Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Meine Nachbarschaft: Stephanstraße

Vorlage

Idee

Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radverkehr im Ortsbezirk 1: Weitere Radbügel für die Bleichstraße

28.06.2022 · Aktualisiert: 30.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2405 entstanden aus Vorlage: OF 475/1 vom 07.06.2022 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Weitere Radbügel für die Bleichstraße Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Bleichstraße 20 weitere Radbügel aufstellen zu lassen. Begründung: Die Anzahl der auf Anregung des Ortsbeirats bereits installierten Radbügel reicht leider in keiner Weise aus. Die Nachfrage übersteigt das Angebot bei Weitem. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2488 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Akustische Ampelanlagen in der Innenstadt

28.06.2022 · Aktualisiert: 14.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2413 entstanden aus Vorlage: OF 485/1 vom 05.05.2022 Betreff: Akustische Ampelanlagen in der Innenstadt Der Magistrat wird gebeten, folgende Ampelanlagen in der Innenstadt mit akustischem Signal (blindengerecht) auszustatten bzw. umzurüsten: - Kreuzung Hasengasse/Berliner Straße; - Neue Kräme (Übergang Berliner Straße). Außerdem wird der Magistrat gebeten zu berichten, wann mit den Umbaumaßen zu rechnen ist und wie lange diese dauern werden. Begründung: Die oben genannten Ampeln sind zentrale Querungen in der Innenstadt, die von zahllosen Bürgern und Touristen genutzt werden. Darunter befinden sich auch Sehbeeinträchtigte. Diese Menschen werden durch die fehlenden akustischen Signale in ihrem Bewegungsradius erheblich eingeschränkt und damit vom öffentlichen Stadtleben teilweise ausgeschlossen. Dies ist unsozial und widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention. Durch geringe Umbaumaßnahmen kann hier viel für die Freiheit sehbeeinträchtigter Menschen getan werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2483 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.

OF (Antrag Ortsbeirat)

Weihnachtsbeleuchtung für die Innenstadt

26.06.2022 · Aktualisiert: 20.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.06.2022, OF 529/1 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung für die Innenstadt Vorgang: M 55/22 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: In der Vorlage M 55 (2022) schreibt der Magistrat unter Punkt C, dass die Innenstadt illuminiert werden soll mit dekorativen und künstlerischen Lichtelementen. Deshalb wird der Magistrat aufgefordert eine Weihnachtsbeleuchtung für die Innenstadt anzuschaffen und diese jährlich zur Adventszeit anbringen zu lassen. Begründung: In der dunklen Jahreszeit macht eine Illumination in der Innenstadt besonders viel Sinn. Der Weihnachtsmarkt erfreut sich jedes Jahr großer Beliebtheit und das Weihnachtsgeschäft ist für den innerstädtischen Einzelhandel extrem wichtig. Gerade in der Adventszeit würde eine Weihnachtsbeleuchtung die Attraktivität der Innenstadt und der Zeil weiter erhöhen. Es ist unverständlich, warum alle Städte in Deutschland ihre Innenstadt mit Lichtelementen zur Adventszeit dekorieren und aufwerten, nur Frankfurt nicht. Durch das Maßnahmenpaket zur Aufwertung der Innenstadt kann hier schnell und unbürokratisch Abhilfe geschaffen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.04.2022, M 55 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 529/1 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen CDU (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: CDU

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wöchentliche Leerung der Biotonne

03.06.2022 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2022, OM 2289 entstanden aus Vorlage: OF 245/12 vom 19.05.2022 Betreff: Wöchentliche Leerung der Biotonne Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob der Modellversuch "Wöchentliche Biosammlung" im Jahr 2022 auf den Stadtteil Kalbach-Riedberg ausgeweitet werden kann. Nachdem Griesheim-Süd, Schwanheim, Sindlingen, Zeilsheim, Harheim, Frankfurter Berg, Eckenheim, Ginnheim, Dornbusch und Westend-Nord in der wöchentlichen Biomüll-Abfuhr erprobt wurden, folgen nun die am dichtesten besiedelten Gebiete in Frankfurt. Dazu zählen neben Bornheim, Seckbach, Nordend-Ost, Fechenheim, Riederwald und Ostend auch die Innenstadt und das Bahnhofsviertel sowie Sachsenhausen und Teile von Niederrad. Hier werden die rund 14.000 Biotonnen bis Ende Oktober wöchentlich geleert. Umweltamt und FES wollen mit der Fortführung des Modellversuchs nun herausfinden, inwieweit eine häufigere Leerung in den Sommermonaten dazu beiträgt, die Bioabfallmenge zu steigern. Außerdem liegt der Fokus auf der Frage: Was hemmt und was fördert die Trennung von Bioabfall bei Bewohnern von dichten Siedlungsstrukturen im Vergleich zu denen in weiträumigen Vierteln? Dazu wird der Versuch mit Werbemaßnahmen und von Studenten der Goethe-Universität begleitet, die der Frage in einer Bachelorarbeit gezielt auf den Grund gehen. Begründung: Kalbach-Riedberg hat eine hohe Dichte an Gärten, in denen viel Grünschnitt anfällt. Erfahrungsgemäß ist die zweiwöchige Leerung zu wenig, und es sollte auf einen einwöchigen Turnus umgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1965 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim/Unterliederbach: Ansitzstangen für Greifvögel

24.05.2022 · Aktualisiert: 15.08.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2169 entstanden aus Vorlage: OF 469/6 vom 01.05.2022 Betreff: Zeilsheim/Unterliederbach: Ansitzstangen für Greifvögel Zur Erreichung der Strukturvielfalt in den Feldern von Unterliederbach und Zeilsheim sind Ansitzstangen für Greifvögel (Jule) ein wirksames Instrument, dieses Ziel zu erreichen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, alle notwendigen Schritte einzuleiten, Ansitzstangen für Greifvögel in den Feldern zwischen Unterliederbach und Zeilsheim und oberhalb der A 66 aufstellen zu lassen. Es wird geraten, sich fachkundige Beratung über die genauen Standorte, Art und die Anzahl der Ansitzstangen einzuholen. Begründung: In den Feldern von Unterliederbach und Zeilsheim sind sehr wenige Bäume vorhanden und Greifvögel wie Bussarde haben es somit schwer, der Jagd nachzugehen. Durch den Einsatz von Ansitzstangen wird verhindert, dass Äste junger Bäume beschädigt werden. Greifvögel leisten einen wichtigen Beitrag für das ökologische Gleichgewicht, da sie kranke sowie schwache Tiere erjagen und durch ihr Beisteuern die Bestände von Beutearten sowie von Füchsen und Waschbären unter Kontrolle gehalten werden. Quelle: https://geoportal.frankfurt.de/karte/; letzter Abruf am 17.03.2022 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1807

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Begrünte Kletterhilfen statt absterbender Bäume für die Ostzeil

24.05.2022 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2192 entstanden aus Vorlage: OF 438/1 vom 03.05.2022 Betreff: Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Begrünte Kletterhilfen statt absterbender Bäume für die Ostzeil Vorgang: OM 5750/20 OBR 1; ST 814/20; V 140/21 OBR 1; ST 2176/21 Der Magistrat wird gebeten, in der östlichen Zeil zwischen Konstablerwache und Seilerstraße an Stelle der absterbenden Bäume Kletterhilfen mit adäquater Rankbegrünung aufstellen zu lassen, die innerhalb kurzer Zeit Schatten spenden und der sich erwärmenden Stadt entgegenwirken. Begründung: Gemäß den Stellungnahmen des Magistrats vom 27.04.2020, ST 814, und vom 03.12.2021, ST 2176, sind die vorhandenen Baumgruben in der Ostzeil oberhalb der U- und S-Bahn-Tunnel zu klein, weshalb die gepflanzten Bäume absterben oder bereits abgestorben sind. Rankende Pflanzen benötigen einen vergleichsweise kleinen Wurzelraum, wachsen schnell, spenden innerhalb kurzer Zeit Schatten, sind - je nach Art - klimaresilient und die Rankhilfen und Pflanzen können kostengünstig beschafft werden. Damit wird das Stadtbild aufgewertet und die Aufenthaltsqualität für Anwohnende und Nutzerinnen und Nutzer der Gastronomie erhöht. Beispiel: Bürogebäude Theresienhöhe, München Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5750 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 814 Auskunftsersuchen vom 07.09.2021, V 140 Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2021, ST 2176 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1944 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 389 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Sicher Radfahren an der Pfaffenwiese - Falschparker verhindern!

24.05.2022 · Aktualisiert: 01.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2166 entstanden aus Vorlage: OF 466/6 vom 04.05.2022 Betreff: Zeilsheim: Sicher Radfahren an der Pfaffenwiese - Falschparker verhindern! Der Magistrat wird gebeten, den Abschnitt des Radwegs auf der Pfaffenwiese zwischen Hahnbergweg und Kegelbahn durch entsprechende Maßnahmen gegen widerrechtliche Nutzung durch parkende Kraftfahrzeuge zu sichern. Begründung: Der separat markierte Radweg auf der Pfaffenwiese wird im o. a. Abschnitt immer wieder durch illegal parkende Kraftfahrzeuge zugestellt, und die Radfahrer werden gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen und sich damit einer erhöhten Unfallgefahr auszusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1892 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Bürgersteig Lenzenbergstraße/Bechtenwaldstraße absichern

24.05.2022 · Aktualisiert: 15.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2167 entstanden aus Vorlage: OF 467/6 vom 28.04.2022 Betreff: Zeilsheim: Bürgersteig Lenzenbergstraße/Bechtenwaldstraße absichern Die Fahrbahn wurde im Kreuzungsbereich Lenzenbergstraße/Bechtenwaldstraße mit Sperrstreifen und Pollern verkleinert, was Falschparken verhindert. Die aus Süden kommenden Fahrzeuge fahren nun weit über die Mitte der Fahrbahn hinaus, sodass der entgegenkommende Verkehr warten müsste. Häufig wird aber der sich auf Fahrbahnniveau befindliche Gehweg auf viele Meter zum Passieren benutzt, was mit einer Gefährdung von zu Fuß Gehenden verbunden ist und eine weitere Absenkung des Bürgersteigs begünstigt. Anwohner berichten von gefährlichen Situationen nicht nur im Kreuzungsbereich, sondern auch weiter in der Lenzenbergstraße. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um das Befahren des Gehweges zu verhindern. Da der Bürgersteig offensichtlich zu schmal ist, um ihn abzupollern, scheinen Frankfurter Hüte ein geeignetes Mittel zu sein. Begründung: Nachdem Maßnahmen gegen das Zuparken des Kreuzungsbereichs umgesetzt wurden, müssen nun geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um gefährliche Situationen für zu Fuß Gehende auf dem Gehweg zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2100 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Kinderspielplatz Frankenthaler Weg/Greifswalder Weg/Neu-Zeilsheim

24.05.2022 · Aktualisiert: 01.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2168 entstanden aus Vorlage: OF 468/6 vom 04.05.2022 Betreff: Zeilsheim: Kinderspielplatz Frankenthaler Weg/Greifswalder Weg/Neu-Zeilsheim Der Magistrat wird gebeten, am westlichen Rand des o. a. Spielplatzes (an der Grenze zum Grundstück Greifswalder Weg 29) einen mit Büschen bepflanzten Grünstreifen anzulegen. Begründung: Auf dem Spielplatz wird - entgegen entsprechender Beschilderung - Fußball gespielt und der Metallgitterzaun an der Grenze zum Privatgrundstück Greifswalder Weg 29 als Fußballtor genutzt. Dadurch entsteht eine erhebliche Lärmbelästigung für die Anwohner des Nachbargrundstücks. Ein mit Büschen bewachsener Grünstreifen sollte die Nutzung als Fußballtor verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1958 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wöchentliche Leerung der Biotonne in Nieder-Eschbach von Frühjahr bis Herbst

20.05.2022 · Aktualisiert: 30.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.05.2022, OM 2157 entstanden aus Vorlage: OF 148/15 vom 04.05.2022 Betreff: Wöchentliche Leerung der Biotonne in Nieder-Eschbach von Frühjahr bis Herbst Der Magistrat wird aufgefordert, den Modellversuch "Wöchentliche Biosammlung" im Jahr 2022 auf den Stadtteil Nieder-Eschbach auszuweiten. Nachdem Griesheim-Süd, Schwanheim, Sindlingen, Zeilsheim, Harheim, Frankfurter Berg, Eckenheim, Ginnheim, Dornbusch und Westend-Nord in der wöchentlichen Biomüll-Abfuhr erprobt wurden, folgen nun die am dichtesten besiedelten Gebiete in Frankfurt. Dazu zählen neben Bornheim, Seckbach, Nordend-Ost, Fechenheim, Riederwald und Ostend auch die Innenstadt und das Bahnhofsviertel sowie Sachsenhausen und Teile von Niederrad. Hier werden die rund 14.000 Biotonnen bis Ende Oktober wöchentlich geleert. Umweltamt und FES wollen mit der Fortführung des Modellversuchs nun herausfinden, inwieweit eine häufigere Leerung in den Sommermonaten dazu beiträgt, die Bioabfallmenge zu steigern. Außerdem liegt der Fokus auf der Frage: Was hemmt und was fördert die Trennung von Bioabfall bei Bewohnern von dichten Siedlungsstrukturen im Vergleich zu denen in weiträumigen Vierteln? Dazu wird der Versuch mit Werbemaßnahmen und von Studenten der Goethe-Universität, die der Frage in einer Bachelorarbeit gezielt auf den Grund gehen, begleitet. Begründung: Nieder-Eschbach ist ein Stadtteil mit vielen privaten Gärten, die mit viel Liebe gepflegt werden. In den Sommermonaten laufen die Biotonnen regelmäßig über, so dass der Stadtteil einen erheblichen Beitrag dazu leisten kann, die Bioabfallmenge zu steigern. Gleichzeitig würden auch die Haushalte von überlaufenden Biomülltonnen entlastet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2022, ST 1493 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verlängerung der Straßenbahnlinie 17

02.05.2022 · Aktualisiert: 03.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2080 entstanden aus Vorlage: OF 338/2 vom 06.04.2022 Betreff: Verlängerung der Straßenbahnlinie 17 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Verlängerung der Straßenbahnlinie 17 entlang bzw. westlich der Max-Pruss-Straße und in die Oeserstraße mündend in Richtung Griesheim/Nied möglich ist. Unter anderem sollte eine Haltestelle an der geplanten Endhaltestelle der U-Bahn-Linie 5 aus Richtung Europaviertel "Am Römerhof" mit Umstieg entstehen. Alternativ wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die geplante U-Bahn-Linie 5 mit Halte- und Umsteigepunkt zur Straßenbahnl inie 17 an der Ecke Am Römerhof/Max-Pruss-Straße in Richtung Nied weitergeführt werden kann. Begründung: Im Zuge der Planung der Bebauung entlang der Straße Am Römerhof soll auch die U-Bahn-Linie 5 verlängert werden. Im Koalitionsvertrag (S. 78, Zeile 1917 zur Begründung der Römerkoalition, 2021-2026, GRÜNE, SPD, FDP und Volt) ist ein Prüfauftrag zugunsten der Verlängerung der U-Bahn-Linie 5 bis Höchst/Nied enthalten. In Frankfurt wird an diversen Stellen diskutiert, endende Linien so zu verlängern, dass Umstiege möglich werden, auch um die Knotenpunkte in der Innenstadt zu entlasten. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund, dass durch neue Baugebiete Stadtteile zusammenwachsen (der Römerhof verkleinert die "Lücke" zwischen Bockenheim und Nied/Griesheim), zu begrüßen. In der hier zu behandelnden Verkehrssituation könnte die Verkehrsführung in diesem frühen Stadium bereits so geplant werden, dass auf Höhe des neuen Stadtteils "Am Römerhof" der Umstieg ermöglicht wird. Dies würde die Nutzung des ÖPNV für die weniger zentral gelegenen Stadtteile Griesheim, Nied und die Bereiche "Am Römerhof/Rebstock" in Bockenheim attraktiver machen. Hierbei sollten beide Optionen geprüft werden, die Verlängerung der Linie 17 bis nach Nied/Höchst oder alternativ der Übergang zur U-Bahn-Linie 5 und deren Verlängerung wie im Koalitionsvertrag formuliert. Die nicht in Richtung Oeserstraße zu verlängernde Linie könnte dann Am Römerhof/Ecke Max-Pruss-Straße enden. Quelle: GoogleMaps Max-Pruss-Straße von derzeitiger Endhaltestelle der Linie 17 Richtung Römerhof (vss. Ende der geplanten verlängerung der U-Bahn-Linie 5) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2065 Antrag vom 09.05.2024, OF 925/2 Auskunftsersuchen vom 20.01.2025, V 1106 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 2065) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradstraße Bleidenstraße - Liebfrauenberg - Töngesgasse asphaltieren mit entsprechenden Markierungen versehen

26.04.2022 · Aktualisiert: 15.08.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 2016 entstanden aus Vorlage: OF 418/1 vom 05.04.2022 Betreff: Fahrradstraße Bleidenstraße - Liebfrauenberg - Töngesgasse asphaltieren mit entsprechenden Markierungen versehen Der Magistrat wird gebeten, in der "Fahrradstraße" Bleidenstraße/Liebfrauenberg/Töngesgasse den mit Kopfsteinpflaster versehenen Fahrbahnbelag im Bereich des Liebfrauenbergs asphaltieren zu lassen und für den Radverkehr Piktogramme anbringen zu lassen. Außerdem sollte auf der asphaltierten Fläche eine für den Fußverkehr ausreichend breite Querungshilfe (Zebrastreifen) in beide Richtungen angebracht werden. Begründung: Regelmäßig kommt es in diesem Abschnitt, der zur Umfahrung der Zeil gedacht ist, zu gefährlichen Begegnungen zwischen Rad- und Autoverkehr. Auch deshalb, weil die Straße für den Autoverkehr kaum als Fahrradstraße erkennbar ist. Auf dem Kopfsteinpflaster können Markierungen nicht dauerhaft angebracht werden und es stellt ein zusätzliches Gefahrenpotenzial dar. Die derzeit auf dem Kopfsteinpflaster eingebrachte Markierung ist das Überbleibsel einer Signalanlage, die im letzten Jahrhundert für wenige Jahre errichtet und dann wieder abgebaut wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1820 Beratung im Ortsbeirat: 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stadttaubenschutzkonzept erstellen und umsetzen

26.04.2022 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 2021 entstanden aus Vorlage: OF 425/1 vom 05.04.2022 Betreff: Stadttaubenschutzkonzept erstellen und umsetzen Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit dem Stadttaubenprojekt ein Konzept für den Umgang mit Stadttauben erstellen und umsetzen zu lassen. Darin sollen Zuständigkeiten und Vorgehensweisen geregelt werden, damit ein ganzheitliches Management der Taubenpopulation möglich ist. Hierbei soll auch geregelt werden, wie und wo Taubenhäuser im Stadtgebiet aufgestellt werden, damit diese einen sinnvollen Beitrag zur tierwohlgerechten Reduktion der Population leisten. Begründung: Die Zuständigkeiten für die Stadttauben sind bei der Stadt Frankfurt über mehrere Dezernate und Ämter verteilt. Dies führt dazu, dass teilweise gegensätzliche Maßnahmen ergriffen werden. Beispielsweise werden häufig Tauben völlig sinnlos von ihren angestammten Plätzen vertrieben, beispielsweise an der Hauptwache, in Parkhäusern, an Tunneln und Brücken. Dies führt dann dazu, dass diese Tauben dann "obdachlos" auf der Zeil, im Bahnhofsviertel oder im Gallus "herumlungern". Insofern erzeugen viele Vertreibungsmaßnahmen genau das Gegenteil, nämlich dass die Tauben noch präsenter im Stadtbild in Erscheinung treten. So hatten Vergrämungsmaßnahmen rund um die Galluswarte den Effekt, dass nun verstärkt Nachbarn von nestsuchenden Tauben heimgesucht werden. Solche unsinnigen Vergrämungsmaßnahmen müssen untersagt bleiben, zumal es sinnvollere und nachhaltigere Lösungen gibt. Es besteht schon rein theoretisch die Möglichkeit, dass ein Amt die Zuständigkeit an ein anderes Amt abschiebt. Herbei muss es eine klare Strategie geben, wie man die Fürsorgepflicht gegenüber den Stadttauben dezernatsübergreifend und ämterübergreifend umsetzen will. Die Stadt Berlin hat sich vorbildlich der Fürsorgepflicht für die Stadttauben angenommen. Frankfurt soll diesem Vorbild folgen: (siehe https://www.berlin.de/lb/tierschutz/presse/pressemitteilungen/2021/pressemitteil ung.1155217.php) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1629 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2644

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Trinkbrunnen im Ortsbezirk 11

25.04.2022 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2022, OM 1970 entstanden aus Vorlage: OF 277/11 vom 28.03.2022 Betreff: Trinkbrunnen im Ortsbezirk 11 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, an welchen Standorten im Ortsbezirk 11 Trinkbrunnen inf rage kommen. Der Ortsbeirat kann sich Standorte beispielsweise auf dem Atzelbergplatz, vor dem KIZ 27 (Alt-Fechenheim 112), alternativ auf dem Linnéplatz und auf dem Cäcilie-Breckheimer-Platz vorstellen. Begründung: Im aktuellen Koalitionsvertrag 2021 bis 2026, "Ein neues Frankfurt gestalten", ist festgehalten: "In den immer heißer werdenden Sommern müssen Menschen sich im öffentlichen Raum kostenlos mit Trinkwasser versorgen können. Wir werden dafür, in Umsetzung der Beschlüsse der Klimaallianz, Trinkbrunnen in Parks und Grünanlagen, aber auch in Einkaufsstraßen und an Knotenpunkten des öffentlichen Nahverkehrs aufstellen." Neben dem von der Mainova AG bereits betriebenen, beliebten und sinnvollen Trinkbrunnen an der Zeil/Ecke Liebfrauenstraße und in Bockenheim wurden am Weltwassertag (23.03.2022) von dem Unternehmen nun zwei weitere im Bahnhofsviertel in Betrieb genommen. Geplant ist, noch insgesamt sieben weitere Brunnen in Frankfurt aufzustellen. Daher wäre es wünschenswert, wenn die Planungen auch die äußeren Stadtteile berücksichtigen könnten, insbesondere die Stadtteile mit einkommensschwächerer Einwohnerstruktur. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1614 Aktenzeichen: 79 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Linksabbiegespur auf der Eschersheimer Landstraße Höhe Querstraße einrichten

21.04.2022 · Aktualisiert: 20.06.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2022, OF 271/3 Betreff: Linksabbiegespur auf der Eschersheimer Landstraße Höhe Querstraße einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie auf der Eschersheimer Landstraße stadteinwärts auf Höhe der Querstraße eine Linksabbiegespur eingerichtet werden kann. Begründung: Das Parkhaus in der Querstraße stellt nach dem Wegfall zahlreicher Parkplatzflächen entlang des Oeder Wegs die einzige Möglichkeit dar, mit dem Auto in die Nähe des Oeder Wegs zu gelangen. Zwar wurde die Einbahnstraßenregelung in der Querstraße zugunsten einer besseren Erreichbarkeit des Parkhauses von der Eschersheimer Landstraße aufgehoben, doch wer von Norden oder außerhalb kommt, muss nun, nach Errichtung der Diagonalsperre im Norden des Oeder Wegs, große Umwege in Kauf nehmen, um das Parkhaus überhaupt erreichen zu können. Wer von außerhalb kommt, muss entweder die Friedberger oder die Eckenheimer Landstraße bis zum Ende und dann über den Anlagenring fahren oder die gesamte Eschersheimer Landstraße bis zum Eschenheimer Turm nutzen, um über Bleichstraße und Petersstraße großzügig zu wenden. Auch ein Einbiegen in eine nördlich der Querstraße parallel verlaufende Straße - etwa die Holzhausenstraße - ist von Norden kommend nicht möglich, da Linksabbiegen nirgends vorgesehen ist. Diese Situation hat für den Oeder Weg entweder zur Folge, dass den Geschäften auf dem Oeder Weg Kunden verloren gehen, die auf eine Anfahrt mit dem Auto angewiesen sind, oder dass dieser Verkehr das Verkehrsaufkommen im Anlagenring sowie in der Eckenheimer Landstraße und den Straßen zwischen Oeder Weg und Eckenheimer Landstraße erhöht. Eine Linksabbiegespur auf der Eschersheimer Landstraße würde Autofahrenden einen schnellen Zugang zu den Geschäften im Oeder Weg gewähren und Ausweichverkehr sowie unnötigen Schadstoffausstoß durch großräumige Umfahrungen vermeiden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 3 am 05.05.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 271/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 271/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme)

Partei: FDP

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wie soll das Kleingartenwesen im Frankfurter Westen entwickelt werden?

15.03.2022 · Aktualisiert: 26.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1811 entstanden aus Vorlage: OF 407/6 vom 20.02.2022 Betreff: Wie soll das Kleingartenwesen im Frankfurter Westen entwickelt werden? Vorgang: OM 7283/21 OBR 6; ST 1098/21 Der Magistrat wird gebeten, das in der Erarbeitung befindliche Kleingartenentwicklungskonzept (KEK) fertigzustellen und dem Ortsbeirat 6 vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird der Magistrat gebeten, nachfolgende Fragen zu beantworten: 1. Wie geht es weiter mit der Ausweisung von Kleingartenentwicklungsflächen zwischen Unterliederbach und Zeilsheim, z. B. angrenzend an die bestehende Anlage des KGV Idylle Zeilsheim e. V.? 2. Welche zusätzlichen Kleingartenentwicklungsflächen sind im Frankfurter Westen vorgesehen, um der großen Nachfrage nach Schrebergärten zu begegnen? 3. Welche Kriterien für potenzielle Kleingartenanlagen wurden festgelegt? Begründung: Kleingartenanlagen bieten insbesondere jenen Menschen einen Platz zur Naherholung und zum Anbau von Obst und Gemüse zur Selbstversorgung, die nicht über einen eigenen Garten an ihrer Wohnung verfügen. Sie bieten Abwechslung zum Alltag, schaffen Raum für Bewegung und bieten Familien die Möglichkeit, Kinder im Umgang mit der Natur zu schulen. Die Nachfrage nach Kleingärten, Freizeitgärten und Gemeinschaftsgärten ist hoch, übersteigt das Angebot an freien Gärten erheblich und ist durch die Covid-19-Pandemie noch gestiegen. In seiner Stellungnahme vom 17.05.2021, ST 1098, hat der Magistrat selbst im Frankfurter Westen insbesondere die Stadtteile Unterliederbach, Zeilsheim und Sindlingen als unterversorgt bewertet. Aufgrund der Sozialstruktur und der zukünftig absehbaren Wohnungsbauentwicklung sei mit einem steigenden Bedarf an Kleingärten zu rechnen. Die zusätzliche Ausweisung von Kleingartenentwicklungsflächen sei wünschenswert. Als geeignete Standorte wurden beispielhaft Flächen zwischen Unterliederbach und Zeilsheim (angrenzend an die bestehende Anlage des KGV Idylle Zeilsheim e. V.) genannt. Leider wurde hier aber keine Perspektive aufgezeigt, wie es nun mit der Ausweisung neuer Flächen vorangeht. Die vom R. V. Kleingärtner Frankfurt/Rhein-Main e. V. vorgeschlagene Fläche zur Ausweisung neuer Kleingärten wurde nun abgelehnt, da die Fläche in der Zone I des Landschaftsschutzgebietes liege. Der Presse war zu entnehmen: "Gemeinsam mit dem Regionalverband sei jedoch vereinbart worden, dass die verwilderte Fläche in eine Streuobstwiese umgewandelt werden darf. Das wollen die Kleingärtnerinnen und Gärtner bis Herbst umsetzen; gerodet haben sie bereits." (FNP, 01.02.2022). Bei der Umsetzung sollte der Verein entsprechend unterstützt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7283 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1098 Stellungnahme des Magistrats vom 20.06.2022, ST 1467 Aktenzeichen: 67 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Frankfurter Westen: Nachhaltiges Regenwassermanagement

15.03.2022 · Aktualisiert: 16.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1814 entstanden aus Vorlage: OF 410/6 vom 19.02.2022 Betreff: Frankfurter Westen: Nachhaltiges Regenwassermanagement In Zeiten von Wasserknappheit und längeren Hitzeperioden ist ein nachhaltiges Regenwassermanagement im Frankfurter Westen dringend notwendig. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um Verdunstungsbecken für Regenwasser anlegen zu lassen. Folgende Standorte werden vorgeschlagen, da sie sich in Siedlungsnähe befinden und nicht unmittelbar an ein Gewässer angrenzen: - Emil-Siering-Park; - Grünanlage Otto-Ernst-Weg; - Rudolf-Schäfer-Anlage; - Grünanlage Luthmerstraße; - Grünanlage Marderweg; - Grünanlage Deidesheimer Straße; - Grünanlage Frankenthaler Weg/Neu-Zeilsheim; - Grünanlage Bechtenwaldstraße. Begründung: Durch Verdunstungsbecken für Regenwasser wird Wasser im natürlichen Kreislauf belassen, der Boden wird mit Wasser versorgt, es entsteht eine kühlende Wirkung durch die Verdunstungskälte, die Luftfeuchtigkeit wird erhöht, Staub wird gebunden, es kommt zu einer Grundwasserneubildung, innerstädtische Feuchtbiotope werden geschaffen, es entstehen finanzielle Vorteile durch die Entlastung des Kanals und der Kläranlage, die Hochwasserabflussmengen und Hochwasserschäden werden verringert, erforderliche Schutzbauten vor Hochwasser sind weniger notwendig, natürliche und gleichmäßigere Pegelstände der Bäche im Frankfurter Westen könnten gewährleistet werden und eine Vermeidung der Nutzung von Trinkwasser für die Bewässerungen von Parks und Bäumen würde die Trinkwasserversorgungsthematik entschärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1528 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim/Unterliederbach: Schaffung von Retentionsflächen oberhalb der A 66

15.03.2022 · Aktualisiert: 28.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1793 entstanden aus Vorlage: OF 382/6 vom 27.02.2022 Betreff: Zeilsheim/Unterliederbach: Schaffung von Retentionsflächen oberhalb der A 66 Der Magistrat wird aufgefordert, den Ausbau und die Schaffung naturnaher Retentionsflächen nördlich der Autobahn A 66 für die Fließgewässer Liederbach, Lachgraben und Welschgraben voranzutreiben, etwa durch eine Umwandlung von Ackerland zu Weideland. Begründung: In den vergangenen Jahren ist es nach Starkregen häufiger zu Überschwemmungen, etwa in Unterliederbach und Höchst gekommen. Straßen haben sich in Bäche verwandelt, Keller und Garagen wurden überflutet. Solche Ereignisse werden bedingt durch die Klimaerwärmung voraussichtlich zunehmen. Um der Überschwemmungsgefahr entgegenzuwirken, müssen die Bäche wieder mehr Platz bekommen sowie sogenannte Retentionsflächen entstehen und weiter ausgebaut werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2022, ST 1480 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 186 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1536 Auskunftsersuchen vom 28.05.2024, V 955 Aktenzeichen: 61-12

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kameraüberwachungsanlage Konstablerwache im Bereich An der Staufenmauer, Fahrgasse, Berliner Straße, Im Trierischen Hof und Allerheiligenviertel

15.03.2022 · Aktualisiert: 01.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1833 entstanden aus Vorlage: OF 361/1 vom 22.02.2022 Betreff: Kameraüberwachungsanlage Konstablerwache im Bereich An der Staufenmauer, Fahrgasse, Berliner Straße, Im Trierischen Hof und Allerheiligenviertel Der Magistrat wird gebeten , für einen ersatzlosen Abbau der Kameraüberwachungsanlage Konstablerwache Sorge zu tragen, da die Überwachung für Unsicherheit bei Anwohnenden sorgt und ein massiver Verdrängungseffekt eingesetzt hat, aber ein Rückgang der Kriminalität nicht zu verzeichnen ist. Begründung: Mit der Einrichtung der Kameraüberwachungsanlage ist die damals als gut zu bezeichnende Wohnlage im Allerheiligenviertel durch eindringende Dealer und die sie begleitenden Umstände komplett zerstört worden. Drogengeschäfte und das Bunkern wurden und werden in Hinter- und Innenhöfen, auf Spielplätzen, in Haustüren, in Gärten, unter Balkonen, aber auch in okkupierten Geschäften abgewickelt. Immer mehr Geschäftsleute beklagen den daraus resultierenden Kontrollverlust über das Geschehen in ihren Läden. Auto- und Briefkastenaufbrüche gehören in diesen Bereichen mittlerweile zur Tagesordnung. Mit der provokanten Erneuerung und Erweiterung der Kameraüberwachungsanlage begannen die Dealer, ihren Bewegungsradius zu erweitern und in weiteren Wohnquartieren zu verfestigen. Zu nennen sind hier die 50er-Jahre-Siedlungen in der Altstadt, das Gerichtsviertel sowie die Quartiere an der Bleichstraße und die angrenzenden Wallanlagen. Anwohnerinnen und Anwohner rufen - aus Sorge, dass ihr Name nicht geschützt wird - nur ungern die Polizei an, um Mitteilungen zu machen. Einige berichten auch, dass sie am Telefon abgewiesen wurden. Daher ist es wichtig, dass die Polizei durch frei werdendes Personal vor Ort Präsenz zeigt und Bürgernähe demonstriert. Zudem ist der Bereich der Konstablerwache sozial gut kontrolliert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2022, ST 1477 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 491 Antrag vom 28.02.2023, OF 766/1 Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3757 Aktenzeichen: 32-4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Konsequente, moderne bauliche Maßnahmen gegen Falschparker

28.02.2022 · Aktualisiert: 01.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2022, OF 372/1 Betreff: Konsequente, moderne bauliche Maßnahmen gegen Falschparker Falsch abgestellte PKW stellen seit Jahren ein großes Ärgernis in Frankfurt dar, nicht nur im Ortsbezirk I. Der hohe "Parkdruck" in Wohngebieten und die Bequemlichkeit der PKW-Halter*innen sorgen dafür, dass regelmäßig Geh- und Radwege, aber auch Grünflächen, der Fahrraum von Schienenfahrzeugen, Feuerwehreinfahrten und öffentliche Plätze ordnungswidrig zugeparkt werden. Andere Verkehrsteilnehmer*innen werden dadurch behindert und/oder gefährdet und öffentlicher Raum verkommt zur Abstellfläche für privat genutzte Fahrzeuge. Der Ortsbeirat sieht dringenden Handlungsbedarf, um den öffentlichen Raum (wieder) der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und Verkehrsflächen für den Umweltverbund (Bus, Bahn, Rad- und Fußverkehr) freizuhalten. Diese Flächen müssen konsequent gegen Falschparker geschützt werden. Eine Möglichkeit dafür ist die Installation versenkbarer Poller, die bestimmte Flächen gegen das Befahren schützen, gleichzeitig aber Rettungsdienste, Linienbusse etc. passieren lassen. Bis bisherigen Bemühungen des Ortsbeirates, die Probleme punktuell anzugehen, können als gescheitert angesehen werden. Daher ist es Zeit für eine umfassende Lösung des Problems. Dies vorangestellt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die unten aufgeführten neuralgischen Stellen mit versenkbaren Pollern auszustatten, um Flächen im Ortsbezirk gegen das ordnungswidrige Beparken zu sichern. 2. Linienbusse und Rettungsfahrzeuge flächendeckend mit entsprechenden Transpondern auszustatten, so dass diese in die gesperrten Bereiche einfahren können. 3. Die Abstände zwischen einzelnen Pollern sollen so gewählt werden, dass Fahrräder (auch Lastenräder) weiterhin passieren können. 4. Die Poller sollen im Rahmen einer stadtweiten Digitalisierungsstrategie vernetzt werden und mit Blockchain-Technologie ausgestattet werden. Die Liste der Orte, an denen die Poller eingerichtet werden sollen: Kleyerstraße (westlich der Kreuzung Sondershausenstraße), Mainzer Landstraße (Höhe Hausnummer 513), Mönchhofstraße (Ecke Mainzer Landstraße), Schmidtstraße (Ecke Denisweg), Europa-Allee (vor der Hausnummer 165), Emser Brücke (Ecke Varrentrappstraße) Platz der Einheit (Ecke Brüsseler Straße), Platz der Republik (diagonal von Nord-West nach Süd-Ost), Francois-Mitterand-Platz (Zufahrt aus Richtung Mainzer Landstraße), Weserstraße (nördliches Ende), Marienstraße (nördliches Ende), Taunusanlage (nördliches Ende), Goethestraße (westliches Ende), Börsenstraße (Zufahrt aus Richtung Hochstraße), Taubenstraße (nördliches Ende), Große Eschenheimer Straße (nördliches Ende), Brönnerstraße (nördliches Ende), Alte Gasse (nördliches Ende), Elefantengasse (nördliches Ende), Konrad-Adenauer-Straße (an der Kreuzung Bleichstraße / Seilerstraße), Klapperfeldstraße (nördliches Ende), Zeil (vor der Hausnummer 10), Allerheiligenstraße (vor der Hausnummer 3), Rechneigrabenstraße (östliches Ende), Fischerfeldstraße (östliches Ende), Schöne Aussicht (östliches Ende), Alte Brücke, Untermainbrücke, Friedensbrücke (jeweils Höhe Mitte), Gutleutstraße (vor der Hausnummer 371a). Zur Verdeutlichung dient diese Karte: Quelle: geoportal frankfurt.de Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 372/1 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und Die PARTEI (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: Die_PARTEI

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schulweg Liebfrauenschule, Geschwindigkeitsbeschränkung Bleichstraße: Die meist ignorierte Tempo30-Zone Frankfurts

08.02.2022 · Aktualisiert: 26.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1588 entstanden aus Vorlage: OF 317/1 vom 22.01.2022 Betreff: Schulweg Liebfrauenschule, Geschwindigkeitsbeschränkung Bleichstraße: Die meist ignorierte Tempo-30-Zone Frankfurts Der Magistrat wird gebeten, die Markierung für die Tempo-30- Zone auf die Bleichstraße so aufzubringen, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung deutlich sichtbar wird. Begründung: In der Bleichstraße herrscht per Auskunft des Magistrats (ST 737) eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 Stundenkilometern, "darüber hinaus ist die Geschwindigkeit im Bereich der Schule von Montag bis Freitag zwischen 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr auf 30 km/h begrenzt". Jeden Morgen überqueren viele Schülerinnen und Schüler aus dem Nordend die Bedarfsampel in der Bleichstraße, die zur Liebfrauenschule führt. Jeden Morgen wird nicht nur die dort vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 Stundenkilometern von allen Kraftfahrzeugnutzerinnen und -nutzer komplett ignoriert, sondern häufig auch die Rotphase der Ampel. Die gesamte Verkehrssituation widerspricht dem Prinzip "kurze Beine, kurze Wege", in dem nicht nur kurze Wege zu Grundschulen vorgesehen sind, sondern auch die Möglichkeit für sechs- bis zehnjährige Kinder, diese gefahrlos selbstständig zu bewältigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1358 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Mobile „Grüne Zimmer“ für die heiße Ostzeil

08.02.2022 · Aktualisiert: 22.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1581 entstanden aus Vorlage: OF 308/1 vom 18.01.2022 Betreff: Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Mobile "Grüne Zimmer" für die heiße Ostzeil Der Magistrat wir gebeten, in der durch Baum-Armut geprägten Ostzeil im Bereich des Oberlandesgerichts, Zeil 42, mindestens ein sogenanntes "Grünes Zimmer" aufstellen zu lassen, um dort der von baulicher Fehlplanung geförderten sommerlichen Erwärmung entgegenzuwirken. Begründung: Mehrfach war Frankfurt bereits die "heißeste Stadt" Deutschlands. Der Gehweg vor dem Oberlandesgericht gehört im Sommer zu den besonders "heißen Orten" Frankfurts, nicht etwa, weil sich dort besonders viele "schwere Jungs und Mädels" aufhalten, sondern weil sich der Bereich besonders stark aufheizt. Beschäftigte sowie Besucherinnen und Besucher des Gerichts möchten sich im Sommer gerne vor dem Gericht aufhalten. Viele gehen in die teilweise verschattete Klapperfeldstraße, anstatt sich auf dem breiten Gehweg vor dem Gericht aufzuhalten. In der Ostzeil sterben zudem regelmäßig Bäume ab und können nur bedingt nachgepflanzt werden. Daher ist es angebracht, "Grüne Zimmer" dort aufzustellen. Der Bereich vor der abweisenden Front des Oberlandesgerichts bietet sich dafür an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1211 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2022, ST 2637

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Pocket Park Heiligkreuzgasse/Seilerstraße/Zeil

08.02.2022 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1582 entstanden aus Vorlage: OF 309/1 vom 18.01.2022 Betreff: Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Pocket Park Heiligkreuzgasse/Seilerstraße/Zeil Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Heiligkreuzgasse/Seilerstraße/Zeil in dem unbebauten Bereich beginnend ab Liegenschaft Zeil 7 bis Seilerstraße 1 einen sogenannten Pocket Park einrichten zu lassen und dort eine möglichst große Fläche entsiegeln zu lassen. Begründung: Die östliche Zeil leidet unter Baum- und Grünflächenmangel, die Wallanlagen sind durch die stark und zu schnell befahrene Seilerstraße abgeschnitten. Im beschriebenen Bereich könnte ein wohnortnaher kleiner Grünbereich entstehen, der nicht nur der Kundschaft der Zeil zugutekommt, sondern vor allem den Anwohnenden der Heiligkreuzgasse mit ihren oft sehr kleinen Wohnungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1389 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bezahlbaren Wohnraum in der Stiftstraße 32 realisieren - Aussagen einhalten

08.02.2022 · Aktualisiert: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1586 entstanden aus Vorlage: OF 314/1 vom 23.01.2022 Betreff: Bezahlbaren Wohnraum in der Stiftstraße 32 realisieren - Aussagen einhalten Vorgang: M 189/21 Der Magistrat wird gebeten, sich an seine eigenen Zusagen im Magistratsvortrag M 189 vom 17.12.2021 zu halten und die Vereinbarung mit der Lyson Group nicht aufzukündigen. Begründung: In der M 189 wird der Lyson Group ein Erbbaurecht zugesichert. Dazu soll in der Stiftstraße das vorhandene Gebäude abgerissen und ein neues Wohn- und Geschäftshaus errichtet werden. Vereinbart ist, dass mindestens 30 Prozent der Wohnungen im geförderten Wohnungsbau entstehen. Auch die anderen Wohnungen sollen zu bezahlbaren Preisen vermietet und nicht als teure Eigentumswohnung veräußert werden. Weiter sind Räume für Kultur und Handel vorgesehen. An der Realisierung arbeitet der Projektentwickler nach eigenen Angaben seit zwei Jahren. Bezahlbarer Wohnraum wird in Frankfurt dringend benötigt. Dieser kann durch die städtische Wohnungsbaugesellschaft realisiert werden, aber es braucht auch private Investoren, die bereit sind, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Hier ist dies der Fall. Damit das Projekt zeitnah umgesetzt werden kann, darf der getroffene Beschluss jedoch nicht rückgängig gemacht werden. Eine Revidierung der bereits getroffenen Zusage würde die Zuverlässigkeit jeglicher Aussagen des Magistrats infrage stellen und damit zukünftige Investoren abschrecken. Der Ortsbeirat fordert daher den Magistrat auf, sich an seine Zusagen zu halten, damit die neuen Wohnungen zügig realisiert werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.12.2021, M 189 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2381 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 64 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schulweg Liebfrauenschule, Geschwindigkeitsbeschränkung Bleichstraße: Die meist ignorierte Tempo30-Zone Frankfurts

21.01.2022 · Aktualisiert: 28.06.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1476 entstanden aus Vorlage: OF 184/3 vom 22.12.2021 Betreff: Schulweg Liebfrauenschule, Geschwindigkeitsbeschränkung Bleichstraße: Die meist ignorierte Tempo-30-Zone Frankfurts Vorgang: OM 5202/19 OBR 3; OM 6988/20 OBR 3; ST 737/21 Der Magistrat wird erneut gebeten, die Markierung für die Tempo-30-Zone auf der Bleichstraße so aufzubringen, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung deutlich sichtbar wird. Begründung: In der Bleichstraße herrscht per Auskunft des Magistrats (Stellungnahme ST 737) eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 Stundenkilometern, "darüber hinaus ist die Geschwindigkeit im Bereich der Schule von Montag bis Freitag zwischen 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr auf 30 km/h begrenzt". Jeden Morgen überqueren viele Schülerinnen und Schüler aus dem Nordend die Bedarfsampel in der Bleichstraße, die zur Liebfrauenschule führt. Jeden Morgen wird nicht nur die dort vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 Stundenkilometern von allen Kraftfahrzeugen komplett ignoriert, sondern häufig auch die Rotphase der Ampel. Die gesamte Verkehrssituation widerspricht dem Prinzip "kurze Beine, kurze Wege", in dem nicht nur kurze Wege zu Grundschulen vorgesehen sind, sondern auch die Möglichkeit für sechs- bis zehnjährige Kinder, diese gefahrlos selbstständig zu bewältigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.09.2019, OM 5202 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6988 Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 737 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1121 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Abrissarbeiten (als erste Option?) beim nachhaltigen Musterquartier „Lurgi-Areal“ - Wer hat dies zu verantworten?

20.01.2022 · Aktualisiert: 08.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2022, OF 106/8 Betreff: Abrissarbeiten (als erste Option?) beim nachhaltigen Musterquartier "Lurgi-Areal" - Wer hat dies zu verantworten? Vorgang: V 172/21 OBR 8 Ohne bisher eine Antwort auf die Anfrage der Ortsbeirates 8 vom 16.09. 2021 erhalten zu haben (u.a. Prüfungsoption der Weiternutzung bestehender Gebäude des Baujahres 1989), werden Tatsachen geschaffen und die Gebäude auf dem Lurgi-Areal abgerissen. Dabei ist dem Ortsbeirat noch nicht einmal bekannt, was dort genau alles errichtet werden soll. Und der Ideenwettbewerb der Stadt zur Neubebauung - unter Beteiligung des Ortsbeirates - hat noch nicht einmal getagt. Vor diesem Hintergrund wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist es richtig, dass das im Koalitionsvertrag (ab Zeile 873) genannte nachhaltige Musterquartier so verstanden werden könnte, dass die vorhandene Bausubstanz weiter verwendet werden könnte? Ist dies überhaupt geprüft worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 2. Warum wurde nicht der Beginn des Ideenwettbewerbes abgewartet? 3. Wessen Idee war es, dort komplett die Abrissbirne zu schwingen - das städtische Stadtplanungsamt oder einer der beiden Projektentwickler ? > (die städtische ABG ist mit an Bord) Begründung: Anscheinend ist es bei Projektentwicklern und der Stadt weiterhin so "drin", dass erstmal alles plattgemacht wird. Und dann kann man ja "ökologisch, sozial und nachhaltig" neu planen und bauen. Das macht ja dann auch weniger Umstände....für die Planenden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.09.2021, V 172 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 8 am 20.01.2022, TO I, TOP 46 Beschluss: Auskunftsersuchen V 291 2022 Die Vorlage OF 106/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Saalbauten im Frankfurter Westen: Neue Namen für die Veranstaltungsräume prüfen

11.01.2022 · Aktualisiert: 21.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1310 entstanden aus Vorlage: OF 268/6 vom 14.12.2021 Betreff: Saalbauten im Frankfurter Westen: Neue Namen für die Veranstaltungsräume prüfen Vorgang: OM 1309/22 OBR 6 Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der Saalbau Betriebsgesellschaft mbH (ABG Frankfurt Holding) die vorgenommenen Umbenennungen der Veranstaltungsräume der Bürgerhäuser auf ihren Bezug zu den jeweiligen Stadtteilen hin zu überprüfen und dabei folgende Fragen zu beantworten: 1. Was sind die Hintergründe für die Umbenennung der Veranstaltungsräume? 2. Wie bzw. nach welchen Kriterien wurden die neuen Namen festgelegt? 3. Inwieweit wurde bei der Namensfindung darauf geachtet, dass ein sinnvoller Bezug zu den jeweiligen Stadtteilen vorhanden ist? 4. Wer war an der Namensfindung beteiligt bzw. wurden Menschen aus den Stadtteilen bei der Namensfindung involviert? 5. Wie kam es bspw. zu der Benennung des "Chimborazo-Saals" und "August Euler-Raums" im Saalbau Griesheim, des "Ludwig Hofmann-Raums" im Saalbau Volkshaus Sossenheim und des "Raum Lindenbergs" in der Saalbau Stadthalle Zeilsheim? Der Magistrat wird zudem gebeten, auf die Saalbau Betriebsgesellschaft mbH dahin gehend einzuwirken, dass Benennungen, die offensichtlich keinerlei Bezug zu dem jeweiligen Stadtteil haben, in Abstimmung mit ortsansässigen Vereinen und Institutionen und dem Ortsbeirat neu vorgenommen werden. Begründung: Die Saalbau Betriebsgesellschaft mbH ist derzeit dabei, die Veranstaltungsräume der Saalbau umzubenennen. Eine Abstimmung mit dem Ortsbeirat ist dabei ebenso wenig erfolgt, wie eine Abstimmung mit (ehrenamtlich engagierten) Menschen in den jeweiligen Stadtteilen. Dies sorgte, insbesondere bei den Vereinen als regelmäßige Nutzer, für große Irritationen. Die neuen Namen - teils nach Menschen, teils nach Orten oder Landschaften - sind teilweise nicht nachvollziehbar und lassen viele Fragezeichen offen. So wurde bspw. in der Saalbau Volkshaus Sossenheim der "Ludwig Hofmann-Raum" nach einem Kirchenarchitekten benannt, der mit dem Stadtteil sonst keinerlei Berührungen hat, und bei der Benennung der Veranstaltungsräume in Griesheim stellte sich heraus, dass wohl das falsche Griesheim ausgewählt wurde, nämlich Griesheim bei Darmstadt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1309 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1194 Antrag vom 18.05.2022, OF 491/6 Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2184 Aktenzeichen: 91 8

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Müllablagerungen am Glascontainer beim Parkhaus Karstadt regelmäßig entfernen

11.01.2022 · Aktualisiert: 16.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1350 entstanden aus Vorlage: OF 253/1 vom 16.12.2021 Betreff: Müllablagerungen am Glascontainer beim Parkhaus Karstadt regelmäßig entfernen Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Müll, der sich regelmäßig an den Glascontainern neben der Parkhause infahrt in der Brönnerstraße ("Karstadt Parkhaus") ansammelt, ebenso regelmäßig entsorgt wird. Die Umgebung des Glascontainers sollte idealerweise in das regelmäßige Reinigungsintervall für die Zeil aufgenommen werden. Für den Fall, dass eine Aufnahme in das regelmäßige Reinigungsintervall für die Zeil nicht möglich ist, soll geprüft und berichtet werden, ob dies möglich wäre, wenn der Glascontainer näher an die Zeil versetzt würde und wo der Glascontainer dann stehen müsste. Begründung: Neben dem Glascontainer an der Parkhauseinfahrt in der Brönnerstraße ("Karstadt Parkhaus") sammelt sich regelmäßig Müll. Dadurch wird die Umgebung der Parkhauseinfahrt deutlich abgewertet. Bei Karstadt sind auch schon mehrfach Beschwerden über das schmuddelige Umfeld eingegangen. Da die Zeil ein Frankfurter Aushängeschild ist, sollten Kunden nicht durch ein abschreckendes Umfeld vergrault, sondern durch ein einladendes Umfeld an die Zeil gebunden werden. Dies umso mehr, als das die Lage der stationären Einzelhändler pandemiebedingt nicht schon schwierig genug ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2022, ST 860 Aktenzeichen: 79 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Ruhender Verkehr in der Straße Kupferhammer

01.01.2022 · Aktualisiert: 08.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2022, OF 93/8 Betreff: Ruhender Verkehr in der Straße Kupferhammer Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wann die in der o.a. Stellungnahme des Straßenverkehrsamtes angekündigten Maßnahmen im Bereich An den Mühlwegen / Kupferhammer umgesetzt werden. Begründung: Wiederholt erinnern Anwohnerinnen/Anwohner den Ortsbeirat an die gewünschten einfachen Änderungen der Markierung/der Beschilderung in der Straße Kupferhammer, die hier nochmals begründet werden: Pkw-Fahrer und Radler aus Richtung Kita Kaleidoskop haben bei Verlassen der Straße An den Mühlwegen schlechte Sicht in die Straße Kupferhammer, weil in der Kurve zumeist geparkt wird. Bei Kastenfahrzeugen ist fast nichts mehr zu sehen. Die Fläche vor dem Stromkasten liegt genau zwischen zwei Einfahrten und wird als Parkplatz genutzt. Linksabbieger aus Richtung Zeilweg haben deshalb oft Schwierigkeiten einzubiegen, wenn aus Richtung Hundertwasser-Kita Fahrzeuge kommen. Die für eine Verbesserung angekündigten relativ einfachen Arbeiten könnten längst gemacht sein. Es ist wünschenswert, dass der Magistrat bei positiven Stellungnahmen zu Anregungen des Ortsbeirates mit der verkehrsrechtlichen Anordnung und baulichen Ausführung von Maßnahmen nicht zuwartet, sondern zügig umsetzt - das erhöht das Vertrauen der Bevölkerung in die Frankfurter Stadtverwaltung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 8 am 20.01.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 288 2022 Die Vorlage OF 93/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Trinkbrunnen im Nordend

02.12.2021 · Aktualisiert: 09.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1289 entstanden aus Vorlage: OF 156/3 vom 17.11.2021 Betreff: Trinkbrunnen im Nordend Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, an welchen Standorten im Ortsbezirk 3 Trinkbrunnen in Frage kommen. Der Ortsbeirat kann sich als Standorte u. a. zum Beispiel am Merianplatz, am Glauburgplatz, im Bethmannpark und im Holzhausenpark vorstellen. Begründung: 2016 wurde der von der Mainova betriebene, beliebte und sinnvolle Trinkbrunnen an der Zeil/Ecke Liebfrauenstraße in Betrieb genommen. Bisher gibt es in ganz Frankfurt nur noch einen weiteren Trinkbrunnen in der Großen Bockenheimer Straße. Im aktuellen Koalitionsvertrag 2021-2026, "Ein neues Frankfurt gestalten", ist festgehalten: "In den immer heißer werdenden Sommern müssen Menschen sich im öffentlichen Raum kostenlos mit Trinkwasser versorgen können. Wir werden dafür, in Umsetzung der Beschlüsse der Klimaallianz, Trinkbrunnen in Parks und Grünanlagen, aber auch in Einkaufsstraßen und an Knotenpunkten des Öffentlichen Nahverkehrs aufstellen." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 655 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 79 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim/Sindlingen: Zebrastreifen am S-Bahnhof Zeilsheim mit Ampel sichern

23.11.2021 · Aktualisiert: 10.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1090 entstanden aus Vorlage: OF 235/6 vom 07.11.2021 Betreff: Zeilsheim/Sindlingen: Zebrastreifen am S-Bahnhof Zeilsheim mit Ampel sichern Um Fußgängerinnen und Fußgängern die Querung der West-Höchster Straße zu erleichtern, wurde am S-Bahnhof Zeilsheim ein Zebrastreifen angebracht, der zu den Gleisen und den Bushaltestellen führt. Dieser wird auch von Nutzerinnen und Nutzern des Feldweges rege genutzt. Wenn die Bushaltestellen unter der Bahnunterführung angefahren werden, wird die Situation häufig unübersichtlich, auch weil bei haltenden Bussen trotzdem oft unzulässigerweise überholt wird. Auch wird beobachtet, dass die Geschwindigkeit der aus Zeilsheim und Sindlingen kommenden Autos häufig überschritten wird. Gerade wegen des hohen Fußgängeraufkommens sollte in diesem Bereich aber angepasst, d. h. langsam, gefahren werden. Unsichere und schwache Verkehrsteilnehmende trauen sich sonst nicht, den Zebrastreifen zu betreten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, eine schnell reagierende Bedarfsfußgängerampel zu installieren. Begründung: Noch mehr als ein bloßer Zebrastreifen ist eine rote Ampel geeignet, Autos vor dem Übergang zum Halten zu bringen und vom Rasen und Falschüberholen abzuschrecken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 730 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bolzplätze im Ortsbezirk sichtbar machen - Internetauftritt der Stadt Frankfurt verbessern

23.11.2021 · Aktualisiert: 01.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1135 entstanden aus Vorlage: OF 242/1 vom 05.11.2021 Betreff: Bolzplätze im Ortsbezirk sichtbar machen - Internetauftritt der Stadt Frankfurt verbessern Der Magistrat wird gebeten, den Internetauftritt der Stadt Frankfurt um Angaben zu Bolzplätzen zu erweitern. Es soll eine Liste aller Bolzplätze nach Stadtteilen veröffentlicht werden und jeder Bolzplatz mittels Link eine eigene Unterseite erhalten. Je Bolzplatz sind die folgende Mindestangaben auf der Seite zu integrieren: - Name des Bolzplatzes - Adresse - Anfahrtsbeschreibung mit ÖPNV - Öffnungszeiten - Angaben zu Altersbeschränkungen - Angaben zum Bodenbelag - Foto Für den Ortsbezirk 1 sollen für den Stadtteil Gallus die Bolzplätze - Europagarten - Frankenallee - Gleisfeldpark - Lotte-Specht-Part - Julius-Munk-Anlage aufgenommen werden. Für das Gutleut soll der Bolzplatz unter der Friedensbrücke aufgenommen werden. Für die Innenstadt sollen die Bolzplätze - Friedberger Anlage Zeil - Friedberger Anlage großer Bolzplatz - Obermainanlage aufgenommen werden. Begründung: Der Internetauftritt der Stadt Frankfurt unter Frankfurt.de weist in Bezug auf Bolzplätze viele Lücken auf. Die Verlinkung unter dem Punkt Outdoor-Sport (https://frankfurt.de/themen/sport/sportorte/outdoor/bolzplaetze) verweist auf Spielplätze. Hier finden sich keinerlei Angaben zu Bolzplätzen (https://frankfurt.de/themen/umwelt-und-gruen/aktivitaeten/spielen). Bolzplätze gehören zu den wenigen öffentlich zugänglichen Spiel- und Sportflächen der Stadt. Sie werden von der Stadt nicht beworben und sind vor allem für neu zugezogene Frankfurterinnen und Frankfurter nicht gut auffindbar. Auch die Nutzungszeiten und Alterseinschränkungen variieren und sollten schon bei der Recherche klar erkennbar sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 200

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Märchensiedlung - Parken im Kreuzungsbereich

23.11.2021 · Aktualisiert: 10.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1091 entstanden aus Vorlage: OF 236/6 vom 31.10.2021 Betreff: Zeilsheim: Märchensiedlung - Parken im Kreuzungsbereich In der Zeilsheimer Märchensiedlung behindern regelwidrig im Kreuzungsbereich geparkte Autos nicht nur andere Autos, sondern auch im besonderen Maße den Fuß- und Radverkehr. Dabei ist eine ausreichende Sicht auf Verkehrsteilnehmende oft nicht gegeben, besonders wenn der Straßenraum wie hier schon vergleichsweise eng ist. So werden die Autos zum Hindernis und zur Gefahr für die Kreuzung querende zu Fuß Gehende und sich der Kreuzung nähernde Radfahrende, da diese unter Umständen nicht rechtzeitig gesehen werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, an folgenden Kreuzungen in der Zeilsheimer Märchensiedlung Sperrflächen/Zick-Zack-Linien oder andere geeignete Maßnahmen anzubringen, die das regelwidrige Parken dort verhindern: - Katzenstirn/Ecke Bielefelder Straße; - Katzenstirn/Ecke Apoldaer Weg; - Coburger Weg/Ecke Kranentrank; - Neu-Zeilsheim/Ecke Bernburger Weg; - Neu-Zeilsheim/Ecke Altenburger Weg; - Neu-Zeilsheim/Ecke Apoldaer Weg. Die Maßnahmen sollten durch zusätzliche Kontrollen durch die Stadtpolizei flankiert werden. Begründung: Die genannten Kreuzungen wurden dem Ortsbeirat als vom häufigen Falschparken betroffen gemeldet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 732 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Prüfung Trinkwasserbrunnen-Standorte im Ortsbezirk 7

02.11.2021 · Aktualisiert: 17.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 985 entstanden aus Vorlage: OF 64/7 vom 18.10.2021 Betreff: Prüfung Trinkwasserbrunnen-Standorte im Ortsbezirk 7 2016 wurde der von der Mainova betriebene, beliebte und sinnvolle Trinkbrunnen an der Ecke Liebfrauenstraße/Zeil in Betrieb genommen. Das Journal Frankfurt berichtete damals, weitere Brunnen seien in Planung (https://www.journal-frankfurt.de/journal_news/Panorama-2/Frisches-Wasser-fuer-F rankfurt-Neuer-Trinkwasserbrunnen-in-der-City-27884.html). Bisher gibt es allerdings in ganz Frankfurt nur noch einen weiteren Trinkbrunnen in der Großen Bockenheimer Straße. Im aktuellen Koalitionsvertrag 2021 - 2026, "Ein neues Frankfurt gestalten", ist festgehalten: "In den immer heißer werdenden Sommern müssen Menschen sich im öffentlichen Raum kostenlos mit Trinkwasser versorgen können. Wir werden dafür, in Umsetzung der Beschlüsse der Klimaallianz, Trinkbrunnen in Parks und Grünanlagen, aber auch in Einkaufsstraßen und an Knotenpunkten des Öffentlichen Nahverkehrs aufstellen." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, an welchen Standorten im Ortsbezirk 7 Trinkwasserspender inf rage kommen, ob diese bereits in Planung sind und wann mit ihrer Aufstellung zu rechnen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 455 Aktenzeichen: 91 50

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo 40 für den Riedberg

29.10.2021 · Aktualisiert: 31.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 970 entstanden aus Vorlage: OF 100/12 vom 18.10.2021 Betreff: Tempo 40 für den Riedberg Vorgang: OM 121/21 OBR 12; ST 1346/21 Der Magistrat wird gebeten, für die folgenden Haupterschließungsstraßen des Riedbergs die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 40 km/h festzulegen, um so für den Ortsbezirk 12 das neue Verkehrskonzept für Frankfurt umzusetzen: Altenhöferallee, Riedbergallee, Graf-von-Stauffenberg-Allee und Carl-Herrmann-Rudloff-Allee. Begründung: Im neuen Frankfurter Koalitionsvertrag findet sich in Zeile 2069 f. die Vereinbarung: "Auf allen Grundnetzstraßen in/an dicht besiedelten Wohngebieten innerhalb der Stadtgrenzen gilt grundsätzlich Tempo 40 [...]". Damit ist ein klarer politischer Wille definiert, den geltenden Rechtsrahmen anders auszulegen als dies bislang der Fall war und wie es in anderen Gemeinden, z. B. Freiburg oder Oberursel, bereits jetzt der Fall ist. Gemäß der Stellungnahme vom 19.07.2021, ST 1346, sind die genannten Straßen als Haupterschließungsstraßen definiert und dürften somit dem Grundnetz zuzurechnen sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 121 Stellungnahme des Magistrats vom 19.07.2021, ST 1346 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 552 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2022, OM 2396 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unterliederbach: Bolzplatz sanieren

26.10.2021 · Aktualisiert: 14.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 882 entstanden aus Vorlage: OF 204/6 vom 04.10.2021 Betreff: Unterliederbach: Bolzplatz sanieren Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung bzw. in Zusammenarbeit mit dem Jugendclub Unterliederbach/Caritasverband Frankfurt e. V. den Bolzplatz im Cheruskerweg (in Höhe Hausnummer 56) zu sanieren, sodass der Platz grundsätzlich bei allen Wetterverhältnissen nutzbar und bespielbar ist. Im Rahmen der Sanierung sollte der Bolzplatz auch mit zwei (!) neuen Toren, den notwenigen Netzen und geeigneten Banden ausgestattet werden. Begründung: Der Bolzplatz im Cheruskerweg in Unterliederbach ist sehr beliebt, aber leider in einem desolaten Zustand. Bei trockenem Wetter ist das Spielfeld noch halbwegs bespielbar, allerdings wird aufgrund des Belags viel Staub aufgewirbelt. Bei Regen ist der Platz leider gänzlich unbespielbar. Die Kinder und Jugendlichen in Unterliederbach wünschen sich einen Ort, an dem sie sich aufhalten und Fußball spielen können. Einmal im Jahr findet auf dem Bolzplatz u. a. eine Bolzplatzliga statt, allerdings spielen die teilnehmenden Mannschaften mittlerweile nur noch ungern auf diesem Platz. Aufgrund der Erfahrungen mit dem Bolzplatz in Zeilsheim weist der Ortsbeirat 6 vorsorglich darauf hin, dass ein Bolzplatz nur mit zwei (!) Toren sinnvoll ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 2 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Parken im Pferdskopfweg

26.10.2021 · Aktualisiert: 12.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 886 entstanden aus Vorlage: OF 209/6 vom 10.10.2021 Betreff: Zeilsheim: Parken im Pferdskopfweg Vorgang: OM 138/21 OBR 6; ST 1566/21 Die Parksituation im Pferdskopfweg ist weiterhin von falsch parkenden Autos geprägt. Dabei werden die Autos auf dem Gehweg abgestellt (siehe Foto) oder beidseitig auf der Fahrbahn, sodass z. B. Rettungsfahrzeuge in ihrer Durchfahrt behindert werden. Die Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1566, verweist auf eine klare Rechtssituation (kein Gehwegparken möglich, nur einseitiges Parken zulässig). Diese sollte vor Ort durch geeignete Maßnahmen kenntlich gemacht werden. Der Magistrat wird daher gebeten, 1. Sperrflächen zu markieren; 2. sollte er den unter Ziffer 1. gemachten Vorschlag nicht für sinnvoll halten, doch einen Ortstermin vor Ort einzuberufen. Begründung: So, wie es jetzt ist, kann die Situation aus Gründen der Gefahrenabwehr nicht bleiben, es müssen Lösungen gefunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 138 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1566 Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 358 Aktenzeichen: 66 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Bessere Bedingungen für Rollstuhltischtennis der DJK - SG Zeilsheim in der Turnhalle der Käthe-Kollwitz-Schule

26.10.2021 · Aktualisiert: 12.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 887 entstanden aus Vorlage: OF 210/6 vom 10.10.2021 Betreff: Zeilsheim: Bessere Bedingungen für Rollstuhltischtennis der DJK - SG Zeilsheim in der Turnhalle der Käthe-Kollwitz-Schule Vorgang: OM 4863/19 OBR 6; ST 198/20 Der Magistrat wird gebeten, den in der Stellungnahme vom 07.02.2020, ST 198, zugesagten gemeinsamen Termin mit Vertretern der Hallennutzer zeitnah durchzuführen und insbesondere zu prüfen, ob weitere Vorkehrungen zum Sonnenschutz für die Rollstuhltischtennisspieler zu treffen sind. Unabhängig davon sollte die notwendige Reparatur der Beleuchtungsanlage, der Fenster und der defekten Rollos unmittelbar und noch vor Beginn der Winterzeit ausgeführt werden. Begründung: Die Rollstuhltischtennisabteilung der DJK - SG Zeilsheim muss Training und Wettkämpfe unter widrigen Bedingungen durchführen. Mangelhafter Sonnenblendschutz und die defekte Wettkampfbeleuchtung erschweren die Ausübung ihres Behindertensports. Die Probleme sollten bei einem gemeinsamen Termin mit der Abteilungsleitung des Vereins besprochen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4863 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 198 Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 341 Aktenzeichen: 40 31

OA (Anregung Ortsbeirat)

Radverkehrskonzept für den Frankfurter Norden

10.09.2021 · Aktualisiert: 03.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 10.09.2021, OA 69 entstanden aus Vorlage: OF 83/12 vom 21.08.2021 Betreff: Radverkehrskonzept für den Frankfurter Norden Vorgang: NR 895/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. ein Radverkehrskonzept für den Frankfurter Norden zu erarbeiten, 2. dieses der Öffentlichkeit und den betroffenen/ zuständigen Ortsbeiräten 10, 12, 13, 14 und 15 (8 und 9) vorzustellen, Wünsche gegebenenfalls einzuarbeiten und 3. als Gesamtkonzept zeitnah umzusetzen. Begründung: Der Radverkehr hat in Frankfurt eine immer größere Bedeutung. Im Innenstadtbereich wurden bereits zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Radfahrinfrastruktur umgesetzt. Aktuell werden zwei Radverkehrskonzepte für den Süden (Sachsenhausen, Niederrad) und Westen (Sossenheim, Nied, Griesheim, Höchst, Unterliederbach, Zeilsheim und Sindlingen) erstellt. Der Frankfurter Norden ist bekanntermaßen durch eine schwierige ÖPNV-Erschließung dringend darauf angewiesen, den Radverkehr auf sicheren Wegen ohne zeitliche Verzögerungen zu verbessern. Gerade auch durch die verstärkte Nutzung von E-Bikes ist eine Fahrt in die Innenstadt oder auch das Umland einhergehend mit einem gesteigerten Umweltbewusstsein sowie gesundheitlicher Aspekte noch attraktiver geworden. Folglich muss die Erarbeitung eines Gesamtkonzepts Radverkehr eine besondere Priorität genießen und sollte unbedingt noch dieses Jahr beginnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 8, 9, 10, 13, 14, 15 Versandpaket: 15.09.2021 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 14 am 25.10.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage OA 69 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage OA 69 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.11.2021, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 69 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 5. Sitzung des OBR 13 am 02.11.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OA 69 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO II, TOP 36 Beschluss: Der Vorlage OA 69 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO II, TOP 6 Beschluss: Der Vorlage OA 69 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 49 Beschluss: Der Vorlage OA 69 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP und fraktionslos (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) 7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.11.2021, TO II, TOP 56 Beschluss: Der Vorlage OA 69 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei Beschlussausfertigung(en): § 871, 7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.11.2021 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Mehr Fahrradbügel für die Alte Gasse

09.09.2021 · Aktualisiert: 09.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.09.2021, OF 171/1 Betreff: Mehr Fahrradbügel für die Alte Gasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen Ortstermin zur Abstimmung von geeigneten Standorten für Fahrradbügel in der Alten Gasse zu organisieren. Zu diesem sollen insbesondere Vertreter des zuständigen Amtes für Straßenbau und Erschließung sowie der Initiative Innovationen in der Alten Gasse eingeladen werden. Begründung: In der Alten Gasse sollten an geeigneten Standorten weitere Fahrradbügel installiert werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 171/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und SPD

Partei: FDP

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 1 hier: Markierter sicherer durchgehender Radstreifen von der Stiftstraße bis zur Vilbeler Straße

07.09.2021 · Aktualisiert: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 669 entstanden aus Vorlage: OF 110/1 vom 23.08.2021 Betreff: Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 1 hier: Markierter sicherer durchgehender Radstreifen von der Stiftstraße bis zur Vilbeler Straße Der Magistrat wird gebeten, die Sicherheit für Radfahrende im Bereich Stiftstraße/Stephanstraße/Schäfergasse/Vilbeler Straße zu erhöhen. Dazu ist auf der gesamten Länge der Radstreifen als Radweg deutlich rot zu markieren und insbesondere im Bereich der Schäfergasse auch baulich gegen Falschparkende zu sichern. Begründung: Der Radverkehr wird in diesem Abschnitt auf vielfältige Weise durch Pkw und Lkw behindert und gefährdet. Auf den Radwegen parken Pkw und halten anliefernde Lkw. Außerdem kommen vor Ampeln Fahrzeuge aufgrund mangelnder Fahrkünste fast immer auf dem Radstreifen in der Stephanstraße und Vilbeler Straße zum Stehen. Die wichtige Verbindung aus der Innenstadt in Richtung Nordend und Bornheim wird dadurch regelmäßig blockiert und das Ausweichen der Radfahrenden auf die Fahrbahn stellt eine erhebliche Gefährdung dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 36 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1673 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Bolzplatz Blauländchenstraße - „Halb ist nichts Ganzes“ oder „Wird der Ortsbeirat an der Nase herumgeführt?“

07.09.2021 · Aktualisiert: 28.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 664 entstanden aus Vorlage: OF 159/6 vom 22.08.2021 Betreff: Zeilsheim: Bolzplatz Blauländchenstraße - "Halb ist nichts Ganzes" oder "Wird der Ortsbeirat an der Nase herumgeführt?" Der Magistrat wird gebeten, auf der verbliebenen Restfläche des für den Bau der Kita Blauländchenstraße benötigten Freizeitgeländes den seit 2018 zugesagten Bolzplatz komplett mit zwei Toren und Ballfangzäunen wieder zu errichten. Alleingänge des Grünflächenamtes bezüglich einer anderen Nutzung dieser Fläche sind unverzüglich zu unterlassen. Sie widersprechen allen Vorstellungen der örtlichen Mandatsträger und Gremien und missachten deren Voten. Eine in der Presse zitierte "Abstimmung mit dem Ortsbeirat" ist weder in der Vergangenheit noch aktuell erfolgt. Begründung: In Pressemeldungen wird berichtet, dass das Grünflächenamt beabsichtigt, den zugesagten Bolzplatz nur mit einem Tor zu versehen, was nicht den bisherigen Vorstellungen der Kinder und Jugendlichen, des Ortsbeirates oder der Kinderbeauftragten entspricht. Bereits realisierte Baufortschritte bestätigen diese Meldungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2108 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Begrünung der Alten Gasse

07.09.2021 · Aktualisiert: 01.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 672 entstanden aus Vorlage: OF 116/1 vom 08.07.2021 Betreff: Begrünung der Alten Gasse Vorgang: OM 4403/19; ST 2280/19 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Begrünung der Alten Gasse, insbesondere des Plätzchens vor der Liegenschaft Bleichstraße 17, mit weniger tief wurzelnden Pflanzen, etwa Stauden oder Sträuchern, machbar ist. Begründung: In seiner Stellungnahme vom 16. Dezember 2019, ST 2280, führt der Magistrat aus, dass eine Anpflanzung von Bäumen in der Alten Gasse aufgrund der dort verlaufenden unterirdischen Trassen nicht ohne umfangreiche Verlegearbeiten möglich sei. Es ist deshalb zu prüfen, ob alternative Möglichkeiten der Begrünung in Betracht kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4403 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2280 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 226 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Städtische Pflege der Parkanlage (Hesselbergweg/Lenzenbergstraße)

07.09.2021 · Aktualisiert: 01.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 663 entstanden aus Vorlage: OF 158/6 vom 17.08.2021 Betreff: Zeilsheim: Städtische Pflege der Parkanlage (Hesselbergweg/Lenzenbergstraße) Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die oben genannte Parkanlage wieder regelmäßig gepflegt wird. Begründung: In der oben genannten Parkanlage wurden seit Monaten die entsprechenden Bäume nicht zurückgeschnitten, sodass diese die angelegten Weganlagen versperren. Des Weiteren sind die Weg- und Rasenkanten durch Gras- und Unkrautbewuchs zugewachsen, was gerade im Hinblick auf ältere Menschen ein hohes Sicherheitsrisiko (Stolpergefahr) darstellt. Zusätzlich sind laut Aussagen der Anwohnerschaft in dem Bewuchs an einigen Stellen Dornen vorhanden, die dazu führen, dass des Öfteren Reifen von Rollatoren und Rollstühlen älterer Menschen beschädigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2021, ST 2079 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Baugebiet „LURGI-Areal“ im Mertonviertel - in Vorplanung

02.09.2021 · Aktualisiert: 06.10.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2021, OF 48/8 Betreff: Baugebiet "LURGI-Areal" im Mertonviertel - in Vorplanung In Zeile 873 - 876 des aktuellen Koalitionsvertrages wird ausgeführt: " Als Beispiele für ökologisch-soziale und nachhaltige Musterquartiere könnten dabei .... das Lurgi-Areal im Mertonviertel entwickelt werden". Dies vorausgeschickt wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Inwieweit kann das leerstehende Büro-Bestandsgebäude ganz, oder teilweise weiter genutzt werden (beispielsweise für die Schule oder für preiswerten Wohnraum für Studierende auf dem nahen UNI-Campus Riedberg)? So alt, oder gar baufällig ist es ja wirklich nicht. 2. Inwieweit ist bei möglichen Tiefbauarbeiten auf dem Gelände mit gefährlichen Reststoffen und Bodenverunreinigungen der ehemaligen Industrieanlagen der VDM zu rechnen? 3. Gibt es Überlegungen, welche Schule (Grundschule, weiterführende Schule , Europäische Schule) dort ihre neue Heimat finden soll? Ist auch eine KITA geplant? 4.Wie kann sichergestellt werden, dass die strukturell bedingte, unbefriedigende Verkehrssituation für Radfahrende grundlegend verbessert werden kann, auch für die Riedberger Bevölkerung, die hier auf den Weg in Richtung Innenstadt durchfährt? 5. Wird es, neben einem Trinkwassernetz, auch ein Brauchwassernetz geben? 6. Mit dem Bus 29 und der U2 zum Südbahnhof/zukünftig Hauptbahnhof Bad Homburg gibt es eine vorzügliche Anbindung an den öffentlichen Verkehr. Kann es daher einen Verzicht auf den Bau von kostenintensiven Tiefgaragen geben? Ist ein autoarmes Wohngebiet machbar? 7. Mit wieviel Geschossen ist beim Wohnungsbau zu rechnen? Ist die Verbindlichkeit der Verwendung von nachhaltigen Baustoffen vorgesehen? 8. Wie wird das anfallende Regenwasser versickert? Ist dabei eine Ableitung in das NSG Riedwiese eine mögliche Option? 9. Das ganze Gebiet "Mertonviertel", inclusive dieses möglichen Baugebietes, soll sich ja von einem überwiegenden Gewerbegebiet (Bürostandort) zu einem Mischgebiet (Gewerbe+Wohnen) entwickeln. Wann und wie wird der Ortsbeirat, wie vom Magistrat schon einmal zustimmend erklärt, in diesen Umwandlungsprozess mit einbezogen? Begründung: Der Ortsbeirat 8 möchte von Beginn an in die Vorüberlegungen zur Bebauung des "LURGI-Areals" und der tiefgreifenden Umgestaltung des Mertonviertels einbezogen werden. Auch um aktiv Anregungen aus der Sicht vor Ort bereitstellen zu können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 8 am 16.09.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 172 2021 Die Vorlage OF 48/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. - 5. und Ziffern 7. - 9.: Einstimmige Annahme Ziffer 6. der Vorlage: GRÜNE, 3 SPD und LINKE. gegen CDU, 1 SPD, FDP und fraktionslos (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

Weiter lesen

Ideen

Keine Ideen gefunden.