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Meine Nachbarschaft: Schwarzer Weg

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Winterdienst für Bahnwege im Gallus

10.11.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2025, OF 1793/1 Betreff: Winterdienst für Bahnwege im Gallus Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Wege auf beiden Seiten des Homburger Damms im Gallus bei Schneefall durchgehend räumen zu lassen und in den Winterdienstplan aufnehmen zu lassen. Insbesondere sollen folgende Wege geräumt werden: - Denisweg zwischen Frankenallee und Nied - Schwarzer Weg zwischen Schmidtstraße und Anspacher Straße Begründung: Die Wege auf beiden Seiten des Bahndamms der "Frankfurt-Königsteiner-Bahn" werden von Fußgehenden und Radfahrenden stark genutzt. Bei Schnee und Eis müssen vor allem ältere Menschen weite Umwege in Kauf nehmen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Beschleunigung des Ausbaus von Hortplätzen im Riederwald

20.10.2025 · Aktualisiert: 29.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2025, OM 7494 entstanden aus Vorlage: OF 782/11 vom 29.09.2025 Betreff: Beschleunigung des Ausbaus von Hortplätzen im Riederwald Seit mehr als zwei Jahren wird im Riederwald nun nach dem richtigen Ort für die Einrichtung von Hortplätzen gesucht und immer noch zeigt sich keine Lösung ab. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, auf den Evangelischen Regionalverband zuzugehen und den Umbau der Liegenschaft Raiffeisenstraße 70 voranzutreiben, um die Versorgung mit Hortplätzen im Riederwald sicherzustellen. Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat über die Entwicklung zu informieren. Begründung: In den letzten zwei Jahren wurde der Ortsbeirat immer wieder vom zuständigen Dezernat nach möglichen Immobilien für einen Hort im Riederwald befragt. Der Ortsbeirat antwortete mit vielen verschiedenen Vorschlägen, die jedoch alle vom Dezernat abgelehnt wurden. Gleichzeitig wurde die Immobilie des Evangelischen Regionalverbandes zum Umbau angeboten. Bei einer Sitzung des Ortsbeirates im Jahr 2025 hat Frau Stadträtin Weber nebenbei angedeutet, dass es eine Vereinbarung über den Bau eines Horts mit dem Regionalverband gibt. Leider gibt es seitdem keine Neuigkeiten zu der Situation und auch keine Hinweise, dass die Suche nach einem Hort im Riederwald erfolgreich war. Doch leider drängt die Zeit, denn die Situation für die Kinder und ihre Eltern ist unverändert prekär. Es ist Zeit, zu entscheiden und zu handeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Verkehrsschild für den Zebrastreifen an der Barbarossastraße/Ecke Vilbeler Landstraße

13.10.2025 · Aktualisiert: 06.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2025, OF 334/16 Betreff: Verkehrsschild für den Zebrastreifen an der Barbarossastraße/Ecke Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, den Zebrastreifen/Fußgängerüberweg an der Barbarossastraße Ecke Vilbeler Landstraße mit einem Verkehrsschild auszustatten, welche alle Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam macht, das Tempo anzupassen. Begründung: Für den Verkehrsteilnehmer, insbesondere ortsfremde und solche, die schnell von A nach B kommen müssen, ist der Zebrastreifen meist dann erst erkennbar, wenn sie davorstehen. Insofern bitten wir um "Sichtbarmachung" auch aus einer größeren Entfernung. Die Vilbeler Landstraße und die Barbarossastraße gehören zum Schulwegeplan. Deshalb muss hier umgehend Abhilfe geschaffen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 16 am 28.10.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 334/16 wird zurückgestellt, bis eine Ortsbegehung stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

„Schwarzer Weg“ von Eis und Schnee befreien

30.09.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.09.2025, OF 1754/1 Betreff: "Schwarzer Weg" von Eis und Schnee befreien Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert sich mit der Deutschen Bahn ins Benehmen zu setzen, um eine Lösung zu finden, dass der "Schwarze Weg", die Verbindung zwischen Anspacher Straße und Schmidtstraße, im Winter regelmäßig von Schnee und Eis befreit wird. Begründung: Der, in der Zuständigkeit der Deutschen Bahn befindliche "Schwarze Weg" wird nie von Schnee und Eis befreit. Da diese Verbindung zwischen Anspacher Straße und Schmidtstraße stark von Fußgängern und Fahrradfahrern frequentiert wird, ist es dringend geboten, dass dort regelmäßig ein Winterdienst für eine gefahrlose Nutzung sorgt. Da die Deutsche Bahn sich bisher nicht in der Verantwortung sieht tätig zu werden, muss die Stadt für ihre Bürger eine sichere Lösung zur Nutzung des Weges finden. Quelle: Google Maps Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 1754/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Annahme); CDU (= Enthaltung)

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Trinkwasserbrunnen im Riederwald

01.09.2025 · Aktualisiert: 09.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.09.2025, OM 7241 entstanden aus Vorlage: OF 760/11 vom 16.08.2025 Betreff: Trinkwasserbrunnen im Riederwald Der Ausbau von Trinkwasserbrunnen wird auch in den östlichen Stadtteilen zügig vorangetrieben. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, im Stadtteil Riederwald einen neuen Trinkwasserbrunnen zu errichten. Dafür bieten sich der Cäcilie-Breckheimer-Platz oder der Marie-Juchacz-Platz in der Schäfflestraße/Ecke Raiffeisenstraße an. Begründung: Während der heißen Tage mit Rekordtemperaturen im August wurde von der Stadt Frankfurt erneut auf die Notwendigkeit von Trinkwasserbrunnen und kühlen Orten aufmerksam gemacht. Im Geoportal der Stadt Frankfurt zeigt sich jedoch, dass die östlichen Stadtteile bisher unterversorgt sind. Kein einziger Brunnen ist bisher in Fechenheim, Riederwald oder Seckbach verzeichnet. Durch die Neugestaltung der Plätze an der Schäfflestraße/Ecke Raiffeisenstraße sind Aufenthaltsorte geschaffen worden, die von vielen Menschen, darunter viele Kinder und alte Menschen, genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Wann wird die Spielfläche in der Lassallestraße wieder bespielbar?

17.08.2025 · Aktualisiert: 10.09.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2025, OF 763/11 Betreff: Wann wird die Spielfläche in der Lassallestraße wieder bespielbar? Der Ortsbeirat möge beschließen: Seit vielen Jahren ist im Bereich des Spielplatzes in der Lassallestraße, im Riederwald, die Straße für den motorisierten Verkehr gesperrt. Die Straßenfläche der Lassallestraße wurde zwischen Karl-Marx- und Friedrich-List-Straße abgesperrt und von den Kindern als sichere Fläche zum Rad-, Roller-, Skateboard-, Rollschuhfahren etc benutzt. Seit über einem Jahr ist diese Fläche als Baustellenfläche abgesperrt. Dort finden aber keine Bauarbeiten statt. Es werden lediglich Baumaterialien gelagert und Baumaschinen abgestellt. Für diese lange Nutzung gibt es bisher keine Begründung. Daher fragen wir den Magistrat: Aus welchem Grund wurde die Fläche solange gesperrt? Ab wann wird sie wieder den Kindern als Spielfläche zur Verfügung gestellt? Begründung: Gerade während der Sommerzeit fehlt diese Fläche enorm, um Kindern in einem geschützten Bereich, die Möglichkeit zu geben sich auf Rollen oder Rädern zu bewegen. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1237 2025 Die Vorlage OF 763/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: Linke

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Ausfahrhilfe aus der Bebraer Straße in die Wächtersbacher Straße

16.06.2025 · Aktualisiert: 21.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2025, OM 7092 entstanden aus Vorlage: OF 746/11 vom 20.05.2025 Betreff: Ausfahrhilfe aus der Bebraer Straße in die Wächtersbacher Straße Der Magistrat wird gebeten, gegenüber der Ausfahrt aus dem Grundstück der Bebraer Straße 14 einen Spiegel zu montieren, der den Anwohnern der Reihenhäuser auf diesem Grundstück die Einsicht in die Bebraer Straße und somit das gefahrlose Ausfahren aus der Einfahrt ermöglicht. Begründung: Die Einfahrt wird häufig durch Pkws und Lkws zugeparkt, was das Ausfahren erheblich erschwert. Besonders problematisch ist, dass der Verkehr aus einer scharfen Kurve kommt, die nicht einsehbar ist. Beim Ausfahren nach rechts gerät man daher automatisch in den Gegenverkehr. Die Situation hat sich zuletzt zugespitzt, da Lieferwagenfahrer, die früher in der parallel verlaufenden Vilbeler Landstraße geparkt haben, aufgrund neuer Parkverbotsschilder nun direkt in und vor den Kurven sowie Ausfahrten der Bebraer Straße parken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2025, ST 1750 Beratung im Ortsbeirat: 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Industriestraßen Seckbach

16.06.2025 · Aktualisiert: 31.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2025, OM 7090 entstanden aus Vorlage: OF 744/11 vom 28.05.2025 Betreff: Industriestraßen Seckbach Vorgang: OM 3208/22 OBR 11; ST 818/23 Der Magistrat wird gebeten, noch vor der viele weitere Jahre ausstehenden grundhaften Sanierung der Industriestraßen im Seckbacher Gewerbegebiet den verkehrssicheren Zustand der Straßen wiederherzustellen. Während der Überbrückungszeit bis zur grundhaften Sanierung ist mindestens der Zustand der Straßenoberflächen so herzustellen bzw. auszubessern, dass Fahrzeuge und transportierte erschütterungsempfindliche Produkte keinen Schaden nehmen. Die Oberflächen der Industriestraßen sollen gemäß der folgenden Prioritäten erneuert bzw. ausgebessert werden: 1. Friesstraße (vordringliche Oberflächensanierung) 2. Kruppstraße (Oberflächensanierung) 3. Flinschstraße (Ausbesserung der Straßendecke) 4. Gwinnerstraße (Ausbesserung der Straßendecke) Begründung: In der Stellungnahme ST 818 wird u. a. ausgeführt: "Sämtliche ‚Industriestraßen' werden bis zu einer grundhaft möglichen Sanierung in einem verkehrssicheren Zustand gehalten. Hierzu werden besonders schadhafte Teilflächen oberflächlich saniert." Diese zugesagte oberflächliche Sanierung ist längst überfällig, da sich die Straßen in keinem verkehrssicheren Zustand befinden. Die Industriestraßen im Seckbacher Gewerbegebiet sind seit Jahren nur noch als "Buckelpisten" zu bezeichnen. Beim Wirtschaftstag am 22. Mai 2025 in Seckbach wurde in Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen deutlich, dass der Zustand der Straßen ein Ausschlusskriterium für die Ansiedlung von Unternehmen ist (offensichtlich aber außer Rechenzentren). So gehen die Unternehmen aufgrund der Erschütterungen z. B. beim Transport von höchst empfindlichen Messgeräten ein hohes Risiko ein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3208 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 818 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1766 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Wann wird die May-Siedlung RiederwaldOst endlich saniert?

26.05.2025 · Aktualisiert: 26.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2025, OF 747/11 Betreff: Wann wird die May-Siedlung Riederwald-Ost endlich saniert? Vorgang: V 415/22 OBR 11; ST 2261/22; V 674/23 OBR 11; ST 2035/23 Der Ortsbeirat möge folgendes Auskunftsersuchen beschließen: Bereits im September 2022 - also vor über zweieinhalb Jahren - teilte der Magistrat mit, es würden Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an den Reihenhäusern der Siedlung Riederwald Ost vorbereitet. Das Denkmalamt der Stadt Frankfurt sowie das Landesamt für Denkmalpflege Hessen hätten ein entsprechendes denkmalpflegerisches Gesamtkonzept positiv bewertet. Im Rahmen der geplanten Sanierung sollten nicht nur die Gebäude bzw. Wohnungen modernisiert, sondern die Siedlung - ihrem hohen architektonischen Wert entsprechend - auch möglichst denkmalgerecht instandgesetzt werden. Zudem sei eine "energetische Betrachtung der Bestandsliegenschaften" vorgesehen. Geplant war, zunächst ein Musterhaus in der Karl-Marx-Straße 18 zu sanieren. Anschließend sollten die Häuser Karl-Marx-Straße 4-16 folgen. Der Baubeginn für das Musterhaus war für das 4. Quartal 2022 angekündigt, die weiteren Maßnahmen sollten in den Jahren 2023 bis 2025 umgesetzt werden. Außerdem sollte ein Konzept zur Aufwertung der Freiflächen erstellt werden. Tatsächlich wurde im April 2024 mit der Außensanierung des Musterhauses begonnen. Doch bereits nach wenigen Wochen kam die Baustelle zum Erliegen - seither ist sie dem Verfall preisgegeben (siehe Foto). An den übrigen Häusern der Siedlung hat sich bislang nichts getan. Währenddessen präsentiert sich die gesamte Siedlung weiterhin in einem beklagenswerten Zustand. Mieterinnen und Mieter berichten weiterhin von Feuchtigkeit und Schimmel in ihren Wohnungen. Sie haben keinerlei Informationen über den Zeitplan oder den Umfang der geplanten Sanierungsmaßnahmen erhalten. Dies alles geschieht im Jubiläumsjahr der Siedlungen des Neuen Frankfurt, auf die die Stadt zu Recht stolz ist. Foto: Stefan Helming Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: - Was sind die Gründe der Verzögerung? - Wie geht es mit dem Musterhaus weiter? - Wann erfolgt endlich die äußerliche und innere Sanierung der gesamten Siedlung? - Wann erfolgt die Energiesanierung, die angesichts voraussichtlich steigender Gaspreise für die Mieter dringender wird? - Sind Fotovoltaik-Anlagen auf den Dächern vorgesehen? - Wann und wie werden die Freiräume aufgewertet? - Wann wird es umfassende Informationen und die Möglichkeit einer Beteiligung der Betroffenen geben? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 23.05.2022, V 415 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2261 Auskunftsersuchen vom 05.06.2023, V 674 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2035 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 16.06.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1204 2025 Die Vorlage OF 747/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Überprüfung der Einhaltung der Höchstgeschwindigkeiten im Ortsbezirk 11 - Vorschlag von Blitzerstandorten

19.05.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2025, OM 6947 entstanden aus Vorlage: OF 738/11 vom 03.05.2025 Betreff: Überprüfung der Einhaltung der Höchstgeschwindigkeiten im Ortsbezirk 11 - Vorschlag von Blitzerstandorten Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Standorten die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeiten in Absprache mit der Landespolizei zu überprüfen: - Jakobsbrunnenstraße auf Höhe des Kiosks in beide Richtungen (werktags 05:00 Uhr bis 09:30 Uhr und ab 17:00 Uhr); - Alt-Fechenheim auf Höhe der Fahrschule, auf Höhe des Netto-Marktes und auf Höhe der katholischen Kirche (werktags 05:00 Uhr bis 07:00 Uhr und ab 19:00 Uhr); - Starkenburger Straße auf Höhe der Rückseite der Kita Mainstrolche (05:00 Uhr bis 8:00 Uhr und 17:00 Uhr bis 22:00 Uhr); - Starkenburger Straße/Alt-Fechenheim zwischen Schießhüttenstraße und Pfortenstraße (werktags 05:00 Uhr bis 07:00 Uhr und ab 19:00 Uhr); - Starkenburger Straße/Dieburger Straße/Alt-Fechenheim (am Wochenende, alle Uhrzeiten); - Bodenseestraße zwischen Konstanzer Straße und Max-Eyth-Straße (werktags 05:00 Uhr bis 09:30 Uhr und 15:00 Uhr bis 21:00 Uhr); - Wächtersbacher Straße auf Höhe der Kita St. Hildegard (werktags 07:30 Uhr bis 10:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr, sobald die Umleitung Hanauer Landstraße nicht mehr über die Cassellastraße führt; - Birsteiner Straße auf Höhe des Sportplatzes (Montag bis Freitag 06:30 Uhr bis 08:30 Uhr und ab dem späten Nachmittag - Verkehr von und zur Schule, Ferienzeit ausschließen); - Hanauer Landstraße stadtauswärts (am Parkplatz der Allessa GmbH und der Bushaltestelle, wenn die Baustelle abgeschlossen ist) zwischen der Straße Alt-Fechenheim und der Omegabrücke (werktags von 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr); - Jakobsbrunnenstraße von Westen aus kommend im Bereich der Einfahrt in die Tempo-30-Zone zwischen An der Seehecke und Konstanzer Straße (werktags von 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr); - Baumertstraße zwischen der Straße Am Hennsee und Pfortenstraße (werktags von 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr); - Raiffeisenstraße zwischen Johanna-Tesch-Platz und Roscherstraße (werktags von 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr). Begründung: Es wird vermehrt festgestellt, dass Fahrzeughalter sich nicht an die Geschwindigkeitsbeschränkungen halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1587

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 11

Beschleunigung der Sanierung von Industriestraßen Gemeinsamer Antrag der GRÜNEN, der SPD, der FDP und Volt vom 21.03.2025, NR 1168

28.04.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 28.04.2025, OA 550 entstanden aus Vorlage: OF 733/11 vom 24.04.2025 Betreff: Beschleunigung der Sanierung von Industriestraßen Gemeinsamer Antrag der GRÜNEN, der SPD, der FDP und Volt vom 21.03.2025, NR 1168 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 20.08.2025 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage NR 1168 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Seckbacher Industriestraßen Kruppstraße, Friesstraße, Gwinnerstraße und Flinschstraße ebenfalls aufgenommen werden. Begründung: In der Vorlage fehlen die Seckbacher Industriestraßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.03.2025, NR 1168 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 30.04.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2025, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 1168 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 550 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 583/23) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 583/23), Linke, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (NR 1168 = Enthaltung, OA 550 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (NR 1168 = Prüfung und Berichterstattung, OA 550 = Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1168 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 550 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 583/23), ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung); Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 583/23), Linke, BFF-BIG, AfD, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO 1. Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 1168 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) 2. Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 550 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 6108, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025 § 6526, 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 16.09.2025

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Verkehrsmengenzahlen und Angaben zu erfolgten Zählungen, Geschwindigkeitsmessungen und überwachungen im Ortsbezirk 11

17.03.2025 · Aktualisiert: 16.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.03.2025, OM 6613 entstanden aus Vorlage: OF 705/11 vom 23.02.2025 Betreff: Verkehrsmengenzahlen und Angaben zu erfolgten Zählungen, Geschwindigkeitsmessungen und -überwachungen im Ortsbezirk 11 Der Magistrat beschreibt, dass es bereits eine breite Datenbasis zu Kfz- und Fahrrad-Zählstellen und deren Zahlen gibt. Außerdem wird die Möglichkeit beschrieben, auf umfangreiche Daten zur Thematik auf dem Geoportal der Stadt Frankfurt als Bürger, Ortsbeiratsmitglied oder Stadtverordneter zuzugreifen, um sich zu Verkehrsmengenzahlen und erfolgten Verkehrsüberwachungen zu informieren. Diese Möglichkeit ist hinsichtlich der existierenden Zahlen bisher nur in unzureichendem Maße realisiert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass sich Bürger:innen, Ortsbeiräte und auch Stadtverordnete zu Verkehrsmengenzahlen vor allem der Hauptverkehrsstraßen der Stadtteile 1. Fechenheim (Starkenburger Straße, Dieburger Straße, Alt-Fechenheim, Baumertstraße, Konstanzer Straße, Adam-Opel-Straße, Carl-Benz-Straße, Hanauer Landstraße u. a.); 2. Riederwald (Am Erlenbruch, Schäfflestraße, Raiffeisenstraße, Lahmeyerstraße u. a.); 3. Seckbach (Wilhelmshöher Straße, Zeuläckerstraße, Hochstädter Straße, Hofhausstraße u. a.) online, auf den Seiten des Geoportals der Stadt Frankfurt, transparent informieren können. Begründung: Aufgrund der Klagen über Raser und über den Umstand, dass auf vielen Straßen des Ortsbezirks 11 häufig mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird, ist es dringend notwendig, dass der Magistrat es ermöglicht, sich einfach Informationen über Verkehrsmengen von Kfz und Radverkehr, erfolgte Geschwindigkeitsmessungen und Geschwindigkeitskontrollen, deren Durchführungsdatum und Ergebnisse über das Internet zu informieren. Die Strukturen des Informationssystems sind schon lange vorhanden, nur wird es nicht genutzt. An dieser Stelle sollten dringend die Möglichkeiten der digitalen Informationen genutzt werden. Für die Bewertung und Bearbeitung der allermeisten Verkehrsprobleme in den Stadtteilen ist diese Datenbasis unerlässlich. (Geoportal Frankfurt - Themenkarte Verkehrsmengen Zählstellen Kfz geoportal.frankfurt.de) Die Zahlen der Carl-Ulrich-Brücke, z. B. aus Zählungen der Stadtrandzählung aus 2020, markierte Zählung: Adam-Opel-Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1154

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Optimierung der Beschilderung für Lkws und Prüfung der Wegeführung

10.02.2025 · Aktualisiert: 16.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6466 entstanden aus Vorlage: OF 688/11 vom 26.01.2025 Betreff: Optimierung der Beschilderung für Lkws und Prüfung der Wegeführung Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Wegeführung für Lkws im Gewerbegebiet (insbesondere in der Gwinnerstraße und der Flinschstraße jeweils an der Kreuzung Gelastraße) bezüglich Sicherheit und Wendemöglichkeiten optimiert werden kann. Zudem wird der Magistrat gebeten, übergangsweise die aktuell bestehende Beschilderung so zu verbessern, dass sie zumindest sichtbar ist und sich die Lkw-Fahrer:innen besser daran orientieren können. Begründung: Das Gewerbegebiet muss von Lkws angefahren werden können. Aktuell ist für die Lkws jedoch in keiner der Straßen eine Wendemöglichkeit vorgesehen, obwohl im weiteren Verlauf (Anschluss an Seckbach) ein Lkw-Fahrverbot besteht. Das führt immer wieder dazu, dass es gefährliche und für die Fahrer:innen anstrengende Rückwärts-Wendemanöver z. B. in die Gelastraße hinein gibt. Daneben sind bestehende Schilder aktuell zum Teil an Stellen angebracht (erst nach der Flinschstraße/Ecke Gelastraße und zudem zugewachsen), die kein Wenden mehr erlauben und deshalb dazu führen, dass die Lkws über die Straße Im Trieb auf die Wilhelmshöher Straße fahren. Kürzlich wurde dabei ein Pkw in der Straße Im Trieb stark beschädigt. (kein Schild in der Flinschstraße) (Schild durch Äste verdeckt) (Fotos: Martina Weber) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 973 Beratung im Ortsbeirat: 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Wassersensoren an gefährdeten Platanen Am Erlenbruch

10.02.2025 · Aktualisiert: 21.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6468 entstanden aus Vorlage: OF 692/11 vom 14.01.2025 Betreff: Wassersensoren an gefährdeten Platanen Am Erlenbruch Der Magistrat wird gebeten, bei den Platanen in der Straße Am Erlenbruch vor den Häusern mit den Hausnummern 108 bis 128 Wassersensoren anzubringen oder auf die Autobahn GmbH des Bundes (alternativ die ABG) einzuwirken, dies zu tun. Begründung: Die Platanen sollen im Gegensatz zu den davor stehenden Kastanien nicht für den Bau des Riederwaldtunnels gefällt werden. Sie sind für die direkt dahinter befindlichen Häuser der ABG in Hinblick auf die Luftqualität und Kühlungsfunktion im Sommer äußerst wichtig. Allerdings sind sie durch eine mögliche Grundwasserabsenkung beim Bau des Riederwaldtunnels stark gefährdet. Deshalb schlug ein Baumexperte die Anbringung von Wassersensoren vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 751 Aktenzeichen: 67-0

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 11

Keine Alternative zu fehlendem Gehweg in der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück, Fußwegeverbindung In den Teichen ertüchtigen Bericht des Magistrats vom 06.12.2024, B 450

13.01.2025 · Aktualisiert: 30.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 13.01.2025, OA 521 entstanden aus Vorlage: OF 680/11 vom 13.01.2025 Betreff: Keine Alternative zu fehlendem Gehweg in der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück, Fußwegeverbindung In den Teichen ertüchtigen Bericht des Magistrats vom 06.12.2024, B 450 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Bericht B 450 wird mit der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass der Magistrat die Planung und Herstellung des fehlenden Gehwegs in der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück konsequent weiterverfolgt und die Fußwegeverbindung In den Teichen nicht als alternative Fußwegeverbindung dazu festlegt. Die Fußwegeverbindung In den Teichen ist unabhängig von der fehlenden Wegeverbindung der Gelastraße zu ertüchtigen und ein Abzweig zur Straße Im Trieb herzustellen. Begründung: Der herzustellende, fehlende Fußweg in der Gelastraße ist eine alternativlose Fußwegeverbindung in die Freizeitgärten zwischen Seckbach und Riederwald sowie in Richtung Bornheim. Die Fußwegeverbindung In den Teichen kann diese fehlende Fußwegeverbindung nicht ersetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 06.12.2024, B 450 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 710 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1673 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 22.01.2025 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 17.02.2025, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 450 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 521 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme); AfD (= Enthaltung) 33. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.02.2025, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 450 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 521 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Kenntnis) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (B 450 = Kenntnis, OA 521 = Enthaltung) Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (B 450 = Kenntnis, OA 521 = Annahme) 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 450 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 521 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme); AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (B 450 = Kenntnis, OA 521 = Annahme) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2025, TO II, TOP 31 Beschluss: 1. Die Vorlage B 450 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 521 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme); AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5806, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2025

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradstraße-Raiffeisenstraße

25.11.2024 · Aktualisiert: 16.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2024, OM 6152 entstanden aus Vorlage: OF 671/11 vom 07.11.2024 Betreff: Fahrradstraße-Raiffeisenstraße Der Magistrat wird gebeten, die Raiffeisenstraße vom Johanna-Tesch-Platz bis zur Harkortstraße als Fahrradstraße einzurichten. Die entsprechende Kennzeichnung ist an und auf der Straße anzubringen. Vor der Umsetzung soll die Planung zur Fahrradstraße dem Ortsbeirat vorgestellt werden. Begründung: Die Notwendigkeit ergibt sich aus zwei Tatsachen. Erstens ist die Fahrradverbindung auf der Straße Am Erlenbruch oft zugeparkt oder aus anderweitigen Gründen fast unbenutzbar. Die Etablierung einer Alternativstrecke ist unbedingt sinnvoll. Zweitens wird die Raiffeisenstraße zwar bereits durch viele Radfahrer genutzt, steht aber unter ständigem Druck durch rücksichtslose Autofahrer. Eine Verkehrsberuhigung der Raiffeisenstraße ist dringend notwendig, zumal nicht abzusehen ist, wann die mehrfach beschlossene Unterbrechung der Durchfahrt für den Kfz-Verkehr endlich umgesetzt wird. Zusätzliche Info: Die Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubt in Fahrradstraßen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Falls Pkws und/oder Motorräder zulässig sind, dürfen sie den Radverkehr weder behindern noch gefährden. Sie dürfen also nicht drängeln, wenn Radfahrer nebeneinander fahren - was hier ausdrücklich erlaubt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 970 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 11 am 19.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 11

Bebauungsplan aufstellen - fehlender Gehweg in der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück

24.06.2024 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 24.06.2024, OA 473 entstanden aus Vorlage: OF 629/11 vom 24.05.2024 Betreff: Bebauungsplan aufstellen - fehlender Gehweg in der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück Vorgang: OA 382/19 OBR 11; ST 2016/19; V 165/21 OBR 11; ST 290/22; OM 5063/24 OBR 11; ST 865/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, wie in der Stellungnahme vom 06.05.2024, ST 865, vorgeschlagen, einen Bebauungsplan für das Straßenteilstück der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück aufzustellen. Der Bebauungsplan muss die betreffenden Flächen als öffentliche Verkehrsflächen ausweisen. Quelle: Geoportal - dunkelgelbe Fläche im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main Begründung: Auf dem Straßenteilstück ist kein Gehweg. Es ist ein beliebter Weg für Familien, um vom Riederwald über die Kleingärten und das Eintracht-Gelände in die Gelastraße und weiter nach Bergen-Enkheim zu gehen oder mit dem Rad/Roller zu fahren. In den Wintermonaten ist dieser Straßenabschnitt sehr dunkel. Fahrzeugfahrer, die von Seckbach kommen, sehen die Fußgängerinnen und Fußgänger erst sehr spät. Seit nunmehr 20 Jahren versucht die Stadt, die restlichen Teilstücke zu kaufen, und hat in der Stellungnahme ST 865 vermerkt, dass es keine Aussicht gibt, die übrigen neun Grundstückseigner vom Verkauf zu überzeugen. In der Stellungnahme ST 865 wird darauf verwiesen, dass nur im Rahmen eines Bebauungsplanes Grundstücksstreifen enteignet werden können. Diese Grundstücksstreifen sind schon heute außerhalb der eigentlichen Gärten und werden als Abstellfläche genutzt. Aus diesem Grund fordert der Ortsbeirat eine langfristige Lösung für den Gehweg im Rahmen eines Bebauungsplanes für diesen Straßenabschnitt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 25.03.2019, OA 382 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2016 Auskunftsersuchen vom 13.09.2021, V 165 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 290 Anregung an den Magistrat vom 05.02.2024, OM 5063 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 865 Bericht des Magistrats vom 06.12.2024, B 450 Bericht des Magistrats vom 22.08.2025, B 305 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 03.07.2024 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 10.09.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 473 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5080, 29. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 10.09.2024

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzungsbereich behindertengerecht gestalten

04.06.2024 · Aktualisiert: 30.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5571 entstanden aus Vorlage: OF 272/16 vom 29.04.2024 Betreff: Kreuzungsbereich behindertengerecht gestalten Der Magistrat wird aufgefordert, den Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße/Leuchte/Triebstraße behindertengerechter zu gestalten. Der Kreuzungsbereich sollte insbesondere vollständig an allen Überwegen mit blindengerechten Bodenindikatoren, Signaltönen und Signalknöpfen ausgestattet werden. Begründung: Der Kreuzungsbereich ist wegen dem Aufeinandertreffen der Straßen der Leuchte, Triebstraße, Vilbeler Landstraße und Borsigallee für eingeschränkte Personen unübersichtlich, was die Überquerung der Straße sehr gefährlich macht. Das Volkshaus Enkheim, die U-Bahn-Endhaltestelle, ein Ärztezentrum oder das Hessen-Center werden auch von Menschen mit z. B. einer Sehschwäche stark frequentiert. Zwar gibt es bereits an dem Fußgängerüberweg Vilbeler Landstraße zum Teil entsprechende Signalanlagen, diese sind jedoch zur Überquerung der Straßen Leuchte und Triebstraße gleichfalls notwendig, zudem fehlen erforderliche Bodenindikatoren. Mehr Rücksicht auf Menschen mit den verschiedensten Beeinträchtigungen ist dringend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1834 Beratung im Ortsbeirat: 16

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einsatzampel an der Ecke Vilbeler Landstraße/Florianweg

04.06.2024 · Aktualisiert: 30.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5568 entstanden aus Vorlage: OF 268/16 vom 03.05.2024 Betreff: Einsatzampel an der Ecke Vilbeler Landstraße/Florianweg Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Vilbeler Landstraße, an der Einmündung Florianweg, eine Einsatzampel/Notfallampel für Einsatzfahrzeuge der Polizei, der Feuerwehr und des Deutschen Roten Kreuzes zu installieren. Begründung: Im Florianweg befinden sich das 18. Polizeirevier, die Enkheimer Feuerwehr und eine Rettungswache des Deutschen Roten Kreuzes, die bei Einsatzfahrten über die Vilbeler Landstraße ihre Ziele anfahren. Die Fahrer der Einsatzfahrzeuge müssen an der Einmündung zur Vilbeler Landstraße an der Sichtlinie anhalten, weil man erst dann den von links querenden Verkehr sieht. Entsprechend sehen die auf der Vilbeler Landstraße in der Regel recht rasant in nördliche Richtung fahrenden Fahrzeugführer die bevorrechtigten Einsatzfahrzeuge erst sehr spät. Bremst ein sich annäherndes Fahrzeug ab, darf man sich darauf aber auch nicht verlassen, da auf der zweiten Fahrspur andere Verkehrsteilnehmer an den bremsenden Fahrzeugen vorbeifahren könnten. Dadurch gab es schon mindestens einen Unfall. Dieser Gefahrenpunkt könnte durch eine Einsatzampel/Notfallampel auf der Vilbeler Landstraße entschärft werden, die durch die Leitstellen von Polizei, Feuerwehr/Rettungsdienst oder aus den Einsatzfahrzeugen heraus aktiviert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1836 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 760 Beratung im Ortsbeirat: 16 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Radweg Flinschstraße

10.05.2024 · Aktualisiert: 05.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2024, OF 622/11 Betreff: Radweg Flinschstraße Der Ortsbeirat beschließt, den Magistrat zu bitten, zu prüfen und zu berichten, wie die Flinschstraße umgestaltet werden kann, damit sie dem Anspruch einer Haupt Radwegeverbindung gerecht werden kann. Dabei sollen die Vor- und Nachteile aufgezeigt werden, die mit der Wiederherstellung des ehemaligen Radweges verbunden sind. Demgegenüber gestellt werden sollen die Vor- und Nachteile einer Radwegeführung auf der Fahrbahn. Der Bericht soll auch aufzeigen, in welchem Zeitraum die Umsetzung der Planungen erfolgen kann. Begründung: Die Flinschstraße ist als Haupt-Radwegeverbindung genannt, wird diesem Anspruch jedoch bisher nicht gerecht. Der ehemalige Radweg wird inzwischen durchweg als Parkfläche genutzt, die Straße selbst ist zwar breit, jedoch nicht in verschiedene Fahrspuren aufgegliedert und teilweise ist der Straßenbelag in einem sehr schlechten Zustand. Eine sichere Nutzung der Flinschstraße für Radfahrer ist momentan kaum möglich, eine Umgestaltung steht deshalb auch unter einem erheblichen Zeitdruck Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 27.05.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 947 2024 Die Vorlage OF 622/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Parkmöglichkeiten entlang der Vilbeler Landstraße

29.04.2024 · Aktualisiert: 13.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2024, OF 270/16 Betreff: Parkmöglichkeiten entlang der Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die gegebenen Parkmöglichkeiten in der Vilbeler-Landstraße ab Wilhelmshöher Straße in Richtung Bergen, so mit entsprechenden Parkflächenmarkierung zu versehen, dass der Gehweg auch von Fußgängern - insbesondere Personen mit Behinderungen oder mit Kinderwagen - genutzt werden können, ohne dabei auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. Begründung: Die vielbefahrene Vilbeler Landstraße ist im Bereich ab Wilhelmshöher Straße in Fahrtrichtung Bergen teilweise mit dem Verkehrszeichen 315 (Parken auf Gehwegen) ausgeschildert. Allerdings, parken dort einige Zeitgenossen dermaßen willkürlich, dass Fußgänger, insbesondere Menschen mit Behinderung und oder Menschen, welche einen Kinderwagen etc. bewegen, die dort geparkten Fahrzeuge nicht passieren können ohne auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. Insbesondere Seh- oder gehbehinderte Mitbürgerinnen und Mitbürger kommen dabei in Notsituationen, was eine erhebliche Unfallgefahr darstellt. Eine Parkflächenmarkierung wäre deshalb absolut angebracht. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 270/16 wurde zurückgezogen.

Partei: WBE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Platz vor der Wassersteuerungsanlage Voltensee

29.04.2024 · Aktualisiert: 13.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2024, OF 276/16 Betreff: Platz vor der Wassersteuerungsanlage Voltensee Im Zuge der, inzwischen abgeschlossenen, Baumaßnahmen in Höhe Vilbeler Landstraße Hs.Nr. 93 ist ein Platz entstanden, auf dem aktuell einzig eine Wassersteuerungsanlage für die Fließwasserverbindung in den Voltensee steht. Mehr und mehr scheint der Platz von der Bevölkerung für eigene Zwecke vereinnahmt zu werden. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Frage gebeten: Für welche Nutzung ist der Platz gedacht und wann wird er für diesen Zweck hergerichtet) Foto: Privat Begründung: Zurzeit wird dieser Platz als Parkplatz genutzt was sicher nicht im Sinne des Erfinders ist. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 967 2024 Die Vorlage OF 276/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: WBE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I

23.04.2024 · Aktualisiert: 08.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5415 entstanden aus Vorlage: OF 249/16 vom 14.03.2024 Betreff: Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I Vorgang: V 690/23; ST 1964/23; OA 405/23; ST 386/24 Der Magistrat wird aufgefordert, nun endlich im Wege einer Ersatzvornahme die illegal errichteten Bauten auf dem Gelände an der Vilbeler Landstraße zwischen Taschnerstraße und Florianweg beseitigen zu lassen. Dabei dürfen die dortigen Eigentümer, deren Grundstücke von fremden Personen bebaut wurden, nicht finanziell belastet werden. Begründung: Die Stellungnahmen des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1964, bzw. vom 19.02.2024, ST 386, kommen einer Bankrotterklärung der öffentlichen Organe gleich. Die dortigen Verhältnisse sind seit Jahrzenten bekannt, die gesetzlichen Grundlagen wie §§ 14 und 17 BNatSchG und § 35 BauGB sind gegeben. Es ist gesetzestreuen Bürgerinnen und Bürgern nicht erklärlich, warum die Stadt Frankfurt am Main die ihr gegebenen Möglichkeiten nicht konsequent nutzt, sondern personelle Engpässe ins Feld führt und damit de facto einen rechtsfreien Raum schafft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.06.2023, V 690 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1964 Anregung vom 17.10.2023, OA 405 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 386 Stellungnahme des Magistrats vom 05.07.2024, ST 1356

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Am Erlenbruch

14.04.2024 · Aktualisiert: 24.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.04.2024, OF 605/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Am Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Erneuerung der Straße Am Erlenbruch werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Schon seit Jahren befindet sich die Straße Am Erlenbruch in einem desolaten Zustand. Das tägliche Verkehrsaufkommen macht diesen Umstand nicht besser. Die Straße ist die Hauptverkehrsstraße im Riederwald und eine wichtige Verbindungsstraße. Dem sollte Rechnung getragen werden, indem die Straße priorisiert erneuert wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 29 2024 Die Vorlage OF 605/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßensanierung im Bereich Am Riederbruch und Am Erlenbruch

11.04.2024 · Aktualisiert: 24.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2024, OF 606/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßensanierung im Bereich Am Riederbruch und Am Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für Sanierung der Straßen "Am Riederbruch und "Am Erlenbruch" werden in den Haushalt 2024/2025 eingestellt. Die Straßen werden auf der gesamten Länge saniert, die nicht von Maßnahmen des Baus des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. In den Bereichen des Tunnelbaus werden die notwendigsten Arbeiten durchgeführt um die Verkehrssicherheit herzustellen. Begründung: Mit der Begründung, dass nach dem Bau des Riederwaldtunnels alles besser wird, werden die Anwohner*innen seit Jahrzehnten vertröstet. Der Zustand der Straßen "Am Riederbruch" und "Am Erlenbruch", ist katastrophal und verursacht zusätzlichen Lärm. Daher sollten die Straßen in den Bereichen sofort saniert werden, die nicht von den Baumaßnahmen des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. Der Rest der Flächen muss so saniert werden, dass die Straßen die nächsten Winter überstehen. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 30 2024 Die Vorlage OF 606/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Straße Am Erlenbruch aus dem Antrag entfernt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: Linke

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04.Grundstücks-und Gebäudemanagement Renovierung der Bunker im Riederwald

11.04.2024 · Aktualisiert: 24.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2024, OF 616/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04.Grundstücks-und Gebäudemanagement Renovierung der Bunker im Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt der Jahre 2024 und 2025 werden Mittel in Höhe von je 100 000.- Euro eingestellt um mit den notwendigen Brandschutzmaßnahmen und Sanierungen in den Bunkern in der Schäfflestraße und in der Lassallestraße im Riederwald beginnen zu können. Kurzfristig muss der Vorplatz des Bunkers in der Schäfflestraße neu geteert werden. Begründung: Dieser Antrag wird seit dem Ankauf der Bunker durch die Stadt Frankfurt gestellt. Leider wurde er bisher immer abgelehnt. Die Situation vor Ort wird aber nicht besser. Ein gutes Beispiel, was geschieht, wenn städtisches Eigentum nicht gepflegt wird. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 39 2024 Die Vorlage OF 616/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: Linke

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Voltenseeweg

12.03.2024 · Aktualisiert: 18.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5272 entstanden aus Vorlage: OF 246/16 vom 27.02.2024 Betreff: Voltenseeweg Vorgang: OM 4473/15 OBR 16; ST 1572/16; OM 5529/19 OBR 16; ST 489/20; OM 3540/23 OBR 16; ST 1216/23 Der Magistrat wurde in den letzten Jahren von den Ortsbeiräten 16 und 11 mehrfach um eine Verbesserung der Wegesituation zwischen Enkheim und Seckbach gebeten. In den Stellungnahmen ST 1572, ST 489 und ST 1216 hat der Magistrat Maßnahmen zur Verbesserung der Wege (Voltenseeweg bzw. Im Enkheimer Weimerhaus/Seckbacher Bitzweg) für Fußgänger und Radfahrer abgelehnt. Nun ist eine neue Situation entstanden, da aufgrund der umfangreichen Baumaßnahmen im Seckbacher Ried und der Herstellung der sogenannten Fließverbindung der Voltenseeweg einige Meter nach Norden verschoben wird und für die Befestigung des neuen Weges bereits eine Aufschotterung stattfand. Der Magistrat wird deshalb gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. warum in den oben genannten Stellungnahmen nicht erwähnt wurde, dass der Voltenseeweg verlegt und in weiten Teilen neu gebaut wird; 2. warum der Ortsbeirat 16 nicht in die Planungen des verlegten Weges eingebunden wurde; 3. ob bei der Neugestaltung des Weges nun die Belange der Fußgänger und Radfahrer dergestalt berücksichtigt werden, dass der Voltenseeweg nach Abschluss der Arbeiten auch bei Regenwetter gut begeh- und befahrbar sein wird; 4. ob auch der Abschnitt parallel zum bereits seit L angem bestehendem Wassergraben erneuert wird und ggf. warum nicht (hier sind noch keine Bauarbeiten erkennbar). Der Magistrat wird weiterhin gebeten, den Voltenseeweg auf der vollen Länge von der Einmündung Vilbeler Landstraße bis zur Kreuzung Kruppstraße/Am Seckbacher Ried so zu erneuern, wie dies im neu angelegten Abschnitt der Fall ist. Neuanlage des Voltenseeweges, der um einige Meter nach Norden verschoben wurde. Daneben das neu angelegte Bachbett der Fließverbindung (Foto: Privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4473 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1572 Anregung an den Magistrat vom 03.12.2019, OM 5529 Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 489 Anregung an den Magistrat vom 14.02.2023, OM 3540 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1216 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1282 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2157

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Am Seckbacher Ried: Bohlenweg zur Überquerung der Feuchtfläche

04.03.2024 · Aktualisiert: 16.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.03.2024, OM 5192 entstanden aus Vorlage: OF 561/11 vom 18.02.2024 Betreff: Am Seckbacher Ried: Bohlenweg zur Überquerung der Feuchtfläche Der Magistrat wird gebeten, zwischen dem Voltenseeweg und In der Sauren Wiese einen Weg mit Bohlen oder anderem Material anzulegen. Der Weg ist ca. 77 Meter lang und muss ein Feuchtgebiet überbrücken. Quelle: Geoportal Frankfurt Begründung: Der Weg verbindet die Straße Am Seckbacher Ried mit der Straße In der Sauren Wiese und weiter nördlich mit dem Kirchbergweg. Es gibt ein Hinweisschild auf der Höhe des Entenbaches; der Weg als Teil eines Rundweges ist bei Spaziergängerinnen und Spaziergängern sehr beliebt. Das Gebiet ist ca. vier Monate im Jahr sehr feucht und der Weg nicht zu begehen. Durch die Renaturierung des Entenbaches im weiteren Verlauf in Richtung der Vilbeler Landstraße wird in Zukunft mehr Wasser ins Ried fließen. Ein Weg mit Bohlen würde das Gebiet insgesamt aufwerten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1273 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2155 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1152 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 24.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigter Bereich in der KarlMarxStraße

05.02.2024 · Aktualisiert: 08.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.02.2024, OM 5064 entstanden aus Vorlage: OF 548/11 vom 22.01.2024 Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich in der Karl-Marx-Straße Der Magistrat wird gebeten, die Karl-Marx-Straße zwischen Raiffeisenstraße und Schlettweinstraße in einen verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2 StVO) umzuwidmen. Dabei ist zu beachten, dass die Eingänge zu den Häusern nicht durch geparkte Autos versperrt werden. Begründung: Dieses Teilstück der Karl-Marx-Straße ist bis dato eine reguläre Einbahnstraße in südliche Fahrtrichtung und hat eine angeordnete Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Boden-/Straßenbelag ist analog dem des verkehrsberuhigten Bereichs Schlettweinstraße gestaltet. Gehwege als Fahrbahnbegrenzung sind nicht vorhanden, sodass die Zugänge von den anliegenden Wohnhäusern direkt auf der Fahrbahn münden. Dadurch ist, insbesondere für die Fußgänger, ein erhebliches Gefährdungspotenzial gegeben. Werden - in Fahrtrichtung links - Personen, welche die Fahrbahn von den Grundstücken aus betreten wollen, unter Umständen rechtzeitig bemerkt, so ist dies auf der rechten Fahrbahnseite durch die geparkten Fahrzeuge nicht mehr gegeben. Des Weiteren gibt es regelmäßig Konfliktsituationen zwischen Fahrzeugführern und Fußgängern. Aufgrund des Bodenbelags und der fehlenden Gehwege sehen die Fußgänger diesen Teil der Karl-Marx-Straße als verkehrsberuhigten Bereich bzw. Spielstraße an, während die Fahrzeugführer auf ihr vermeintliches Recht des Bevorrechtigten beharren. Somit sind für die Umwidmung, außer den Kosten für die Beschilderung, keine weiteren Aufwendungen vor Ort notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 640 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erwerbsverhandlungen bezüglich der benötigten Grundstücksflächen für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße (zwischen Flinschstraße und der Straße Am Büttelstück)

05.02.2024 · Aktualisiert: 18.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.02.2024, OM 5063 entstanden aus Vorlage: OF 547/11 vom 19.01.2024 Betreff: Erwerbsverhandlungen bezüglich der benötigten Grundstücksflächen für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße (zwischen Flinschstraße und der Straße Am Büttelstück) Vorgang: B 381/05; V 1514/15 OBR 11; ST 297/16; OM 317/16 OBR 11; ST 1380/16; V 1039/18 OBR 11; ST 269/19; OA 382/19 OBR11; ST 2016/19; V 165/21 OBR 11; ST 290/22 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wie der aktuelle Stand der Erwerbsverhandlungen über die für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße, zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück, benötigten Grundstücksflächen ist. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat 11 unaufgefordert jährlich einen Statusbericht zu den folgenden Fragen zukommen zu lassen: 1. Wie viele der insgesamt 28 benötigten Grundstücksflächen wurden mittlerweile erworben? 2. Für wie viele Grundstücksflächen laufen derzeit Erwerbsverhandlungen? 3. Wie viele Eigentümer sind weiterhin weder verkaufs- noch gesprächsbereit? 4. Können die nicht verkaufsbereiten Eigentümer der benötigten Grundstücksflächen trotz fehlendem Bebauungsplan, aber vorhandenem Allgemeinwohl, enteignet werden? 5. Welche weiteren Möglichkeiten hat der Magistrat, um den Erwerb der benötigten Grundstücksflächen gegen den Willen der nicht zum Verkauf bereiten Eigentümer durchzusetzen? Begründung: Durch den fehlenden Gehweg an der stark frequentierten Straße ist die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger nicht gewährleistet. Mit der Belegung des Wohnhauses Flinschstraße 67 durch circa 170 Personen hat sich die Situation nochmals verschärft. Bereits im Jahr 2005 hat der Magistrat eine Planung zum Bau eines Gehwegs erarbeitet (siehe Bericht des Magistrats vom 17.05.2005, B 381). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.05.2005, B 381 Auskunftsersuchen vom 16.11.2015, V 1514 Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 297 Anregung an den Magistrat vom 04.07.2016, OM 317 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1380 Auskunftsersuchen vom 29.10.2018, V 1039 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 269 Anregung vom 25.03.2019, OA 382 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2016 Auskunftsersuchen vom 13.09.2021, V 165 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 290 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 865 Antrag vom 24.05.2024, OF 629/11 Anregung vom 24.06.2024, OA 473 Aktenzeichen: 23-20

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Querparken vor den Häusern Am Erlenbruch 2 bis 4 sowie TheodorHaubachWeg 2 ermöglichen

27.11.2023 · Aktualisiert: 31.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2023, OM 4746 entstanden aus Vorlage: OF 516/11 vom 30.10.2023 Betreff: Querparken vor den Häusern Am Erlenbruch 2 bis 4 sowie Theodor-Haubach-Weg 2 ermöglichen Der Magistrat wird gebeten, das Querparken vor den Häusern Am Erlenbruch 2 bis 4 sowie Theodor-Haubach-Weg 2 zu ermöglichen und den Rad- und Fußweg durch Drängelgitter zu schützen. Außerdem soll der Rad- und Fußweg als solcher gekennzeichnet werden. Weiter östlich ist das Parken erlaubt (siehe Foto). Drängelgitter verhindern, dass die geparkten Fahrzeuge zu weit in den Rad- und Fußweg hineinreichen. Foto: Stefan Helming Im westlichen Abschnitt, am Anfang der Straße Am Erlenbruch, sieht alles gleich aus, es fehlt aber ein Schild. Die Fläche gilt damit insgesamt als Fußweg. Hier wurden in der jüngeren Vergangenheit auch Bußgelder gegen Personen, die dort im guten Glauben parkten, verhängt. Quelle: Geoportal Frankfurt Begründung: Es ist den Bürgerinnen und Bürgern nicht zu vermitteln, warum die nebeneinanderliegenden Straßenabschnitte bei gleicher Struktur und Breite unterschiedlich behandelt werden. Sie sollten einander angeglichen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 274 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1828 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 02.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Baustelle an der Vilbeler Landstraße für Fußgänger sicher machen

21.11.2023 · Aktualisiert: 13.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2023, OF 221/16 Betreff: Baustelle an der Vilbeler Landstraße für Fußgänger sicher machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, bei der Einrichtung bzw. Genehmigung von Baustellen verstärkt auf den Schutz der Fußgänger zu achten, die die Baustelle passieren. Konkret ist bei der Baustelle an der Vilbeler Landstraße ("Fließverbindung Riedgraben") nach der Sperrung des "Voltenseeweges" die Situation entstanden, dass Fußgänger, die in den Bereich des Seckbacher Riedes gehen wollen, dies nur tun können, wenn sie entweder ca. 30 m auf der westlichen Fahrbahn der Vilbeler Landstraße gehen oder die Vilbeler Landstraße an dieser stark befahrenen Stelle ungeschützt vom Bürgersteig auf der östlichen Straßenseite aus überqueren. Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, hier Abhilfe zu schaffen. Begründung: Nach der Sperrung des Voltenseeweges müssen Fußgänger, um den Weg "Enkheimer Weimerhaus" zu erreichen, auf der Fahrbahn (im Fahrbereich der entgegenkommenden Autos) gehen oder die Straße in Höhe der Einmündung des Weges überqueren. Die Vilbeler Landstraße ist an dieser Stelle durch die Baustelle unübersichtlich und schnell befahren. Dies führt zu sehr gefährlichen Situationen. Die Belange der Fußgänger wurden bei der Einrichtung der Baustelle nicht berücksichtigt. Baustelle an der Vilbeler Landstraße zur Errichtung der "Fließverbindung im Riedgraben". (Foto: selbst) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 16 am 05.12.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 221/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkverbot am „GelaGarten“

09.10.2023 · Aktualisiert: 11.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.10.2023, OM 4546 entstanden aus Vorlage: OF 509/11 vom 21.09.2023 Betreff: Parkverbot am "GelaGarten" Vorgang: OM 4346/223 OBR 11 Der Magistrat wird gebeten, am "GelaGarten", der sich am Ende der Gelastraße in Richtung Sausee befindet, die Fläche direkt am Garten mit dem Schild "Absolutes Halteverbot" zu versehen. Um ein Parkverbot zu bestärken, bittet der Ortsbeirat um die Aufstellung von drei zusätzlichen Geländerelementen entlang der Straße. Diese werden mit Abstand zueinander aufgestellt, sodass man an der Stelle die Straße erst einsehen und dann überqueren kann. Wenn an dieser Stelle wie seit circa zwei Monaten Lkws oder andere Kraftfahrzeuge parken, ist das Überqueren der Straße für Kinder oder andere Personen lebensgefährlich. Bis zuletzt hat auf dieser Fläche kein Fahrzeug geparkt - es entfallen somit keine Parkflächen. Quelle: Google Maps Quelle: privat Quelle: privat Begründung: Die Anfrage beim Magistrat ergab, dass an dieser Stelle reguläres Parken erlaubt ist. Da es sich hier nicht um ein reines Wohngebiet handelt, dürfen dort auch Lkws in der Nachtzeit parken. Die Kreuzung Gelastraße/Flinschstraße ist für Kinder, die auf dem Gelände des "GelaGartens" spielen und dann die Straße überqueren müssen, um zum Haus Flinschstraße 67 zu gelangen, gefährlich. Autofahrer, die aus der Flinschstraße kommen, biegen mit zu hoher Geschwindigkeit, obwohl Tempo 30 vorgegeben ist, um die Kurve und sehen die Kinder erst im letzten Moment. Um den Verkehr von Am Sausee kommend zu sehen, müssen die Kinder aufgrund der seit zwei Monaten dort parkenden Lkws sich zur Straße herantasten. Würden Geländer dort installiert werden, wäre die Kurve von beiden Straßen einsehbar und die Straße besser zu überqueren. Eine Ampelanlage oder Überquerungshilfe, wie in der Vorlage OM 4346 gefordert, ist die beste Lösung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2023, OM 4346 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 268 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Übergangsweise Nutzung der ehemaligen Gaststätte, Am Erlenbruch 94, als Hort

09.10.2023 · Aktualisiert: 04.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.10.2023, OM 4549 entstanden aus Vorlage: OF 512/11 vom 24.09.2023 Betreff: Übergangsweise Nutzung der ehemaligen Gaststätte, Am Erlenbruch 94, als Hort Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Liegenschaft Am Erlenbruch 94 übergangsweise als Hort genutzt werden kann. Begründung: Die ehemalige Gaststätte Am Erlenbruch 94 steht seit dem Auszug der Reichsbürger leer und wurde von der ABG seitdem auch noch nicht wieder vermietet. Anscheinend ist momentan wegen der Bausituation die Vermietung als Gaststätte problematisch. Gleichzeitig ist die Hortsituation im Riederwald weiter sehr angespannt. Sich abzeichnende Lösungen auf dem Gelände der evangelischen Philippusgemeinde benötigen für die Umsetzung noch Zeit. Die übergangsweise Nutzung der Liegenschaft Am Erlenbruch 94 als Hort wäre hingegen in Kürze umsetzbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 17.02.2024, OF 567/11 Anregung an den Magistrat vom 04.03.2024, OM 5197 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2024, ST 934 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 11 am 04.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellung einer Bedarfsampel für Fußgänger, mindestens aber die Anbringung eines Fußgängerüberwegs

11.09.2023 · Aktualisiert: 19.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2023, OM 4346 entstanden aus Vorlage: OF 490/11 vom 25.07.2023 Betreff: Aufstellung einer Bedarfsampel für Fußgänger, mindestens aber die Anbringung eines Fußgängerüberwegs Vorgang: OM 3517/18 OBR 11; ST 2219/18; ST 907/19 Der Magistrat wird gebeten, in der Gelastraße zwischen dem Eckhaus Flinschstraße 67 und dem GelaGarten eine Bedarfsampel für Fußgänger oder mindestens einen Fußgängerüberweg einzurichten. Auf der nördlichen Straßenseite des Fußgängerü berwegs ist eine Aufstellfläche für Fußgänger anzulegen. Begründung: In der Flinschstraße 67 befindet sich eine Unterkunft für Wohnungslose und Flüchtlinge mit circa 140 Personen; darunter viele Kinder. In dem gegenüberliegenden GelaGarten befindet sich u. a. ein Spielplatz, der von den Kindern gerne angenommen wird. Erwachsene wiederum betreuen in diesem Garten die angelegten Pflanzenbeete. Da in der Gelastraße und der Flinschstraße ein hohes Verkehrsaufkommen herrscht, ist aus Gründen der Verkehrssicherheit die Einrichtung der beantragten Bedarfsampel für Fußgänger oder eines Fußgängerüberwegs dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.08.2018, OM 3517 Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2219 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 907 Antrag vom 21.09.2023, OF 509/11 Anregung an den Magistrat vom 09.10.2023, OM 4546 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 57 Aktenzeichen: 32-1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Prüfung und Verschiebung der Grenze des Schulbezirks zwischen Zentgrafen- und Pestalozzischule Vortrag des Magistrats vom 14.08.2023, M 134

11.09.2023 · Aktualisiert: 08.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 11.09.2023, OA 382 entstanden aus Vorlage: OF 498/11 vom 09.09.2023 Betreff: Prüfung und Verschiebung der Grenze des Schulbezirks zwischen Zentgrafen- und Pestalozzischule Vortrag des Magistrats vom 14.08.2023, M 134 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 134 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat die Grenze zwischen den Schulbezirken Zentgrafenschule und Pestalozzischule mit Blick auf die Schulwegsicherheit und Zumutbarkeit prüft und um 500 Meter in Richtung Süden verschiebt. Die Maßnahme soll mit den Schulleitungen, den Elternvertretungen, der Schulkommission sowie den Kinderbeauftragten abgesprochen werden. Begründung: Die Grenze zwischen den beiden Schulbezirken verläuft aktuell entlang der Gelastraße. Je nach Straßenseite des Wohnorts erfolgt in der Gelastraße bislang eine Zuordnung zu unterschiedlichen Schulbezirken. Die Kinder aus den Gebieten südlich der Gelastraße sind der Pestalozzischule zugeordnet. Neben den sozialen Aspekten (z. B. Verlust der Kindergartenfreunde, da bislang ein Kindergarten in Seckbach besucht wurde) ist dies vor allem aus Sicherheitsgründen kritisch zu sehen. Der Schulweg entlang des Sportplatzes in Richtung der Zentgrafenschule ist kurz und weitestgehend auf Fußwegen ohne Autoverkehr zu absolvieren. Der Schulweg durch das Industrie-/Gewerbegebiet ist deutlich länger und potenziell gefährlicher (schlechter Zustand der Wege, viele schlecht einsehbare Ausfahrten, geparkte Autos, hohes Verkehrsaufkommen). Im Geoportal ist zudem nur für einen Teil der Flinsch-, Fries- und Gwinnerstraße ein empfohlener Fußweg ausgewiesen. In der Flinschstraße beginnt dieser etwa auf Höhe der Hausnummer 49. Ein langer Schulweg entlang der Industriestraßen ist für Grundschulkinder unsicher und nicht zumutbar. Im Rahmen der Neufassung der Schulbezirkssatzung soll diese Schulbezirksgrenze unbedingt geprüft werden und aus Sicherheitsgründen um 500 Meter nach Süden verschoben werden, sodass die Schulwegstrecke auf den Industriestraßen Flinsch-, Fries- und Gwinnerstraße künftig reduziert wird. (Auszug aus Anlage der Vorlage M 134, in rot: versetzte Schulbezirksgrenze) (Auszug aus Anlage der Vorlage M 134, in rot: versetzte Schulbezirksgrenze) (Auszug aus Geoportal - empfohlene Fußwege fehlen zum Teil in der Flinschstraße, Gwinnerstraße und Friesstraße) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.08.2023, M 134 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.11.2023, B 447 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 13.09.2023 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 18.09.2023, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 134 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OA 382 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION; CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (OA 382 = Annahme) 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.09.2023, TO II, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 134 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OA 382 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION; CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2023, TO II, TOP 46 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 134 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OA 382 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION; CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE., FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3840, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2023 Aktenzeichen: 40-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Quietschgeräusche der U 4 mindern

11.09.2023 · Aktualisiert: 07.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2023, OM 4344 entstanden aus Vorlage: OF 488/11 vom 14.08.2023 Betreff: Quietschgeräusche der U 4 mindern Der Magistrat wird gebeten, Möglichkeiten zu prüfen, die Quietschgeräusche der U 4 zwischen dem Betriebshof Ost und der Trasse der U 7 zu mindern. Insbesondere aus den Bereichen Am Erlenbruch/Schäfflestraße und Vatterstraße, aber auch aus weiter entfernten Gebieten wie der Zeuläckerstraße erreichen den Ortsbeirat Klagen von Bürgerinnen und Bürgern aufgrund der lauten Geräusche. Auch die Pestalozzischule ist stark betroffen. Begründung: Bei früheren Gelegenheiten hat der Magistrat versichert, die Geräusche bei der Fahrt durch die engen Kurven seien minimal. Quelle: Geoportal Frankfurt, Bearbeitung Stefan Helming Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 58 Antrag vom 17.02.2024, OF 557/11 Auskunftsersuchen vom 04.03.2024, V 881 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 92-10

OF (Antrag Ortsbeirat)

Parkbuchten an der Vilbeler Landstraße 25 bis 17

26.08.2023 · Aktualisiert: 20.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2023, OF 487/11 Betreff: Parkbuchten an der Vilbeler Landstraße 25 bis 17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gefragt, welchen verkehrsrechtlichen Status die augenscheinlichen Parkbuchten entlang der Vilbeler Landstraße 25-17 haben: Sind es Parkbuchten zum Parken? Wenn ja, wieso ist dann kein Zeichen 315 angebracht? Oder sind es Grünstreifenflächen? Wenn ja, wieso sind diese dann nicht begrünt, sondern sandig und sehen wie Parkbuchten aus? Begründung: Es handelt sich um die sandigen Flächen zwischen den Bäumen, die Fuß- und Radweg von der Straße abgrenzen. Sie befinden sich vor den vor etwa fünf Jahren gebauten Reihenhäusern. Augenscheinlich handelt es sich um Parkbuchten. Ein Zeichen 315 ist nicht angebracht. Dieses findet sich erst ab der Hausnummer 17 in absteigende Richtung. Die Anwohner erhalten gelegentlich Strafzettel beim Abstellen von PKW. Die Rechtslage ist unklar. Optisch sehen die Flächen wie benutzbare Parkbuchten aus, welche den erfahrenen Autofahrer dazu veranlassen, davon auszugehen, dort parken zu dürfen. Dem widerspricht dann das gelegentliche Ausstellen von Strafzetteln. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 735 2023 Die Vorlage OF 487/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Verkehrswende im Frankfurter Osten: Durchgangsverkehr aus den Stadtteilen entfernen

03.07.2023 · Aktualisiert: 11.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 03.07.2023, OA 375 entstanden aus Vorlage: OF 478/11 vom 15.06.2023 Betreff: Verkehrswende im Frankfurter Osten: Durchgangsverkehr aus den Stadtteilen entfernen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Das gewichtigste Argument für den Bau des Riederwaldtunnels ist seit Jahrzehnten, dass es nach dessen Bau zu einer deutlichen Verkehrsentlastung im Ortsbezirk 11 kommen würde. Um dies zu erreichen, muss schon jetzt ein Verkehrskonzept entwickelt werden, das ermöglicht, die Straßen Am Erlenbruch, Wächtersbacher Straße und den Stadtteilkern von Seckbach vom Durchgangsverkehr zu befreien. Dazu muss der Lkw-Verkehr für die Gewerbegebiete und der Pendlerverkehr auf die Autobahn und durch den Tunnel geleitet werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, entsprechende Planungen zu veranlassen. Begründung: Da Verkehrsplanungen sehr viel Zeit benötigen, muss schon jetzt eine Planung für die Entlastung der Anwohnerinnen und Anwohner erarbeitet werden. Die Neugestaltungen der Straßen und die Verkehrsführung müssen so geplant werden, dass der motorisierte Verkehr den Tunnel nutzt und an der Oberfläche kein Durchgangsverkehr mehr notwendig ist. Der Ortsbeirat sollte in die Planungen miteinbezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 238 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 12.07.2023 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 18.09.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 375 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 26. Sitzung des OBR 11 am 15.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3707, 20. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 18.09.2023 Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrswende im Frankfurter Osten Verschließbare Fahrradabstellplätze im Riederwald

15.06.2023 · Aktualisiert: 20.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2023, OF 473/11 Betreff: Verkehrswende im Frankfurter Osten Verschließbare Fahrradabstellplätze im Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Im westlichen Teil des Stadtteils Riederwald (Bereich Volks-Bau- und Sparverein eG) gibt es nur kleine Keller die über sehr steile Treppen erreichbar sind. Daher eignet sich dieses Gebiet um eine Modell Projekt für verschließbare Fahrradabstellplätze im öffentlichen Raum zu starten. Der Ortsbeirat schlägt als Standort folgende Flächen vor: -Johanna-Tesch-Platz, hinter dem Wasserhäuschen -Johanna-Tesch-Platz, dreieckige Grünfläche mit Litfaßsäule, -Raiffeisenstraße, dreieckige Grünfläche neben den Glascontainern. Der Magistrat wird gebeten dieses Projekt, in Kooperation, mit dem Ortsbeirat 11, zeitnah zu realisieren. Begründung: Zur Realisierung der verkehrswende muss die Nutzung von Fahrädern unterstützt werden. Dort wo es in den Häusern keine geeigneten Abstellmöglichkeiten gibt kann die Stadt diese Möglichkeiten im öffentlichen Raum schaffen. Eine ehrenamtliche Betreuung kann sichergestellt werden. Eine Auswertung des Projekts ist sicher sinnvoll. Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 03.07.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 473/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 473/11 wurde zurückgezogen.

Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Wilde und illegale Nutzung im Landschaftsschutzgebiet Zone I zwischen Vilbeler LandstraĂźe, Florianweg und TaschnerstraĂźe

13.06.2023 · Aktualisiert: 04.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 13.06.2023, OA 367 entstanden aus Vorlage: OF 193/16 vom 13.06.2023 Betreff: Wilde und illegale Nutzung im Landschaftsschutzgebiet Zone I zwischen Vilbeler LandstraĂźe, Florianweg und TaschnerstraĂźe Die Stadtverordnetenversammlung möge beschlieĂźen: Der Magistrat wird aufgefordert mitzuteilen, wann er endlich die wilden und illegalen Nutzungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I in Enkheim beenden wird. BegrĂĽndung: In dem vorbezeichneten Gebiet zwischen der Vilbeler LandstraĂźe im Westen, dem Florianweg im Norden und der TaschnerstraĂźe im SĂĽden befinden sich seit Jahrzehnten viele Kleingärten (keine Kleingartenanlage) und hausnahe Gärten. Diese wurde ursprĂĽnglich von dem jeweiligen EigentĂĽmer der GrundstĂĽcke genutzt. Seit vielen Jahren werden diese GrundstĂĽcke aber von nicht nutzungsberechtigten Personen besetzt, die diese GrundstĂĽcke illegal fĂĽr sich nutzen. Dabei werden diese GrundstĂĽcke im Landschaftsschutzgebiet Zone I neben einer gärtnerischen Nutzung zur illegalen Errichtung von GartenhĂĽtten, Grillplätzen, fĂĽr Materialablagerungen, zum Abstellen von Fahrzeugen aller Art und fĂĽr viele weitere Tätigkeiten verwendet, die grundsätzlich in einem Landschaftsschutzgebiet nicht gestattet sind. Gleichwohl unternimmt die Stadt Frankfurt am Main, obwohl seit vielen Jahren immer wieder vom Ortsbeirat und den betroffenen EigentĂĽmern hierzu aufgefordert, nichts, um die illegale Nutzung zu beenden. BegrĂĽndet wird dies unter anderem damit, dass die Stadt nicht ĂĽber genĂĽgend Personal verfĂĽge. Hierbei handelt es sich um eine offensichtliche Ausrede, denn in anderen Gebieten, in denen sich rechtmäßige EigentĂĽmer von GrundstĂĽcken möglicherweise Verstöße gegen Bestimmungen des Landschaftsschutzes zuschulden kommen lassen, werden Verstöße von der Stadt bis hin zur Beseitigung der rechtswidrigen Nutzung verfolgt. In dem betroffenen Gebiet in Enkheim, in dem ja nicht nur gegen Bestimmungen fĂĽr ein Landschaftsschutzgebiet verstoĂźen wird, sondern auch die EigentĂĽmer durch die illegale Nutzung in ihren Rechten beeinträchtigt werden, unternimmt die Stadt Frankfurt demgegenĂĽber nichts. Damit verstößt die Stadt Frankfurt am Main eklatant gegen ihre Verpflichtung, Verstöße jeglicher Art im Stadtgebiet gleichermaĂźen zu ahnden und unrechtmäßige Nutzungen ĂĽberall im Stadtgebiet zu unterbinden. Die geschädigten EigentĂĽmer selbst haben keinerlei Chance, die illegale Nutzung ihrer GrundstĂĽcke selbst durch geeignete MaĂźnahmen zu beenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.01.2023, OF 160/16 Bericht des Magistrats vom 28.08.2023, B 328 Zuständige AusschĂĽsse: Ausschuss fĂĽr Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 21.06.2023 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Ausschusses fĂĽr Klima- und Umweltschutz am 06.07.2023, TO I, TOP 125 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschlieĂźen: Der Vorlage OA 367 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRĂśNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, Ă–koLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= PrĂĽfung und Berichterstattung) 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.07.2023, TO II, TOP 62 Beschluss: Der Vorlage OA 367 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRĂśNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, Ă–koLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Gartenpartei (= PrĂĽfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3627, 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023 Aktenzeichen: 79-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verstetigung und Ausweitung des EASY-Shuttles im Riederwald

05.06.2023 · Aktualisiert: 08.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2023, OM 3998 entstanden aus Vorlage: OF 463/11 vom 10.05.2023 Betreff: Verstetigung und Ausweitung des EASY-Shuttles im Riederwald Der Magistrat wird gebeten, den Betrieb des automatisch fahrenden EASY-Shuttles im Riederwald zu verstetigen, auf den gesamten Stadtteil auszuweiten und es dadurch als regelhaftes Angebot Teil des öffentlichen Nahverkehrs zu machen. Konkret soll das EASY-Shuttle - über die dann für Autos gesperrte Raiffeisenstraße zusammen mit Fahrrädern eine Ausnahmegenehmigung erhalten und bis zur Seniorenwohnanlage fahren, womit die andere Hälfte des Riederwalds angeschlossen werden würde; - über die Lahmeyerbrücke zur Hanauer Landstraße fahren, um den Anschluss an die Straßenbahn zu ermöglichen. Quelle: Geoportal Frankfurt, Bearbeitung Stefan Helming Der Operator könnte eventuell erforderliche abschließbare Poller manuell öffnen - später kann dies automatisch erfolgen. Begründung: Neue Mobilitätsangebote - insbesondere im ÖPNV - sind wichtig, um die Mobilitätswende nachhaltig und klimaverträglich zu gestalten. Die Stärkung und der konsequente Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs sind grundlegend für die Mobilitätswende. Voll elektrisch, CO2-frei, leise, sicher, effizient und perspektivisch als On-Demand-Lösung bietet das automatisierte Fahren eine vollkommen neue Möglichkeit, mobil zu sein - insbesondere in Stadtteilen, die bisher nur eingeschränkt an den ÖPNV angeschlossen sind. Die zahlreichen positiven Erfahrungen der Riederwälderinnen und Riederwälder mit dem seit mehreren Monaten im Test befindlichen EASY-Shuttle spiegeln dies wider. So wurde das Angebot von zunächst einem Bus auf zwei Busse ausgeweitet. Exemplarisch sei ein Zitat einer 80-jährigen Seniorin dargestellt, welche den EASY-Shuttle regelmäßig benutzt: "Die zwei Kilometer hin und zurück von der Seniorenwohnanlage zum Netto-Supermarkt schaffe ich nicht mehr. Mit dem EASY-Bus sind es insgesamt nur noch 400 Meter zu laufen. Damit kann ich wieder selbstständig einkaufen." Um künftig allen Riederwälderinnen und Riederwäldern eine nahe gelegene Haltestelle vor ihrer Haustür zu ermöglichen, soll das bestehende Angebot, welches aktuell nur im Osten des Riederwalds verfügbar ist, auf den ganzen Stadtteil und um eine Verbindung zur Hanauer Landstraße ausgeweitet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 812 Antrag vom 01.06.2024, OF 630/11 Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5636 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 09.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 11 am 27.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 11 am 15.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 11 am 05.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 11 am 04.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I

21.05.2023 · Aktualisiert: 15.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2023, OF 183/16 Betreff: Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1.Welche Maßnahmen ergreift die Stadt Frankfurt, um die gesetzlichen Grundlagen (Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet) zum Schutz des Landschaftsschutzgebiets an der Vilbeler Landstraße zwischen Taschnerstraße und Florianweg in Bergen-Enkheim zu erreichen? 2. Wie viele Verstöße gegen gesetzliche Grundlagen des Landschaftsschutzes wurden in dem Bereich in den letzten Jahren registriert? 3. Um welche Verstöße handelt es sich? 4. Werden die Grundstückseigentümer über die Vorschriften (Rechte und Pflichten) in Landschaftsschutzgebieten hingewiesen? 5. Wie erfolgt diese Information und wann wurde diese letztmalig durchgeführt? 6. Welche personellen Ressourcen bestehen bei der Stadt Frankfurt zur Kontrolle der Landschaftsschutzgebiete der Zone I? 7. Wie häufig werden Kontrollgänge im Bereich der Landschaftsschutzgebiete in Bergen-Enkheim durchgeführt? 8. Wird der Zustand der einzelnen Parzellen regelmäßig festgehalten, um Veränderungen im Landschaftsschutzgebiet zu dokumentieren? 9. Was muss passieren, damit die zuständigen Behörden tätig werden? Begründung: Bei dem Gebiet zwischen der Vilbeler Landstraße zwischen Taschnerstraße und Florianweg in Bergen-Enkheim handelt es sich um ein Landschaftsschutzgebiet der Zone I. Der Ortsbeirat hatte im Jahr 2000 um eine Herabstufung von Zone II auf Zone I gebeten, um so die dort seit Jahrzehnten vorhandenen Kleingärten und hausnahen Gärten langfristig sicherzustellen und die Zugänglichkeit der öffentlichen Grünflächen gewährleistet bleibt. Leider kommt es in diesem Bereich immer wieder zu Konflikten mit Anrainern, weil die notwenigen Informationen über das richtige Verhalten in Landschaftsschutzgebieten und ausreichende regelmäßige Kontrollen fehlen. Vertreter der Unteren Naturschutzbehörde haben im Ortsbeirat mitgeteilt, dass sie keine Kapazitäten dafür haben, wirksam gegen illegale Bauten und andere Verletzungen der rechtlichen Grundlage in Landschaftsschutzgebieten der Zone I. vorzugehen, weil ihre Prioritäten in Landschaftsschutzgebieten der Zone II liegen müssten. Das kann aber nicht heißen, dass niemand die dort vorhandenen Zustände überprüft und gegen Missachtungen der Verordnungen vorgeht. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.01.2023, OF 160/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 8 Die Vorlage OF 183/16 wird zum gemeinsamen Antrag von WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 690 2023 1. Die Vorlage OF 160/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 182/16 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 183/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 3. Annahme bei Enthaltung LINKE. und BFF

Partei: WBE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrswende im Frankfurter Osten: Die Straße Am Erlenbruch soll Anliegerstraße werden

17.05.2023 · Aktualisiert: 14.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2023, OF 462/11 Betreff: Verkehrswende im Frankfurter Osten: Die Straße Am Erlenbruch soll Anliegerstraße werden Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Das gewichtigste Argument für den Bau des Riederwaldtunnels ist seit Jahrzehnten, dass es nach dessen Bau zu einer deutlichen Verkehrsentlastung im Stadtteil Riederwald kommen würde. Um dies zu erreichen muss schon jetzt ein Verkehrskonzept entwickelt werden, das ermöglicht die Straße "Am Erlenbruch" vom Durchgangsverkehr zu befreien und sie nach Abschluss des Tunnelbaus in eine Anliegerstraße umzuwandeln. Der Magistrat wird gebeten entsprechende Planungen zu veranlassen. Begründung: Da Verkehrsplanungen sehr viel Zeit benötigen muss schon jetzt eine Planung für die Entlastung der Anwohner*innen erarbeitet werden. Die Neugestaltung der Straße und Verkehrsführung muss so geplant werden, dass der motorisierte Verkehr den Tunnel nutzt und an der Oberfläche kein Durchgangsverkehr mehr notwendig ist. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 05.06.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 462/11 wurde zurückgezogen.

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sitzbänke für die Schäfflestraße

24.04.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2023, OM 3822 entstanden aus Vorlage: OF 438/11 vom 15.03.2023 Betreff: Sitzbänke für die Schäfflestraße Der Ortsbeirat bedankt sich für die gelungene Erneuerung der Schäfflestraße und bittet den Magistrat, auf der Ostseite (wo keine Autos parken) drei Sitzbänke im Abschnitt zwischen Torbogen und Raiffeisenstraße aufzustellen. Begründung: Ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger haben um die Aufstellung der Bänke gebeten, da sie sich dort gerne aufhalten, aber nicht sitzen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2023, ST 1552 Aktenzeichen: 67-0

Ideen

Idee
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U-Bahn Verlängerung von der Borsigallee nach Bergen

08.02.2025

Um die Menschen in den Stadtteilen Bergen-Enkeim und Seckbach besser an das öffentliche Netz anzuschließen, könnte eine U-Bahn über die ehemalige Straßenbahnstrecke von der Borsigallee bis nach Bergen-Enkheim fahren. Es könnte eine der derzeit nach Enkheim fahrenden U-Bahn der Linie U4 und U7 an der Haltestelle Gwinnerstraße abgezweigt werden und durch die Gwinnerstraße an der Leonhardsgasse vorbei über den Kirchbergweg zur Vilbeler Landstraße nach Bergen fahren. Somit wäre nicht nur Seckbach sondern auch Bergen besser angebunden. Diese Verbindung würde die Buslinie M43 entlasten sowie die Buslinien 41 und 44. Fotos von der ehemaligen Straßenbahnlinie gibt es auf Tramrider.de

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U-Bahn Verlängerung von der Borsigallee nach Bergen

28.06.2024

Um die Menschen in den Stadtteilen Bergen-Enkeim und Seckbach besser an das öffentliche Netz anzuschließen, könnte eine U-Bahn über die ehemalige Straßenbahnstrecke von der Borsigallee bis nach Bergen-Enkheim fahren. Es könnte eine der derzeit nach Enkheim fahrenden U-Bahn der Linie U4 und U7 an der Haltestelle Gwinnerstraße abgezweigt werden und durch die Gwinnerstraße an der Leonhardsgasse vorbei über den Kirchbergweg zur Vilbeler Landstraße nach Bergen fahren. Somit wäre nicht nur Seckbach sondern auch Bergen besser angebunden. Diese Verbindung würde die Buslinie M43 entlasten sowie die Buslinien 41 und 44. Fotos von der ehemaligen Straßenbahnlinie gibt es auf Tramrider.de

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Parkplätze Am Erlenbruch 2-4

16.04.2024

Am Erlenbruch 2-4 sind seit Jahrzehnten Parkplätze zwischen den Bäumen. Plötzlich bekommt man Strafzettel wegen Parken auf dem "Gehweg", der dort gar keiner ist! Daher sollten die, wohl "vergessenen", P-Schilder nachgezurüstet werden. Am ganzen Erlenbruch, ab der Nummer 6 sind genau die gleichen Plätze, teilweise noch enger, als "erlaubt" ausgewiesen. Daher gehe ich davon aus, daß nur die Parkplatz Schilder fehlen.

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Fußgängerbehelfsbrücke von Fechenheim Nord zur Borsigallee

10.01.2024

Von und nach Fechenheim Nord sind sowohl die Centerschneise und der Waldweg an den Kleingärten (Borsigallee), sowie der Teufelsbruch (Wächtersbacherstraße) wegen der Bauarbeiten zum Riederwaldtunnel gesperrt. Die für den Geh- und Radverkehr ausgewiesene Umleitung führt zur Vilbeler Landstraße, was einen Mehrweg von bis zu 2 km bedeutet. Das ist eine Zumutung für Schulkinder, Arbeitnehmer:innen und Menschen, die (nicht mehr) gut laufen können um zur U-Bahn (U4/U7) oder ihren Einkaufsmöglichkeiten zu kommen. Es wurde beobachtet, dass manche in ihrer Not über die Autobahn an der Centerschneise laufen. Bei einer geschätzten Bauzeit von 10 Jahren und Kosten von 1.4 Milliarden Euro Steuergeldern für den Autobahnausbau der nur Autofahrenden dient, ist die Installation einer Fußgängerbehelfsbrücke das Mindeste an sozialer Gerechtigkeit.

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Fußgängerüberweg an der Berger Warte (Vilbeler Straße/ B521)

02.05.2023

An der Berger Warte gibt es einen Wanderweg, der über die Vilbeler Landstraße (B521) führt. Zudem gibt es dort auf beiden eine Bushaltestelle. Leider lässt es der Verkehr kaum zu, dass man diese Straße sicher überquert. Um die nächstgelegene Ampel zu benutzen, müsste man fast einen halben Kilometer Umweg laufen. Hier sollte man einen Fußgängerüberweg installieren oder zumindest in der Mitte eine Verkehrsinsel, da man dann wenigstens jede Spur einzeln überqueren kann.

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19

Verbreiterung des Radwegs

07.10.2021

Der Radweg von Bergen-Enkheim nach Fechenheim verläuft nur auf einer Seite der Vilbeler Landstraße. Laut Beschilderung ist die erste Teilstrecke nicht nur von den Radfahrern in beiden Richtungen, sondern auch von Fußgängern in beiden Richtungen zu nutzen. Im zweiten Teil (von BE aus gesehen) ist der Weg laut Beschilderung nur für Radfahrer zu nutzen. Die Fußgänger sollen auf den Waldweg wechseln. Das passiert selten, weil die Beschilderung übersehen wird und weil es für Frauen und Kinder gefährlich erscheint (der Weg ist nicht einsehbar). Der zweite Teil des Weges könnte ohne großen Aufwand verbreitert werden, d.h. es gibt keinen einsehbaren Grund für die enge Gestaltung. Der erste Teil könnte entlastet werden, wenn auf der Gegenseite (von Fechenheim nach Enkheim) ein durchgängiger Fußweg von der Birsteinerstraße bis nach Enkheim gebaut werden würde. Dazu ist der größte Teil bereits vorhanden, aber ist in einem erschreckenden Zustand. Der fehlende Teil ist ohne große bauliche Maßnahmen realisierbar. Die jetzige Situation ist sehr gefährlich und man riskiert aus Sicht der Stadt Unfälle - ich kann dies als täglicher Nutzer gut einschätzen. Im Anhang finden Sie Bilder von der jetzigen Situation. Eines zeigt die Verengung, das andere die Wegführung für Fußgänger durch den Wald. Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

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Übergang zum Radweg auf der Vilbeler Landstraße sicherer machen

01.03.2021

Wenn man mit den Rad auf der Vilbeler Landstraße, von Bergen Enkheim kommend, bergab Richtung Seckbach fährt, biegt plötzlich der Radweg rechts ab. An dieser Stelle fahren sowohl die Fahrradfahrer, als auch die Autos (weil ziemlich steil bergab) etwas schneller. Um auf den Radweg zu kommen, muss man allerdings fast auf Null abbremsen (weil man dort eine sehr enge, meist durch parkende Autos noch engerer S-Kurve fahren muss) und dies Mitten auf der Straße. Oft kommen einem dabei die Autos gefährlich nah, wahrscheinlich weil diese nicht erkennen, dass der Radfahrer einen Grund hat abzubremsen. Es gibt bestimmt viele Arten diese Stelle zu entschärften. Ich halte eine Art sichtbaren Verzögerungsstreifen für Radfahrer auf der Straße für die einfachste und schnellste Lösung, aber es gibt sicher auch andere Lösungsmöglichkeiten für dieses Problem. Klar ist nur, dass an dieser Stelle etwas passieren muss und zwar bevor etwas passieret.

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Gartenstadt Riederwald

27.08.2020

Die Gärten werden von der ABG zerstört, wenn ein Mieter auszieht, weil "alles einheitlich" sein soll. Dies entspricht nicht der ursprünglichen Idee des Stadtteils. Viele schöne Gärten, die teilweise seit Jahrzehnten gewachsen sind, werden gnadenlos dem Erdboden gleich gemacht. Viele Mieter wünschen sich einen Garten vor der Tür, alte Mieter dürfen ihren behalten, neue Mieter dürfen keinen haben. Hinter der Raiffeisenstraße steht ein Garten, der so schön ist wie Eden. Ein Kleinod. Es gibt bessere Lösungen als den Einheitsbrei der ABG. Erhaltet die Gärten im Riederwald!

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Borsigallee Radfahrer Grünphase

21.08.2019

Die Fußgängerampel Ecke Borsigallee - Edisonstraße ist für Fußgänger grün, die geradeausfahrenden Radfahrer (und die Autos) müssen bei Rot halten, wobei nur die links abbiegenden PKW zur Autobahn hin warten müssen. So geht es für PKW in Richtung Innenstadt über Am Erlenbruch an fast jeder Ampel, wo ohnehin immer Stau herrscht. Stadtgemachte Staus sind die Folge

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1

Ampelschaltung "Am Erlenbruch" verbessern

16.01.2017

Regelmäßig kommt es in der Straße "Am Erlenbruch" zu erheblichen Verkehrsstaus (vor allem im Berufsverkehr). Für die kurze Strecke von der Eissporthalle bis zur Borsigallee (oder zurück) braucht man dann über 20 Minuten! Dabei fällt auf, dass nicht immer ein hohes Verkehrsaufkommen die Ursache dafür ist, sondern schlecht programmierte Ampeln: Anscheinend um zu verhindern, dass abbiegende Fahrzeuge mit der parallel fahrenden U-Bahn kollidieren, hat der Straßenverkehr immer "rot" wenn eine U-Bahn kommt. Man muss dann warten, auch wenn man eigentlich nur geradeaus fahren möchte und die Straße vor einem völlig frei wäre! Die betreffenden Kreuzungen müssten einfach nur mit einer zusätzlichen Ampel für abbiegende Fahrzeuge ausgestattet werden, so dass nur noch die abbiegenden Fahrzeuge warten müssten wenn eine U-Bahn kommt.

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2

Oberirdische Schienen im Stadtgebiet "begrünen"

17.11.2016

Ich finde den Anblick von oberirdischen Schienen im Stadtgebiet, die getrennt von Straßen verlaufen, sehr häßlich. Die Schienen zerreißen das Stadtbild und lassen die Bahnen sehr präsent wirken. (Beispiele: - U-Bahn 1,2,3,8 auf der Escherheimer Landstraße ab Dornbusch - Tramlinie 16 beim Markuskrankenhaus - U-Bahn 4,7 neben Am Erlenbruch ab Schäfflestraße und, und und.) Viel schöner wäre es, wenn die Schienen in Rasen eingebettet wären, dies würde einen freundlicheren und schöneren Anblick ergeben. Es würden mehr Grünflächen existieren, die wiederum die Lebensqualität heben würden. Das dies grundsätzlich möglich ist, zeigt das Beispiel der Tramlinie 16, 17 an der Messe parallel zur Friedrich-Ebert-Anlage. Hier sind die Schienen in Rasen eingebettet. Bildquelle: GoogleStreetView

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Schützt endlich die RiederwälderInnen! Keine Überschreitung der Grenzwerte bei Schadstoffen und Lärm beim Bau und Betrieb des Riederwaldtunnels!

01.06.2015

Schadstoffe: Bei allen bisherigen Messungen 2009, 2010 und 2013 wurden Grenzwertüberschreitungen bei Stickstofffdioxid und Feinstaub vom Land Hessen im Bereich Erlenbruch/Vatterstraße gemessen. Um die Belastung der Bevölkerung überwachen und in der Folge für Abhilfe sorgen zu können, braucht es eine dauerhafte Immissionsmessstation in diesem Bereich. Umso mehr da dieser Bereich neben den Wohnblöcken mit zahlreichen sozialen Einrichtungen besiedelt ist: Pestalozzischule mit Grundschule, zwei Horte und Kindergarten, sowie zwei Seniorenwohnanlagen. Auch nach der Eröffnung des Riederwaldtunnels wird es eine signifikante Erhöhung des Verkehrs im Bereich Riederwald (Tunnelportal plus Straße am Erlenbruch) geben. Dadurch und durch die zu erwartende Stauanfälligkeit mit Stop-and-Go-Verkehr wird es nochmals zu einer erhöhten Schadstoffbelastung kommen. Lärm: Die Stadt Frankfurt muss nach den verheerenden Erfahrungen im Rahmen der Proberammungen zum Riederwaldtunnel 2013 mit Grenzwertüberschreitungen über 80 dBA Lärm bei der Seniorenwohnanlage in der Vatterstraße sowie bei der Schule die Einhaltung der Lärmgrenzwerte sicherstellen. Dazu gehört die Überwachung des Lärms mit sofortiger Veröffentlichung der Werte, ein Krisenstab mit den Kindereinrichtungen, Bürgern, ABG, VBS und BI, sowie die sofortige Unterbindung der Bautätigkeiten bei Grenzwertüberschreitungen. Dazu braucht es: Infrastruktur für Messungen und klare Behördenwege. Die Verlegung der U-Bahn in der Bauphase für 7 Jahre zieht bereits vorausberechenbare Grenzwertüberschreitungen in der Vatterstraße mit Schule voraus. Dazu kommt noch massiver Baulärm, u.a. Rammungen. Es müssen sofort Schallschutzfenster plus Lüftungsanlagen in die betroffenen Gebäude eingebaut werden.

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Aufwertung des Grüngürtels rund um die Berger Warte

18.09.2014

Die Berger Warte ist mit 212,4 m ü nn die höchste Stelle im Frankfurter Stadtgebiet. Allerdings ist die Grünfläche stark vernachlässigt. Während auf der anderen Seite der Vilbeler Landstraße am Jüdischen Friedhof die Anlage erneuert und ein gepflegter Parkplatz angelegt wurde, ist die Berger Warte von der Straße aus kaum wahrnehmbar und die Grünfläche ungepflegt. Was ich mir wünschen würde: Schaffung einer Fuß- und Radwegverbindung von Bergen über die Berger Warte bis zur Fertighausausstellung in Bad Vilbel. Denn die Benutzung der stark befahrenen Straße ist auf diesem Abschnitt für Fußgänger und Radfahrer lebensgefährlich. Damit würde eine bequeme Wegeverbindung zwischen Bergen und der Siedlung Heilsberg entstehen. Fällen des wenig wertvollen Baumbestandes um die Berger Warte und Schaffung einer kleinen Grünanlage mit Bänken um den alten Wartturm. Von hier aus hat man einen grandiosen Ausblick auf Taunus, Odenwald bzw. Spessart und die Frankfurter Skyline. Herrichten der Feldwegverbindung zum Lohrberg, so dass die Berger Warte auch von dieser beliebten Freizeiteinrichtung erreichbar wäre. Rückschnitt des Gehölzes im Bereich des Ludwigs-Denkmals an der Nordwestecke des Umspannwerks, Erneuerung der dortigen Sitzgelegenheiten. Anbringung von Wegweisern aus Richtung Bergen, Heilsberg und Lohrberg zur Berger Warte und dem Ludwigs-Denkmal.

Idee
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Straßenbahn nach Bergen wieder aufleben

15.09.2014

es gab schon eine Straßenbahn nach Bergen von Riederwald über die Gewinner Straße. Heute ist ein Teil nun als Fahrradweg nutzbar. Allerdings ist es fast unmöglich mit dem Fahrrad auf der Gewinner Straße zu fahren. von Enkheim über die Vilbler Landstraße wäre auch eine Möglichkeit.