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Vorlagen
Fahrradbügel für den Carl-Theodor-Reiffenstein-Platz
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2021, OF 114/1 Betreff: Fahrradbügel für den Carl-Theodor-Reiffenstein-Platz Der Magistrat wird gebeten, auf dem Carl-Theodor-Reiffenstein-Platz mehrere Fahrradbügel aufzustellen. Der Platz in der Nähe der Zeil erfreut sich ganztägig großer Beliebtheit. Fahrräder müssen jedoch bisher an den wenigen umliegenden Laternen angeschlossen werden. Platz für mehrere Fahrradbügel ist ausreichend vorhanden. Begründung: Der Carl-Theodor-Reiffenstein-Platz verfügt derzeit nicht über geeignete Möglichkeiten Fahrräder angemessen abzustellen, aber genügend Platz für Fahrradbügel. Das Abstellen von Fahrrädern über Fahrradbügel ist bequem und sicher. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 114/1 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenDer Stadtwald als Wald der Bürger - Modell der Baumpatenschaften zur Pflege des Stadtwalds fördern und neu aktivieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2021, OM 448 entstanden aus Vorlage: OF 124/5 vom 22.05.2021 Betreff: Der Stadtwald als Wald der Bürger - Modell der Baumpatenschaften zur Pflege des Stadtwalds fördern und neu aktivieren Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Können die coronabedingt abgesagten Baumpflanzaktionen wie geplant nachgeholt werden und wenn ja, wann? Wird der Ausfall tatsächlich kompensiert werden können, also mehr oder umfangreichere Pflanzaktionen stattfinden oder die Aktionen bloß wieder aufgenommen? 2. Inwiefern haben die bereits vom Grünflächenamt angebotenen "Baumpatenschaften" in der Vergangenheit bereits zur Aufforstung und Pflege des Stadtwaldes beigetragen? Gibt es überhaupt Patenschaften für Stadtwaldbäume? Wenn ja, wie viele? Der Magistrat wird überdies aufgefordert, folgende Vorschläge zu prüfen und über ihre Umsetzbarkeit zu berichten: 1. Baumpflanzaktionen im Frankfurter Stadtwald könnten durch finanzielles und persönliches Engagement unterstützt werden, indem Bürger Baumpatenschaften übernehmen: a) indem pro gestiftetem und gepflanztem Baum die Stadt einen weiteren Baum oder entsprechendes Saatgut finanziert und bereitstellt (nach dem Motto: "Werde Pate für einen Baum - wir pflanzen einen weiteren"); b) indem einzelne Bürger, Familien, Schulklassen oder Vereine für eine Waldparzelle Pflegepatenschaften übernehmen und dem städtischen Grünflächenamt bei der professionellen Pflege des Baumbestandes helfend zur Seite stehen oder z. B. auch außerhalb der bereits regelmäßig stattfindenden "Clean Up Days" Müllsammelaktionen im Wald in eigener Initiative durchführen. 2. Derartige Waldbaumpatenschaften könnten aufgewertet und die Identifikation mit dem Stadtwald gestärkt werden, indem den "Paten" auf einem neu zu schaffenden zentralen Online-Auftritt (z. B. "Mein Baum - mein Stadtwald") die Möglichkeit gegeben wird, sich zu verewigen (z. B. mit entsprechendem Foto von einer Pflanzaktion und einem kurzen Text "Meine Erinnerungen an den Stadtwald" oder "Warum ich den Stadtwald liebe..."). Der Online-Auftritt könnte auch Berichte über den gegenwärtigen Zustand des Stadtwaldes und Informationen zu seiner Geschichte bündeln. 3. Der im Koalitionsvertrag "Ein neues Frankfurt gestalten" vorgesehene Gutschein für einen Baumsetzling für jedes Neugeborene könnte in die vorgeschlagenen Modelle integriert werden. Begründung: Der Stadtwald als beliebtes und wichtiges Naherholungsgebiet für Frankfurter Bürger ist gefährdet. Der Baumbestand leidet unter großer Trockenheit und dem Borkenkäfer. Das bereits vorhandene Modell der Baumpatenschaften scheint das Potenzial bürgerschaftlichen Engagements noch nicht ausgeschöpft zu haben und sollte weiterentwickelt werden. Der Ortsbeirat begrüßt, dass die neue Römerkoalition sich das Ziel gesetzt hat, das Angebot von Baumpatenschaften auszubauen und weiterzuentwickeln (Zeilen 364, 478). Der Ortsbeirat will mit dieser Anregung konkrete Vorschläge dafür machen, wie dieses Ziel gerade auch im Sinne des Stadtwaldes im Frankfurter Süden erreicht werden kann. Im Angesicht knapper Mittel, sollten die vorstehenden Vorschläge im Hinblick darauf geprüft werden, ob sie geeignet sind, mehr finanzielle Mittel für die Pflege des Waldes zu generieren und die personellen Mittel des Grünflächenamtes zu entlasten. Ein neues Modell von Baumpatenschaften sollte den Bürgern der Stadt weithin bekannt sein und entsprechend beworben werden. Die Bürger sollten wissen, wie sie zur Pflege ihres Waldes einen Beitrag leisten können, sei es finanziell oder durch tatkräftige Hilfe bei der Pflanzung und Pflege neuer, beständiger Waldbäume. Auf diese Weise wird die Identifikation mit dem Stadtwald gestärkt und der Stadtwald noch stärker als bisher als ein Wald der Bürger wahrgenommen werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1826 Aktenzeichen: 67 0
Gastropoda Gastronomía frankfurtensis - Die neue gastronomische Rennschnecke im Frankfurter Zoo?
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.07.2021, OF 57/4 Betreff: Gastropoda Gastronomía frankfurtensis - Die neue gastronomische Rennschnecke im Frankfurter Zoo? Vorgang: M 96/21 Der Magistratsbericht M 96 vom 25.06.2021 mit dem Betreff: "Neubau gastronomische Einrichtung im Zoologische(r)* Garten - Genehmigung Raumprogramm/Freigabe Planungs-mittel" ist ein Paradebeispiel für zügige planerische Umsetzung. (*n) In der Begründung gibt der Magistrat gleich in der ersten Zeile zu: "Die derzeitige Situation des gastronomischen Angebots für das Zoopublikum ist unbefriedigend". Wohl wahr! Dies zieht sich aber schon über viele verschenkte Jährchen hin. Kulinarische Überbrückungshilfen wie Bratwurst-, Waffel- und Eisstände können bei weitem nicht mit dem Angebot und Niveau des früheren Gastronomiestandards des 1858 eröffneten Frankfurter Zoo verglichen werden. Kurzum: Die Gastronomie wird dem allgemeinen Ruf des weltbekannten Zoos und dem Metropolenwunsch des Magistrats nicht gerecht. Deshalb wird der Magistrat um Auskunft gebeten: Wann wurde zum letzten Mal eine Mahlzeit mit Restaurantniveau im Zoo-Restaurant an zufriedene Gäste ausgegeben? (Tag- bzw. Monatsangabe nicht nötig) Was war der konkrete Grund für den jahrelangen gastronomischen Stillstand? Wer hat dies zu verantworten und warum wurde dieses Drama nicht früher beendet? Wann wird nach Einschätzung des Magistrats den Gästen wieder ein unvergesslicher kulinarischer Höhepunkt am Tisch (keine Selbstbedienung) kredenzt werden? Kann der Magistrat in Verbindung mit der Zoologischen Gesellschaft Frankfurt bei der nächsten Entdeckung einer Schneckenart dieser den Namen Gastropoda gastronomía frankfurtensis geben? Antragsteller: dFfm Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.06.2021, M 96 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 4 am 14.09.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 57/4 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU und BFF gegen FDP, dFfm und ÖkoLinx-ARL (= Annahme); Volt (= Enthaltung)
Partei: dFfm
Weiter lesenFahrradabstellmöglichkeiten an der Kreuzung Holzgraben/Hasengasse schaffen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 383 entstanden aus Vorlage: OF 66/1 vom 06.06.2021 Betreff: Fahrradabstellmöglichkeiten an der Kreuzung Holzgraben/Hasengasse schaffen Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Holzgraben/Hasengasse und im Bereich des Carl-Theodor-Reiffenstein-Platzes mehrere Fahrradabstellmöglichkeiten zu schaffen. Begründung: An genannter Stelle finden sich keine offiziellen Fahrradabstellmöglichkeiten. Es gibt dort jedoch viele Fahrräder, daher sollten für diese auch Möglichkeiten vorgehalten werden, wo sie sicher abgestellt werden können (siehe Fotos). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1942 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 3
Seilerstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 382 entstanden aus Vorlage: OF 64/1 vom 13.06.2021 Betreff: Seilerstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Seilerstraße folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Zwischen Klapperfeldstraße und Zeil wird von der Seilerstraße eine Fahrspur weggenommen bzw. umgewidmet, sodass insgesamt nur zwei Fahrspuren für den MIV verbleiben. 2. Auf der gesamten Länge der Seilerstraße wird ein Radweg angelegt. 3. Vor dem Alten- und Pflegeheim Anlagenring wird Tempo 30 eingerichtet. 4. Auf Höhe des Alten- und Pflegeheims Anlagenring wird ein breiter Grünstreifen angelegt. Dabei werden der schon vorhandene Vorgarten und der Fußgängerweg mitgedacht und neu aufgeteilt bzw. strukturiert. In diesem Grünstreifen soll es außerdem Sitzgelegenheiten/Sitzgruppen, einen (schmaleren) Fußweg und Bäume geben. Begründung: Die Seilerstraße ist eine dreispurige Straße mit Parkspur. Allerdings ist der Verkehr an dieser Stelle auch zu Zeiten des Berufsverkehrs nicht so stark, dass drei Spuren benötig werden. Hier kann eine Fahrspur zugunsten eines Radwegs und eines breiteren Grünstreifens weggenommen werden. Beleg dafür ist die momentane Baustelleneinrichtung vor dem Altenheim. Hier ist derzeit eine Fahrspur gesperrt und es gibt keinerlei verkehrliche Probleme oder Staus. In der Seilerstraße befindet sich ein Altenheim, dessen Eingang direkt an der Straße liegt. Für manche Bewohner (z. B. desorientierte Bewohner) stellt dies eine Gefahr dar. Würde man direkt vor dem Altenheim einen breiten Grünstreifen anlegen, so würde dies die Sicherheit deutlich erhöhen, da eine größere Distanz zum fahrenden Verkehr entstehen würde. Außerdem bietet die Umgestaltung einen öffentlichen Raum, in dem ältere Menschen mit ihren Nachbarn zusammenkommen können oder einfach verweilen, beobachten, am Leben im Stadtteil teilnehmen können. Dazu sind Sitzgelegenheiten notwendig. Eine überhitzte Innenstadt stellt für ältere Menschen ein großes gesundheitliches Risiko dar. Der Grünstreifen vor der Einrichtung erleichtert das Hitzemanagement in heißen Sommern (wie 2018 bis 2020), da sich die Seilerstraße mit der großen Betonfläche derzeit sehr stark aufheizt. Bäume würden hier schattige Sitzplätze möglich machen, die nicht nur zum Verweilen, sondern auch beim Warten auf den Krankentransport oder auf Angehörige sehr hilfreich wären. Zusätzlich sind die Bäume beim Kampf gegen die Überhitzung sehr hilfreich. Aber nicht nur für die Bewohner des Altenheims wäre ein zusätzlicher Grünstreifen in der Seilerstraße eine deutliche Aufwertung der Lebensqualität, auch die Nachbarn auf der anderen Straßenseite würden davon profitieren. In der Seilerstraße bietet sich die Gelegenheit, Flächen zu entsiegeln, mehr Grün in die Innenstadt zu bringen, das Mikroklima zu verbessern und die Lebensqualität für Anwohner deutlich zu erhöhen. Deshalb sollte jetzt die Planung dafür auf den Weg gebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1892 Antrag vom 05.01.2025, OF 1495/1 Auskunftsersuchen vom 21.01.2025, V 1104 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1
Verschönerung der Alten Gasse
S A C H S T A N D : Anregung vom 29.06.2021, OA 32 entstanden aus Vorlage: OF 65/1 vom 19.05.2021 Betreff: Verschönerung der Alten Gasse Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 14.12.2021 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Alte Gasse in das Ausbauprogramm "Schöneres Frankfurt" aufzunehmen, damit das dortige stadträumliche Umgestaltungspotenzial genutzt werden kann. Es sollen Maßnahmen der baulichen Umgestaltung finanziert werden, insbesondere eine Verbreiterung der Gehwege und die Aufstellung von Sitzelementen, die stadtraumgestalterischen Anforderungen genügen. Begründung: Zur Steigerung der Aufenthaltsqualität unter Berücksichtigung von funktionalen Verkehrsanforderungen in der Alten Gasse sind einige bauliche Maßnahmen erforderlich, die zweckmäßigerweise mit Mitteln aus dem Ausbauprogramm "Schöneres Frankfurt" finanziert werden sollen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.02.2022, B 60 Bericht des Magistrats vom 30.09.2022, B 385 Antrag vom 02.12.2022, OF 699/1 Anregung vom 06.12.2022, OA 282 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 07.07.2021 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.09.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 32 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) 4. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 32 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Beschlussausfertigung(en): § 480, 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 14.09.2021 § 1130, 4. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 18.01.2022 Aktenzeichen: 60 10
Schwanheim: Aufnahme des Stadtteils Schwanheim in die Erstellung des Radverkehrskonzepts für die westlichen und südlichen Stadtteile
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 148 entstanden aus Vorlage: OF 52/6 vom 16.05.2021 Betreff: Schwanheim: Aufnahme des Stadtteils Schwanheim in die Erstellung des Radverkehrskonzepts für die westlichen und südlichen Stadtteile Vorgang: OA 548/20 OBR 6; ST 163/21 Der Magistrat wird gebeten, den Stadtteil Schwanheim inklusive Goldstein in das bereits in Auftrag gegebene Radverkehrskonzept für die westlichen und südlichen Stadtteile mit aufzunehmen. Begründung: Mit der Stellungnahme vom 01.02.2021, ST 163, teilt der Magistrat mit, dass im September 2020 die Erstellung eines Radverkehrskonzepts für die westlichen Stadtteile Sossenheim, Nied, Griesheim, Höchst, Unterliederbach, Zeilsheim und Sindlingen ausgeschrieben wurde, es heißt: "Der Auftrag umfasst eine Bestandsaufnahme, die Weiterentwicklung des Radverkehrsnetzes sowie die Entwicklung der entsprechenden Maßnahmen. Dieses Radverkehrskonzept wird als wesentliche Grundlage zur weiteren Qualifizierung des Radverkehrsnetzes in den westlichen Stadtteilen dienen." Zu einem späteren Zeitpunkt wurde dieser Auftrag offenbar um die südlichen Stadtteile erweitert, sodass im Radfahrportal der Stadt Frankfurt mit Meldung vom 03.03.2021 zusätzlich die Stadtteile Niederrad und Sachsenhausen genannt werden. Damit sind alle westlichen und südlichen Stadtteile in das zu erstellende Konzept inkludiert, mit Ausnahme von Schwanheim. Dies trifft bei den Schwanheimer Bürgern auf Unverständnis, da auch in diesem Stadtteil Potenziale für Verbesserungen im Radverkehrsnetz bestehen. Neben Verbesserungsmöglichkeiten in der Rheinlandstraße sowie der Martinskirchstraße und Mauritiusstraße stellt die Schnellstraße am Mainufer ein erhebliches Hindernis zur Nutzung des prinzipiell als Fahrradverbindungsachse der südlichen Stadtteile gut geeigneten Mainuferwegs dar, für dessen Verbindung zum Stadtteil Lösungen zu erarbeiten wären. Neben möglichen Einzelmaßnahmen ist die Einbindung Schwanheims schon alleine wegen der angestrebten Durchgängigkeit und Qualität von stadtteilübergreifenden Radverbindungen sinnvoll. Ein Aussparen des Stadtteils Schwanheim/Goldstein, während alle umliegenden Stadtteile bearbeitet werden, erscheint wenig sinnvoll. Aus der Beschreibung des vom Magistrat vergebenen Auftrags geht hervor, dass die Sicherheit an Knotenpunkten und dadurch insgesamt die Attraktivität des Radfahrens im Frankfurter Westen und Süden zu verbessern sei und bessere Anbindungen zu benachbarten Stadtteilen realisiert werden sollen. Im Westen und Süden Frankfurts bestünden leider noch erhebliche Lücken und Schwachstellen im Radwegenetz. Diesem Nachholbedarf soll konzeptionell begegnet werden. Diesen Ansatz begrüßt der Ortsbeirat grundsätzlich und unterstützt ihn. Gleichzeitig ist damit aber auch die Begründung gegeben, alle Stadtteile des Frankfurter Westens und Südens einzubinden, ohne einzelne außen vor zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 12.05.2020, OA 548 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 163 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1567 Aktenzeichen: 66 2
Zeilsheim: Ortstermin Pferdskopfweg, um Parksituation zu klären
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 138 entstanden aus Vorlage: OF 38/6 vom 14.05.2021 Betreff: Zeilsheim: Ortstermin Pferdskopfweg, um Parksituation zu klären Im Pferdskopfweg zwischen Adolf-Reichwein-Schule und Rombergstraße wird regelwidrig seit vielen Jahren auf den Gehwegen geparkt. In der letzten Zeit wurde dieses Verhalten jedoch häufiger mit Strafzetteln geahndet. Eine Legalisierung der aktuellen Situation durch Beschilderung scheint aufgrund der mangelnden Breite der Gehwege nicht möglich. Durch beidseitiges Parken auf der Fahrbahn würde die Fahrbahn verrengt. Um Rechtssicherheit zu erreichen, baten Anwohnerinnen und Anwohner, um eine Lösung durch Beschilderung und/oder Markierungen u. Ä. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, einen Ortstermin im Pferdskopfsweg in Zeilsheim anzusetzen, um mit den Ämtern sowie Anwohnerinnen und Anwohnern eine Lösung für die Parksituation zu finden. Begründung: Da zu ergreifende Maßnahmen Einschnitte in die bisherige Nutzung des Straßenraums nach sich ziehen, sollten vorher möglichst viele unterschiedliche Meinungen eingeholt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1566 Antrag vom 10.10.2021, OF 209/6 Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 886 Aktenzeichen: 66 3
Das Halteverbot im Bereich der Kreuzung Treburer Straße und Kelsterbacher Straße mit Pollern absichern
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 60/5 Betreff: Das Halteverbot im Bereich der Kreuzung Treburer Straße und Kelsterbacher Straße mit Pollern absichern Der Bereich beim Fußgängerüberweg an der Kreuzung Kelsterbacher Str./Treburer Str., in dem Halteverbot besteht, soll mit Pollern gegen unberechtigtes Parken abgesichert werden. Begründung: Anwohner berichten: Im genannten Bereich wird das absolute Halteverbot täglich missachtet und Autos parken dort dauerhaft. Das Halteverbot ist hier zwingend einzuhalten , da sonst Lieferfahrzeuge nicht abbiegen können. Außerdem wird der Fußweg von Kindern auf dem Schulweg zur Frauenhofschule täglich genutzt. Bisher kommt es oft vor, dass die Kinder wegen Autos, die unter Missachtung des Halteverbots abgestellt wurden, auf die Straße ausweichen müssen, was sehr gefährlich ist. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 54 Beschluss: Die LINKE. ändert ihren Antrag dahingehend, dass in der ersten Zeile die Worte "beim Fußgängerüberweg" gestrichen werden. Die geänderte Vorlage OF 60/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu b) CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: LINKE.
Weiter lesenRadbügel für Fahrradfahrerinnen bzw. Fahrradfahrer in der Zeil/Klingerstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 38 entstanden aus Vorlage: OF 1/1 vom 13.04.2021 Betreff: Radbügel für Fahrradfahrerinnen bzw. Fahrradfahrer in der Zeil/Klingerstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Klingerstraße im Bereich der Liegenschaft Zeil 39 auf der Sperrfläche vor dem Zebrastreifen drei Radbügel aufstellen zu lassen. Begründung: Der Bereich ist mit Möglichkeiten zum sicheren Abstellen von Fahrrädern absolut unterversorgt. Auf der Sperrfläche werden regelmäßig Kfz verbotswidrig abgestellt. Dadurch wird die Sicht auf den Zebrastreifen eingeschränkt und Fußgängerinnen bzw. Fußgänger werden gefährdet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.08.2021, ST 1406 Aktenzeichen: 66 2
Frankfurter Westen: Fahrradboxen an Bahnhöfen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 36 entstanden aus Vorlage: OF 30/6 vom 17.04.2021 Betreff: Frankfurter Westen: Fahrradboxen an Bahnhöfen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, an Bahnhöfen im Frankfurter Westen abschließbare zu vermietende Fahrradboxen aufzustellen. Diese Fahrradboxen könnten von Pendelnden, welche mit dem Rad oder Pedelec zum Bahnhof fahren, für die diebstahlsichere und trockene Abstellung von Rädern genutzt werden. Geprüft werden soll bitte auch, ob diese Fahrradboxen mit einem Stromanschluss für das Laden von E-Bikes ausgestattet werden könnten. Denkbar wären solche Fahrradboxen z. B. an den Bahnhöfen in Stadtrandlage, um auch für ÖPNV-Tarifzonenpendelnde ein Angebot zu schaffen (Bahnhöfe: Zeilsheim, Sindlingen, Farbwerke, Höchst). Begründung: In einem aktuellen Pilotprojekt in Wiesbaden werden für den steigenden Bedarf an sicheren Abstellmöglichkeiten von Fahrrädern zwölf Fahrradboxen am Wiesbadener Hauptbahnhof angeschafft und ein Stromanschluss durch die Deutsche Bahn gestellt. Mit der Anregung soll geprüft werden, ob solche Fahrradboxen auch im Frankfurter Westen möglich sind. Die Erfahrungen mit abschließbaren Fahrradboxen am Arthur-Stern-Platz (S-Bahnhof Rödelheim), von denen auch sechs Stellplätze Lademöglichkeiten bieten, werden sicherlich zur Prüfung herangezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1573 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 3
Das Schärfengäßchen in eine Fußgängerzone umwandeln
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2021, OM 7311 entstanden aus Vorlage: OF 1549/1 vom 06.01.2021 Betreff: Das Schärfengäßchen in eine Fußgängerzone umwandeln Der Magistrat wird gebeten, das Schärfengäßchen (60311 Frankfurt am Main) in eine Fußgängerzone umzuwandeln. Begründung: Auf dem Weg zu einer autoärmeren oder gar autofreien Innenstadt mit mehr Lebensqualität und weniger CO2-Emissionen durch eine sukzessive und behutsame Verkehrsberuhigung einzelner Straßen drängt es sich auf, in einem nächsten Schritt das Schärfengäßchen in eine Fußgängerzone umzuwandeln, um sie attraktiver zu gestalten und stärker für Fußgänger zu öffnen, die der Hektik der Zeil entfliehen wollen. Dies gilt erst recht angesichts der Tatsache, dass diese Straße sehr häufig von Autofahrern mit überhöhter Geschwindigkeit und gegen die geltenden Verkehrsregeln als Abkürzung genutzt wird, was mit erhöhten Gefahren für Anwohner und Fußgänger verbunden ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.06.2021, ST 1278 Antrag vom 07.12.2021, OF 251/1 Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1348 Antrag vom 07.05.2024, OF 1272/1 Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5535 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 5
Zeilsheim: Rodungen auf dem Friedhof ausgleichen und ökologische Aufwertung vornehmen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7284 entstanden aus Vorlage: OF 1485/6 vom 08.02.2021 Betreff: Zeilsheim: Rodungen auf dem Friedhof ausgleichen und ökologische Aufwertung vornehmen Der Magistrat wird gebeten darzulegen, 1. aus welchen Gründen Rodungen, z. B. im Bereich des Zauns auf dem Zeilsheimer Friedhof, vorgenommen wurden, 2. wie diese Rodungen nach bisherigem Plan ausgeglichen werden sollen und 3. welche zusätzlichen Maßnahmen dazu dienen können, den Friedhof ökologisch aufzuwerten und dies soweit wie möglich auch umzusetzen. Begründung: Die Rodungsarbeiten begannen im April 2020 wohl hauptsächlich, um den Zaun zu erneuern. Bäume und Büsche wurden entfernt. Bis jetzt ist nicht erkennbar, welcher Ausgleich dafür erfolgen soll. Der Zeilsheimer Friedhof grenzt an die Felder in Richtung Kriftel und stellt damit einen wichtigen Mosaikstein im Biotopverbund dar. Arten, die sowohl Offenland (Felder) als auch Bäume und Büsche (auf dem Friedhof zu finden) in ihrem Lebensraum benötigen, hätten hier eine Überlebenschance, wenn man sie lässt. Dass bei einem Neubau eines Zauns Büsche, die in den Zaun hineingewachsen sind, gerodet werden müssen, ist klar. Insofern soll den ausführenden Stellen hier auch kein Vorwurf gemacht werden. Es wäre nur gut zu wissen, dass geplant ist, mittelfristig mindestens den alten ökologischen Wert wiederherzustellen, am besten sogar durch gezielte Maßnahmen zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1057 Aktenzeichen: 67 41
Zeilsheim: Gibt es Bedarf für weitere Kleingärten im Frankfurter Westen?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7283 entstanden aus Vorlage: OF 1484/6 vom 07.02.2021 Betreff: Zeilsheim: Gibt es Bedarf für weitere Kleingärten im Frankfurter Westen? Der Magistrat wird gebeten, folgende Auskünfte zu erteilen: 1. Gibt es im Bereich des Ortsbeirates noch Flächen, die als Kleingartengebiet ausgewiesen, aber nicht entsprechend genutzt sind? 2. Wie hoch ist der Bedarf an weiteren Kleingärten im Ortsbezirk? 3. Beabsichtigt der Magistrat, weitere Flächen für Kleingärten im Westen Frankfurts zu sichern? Der Magistrat wird zudem gebeten mitzuteilen, ob er die vom R. V. Kleingärtner vorgeschlagene Fläche in Zeilsheim als geeignet für die Nutzung als Kleingärten hält. Begründung: Die Nachfrage nach Kleingärten ist in den letzten Jahren gestiegen. In den Randbereichen der Stadt gibt es sicher noch Möglichkeiten, weitere Kleingärten einzurichten. Der Vorschlag für die Fläche in Zeilsheim wurde einem Mitglied des Ortsbeirates übermittelt und sollte in diesem Zusammenhang geprüft werden. Quelle: www.geoinfo.frankfurt.de Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1098 Antrag vom 20.02.2022, OF 407/6 Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1811 Aktenzeichen: 67 1
Zeilsheim: Parksituation in der Taunusblick-Siedlung nachhaltig verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7274 entstanden aus Vorlage: OF 1475/6 vom 08.02.2021 Betreff: Zeilsheim: Parksituation in der Taunusblick-Siedlung nachhaltig verbessern Der Magistrat wird gebeten, kurz- bzw. mittelfristig zielführende Maßnahmen zu ergreifen, um den massiv bestehenden Parkdruck in der Taunusblick-Siedlung zu reduzieren, der sich in Form von verkehrswidrig beparkten Einfahrten, Feuerwehrzufahrten, Grünanlagen, Kreuzungsbereichen, Fußgängerüberwegen und Kurvenbereichen drastisch darstellt. Folgende Punkte sollten hierbei geprüft und auf ihre Wirksamkeit einzeln oder als Maßnahmenmix hin beurteilt werden: 1. Bau einer städtischen Quartiersgarage oder städtischer Parkplätze im unmittelbaren Bereich; 2. Erweiterung/Aufstockung der vorhandenen Parkplätze der Wohnungsbaugesellschaften; 3. Verbesserung der ÖPNV-Versorgung; 4. Bereitstellung von Carsharing/E-Mobilität/Fahrgemeinschaften; 5. Förderung der Nutzung von Fahrrädern durch Fahrradgaragen; 6. Bereitstellung von E-Lastenfahrrädern; 7. Einrichtung von Bedarfsbuslinien; 8. Anrufsammeltaxis. Begründung: Es ist unstrittig, dass die momentane Parksituation in der Taunusblick-Siedlung ungenügend und im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit mehr als kritisch zu beurteilen ist. Zugeparkte Kreuzungen, Kurvenbereiche, Überwege und Feuerwehrzufahrten können so nicht länger hingenommen werden und gefährden andere Verkehrsteilnehmer, Radfahrer und Fußgänger, deshalb sind kurz- wie mittelfristig Maßnahmen bzw. ein Maßnahmenmix umzusetzen, um die Wohnqualität der dort lebenden Menschen nachhaltig zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1119 Aktenzeichen: 32 1
Bebauungsplan Nr. 889 „An der Sandelmühle“
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2021, OF 632/8 Betreff: Bebauungsplan Nr. 889 "An der Sandelmühle" Der Ortsbeirat wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat dem Entwurf des Bebauungsplanes kein Konzept zur Verbesserung der bestehenden Verkehrssituation vorangestellt hat. Vielmehr verweist er darauf, dass die "bestehenden allgemeinen Verkehrsprobleme im Umfeld . . im Rahmen des Bebauungsplanes nicht zu lösen" sind (S. 19). Die Stadtverordnetenversammlung hält diese Feststellung für unbefriedigend, denn im besten Fall erhalten neue Wohngebiete auch eine ausreichende Infrastruktur. Das gilt auch für die Verkehrsanbindung dieses neuen Wohngebietes, die ausschließlich über den überlasteten Bahnübergang Kupferhammer/Sandelmühle erfolgen soll. In Spitzenzeiten gibt es hier an der Schranke heute schon Wartezeiten von bis zu 20 Minuten. Um aus der Not eine Tugend zu machen, wird das Entwicklungsgebiet vom Magistrat kurzerhand zum "autoarmen" Wohngebiet erklärt, auch wenn geplante Tiefgaragen und Stellplätze zeigen, dass die Stadtplanung hier realitätsbezogen von normalem Autoverkehr ausgeht. In Kombination mit den bereits heute auf der Straße An der Sandelmühle bestehenden Kraftfahrzeugbewegungen (Siedlung Brühlfeld, Anwohner Sandelmühle, Gewerbebetrieb Diehl-Aerospace, Camping-Platz mit Hotel/Restaurant, Kleingartenverein Brühlwiese, P+R-Nutzungen am U-Bahnhof Heddernheim, Fußballplatz SV 07 Heddernheim, Freibad Eschersheim usw.) wird dies trotz optimaler ÖPNV-Erschließung zu einem verkehrlichen Desaster führen. Zudem wird es den Schleichverkehr über den Alexander-Riese-Weg erhöhen. Damit das geplante Wohngebiet auf dieser Brachfläche jetzt dennoch zügig verwirklicht werden kann, soll der Bebauungsplan mit Maßgaben beschlossen werden. Dies vorausgeschickt, wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten, die Vorlage M 14 / 21 mit folgenden Maßgaben zu beschließen: 1. Der Magistrat stellt eine Erweiterung der Erschließungskapazität für Kraftfahrzeuge sicher. Er wird beauftragt, den folgenden Lösungsansatz zur Vermeidung eines absehbaren Verkehrskollaps am Bahnübergang Hessestraße/Kupferhammer/Olof-Palme-Straße/Sandelmühle umzusetzen: Zweite Erschließung im Bereich "Kaltmühle" (nördlich Urselbach) oder in Höhe "An den Mühlwegen" (südlich Urselbach) mit Lenkung der zu- und abfließenden Verkehrsströme innerhalb des Plangebietes und dadurch Verteilung auf zwei Engpunkte (z.B. als Ein- und Ausfahrt) an den Bahnübergängen anstelle der geplanten Ringerschließung allein über die Zufahrt "An der Sandelmühle". Das in dem Bebauungsplan ausgewiesene Baufeld wird nicht weiter verfolgt, da es einer einer späteren Neubewertung der Situation entgegen steht; der geringfügige Bauflächenverlust durch die zweite nördliche Zufahrt ist durch eine höhere Baudichte im Zentrum des Plangebiets auszugleichen. 2. Der Magistrat stellt Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeirat alle Zahlen und Berichte zu der Verkehrszählung vom März 2012 offen zur Verfügung. Er stellt zudem die Fahrgastzahlen der im Kreuzungsbereich Sandelmühle/Kupferhammer oftmals im Stau stehenden Buslinie 29 Nieder-Erlenbach-Hohe Brück / Nordwestzentrum zur Verfügung, gegliedert nach Gesamtzahlen und Fahrgastzahlen aus dem Einzugsbereich der Bushaltestellen Emil-v.-Behring-Straße, Sebastian-Kneipp-Straße, Sandelmühle, Zeilweg, Oberschelder Weg. 3. Der Magistrat prüft zur Entlastung der Fahrtzeiten auf der Olof-Palme-Straße im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 922 Lurgigelände eine Verbreiterung der Olof-Palme-Straße zwischen Lurgiallee und Marie-Curie-Straße/A661. 4. Der Magistrat stellt sicher, dass die Interessen des nichtstörenden Gewerbebetriebs An der Sandelmühle 13 (Betriebszeiten tagsüber und nachts, verkehrliche Erreichbarkeit usw.) gewahrt werden. 5. Der Magistrat realisiert die geplante Fahrradstraße auf der Straße "An der Sandelmühle" zwischen Bahnübergang und Alexander-Riese-Weg (ST 1998 v. 23.11.2020) vorerst nicht. Stattdessen ist zunächst eine aktuelle Radverkehrszählung sowie eine Radverkehrsprognose inklusive der voraussichtlichen Zweirad-Mobilität im Zusammenhang mit dem neuen Wohngebiet durchzuführen, um den Bedarf für eine derartige Priorisierung des Radverkehrs auf diesem Straßenabschnitt zu belegen, der eine Erschließungsfunktion u.a. für einen wichtigen Gewerbebetrieb besitzt. 6. Der Magistrat plant für die Gemeinbedarfsfläche "Kita", die sich in unmittelbarer Nähe zum Bahnübergang befindet, separate Hol- und Bringflächen ein, damit der Verkehrsfluss auf der Straße "An der Sandelmühle" in den jeweiligen Hol- und Bringzeiten nicht gänzlich zum Erliegen kommt. 7. Der Magistrat prüft auf den Baufeldern für Mehrfamilienhäuser die Realisierung einer Seniorenwohnanlage, die speziell älteren Menschen aus Heddernheim, die gerne im Stadtteil bleiben wollen, wohnortnahes altersgerechtes Wohnen ermöglicht. 8. Der Magistrat sorgt für eine ausreichende Anzahl von Ladestationen für E-Mobilität in den Tiefgaragen der geplanten Blockbebauung. 9. Der Magistrat stellt im Plangebiet eine ausreichende Zahl oberirdisch angelegter abschließbarer Abstellplätze für E-Bikes und Lastenfahrräder zur Verfügung. 10. Der Magistrat legt dar, warum er neben den Erfahrungswerten der Anwohner und dort befindlichen Firmen selbst den dringenden Appell der Verkehrsexperten des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main "Eine zweite Zufahrt in das Planungsgebiet ist aus verkehrspolizeilicher Sicht unbedingt erforderlich." (Stellungahme 17) nicht berücksichtigt. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.01.2021, M 14 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 8 am 25.02.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: 1. Die Vorlage M 14 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 632/8 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. 3 SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen CDU, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Parteien: CDU, FDP
Weiter lesenZeilsheim: Salzstreuung auf das Nötigste beschränken
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2021, OF 1486/6 Betreff: Zeilsheim: Salzstreuung auf das Nötigste beschränken Zu den Aufgaben einer Verwaltung gehört es, auch bei Eis und Schnee die Sicherheit der Verkehrswege und damit auch die der Bürgersteige zu gewährleisten. Wenn mit Splitt und anderen umweltverträglicheren Materialien besonders bei extremem Winterwetter eine sichere Nutzung der Wege nicht zu gewährleisten ist, ist auch trotz des problematischen Einflusses auf die Umwelt und auf Tiere wie z.B. Hunde der Einsatz von Salz wohl nicht ganz zu vermeiden. Am 24. Januar 2021 wurde an mehreren Stellen in Zeilsheim (Ecke Neu Zeilsheim/Braun-schweiger Weg, Eingang vor der Käthe-Kollwitz-Schule, S-Bahnstation Zeilsheim) eine massive Verwendung von Streusalz beachtet, die selbst am Tag darauf noch deutlich zu sehen war (s. Foto). In mindestens einem Fall erfolgte die Streuung durch die FFR. Die Menge scheint ungewöhnlich und für eine ordentliche Räumung unnötig. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen zu bitten: - Gibt es einen sachlichen Grund für die beschriebene übermäßige Streuung? - Hätte man an diesen Stellen beispielsweise Splitt statt Salz verwenden können? - Wenn es sich um kein Versehen handelt, welche Konzepte gibt es zur Salzreduzierung im Winterdienst? - Gibt es im Frankfurter Westen eine regelmäßige Evaluierung des Streusalzeinsatzes? Begründung: An den genannten Stellen ist wohl nicht "eimerweise" Salz ausgetragen worden - wie aus der Bürgerschaft berichtet wurde - wohl jedoch in einer übertriebenen Menge, die ganz offensichtlich keine Mehrnutzen bringt. Salz schadet bekanntermaßen der Umwelt, für Hunde ist das Salz von den Pfoten gefährlich. Im normalen Wintereinsatz sollte daher nach Möglichkeit ganz auf Salz verzichtet und auf schonendere Alternativen umgestiegen werden Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1950 2021 Die Vorlage OF 1486/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenZeilsheim: Bolzplatz Blauländchenstraße endlich fertigstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7115 entstanden aus Vorlage: OF 1445/6 vom 17.12.2020 Betreff: Zeilsheim: Bolzplatz Blauländchenstraße endlich fertigstellen Vorgang: OM 3403/18 OBR 6; ST 2036/18; OM 4540/19 OBR 6; ST 1539/19 Der Magistrat wird aufgefordert, die in den Stellungnahmen vom 02.11.2018, ST 2036, und vom 12.08.2019, ST 1539, zugesagte Fertigstellung des Bolzplatzes an der Blauländchenstraße unverzüglich durchzuführen. Begründung: Seit Jahren bemüht sich die Kinderbeauftragte von Zeilsheim um den genannten Bolzplatz. Auch der Ortsbeirat war schon damit befasst. Eigentlich wurde bereits im August 2019 mit der Stellungnahme ST 1539 mitgeteilt, dass die restlichen Arbeiten noch in 2019 abgeschlossen werden würden: "Das Auffüllen des restlichen Oberbodens und die Einsaat sind für den Sommer/Herbst 2019 terminiert." Die Mitglieder des Ortsbeirates sind über diese offensichtliche Untätigkeit des Magistrats mindestens bestürzt und fragen sich: Was hinderte den Magistrat daran, tätig zu werden, obwohl er dies selbst offiziell mitgeteilt hat? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3403 Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2018, ST 2036 Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4540 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1539 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 990 Aktenzeichen: 67 2
Zeilsheim: Kindern mehr Sicherheit bieten - Fahrradbügel am Fußgängerüberweg Blauländchenstraße/Ecke Klosterhofstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7114 entstanden aus Vorlage: OF 1444/6 vom 12.12.2020 Betreff: Zeilsheim: Kindern mehr Sicherheit bieten - Fahrradbügel am Fußgängerüberweg Blauländchenstraße/Ecke Klosterhofstraße Der Magistrat wird gebeten, den etwa zehn Meter langen Straßenabschnitt der Klosterhofstraße zwischen Fußgängerüberweg und Eingang Kinderladen Regenbogenwelt durch Fahrradbügel gegen unerlaubtes Parken abzusperren. Begründung: Auf dem genannten Straßenstück, unmittelbar am Eingangstor des Kinderladens, wird trotz absolutem Halteverbot immer wieder illegal geparkt. Durch die vorgeschlagene Maßnahme soll den Kindern ein ungehinderter Blick auf den Straßenverkehr und eine sichere Querung des Fußgängerüberwegs ermöglicht werden. Die bereits im Oktober letzten Jahres erfolgte analoge Installation von Fahrradbügeln am Fußgängerüberweg Blauländchenstraße/Alt-Zeilsheim hat sich nach Angaben der Kinderbeauftragten sehr bewährt und sollte auch im Bereich des Fußgängerüberwegs Klosterhofstraße zur Sicherheit der querenden Fußgänger eingerichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1081 Aktenzeichen: 66 2
Spielplatz Frankenthaler Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7116 entstanden aus Vorlage: OF 1446/6 vom 25.11.2020 Betreff: Spielplatz Frankenthaler Weg Vorgang: OIB 229/18 OBR 6; ST 1918/18; OM 4540/19 OBR 6; ST 1539/19 Der Magistrat wird aufgefordert, die mit Ortsbeiratsmitteln finanzierte Maßnahme nun endlich abzuschließen und umzusetzen. Weiterhin sollen die nicht nachvollziehbaren Verzögerungen begründet werden (Beauftragung mit Vorlage OIB 229 vom 07.08.2018, Sachstandsanfrage mit Vorlage OM 4540 vom 07.05.2019, Stellungnahme vom 12.08.2019, ST 1539, Umsetzung?). Begründung: Im Stadtteil gibt es seit Jahren den Wunsch, dass der zentral in Zeilsheim gelegene Spielplatz für ältere Kinder etwas attraktiver gestaltet wird. In Zusammenarbeit mit der Kinderbeauftragten von Zeilsheim wurden daher geeignete Spielgeräte vorabgestimmt. Hierunter sind bspw. ein sogenannter Balltrichter, eine Motorik-Wand und ein Wackelsteg. Die genannten Geräte würden nach Vorabstimmung mit dem Grünflächenamt auf den Spielplatz passen und das Angebot - wie gewünscht - erweitern. Die genaue Platzierung sollte bei einem gemeinsamen Ortstermin unter Teilnahme interessierter Mitglieder des Ortsbeirats, der Kinderbeauftragten und Vertretern des Grünflächenamts abgestimmt werden. Der Ortstermin und die Aufstellung der Geräte haben bis heute unbegründet nicht stattgefunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.08.2018, OIB 229 Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2018, ST 1918 Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4540 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1539 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 921 Aktenzeichen: 67 2
Softwareprobleme bei den Bussen im Ortsbezirk 6
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2021, OF 1473/6 Betreff: Softwareprobleme bei den Bussen im Ortsbezirk 6 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten, Warum gab es nach dem Fahrplanwechsel am 13.12.2020 Probleme mit der Software bzw. den Zielanzeigen bei den Bussen (Bündel B), die im Ortsbezirk 6 eingesetzt werden? Warum wurde die Software nicht rechtzeitig vor dem Fahrplanwechsel auf ihre richtige Zielanzeige überprüft? Wann wird die Software aktualisiert, so dass die Zielanzeigen an den Bussen wieder korrekt sind? Begründung: Seit dem Fahrplanwechsel fahren die Busse im Ortsbezirk 6, welche dem Bündel B zugeteilt sind, mit Zielanzeigen durch die Gegend die zum Teil haarsträubend sind. Beispiele für Zielanzeigen nach dem Fahrplanwechsel: 59 Bornheim Mitte via Seckbacher Landstraße statt Cheruskerweg 54 Konstablerwache statt Griesheim Bf M55 Enkheim Victor Slotosch Straße statt Rödelheim 58 Zeilsheim Bf via Höchst Bf statt Eschborn 53 Nieder Erlenbach im Fuchsloch 58 Hauptbahnhof via Dornbusch 53 Kalbach via Zeilweg 58 Gateway Gardens Mitte 55 Nordwestzentrum via Industriehof 53 Dornbusch Hügelstraße 54 Konstablerwache Hier ist es geboten, dass schnellstens Abhilfe geschaffen wird und die Software entsprechend aktualisiert wird, damit die Zielanzeigen wieder korrekt dargestellt werden. Beispielfotos: Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 70 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1917 2021 Die Vorlage OF 1473/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenSchulweg Liebfrauenschule: Geschwindigkeitsbeschränkung in der Bleichstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6988 entstanden aus Vorlage: OF 1005/3 vom 16.11.2020 Betreff: Schulweg Liebfrauenschule: Geschwindigkeitsbeschränkung in der Bleichstraße Vorgang: OM 5202/19 OBR 3 Während der Begehung des Schulwegs zur Liebfrauenschule für Kinder aus dem Nordend am 6. Dezember 2019 wurde beschlossen, in der Bleichstraße hinter der Liebfrauenschule Tempo 30 einzurichten. Dies wurde sehr schnell umgesetzt. Leider steht das Verkehrsschild genau vor der Litfaßsäule in der Bleichstraße, sodass keine Autofahrerin/kein Autofahrer das Schild wahrnehmen kann. Der Magistrat wird gebeten, eine Markierung für Tempo 30 auf die Straße aufzubringen, sodass die Geschwindigkeitsbeschränkung deutlich sichtbar wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.09.2019, OM 5202 Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 737 Antrag vom 22.12.2021, OF 184/3 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1476 Aktenzeichen: 32 1
Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Keine Verschlechterungen der Erreichbarkeit der Schulen in Kalbach-Riedberg durch die Linienverlaufsänderungen der Buslinien 28 und 29 Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.11.2020, OA 642 entstanden aus Vorlage: OF 679/12 vom 20.11.2020 Betreff: Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Keine Verschlechterungen der Erreichbarkeit der Schulen in Kalbach-Riedberg durch die Linienverlaufsänderungen der Buslinien 28 und 29 Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Vorgang: M 93/18; OM 3392/18 OBR 12; ST 1846/18; OM 4510/19 OBR 12; ST 1392/19 Zwischenbescheide des Magistrats vom 31.03.2021 und 13.12.2021 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 163 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass trotz der geplanten Änderungen der Streckenführungen der Buslinien 28 und 29 ab Dezember 2021 eine Andienung aller Schulstandorte und somit auch des Gymnasiums Riedberg über die Haltestelle "Annette-Kolb-Weg" mit einer verkürzten Streckenführung weiter zur Haltestelle "Riedberg" (endgültiger Standort der IGS Kalbach-Riedberg) gewährleistet bleibt. Begründung: Der Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ sieht als Planungsansatz ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2021 einen neuen Linienweg der Buslinie 29 über Hohe Brück - Nieder-Eschbach - Berner Straße/Ben-Gurion-Ring - Kalbach - Alt-Bonames - Im Uhrig - Hilgenfeld - Eschersheim Bahnhof - Heddernheim - Nordwestzentrum vor. Die Buslinie 28 soll laut Planungsansatz über Tempelhof - Kalbach - Rathaus Kalbach - Hans-Leistikow-Straße - Uni Campus Riedberg - Riedberg - Am Bonifatiusbrunnen - Sandelmühle - Zeilweg - Nordwestzentrum über den heutigen Linienweg der Linie 29 verlängert werden. Mit der Stellungnahme ST 1392 teilt der Magistrat zwar mit, dass es, genau wie heute, je drei Schülerfahrten der Linie 28 zu Schulbeginn und zum Schulschluss zwischen Harheim, Kalbach, Annette-Kolb-Weg und der U-Bahn-Station "Riedberg" geben wird, allerdings finden sich weder in der Entwurfsfassung des Nahverkehrsplans noch in den dazugehörigen Anlagebänden Angaben, wie dem Rechnung getragen werden soll. Der Ortsbeirat 12 weist aufgrund der hohen Zahl an Schülerinnen und Schüler, die mit dem Bus zu den Schulen im Stadtteil Kalbach-Riedberg fahren, nochmals auf die hohe Bedeutung der direkten und schnellen Erreichbarkeit aller Schulstandorte hin. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.05.2018, M 93 Anregung an den Magistrat vom 15.06.2018, OM 3392 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1846 Anregung an den Magistrat vom 29.03.2019, OM 4510 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1392 Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 97 Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 02.12.2020 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.11.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) 43. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.12.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.12.2020, TO II, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 80 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 55 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 163 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1390 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163 und NR 1390 = Annahme) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163, NR 1390, OA 642, OA 661, OA 662, OA 663, OA 673, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 163 und OA 673 = Ablehnung, NR 1390, OA 662, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme, OA 642, OA 661 und OA 663 = Prüfung und Berichterstattung) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), BFF (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.09.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 642 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.09.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 642 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 17.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 642 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 7015, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7285, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 § 577, 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.09.2021 § 1124, 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 17.01.2022 Aktenzeichen: 61 11
Instandsetzung und Schutz der Blumenrabatten am Oppenheimer Platz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6954 entstanden aus Vorlage: OF 1847/5 vom 09.11.2020 Betreff: Instandsetzung und Schutz der Blumenrabatten am Oppenheimer Platz Der Magistrat wird gebeten, die Blumenrabatten entlang der Wiesenfläche wieder instand zu setzen und durch rund um die Rabatten angebrachte, umlaufende, niedrige Schutzzäune - circa 40 Zentimeter hoch aus dünnem Maschendraht, auf Holzpfählen - vor einfliegenden und einrollenden Bällen und vor Betreten zu schützen. Begründung: Der Oppenheimer Platz wird von Anwohnern stark genutzt und auf der Wiese spielen gelegentlich kleine Kinder mit Bällen. Ebenso kann es gelegentlich vorkommen, dass unachtsame Platzbesucher die Blumenrabatte betreten. Zum Schutz der Rabatten sind deshalb niedrige, umlaufende Schutzzäune notwendig, wie sie bereits an der Stephanstraße auf der Höhe des Peterskirchhofs angebracht wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 540 Aktenzeichen: 67 0
Ruhender Verkehr in der Straße Kupferhammer
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2020, OM 6933 entstanden aus Vorlage: OF 607/8 vom 09.11.2020 Betreff: Ruhender Verkehr in der Straße Kupferhammer Der Magistrat wird beauftragt, 1. an der Einmündung der Straße An den Mühlwegen Höhe Hausnummer 79 in die Straße Kupferhammer das Parken im Kurvenbereich durch eine Sperrfläche zu erschweren; 2. vor dem Stromkasten der Netzdienste Rhein-Main NV 7309 Höhe In den Stegwiesen 4 bis 8 und gegenüber Kupferhammer 45 eine Sperrfläche einzuzeichnen, die das Parken unterbindet. Begründung: Pkw-Fahrer und Radler aus Richtung Kita Kaleidoskop haben bei Verlassen der Straße An den Mühlwegen schlechte Sicht in die Straße Kupferhammer, weil in der Kurve zumeist geparkt wird. Bei Kastenfahrzeugen ist fast nichts mehr zu sehen. Die Fläche vor dem Stromkasten liegt genau zwischen zwei Einfahrten und wird als Parkplatz genutzt. Linksabbieger aus Richtung Zeilweg haben deshalb oft Schwierigkeiten einzubiegen, wenn aus Richtung Hundertwasser-Kita Fahrzeuge kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 738 Auskunftsersuchen vom 20.01.2022, V 288 Aktenzeichen: 32 1
Quietschgeräusche der Stadtbahn Höhe Walter-Abschlag-Weg/Buber-Neumann-Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2020, OM 6934 entstanden aus Vorlage: OF 609/8 vom 09.11.2020 Betreff: Quietschgeräusche der Stadtbahn Höhe Walter-Abschlag-Weg/Buber-Neumann-Weg Der Magistrat wird beauftragt, etwas gegen die Schienen-Quietschgeräusche der Stadtbahn auf dem Abschnitt zwischen Hundertwasser-Kita und Zeilweg bzw. Walter-Abschlag-Weg, Buber-Neumann-Weg und Zeilweg zu unternehmen, zum Beispiel durch eine Schienenrandbepflanzung mit Hecken oder andere geeignete gestalterische bzw. technische Maßnahmen. Begründung: Anwohner des Quartiers Riedwiese beklagen gegenüber Ortsbeiratsmitgliedern vermehrt Schienen-Quietschgeräusche, die sich vielleicht durch gestalterische oder technische Maßnahmen im Interesse der Anwohner vermindern lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.08.2021, ST 1389 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 92 11
Radbügel zum Schutz von zu Fuß Gehenden und zum Komfort von Radfahrenden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6911 entstanden aus Vorlage: OF 1488/1 vom 07.11.2020 Betreff: Radbügel zum Schutz von zu Fuß Gehenden und zum Komfort von Radfahrenden Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Bleichstraße 20 - wo vorhanden - die rotweißen Stahlabweiser entfernen zu lassen und im gesamten Bereich Fahrradbügel zum Anschließen von Fahrrädern aufstellen zu lassen. Begründung: In dem Bereich besteht ein erhöhter Bedarf an Anschließmöglichkeiten für Fahrräder (neue Wohnungen). Es gilt auch das Parken auf dem Gehweg wirksam zu unterbinden, da in diesem Abschnitt deutlich zu schnell gefahren wird und das Ausweichen auf die Fahrbahn lebensgefährlich ist. Fotos: Dr. Pehlivan Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2021, ST 670 Aktenzeichen: 66 2
Radbügel vor dem C&A
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6909 entstanden aus Vorlage: OF 1486/1 vom 05.11.2020 Betreff: Radbügel vor dem C&A Der Magistrat wird gebeten, vor dem C&A auf der Zeil (auf dem Bürgersteig) weitere Radbügel anbringen zu lassen. Begründung: Die vorhandenen Radbügel direkt vor dem Geschäft, aber auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite reichen bei Weitem nicht aus. Ein möglicher Standort ist auf dem Bild mit Pfeil gekennzeichnet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2021, ST 664 Aktenzeichen: 66 2
Zeilsheim: Ortstermin zur Prüfung der Verlegung des Zebrastreifens im Frankenthaler Weg/Kreuzung West-Höchster Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6782 entstanden aus Vorlage: OF 1373/6 vom 12.10.2020 Betreff: Zeilsheim: Ortstermin zur Prüfung der Verlegung des Zebrastreifens im Frankenthaler Weg/Kreuzung West-Höchster Straße Mit einem möglicherweise folgenden Beschluss (siehe OF 1343/6) soll der Magistrat gebeten werden, durch bessere Einsehbarkeit und Aufhebung von Verschränkungen die Situation an Zeilsheimer Kreuzungen zu verbessern. Der Magistrat wird nun vorab gebeten, konkret an der Kreuzung Frankenthaler Weg/West-Höchster Straße (Kolonieseite) bei einem Ortstermin folgende Maßnahme zu prüfen: Demontage der Schutzgitter und Verlegung des Zebrastreifens direkt an die Kreuzung, damit eine direkte, einsehbare Querung möglich ist. Beim Ortstermin sollte auch geklärt werden, ob durch den gewünschten Umbau Fußgänger und besonders Kinder gefährdet werden, und ob es weitere Alternativen gibt, die eine Querung ohne Umwege und Behinderungen für Fußgänger ermöglicht. Begründung: In der Diskussion über den o. g. Antrag ist Besorgnis zu spüren, dass die gewünschten Änderungen Fußgänger und Kinder gefährden könnten. Beim Ortstermin soll diskutiert werden, ob die vorgeschlagene Lösung sicher ist. Die aktuelle Querung ist über 30 Jahre alt und wird demnächst erneuert. Spätestens im Rahmen der Erneuerung sollte hier eine sichere, zeitgemäße Lösung gefunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 391 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1
Der Trierische Hof ist keine Expresszufahrt zum Parkhaus, sondern eine Wohnstraße mit Zufahrtsrecht für Anliegende
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6680 entstanden aus Vorlage: OF 1432/1 vom 03.10.2020 Betreff: Der Trierische Hof ist keine Expresszufahrt zum Parkhaus, sondern eine Wohnstraße mit Zufahrtsrecht für Anliegende Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die Straße Im Trierischen Hof in der Mitte (circa auf Höhe der Liegenschaft Im Trierischen Hof 1) baulich unterbrochen werden kann, mit Einrichtung einer Wendemöglichkeit im Bereich des Knicks der Straße für den von Norden einfahrenden Verkehr. Hierzu sind zwei oder drei der zurzeit offensichtlich nicht vermieteten Parkplätze so umzulegen, dass ein minimalistischer Wendehammer eingerichtet werden kann; 2. oder ob Anwohnerinnen und Anwohner und hier insbesondere die Mieterinnen und Mieter der Parkplätze mit einer Berechtigung zur Einfahrt durch eine automatisch schließende Schranke im Bereich Hasengasse ausgestattet werden können; 3. ob eine Richtungsänderung der Einbahnstraße möglich und zielführend wäre. Begründung: Die Straße wird mehr und mehr zur (zeitlichen) Abkürzung der Warteschlange des Parkhauses genutzt. Gemäß dem Motto "die Ehrlichen sind die Dummen" gelangen illegale Nutzerinnen und Nutzer der Straße so schneller in das Parkhaus. Außerdem wird in der Straße ständig nach Parkplätzen gesucht, obwohl dort nur Anwohnerparkplätze eingerichtet sind. Viel schlimmer ist jedoch, dass die Anwohnenden der kleinen Straße mit Lärm, Abgasgiften und Feinstaub belastet werden. Weil die Gehwege immens schmal sind, ist der Fußverkehr in der Regel gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Daher sollten dort nur ortskundige Anwohnerinnen und Anwohner einfahren können, da diese die Gefahrensituation kennen und besser einschätzen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 587 Antrag vom 18.08.2024, OF 426/4 Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5816 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0
Plötzlich endender Radstreifen in der Großen Eschenheimer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6688 entstanden aus Vorlage: OF 1441/1 vom 03.10.2020 Betreff: Plötzlich endender Radstreifen in der Großen Eschenheimer Straße Der Magistrat wird gebeten, den Radstreifen in der Großen Eschenheimer Straße durchgehend mit rotem Belag versehen und baulich getrennt bis zur Hauptwache einrichten zu lassen. Begründung: Zurzeit ist es so gut wie gar nicht möglich, das bestehende halbherzig eingerichtete Teilstück mit dem Rad zu befahren, da ständig darauf geparkt wird. Das abrupte Ende des Radstreifens ist nicht nachvollziehbar. Die Strecke wird vom Radverkehr stark genutzt - auch und gerade zum Einkauf auf der Zeil. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 138 Aktenzeichen: 32 1
Tempo 30 in Bleichstraße und Brönnerstraße - Wirklichkeit oder nur auf dem Papier?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6689 entstanden aus Vorlage: OF 1442/1 vom 03.10.2020 Betreff: Tempo 30 in Bleichstraße und Brönnerstraße - Wirklichkeit oder nur auf dem Papier? Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass das ausgeschilderte Tempo 30 in der Bleichstraße und der Brönnerstraße auch eingehalten wird. Begründung: Schilder aufstellen alleine reicht nicht. Der Magistrat muss auch wirksame Maßnahmen ergreifen, um Tempo 30 mit seinen für die Anwohnerschaft positiven Begleiterscheinungen (weniger Lärm, geringere Gefahr, bessere Luft, weniger Feinstaub) durchzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 119 Aktenzeichen: 32 1
Nutzung der Zeil für den Frankfurter Weihnachtsmarkt 2020
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2020, OF 1482/1 Betreff: Nutzung der Zeil für den Frankfurter Weihnachtsmarkt 2020 Vorgang: M 113/07 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, für den Frankfurter Weihnachtsmarkt verträgliche und angemessene Lösungen zu finden, sowie die pandemiebedingten Risiken durch eine geeignete Veranstaltungsfläche zu minimieren und deshalb im Jahr 2020 den Weihnachtsmarkt nicht - über auf das gewohnte Maß hinaus - auf der Zeil stattfinden zu lassen. Stattdessen soll der Frankfurter Weihnachtsmarkt 2020 weiterhin in der Altstadt stattfinden und dabei auch angrenzende, gut belüftete Flächen nutzen, die ansonsten beispielsweise auch anlässlich des Mainfestes genutzt werden. Die Flächen entlang des Mainkais sind bestens erprobte Bereiche für derartige Veranstaltungen und bieten ausreichend Raum zum Abstand halten. Im Gegensatz zur Zeil - ist ein Straßenbelag gut dazu geeignet, um Weihnachtsmarktbuden mit Lkw zu transportieren und zu tragen, ohne dass der Bodenbelag Schäden davonträgt. Der Belag der Zeil ist jetzt schon in Mitleidenschaft gezogen und zusätzliche Schäden sind durch derartige (Fehl)Nutzungen zu befürchten. Da das Mainfest im Jahr 2020 bedauerlicherweise ausfallen musste, ist ein Corona-konformer Weihnachtsmarkt eine angemessene und schöne weihnachtliche Entschädigung für alle Bürgerinnen und Bürger. Bereits mit M 113 vom 05.07.2007 hat der Magistrat ausführlich begründet, warum die Aufstellung von Weihnachtsmarktbuden auf der Zeil ausgeschlossen wurde: "Sondernutzungen auf der Zeil: Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass der durch die Sondernutzungen (wie z.B. Markt- und Verkaufsstände, Weihnachtsmarktbuden) bedingte Schwerlastverkehr erhebliche Schäden am Oberflächenbelag der Zeil und damit einen kostenintensiven Unterhaltungsaufwand verursacht hat. Darüber hinaus tragen Sondernutzungen in der bisherigen Form stark zum ungepflegten Gesamteindruck der Zeil bei." Es ist nicht ersichtlich, welche neue Erkenntnisse dem Magistrat zum Aufbau und Transport von Weihnachtsmarktbuden vorliegen. Der Transport von Weihnachtsmarktbuden hat sich seit dem Jahr 2007 nicht wesentlich verändert und es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Aufstellung nun ohne Lastwagen bewerkstelligt werden wird. Von daher besteht die Gefahr, dass die in M 113 angesprochenen Schäden dennoch auftreten werden. Die Zeil ist durch verschiedene Baumaßnahmen bereits stark eingeschränkt und an den Haupteinkaufstagen sehr stark ausgelastet. Passantenströme durch weitere weihnachtliche Stände zusätzlich zu behindern und weitere Stolpergefahren durch die provisorische Verlegung von Leitungen zur Strom- und Wasserversorgung zu schaffen, ist nicht angemessen, solange bestens geeignete Ausweichflächen in unmittelbarer Nähe des Römerbergs vorhanden sind. Die Barrierefreiheit der Zeil wird durch das zusätzliche Aufstellen von Ständen mit ihren Versorgungsleitungen extrem beeinträchtigt, eine Ausweitung sollte daher in diesem Bereich allein deshalb vermieden werden. Schon jetzt meiden viele Menschen vernünftigerweise Menschenansammlungen. Die Zeil nun mit einer doppelten Funktion zu versehen (Einkaufsstraße + Weihnachtsmarkt) führt dazu, dass sich dort mehr Menschen aufhalten, als in Pandemiezeiten angemessen. Das Abstandhalten wird noch schwerer. Es bilden sich Menschenansammlungen. Der Einkauf wird damit gesundheitlich unsicherer und die Doppelnutzung wird dazu führen, dass Kunden ihre Einkäufe nicht auf der Zeil erledigen, sondern im Internet. Letztlich ist damit - entgegen der im M 156 vorgetragenen Ansicht des Magistrats - dem Einzelhandel nicht gedient. Der Magistrat muss dafür sorgen, dass Einkaufende sicher zu den Geschäften gelangen und sich nicht risikobehaftet durch Menschenansammlungen hindurch winden müssen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.10.2020, M 156 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.06.2007, M 113 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 68 Beschluss: 1. Der Vorlage M 156 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1482/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, FDP und U.B. gegen GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI (= Ablehnung) zu 2. SPD, CDU und FDP gegen GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenÖffentlicher Trinkbrunnen im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6602 entstanden aus Vorlage: OF 632/12 vom 05.09.2020 Betreff: Öffentlicher Trinkbrunnen im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg Vorgang: M 199/19 Angesichts der heißen, trockenen Sommer der vergangenen Jahre mit ihren Hitzerekorden ist die Möglichkeit, im öffentlichen Raum jederzeit eine Erfrischung an öffentlichen Trinkbrunnen zu sich nehmen zu können, notwendig und dient der Gesundheit. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, im Zuge der geplanten Begrünung des Riedbergplatzes eine Trinkbrunnenanlage an einem gut zugänglichen Standort ähnlich des Standortes Liebfrauenstraße/Ecke Zeil auf dem Riedbergplatz zu errichten. Begründung: Der Riedbergplatz ist gerade in den Sommermonaten ein stark frequentierter öffentlicher Raum, der von Studenten, Schülerinnen und Schülern, ÖPNV-Nutzerinnen und -Nutzern und auch Besucherinnen und Besuchern des Einkaufzentrums genutzt wird. Der Magistrat hat mit der Vorlage M 199 - Klimaallianz als eine der Maßnahmen ausdrücklich vorgesehen, dass im Rahmen der Trinkbrunneninitiative im öffentlichen Raum Trinkwasser kostenlos, sicher und jederzeit zur Verfügung gestellt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.11.2019, M 199 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2021, ST 35 Auskunftsersuchen vom 01.07.2022, V 438 Beratung im Ortsbeirat: 12
Sitzbank Kornmarkt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6528 entstanden aus Vorlage: OF 1397/1 vom 30.08.2020 Betreff: Sitzbank Kornmarkt Der Magistrat wird gebeten, am bzw. um den Baum vor dem Parkhaus Hauptwache (am Kornmarkt) herum eine Sitzbank aufstellen zu lassen. Dabei soll es sich um das Rundmodell handeln, das auch auf der Zeil um viele Bäume herum aufgebaut ist. Begründung: Der Platz vor dem Parkhaus Hauptwache mit der bunten Skulptur wird bisher kaum genutzt. Lediglich einige Radbügel bieten Platz für das Abstellen von Fahrrädern. Dabei ist es im Sommer ein schattiger Platz, unter dem man durchaus verweilen könnte. Eine Sitzbank um den Baum herum würde dazu einladen. Damit in der Innenstadt ein einheitliches Bild erhalten bleibt, sollten die gleichen runden Sitzbänke wie auf der Zeil aufgebaut werden. (Bild des Standortes) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 516 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1443 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 2
Zeilsheim/Sindlingen: Ehemaligen Radweg auf der Westseite der WestHöchster Straße durch Verkehrszeichen 239 mit Zusatzzeichen 1022-10 (Fußgänger mit Untertitel „Radfahrer frei“) kennzeichnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6476 entstanden aus Vorlage: OF 1354/6 vom 26.08.2020 Betreff: Zeilsheim/Sindlingen: Ehemaligen Radweg auf der Westseite der West-Höchster Straße durch Verkehrszeichen 239 mit Zusatzzeichen 1022-10 (Fußgänger mit Untertitel "Radfahrer frei") kennzeichnen Vorgang: OM 5257/19 OBR 6; ST 161/20 Der Magistrat wird gebeten, die Nutzung des ehemaligen Radweges auf der Westseite der West-Höchster Straße (Fahrtrichtung von Zeilsheim nach Sindlingen) auch für Radfahrer wieder möglich zu machen. Langsameren und ängstlichen Radfahrern sollte das Befahren wieder offiziell erlaubt sein, jedoch unter Hinweis auf den Vorrang der Fußgänger. Hierzu ist die Installation des Schildes "Fußgänger" mit dem Untertitel "Radfahrer frei" (Verkehrszeichen 239 mit dem Zusatzzeichen 1022-10 StVO) vorzunehmen (siehe auch Stellungnahme ST 161 vom 03.02.2020 bezüglich der Waldschulstraße in Griesheim). Begründung: Über viele Jahre konnten Radfahrer die Strecke von Zeilsheim nach Sindlingen auf einem durch farbliches Pflaster gekennzeichneten benutzungspflichtigen Radweg, der parallel zum Gehweg verläuft, gefahrlos nutzen. Nach Demontage des Radwegeschildes ist ein offizielles Fahren jetzt nur noch auf der Fahrbahn der West-Höchster Straße erlaubt. Viele ängstliche und unsichere Radfahrer sowie Familien mit Kindern nutzen den alten Radweg jedoch weiterhin, um dem regen Bus- und Kfz-Verkehr auf der Straße zu entgehen. Diese illegale Nutzung sollte durch das Anbringen der vorgeschlagenen Schilder legalisiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5257 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 161 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 259 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim: Nassauische Heimstätte in den Ortsbeirat einladen wegen Parken in der Taunusblick-Siedlung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6471 entstanden aus Vorlage: OF 1349/6 vom 31.08.2020 Betreff: Zeilsheim: Nassauische Heimstätte in den Ortsbeirat einladen wegen Parken in der Taunusblick-Siedlung Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der Ortsvorsteherin Vertreter der Nassauischen Heimstätte in eine Sitzung des Ortsbeirates einzuladen, um mit ihnen das Pro und K ontra von Parkdecks auf den Parkplätzen der Taunusblick-Siedlung zu erörtern. Begründung: Der Vorschlag, die vorhandenen Parkplätze durch eine Aufstockung um eine zweite Ebene zu erweitern, wurde kontrovers diskutiert. Dem Nutzen, mehr Parkplätze zu haben, stehen erhebliche Kosten gegenüber. Die primäre Aufgabe der Wohnungsbaugesellschaft sollte der Bau von möglichst niedrigpreisigen Wohnungen sein. Es sollte geklärt werden, inwieweit die Ausgabe von Geldern für den Bau von Parkdecks den Haushalt der Wohnungsbaugesellschaft beeinträchtigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2021, ST 68 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 64 0
Nachhaltige Mobilitätszentralen in den Parkhäusern Konstablerwache und Hauptwache
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6525 entstanden aus Vorlage: OF 1392/1 vom 26.08.2020 Betreff: Nachhaltige Mobilitätszentralen in den Parkhäusern Konstablerwache und Hauptwache Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen umsetzen zu lassen: In den Parkhäusern Hauptwache und Konstablerwache sollen die erdgeschossigen Bereiche künftig für Fahrräder, E-Bikes, Lastenräder und Carsharing-Elektrofahrzeuge nutzbar sein. Elektrisch angetriebene Fahrräder und Carsharing-Pkw sollen zudem geladen werden können. Bei zunehmendem Bedarf und hoher Auslastung sollen diese Bereiche auch um weitere nachhaltige Mobilitätsangebote erweitert werden können. Begründung: Direkt an der Fahrradstraße Katharinenpforte/Bleidenstraße/Töngesgasse und in unmittelbarer Nähe zur Zeil ist es notwendig, dass nachhaltige Mobilitätsangebote verfügbar, bequem erreichbar und wetterfest untergebracht sind. Zudem sind die Standorte der Parkhäuser bereits bekannt und Nutzer bzw. Nutzerinnen finden die verfügbaren Angebote dort an einem zentralen Ort vor. Auch das Umsteigen zwischen verschiedenen Angeboten wird dadurch erleichtert. Durch den Entfall weniger Pkw-Stellplätze werden auf gleicher Fläche durch Fahrräder insgesamt mehr Stellplätze entstehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2020, ST 1876 Aktenzeichen: 91 7
Baumstandort Zeil 563 erhalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6321 entstanden aus Vorlage: OF 1346/1 vom 02.08.2020 Betreff: Baumstandort Zeil 563 erhalten Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass für den auf der Zeil gefällten Baum mit der Baumnummer 563 in der Pflanzperiode 2020/2021 eine Nachpflanzung erfolgt. Begründung: Mit Schreiben ohne Datum, das den Ortsbeirat 1 per E-Mail am 02.07.2020 erreichte, teilt das Grünflächenamt u. a. mit, dass der Baum auf der Höhe Zeil Hausnummer 563 wegen "Fäulen/Morschung" dringend gefällt werden muss. Eine Nachpflanzung sei wegen "zu dichten Bestands, fehlender Entwicklungsmöglichkeiten" nicht geplant. Besagter Baum mit Pflanzjahr 1970 hat 50 Jahre am Standort gelebt. Zwar mag der Standort nicht der ideale Lebensraum für einen Baum sein, dennoch ist nicht verständlich, warum gerade angesichts des Kilmawandels ein Baum nicht auch zukünftig dort seinen Platz in unserer Stadt bekommen sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2020, ST 1959 Aktenzeichen: 67 0
Sitzbänke in der Hasengasse vor der Kleinmarkthalle schaffen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6327 entstanden aus Vorlage: OF 1358/1 vom 02.08.2020 Betreff: Sitzbänke in der Hasengasse vor der Kleinmarkthalle schaffen Der Magistrat wird gebeten, vor dem Eingang zur Kleinmarkthalle i n der Hasengasse Sitzgelegenheiten zu schaffen und dabei insbesondere die bestehenden großzügigen Betoneinfassungen um die Bäume mit Sitzen zu versehen. Begründung: Der Eingang zur Kleinmarkthalle in der Hasengasse lädt leider wenig zum Verweilen ein. Sitzbänke könnten sich kostengünstig auf den Betoneinfassungen errichten lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2020, ST 1962 Aktenzeichen: 67 0
Zeilsheim: Liegenschaft Alt-Zeilsheim 22 „Sedelhof“
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2020, OF 1348/6 Betreff: Zeilsheim: Liegenschaft Alt-Zeilsheim 22 "Sedelhof" Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, nachfolgende Fragen zum Abriss der Gebäude der Liegenschaft Alt-Zeilsheim 22 vertraulich zu beantworten: - Wurde die gültige Erhaltungssatzung Nr.16 Zeilsheim vom 14. April 1993, die die städtebauliche Eigenart dieses Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt beinhaltet, beim Abriss der Gebäude bedacht? - Gab es gegen den Abriss Bedenken des Denkmalamtes, so wie im Jahr 2013, als ein beantragter Neubau von Wohnungen an gleicher Stelle abgelehnt und auf den Erhalt der historischen Gebäude bestanden wurde. Wenn es Bedenken gab, weshalb wurden diese nicht berücksichtigt? - Wird die vom Investor geplante und wohl inzwischen genehmigte neue Bebauung der Liegenschaft den Zielen der Erhaltungssatzung gerecht oder gibt es erhebliche Abweichungen? - Ist die bisherige Handhabung der gültigen und von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Erhaltungssatzung Nr 16 Zeilsheim durch die Bauaufsicht und das Denkmalamt noch aktuell oder werden Baugenehmigungen nun zu Lasten des Erhalts historischer Gebäude großzügigerer erteilt? Begründung: Die Liegenschaft Alt-Zeilsheim 22 war bisher ein ehemaliges landwirtschaftliches Gehöft, bestehend aus einem Wohngebäude, Stallungen und einer Scheune, das über mehrere Jahrhunderte an dieser markanten Stelle das Ortsbild im alten Zeilsheim prägte. Die erste urkundliche Erwähnung als "Sedel Hoff" geht auf das Jahr 1384 zurück. Für die Bürgerschaft war dieses Gehöft ein Teil der Identität Zeilsheims. Anfang dieses Jahres erfolgte zur Verwunderung vieler Bürgerinnen und Bürger zunächst der Teilabriss des Wohngebäudes. Inzwischen wurden das gesamte Wohngebäude sowie die Scheune und die Stallungen restlos beseitigt. Seit einigen Wochen ruhen nun die Bauarbeiten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 18.08.2020, TO I, TOP 50 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1721 2020 Die Vorlage OF 1348/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenBlumen Knapp in der Berger Straße 49: Kündigung des Ladens durch die Eigentümer
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6272 entstanden aus Vorlage: OF 907/3 vom 25.06.2020 Betreff: Blumen Knapp in der Berger Straße 49: Kündigung des Ladens durch die Eigentümer Der Familienbetrieb Blumen Knapp betreibt sein Geschäft seit 1965 am Merianplatz und ist damit eines der ältesten Ladengeschäfte auf der unteren Berger Straße. Vor wenigen Wochen erhielt Herr Knapp als Geschäftsinhaber ohne Vorankündigung und aus heiterem Himmel die Kündigung des Mietvertrags zum Ende des Jahres. Es gab kein Gespräch und keine Begründung. Das ist nach einem so langen, einvernehmlichen Mietverhältnis und der Tatsache, dass das Geschäft auch die Existenzgrundlage von mehreren Menschen darstellt, ein inakzeptables Vorgehen. Rechtsmittel, dagegen Einspruch einzulegen, gibt es in diesem Fall wahrscheinlich nicht. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, die Wirtschaftsförderung zu bitten, Herrn Knapp darin zu unterstützen, zeitnah eine geeignete und bezahlbare Ladenfläche im Einzugsbereich der bisherigen Lage des Geschäfts zu finden und auch noch einmal Kontakt zum Eigentümer und Vermieter aufzunehmen mit dem Ziel, doch noch einen Verbleib von Blumen Knapp zu erwirken. Herr Knapp hat dazu selbst Vorschläge gemacht, die dem Vermieter in seinen Interessen deutlich entgegenkommen dürften. Der Ortsbeirat unterstützt alle Bestrebungen, Familienbetriebe auch für die Nahversorgung wie Blumen Knapp in der unteren Berger Straße zu halten und damit ein Zeichen gegen die Vereinnahmung der Berger Straße durch Ketten und austauschbare ständig wechselnde Läden zu Höchstmieten zu setzen. Sie zerstört die Einzigartigkeit und Vielfalt dieser Einkaufsstraße auch in Konkurrenz zur nahen Zeil. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1864 Aktenzeichen: 92 3
Verbesserung der Verkehrssituation in der Töngesgasse, Hasengasse und im Holzgraben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6128 entstanden aus Vorlage: OF 1310/1 vom 27.05.2020 Betreff: Verbesserung der Verkehrssituation in der Töngesgasse, Hasengasse und im Holzgraben Mit Datum vom 10. November 2019 legte die SPD-Fraktion dem Ortsbeirat einen Antrag mit folgendem Inhalt vor: "Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Folgendes zu veranlassen: In der Töngesgasse werden Bremsschwellen installiert, um den Charakter einer Fahrradstraße wiederherzustellen. Die Schwellen sollen dabei den Fahrradverkehr möglichst wenig beeinträchtigen. Weiterhin entfallen die Parkplätze auf der südlichen Seite der Töngesgasse, um Platz für Fahrräder, Verweilplätze und Begrünung zu machen. In Hasengasse und Holzgraben werden ebenfalls Bremsschwellen installiert, im dortigen Einbahnstraßenbereich werden die Fahrradwege gegen die Fahrtrichtung der Autos gesondert gekennzeichnet, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen." In der Folge wurde vom Ortsbeirat mehrheitlich beschlossen, die Vorlage zurückzustellen, bis ein Ortstermin stattgefunden hat. Der Termin hätte bis Mitte März ohne Abstandsregeln und danach unter Berücksichtigung der Vorsichtsmaßnahmen stattfinden können. Der Ortstermin fand aus unbekannten Gründen bis heute nicht statt. Die Fahrbedingungen für den Radverkehr in der Tögesgasse sind unhaltbar. Durch weiteres Abwarten zieht sich eine mögliche und notwendige Verbesserung nur unnötig in die Länge. In der Töngesgasse und ihren Nebenstraßen befinden sich eine Vielzahl an Wohnungen. Deren Mieterinnen und Mieter leiden unter dem Lärm der zahlreichen Poser (Deutsch: Angeber in umgebauten Fortbewegungsmitteln). Aktuelle Beschwerden aus der Bevölkerung liegen weiterhin vor. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, der Töngesgasse und der nördlichen Hasengasse nachhaltig den Charakter einer Fahrradstraße mit Radverkehr in beiden Richtungen zu verleihen. Dazu sind deutlich erkennbare rot eingefärbte und ausreichend breite Radwege in beiden Richtungen anzulegen. Die Parkplätze auf der südlichen Seite der Töngesgasse und der westlichen Seite der Hasengasse können - um Platz für Fahrräder, Verweilplätze und Begrünung zu schaffen - entfallen, da genügend Parkplätze in den umliegenden Parkhäusern vorhanden sind. Im Zusammenhang mit der nördlichen Hasengasse und dem Holzgraben wird der Magistrat gebeten, sogenannte "Berliner Kissen" installieren zu lassen, um dem sogenannten Posen entgegenzuwirken. Begründung: Inzwischen hatten alle Fraktionen genug Zeit, um sich selbst ein ausreichendes Bild von der katastrophalen Lage des Radverkehrs in dieser Straße zu machen. Ein weiterer Aufschub ist im Sinne der in diesem Bereich Wohnenden und Radfahrenden nicht länger hinnehmbar. Bremsschwellen haben sich allgemein nur in Straßen mit geringem Verkehrsaufkommen bewährt (siehe Wikipedia-Artikel "Bremsschwellen" in der Anlage). Insbesondere in der Töngesgasse handelt es sich aber um eine stark befahrene Straße (Ausfahrt Parkhaus), und durch die unstete Fahrweise vor und nach Bremsschwellen steigt der Verkehrslärm insgesamt an. Um Poser von der Route Friedrich-Stoltze-Platz, Töngesgasse, Hasengasse, Holzgraben zu vergraulen, empfiehlt es sich, die sogenannten "Berliner Kissen" in den weniger stark befahrenen Bereichen zu installieren. "Berliner Kissen" lassen Raum für Radverkehr und behindern Müllfahrzeuge usw. nicht. Anlage 1 (ca. 279 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1753 Aktenzeichen: 32 1
Unterliederbach: Konsequent bleiben: Bebauung des Grünzugs Unterliederbach nur mit einer Mindestbreite von 50 Metern für die Frischluftzufuhr
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2020, OF 1298/6 Betreff: Unterliederbach: Konsequent bleiben: Bebauung des Grünzugs Unterliederbach nur mit einer Mindestbreite von 50 Metern für die Frischluftzufuhr Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XI. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Bericht B 167 vom 3. 4. 2020 wird zurück gewiesen. 2. Der Magistrat wird beauftragt, alles Nötige zu veranlassen, damit die Pläne für die Bebauung des Grünzugs Unterliederbach so verändert werden, dass der in früheren Gutachten als notwendig erachtete Korridor von 50m Breite für die Frischluftzufuhr auf der gesamten Länge eingehalten werden kann. Begründung: In früheren Gutachten wurden die 50m als Mindestbreite für die Erhaltung der Frischluftzufuhr definiert. Nun scheint dies aber nicht mit den vorgelegten Plänen vereinbar zu sein. An den schmalsten Stellen reduziert sich die Breite, wie der Magistrat im B 167 selbst darlegt, auf nur noch 20m. Das Preisgericht habe zwar darauf hingewiesen, heißt es im B 167, dass die Frischluftzufuhr "aufgrund der Enge zwischen Kita und Grundschule" nicht vollständig gewährleistet wird und eine Optimierung des Entwurfs gefordert. Zumindest zwischen den Zeilen wird aber deutlich, dass das Problem vor allem dadurch gelöst werden soll, dass ein neues Klimagutachten erstellt werden soll. Letztlich gibt man einfach so lange Gutachten in Auftrag, bis das Ergebnis zu dem Ziel, an dieser Stelle wie gewünscht, bauen zu können, passt. Seit dem ersten Gutachten, das die Mindestbreite von 50m definierte, sind 15 Jahre vergangen. In dieser Zeit hat sich der Klimawandel dramatisch beschleunigt. Frankfurt hat in den vergangenen beiden Sommern einige Hitzerekorde gebrochen. Die ungehinderte Zufuhr von Frischluft hat an Bedeutung noch gewonnen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 03.04.2020, B 167 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 16.06.2020, TO I, TOP 9 Die CDU-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlagen B 167 und OF 1298/6 zurückzustellen, bis das angeforderte Gutachten vorliegt. Beschluss: 1. a) Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. b) Die Vorlage B 167 wird zurückgestellt, bis das angeforderte Gutachten vorliegt. 2. Die Vorlage OF 1298/6 wird zurückgestellt, bis das angeforderte Gutachten vorliegt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, BFF und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und fraktionslos (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, BFF und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und fraktionslos (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenEinen Radweg vom Main zum Main in beide Richtungen
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.05.2020, OA 556 entstanden aus Vorlage: OF 1251/1 vom 20.04.2020 Betreff: Einen Radweg vom Main zum Main in beide Richtungen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in folgenden Straßen einen ausreichend breiten, durchgehenden, sicheren, farbig markierten und baulich abgetrennten Radweg auf einer (wo räumlich möglich) der heutigen Fahrspuren des MIV (motorisierter Individualverkehr) anlegen zu lassen: 1. Untermainbrücke, Neue Mainzer Straße, Hochstraße, Bleichstraße, Seilerstraße, Lange Straße und Ignatz-Bubis-Brücke sowie 2. Flößerbrücke, Obermainanlage, Friedberger Anlage , Eschenheimer Anlage, Bockenheimer Anlage, Taunusanlage, Gallusanlage und Untermainanlage. Bezüglich der Ignatz-Bubis-Brücke, der Flößerbrücke und der Untermainbrücke wird der Magistrat beauftragt, sich mit dem zuständigem Ortsbeirat ins Benehmen zu setzen. Sollte dieser dem Vorhaben nicht zustimmen, ist das Anliegen des Ortsbeirates 1 auf den übrigen Straßen umsetzen zu lassen mit der Option auf eine Verlängerung zu einem späteren Zeitpunkt. Der Radweg im Abschnitt Flößerbrücke Richtung Untermainanlage ist auf der in Fahrtrichtung linken Straßenseite zu realisieren. Begründung: Die beschriebenen Routen gehören zu den am schnellsten befahrenen Strecken der Frankfurter Innenstadt. Durch eine angemessene Aufteilung der Verkehrsflächen kann dem gestiegenen Anteil des Radverkehrs Rechnung getragen werden. Durchweg stehen dem MIV auf der beschriebenen Strecke mindestens zwei Fahrspuren zur Verfügung, meistens sind es jedoch drei, in der Hochstraße beispielsweise sogar bis zu fünf. Die Straßen sind (auch) bewohnt und Radwege (zumal sichere) kaum vorhanden. Das gefahrene Tempo, der Gestank und der Lärm auf dem City- und Anlagenring sind immens, und Geschwindigkeitskontrollen finden kaum statt, nicht mal im Bereich der Kinder- und Jugendeinrichtungen (Kitas, Schulen, Jugendhäuser). Sichere, breite und benutzbare Radwege tragen dazu bei, dass die raren Grünanlagen der Innenstadt nicht stärker vom Radverkehr genutzt werden. Gerade ältere Menschen beklagen sich über schnelle Radlerinnen und Radler in Grünanlagen. Attraktiv ausgebaute Radwege bieten die Chance, einen guten Teil des Radverkehrs von den Grünflächen des Anlagenrings auf den Straßenbereich zu locken und damit die Aufenthaltsqualität in diesem wichtigen und einzigartigen Naherholungsbereich zu verbessern. Um von der Grünfläche aus einen größeren Abstand zum Autoverkehr zu gewinnen, soll der Radweg auf der Strecke Flößerbrücke bis Untermainanlage auf der linken Straßenseite geführt werden. Die Einrichtung von sicheren und gut benutzbaren Radwegen ist eine einfache, schnelle und preiswerte Methode, um Unfälle, Lärm und Abgase in der Stadt zu reduzieren. Ein breiter Radweg mit baulicher Abgrenzung zur Fahrbahn des MIV begrenzt die gefahrene Geschwindigkeit. Sie bietet viele Vorteile für Anwohnerinnen und Anwohner, aber auch für die Menschen, die sich tagsüber zum Arbeiten oder Einkaufen in der Stadt aufhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 5974 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 25.06.2020, OIB 426 Bericht des Magistrats vom 11.09.2020, B 465 Bericht des Magistrats vom 12.03.2021, B 94 Bericht des Magistrats vom 01.10.2021, B 348 Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 98 Bericht des Magistrats vom 09.09.2022, B 335 Bericht des Magistrats vom 10.03.2023, B 118 Bericht des Magistrats vom 22.09.2023, B 361 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2, 3, 4, 5 Versandpaket: 27.05.2020 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 4 am 16.06.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, BFF und dFfm gegen SPD und LINKE. (= Annahme) 41. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2020, TO I, TOP 59 Beschluss: a) Die Vorlage OA 556 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 47 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 556 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895/19 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO II, TOP 36 Beschluss: Der Vorlage OA 556 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO II, TOP 59 Beschluss: Der Vorlage OA 556 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.07.2020, TO II, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895/19 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP und BFF (= Ablehnung) 42. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2020, TO I, TOP 86 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Annahme); SPD und LINKE. (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6053, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.07.2020 Aktenzeichen: 66-2
Autofreier Sonntag in Frankfurt, von der Koalition beschlossen, vom Verkehrsdezernenten nie umgesetzt?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6022 entstanden aus Vorlage: OF 1292/1 vom 01.05.2020 Betreff: Autofreier Sonntag in Frankfurt, von der Koalition beschlossen, vom Verkehrsdezernenten nie umgesetzt? Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wann und in welcher Weise der von der Koalition im Römer mit Koalitionsvertrag vom Mai 2016 beschlossene jährliche "autofreie Sonntag" durchgeführt wird und ob die zwischenzeitlich ausgebliebenen "autofreien Sonntage" nachgeholt werden sowie welche Schritte der Verkehrsdezernent nun konkret unternimmt, um diese Vorhaben zumindest im gesamten Bereich des Ortsbezirks 1 durchzuführen. Begründung: Ab Zeile 1623 des Koalitionsvertrages ist festgehalten: "Wir werden künftig jeweils im Sommerhalbjahr in der Stadt einen autofreien Sonntag veranstalten. Dazu werden wir einen konkreten Vorschlag erarbeiten, der den Termin, die Ausgestaltung und die einbezogene Fläche beinhaltet." Auf dem Weg zur autofreien Innenstadt wäre es doch ganz schön, wenn der Verkehrsdezernent wenigstens mit mal einem "autofreien Sonntag", der auch die Mehrheit der Wohnbevölkerung erreicht, beginnen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1695 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Neuordnung der Verkehrswege am Kornmarkt zugunsten des Fußgänger- und Fahrradverkehrs
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 5998 entstanden aus Vorlage: OF 1252/1 vom 01.05.2020 Betreff: Neuordnung der Verkehrswege am Kornmarkt zugunsten des Fußgänger- und Fahrradverkehrs Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, in welcher Weise folgendes Verkehrswegeteilkonzept von ihm umgesetzt werden kann: Den Kornmarkt auf Höhe zwischen Kleiner Hirschgraben und Berliner Straße derart umgestalten zu lassen, dass die Fahrspuren für den Kfz-Verkehr zugunsten breiterer Fuß- und Fahrradwege zurückgebaut werden. Die Fußwege sind - wo immer möglich - zu begrünen. Die Autospuren sind im Wesentlichen zur Zu- bzw. Abfahrt zum Parkhaus Hauptwache umzugestalten. Die weitflächige Verkehrszuführung aus Richtung Hauptwache zur Berliner Straße ist umzupriorisieren. Anlässlich des vom Ortsbeirat gewünschten langfristigen Umbaus des Mainkai mit Einschränkungen für den Autoverkehr ist die hier geforderte fußverkehrsfreundliche Umgestaltung über die Berliner Straße hinweg (über den weiteren Kornmarkt und die Buchgasse) bis hin zum Main einheitlich fortzuführen. Die Kornmarktarkaden sind besser an den Innenstadtraum anzubinden. Durch diese Maßnahmen sollen der Römerberg einschließlich Fahrtor durch einen neuen durchlässig gestalteten, attraktiven und begrünten Fuß- und Fahrradverkehrsraum zum Fluss westlich der Paulskirche bzw. des Römers entlastet werden. Die Maßnahme ist zu ergänzen durch Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in der Berliner Straße im Bereich der Paulskirche. Der Straßenverkehr ist großzügig zug unsten von querenden zu Fuß Gehenden und Radfahrenden neu zu priorisieren und unter anderem mit einer Tempo-30-Regelung zu versehen. Das hiermit vorgelegte Teilkonzept ist bis zum Paulskirchenjubiläum 2023 umzusetzen und soll bestehende Initiativen zum Umbau des Paulskirchenumfelds sinnvoll ergänzen. Begründung: Der Klimawandel erzwingt eine Diskussion um klimaschonende städtische Infrastrukturen. Zur Eindämmung der CO2-Belastung sind in der Innenstadt öffentliche Räume für Fußgängerinnen/Fußgänger und Radfahrerinnen/Radfahrer sowie den öffentlichen Nahverkehr zu stärken. Gerade die Vernetzung der öffentlichen Räume der Frankfurter Innenstadt und am Mainufer ist mangelhaft und durch Infrastruktur für den Autoverkehr zu stark eingeschränkt. Mainkai und Berliner Straße wirken wie Barrieren. Fußwege sind oft zu unattraktiv - in Zwischenlagen werden sie teils kaum genutzt, da sie jenseits der öffentlichen Aufmerksamkeit stehen. Es mangelt an durchlässig gestalteten, attraktiven und begrünten Fußgänger- und Fahrradverkehrsräumen zum Fluss jenseits des Römerbergs. Der Ortsbeirat benötigt ein Gesamtkonzept "Öffnung der Innenstadt zum Main" entlang der vier Zuwege - von Hauptwache und Roßmarkt über Kornmarkt bzw. Kornmarktarkaden und Buchgasse, - von Kaiserplatz über Berliner Straße/Theatertunnel durch das ehemalige Degussa-Gelände, - von Zeil über Hasengasse und am Dom vorbei, - die gesamte Fahrgasse, das Einzelprojekte sinnvoll integriert und auch die neue Altstadt besser integriert. Entsprechende Maßnahmen sind zugunsten öffentlicher Räume für Fußgängerinnen/Fußgänger wie Radfahrerinnen/Radfahrer zu beschleunigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2020, ST 1380 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 445 Aktenzeichen: 66 0
Neuordnung der Sandgasse zugunsten des Fuß- und Radverkehrs und attraktiven Zugangs zum Main
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 5999 entstanden aus Vorlage: OF 1253/1 vom 01.05.2020 Betreff: Neuordnung der Sandgasse zugunsten des Fuß- und Radverkehrs und attraktiven Zugangs zum Main Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, in welcher Weise folgendes Verkehrswegeteilkonzept von ihm umgesetzt werden kann: Die Sandgasse ist durch einen fuß- und fahrradfreundlichen Überweg über die Berliner Straße zum Paulskirchengelände anzuschließen und damit zu beleben, auch zugunsten des Einzelhandels in der Sandgasse. Die Maßnahme ist zu ergänzen durch Verkehrsberuhigungsmaßnahmen auf der Berliner Straße parallel der Paulskirche. Der Verkehr ist auch hier weiträumig zugunsten der Fuß- und Radverkehrquerung neu zu priorisieren, unter anderem mit einer Tempo-30-Regelung. Die Maßnahme ist zu ergänzen durch Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in der Berliner Straße im Bereich der Paulskirche. Der Straßenverkehr ist großzügig zug unsten von querenden zu Fuß Gehenden und Radfahrenden neu zu priorisieren und unter anderem mit einer Tempo-30-Regelung zu versehen. Das hiermit vorgelegte Teilkonzept ist bis zum Paulskirchenjubiläum 2023 umzusetzen und soll bestehende Initiativen zum Umbau des Paulskirchenumfelds sinnvoll ergänzen. Begründung: Der Klimawandel erzwingt eine Diskussion um klimaschonende städtische Infrastrukturen. Zur Eindämmung der CO2-Belastung sind in der Innenstadt öffentliche Räume für Fußgängerinnen/Fußgänger und Radfahrerinnen/Radfahrer sowie den öffentlichen Nahverkehr zu stärken. Gerade die Vernetzung der öffentlichen Räume der Frankfurter Innenstadt und am Mainufer ist mangelhaft und durch Infrastruktur für den Autoverkehr zu stark eingeschränkt. Mainkai und Berliner Straße wirken wie Barrieren. Fußwege sind oft zu unattraktiv - in Zwischenlagen werden sie teils kaum genutzt, da sie jenseits der öffentlichen Aufmerksamkeit stehen. Es mangelt an durchlässig gestalteten, attraktiven und begrünten Fuß- und Radverkehrsräumen zum Fluss jenseits des Römerbergs. Der Ortsbeirat benötigt ein Gesamtkonzept "Öffnung der Innenstadt zum Main" entlang der vier Zuwege - von Hauptwache und Roßmarkt über Kornmarkt bzw. Kornmarktarkaden und Buchgasse, - von Kaiserplatz über Berliner Straße/Theatertunnel durch das ehemalige Degussa-Gelände, - von Zeil über Hasengasse und am Dom vorbei, - die gesamte Fahrgasse, das Einzelprojekte sinnvoll integriert und auch die neue Altstadt besser integriert. Entsprechende Maßnahmen sind zugunsten öffentlicher Räume für Fußgängerinnen/Fußgänger wie Radfahrerinnen/Radfahrer zu beschleunigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2020, ST 1381 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 446 Aktenzeichen: 66 0
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