Meine Nachbarschaft: Schlickstraße
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Vorlagen
Parkverbot für Wohnmobile und Lkw über 3,5 Tonnen in der Kaiser-Sigmund-Straße
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 7984 entstanden aus Vorlage: OF 1171/9 vom 12.01.2026 Betreff: Parkverbot für Wohnmobile und Lkw über 3,5 Tonnen in der Kaiser-Sigmund-Straße Vorgang: OM 7323/25 OBR 9; ST 2080/25 Der Magistrat wird gebeten, seine in der Stellungnahme vom 15.12.2025, ST 2080, zum Ausdruck gebrachte Ablehnung eines Parkverbots für Wohnmobile und Lkw über 3,5 Tonnen in der Kaiser-Sigmund-Straße zu überdenken und dieses zeitnah umzusetzen. Die durch den Magistrat vorgebrachte Begründung für die Ablehnung der Anregung des Ortsbeirats, dass ein solches Verbot zu Verdrängung in schmalere Nebenstraßen führe, überzeugt nicht: Gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Parken an engen Straßenstellen bereits unzulässig, wenn keine ausreichende Restfahrbahnbreite verbleibt. In den vom Magistrat angeführten "deutlich schmaleren Nebenstraßen" wäre das Abstellen von Wohnmobilen und Lkw somit ohnehin rechtswidrig, insbesondere auf dem Gehweg. Ein antizipiertes illegales Ausweichverhalten, gegen das der Magistrat ebenso zur Tat schreiten müsste, sollte kein Grund sein, notwendige Maßnahmen zu unterlassen. Begründung: Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger haben sich wiederholt über die durch abgestellte Wohnmobile und Lkw angespannte Parksituation in der Kaiser-Sigmund-Straße beschwert und dazu bereits eine Petition beim Magistrat vorgelegt. Der Ortsbeirat hat das Problem bereits erkannt und den Magistrat um Abhilfe gebeten. Die Dringlichkeit soll angesichts der Beschwerdelage und der teilweise gefährdenden Situation noch einmal deutlich gemacht werden. Neben den Wohnmobilen werden auch immer wieder gewerbliche Lkw und Lieferwagen mit Überlänge in diesem Wohngebiet abgestellt, die die Sicht der zu Fuß gehenden Personen massiv einschränken. Angesichts der Tatsache, dass sich dort auch Schulwege und Kinderbetreuungseinrichtungen befinden und auf der gesamten Straßenlänge außerhalb der Kreuzungen mit Marbachweg und Eckenheimer Landstraße keine gesicherten Querungsmöglichkeiten eingerichtet wurden, stellt dies einen weiteren Grund dar, diese Straße frei von solchen Fahrzeugen zu halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7323 Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2080
Illegales Parken vor der Hebelstraße 23
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 8000 entstanden aus Vorlage: OF 991/3 vom 07.01.2026 Betreff: Illegales Parken vor der Hebelstraße 23 Der Magistrat wird gebeten, durch einen zusätzlichen Poller oder deutliche Markierungen das illegale Parken auf dem Fahrradweg vor der Hebelstraße 23 zu verhindern. Begründung: Vor dem Haus Hebelstraße 23 endet ein Radweg, der von der Eckenheimer Landstraße in die Hebelstraße führt. Dort sind auf dem Boden weiße Linien, die fälschlicherweise als Parkplatzbegrenzung interpretiert werden können. Wenn dort Autos parken, entsteht eine gefährliche Situation, da Radfahrende beim Ausweichen sehr nahe an den Bordstein kommen und stürzen könnten. Es ist auch der Schulweg zur Lichtigfeldschule und zur Musterschule. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein
Illegales Parken vor der Hebelstraße 23
Antrag vom 07.01.2026, OF 991/3 Betreff: Illegales Parken vor der Hebelstraße 23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, über einen zusätzlichen Poller oder deutliche Markierungen das illegale Parken auf dem Fahrradweg vor der Hebelstraße 23 zu verhindern. Begründung: Vor dem Haus Hebelstr. 23 endet ein Radweg, der von der Eckenheimer Landstraße in die Hebelstraße führt. Dort sind auf dem Boden weiße Linien, die fälschlicherweise als Parkplatzbegrenzung interpretiert werden können. Wenn dort Autos parken, entsteht eine gefährliche Situation, da der oder die Radfahrende beim Ausweichen sehr nahe an den Bordstein kommt und stürzen könnte. Es ist auch der Schulweg zur Lichtigfeldschule und Musterschule. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3
Abstellen von Wohnmobilen und Pkw-Anhängern ohne Zugfahrzeug
Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7791 entstanden aus Vorlage: OF 1137/9 vom 12.11.2025 Betreff: Abstellen von Wohnmobilen und Pkw-Anhängern ohne Zugfahrzeug Vorgang: OM 7323/25 OBR 9 Seit auf dem Parkplatz am Gelände des Hessischen Rundfunks nicht mehr alle Kraftfahrzeuge geparkt werden dürfen, weichen viele auf die Kaiser-Sigmund-Straße aus. Insbesondere Pkw-Anhänger ohne Zugfahrzeug stehen dort. Diese dürfen in Wohngebieten nicht länger als 14 Tage abgestellt werden. Das Fahrzeug muss ordnungsgemäß angemeldet sein und über eine gültige TÜV-Plakette verfügen. Außerdem ist es wichtig, dass das Kennzeichen sichtbar und die Scheinwerfer sauber sind. Des Weiteren sollte das Fahrzeug vor Diebstahl geschützt sein, z. B. mit einer Parkkralle, und wenigstens alle drei Tage muss der Halter nach seinem Fahrzeug sehen (lassen), um sicherzugehen, dass auf dem Parkplatz kein temporäres Parkverbot eingerichtet wird. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. auf dieser Straße nur das Parken von Pkws zuzulassen und falls dies nicht möglich sein sollte 2. regelmäßige Kontrollen durchzuführen und 3. die Anwohner zu informieren, wie diese die Stadt unterstützen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7323
Abstellen von Fahrzeugen über 7,5 Tonnen und deren Anhängern
Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7792 entstanden aus Vorlage: OF 1138/9 vom 12.11.2025 Betreff: Abstellen von Fahrzeugen über 7,5 Tonnen und deren Anhängern Seit auf dem Parkplatz am Gelände des Hessischen Rundfunks nicht mehr alle Kraftfahrzeuge geparkt werden dürfen, weichen viele auf die Kaiser-Sigmund-Straße aus. Insbesondere Lkws, Lkw-Anhänger und schwere Wohnmobile dürfen in Wohngebieten weder in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr noch an Sonn- und Feiertagen geparkt werden. Diese Regelung gilt auch für Anhänger von mehr als zwei Tonnen Gewicht. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. regelmäßige Kontrollen durchzuführen und 2. die Anwohner zu informieren, wie diese die Stadt unterstützen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
Anwohnerparken im Dornbusch
Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7789 entstanden aus Vorlage: OF 1134/9 vom 10.11.2025 Betreff: Anwohnerparken im Dornbusch Vorgang: B 299/19; OM 2114/22 OBR 9; ST 1719/22 Mit der Anregung vom 05.05.2022, OM 2114, hatte der Ortsbeirat zuletzt angeregt, im Stadtteil Dornbusch zwischen Eschersheimer Landstraße, Marbachweg, Eckenheimer Landstraße und Alleenring eine Anwohnerparkzone einzurichten. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme ST 1719 auf das geplante Vorgehen nach Bericht B 299 hingewiesen. Nun erreichen den Ortsbeirat immer wieder Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, die sich für Anwohnerparken in diesem Bereich aussprechen. Jüngst wurde dem Magistrat dazu eine Unterschriftenliste überreicht. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob die Einrichtung einer Anwohnerparkzone im Dornbusch vorgezogen werden kann. Sollte dies der Fall sein, wird um eine zeitnahe Umsetzung gebeten. Sollte dies nicht der Fall sein, wird der Magistrat gebeten, die Gründe dafür darzulegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.08.2019, B 299 Anregung an den Magistrat vom 05.05.2022, OM 2114 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1719
Platznot in der und um die Kaiser-Sigmund-Straße lindern
Antrag vom 29.10.2025, OF 1125/9 Betreff: Platznot in der und um die Kaiser-Sigmund-Straße lindern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in und rund um die Kaiser-Sigmund-Straße geeignete Mahnahmen zu ergreifen, um die sich in den letzten Monaten deutlich verschärfte Parkplatzsituation zu verbessern. Konkret sollen die Schaffung zusätzlicher Parkplätze und die Optimierung der bestehenden Parkflächen geprüft und die Ergebnisse dem Ortsbeirat vorgestellt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 1125/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP und fraktionslos (= Annahme)
Piktogramm für die Fahrradspur in der Eckenheimer Landstraße erneuern
Antrag vom 16.10.2025, OF 947/3 Betreff: Piktogramm für die Fahrradspur in der Eckenheimer Landstraße erneuern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Strßenmarkierungen im unteren Bereich der Eckenheier Landstraße Ecke Anlagenring, vor der Kreuzung, zu erneuern. Begründung: Die Makrkierungen sind stark abgeblättert und teilweise kaum noch erkennbar, insbesondere die Piktogramme für die Fahhradspur. Ziel ist es, die Sicherheit für Radfahrer zu erhöhen und Konflikte zwischen Auto- und Radverkehr zu vermeiden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 947/3 wurde zurückgezogen.
Kinderbetreuung im Nordend sichern, Konsequenzen aus der Schließung der „Roten Eule“ ziehen
Antrag vom 16.10.2025, OF 937/3 Betreff: Kinderbetreuung im Nordend sichern, Konsequenzen aus der Schließung der "Roten Eule" ziehen Mit der endgültigen Schließung der Roten Eule in der Eckenheimer Landstraße sind im Nordend rund 40 dringend benötigte Kita- und Hortplätze verloren gegangen. Der Betreiber sah sich zu diesem Schritt gezwungen, weil sich die Stadt Frankfurt am Main als Eigentümerin über Monate nicht verbindlich zur notwendigen Sanierung und Finanzierung des Gebäudes geäußert hat. Das ist ein deutliches Versäumnis des Magistrats, der trotz frühzeitig bekannter Mängel keine tragfähige Lösung fand. Für viele Eltern stellte die monatelange Hängepartie eine erhebliche Belastung dar: Von der Ungewissheit, ob die Rote Eule gerettet werden kann, über die Frage nach einer alternativen Betreuungseinrichtung bis hin zu existenziellen Sorgen wie der Frage, ob mit der neuen Lösung dem Job weiterhin im selben Maß nachgegangen werden kann. Wie die Rote Eule blicken auch andere Kindertagesstätten im Nordend und in den angrenzenden Stadtteilen einem erheblichen Sanierungsstau entgegen. Viele dieser Einrichtungen müssen mittelfristig saniert werden. Angesichts des ohnehin bestehenden Mangels an Betreuungsplätzen in Frankfurt darf sich ein Fall wie die Rote Eule auf keinen Fall wiederholen. Eltern und Kinder brauchen Planungssicherheit, Verlässlichkeit und frühzeitige Informationen, damit notwendige Sanierungen familienfreundlich umgesetzt werden können. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: - Der Ortsbeirat 3 bedauert die Schließung der Roten Eule und kritisiert das Vorgehen des Magistrats, der durch fehlende Entscheidungen und mangelnde sowie rechtzeitige Kommunikation den Verlust des Standorts mitverursacht hat. - Aus diesem Grund fordert der Ortsbeirat den Magistrat dazu auf, zu berichten: a. Wie der Magistrat die aktuelle Betreuungssituation (Kita-, Kindergarten- und Hortplätze) im Nordend sowie in den angrenzenden Stadtteilen grundsätzlich einschätzt. b. Wie viele Kinderbetreuungseinrichtungen in diesen Stadtteilen derzeit sanierungsbedürftig sind und welche davon wann saniert oder ggf. geschlossen werden sollen. c. Wie künftige Sanierungsvorhaben organisatorisch ablaufen sollen, damit während der Bauphasen keine Betreuungsplätze dauerhaft verloren gehen? d. Welche Maßnahmen der Magistrat ergreift, um sicherzustellen, dass sich ein Fall wie bei der Roten Eule künftig nicht wiederholt. e. Welche Ersatzmaßnahmen für die entfallenen Plätze der Roten Eule vorgesehen sind und wann diese umgesetzt sein sollen. f. Welche neuen Kinderbetreuungseinrichtungen im Nordend und in den angrenzenden Stadtteilen derzeit geplant sind, und in welchem Zeitrahmen diese entstehen sollen. g. Inwieweit bei dieser Planung bereits die geplante Unterkunft für Geflüchtete und Wohnungslose in der Homburger Landstraße mit voraussichtlich knapp 300 Bewohnerinnen und Bewohnern berücksichtigt wurde, deren Fokus auf Familien den Bedarf an Plätzen weiter erhöhen wird. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 937/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Mieterhöhungen in der Weberstraße
Antrag vom 16.10.2025, OF 941/3 Betreff: Mieterhöhungen in der Weberstraße Im Jahr 2022 kündigte der Projektentwickler Max Baum Immobilien GmbH die Neubebauung und Sanierung des Karrees Weberstraße / Marschnerstraße / Neuhofstraße / Eckenheimer Landstraße an. 2023 sollte Baubeginn sein, der Neubau 2024 fertiggestellt werden. Die Sanierung der Bestandsgebäude sollte mietenneutral vonstattengehen und die Miete bei um die sechs Euro pro Quadratmeter bleiben: https://www.fnp.de/frankfurt/neubau-bietet-mehr-platz-fuer-kinder-91443666.html. Heute sehen wir keinerlei Baufortschritte für den Neubau, außer dass das Gelände abgesperrt ist. Die Wohnungen in der Weberstraße wurden saniert und Bewohnende bekamen im Oktober 25 saftige Mieterhöhungen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um folgende Auskünfte: - Was wurde bisher im Karree Weberstraße / Marschnerstraße / Neuhofstraße / Eckenheimer Landstraße gemacht? - Wird weiterhin an den Plänen zum Neubau festgehalten? - Wieviel Leerstand gibt es und seit wann? - Um wieviel sind die Bestandsmieten erhöht worden und ist das dem Bestandsschutz angemessen? Sollte der Magistrat hierzu keine Auskünfte haben, wird er gebeten, mit dem Projektentwickler in Kontakt zu treten, um diese Informationen zu erhalten. Der Projektentwickler ist sicherlich ebenfalls daran interessiert, die Öffentlichkeit auf dem Laufenden zu halten. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1309 2025 Die Vorlage OF 941/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Haushalt 2026 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Jugendhilfe an Schulen und Grundschulen
Antrag vom 24.11.2025, OF 1177/10 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Jugendhilfe an Schulen und Grundschulen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Zuweisung und Stellenbemessung von Mitarbeiter*innen im Bereich Jugendhilfe an Schulen im Ortsbeirat 10 wird ausgeweitet. Die Anzahl zusätzlicher Stellen im Bereich Jugendhilfe an den Schulen soll neben der Schulgröße und Anzahl der Schüler*innen auch nach dem Sozialindex des Einzugsgebietes der jeweiligen Schule bemessen werden. An allen Schulen im Ortsbeirat 10 wird eine Jugendhilfe eingerichtet. Die dafür notwendigen Mittel werden im Haushalt 2026 bereitgestellt. Begründung: Jugendhilfe an Schulen bildet einen wichtigen Baustein zur Verbesserung von Bildungschancen, gerade von strukturellen Benachteiligungen betroffenen Schüler*innen. Mit der Stärkung der Jugendhilfe an Schulen werden Benachteiligungen mit Hilfe von Schulsozialarbeit abgebaut. Dabei muss sich die Anzahl der Schulsozialarbeiter*innen nicht nur nach der Größe der Schule und Anzahl der Schüler*innen richten, sondern auch nach dem Sozialindex des Einzugsgebietes der jeweiligen Schule. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Etatanregung EA 54 2025 Die Vorlage OF 1177/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff den Wortlaut "Jugendhilfe an Schulen und Grundschulen" erhält und im Tenor jeweils nach dem Wort "Schule" die Worte "und Grundschule" eingefügt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD
Das Überholen der U5 an den Haltestellen „Musterschule“ und „Glauburgstraße“ verhindern: Deutliche Warnschilder anbringen
Anregung an den Magistrat vom 11.09.2025, OM 7470 entstanden aus Vorlage: OF 923/3 vom 27.08.2025 Betreff: Das Überholen der U5 an den Haltestellen "Musterschule" und "Glauburgstraße" verhindern: Deutliche Warnschilder anbringen Der Magistrat wird gebeten, an den Haltestellen "Musterschule" und "Glauburgstraße" deutliche Warnhinweise anzubringen, dass das Überholen der Bahn grundsätzlich und besonders, wenn sie in den Haltestellen steht, absolut zu unterlassen ist. Ergänzt werden sollte diese Maßnahme mit einem Überholverbot und einer durchgezogenen weißen Linie auf der Eckenheimer Landstraße vom Anlagenring bis zum Alleenring. Begründung: Aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens in der Eckenheimer Landstraße kommt es vermehrt zu äußerst riskanten Überholmanövern der U5 an den Haltestellen. Vielen Autofahrer/innen scheint nicht klar zu sein, dass die Eckenheimer Landstraße keine Einbahnstraße ist. Abgesehen von dem Verkehrschaos, das unweigerlich folgt, wenn das überholende Auto dann dem Gegenverkehr gegenübersteht, sind diese Überholmanöver an den Haltestellen sehr gefährlich für alle anderen Verkehrsteilnehmer/innen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 183 Beratung im Ortsbeirat: 3
Einrichtung einer Haltefläche für Fahrräder an der Ampel Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Anlagenring
Anregung an den Magistrat vom 11.09.2025, OM 7471 entstanden aus Vorlage: OF 925/3 vom 23.08.2025 Betreff: Einrichtung einer Haltefläche für Fahrräder an der Ampel Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Anlagenring Der Magistrat wird gebeten, eine Haltefläche für Fahrräder vor der Rechtsabbiegerampel an der Kreuzung der Eckenheimer Landstraße/Anlagenring einzurichten. Begründung: Die Situation für den Fahrradverkehr in der unteren Eckenheimer Landstraße wird immer gefährlicher, vor allem lässt sich die Verkehrsführung für den Fahrradverkehr nicht aufrechterhalten. Vorgesehen ist ein Kreuzen des Autoverkehrs (für den das nicht vorhersehbar ist, da nicht markiert) sowie eine Überquerung der Straßenbahnschienen, um dann auf die Verkehrsinsel in die Mitte zu kommen, auf der sich Fußgänger/innen, Fahrradfahrer/innen sowie Lastenräder um den wenigen Platz rangeln. Die Sicht auf die U-Bahn fehlt, die genau in dem Moment aus dem Tunnel kommt, wenn die Fahrradfahrer/innen in der Mitte der Schienen die Verkehrsinsel ansteuern. Wenn Fahrradfahrer/innen sich zwischen Lkw in die Mitte der Straße schlängeln, geraten sie mitunter in den Gegenverkehr, der mit hoher Geschwindigkeit in die Eckenheimer Landstraße einbiegt. Die Situation ist dem Magistrat bekannt. In Unkenntnis der waghalsigen Verkehrsführung oder weil einfach der Mut fehlt, sich zwischen Autos, Lkws, U-Bahnen und Schiene zu schlängeln, nutzen Fahrradfahrer/innen den Fahrradweg bis zur Ampel und quetschen sich rechts auf den Bürgersteig, um dem Autoverkehr Platz zu lassen. Wenn die Ampel auf grün schaltet, fahren sie dann geradeaus in den Anlagenring. Allerdings bekommen die Autos zur gleichen Zeit grün, daher fahren Fahrräder und Autos an der Stelle einfach ineinander. Beispiel für eine Markierung einer Haltefläche an der Ampel Bild: Google Maps Eine Lösung für diese dauerhaft gefährliche Situation wäre es, eine Haltefläche für Fahrräder zwischen einem leicht zurückgesetzten Haltestreifen für Autos sowie der Fußgängerquerung einzurichten. Fahrradfahrer/innen können so auf dem Fahrradweg rechts bis zur Haltefläche fahren, sich vor die Autos einreihen und dann vor den Autos in den Anlagenring fahren bzw. auf Wunsch rechts in die Eschenheimer Anlage abbiegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 25 Beratung im Ortsbeirat: 3
Nördliche Kreuzungsbereiche der Kaiser-Sigmund-Straße vor Falschparken schützen
Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7323 entstanden aus Vorlage: OF 1061/9 vom 18.08.2025 Betreff: Nördliche Kreuzungsbereiche der Kaiser-Sigmund-Straße vor Falschparken schützen Vorgang: OM 6678/25 OBR 9; ST 1122/25 Der Magistrat hat der Anregung OM 6678 zur Sicherung der Kreuzungssituationen der nördlichen Kaiser-Sigmund-Straße grundsätzlich zugestimmt und um Rückmeldung zu möglichen in diesem Zuge einzurichtenden Lieferzonen gebeten. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, die zugesagten Sperrflächen mit Pollern in den Kreuzungsbereichen der Kaiser-Sigmund-Straße zeitnah umzusetzen. Bezüglich der angefragten Lieferzonen teilt der Ortsbeirat mit, dass auf Höhe der Hausnummer 12 (Kreuzung Schlickstraße) und der Hausnummer 50 (Kreuzung Bundenweg) jeweils eine zeitlich begrenzte Lieferzone sinnvoll wäre, da der Lieferverkehr hier keine legalen Parkmöglichkeiten vorfindet und daher oft die Eckbereiche der Kreuzungen beparkt. Ferner wird der Magistrat gebeten, im Bereich der bestehenden Sperrfläche vor Hausnummer 14 die Markierungen zu erneuern und, sofern möglich, zusätzlich Radbügel anzubringen, um das anhaltende Falschparken auf dieser Fläche zu verhindern. Außerdem wird der Magistrat gebeten, entlang der Kaiser-Sigmund-Straße ein Aufstellverbot für Wohnmobile und Lkw über 3,5 Tonnen einzurichten, da das Abstellen solcher Fahrzeuge nach Sperrung des Parkplatzes Bertramswiese für diese Fahrzeugklasse zugenommen hat und die Sichtbeziehungen sowie die Parksituation zusätzlich beeinträchtigt. Teilweise stehen hier sechs bis acht Wohnwagen und Lkw dauerhaft in einer Reihe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6678 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1122 Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7791 Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2080
Nördliche Kreuzungsbereiche der Kaiser-Sigmund-Straße vor Falschparken schützen
Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7323 entstanden aus Vorlage: OF 1061/9 vom 18.08.2025 Betreff: Nördliche Kreuzungsbereiche der Kaiser-Sigmund-Straße vor Falschparken schützen Vorgang: OM 6678/25 OBR 9; ST 1122/25 Der Magistrat hat der Anregung OM 6678 zur Sicherung der Kreuzungssituationen der nördlichen Kaiser-Sigmund-Straße grundsätzlich zugestimmt und um Rückmeldung zu möglichen in diesem Zuge einzurichtenden Lieferzonen gebeten. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, die zugesagten Sperrflächen mit Pollern in den Kreuzungsbereichen der Kaiser-Sigmund-Straße zeitnah umzusetzen. Bezüglich der angefragten Lieferzonen teilt der Ortsbeirat mit, dass auf Höhe der Hausnummer 12 (Kreuzung Schlickstraße) und der Hausnummer 50 (Kreuzung Bundenweg) jeweils eine zeitlich begrenzte Lieferzone sinnvoll wäre, da der Lieferverkehr hier keine legalen Parkmöglichkeiten vorfindet und daher oft die Eckbereiche der Kreuzungen beparkt. Ferner wird der Magistrat gebeten, im Bereich der bestehenden Sperrfläche vor Hausnummer 14 die Markierungen zu erneuern und, sofern möglich, zusätzlich Radbügel anzubringen, um das anhaltende Falschparken auf dieser Fläche zu verhindern. Außerdem wird der Magistrat gebeten, entlang der Kaiser-Sigmund-Straße ein Aufstellverbot für Wohnmobile und Lkw über 3,5 Tonnen einzurichten, da das Abstellen solcher Fahrzeuge nach Sperrung des Parkplatzes Bertramswiese für diese Fahrzeugklasse zugenommen hat und die Sichtbeziehungen sowie die Parksituation zusätzlich beeinträchtigt. Teilweise stehen hier sechs bis acht Wohnwagen und Lkw dauerhaft in einer Reihe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6678 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1122 Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7791 Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2080
Zweispuriger Fahrradweg auf der Adickesallee
Antrag vom 08.05.2025, OF 883/3 Betreff: Zweispuriger Fahrradweg auf der Adickesallee Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat möge den nördlichen Fahrradweg der Adickesallee zwischen Eschersheimer und Eckenheimer Landstrasse so zweispurig gestalten, dass er in beide Richtungen befahrbar ist. Begründung: Die Fahrradstrecke auf der Adickesallee zwischen Eckenheimer Landstraße und Eschersheimer Landstraße wird viel von Kindern genutzt, die zu ihrem Vereinssport auf der Bertramswiese und den Sportstätten von Frankfurt 1880 eV radeln. Es würde sowohl Sicherheit als auch Selbstständigkeit erhöhen, wenn Kinder auf dem Weg auf der nördlichen Seite fahren könnten, die mit einem Grünstreifen von der stark befahrenen Fahrbahn getrennt ist. Es gibt auf der Seite auch deutlich weniger Stichstraßen, die überquert werden müssen, gerade die Eysseneckstraße und Falkensteinerstraße sind aufgrund der schlechten Sicht nur schwer zu queren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 22.05.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 883/3 wird auf Wunsch der CDU bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 883/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und CDU gegen SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); Linke (= Enthaltung)
Falschparken an der U-Bahn-Station „Hauptfriedhof“
Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6821 entstanden aus Vorlage: OF 848/3 vom 10.03.2025 Betreff: Falschparken an der U-Bahn-Station "Hauptfriedhof" Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Platanen an der östlichen Seite der Eckenheimer Landstraße auf Höhe der U-Bahn-Station "Hauptfriedhof" 1. zusätzliche Absperrungen (z. B. weitere Holzpoller) zu installieren, um das dort regelmäßig stattfindende Falschparken zwischen den Bäumen künftig wirksam zu verhindern; 2. den durch Falschparken stark verdichteten Boden mit geeigneten Maßnahmen aufzulockern, um wieder für eine bessere Durchlüftung und Wasserversorgung der Bäume zu sorgen. Begründung: Der Bereich zwischen U-Bahn-Station und Hauptfriedhof ist eine Grünfläche, die von zu Fuß gehenden Menschen, die von der U-Bahn kommen oder zur U-Bahn-Station gehen, durchquert werden kann. Faktisch wird sie aber vor allem als Parkplatz genutzt. Die vorhandenen einzelnen Poller sollen zwar die Bäume vor Beschädigungen schützen, aber suggerieren zugleich, dass dazwischen geparkt werden kann. Eine Ergänzung der Absperrungen würde sowohl dem Baumschutz als auch der Verkehrssicherheit dienen. Das Parken schwerer Fahrzeuge hat mit Sicherheit den Boden im Wurzelbereich der Platanen stark verdichtet, was deren Wasser- und Nährstoffversorgung beeinträchtigt und ihre Vitalität gefährdet. Die Auflockerung des verdichteten Bodens ist eine notwendige Maßnahme, um den Bäumen wieder bessere Wachstumsbedingungen zu ermöglichen und ihre langfristigen Überlebenschancen zu verbessern. Fotos: I. Sturm Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1511 Beratung im Ortsbeirat: 3
Geplante Vollsperrung Kurhessenstraße (Höhe Schwalbenschwanz) wegen Grunderneuerung der Straße im Abschnitt Höhenblick bis Haeberlinstraße
Antrag vom 03.04.2025, OF 999/9 Betreff: Geplante Vollsperrung Kurhessenstraße (Höhe Schwalbenschwanz) wegen Grunderneuerung der Straße im Abschnitt Höhenblick bis Haeberlinstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: In den vergangenen Jahren gab es in oben genannten Abschnitt weder Behinderungen noch Unfälle. Ebenso gab es im Bereich des Straßenabzweiges der Kurhessenstraße zur Straße "Am Schwalbenschwanz" bei der bewährten rechts vor links Regelung keine Behinderungen oder Unfälle. Wie aus der Presse zu entnehmen war, soll die Straße in oben genannten Bereich während der Bauarbeiten für fast zwei Jahre gesperrt werden. Insbesondere gilt es zu klären, ob es Alternativen zu einer zweijährigen Sperrung der avisierten Teilbereiche gibt, welche nicht im Interesse der Anwohner und Gewerbetreibenden ist. Eine geplante Vollsperrung der Straße hätte massive Auswirkungen auf die Gewerbetreibenden / Anwohner, ÖPNV-Verbindung der Buslinie 69 entlang der Baustraße. Ebenso wird sich während dieser Zeit der Verkehr auf den Abschnitt "Eschersheimer Landstraße" - "Hügelstraße" verlagern und gerade in den Morgen und Abendstunden in beiden Richtungen für zusätzliche Staus, mit Auswirkungen auf den Zeitplan der Buslinie 39 (Verspätungen) sorgen, da eine Alternativroute in diesem Abschnitt nicht gegeben ist. Da sich für die Mai Sitzung 2025 ein Vertreter des ASE die Pläne zur Umgestaltung der Straße angekündigt hat, sollte nach dieser Sitzung entschieden werden ob die vorgestellten Pläne in dieser Form umgesetzt werden, auch wenn es mit einer zeitlichen Verzögerung einhergeht. Anwohner und Gewerbetreibende sollten hierzu auch gehört werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.06.2025, OF 1033/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 999/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 999/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 999/9 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1033/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, 4 CDU, SPD, Linke und fraktionslos gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, 3 CDU, SPD, Linke und fraktionslos gegen BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung)
Grünfläche Bundenweg/Zum-Jungen-Straße: Situation verbessern
Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6676 entstanden aus Vorlage: OF 953/9 vom 28.02.2025 Betreff: Grünfläche Bundenweg/Zum-Jungen-Straße: Situation verbessern Vorgang: OM 1681/22 OBR 9; ST 1214/22; ST 2647/22; ST 1224/23; ST 46/24 Nachdem durch Anregung vom 17.02.2022, OM 1681, die Fläche zwischen den Bäumen nicht länger als Parkplatz genutzt werden kann, sollte nun der nächste Entwicklungsschritt zu einer echten Grünfläche gegangen werden. Deswegen wird der Magistrat gebeten, im nächsten Haushalt entsprechende Mittel zur Gestaltung dieser Grünfläche einzustellen. Wichtig ist bei der Neuanlage auch, dass der durch parkende Autos stark verdichtete Boden derart gelockert wird, dass die großen Bäume die bestmögliche Überlebenschance haben. Neben der Bepflanzung sind zudem Holzsitzmöbel sinnvoll, damit die Anwohner zusätzlich von der neu gestalteten Fläche profitieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1681 Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1214 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2022, ST 2647 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1224 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 46 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1273
Sichere Wege an der Kreuzung Fallerslebenstraße/Immermannstraße
Antrag vom 30.03.2025, OF 991/9 Betreff: Sichere Wege an der Kreuzung Fallerslebenstraße/Immermannstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten für den Kreuzungsbereich Fallersleben/Immermannstraße eine Planung zu erstellen, wie eine sichere Querung der Straße und gute Sichtbeziehungen an dieser Stelle gesichert werden können, entsprechend dem Konzept. "Sichere und passierbare Wege". https://www.radfahren-ffm.de/615-0-Sichere-und-passierbare-Wege.html Dabei sollte auch geprüft werden, ob die Einrichtung einer Lieferzone sinnvoll erscheint. Begründung: Es kommt an dieser Kreuzung immer wieder zu Behinderungen und der Beeinträchtigung der Sichtbeziehungen durch falsch geparkte Autos. Um die Sicherheit der Zu-Fuß-Gehenden und die Passierbarkeit auch für Kinderwagen, Rollatoren u.ä. an dieser Stelle zu gewährleisten, erscheint eine zusätzliche Absicherung sinnvoll. Für den, an dieser Stelle befindlichen Kiosk, sollte die Einrichtung einer Lieferzone unterstützend wirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 991/9 wurde zurückgezogen.
Nördliche Kreuzungsbereiche der Kaiser-Sigmund-Straße vor Falschparken schützen
Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6678 entstanden aus Vorlage: OF 955/9 vom 01.03.2025 Betreff: Nördliche Kreuzungsbereiche der Kaiser-Sigmund-Straße vor Falschparken schützen Der Magistrat wird gebeten, in den Kreuzungsbereichen (Fünf-Meter-Radius) der Kaiser-Sigmund-Straße mit der Schlickstraße, Brommstraße, dem Bundenweg und der Wanebachstraße Markierungen und Vorkehrungen gegen Falschparken vorzunehmen - mit Priorität in dieser Reihenfolge. Dafür könnten sich kurzfristig die Markierung von Sperrflächen, ggf. mit einzelnen Pollern und Radbügeln an den Seiten eignen, sogenannte provisorische Gehwegnasen. Begründung: Der § 12 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Halten und Parken regelt eindeutig: "(3) Das Parken ist unzulässig 1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, [...] vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, [...] 5. vor Bordsteinabsenkungen." An den im Tenor genannten Stellen kommt es zu regelmäßigem Eckparken, gerade im Bereich der Gehwegabsenkungen. Dies behindert und gefährdet den Fußverkehr und schränkt auch die Einsichtmöglichkeiten für den Pkw- und Radverkehr stark ein. Anwohnende berichten, dass auch regelmäßige Anrufe bei der Stadtpolizei keine Besserung herbeigeführt haben. Die gesetzlich gewollte Ordnung des Straßenverkehrs kann auf diesem Wege also nicht herbeigeführt werden. Daher sollte ein durch Markierungen und bauliche Maßnahmen herbeigeführter Schutz der schwächeren Verkehrsteilehmenden hergestellt werden, so wie es an vielen anderen Stellen im Dornbusch und der ganzen Stadt bereits getan wurde. Das seit Jahren bestehende Problem ist gut dokumentiert. Es folgen dazu einige Bilder sowie Beispiele für wirksame Umgestaltungen an anderen Stellen, die als Vorbild herangezogen werden könnten. Bilder zeigen beispielhafte Situationen an den genannten Kreuzungen (Quelle: Privat) Beispielbilder zeigen mögliche Lösungen (Nördlicher Marbachweg - Quelle: Privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1122
Grünfläche Bundenweg/Zum-Jungen-Straße: Situation verbessern
Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6676 entstanden aus Vorlage: OF 953/9 vom 28.02.2025 Betreff: Grünfläche Bundenweg/Zum-Jungen-Straße: Situation verbessern Vorgang: OM 1681/22 OBR 9; ST 1214/22; ST 2647/22; ST 1224/23; ST 46/24 Nachdem durch Anregung vom 17.02.2022, OM 1681, die Fläche zwischen den Bäumen nicht länger als Parkplatz genutzt werden kann, sollte nun der nächste Entwicklungsschritt zu einer echten Grünfläche gegangen werden. Deswegen wird der Magistrat gebeten, im nächsten Haushalt entsprechende Mittel zur Gestaltung dieser Grünfläche einzustellen. Wichtig ist bei der Neuanlage auch, dass der durch parkende Autos stark verdichtete Boden derart gelockert wird, dass die großen Bäume die bestmögliche Überlebenschance haben. Neben der Bepflanzung sind zudem Holzsitzmöbel sinnvoll, damit die Anwohner zusätzlich von der neu gestalteten Fläche profitieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1681 Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1214 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2022, ST 2647 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1224 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 46 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1273
Aufstellen einer Sitzbank auf der Grünfläche an der Eckenheimer Landstraße/Kühhornshofweg im Bereich der Haltestelle „Hauptfriedhof“
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6410 entstanden aus Vorlage: OF 913/9 vom 12.01.2025 Betreff: Aufstellen einer Sitzbank auf der Grünfläche an der Eckenheimer Landstraße/Kühhornshofweg im Bereich der Haltestelle "Hauptfriedhof" Der Magistrat wird gebeten, am Rand der Grünfläche an der Ecke Eckenheimer Landstraße/Kühhornshofweg möglichst direkt an den Gehweg angrenzend und in direkter Nähe zur Haltestelle "Hauptfriedhof" eine Sitzbank zu installieren (siehe Bild für angedachten Bereich). Die Installation soll so erfolgen, dass möglichst keine oder nur minimale Versiegelung der Grünfläche notwendig ist. Begründung: Die betreffende Grünfläche liegt im Schatten mehrerer Bäume und befindet sich in unmittelbarer Nähe zur U-Bahn-Haltestelle. Während der Wartezeit auf die U-Bahn müssen Fahrgäste derzeit in der prallen Sonne stehen oder lange Zeit stehen bleiben. Besonders für ältere Menschen, Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder an heißen Sommertagen stellt dies eine unnötige Belastung dar. Eine Sitzbank im Schatten der Bäume würde den Aufenthalt für wartende Fahrgäste deutlich angenehmer gestalten und zugleich den öffentlichen Raum aufwerten. Der Standort eignet sich aufgrund der vorhandenen Beschattung durch den Baumbestand besonders gut für eine solche Sitzgelegenheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 480 Aktenzeichen: 67-0
Grünverbindungen im Dornbusch stärken und weiterentwickeln
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6406 entstanden aus Vorlage: OF 907/9 vom 12.01.2025 Betreff: Grünverbindungen im Dornbusch stärken und weiterentwickeln Der Magistrat wird gebeten, aufbauend auf den Erfolgen des Grünen Ypsilons ein stadtplanerisches Konzept für die Weiterentwicklung der Grünverbindungen im Stadtteil Dornbusch zu erstellen. Dies sollte möglichst in einem Rahmenplan resultieren, der nach und nach bei Umbauten umgesetzt werden könnte. Begründung: Eine große Besonderheit des Ortsbezirks 9 sind die weitestgehend zusammenhängenden oder aneinandergrenzenden Grünflächen und dadurch abseits des Straßennetzes bestehenden Wegeverbindungen für den Fuß- und Radverkehr. Dieses Netz bietet eine gute Grundlage für eine systematische Betrachtung. Einen Teil dieses Verbunds zu stärken war ein wichtiges Ziel des Grünen Ypsilons, aber auch außerhalb dieses Projektgebiets (und direkt daran anschließend) bestehen sie. So führt der Weg am nordöstlichen Ende des Grünen Ypsilons zum Beispiel direkt weiter über den Sinaipark, die Sinai-Wildnis, den "Pilz-Park" über den Marbachweg in die Kaiser-Sigmund-Straße und weiter zum Hauptfriedhof, über den das Nordend, Eckenheim und in der Verlängerung über den Wasserpark auch Bornheim auf einer fast durchgängigen grünen Achse erreicht werden können. In die nördliche Richtung führt der Weg über den Sinaipark zur Elisabeth-Schwarzhaupt-Anlage und von dort bis nach Eschersheim. Das Projekt Grünes Ypsilon hat eindrucksvoll gezeigt, wie sich Grünflächen im Stadtteil aufwerten lassen. Diese erfolgreiche Arbeit sollte nun weitergeführt werden. Mit dem neuen Konzept könnte ein durchgängiges Netz von kühlen, grünen, ruhigen und sicheren Wegen entstehen - vom Dornbusch bis in die Nachbarstadtteile. Besonders Familien mit Kindern, ältere Menschen und alle, die gerne zu Fuß unterwegs sind, würden von sicheren und attraktiven Verbindungen abseits der großen Straßen profitieren. Anders als beim Grünen Ypsilon sind hier keine großen Umbauten nötig. Viele Verbesserungen können schrittweise umgesetzt werden: verbesserte Wege, zusätzliche Bänke zum Ausruhen, bessere Beleuchtung, neue Bäume für mehr Schatten oder die Entsiegelung kleiner Flächen. Wichtig ist jetzt vor allem - zu erfassen, was schon gut funktioniert; - herauszufinden, wo es Verbesserungspotenzial und -bedarf gibt; - die bestehenden Wege besser bekannt zu machen; - neue Verbindungen zu identifizieren; - die verbundenen Grünflächen langfristig zu sichern. Ein zusammenhängendes Netz von Grünverbindungen dient nicht nur der Naherholung, sondern auch dem Klimaschutz und der Vernetzung von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen. Der Dornbusch könnte damit seine Qualität als grüner, lebenswerter Stadtteil weiter ausbauen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 866 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-0
Nachsorge für Straßenbäume nach Bodenverdichtung im Kühhornshofweg
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6409 entstanden aus Vorlage: OF 912/9 vom 12.01.2025 Betreff: Nachsorge für Straßenbäume nach Bodenverdichtung im Kühhornshofweg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um mögliche Schäden an den Bäumen im Kühhornshofweg (Höhe Hausnummern 6 bis 12, Baukataster-Nummern 1 bis 7, u. a. Rosskastanien aus dem Jahr 1870) zu begrenzen, die durch Bodenverdichtung während der kürzlich abgeschlossenen Bauarbeiten entstanden sein könnten. Insbesondere wird er gebeten zu prüfen, ob eine nachträgliche Bodenlockerung oder andere regenerative Maßnahmen im Wurzelbereich möglich und sinnvoll sind und wie künftig ein besserer Schutz vor Verdichtung gewährleistet werden kann. Begründung: Während der Bauarbeiten im Kühhornshofweg wurde der Boden im Wurzelbereich mehrerer Bäume stark verdichtet und befahren. Die städtische "Planungshilfe für den Baumschutz auf Baustellen im öffentlichen Raum" schreibt hierzu eindeutig vor: "Schutz vor Bodenverdichtung und -versiegelung: Damit die Wurzeln nicht gequetscht werden, damit sie atmen und Nährstoffe aufnehmen können, gilt: Im Wurzelbereich dürfen keine Fahrzeuge fahren, keine Baumaschinen oder Bauwagen abgestellt und kein Baumaterial, Schüttgut oder Abfall gelagert werden. Die Erde darf nicht durch Bodenbeläge versiegelt werden." Diese Vorgabe wurde eklatant missachtet. Eine solche Verdichtung kann die Wurzeln in ihrer Funktion stark beeinträchtigen, da sie die Aufnahme von Wasser und Nährstoffen sowie die Sauerstoffversorgung der Wurzeln behindert. Um langfristige Schäden an den Bäumen zu vermeiden und deren Vitalität zu erhalten, sollten zeitnah geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 709 Aktenzeichen: 67-0
Zufahrt Kleingartenanlage Niddapark
Antrag vom 11.06.2025, OF 1034/9 Betreff: Zufahrt Kleingartenanlage Niddapark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Situation in der Grünfläche zwischen Ginnheimer Hang und S6-Bahnstrecke bezüglich der dort fahrenden Autos in einem Ortstermin zu begutachten. Begründung: Der beschriebene Bereich ist Teil des Grüngürtels und ein Naherholungsgebiet und sollte von Autos möglichst freigehalten werden. Die Wege sind von Ihrer Breite her nicht für Autos ausgelegt und nehmen hierdurch schaden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1034/9 wurde zurückgezogen.
Ortstermin Kreuzung Holzhausenstraße/Eckenheimer Landstraße
Antrag vom 18.11.2024, OF 798/3 Betreff: Ortstermin Kreuzung Holzhausenstraße/Eckenheimer Landstraße Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten, gemeinsam mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung einen Ortstermin an der Kreuzung Holzhausenstraße/Eckenheimer Landstraße zu vereinbaren. Die Kreuzung ist insbesondere bei Querung der Eckenheimer Landstraße von Westen nach Osten schwer einsehbar. Querende Verkehrsteilnehmende stehen regelmäßig auf dem Radstreifen. Dies führt immer wieder zu gefährlichen Situationen mit den aus Norden, mit teilweise hoher Geschwindigkeit kommenden Radfahrenden. Deshalb soll in einem Ortstermin mögliche Lösungen gefunden werden. Insbesondere mit Blick auf die erwartbar steigenden Fahrradfahrenden in diesem Bereich bei Umsetzung der Fahrradfreundlichen Nebenstraße "Nordendstraße" ist die Entschärfung dieser Gefahrenstelle wichtig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 798/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme); Linke (= Enthaltung)
Verlängerung des Radweges auf der Nibelungenallee vor der Nationalbibliothek
Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6079 entstanden aus Vorlage: OF 778/3 vom 19.09.2024 Betreff: Verlängerung des Radweges auf der Nibelungenallee vor der Nationalbibliothek Vorgang: OM 4041/18 OBR 3; ST 466/19 Der Magistrat wird gebeten, einen Fahrradweg auf der Nibelungenallee auf Höhe der Deutschen Nationalbibliothek von West nach Ost auf dem Bürgersteig einzurichten. Begründung: Der Fahrradweg auf der Nibelungenallee, welcher von West nach Ost führt, befindet sich auf dem Bürgersteig. Er endet plötzlich auf Höhe der Nationalbibliothek. Dies führt dazu, dass sich auf dem an dieser Stelle sehr breiten Bürgersteig zu Fuß Gehende und Fahrradfahrende in die Quere kommen. Ab der Kreuzung Nibelungenallee/Eckenheimer Landstraße beginnt der Fahrradweg auf dem Bürgersteig wieder. Für alle beteiligten Verkehrsteilnehmer wäre die Einrichtung des Fahrradweges an dieser Stelle sinnvoll. Mit der Vorlage OM 4041 wurde der Magistrat bereits gebeten, auf dem Bürgersteig eine Markierung anzubringen, die auf den dort verlaufenden Fahrradweg hinweist. Mit der Stellungnahme ST 466 wurde mitgeteilt, dass dem durch das Aufbringen von Fahrradpiktogrammen entsprochen wird. Dies ist auch an zwei Stellen geschehen, allerdings sind die Piktogramme leicht zu übersehen und von zu Fuß Gehenden werden diese überhaupt nicht wahrgenommen. Nur die Einrichtung eines deutlich erkennbaren Fahrradweges, beispielsweise durch einen anderen Bodenbelag und/oder eine Abgrenzung zwischen Fahrrad- und Fußweg würde das Problem lösen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4041 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 466 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 432 Beratung im Ortsbeirat: 3
Erhöhung der Aufenthaltsqualität untere Eckenheimer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2024, OM 5919 entstanden aus Vorlage: OF 748/3 vom 29.08.2024 Betreff: Erhöhung der Aufenthaltsqualität untere Eckenheimer Landstraße Vorgang: OM 4925/23 OBR 3; ST 1296/24 Der Magistrat wird gebeten, auf der Grundlage der Stellungnahme ST 1296 einen Plan vorzulegen, wie die Anpflanzung von klein- und schmalkronigen Bäumen im unteren Teil der Eckenheimer Landstraße umgesetzt werden kann. Begründung: In der Stellungnahme vom 21.06.2024, ST 1296, wird mitgeteilt, dass sich Baumpflanzungen aufgrund der beengten Situation als problematisch darstellen, jedoch die Bepflanzung mit klein- und schmalkronigen Bäumen geprüft werden könnte. Da es im unteren Teil der Eckenheimer Landstraße keine Bepflanzung gibt, die Straße aber sehr eng ist und durch die an der Ampel wartenden Autos stark belastet wird, sollte jede Möglichkeit geprüft werden, wie die Aufenthaltsqualität durch Begrünung und Verschattung verbessert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4925 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1296 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 34 Aktenzeichen: 67-0
Digitale Abstellorte für E-Scooter
Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5910 entstanden aus Vorlage: OF 885/10 vom 20.08.2024 Betreff: Digitale Abstellorte für E-Scooter Der Magistrat wird gebeten, das in der Innenstadt erprobte Konzept zur Abstellung von E-Scootern auf das ganze Stadtgebiet zu übertragen, insbesondere auf den Ortsbezirk 10. Zu prüfen sind unter anderem (ohne Anspruch auf Vollständigkeiten) die folgenden Plätze: Gravensteiner-Platz, Endhaltestelle der Linie U5, REWE-Markt am Frankfurter Berg, Kreuzung Marbachweg/Eckenheimer Landstraße (vor dem ehemaligen Postgiroamt), Nähe Bushaltestelle "Berkersheim-Mitte", Bonames Am Wendelsgarten. Begründung: Durch kontrollierte Parkflächen wird das Parken in allen anderen störenden Zusammenhängen verhindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 247 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Sperrung der inneren Autospur am Anlagenring bei der Einfahrt der U5 in den Tunnel
Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5719 entstanden aus Vorlage: OF 717/3 vom 13.05.2024 Betreff: Sperrung der inneren Autospur am Anlagenring bei der Einfahrt der U5 in den Tunnel Der Magistrat wird gebeten, am Anlagenring im Abschnitt zwischen der Einfahrt der U-Bahn- Linie U5 in den Tunnel und bis hinter den Fußgängerüberweg die innere Autospur dauerhaft abzusperren. Dies dient der Sicherheit der querenden Fußgänger und Radfahrer durch den verringerten Straßenquerschnitt (Räumungsdauer) und der besseren Einsehbarkeit im durch Büsche unübersichtlichen Kurvenbereich. Zusätzlich soll ein großer Gelbblinker zur Sicherheit der Fußgänger installiert werden. Mit der Einrichtung der geplanten Fahrradspuren auf dem Anlagenring an dieser Stelle kann die Maßnahme wieder entfallen. Begründung: Anlässlich wiederholter Baustellen auf dem Anlagenring an der Einfahrt der U-Bahn-Linie U5 in den Tunnel wurde die innere Fahrspur abgesperrt. Dies erfolgte kurz vor der U-Bahn-Einfahrt bis hinter den Fußgängerüberweg zwischen Grünanlage und Verkehrsinsel am unteren Ende der Eckenheimer Landstraße. Die Absperrungen hatten keine negativen Auswirkungen auf den Verkehrsfluss (es blieben ja drei Fahrspuren übrig), brachten aber eine deutliche Verbesserung für den die Straße überquerenden Fußgängerverkehr. Der Querschnitt des breiten Anlagenrings war durch die gesperrte Spur reduziert und der Kurvenbereich war viel besser einzusehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2107 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Falschparken an abgesenkten Gehwegen entlang der Brommstraße verhindern
Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5709 entstanden aus Vorlage: OF 775/9 vom 19.06.2024 Betreff: Falschparken an abgesenkten Gehwegen entlang der Brommstraße verhindern Der Magistrat wird gebeten, entlang der Brommstraße - jeweils im Kreuzungsbereich mit der Jakob-Heller-Straße, der Schönwetterstraße und der Zum-Jungen-Straße - bauliche Maßnahmen zu ergreifen, die das Parken vor und auf den Übergängen des Gehwegs effektiv verhindern und in der Übergangszeit bis zur Umsetzung dieser Maßnahmen verstärkt zu kontrollieren, ob die Kreuzungsbereiche durch dort geparkte Fahrzeuge versperrt werden. Begründung: Der Ortsbeirat beobachtet hier seit Langem massive Parkverstöße, die nicht nur das barrierefreie Kreuzen der Straßen verhindern, sondern die Nutzung der Gehwege für Menschen mit Rollstuhl oder Kinderwagen komplett verhindern. Eine Lösung wie im benachbarten Bundenweg an der Ecke zur Inckusstraße (schraffierte Fläche und einige Poller) könnte als Vorbild dienen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 693 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Quartiersmanagement/Nachbarschaftsbüro Eckenheim
Antrag vom 08.04.2024, OF 787/10 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Quartiersmanagement/Nachbarschaftsbüro Eckenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Doppelhaushalt 2024/2025 und folgenden werden die gegebenenfalls erforderlichen Mittel eingestellt, um die Weiterführung der wichtigen und erfolgreichen Arbeit des Quartiersmanagements im Nachbarschaftsbüro Eckenheim, Eckenheimer Landstraße 326, sicherstellen zu können. Die letztlich pro Jahr hierfür zur Verfügung stehenden Mittel dürfen nur zweckgebunden für dieses Quartiersmanagement/Nachbarschaftsbüro verwendet werden. Eine Nutzung für andere Zwecke ist nicht gestattet. Begründung: Gegebenenfalls mündlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO II, TOP 1 Beschluss: Etatanregung EA 100 2024 Die Vorlage OF 787/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Durchgangsverkehr in Schwarzburgstraße und Humboldtstraße verhindern
Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5168 entstanden aus Vorlage: OF 652/3 vom 21.02.2024 Betreff: Durchgangsverkehr in Schwarzburgstraße und Humboldtstraße verhindern Der Magistrat wird gebeten, a) umgehend einen Modalfilter an der Kreuzung Schwarzburgstraße/Humboldtstraße einzurichten. Zwei Varianten sind dafür denkbar, siehe beigefügte Skizzen. Mit der Umsetzung wird nicht auf ein Gesamtverkehrskonzept gewartet, dessen Umsetzung frühestens 2025 erfolgen kann; b) unabhängig von Punkt a) die Möglichkeit zum Linksabbiegen auf der Glauburgstraße, von Westen kommend, in die Eckenheimer Landstraße zu prüfen. Begründung: Diese Wohnstraßenverkehrsberuhigung findet in einer Ecke statt, die ein umfassendes Verkehrsberuhigungskonzept um den Oeder Weg nicht tangiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1230 Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5717 Aktenzeichen: 32-1
Glasfaserausbau im Ortsbezirk 9
Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5161 entstanden aus Vorlage: OF 683/9 vom 06.02.2024 Betreff: Glasfaserausbau im Ortsbezirk 9 Während der Ortsbeirat grundsätzlich sehr befürwortet, dass in seinen Stadtteilen der Ausbau von Glasfaser vorangetrieben wird, sind ihm dennoch einige Missstände aufgefallen. So wurde auf Höhe des Lidl-Markts in der Platenstraße unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße ein großes Materiallager für den Glasfaserausbau im Ortsbezirk angelegt, das nicht gesichert wurde. Die Nachfrage eines Bürgers beim Amt für Straßenbau und Erschließung ergab, dass dieses Lager nicht genehmigt wurde. Andere Bürgerinnen und Bürger beschweren sich über den Zustand von Gehwegen und Fahrbahnen nach Verlegung der Glasfaserleitungen, so etwa im Bereich der Eckenheimer Landstraße. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, 1. die Arbeit der Firmen, die im Ortsbezirk Glasfaserleitungen verlegen, regelmäßig im Nachgang zu kontrollieren und dafür zu sorgen, dass Beschädigungen von Asphalt und Gehwegen vollständig ausgebessert werden; 2. das Materiallager unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße zu kontrollieren und abzusichern. Sofern bekannt, wird der Magistrat darüber hinaus gebeten, zu berichten, welche weiteren Ausbauplanungen im Ortsbezirk bereits bekannt sind und welchen Versorgungsgrad die hier tätigen Firmen durch den Ausbau anstreben. Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1096 Aktenzeichen: 66-0
Mehr Fahrradabstellfläche in der Kaiser-Sigmund-Straße
Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5031 entstanden aus Vorlage: OF 659/9 vom 06.01.2024 Betreff: Mehr Fahrradabstellfläche in der Kaiser-Sigmund-Straße Der Magistrat wird gebeten, im Umfeld der Kita Hoppetosse e. V./Kaiser-Sigmund-Straße 65 zusätzliche Fahrradständer zu installieren. Um die dabei vorgeschriebene Mindestbreite von Gehwegen weiterhin zu gewährleisten, ist eine Installation in einem aktuell als Kfz-Parkplatz genutzten Bereich wünschenswert. Begründung: Zahlreiche Mitarbeitende sowie Eltern und Kinder nutzen häufig das Fahrrad, um zur Kita zu kommen. Derzeit gibt es nicht genügend sichere Abstellmöglichkeiten im unmittelbaren Umfeld der Kita. Die Kita-Leitung hat deshalb den Wunsch geäußert, zusätzliche Abstellmöglichkeiten zu installieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 628 Aktenzeichen: 32-1
Abbau der Baustellenabsperrung in der Eckenheimer Landstraße 24/Ecke Hebelstraße
Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5043 entstanden aus Vorlage: OF 633/3 vom 05.01.2024 Betreff: Abbau der Baustellenabsperrung in der Eckenheimer Landstraße 24/Ecke Hebelstraße Vorgang: OM 1477/22 OBR 3; ST 1073/22 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Baustellenabsperrung an der Eckenheimer Landstraße 24/Ecke Hebelstraße abgebaut wird. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, in Zukunft sicherzustellen, dass es künftig bei Beeinträchtigungen dieser Art sowohl für Mieterinnen und Mieter als auch für die Öffentlichkeit einfache Möglichkeiten gibt, eine Prüfung der Bautätigkeit zu veranlassen. Diese sollte auch einen Entzug der Aufstellgenehmigung und einen Abbau der Baustelleneinrichtung - im Zweifel auf Kosten der Bauherren - zur Folge haben können. Begründung: Die bereits seit 2020 existierende Baustellenabsperrung sorgte immer wieder für Ärger. Bereits seit ca. zwei Jahren ist keine nennenswerte Bautätigkeit mehr zu beobachten. In der Stellungnahme vom 06.05.2022, ST 1073, wurde ein Rückbau zum 18.08.2022 in Aussicht gestellt. Die letzte Genehmigung lief im Oktober 2023 aus. Das Baugerüst behindert auf der Eckenheimer Landstraße Fußgänger und Fahrradfahrende; in der Hebelstraße ist der Gehweg komplett durch die Baustelleneinrichtung versperrt. Ein Bauschild ist nicht vorhanden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1477 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2022, ST 1073 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 650 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2123 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Fußweg in der Kaiser-Sigmund-Straße sicherer machen: Antwort des Ortsbeirats 9 auf Stellungnahme ST 1574
Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5032 entstanden aus Vorlage: OF 660/9 vom 12.01.2024 Betreff: Fußweg in der Kaiser-Sigmund-Straße sicherer machen: Antwort des Ortsbeirats 9 auf Stellungnahme ST 1574 Vorgang: OM 3687/23 OBR 9; ST 1574/23 In seiner Anregung vom 16.03.2023, OM 3687, hat der Ortsbeirat den Magistrat gebeten, die Sperrfläche an der Grünfläche zwischen der Eckenheimer Landstraße und der Kaiser-Sigmund-Straße in Abstimmung mit der Branddirektion so umzugestalten, dass das Falschparken dort durchgängig verhindert wird. Der Magistrat antwortet in seiner Stellungnahme vom 31.07.2023, ST 1574: "Der Außendienst der Städtischen Verkehrspolizei wird die Überwachungsdichte in diesem Bereich kurzfristig erhöhen und verstärkt kontrollieren. Eine Abpollerung käme als ultima ratio in Betracht, wenn durch verstärkte Überwachung kein Effekt eintreten sollte. Eine im Gegensatz zu Abpollerung stadtbildverträglichere bauliche Umgestaltung wäre im Rahmen einer grundhaften Sanierung des Fahrbahnbereiches möglich, die derzeit jedoch nicht absehbar geplant ist." An der Situation hat sich seit dieser Antwort wenig geändert. Abgesehen von den Sommerferien ist es nicht die Regel, sondern die Ausnahme, dass dieser Bereich nicht durch Falschparkende blockiert wird. Insbesondere zu Abendzeiten, zu denen die Städtische Verkehrspolizei ohnehin nicht kontrolliert, entstehen durch das Falschparken ausgelöst gefährliche Verkehrssituationen. Diese sollen so schnell wie möglich abgestellt werden, bevor es zu Unfällen kommt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zügig eine wie mit Anregung vom 16.03.2023, OM 3687, erbetene Umgestaltung zugunsten der Verkehrssicherheit umzusetzen. Die durch den Magistrat angekündigte Erhöhung der Überwachungsdichte hat zu keinerlei Verbesserung beigetragen. Nach wie vor wird in diesem Bereich vor allem während der Berufsschulzeiten und in den Abendstunden falsch geparkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.03.2023, OM 3687 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1574 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 883 Antrag vom 10.05.2025, OF 1015/9 Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6984 Aktenzeichen: 32-1
Verbesserung der Aufenthaltsqualität für die Eckenheimer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4925 entstanden aus Vorlage: OF 612/3 vom 21.11.2023 Betreff: Verbesserung der Aufenthaltsqualität für die Eckenheimer Landstraße Vorgang: V 390/22 OBR 2; ST 1931/22; OM 4137/23 OBR 3 Aufgrund der rapide zunehmenden Leerstände an der Eckenheimer Landstraße, des zunehmenden Autoverkehrs und der fehlenden Begrünung der Straße fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, ein Konzept für die Eckenheimer Landstraße vorzulegen, das folgende Bereiche abdeckt: 1. Gewerbeförderung bzw. Vermeidung von Leerständen; 2. Kfz- und Fahrradverkehr sowie öffentliche Verkehrsmittel und 3. Begrünung der Straße. Dies sollte analog zu der Verkehrsberuhigung des Oeder Wegs geplant werden, um eine holistische Verkehrsplanung im gesamten Viertel zu erreichen und Ungleichgewichte zwischen den Straßen zu vermeiden. Die Eckenheimer Landstraße ist eine belebte Einkaufsstraße mit abwechslungsreicher Gastronomie, die trotz Gentrifizierungsdruck in weiten Teilen noch ihren ursprünglichen Charakter behalten hat. Nun droht aufgrund von Verkehrsbelastung, Wegzug von Gewerbe und fehlender Aufenthaltsqualität der Charakter der Straße verlorenzugehen. Begründung: Im Einzelnen: 1. Vermeidung von Leerständen, Unterstützung von Gewerbe In den letzten Monaten hat der Leerstand in der Eckenheimer Landstraße rapide zugenommen. Weitere Gastronomen berichten, dass sie aufgrund überzogener Mieterhöhungen auch werden schließen müssen, sollte keine Einigung gefunden werden. Hier wird vor allem auf die Stellungnahme vom 29.08.2022, ST 1931, in der das Einzelhandels- und Zentrenkonzept des Magistrats von 2018 dargestellt wird, sowie auf die Anregung OM 4173 vom 15.06.2023, verwiesen, in dem bereits eine Strategie zum Schutz von Stadtteilgewerbe gefordert wird. 2. Zunahme des Autoverkehrs Die Verkehrsberuhigung des Oeder Wegs hat die Verlagerung von Verkehrswegen zur Folge. Viel Verkehr fließt nun durch die Eckenheimer Landstraße, was zur Folge hat, dass die U5 häufig im Stau steht und dass die Situation für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger insgesamt gefährlicher geworden ist. Es bedarf eines Verkehrskonzepts, das sich der Situation pragmatisch annimmt. 3. Begrünung Anders als viele andere Einkaufsstraßen des Nordends ist die Eckenheimer Landstraße nur spärlich begrünt - vor allem im unteren Teil sind die Fußgängerwege eng, die Häuser stehen sehr nah an der Straße, es gibt insgesamt wenig Platz. Da die Begrünung des Oeder Wegs nun ganz vorbildlich geklappt hat und die Baumkästen und andere Mittel der flexiblen Begrünung die Aufenthaltsqualität der Straße stark gehoben haben, sollte diese Art der Begrünung auch in der Eckenheimer Landstraße eingeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.05.2022, V 390 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1931 Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4137 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1296 Antrag vom 29.08.2024, OF 748/3 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2024, OM 5919 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-3
Vier Fahrradbügel vor der Musterschule errichten
Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4926 entstanden aus Vorlage: OF 613/3 vom 20.11.2023 Betreff: Vier Fahrradbügel vor der Musterschule errichten Vorgang: OM 2109/22 OBR 3 Der Magistrat wird gebeten, weitere vier Fahrradbügel auf dem Gehweg vor der Musterschule zu errichten. Anschließend an den vier bereits vorhandenen Bügeln vor der Jahnstraße 2 wäre dafür mehr als ausreichend Platz (siehe Foto). Gleichzeitig wird die Umsetzung der beiden Maßnahmen aus der Anregung OM 2109 aus dem Jahr 2022 (2. die beiden Fahrradständer vor dem Café im Oberweg östlich neben dem Laternenmast auf die westliche Seite im Anschluss an die bestehenden Fahrradständer zu verlegen und 3. auf der südlichen Seite des Oberweges durch geeignete Maßnahmen zu verhindern, dass Fahrzeuge direkt bis an den Fußweg auf der Eckenheimer Landstraße parken können, z. B. durch eine Sperrfläche) angemahnt. Begründung: Der Bedarf an sicheren öffentlichen Fahrradbügeln wächst im Nordend kontinuierlich. Vor der Musterschule ist die für weitere vier Bügel benötigte Fläche vorhanden. Der Bürgersteig ist entsprechend breit. Da die Praxis von Dr. Freimann und Dr. Lund ihren Zugang an der Eckenheimer Landstraße 39 hat, bliebe sie von der Errichtung weiterer Fahrradbügel unbeeinträchtigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.05.2022, OM 2109 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 698 Antrag vom 05.01.2025, OF 824/3 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6390 Aktenzeichen: 66-2
Ideen
Fußgängerüberweg sichern gegen verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge
Der Fußgängerüberweg an der Eckenheimer Landstraße Ecke Oederweg wird durch verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge dermaßen blockiert, dass ein Überqueren der Straße insbesondre für mobilitätseingeschränkte Personen unmöglich ist. Durch Aufstellen von Pollern sollte der Gehweg gegen Falschparker gesichert werden.
Grünstreifen aus ehem. Haltestelle Eckenheimer/Marbachweg
In der ehemaligen Haltestelle Eckenheimer Landstraße/Marbachweg wachsen schon längst Gräser und sogar Birken zwischen den Pflastersteinen hindurch. Es wäre schön, wenn das Pflaster entfernt würde und hier ein Grünstreifen entstehen könnte.
U5 - Haltestelle Maingau - die bessere Alternative zu den geplanten Hochbahnsteigen an der U Bahnstation Musterschule.
Die Stationen der U5 werden zur Zeit barrierefrei umgebaut; überwiegend ist der Umbau der Stationen recht unproblematisch erfolgt. Allerdings führt die Planung des Umbaus der oberirdischen U-Bahnstation Musterschule im schmalsten Abschnitt der Eckenheimer Landstraße zu einem erheblichen Gefahrenpotential im Bereich dieser Haltestelle. Und das alles mit dem Ergebnis einer Barrierefreiheit nur für den mittleren U-Bahnwagen!! Alle anderen Wagen werden weiterhin mit einer Stufe versehen sein. Weitere sicherheitsrelevante Aspekte: verengte Rettungswege, extreme Verengung des gemeinsamen Straßenraums für Fußgänger, Radfahrer, Pkws und U-Bahn. Deshalb hat die Bürgerinitiative DIE BESSERE ALTERNATIVE eine Idee entwickelt, die alle oben beschriebenen Bedenken aus dem Weg räumen kann: Das von uns beauftragte Stadtplanungsbüro bb22 hat eine neue komplett barrierefreie Haltestelle in den Wallanlagen am Krankenhaus Maingau entwickelt. Zu diesem Vorschlag gibt es eine Machbarkeitsstudie und mehrere Gutachten, aus denen hervorgeht, dass eine Umsetzung kostengünstig umsetzbar ist. Wir wollen, dass der Verkehrsausschuss der Stadt Frankfurt eine Expertenkommission gründet, um unseren Alternativvorschlag zu prüfen und externe Fachleute zu den technischen Fragen Stellung beziehen . Warum eine Verlegung der Haltstelle ? In einem Sicherheitsgutachten der VGF werden erhebliche Gefahren durch den dann gerade mal 2,85m breiten gemeinsam genutzten Fuß- und Radweg entlang der Hochbahnsteige erläutert und das im unmittelbarem Einzugsbereich von zwei stark frequentierten Schulen (Musterschule, Isaak-Lichtigfeld-Schule). Daneben ergeben sich weitere Probleme durch die Sperrung von drei Seitenstraßen mit starken Auswirkungen für Anwohner und Anlieger. Das Quartier ist gleich mehrfach abgeschnitten. Z.B. können Möbelwagen, Post- und Lieferfahrzeuge, die von den Hochbahnsteigen versperrten Häuser nicht andienen.
Verlängerung der Linie U6 Richtung Osten
Für die Verlängerung der Linie U6 sollte die C4b-Strecke (die Streckenastbezeichnung zwischen Zoo und Fechenheim) vom Ostbahnhof aus, um zwei Stationen unter der fünfspurigen Hanauer Landstraße und unter dem Ratswegkreisel hindurch eingetunnelt werden. Die Tunnelausfahrt wäre östlich vom Ratswegkreisel auf der vorhandenen Schwellengleistrasse nähe Haltestelle Daimlerstraße, ungefähr vor dem Citroen-Haus / Schwab's-Baby-Center. Ab hier sollte die Schwellengleisstrecke im Hochbahnniveau auf Stelzen bzw. Deich verlaufen, ggf. bis Endstation Fechenheim, ggf. weiter bis Offenbach. Um die Sache schnellstmöglich zu realisieren sollte die Einfachste Methode angewendet werden, ebenso nach dem Dortmunder Vorbild, wie es demnächst mit der U5 Eckenheimer Landstraße passieren wird: Entweder man verlängert den U-Bahntunnel nur auf dem halben Weg zur folgenden Haltestelle Osthafenplatz und setzt anschließend die Rampe an. Ob die Haltestelle Osthafenplatz noch im Tunnel- oder schon in der Tunnelrampe angelegt werden könnte, dass wird sich herausstellen, wie es am besten wäre. Oder was am sinnvollsten wäre, man setzt die Tunnelrampe an jener Stelle an, wo der vorhandene Tunnel aufhört. Der Rampenverlauf endet im Bereich der Straßenbahnhaltestelle Osthafenplatz. Diese Haltestelle Osthafenplatz könnte man direkt an der endenden Tunnelrampe ansetzen. Anschließend verläuft die C4b-Strecke im Straßenbahnniveau auf Straßenbündigen Gleisen weiter bis Ratswegkreisel. Hier verläuft diese weiterhin auf der vorhandenen Straßenbahnstrecke über den Kreisel hinweg, auf die vorhandene Schwellengleisstrecke. Diese fortlaufende Strecke bleibt ebenso weiterhin in dem Zustand, wie sie heuer so ist; sie soll bitteschön weder gedeicht, gebrückt noch getunnelt werden. Nur das Anlegen von Hochbahnsteigen wäre das A&O.
Oeder Weg zur Einbahnstraße machen & mehr Parkpläze für Geschäfte schaffen
Der Oeder Weg wird aufgrund der Straßenführung (Abbiegerkurve zur Eckenheimer Landstraße südlich der Cronstettenstraße) sehr stark als Durchgangsstraße stadteinwärts genutzt, obwohl es eigentlich keine Hauptzubringerstraße (Zone 30) ist. Ich schlage vor, den Oeder Weg zur Einbahnstraße zu machen. Der gewonnene Platz sollte dann für Fahrradwege und im südlichen Bereich für mehr Parkplätze genutzt werden, um die Geschäfte besser frequentieren zu können. Der südliche Oeder Weg hat sich in den letzten Jahren so toll entwickelt und den vielen kleinen Läden wäre es sicher sehr zuträglich, wenn es mehr Parkmöglichkeiten geben würde, um für noch mehr Kunden erreichbar zu sein. Ich kenne viele, die gerne häufiger im Oeder Weg einkaufen würden, es aufgrund der schlechten Parkplatzsituation aber nicht tun. Auch den vielen Fahrradfahrern/ Kinderwagen auf dem Oeder Weg würde eine entspanntere Verkehrsführung sicher auch guttun. Insgesamt würde die Straße dadurch sicher an Flair gewinnen.