaft Alte Gasse 5 mitsamt Kraftfahrzeugen wohl seit Jahren unter Wasser steht und nicht mehr benutzt wird. Der Magistrat wird daher gebeten mitzuteilen, ob ihm zu diesem Sachverhalt Informationen vorliegen. Begründung: Zur Steigerung der Aufenthaltsqualität unter Berücksichtigung von funktionalen Verkehrsanforderungen in der Alten Gasse sind die vorbezeichneten Maßnahmen erforderlich. Sollte aus technischen Gründen eine grundhafte Erneuerung von Verkehrsflächen erforderlich sein, so könnte dieser Umstand dazu genutzt werden, den Straßenraum in der Alten Gasse umfassend neu zu gestalten. Falls das Gerücht zutrifft, dass die Tiefgarage der Liegenschaft Alte Gasse 5 seit Jahren unter Wasser steht, und damit Kraftfahrzeuge vor sich hin rosten, so könnte dies eine Umweltgefährdung etwa durch Altöl, das in den Boden und ins Grundwasser gelangt, darstellen. Entsprechende bodenschutz- und gewässerschutzrechtliche Verwaltungsmaßnahmen wären dann erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 749 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 223 Antrag vom 07.07.2021, OF 117/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 1 am 12.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 60 10

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Erhöhung der Zügigkeit an der Fürstenberger Realschule

08.01.2020 · Aktualisiert: 30.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2020, OF 765/3 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Erhöhung der Zügigkeit an der Fürstenberger Realschule Der OBR 3 - Nordend möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen, aus vorhandenen Pauschalplanungsmitteln für Realschulen ausreichende Mittel für die Planung des Neubaus eines Gebäudes für die Fürstenberger Realschule am bisherigen Standort der Dependance der Elisabethenschule bereitzustellen. In diesem Zuge sollte auch die Erhöhung der Zügigkeit mitgeplant werden. Begründung: Das Stadtschulamt hat den Neubau der Fürstenberger Realschule bereits mehrfach angekündigt, bislang gibt es aber keine konkreten Planungen. Planungsmittel sind im aktuellen Haushalt nicht eingestellt. Das Stadtschulamt hat die Erhöhung der Zügigkeit bei beiden Schulen in den bisherigen Gebäuden abgelehnt. Das heißt die Planung des neuen Gebäudes hat erhöhte Priorität im Hinblick auf die dringend benötigten Realschulplätze. Der Bedarf an zusätzlichen Realschulplätzen ist bekannt. Statistiken zu Querversetzungen untermauern dies stets eindrucksvoll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 117 2020 Die Vorlage OF 765/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der letzten Zeile des Tenors vor dem Wort "mitgeplant" die Worte "beider Schulen" eingefügt und am Ende des zweiten Absatzes der Begründung das Wort "Realschulplätze" durch die Worte "Realschul- und Gymnasialplätze" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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