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Meine Nachbarschaft: Schlesierstraße

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Verkehrsschild für den Zebrastreifen an der Barbarossastraße/Ecke Vilbeler Landstraße

13.10.2025 · Aktualisiert: 06.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2025, OF 334/16 Betreff: Verkehrsschild für den Zebrastreifen an der Barbarossastraße/Ecke Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, den Zebrastreifen/Fußgängerüberweg an der Barbarossastraße Ecke Vilbeler Landstraße mit einem Verkehrsschild auszustatten, welche alle Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam macht, das Tempo anzupassen. Begründung: Für den Verkehrsteilnehmer, insbesondere ortsfremde und solche, die schnell von A nach B kommen müssen, ist der Zebrastreifen meist dann erst erkennbar, wenn sie davorstehen. Insofern bitten wir um "Sichtbarmachung" auch aus einer größeren Entfernung. Die Vilbeler Landstraße und die Barbarossastraße gehören zum Schulwegeplan. Deshalb muss hier umgehend Abhilfe geschaffen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 16 am 28.10.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 334/16 wird zurückgestellt, bis eine Ortsbegehung stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Haltelinie an der Ampelanlage Marktstraße/Röhrborngasse zurückversetzen

06.01.2025 · Aktualisiert: 02.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 311/16 Betreff: Haltelinie an der Ampelanlage Marktstraße/Röhrborngasse zurückversetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die an der Ampelanlage Marktstraße / Röhrborngasse auf der Marktstraße in östlicher Fahrtrichtung auf der Fahrbahn angebrachte Haltelinie (Zeichen 294) so weit vom Einmündungsbereich zurückversetzt wird, dass den aus der Röhrborngasse in westliche Richtung auf die Marktstraße einbiegenden Fahrzeugen, und hier insbesondere den Bussen der Line 42, ein ausreichend großer Radius zur Verfügung steht, so dass diese nicht mehr den der Einmündung gegenüberliegenden Bürgersteig befahren müssen. Begründung: Die auf der Marktstraße in Höhe Röhrborngasse / Gangstraße installierte Fußgängerampel ist aufgrund der derzeit am Alten Rathaus stattfindenden Bauarbeiten außer Betrieb und wird durch eine provisorische Lichtzeichenanlage ersetzt, was jedoch an der grundsätzlich vorzufindenden Situation im Einmündungsbereich Marktstraße / Röhrbornstraße nichts ändert (siehe Foto). Die dort verkehrenden Busse der Linie 42, die von der Röhrborngasse kommend in westliche Richtung in die Marktstraße einbiegen, müssen regelmäßig den der Einmündung gegenüberliegenden Bürgersteig befahren, da die auf der in östlicher Fahrtrichtung auf der Marktstraße aufgebrachte Haltelinie (Zeichen 294) nicht weit genug vom Einmündungsbereich zurückgesetzt ist. Zudem haben viele Verkehrsteilnehmer die Tendenz, ihr Fahrzeug nicht vor der Haltelinie zum Stillstand zu bringen, sondern entweder darauf oder gar erst dahinter. Um die sich daraus ergebende Gefährdung von Fußgängern - und hier insbesondere von Schulkindern, die diesen Streckenabschnitt nutzen - zu reduzieren und auch im Einmündungsbereich eine bessere Übersicht für alle Verkehrsteilnehmer zu schaffen, erscheint es dringend geboten, diese Haltelinie so weit wie möglich zurückzuversetzen. Foto (c) Dorothe Bogner: Haltelinie (Zeichen 294) an der Einmündung Röhrborngasse/Marktstraße Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 16 am 21.01.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 311/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 16 am 18.02.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 311/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 16 am 25.03.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 311/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 16 am 29.04.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 311/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 16 am 27.05.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 311/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, 2 GRÜNE und Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 GRÜNE und SPD (= Enthaltung)

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 16

Einsatz von zusätzlichen digitalen Geschwindigkeitsmessanlagen im Stadtteil BergenEnkheim

03.12.2024 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6267 entstanden aus Vorlage: OF 310/16 vom 22.10.2024 Betreff: Einsatz von zusätzlichen digitalen Geschwindigkeitsmessanlagen im Stadtteil Bergen-Enkheim Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass im Stadtteil Bergen-Enkheim zusätzliche digitale Geschwindigkeitsmessanlagen, falls möglich beweglich, installiert werden. Die Entscheidung über mögliche Standorte soll in Zusammenarbeit mit der Polizei getroffen werden. Begründung: Grundsätzlich wird auf einigen Hauptstraßen im Stadtteil oft zu schnell gefahren: Marktstraße, Neuer Weg, Barbarossastraße, Viktor-Slotosch-Straße etc. Dabei kommt es tagtäglich zu gefährlichen Begegnungen zwischen Autos, Fahrrädern und Fußgängern. Nach Beobachtungen des Ortsbeirats hat die Geschwindigkeitsmessung mit optischer Anzeige an der Vilbeler Landstraße gegenüber der Agip-Tankstelle eine deutliche "pädagogische" Wirkung. Der Ortsbeirat geht davon aus, dass weitere Anzeigen an neuralgischen Punkten ähnliche Wirkung erzeugen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 512 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherungsmaßnahme Barbarossastraße/Laurentiusstraße

05.11.2024 · Aktualisiert: 07.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6026 entstanden aus Vorlage: OF 296/16 vom 11.09.2024 Betreff: Verkehrssicherungsmaßnahme Barbarossastraße/Laurentiusstraße Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Einmündung der Enkheimer Laurentiusstraße in die Barbarossastraße verkehrstechnisch entschärft wird. Dies wäre durch die Einführung der Rechts-vor-links- Regelung möglich zu machen. Begründung: Diese absolute unübersichtliche Einmündung in eine hochfrequentierte Straße zeigt sich als erhebliche Gefahrenquelle für jegliche Verkehrsteilnehmer. Im gesamten Verlauf der Barbarossastraße ist im Übrigen diese Verkehrsregelung üblich. Im Übrigen heißt es beim ADAC: Tempo-30-Zonen werden bevorzugt in Wohngebieten eingerichtet, um den Verkehr dort gezielt zu beruhigen. Die Besonderheit: Dass es sich um eine solche Zone handelt, wird durch entsprechende Schilder nur am Anfang und am Ende des betroffenen Bereichs ausgeschildert. Das heißt, auf die geltende Geschwindigkeit 30 km/h wird innerhalb des Bereichs nicht zusätzlich hingewiesen. Neben Tempo 30 gilt dort auch die Regel rechts vor links. Foto: Google Street View Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 425 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1704 Beratung im Ortsbeirat: 16

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrplan der Buslinie 551 überarbeiten und für Schüler attraktiver machen

05.11.2024 · Aktualisiert: 11.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6023 entstanden aus Vorlage: OF 292/16 vom 22.10.2024 Betreff: Fahrplan der Buslinie 551 überarbeiten und für Schüler attraktiver machen Die Buslinie 551 wird von vielen Schülerinnen und Schülern der Schule am Ried, insbesondere aus dem Stadtteil Fechenheim, für den Schulweg genutzt. Der derzeitige Fahrplan stellt jedoch keine verlässliche und durchgängige Direktverbindung zwischen der Schule am Ried und Fechenheim dar. Morgens gibt es lediglich eine Verbindung, die um 07:28 Uhr an der Haltestelle Rangenbergstraße/Riedschule ankommt, was nur für Schülerinnen und Schüler mit Unterrichtsbeginn um 07:45 Uhr eine Option darstellt. Für Kinder, die zur zweiten Stunde (Beginn um 08:30 Uhr) zur Schule müssen, gibt es keine geeignete Direktverbindung. Nach Unterrichtsschluss, der je nach Tag um 13:00 Uhr, 14:00 Uhr, 14:45 Uhr oder 15:30 Uhr liegt, besteht zudem häufig eine Wartezeit von mindestens 15 Minuten auf den nächsten Bus. Darüber hinaus fallen Fahrten der Linie 551 regelmäßig ersatzlos aus oder haben erhebliche Verspätungen. Der Magistrat wird daher gebeten, in Zusammenarbeit mit den Verkehrsbetrieben den Fahrplan der Linie 551 zu überarbeiten und zu ergänzen. Ziel ist es, eine verlässliche Direktverbindung zwischen Fechenheim und der Schule am Ried sicherzustellen, die den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler sowohl morgens als auch nachmittags gerecht wird. Dabei sollen regelmäßige und pünktliche Busfahrten während der Schulzeiten garantiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 927 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 16 am 25.03.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 16 am 29.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 16 am 27.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abstellplätze für E-Scooter vor der Schule am Ried

05.11.2024 · Aktualisiert: 18.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6025 entstanden aus Vorlage: OF 294/16 vom 22.10.2024 Betreff: Abstellplätze für E-Scooter vor der Schule am Ried Täglich fahren Schülerinnen und Schüler der Schule am Ried mit ausgeliehenen E-Scootern (meist von VOI und LIME) zur Schule. Vor dem Haupteingang der Schule am Ried (Bornweidstraße, vor den beiden Turnhallen) stehen regelmäßig bis zu 20 dieser Leih-Scooter, oft unsortiert und verstreut auf der Fahrbahn. Dies führt häufig dazu, dass der Zugang zum Eingang, beispielsweise für Lieferanten oder Einsatzfahrzeuge, blockiert ist. Auch Fußgänger und Radfahrer müssen sich oft mühsam an den abgestellten, teils umgekippten Scootern vorbeischlängeln. Der Magistrat wird daher gebeten, mit den Verleihfirmen in Kontakt zu treten und die Bornweidstraße ab der Kreuzung Rangenbergstraße in östliche Richtung - oder zumindest im Bereich vor den Turnhallen - als Parkverbotszone auszuweisen, sodass das Abstellen von Leih-Scootern in diesem Bereich unterbunden wird (Ein möglicher Bereich ist in der Karte eingezeichnet.). Zudem wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in dem genannten Bereich eine spezielle Parkzone für Leih-Scooter eingerichtet werden kann, um sicherzustellen, dass diese dort geordnet abgestellt werden, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu behindern. Bereich für ein mögliches Parkverbot für E-Scooter vor der Schule am Ried. Quelle: OpenStreetMap Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 261

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nutzung kleiner Sportplatz Rangenbergstraße

02.07.2024 · Aktualisiert: 27.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5695 entstanden aus Vorlage: OF 284/16 vom 18.06.2024 Betreff: Nutzung kleiner Sportplatz Rangenbergstraße Der Magistrat wird gebeten, den kleinen Sportplatz Rangenbergstraße (neben der Tennishalle) für den Sportunterricht der Schule am Ried und ggf. auch den der Schule am Hang freizugeben. Begründung: Der Sportplatz ist derzeit für die Nutzung durch die Schule gesperrt. Vor dem Hintergrund der Sperrung der kleinen Turnhalle wäre das Gelände als Ausweichort jedoch sehr nützlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1542

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßenkreuzung Riedstraße/Röhrborngasse

02.07.2024 · Aktualisiert: 03.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5694 entstanden aus Vorlage: OF 283/16 vom 04.06.2024 Betreff: Straßenkreuzung Riedstraße/Röhrborngasse Der Magistrat wird gebeten, die Kreuzung Riedstraße/Röhrborngasse verkehrssicherer zu gestalten. Hierzu könnte entweder ein Parkverbot auf der Riedstraße auf einer Strecke von mindestens 10 Metern vor der Kreuzung oder die Installation eines Verkehrsspiegels, der eine Sicht von der Röhrborngasse auf die Riedstraße ermöglicht, eingerichtet werden. Begründung: Autofahrer auf der Röhrborngasse, die rechts in die Riedstraße abbiegen möchten, geraten leicht in gefährliche Situationen, weil häufig Fahrer auf der Riedstraße bis zum Brunnen parkenden Autos ausweichen müssen, wodurch die Riedstraße fast zur Einbahnstraße wird. Die Einsicht in die Riedstraße an dieser Kreuzung ist dadurch sehr schwer, weil man zeitgleich auf Fahrzeuge aus beiden Richtungen achten muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2038 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 16 am 05.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haltelinie an der Ampelanlage Marktstraße/Röhrborngasse zurückversetzen

16.06.2024 · Aktualisiert: 05.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 281/16 Betreff: Haltelinie an der Ampelanlage Marktstraße/Röhrborngasse zurückversetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die an der Ampelanlage Marktstraße / Röhrborngasse auf der Marktstraße in östlicher Fahrtrichtung auf der Fahrbahn angebrachte Haltelinie (Zeichen 294) so weit vom Einmündungsbereich zurückversetzt wird, dass den aus der Röhrborngasse in westliche Richtung auf die Marktstraße einbiegenden Fahrzeugen, und hier insbesondere den Bussen der Line 42, ein ausreichend großer Radius zur Verfügung steht, so dass diese nicht mehr den der Einmündung gegenüberliegenden Bürgersteig befahren müssen. Begründung: Die auf der Marktstraße in Höhe Röhrborngasse / Gangstraße installierte Fußgängerampel ist aufgrund der derzeit am Alten Rathaus stattfindenden Bauarbeiten außer Betrieb und wird durch eine provisorische Lichtzeichenanlage ersetzt, was jedoch an der grundsätzlich vorzufindenden Situation im Einmündungsbereich Marktstraße / Röhrbornstraße nichts ändert (siehe Foto). Die dort verkehrenden Busse der Linie 42, die von der Röhrborngasse kommend in westliche Richtung in die Marktstraße einbiegen, müssen regelmäßig den der Einmündung gegenüberliegenden Bürgersteig befahren, da die auf der in östlicher Fahrtrichtung auf der Marktstraße aufgebrachte Haltelinie (Zeichen 294) nicht weit genug vom Einmündungsbereich zurückgesetzt ist. Zudem haben viele Verkehrsteilnehmer die Tendenz, ihr Fahrzeug nicht vor der Haltelinie zum Stillstand zu bringen, sondern entweder darauf oder gar erst dahinter. Um die sich daraus ergebende Gefährdung von Fußgängern - und hier insbesondere von Schulkindern, die diesen Streckenabschnitt nutzen - zu reduzieren und auch im Einmündungsbereich eine bessere Übersicht für alle Verkehrsteilnehmer zu schaffen, erscheint es dringend geboten, diese Haltelinie so weit wie möglich zurückzuversetzen. Foto (c) Dorothe Bogner: Haltelinie (Zeichen 294) an der Einmündung Röhrborngasse/Marktstraße Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 16 am 02.07.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 281/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: WBE, CDU, 3 GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und Linke (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 GRÜNE

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umwandlung der Bornweidstraße

04.06.2024 · Aktualisiert: 30.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5569 entstanden aus Vorlage: OF 269/16 vom 29.04.2024 Betreff: Umwandlung der Bornweidstraße Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich und sinnvoll ist, die Enkheimer Bornweidstraße zwischen Triebstraße und Stargarder Straße mit Verkehrszeichen 325.1 in einen verkehrsberuhigten Bereich umzuwandeln. Begründung: Die Bornweidstraße kann - auf jeden Fall - in dem Bereich zwischen Triebstraße und Stargarder Straße von Senioren, beeinträchtigten Personen sowie Menschen, welche Handfahrzeuge (z. B. Rollatoren oder Kinderwagen) bewegen, aber auch Schulkindern nicht gefahrlos genutzt werden. Der Bürgersteig ist auf der linken Seite (Richtung Stargarder Straße laufend) extrem schmal und auf der rechten Seite quasi nicht vorhanden. Fußgänger sind demnach gezwungen, sich auf der - völlig geflickten - Fahrbahn fortzubewegen, was wiederum zu Konflikten mit den motorisierten Verkehrsteilnehmern führt. Nicht so Besser so Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1835 Beratung im Ortsbeirat: 16

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beleuchtung Fußgängerüberweg Barbarossastraße/Ecke Westpreußenstraße

04.06.2024 · Aktualisiert: 28.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5573 entstanden aus Vorlage: OF 275/16 vom 08.05.2024 Betreff: Beleuchtung Fußgängerüberweg Barbarossastraße/Ecke Westpreußenstraße Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Barbarossastraße/Ecke Westpreußenstraße eine Beleuchtung für den Fußgängerüberweg (er gehört laut Schulwegeplan zum offiziellen Schulweg) anbringen zu lassen. Begründung: Der Fußgängerüberweg muss beleuchtet sein, damit Fußgänger auch bei Dunkelheit und regennasser Fahrbahn bei der Überquerung und auf der Wartefläche aus beiden Richtungen deutlich zu erkennen sind. Gerade für Grundschüler, die diesen Weg und den Fußgängerüberweg laut Schulwegeplan nutzen können/sollen, stellt dies eine Gefahr dar, da es keine direkte Beleuchtung gibt. Insbesondere aus westlicher Richtung kommend, sind Fußgänger bei Dunkelheit schwer zu erkennen. Zwar gibt es eine Beleuchtung an der Ecke Barbarossastraße/Arnswalderstraße, die erscheint aber nicht ausreichend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1705 Aktenzeichen: 66-2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Sporthalle auf der Sportanlage Rangenbergstraße

16.05.2024 · Aktualisiert: 13.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2024, OF 278/16 Betreff: Sporthalle auf der Sportanlage Rangenbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt berichtet in ST 558 von den Überlegungen auf der Sportanlage Rangenbergstraße neben der Tennishalle eine weitere Sporthalle zu errichten. Der Magistrat wird daher gebeten zu berichten, um was für eine Sporthalle es sich handeln soll, wie weit die Überlegungen gediehen sind und wer der Nutznießer dieser Halle sein würde. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 968 2024 Die Vorlage OF 278/16 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt berichtet in seiner Stellungnahme, ST 558, von den Überlegungen auf der Sportanlage Rangenbergstraße neben der Tennishalle eine weitere Sporthalle zu errichten. Dabei kann es sich nur um die vom Ortsbeirat 16 mit der Vorlage OM 748 gewünschte Sporthalle handeln. In der Stellungnahme ST 2096 wurde diesbezüglich von einem zeitnahen Dialog gesprochen. Der Magistrat wird deshalb um die Beantwortung der Frage gebeten, wie weit die Entscheidung inzwischen gediehen ist. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Nahverkehrsplan 2025+

08.05.2024 · Aktualisiert: 13.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2024, OF 274/16 Betreff: Nahverkehrsplan 2025+ Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wird der Nahverkehrsplan 2025+ für den OBR 16 in der ausgewiesenen Form umgesetzt (Stand 21.12.2021)? 2. Wann soll die Umsetzung erfolgen? 3. Die Haltestellen Florianweg und Triebstraße werden vom Bus 42 nicht mehr angefahren. Dieses übernimmt der Bus 551. Was ist mit der Haltestelle Rangenbergstraße/Riedschule (befindet sich auf der Riedstraße)? Wie wird diese Haltestelle bedient? Begründung: Auf der Homepage von traffiQ ( www.traffiq.de/traffiq/planungen-und-projekte/nahverkehrsplan.html ) finden sich "Wichtige Leitlinien für einen besseren Nahverkehr", in dem auch von einer Anbindung des Neubaugebietes Leuchte die Rede ist. Der Ortsbeirat begrüßt die Anbindung des Neubaugebietes an den ÖPNV. Dabei darf aber nicht außer Acht gelassen werden, dass Straßen bzw. Haltestellen nicht mehr angefahren werden und Bürger das Nachsehen haben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 966 2024 Die Vorlage OF 274/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Bußgeldflut in Bergen-Enkheim

07.09.2023 · Aktualisiert: 17.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.09.2023, OF 207/16 Betreff: Bußgeldflut in Bergen-Enkheim An vielen Stellen in Bergen-Enkheim häufen sich die, von den Ordnungsbehörden erteilten Bußgelder für falsches Parken, obwohl nicht anders geparkt wird, als bisher üblich. Verzweifelte ANWOHNER wenden sich an den Ortsbeirat mit der Bitte um Unterstützung. Aktuell hat sich im Bereich Am Weißen Turm / Usastraße eine Bürgerinitiative zusammengeschlossen, um Klarheiten zu finden. Eine Umfrage unter den Anwohnern ergab Anregungen, die nun vor Ort besprochen werden sollten. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, baldmöglichst einen Ortstermin im Bereich Am Weißen Turm / Usastraße zu organisieren, zu dem Anwohner, Polizei, Straßenverkehrsamt und evtl. Presse sowie weitere potentiell betroffene Ämter oder Behörden eingeladen werden. Bei diesem Ortstermin sollen folgende, in einer Umfrage bei Anwohnern ermittelten Vorschläge erörtert werden: Unisono wird von den Anwohnern gefordert, das "halbhüftige" Parken auf dem Gehweg wie bisher zu erlauben. Sollte dies nicht möglich sein, votieren: 45,24 % für Versetztes Parken 33,33 % für Parkverbot auf einer Straßenseite 14,29 % für Einbahnstraßenregelung 7,14 % sind Uneinsichtig Begründung: Seit einigen Monaten häufen sich die Beschwerden von verärgerten Bürgerinnen und Bürgern aus der Röhrborngasse, Am Weißen Turm und andere Bergen-Enkheimer Straßen, weil von Seiten der Stadt Frankfurt ein besonderes Augenmerk auf verbotenes halbhüftiges Parken geworfen wird und Bergen-Enkheim davon ganz besonders betroffen zu sein scheint. Der Ortsbeirat hatte diesbezüglich bereits vor einigen Monaten, als erste Beschwerden eingingen nachgefragt, warum so streng geahndet wird und auch in der Stadtverordnetenversammlung war das "verbotene halbhüftige Parken auf Gehwegen" bereits ein Thema. Die Antworten aus dem Magistrat waren vielschichtig und haben andernorts sogar dazu geführt, dass Halteverbote expliziter ausgeschildert wurden und weitere Parkplätze weggefallen sind. Dem Ortsbeirat ist bekannt, dass Gehwege Sonderwege für Fußgänger/innen sind und Parken auf Gehwegen unzulässig ist, außer es ist explizit mittels Bodenmarkierung oder Verkehrszeichen erlaubt. Gemäß StVO darf das Parken auf dem Gehweg aber nur zugelassen werden, wenn genügend Platz (im Normalfall 2,50 Meter) für den ungehinderten Verkehr von Fußgängern ggf. mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern bleibt. Weiterhin seien Gehwege nicht so belastbar wie Straßen, weshalb das stetige Gewicht von Fahrzeugen die Gehwege beschädigen würden. Auch die Sichtweise und Erwartungshaltung der Bevölkerung habe sich verändert, was die Ahndung solcher Parkverstöße angeht. Es würde allgemein verstärkt gefordert, den Bedürfnissen schwächerer Verkehrsteilnehmender mehr Priorität beizumessen, was auch zu einer veränderten Aufgabenwahrnehmung der städtischen Verkehrspolizei führt. Bei dem Ortstermin soll im Allgemeinen über die Situation im Allgemeinen und die Wünsche der Betroffenen im Besonderen eingegangen werden. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 16 am 19.09.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 207/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: WBE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Sport und Bewegung im öffentlichen Raum

07.05.2023 · Aktualisiert: 15.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2023, OF 188/16 Betreff: Sport und Bewegung im öffentlichen Raum Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3, Satz 2, Ziffer 3 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, auf dem Gelände "kleinen Park" Ecke Rangenbergstraße/Bornweidstraße in Bergen-Enkheim, seniorengerechte Aktivgeräte errichten zu lassen. Es ist zu prüfen, wie weit generationenübergreifende Geräte kombiniert, aber auch Möglichkeiten für die ausschließliche Nutzung für Senioren geschaffen werden können. Begründung: Wir begrüßen, dass der Magistrat zum Ziel hat, mehr Sport und Bewegung im öffentlichen Raum zu ermöglichen und vor allem mit niedrigschwelligen Angeboten und Sportgelegenheiten sowohl den Frankfurter Bürger*innen als auch den Gästen in der Stadt einen sport- und bewegungsgerechten Lebensstil zu ermöglichen. Auch wir sind der Meinung, dass, für jedermann zugängliche, nicht an eine Vereinsmitgliedschaft gebundene Sport- und Bewegungsangebote in öffentlichen Grünanlagen oder anderen Freiflächen der Stadt enorm wichtig sind. Als niederschwellige, kostenfreie Angebote fördern sie Sport und Bewegung in wohnortnahen Parkanlagen bzw. Grünräumen. Sie erfüllen damit zugleich auch wichtige gesundheitliche und soziale Funktionen. Diese Angebote sind in unserem Stadtteil überhaupt nicht vorhanden. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 188/16 wird 170 wird mit Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 SPD, FDP und BFF gegen WBE, 2 GRÜNE, 1 SPD und LINKE (= Annahme), bei einer Enthaltung GRÜNE

Partei: WBE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unterführung der Leuchte

02.05.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3904 entstanden aus Vorlage: OF 175/16 vom 18.04.2023 Betreff: Unterführung der Leuchte Der Magistrat wird gebeten, in der Unterführung der Leuchte (in der Verlängerung der Bornweidstraße Richtung Enkheimer Wald) den Regenwasserablauf dringend zu reparieren. Begründung: Seit geraumer Zeit kann hier nach Regenfällen das Wasser nicht mehr abfließen, sodass die Unterführung teilweise nicht mehr benutzt werden kann. Foto: C. Hinkel Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1763 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrrad-Reparaturstation nähe Schule am Ried

21.03.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3752 entstanden aus Vorlage: OF 168/16 vom 07.03.2023 Betreff: Fahrrad-Reparaturstation nähe Schule am Ried Der Magistrat wird gebeten, in der Bornweidstraße vor der Turnhalle der Schule am Ried eine Fahrrad-Reparaturstation einzurichten. Begründung: Der Fahrrad-Verbindungsweg Frankfurt/Maintal-Bischofsheim führt direkt an der Schule am Ried vorbei. Daher ist eine Fahrrad-Reparaturstation in Schulnähe nicht nur für die Schülerinnen und Schüler interessant, sondern wertet auch die Attraktivität dieses Bereichs für Radfahrer allgemein auf. Beispiel für eine Fahrrad-Reparaturstation am Volkshaus Enkheim. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1590 Beratung im Ortsbeirat: 16 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schulparkplatz und Weg zum Schulgelände beleuchten

21.03.2023 · Aktualisiert: 17.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3750 entstanden aus Vorlage: OF 166/16 vom 07.03.2023 Betreff: Schulparkplatz und Weg zum Schulgelände beleuchten Der Magistrat wird gebeten, den Lehrerparkplatz der Schule am Ried an der Leuchte und den kleinen (und steilen) Übergangsweg vom Parkplatz zum Schulgelände der Schule am Ried bzw. zum Eingang der Schule am Hang besser zu beleuchten, damit Schulkinder im Winter sicher zur Schule kommen. Die Straßenlaternen an der Leuchte und in der Bornweidstraße (inkl. Verlängerung bis zur Unterführung) reichen hierfür nicht aus. Es wäre wünschenswert, wenn die Beleuchtung s olarbetrieben und insektenfreundlich sowie mit einem Bewegungsmelder ausgestattet werden würde. Begründung: Der Parkplatz selbst und der Übergang zum Schulgelände liegen nicht mehr im Bereich der Straßenlaternen der Leuchte und der Bornweidstraße und sind daher in den Wintermonaten kaum beleuchtet und sehr dunkel. Der Zugang über den "kleinen" Parkplatz wird jedoch täglich von mehreren hundert Schülern und Lehrern genutzt, die entweder dort parken oder über den Parkplatz zum Schulgelände laufen. Dies betrifft sowohl die Schüler der Schule am Ried als auch die Schüler der Schule am Hang. Eine zusätzliche Straßenlaterne z.B. an der südwestlichen Ecke des Parkplatzes wäre wünschenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1221 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 69 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1837 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 16 am 10.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 52-0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Sicherer Schulweg bei Glatteis

03.01.2023 · Aktualisiert: 26.01.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2023, OF 156/16 Betreff: Sicherer Schulweg bei Glatteis Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass bei Wintereinbrüchen bzw. Glatteisbildung nicht nur die Wege auf dem Schulgelände der Schule am Ried und der Schule am Hang begehbar gemacht werden, sondern auch die Zugänge zum Schulgelände. Insbesondere ist hier der Abschnitt der Bornweidstraße (Straße und Bürgersteig, sowie der Fußweg im weiteren Verlauf) zwischen Rangenbergstraße und Leuchte (inkl. Unterführung) gemeint. Begründung: Beim extremen Glatteis am 19.12.2022 war festzustellen, dass die meisten Straßen in Enkheim mit Schulbeginn bereits gut begehbar waren, nicht jedoch der genannte Abschnitt der Bornweidstraße, also die Flächen unmittelbar vor dem Schulgelände. Schüler, Lehrer und Eltern wurden so an diesen sehr stark frequentierten Stellen einem erhöhten Sturzrisiko ausgesetzt. Dies soll in Zukunft vermieden werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 16 am 17.01.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 156/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Seniorenbänke und Mülleimer für den Jean-Kempf-Weg

14.12.2022 · Aktualisiert: 16.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2022, OF 155/16 Betreff: Seniorenbänke und Mülleimer für den Jean-Kempf-Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Jean-Kempf-Weg zwischen der Vilbeler Landstraße und der Rangenbergstraße drei Seniorenbänke jeweils mit einem Mülleimer aufzustellen. Die Maßnahme wird aus dem Ortsbeiratsbudget mit maximal 5.000 Euro finanziert. Begründung: Auf dem genannten Weg standen Bänke, die abgebaut wurden, weil sie marode waren. Leider wurden sie nicht ersetzt. Da Bedarf besteht, bitten wir um Aufstellung von drei neuen Bänken. Wenn bei Bänken keine Mülleimer aufgestellt werden, landet der Abfall auf dem Boden. Außerdem können dann auch Hundekotbeutel besser entsorgt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 16 am 17.01.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 155/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 16 am 14.02.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 199 2023 Die Vorlage OF 155/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 GRÜNE, FDP und BFF

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zusätzlicher Mülleimer am Kreisverkehr Vilbeler Landstraße

13.09.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2022, OM 2703 entstanden aus Vorlage: OF 132/16 vom 20.08.2022 Betreff: Zusätzlicher Mülleimer am Kreisverkehr Vilbeler Landstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. an der Bank am Verkehrskreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße/ Barbarossastraße einen zusätzlichen Mülleimer aufzustellen; 2. wieder einen Mülleimer auf dem Neuen Weg, etwa in Höhe der Hausnummer 55, am Verkehrszeichen VZ 274-40 (Tempo 40) anzubringen. Begründung: zu 1.: Am Verkehrskreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße/Barbarossastraße ist circa fünf bis sechs Meter von der Sitzbank entfernt ein Mülleimer angebracht. Leider ist dieser kurze Weg für manche Personen nicht gangbar, sodass sie ihren Müll direkt neben der Bank auf dem Boden entsorgen. Dementsprechend schmutzig und ungepflegt sieht es an manchen Tagen aus. zu 2.: An diesem Verkehrszeichen gab es bereits einen Mülleimer, der abgebrannt und deswegen abmontiert, aber nie ersetzt wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2022, ST 2683 Aktenzeichen: 79 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Zusätzlicher Mülleimer bei Tegut, Triebstraße 51, Eingang Barbarossastraße

20.08.2022 · Aktualisiert: 27.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2022, OF 131/16 Betreff: Zusätzlicher Mülleimer bei Tegut, Triebstraße 51, Eingang Barbarossastraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, beim Lebensmittelmarkt Tegut zusätzlich einen weiteren Mülleimer an zubringen. Begründung: Gerade zu Schulbeginn und/oder am Ende gehen manche Schülerinnen und Schüler der Schule am Ried zu dem o. g. Lebensmittelmarkt und kaufen dort ein. Die Umverpackung werfen sie bei dem Geschäft dafür angebrachten Mülleimer ein, der dann schnell voll ist. Was nicht reinpasst, wird auf die beiden anderen Mülleimer in der Triebstraße Richtung U-Bahnstation verteilt, manches fällt auch auf den Gehweg, weil diese oft auch überfüllt sind. Das muss nicht sein. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 16 am 13.09.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 131/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Öffentliche Abfallbehälter u. a. am Waldrand aufstellen

05.07.2022 · Aktualisiert: 01.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2490 entstanden aus Vorlage: OF 125/16 vom 21.06.2022 Betreff: Öffentliche Abfallbehälter u. a. am Waldrand aufstellen Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Stellen im Ortsteil Enkheim öffentliche Abfallbehälter, wenn möglich mit Kotbeutelspender, aufzustellen: 1. Am Übergang der Barbarossastraße in die Alte Gelnhäuser Straße, Kreuzung Dammweg (Waldrand); 2. an der Einmündung Jean-Kempf-Weg auf die Vilbeler Landstraße; 3. an der Einmündung im Enkheimer Weimerhaus bzw. Voltenseeweg auf die Vilbeler Landstraße. Begründung: Gerade an den Übergängen in die Natur (Feld und Wald) fehlt es häufig an Gelegenheiten, Müll, insbesondere auch gefüllte Kotbeutel, legal zu entsorgen. Leider bilden sich folglich gerade an diesen Stellen immer wieder illegale Ablageorte für gefüllte Kotbeutel, aber auch für sonstigen Müll. Die Abbildung verdeutlicht dies beispielhaft. Das Aufstellen von öffentlichen Abfallbehältern würde hier Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2177 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Spielplätze in Bergen-Enkheim II

05.07.2022 · Aktualisiert: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2493 entstanden aus Vorlage: OF 128/16 vom 13.06.2022 Betreff: Spielplätze in Bergen-Enkheim II Vorgang: OM 993/21 OBR 16; ST 412/22 1. Die Stellungnahme des Magistrats, ST 412, beantwortet bei Weitem nicht die Fragen aus der Anregung des Ortsbeirates. Deshalb wird der Magistrat aufgefordert, folgende fehlende Informationen nachzureichen. Zu Ziffer 1. der Anregung OM 993: Der Ortsbeirat wollte eine Gesamtübersicht für den Stadtteil, wann welche Spielgeräte abgebaut wurden und wann sie ersetzt werden. Der Magistrat teilte aber lediglich mit, dass er eine Aufstellung von Spielgeräten, die ersetzt werden sollen, zur Verfügung stellen könne, ohne diese anzufügen. Auf die anderen Wünsche wird nicht eingegangen, wenn man davon absieht, dass Aussagen über den Zeitpunkt des Aufbaus von Ersatzspielgeräten nicht vorgenommen werden können. Zu Ziffer 2. der Anregung OM 993: Auf diese Fragen wurde in der Stellungnahme überhaupt nicht eingegangen. Im Gegenteil musste der Ortsbeirat feststellen, dass mit der bisherigen Praxis fortgefahren wurde. Spielgeräte in Bergen-Enkheim verschwinden und keiner weiß Bescheid, nicht einmal die Kinderbeauftragte wird informiert. Zu Ziffer 4. der Anregung OM 993: Der Magistrat teilt mit, dass die Spielplätze Röhrborngasse/Schule am Hang und Berger Marktplatz weiterhin im Investitionsprogramm stehen, aber was ist mit dem Spielplatz Heinrich-Bingemer-Weg? 2. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, ob Spielplätze im Bereich des Baugebietes Leuchte vorgesehen sind und wie aktuell die öffentlichen Spielplätze in Bergen-Enkheim ausgestattet sind. Begründung: Zu Ziffer 1. der Anregung OM 993 Sieht es der Magistrat als notwendig an, dass Informationen mehrfach angefordert werden müssen, um nachzuweisen, dass ein echtes Interesse besteht? In diesem Fall bekräftigt der Ortsbeirat seinen Wunsch nach den erbetenen Informationen. Diese betreffen nicht nur die Liste, welche Spielgeräte aufgestellt werden, sondern alle Fragen der Ziffer 1. Bei allem Verständnis für die Situation im Grünflächenamt, ist es nicht hinnehmbar, dass der Magistrat die Kinderbeauftragten nicht in Entscheidungen einbindet oder den Ortsbeirat informiert. Es muss doch möglich sein, die Ortsbeiräte ebenso über die geplanten Maßnahmen auf Spielplätzen zu informieren, wie es bereits bei Baustellen oder zu fällenden Bäumen geschieht. Denkbar wäre auch ein regelmäßiger Besuch des zuständigen Mitarbeiters, der die im Ortsbezirk geplanten Maßnahmen vorträgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 993 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 412 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2453 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Baustellenverkehr darf ausschließlich durch die Leuchte fahren

22.03.2022 · Aktualisiert: 19.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1859 entstanden aus Vorlage: OF 103/16 vom 18.03.2022 Betreff: Baustellenverkehr darf ausschließlich durch die Leuchte fahren Der Magistrat wird aufgefordert, ab sofort sämtlichen Baustellenverkehr für das Neubaugebiet Leuchte und die beiden weiteren Baustellen im Umkreis ausschließlich durch die Leuchte anfahren zu lassen. Die Umsetzung dieser Maßnahme sollte bis Anfang Ostern abgeschlossen sein. Begründung: Vor gut zwei Jahren wurden dem Ortsbeirat 16 die genauen Erschließungsmaßnahmen im Ortsbezirk vorgestellt. Hier haben wir schon eindringlich darauf hingewiesen, dass der Baustellenverkehr, egal für welche Baustelle, in diesem Gebiet ausschließlich über die Leuchte zu erfolgen hat. Auch wurde in mehreren Anträgen der letzten Jahre immer wieder auf dieses Problem hingewiesen. Da es nun drei dicht beieinander liegende Baustellen (Baugebiet Leuchte, Neubau der Schule am Ried und Neubau Justizbau) zeitgleich gibt, muss hier umgehend gehandelt werden. Einen Grund, dass die Baustellenfahrzeuge einen weiten Umweg fahren müssten, können wir nicht gelten lassen. Die Anwohner der Barbarossastraße und Riedstraße werden schon durch den normalen Alltagsverkehr genug belastet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1097 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Provisorische Öffnung der Leuchte zur Einfahrt von Westen und Norden

22.03.2022 · Aktualisiert: 20.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1858 entstanden aus Vorlage: OF 93/16 vom 22.02.2022 Betreff: Provisorische Öffnung der Leuchte zur Einfahrt von Westen und Norden Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, ob eine provisorische Öffnung der Leuchte zur Einfahrt von Westen und Norden möglich ist, damit die Baufahrzeuge für das Neubaugebiet Leuchte über die Leuchte zur Baustelle gelangen können. Hierfür bittet der Ortsbeirat um einen sehr zeitnahen Ortstermin an dieser Stelle. Begründung: Der Baustellenverkehr für das Neubaugebiet gelangt zurzeit nur von Norden, Süden und Westen durch die Barbarossastraße hin zur Leuchte. Diese Straße ist schon durch den Durchgangsverkehr und Busverkehr sehr belastet und ist auch nicht für schwere Baufahrzeuge geeignet. Von Westen und Norden her ist eine direkte Einfahrt in die Leuchte nicht möglich. Die Leuchte ist eine breite Straße, gut geeignet für schwere Baufahrzeuge die zur Baustelle wollen. Es wurde mit der Erschließung (Dauer circa zwei Jahre) des Baugebiets Leuchte bereits begonnen und täglich fahren schon viele Baufahrzeuge zum Neubaugebiet. Hier muss schnellstens eine unbürokratische Lösung gefunden werden. Bild: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1650 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Bau und Unterhalt von Verkehrsanlagen Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße in einen Kreisverkehr

28.02.2022 · Aktualisiert: 31.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2022, OF 97/16 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Bau und Unterhalt von Verkehrsanlagen Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße in einen Kreisverkehr Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für das Haushaltsjahr 2022 werden in der Produktgruppe 16.03 die erforderlichen Mittel für die Planung und den Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/ Triebstraße in Enkheim in einen Kreisverkehr eingestellt. Begründung: Durch das Baugebiet in der Leuchte besteht seit Mitte/Ende 2021 ein erhöhtes Verkehrsaufkommen auf der Barbarossastraße und der Riedstraße durch Baustellenfahrzeuge und sonstige LKW. Dieser Zustand wird in den kommenden Jahren so bleiben, vielleicht sogar zunehmen. Ist das Neubaugebiet dann erschlossen und bebaut, bleiben die Baufahrzeuge zwar weg, aber dafür werden die Neu-Enkheimer die beiden Straßen benutzen. Da in der heutigen Zeit viele Familien mehr als ein Auto haben, ist davon auszugehen, dass der Verkehr nicht weniger wird. Zusätzlich zum "normalen" Verkehr kommen noch die beiden Busse der VGF aus Fahrtrichtung Bergen hinzu, die die Situation in beiden Straßen noch verschärfen, da einseitiges Parken, in erster Linie Anwohner, erlaubt ist (hier soll auch nichts geändert werden!) Mit einem Kreisverkehr an o.g. Kreuzung und Öffnung der Leuchte verteilt sich der Verkehr und kann zügig abfließen. Der aktuelle Zustand ist mittlerweile unhaltbar und den Anwohnern nicht mehr vermittelbar. Der Verkehr sollte gleichmäßig verteilt werden und nicht einseitig die Bürger belasten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.02.2022, M 29 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 16 am 22.03.2022, TO I, TOP 9 Die Vorlagen OF 99/16 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Die Vorlage OF 100/16 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Etatanregung EA 112 2022 Etatanregung EA 113 2022 Etatanregung EA 114 2022 Etatanregung EA 115 2022 Etatanregung EA 134 2022 1. Der Vorlage M 29 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 97/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 98/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 99/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 100/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in Ziffer 1. und 2. jeweils die Summe "1.000.000 Euro" auf "1.500.000 Euro" geändert wird. 6. Die Vorlage OF 102/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE und BFF gegen WBE (= Ablehnung) bei einer Enthaltung CDU zu 2. WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen BFF (= Ablehnung) zu 3. WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen BFF (= Ablehnung) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/ Borsigallee/Leuchte/Triebstraße

18.01.2022 · Aktualisiert: 20.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1381 entstanden aus Vorlage: OF 67/16 vom 03.11.2021 Betreff: Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/ Borsigallee/Leuchte/Triebstraße Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich einen Kreisverkehr an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße zur Vermeidung von CO2-Ausstoß, Entlastung der Barbarossastraße und der Triebstraße, unnötiger Umwege, Verringerung von Lärm und langen Standzeiten einzurichten. Begründung: Der Verkehr auf der Vilbeler Landstraße wird fast auf der gesamten Strecke durch Ampelanlagen geregelt. Hier kommt es zu längeren Standzeiten und Staus. Im Bereich der ampelfreien Kreuzung mit der Victor-Slotosch-Straße und Barbarossastraße fließt der Verkehr hingegen recht zügig ab. Ampelanlagen bedeuten größere Wartezeiten mit höherem Benzinverbrauch, eine unnötig große Umweltbelastung. Zudem fallen bei Ampelanlagen zusätzlich zu den Investitionskosten Folgekosten durch regelmäßige Wartung an. Ein Kreisel an dieser Stelle würde die Einfahrt von der Borsigallee in die Leuchte ermöglichen und weitere Umwege ersparen, zumal seit Juni 2021 die Bebauung des Baugebietes Leuchte/Barbarossastraße begonnen hat. Es ist den Anwohnern der Barbarossastraße nicht zu vermitteln, warum sich Baulastwagen durch die Straße quälen, während die Leuchte auf solche Maße ausgelegt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 908 Antrag vom 17.04.2023, OF 170/16 Etatanregung vom 02.05.2023, EA 96 Antrag vom 03.04.2024, OF 247/16 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 130 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unterstützung der Begrünung von Fassaden und Dächern städtischer Gebäude als Beitrag zum Insektenschutz

18.01.2022 · Aktualisiert: 07.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1383 entstanden aus Vorlage: OF 77/16 vom 28.12.2021 Betreff: Unterstützung der Begrünung von Fassaden und Dächern städtischer Gebäude als Beitrag zum Insektenschutz Der Magistrat wird aufgefordert, im Stadtteil Bergen-Enkheim die Fassaden und Dächer städtischer Gebäude zu begrünen. Der Ortsbeirat unterstützt die Ideen des städtischen Programms "Frankfurt frischt auf" und möchte den Insektenschutz im Stadtteil aktiv fördern. Begründung: Leider schreitet das Insektensterben immer weiter voran und alle sind dazu aufgefordert, aktiv Maßnahmen zu ergreifen, um sich dieser Entwicklung entgegenzustemmen. Die Begrünung von Fassaden und Dächern hat sich als effektive Maßnahme des Insektenschutzes bewiesen. Die Begrünung städtischer Gebäude und Fassaden ist zeitnah realisierbar und weist neben dem Insektenschutz zusätzliche Co-Benefits auf, da sie zu einem angenehmen Mikroklima beiträgt. Im Ortsbezirk gibt es Gebäude, die sich aufgrund ihrer Größe und Architektur besonders für eine Begrünung eignen. Der Ortsbeirat denkt dabei z. B. an - die Dächer der Schule am Ried; - die Fassade der städtischen Verwaltungsstelle Bergen-Enkheim; - die Stadthalle Bergen; - den Gebäudekomplex Riedstadion; - das Schwimmbad Bergen-Enkheim (z. B. im Rahmen des Neubaus der Umkleideanlagen); - die städtischen Kindertagesstätten im Stadtteil, z. B. die Kinderzentren Bornweidstraße, Weißer Turm und Milseburgstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2492 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 877 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 16 am 31.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 16 am 05.07.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 16 am 13.09.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 16 am 11.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 16 am 08.11.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 16 am 06.12.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 16 am 17.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 16 am 14.02.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 16 am 21.03.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 16 am 02.05.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 16 am 11.07.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 16 am 19.09.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 16 am 17.10.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 16 am 05.12.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 16 am 23.01.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 16 am 20.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 16 am 12.03.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-20

OF (Antrag Ortsbeirat)

Hortplätze in Bergen-Enkheim

15.11.2021 · Aktualisiert: 01.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 71/16 Betreff: Hortplätze in Bergen-Enkheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie sich aktuell die Zahl der tatsächlich vorhandenen Hortplätze im Verhältnis zu der tatsächlichen Nachfrage nach Hortplätzen in Bergen-Enkheim verhält. 2. Insbesondere, was der Wegfall des Horts "Kita Hohe Straße" (Umzug zu den Mauerspatzen und nur noch offen für Hangschüler*innen) für die Landgraben-Schülerinnen und Schüler für Auswirkungen hat. Wie entwickeln sich hier die Bedarfszahlen im Verhältnis zu den freiwerdenden Plätzen? 3. Was passiert mit den über 100 Kindern aus dem KiZ Röhrborngasse, wenn der Hort, der auf der zu sanierenden Hangschule steht, abgerissen wird? 4. Wie sieht der generelle Ausbau der offenen Ganztagsschule in Bergen-Enkheim aus? Ist das Konzept noch in Planung? Wie kann man dieses Konzept hier umsetzen? Begründung: Der Ortsbeirat und die Eltern warten schon 1,5 Jahre auf die Antwort von V1622. Inzwischen haben sich einige Fragen erledigt und neue Probleme treten auf. Wir möchten, dass die Hortsituation auch in Bergen-Enkheim weiterhin im Blick gehalten wird und fragen uns, wie sichergestellt werden soll, dass bis 2026 jedes eingeschulte Kind eine Ganztagsbetreuung bekommen kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 245 2021 Die Vorlage OF 71/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Spielplätze in Bergen-Enkheim

02.11.2021 · Aktualisiert: 07.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 993 entstanden aus Vorlage: OF 62/16 vom 19.10.2021 Betreff: Spielplätze in Bergen-Enkheim Der Magistrat wird aufgefordert, 1. einen aktuellen Bericht zu allen Spielplätzen in Bergen-Enkheim, die der Stadt Frankfurt gehören, zu geben. Insbesondere soll mitgeteilt werden, auf welchen Spielplätzen in den letzten fünf Jahren welche Spielgeräte abgebaut wurden und wie diese ersetzt wurden bzw. bis wann sie wie ersetzt werden; 2. künftig dem Ortsbeirat und der Kinderbeauftragten mindestens einmal jährlich unaufgefordert einen solchen Bericht vorzulegen. In diesem Bericht ist auch aufzuführen, a) wie viel Geld im vergangenen Jahr in Bergen-Enkheimer Spielplätze investiert wurde; b) welche Maßnahmen im kommenden Jahr vorgesehen sind und dabei auch Wiederbeschaffungspreise aufzuführen; c) welche Maßnahmen notwendig sind, aber auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden müssen; 3. mitzuteilen, welche Bergen-Enkheimer Spielplätze aktuell im Investivprogramm "Grundüberholung von Spielplätzen" gelistet sind und wann sie beplant und umgesetzt werden; 4. mitzuteilen, was aus den vom Grünflächenamt am 21.11.2018 der Ortsvorsteherin und der Kinderbeauftragten vorgetragenen Projekten geworden ist, hier interessieren insbesondere folgende Maßnahmen: a) Spielplatz Röhrborngasse/Schule am Hang: Dieser Spielplatz sollte bis 2019 umgestaltet werden, was bis heute nicht passiert ist; b) Spielplatz Heinrich-Bingemer-Weg: Dieser Spielplatz sollte im zeitnahem Bezug zum Bau des Spielplatzes Röhrborngasse aufgewertet werden. c) Spielplatz Berger Marktplatz: Der Spielplatz sollte in das Investitionsprogramm "Grunderneuerung von Spielplätzen" aufgenommen werden. Gemäß einer Auskunft vom Januar 2021 wurde vom Grünflächenamt noch einmal bestätigt, dass der Spielplatz am Berger Markt sanierungsbedürftig sei und die noch vorhandenen Geräte in einem Alter sind, die eine wirtschaftliche Instandsetzung nicht mehr ermöglichen. Es wurde bestätigt, dass der Platz längst hätte grundsaniert werden sollen und mitgeteilt, dass die Finanzierung über investive Mittel gesichert sei. Passiert ist bisher leider nichts. Auch für den vom Ortsbeirat finanzierten und vom Magistrat aus Sicherheitsgründen abgebauten Pumptrack auf dem Berger Marktplatz gibt es noch keine Aussicht auf Ersatz. Der Magistrat prüft seit dem Jahr 2020 Möglichkeiten zur Errichtung eines Pumptracks in einer dauerhafteren Bauweise und versprach, "in gewohnter Weise im Rahmen des Planungsprozesses auf den Ortsbeirat zu zukommen". Begründung: Für immer mehr Stadtkinder sind Bewegung und Naturerleben leider keine Selbstverständlichkeit, obwohl bekannt ist, dass kindliche Bewegungsarmut die körperlichen und psychisch-emotionalen Fähigkeiten hemmt. Spielplätze sind deshalb ein essenzelles Element der öffentlichen Infrastruktur und oftmals die einzige Möglichkeit für Kinder, im Freien zu spielen. Darüber hinaus werden Spielplätze von Kindereinrichtungen als Spielflächen genutzt und sind ein Ort der sozialen Bildung. In den Sommerferien sind sie auch Ersatz für Ferienfreizeiten oder Urlaubsreisen. Kinder sind auf Spielplätze angewiesen, denn hier können sie sich entwickeln, toben und ihre Freunde treffen. Umso bedauerlicher ist der beklagenswerte Verfall der Bergen-Enkheimer Spielplätze, die mehr und mehr nur noch teilfunktionsfähig oder gar nicht nutzbar sind. Diese Situation wird seit Jahren nicht besser, sondern schlechter. Bemühungen der Kinderbeauftragten scheinen nicht im Ansatz zu einem einigermaßen akzeptablen Erfolg zu führen, seit Jahren gemachte Zusagen sind bis heute nicht umgesetzt. Der Magistrat hat dem Ortsbeirat 6 in einer Stellungnahme mitgeteilt, dass er wegen Geld- und Personalmangel keine komplette Instandsetzung der im Frankfurter Westen befindlichen Spielgeräte vornehmen kann. Dies trifft augenscheinlich auf das gesamte Stadtgebiet, zumindest auch auf Bergen-Enkheim, zu. Der Ortsbeirat 16 schließt sich der Auffassung des Ortsbeirates 6 vollständig an, dass dies ein Armutszeugnis der Stadt Frankfurt am Main ist, das dringend angegangen werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 18.01.2022, OA 131 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 412 Antrag vom 13.06.2022, OF 128/16 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2493 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bedarf für eine zusätzliche Sporthalle und Außensportanlagen in Bergen-Enkheim

14.09.2021 · Aktualisiert: 28.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2021, OM 748 entstanden aus Vorlage: OF 57/16 vom 13.09.2021 Betreff: Bedarf für eine zusätzliche Sporthalle und Außensportanlagen in Bergen-Enkheim Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die im vergangenen Jahr von den Vereinen Sportgemeinschaft Enkheim e. V. und FC Germania 1911 Enkheim e. V. vorgetragenen Planungen bezüglich eines Hallenbaus mit ergänzenden Außenanlagen umgesetzt und realisiert werden, um das Angebot von Breitensport für alle Interessensgruppen zu erhalten und auszubauen. Begründung: Nach dem Vortrag der beiden Sportvereine besteht in Enkheim der Bedarf nach einer weiteren Sporthalle sowie weiteren Sportflächen im Außenbereich. Die SG Enkheim und der FC Germania Enkheim erreichen mit ihren knapp 2.000 Mitgliedern eine große Zahl von Sportinteressierten im Stadtteil, können jedoch aufgrund der aktuellen Infrastruktur das benötigte Trainingsangebot kaum mehr realisieren und nicht ausbauen. Die Bebauung des Neubaugebietes Leuchte und die zu beobachtende starke Verdichtung der Wohngebiete wird die Situation verschärfen. Außerdem verfügt die SG Enkheim über keine eigene Sporthalle und ist darauf angewiesen, Räume der Schulen und der Saalbau zu nutzen. Leider werden die Nutzungsverträge von diesen Institutionen oft wegen anderweitigem Bedarf gekündigt. Die Sporthalle würde von der Sportgemeinschaft Enkheim errichtet werden, die Sportflächen im Außenbereich müssten von der Stadt Frankfurt am Main hergestellt werden. Die Planungen der beiden Vereine liegen bei der Stadt Frankfurt am Main vor, Vorgespräche mit dem Sportamt wurden in diesem und im vergangenen Jahr bereits geführt. Für den Stadtteil bedeutet ein attraktives Angebot von Bewegungs- und Sportmöglichkeiten Lebensqualität und Gesundheitsförderung für alle. Bei der Realisierung auf dem Areal zwischen Rangenbergstraße und Leuchte werden neben den wichtigen gesundheitlichen und sozialen Aspekten auch Möglichkeiten zur Sanierung der Bodenflächen geschaffen, denn im Rahmen der Erstellung der nahe gelegenen Tennishalle wurden bedenkliche Schadstoffansammlungen festgestellt. Eine neue Bebauung sollte nach aktuellem ökologischen Stand erfolgen. Der Ortsbeirat unterstützt die Vorhaben der beiden Sportvereine zur Verbesserung der Sportinfrastruktur im Stadtbezirk und bittet den Magistrat, entsprechend tätig zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2096 Auskunftsersuchen vom 04.06.2024, V 968 Aktenzeichen: 52 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Bedarf für eine zusätzliche Sporthalle und Außensportanlagen in Bergen-Enkheim

13.09.2021 · Aktualisiert: 17.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.09.2021, OF 57/16 Betreff: Bedarf für eine zusätzliche Sporthalle und Außensportanlagen in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass die im vergangenen Jahr von den Vereinen Sportgemeinschaft Enkheim e.V. und FC Germania 1911 Enkheim e.V. vorgetragenen Planungen bezüglich eines Hallenbaus mit ergänzenden Außenanlagen umgesetzt und realisiert werden, um das Angebot von Breitensport für alle Interessensgruppen zu erhalten und auszubauen. Begründung: Nach dem Vortrag der beiden Sportvereine besteht in Enkheim der Bedarf nach einer weiteren Sporthalle sowie weiteren Sportflächen im Außenbereich. Die SG Enkheim und der FC Germania Enkheim erreichen mit ihren knapp 2000 Mitgliedern eine große Zahl von Sportinteressierten im Stadtteil, können jedoch aufgrund der aktuellen Infrastruktur das benötigte Trainingsangebot kaum mehr realisieren und nicht ausbauen. Die Bebauung des Neubaugebietes Leuchte und die zu beobachtende starke Verdichtung der Wohngebiete wird die Situation verschärfen. Außerdem verfügt die SG Enkheim über keine eigene Sporthalle und ist darauf angewiesen, Räume der Schulen und der Saalbau zu nutzen. Leider werden die Nutzungsverträge von diesen Institutionen oft wegen anderweitigem Bedarf gekündigt. Die Sporthalle würde von der Sportgemeinschaft Enkheim errichtet werden, die Sportflächen im Außenbereich müssten von der Stadt Frankfurt am Main hergestellt werden. Die Planungen der beiden Vereine liegen bei der Stadt Frankfurt am Main vor, Vorgespräche mit dem Sportamt wurden in diesem und im vergangenen Jahr bereits geführt. Für den Stadtteil bedeutet ein attraktives Angebot von Bewegungs- und Sportmöglichkeiten Lebensqualität und Gesundheitsförderung für Alle. Bei der Realisierung auf dem Areal zwischen Rangenbergstraße und Leuchte werden neben den wichtigen gesundheitlichen und sozialen Aspekten auch Möglichkeiten zur Sanierung der Bodenflächen geschaffen, denn im Rahmen der Erstellung der nahegelegenen Tennishalle wurden bedenkliche Schadstoffansammlungen festgestellt. Eine neue Bebauung sollte nach aktuellem ökologischem Stand erfolgen. Der Ortsbeirat unterstützt die Vorhaben der beiden Sportvereine zur Verbesserung der Sportinfrastruktur in unserem Stadtteil und bittet den Magistrat, entsprechend tätig zu werden. Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 26.08.2021, OF 48/16 Antrag vom 27.08.2021, OF 49/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 16 am 14.09.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 49/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 57/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neue Verkehrsführung Vilbeler Landstraße, Philipp-Puth-Straße, Leuchte

06.07.2021 · Aktualisiert: 01.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 532 entstanden aus Vorlage: OF 32/16 vom 20.06.2021 Betreff: Neue Verkehrsführung Vilbeler Landstraße, Philipp-Puth-Straße, Leuchte Vorgang: OA 191/17 OBR 16; B 64/18 Der Magistrat wird aufgefordert, kurzfristig, vor den Sommerferien, einen U-Turn an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße in Richtung Bergen einzurichten und unverzüglich Maßnahmen zu planen und umzusetzen, wie die direkte Öffnung zur Straße Leuchte aus nördlicher und westlicher Richtung ermöglicht werden kann; z. B. durch Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Borsigallee/Vilbeler Landstraße/Leuchte/Triebstraße oder durch andere geeignete Maßnahmen. Begründung: Die Kreuzung Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße/Am Hessen-Center zeigt, dass es erforderlich ist, die Straße Leuchte besser an den Verkehr anzubinden. Diese genannte Linksabbiegespur wurde von den aus Norden und Westen kommenden Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern hauptsächlich genutzt, um nach einer 180°-Kurve in die Straße Leuchte einzubiegen, da eine direkte Zufahrt in die Leuchte aus nördlicher oder westlicher Richtung kommend nicht möglich ist. Durch die Sperrung dieser Linksabbiegerspur wird der Zielverkehr zur Leuchte nun hauptsächlich durch die ohnehin schon überlastete Wohnstraße Barbarossastraße und weitere kleine Straßen geführt. Die o. g. Maßnahmen würden für Anwohnerinnen bzw. Anwohner sowie Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer eine substanzielle Entlastung bedeuten. Noch wichtiger ist, dass mit der nun begonnenen Erschließung des Baugebiets Leuchte (Start war am 16. Juni 2021) die Öffnung der Straße Leuchte jetzt dringend geboten ist. Die Erschließung des Baugebiets kann nicht durch die engen Wohnstraßen Barbarossastraße und Riedstraße erfolgen. Der Baustellenverkehr kann nur über die breite Straße Leuchte abgewickelt werden. Der Durchgangs- und Schleichverkehr von der Leuchte in den Fritz-Schubert-Ring und die Straße Im Sperber ist dabei durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Bereits im September 2017 (OA 191) hat der Ortsbeirat die Einrichtung eines Kreisverkehrs für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße gefordert, um die Erschließung des Baugebiets durch den Anschluss der Leuchte zu ermöglichen. Die Anbindung der Leuchte ist nun dringend erforderlich, wenn nicht durch einen Kreisverkehr, dann mittels anderer, schneller zu realisierender Maßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.10.2017, OA 191 Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2021, ST 2068 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Heinrich-Bingemer-Weg für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer öffnen

06.07.2021 · Aktualisiert: 14.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 534 entstanden aus Vorlage: OF 41/16 vom 14.06.2021 Betreff: Heinrich-Bingemer-Weg für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer öffnen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Einbahnstraße des Heinrich-Bingemer-Weg zwischen Neuem Weg und Röhrborngasse für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer geöffnet werden kann. Die Straße wirkt im Querschnitt breit genug. Bei Sicherheitsbedenken wird darum gebeten, geeignete Maßnahmen zu prüfen. Begründung: Für alle Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer, welche von der Mitte des Berger Hangs kommen und in gleicher Höhe nach Westen fahren möchten (z. B. zum Fahrradweg Richtung Seckbach, welcher einer der Hauptwege in die zentralen Frankfurter Stadtteile ist), gibt es derzeit drei Umwege, welche mit viel zusätzlicher Steigung verbunden und/oder aufgrund von mehr Autoverkehr unattraktiv sind. Dies ist besonders für ältere Menschen und Kinder eine Herausforderung. Wohl aus diesem Grund wird der Heinrich-Bingemer-Weg derzeit von vielen Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer ohne Erlaubnis gegen die Einbahnstraße genutzt. Aufgrund einer Kombination der Kurven der Straße und der Tatsache, dass manche Autofahrerinnen und Autofahrer sich nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten, ist dies sehr gefährlich. Die Vorteile einer Erlaubnis zur Durchfahrt für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer wäre neben einer sehr gesteigerten Attraktivität des Radfahrens von der Mitte des Hanges aus, dass die Autos möglicherweise sicherer und langsamer durch die Straße fahren. Das wäre sowohl für die Anwohnerinnen und Anwohner als auch für die Grundschülerinnen und Grundschüler, die den Heinrich-Bingemer-Weg als Schulweg nutzen, positiv (und ist bei dem Zustand des Straßenbelags sowieso angebracht). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1834 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Aufhebung der Sperrung der Linksabbiegespur Vilbeler Landstraße nach Osten an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße/Am Hessen-Center

16.06.2021 · Aktualisiert: 08.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2021, OF 33/16 Betreff: Aufhebung der Sperrung der Linksabbiegespur Vilbeler Landstraße nach Osten an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße/Am Hessen-Center Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass die Sperrung der Linksabbiegespur in der Vilbeler Landstraße nach Osten unverzüglich rückgängig gemacht wird. Begründung: Die Anfang Juni 2021 erfolgte schlechte Umsetzung der Vorlage OF 270/16 bzw. OM 5343 vom Oktober 2019 durch das Dezernat VI Verkehr hat zu großer Empörung in der Bevölkerung geführt. Inhalt und Absicht der Vorlage war, den Durchgangs- und Schleichverkehr durch die Philipp-Puth-Straße zu unterbinden, in dem die Einfahrt in die Philipp-Puth-Straße von der Vilbeler Landstraße kommend gesperrt wird. Mit Umsetzung der Maßnahme wurde jedoch auch die Linksabbiegespur in der Vilbeler Landstraße Richtung Osten gesperrt. Diese Linksabbiegespur wurde von den Verkehrsteilnehmern hauptsächlich genutzt, um nach einer 180°-Kurve in die Straße Leuchte einzubiegen, da eine direkte Zufahrt in die Leuchte aus nördlicher oder westlicher Richtung kommend nicht möglich ist. Der Kurvenradius ist zwar eng, Pkws und kleine Lkws konnten die 180°-Kurve aber jahrzehntelang in einem Zug durchfahren. Durch die Sperrung dieser Linksabbiegespur wird der Zielverkehr zur Leuchte nun über große Umwege hauptsächlich durch die ohnehin schon überlastete Wohnstraße Barbarossastraße geführt. Eine Veränderung der Ampelsteuerung ist nicht erforderlich, da die bisherige Schaltung schon seit Jahrzehnten funktioniert hat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 33/16 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

U-Turn für Pkw an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße wiederherstellen

15.06.2021 · Aktualisiert: 08.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2021, OF 34/16 Betreff: U-Turn für Pkw an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße wiederherstellen Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten: 1. Die im Zusammenhang mit der Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße weggenommene Wendemöglichkeit für stadtauswärts fahrende PKW an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter auf und in die östliche Fahrbahn der Vilbeler Landstraße für diese wiederherzustellen. 2. Während der Bauzeit der Leuchte ist der Schwerkraftverkehr, wie insbesondere etwa der Baustellenverkehr zur bevorstehenden Erschließung des Baugebiets Leuchte, Container-Fahrzeuge der FES zum Kleinmüllplatz Enkheim und sonstiger Schwerlast-Andienungsverkehr auf die südliche Fahrbahn der Borsigallee zu leiten und an der Abbiegung Borsigallee / Am Hessencenter die Route über die Straße "Am Hessencenter" zur "Zufahrt in die "Leuchte" auszuschildern, und bis zur Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter zu führen. Damit ist das Einbiegen von Schwerlastverkehr in die Vilbeler Landstraße mit Abbiegen in die "Leuchte" vor der Ampelanlage "Leuchte" problemlos möglich, weil der kleine Wendekreis des U-Turns nicht ausreicht. 3. An der Kreuzung Barbarossastraße/Leuchte/Zufahrt zum Kleinmüllplatz Enkheim ein Durchfahrtsverbot für Schwerlastverkehr ab einer festzulegenden Tonnage und Abmessung festzulegen, weil dieser oft in der Röhrborngasse nicht durchkommt und rückwärts über die Straße "Am Sperber" wieder zurückrangieren muss, wobei es in der Vergangenheit bereits zu Beschädigungen an den historischen Häusern kam, 4. Der Baustellen-Schwerverkehr kann über die Ampelanlage Leuchte jederzeit auf die Borsigallee und die Vilbeler Landstraße nach Süden, Westen und Norden abgeleitet werden. Begründung: Mit der vom Ortsbeirat 16 mit der OM 5343 (29.10.2019) geforderten Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße war keinesfalls der Wegfall der Möglichkeit des U-Turns an dieser Stelle beabsichtigt, wie dies jetzt aber seit der erst kürzlich erfolgten Umsetzung der Maßnahme der Fall ist. Motorisierte Verkehrsteilnehmer, die von Bergen aus in südlicher Richtung auf der Vilbeler Landstraße unterwegs sind, haben mit Wegfall des U-Turns an der Ampelanlage Philipp-Puth-Straße/Am Hessencenter seither keinerlei Möglichkeit mehr, auf einigermaßen unmittelbarem und damit sowohl effizientem als auch ökologisch sinnvollem Weg in die Straßen "Leuchte" und "Triebstraße" bzw. auf die östliche Seite der Vilbeler Landstraße zu gelangen, da das Linksabbiegen bereits an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee nicht möglich ist. Ein früheres Linksabbiegen, etwa von der Vilbeler Landstraße in die Barbarossastraße würde zu zusätzlichem Durchgangsverkehr im Wohngebiet des alten Enkheimer Ortskerns führen, zumal damit das Problem der Zufahrt in die Triebstraße aufgrund der bestehenden Einbahnstraßenregelung zwischen Barbarossastraße und Vilbeler Landstraße nicht gelöst wäre. Insbesondere für Ortsunkundige ist ein U-Turn an der bisherigen Stelle unerlässlich, da diese im ungünstigsten Fall erst knapp einen Kilometer weiter in Fechenheim die Möglichkeit haben zu wenden und diesen dann auch wieder zurückfahren müssen, um schließlich doch noch an das gewünschte Ziel zu gelangen. Auch aus diesem Grund macht die zusätzliche - aus Platzgründen ohnehin erforderliche - Ausschilderung der Route für den Schwerlastverkehr über die Straßen Borsigallee / Am Hessencenter einen Sinn und würde die dauerhafte Flutung der Wohngebiete von Bergen-Enkheim mit überörtlichem Schleich- und Durchgangsverkehr durch einen Kreisel nach Fertigstellung des Neubaugebietes verhindern (siehe St 1154 vom 3.7.2017). Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 18 Die Antragstellerin legt folgende geänderte Fassung der Vorlage OF 34/16 vor: Der Magistrat wird gebeten, 1. die im Zusammenhang mit der Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße weggenommene Wendemöglichkeit für stadtauswärts fahrende PKW an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter auf und in die östliche Fahrbahn der Vilbeler Landstraße für diese wiederherzustellen; 2. während der Bauzeit der Leuchte ist der Schwerkraftverkehr, wie insbesondere etwa der Baustellen-verkehr zur bevorstehenden Erschließung des Baugebiets Leuchte, Container-Fahrzeuge der FES zum Kleinmüllplatz Enkheim und sonstiger Schwerlast-Andienungsverkehr auf die südliche Fahrbahn der Borsigallee zu leiten und an der Abbiegung Borsigallee / Am Hessencenter die Route über die Straße "Am Hessencenter" zur "Zufahrt in die "Leuchte" auszuschildern, und bis zur Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter zu führen. Damit ist das Einbiegen von Schwerlastverkehr in die Vilbeler Landstraße mit Abbiegen in die "Leuchte" vor der Ampelanlage "Leuchte" problemlos möglich, weil der kleine Wendekreis des U-Turns nicht ausreicht; 3. an der Kreuzung Barbarossastraße/Leuchte/Zufahrt zum Kleinmüllplatz Enkheim ein Durchfahrtsverbot für Schwerlastverkehr ab einer festzulegenden Tonnage und Abmessung festzulegen, weil dieser oft in der Röhrborngasse nicht durchkommt und rückwärts über die Straße "Am Sperber" wieder zu-rückrangieren muss, wobei es in der Vergangenheit bereits zu Beschädigungen an den historischen Häusern kam; 4. Der Baustellen-Schwerverkehr kann über die Ampelanlage Leuchte jederzeit auf die Borsigallee und die Vilbeler Landstraße nach Süden, Westen und Norden abgeleitet werden. Begründung: Mit der vom Ortsbeirat 16 mit der OM 5343 (29.10.2019) geforderten Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße war keinesfalls der Wegfall der Möglichkeit des U-Turns an dieser Stelle beabsichtigt, wie dies jetzt aber seit der erst kürzlich erfolgten Umsetzung der Maßnahme der Fall ist. Motorisierte Verkehrsteilnehmer, die von Bergen aus in südlicher Richtung auf der Vilbeler Landstraße unterwegs sind, haben mit Wegfall des U-Turns an der Ampelanlage Philipp-Puth-Straße/Am Hessen-center seither keinerlei Möglichkeit mehr, auf einigermaßen unmittelbarem und damit sowohl effizientem als auch ökologisch sinnvollem Weg in die Straßen "Leuchte" und "Triebstraße" bzw. auf die östliche Seite der Vilbeler Landstraße zu gelangen, da das Linksabbiegen bereits an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee nicht möglich ist. Ein früheres Linksabbiegen, etwa von der Vilbeler Landstraße in die Barbarossastraße würde zu zusätzlichem Durchgangsverkehr im Wohngebiet des alten Enkheimer Ortskerns führen, zumal damit das Problem der Zufahrt in die Triebstraße aufgrund der bestehenden Einbahnstraßenregelung zwischen Barbarossastraße und Vilbeler Landstraße nicht gelöst wäre. Insbesondere für Ortsunkundige ist ein U-Turn an der bisherigen Stelle unerlässlich, da diese im ungünstigsten Fall erst knapp einen Kilometer weiter in Fechenheim die Möglichkeit haben zu wenden und diesen dann auch wieder zurückfahren müssen, um schließlich doch noch an das gewünschte Ziel zu gelangen. Auch aus diesem Grund macht die zusätzliche - aus Platzgründen ohnehin erforderliche - Ausschilderung der Route für den Schwerlastverkehr über die Straßen Borsigallee / Am Hessencenter einen Sinn und würde die dauerhafte Flutung der Wohngebiete von Bergen-Enkheim mit überörtlichem Schleich- und Durchgangsverkehr durch einen Kreisel nach Fertigstellung des Neubaugebietes verhindern (siehe St 1154 vom 3.7.2017). Beschluss: Die Vorlage OF 34/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Annahme)

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Starkregen - Hochwasserschutz in Bergen-Enkheim

23.02.2021 · Aktualisiert: 20.07.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7273 entstanden aus Vorlage: OF 352/16 vom 05.02.2021 Betreff: Starkregen - Hochwasserschutz in Bergen-Enkheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Anlagen zur Regenwasseraufnahme und -ableitung im Stadtteil in letzter Zeit geprüft und gewartet wurden, damit diese auch bei den gegebenen Extremwetterlagen den an sie gestellten Anforderungen gerecht werden können. Begründung: In Bergen-Enkheim besitzt das Kanalnetz eine Reihe von Stau- und Entlastungsanlagen wie Regenüberlaufbecken (RÜB), Regenrückhaltebecken (RRB), Regenrückhaltekanäle (RRK) und Stauraumkanäle (SK), so unter anderem: - RÜB und RRB Volkshaus Enkheim; - RRK Marktstraße, RRK Im Wickengarten; - RRB Im Rosenträger, RRB Hessen Center; - SK Rangenbergstraße. Dieses umfassende System von Regenwasserableitung und Regenrückhaltebecken, welches das Regenwasser gedrosselt in den Roten Graben, in das Naturschutzgebiet an der Voltensee beziehungsweise in die Kanalisation führen soll, wurde im Juni 2016 aufgrund heftigen Starkregens einer Bewährungsprobe ausgesetzt. Hierbei kam es zu zahlreichen Überflutungen von Kellern und Höfen, was zum Teil an den vernachlässigten Wartungsarbeiten an den oben genannten Anlagen lag. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1113 Aktenzeichen: 90 34

OF (Antrag Ortsbeirat)

Neubau und Auslagerung der Schule am Hang hier: Kinderzentrum RÖHRBORNGASSE - KiZ 98

05.01.2021 · Aktualisiert: 20.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2021, OF 351/16 Betreff: Neubau und Auslagerung der Schule am Hang hier: Kinderzentrum RÖHRBORNGASSE - KiZ 98 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten Das KiZ 98 verblieb während des Neubau und der Auslagerung der Schule am Hang auf dem Gelände der Schule am Hang. Die Hortkinder der Schule am Hang laufen nun täglich nach ihrer Schulzeit von der Barbarossastraße zu ihrem Hort in die Röhrborngasse, dem Baulärm sind sie nun täglich nach der Schulzeit ausgesetzt. Warum wurde die KiZ 98 nicht auch während der Bauphase auf den Parkplatz der Riedschule in der Barbarossastraße ausgelagert? Was ist die Zukunft des KiZ 98 nach Abschluss der Bauarbeiten? Bisher wurden weder die Mitarbeiter der KiZ 98 noch die Eltern der Hortkinder über die Pläne des Stadtschulamtes mit der KiZ 98 informiert. Begründung: In den Informationen zum Neubau der Schule am Hang wird das KiZ 98 zwar in der Bestandsbeschreibung aufgeführt, kommt aber dann in der Beschreibung des Neubaus nicht mehr vor. Es ist nicht ersichtlich was mit der KiZ 98 geschehen soll. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 16 am 19.01.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1911 2021 Die Vorlage OF 351/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD (= Ablehnung)

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Naturschutzgebiet Mühlbachtal: Regenrinnen

01.12.2020 · Aktualisiert: 12.05.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2020, OM 6994 entstanden aus Vorlage: OF 339/16 vom 03.11.2020 Betreff: Naturschutzgebiet Mühlbachtal: Regenrinnen Der Magistrat wird aufgefordert, die angelegten Regenrinnen auf dem Hauptweg von der Röhrborngasse her kommend, die im weiteren Verlauf quer über den Weg führen, regelmäßig vom Unrat zu befreien. Begründung: Bei Regen sollen diese Regenrinnen dazu führen, dass das Wasser nicht nur den abschüssigen Weg hinabläuft, sondern auch seitlich in das Naturschutzgebiet abfließen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 606 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Neubau Tennishalle Rangenbergstraße – mit Z2-Material (Blei) verseuchtes Erdreich

04.07.2020 · Aktualisiert: 01.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.07.2020, OF 326/16 Betreff: Neubau Tennishalle Rangenbergstraße - mit Z2-Material (Blei) verseuchtes Erdreich Vorgang: M 97/2020 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat soll prüfen und berichten : warum wurde der OBR16 nicht über die verseuchte Erde informiert? befindet sich evtl. auf dem Sportplatz, auf dem die Tennishalle gebaut wurde, noch weiteres verseuchtes Erdreich (Eine weitere Untersuchung würde erforderlich)? die Tennishalle ist auf Betonstützen gebaut worden, warum wurde beim Aushub keine Untersuchung des Erdreiches vorgenommen (andernfalls wäre der OBR16 aber nicht informiert worden!)? wann genau wurde festgestellt, daß das Erdreich verseucht ist und von welchem Auftragnehmer? ist das angrenzende Wohngebiet ebenfalls von dieser "Verseuchung" betroffen (gibt es Untersuchungen darüber)? welche Gesundheitsgefahren für Menschen gehen von dem belasteten Erdreich aus (Sportgeschehen und Anwohner)? wenn das verseuchte Erdreich abgetragen und entsorgt wurde, warum kann das Regenwasser, wie vorgesehen, nicht ins Erdreich abgeleitet werden (dafür gibt es von SEF doch jetzt neue Berechnungsgrundlagen)? Ist eine weitere sportorientierte Ausbauentwicklung des verbleibenden Grundstücks in diesem Bereich wegen der erklärten Kanalableitungssituation überhaupt möglich? Begründung: In dem Magistratsbericht M 97 wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten, die Mehrkosten von 295.811,04 € zu beschließen. Die Mehrkosten entstanden durch die Entsorgung des Erdreiches sowie dem Einbau von Zisternen und das Verdichten der Flächen mit starken Bodenplatten. Bei der Begründung unter Punkt B) Alternativen - wird folgendes angeführt: Die Entsorgung des kontaminierten Erdreichs ist alternativlos. Die zunächst vorgesehene Ableitung des Regenwassers vom Tennishallendach über Pergolen in das Erdreich ist wegen dessen Kontaminierung nicht möglich, auch eine direkte Ableitung der Wassermassen in die Kanalisation ist auf Grund der unzureichenden Dimensionierung des Kanals (welchen?) nicht durchführbar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.06.2020, M 97 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 16 am 25.08.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1743 2020 Die Vorlage OF 326/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, SPD, BFF und LINKE. gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Optische und ökologische Aufwertung der Grünflächen zwischen den Fahrbahnen in der Leuchte

26.05.2020 · Aktualisiert: 21.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.05.2020, OM 6049 entstanden aus Vorlage: OF 311/16 vom 07.05.2020 Betreff: Optische und ökologische Aufwertung der Grünflächen zwischen den Fahrbahnen in der Leuchte Der Magistrat wird aufgefordert, die Grünflächen in der Leuchte optisch und ökologisch aufzuwerten. Teile der Flächen bieten sich zur Anpflanzung von Vogelgehölzen an. Eine bunte Mischung einheimischer Wildblumen hilft als Nahrung den rar gewordenen Bienen ebenso wie sie für das menschliche Auge schön sind. Ausgelegtes Totholz wird gerne als Insektenhotel angenommen und stört, sofern es unmittelbar an den asphaltierten Wendeflächen platziert wird, auch nicht beim Mähen. Um die wichtige Funktion als Fußgängerquerung über die Hundewiesen für die Nutzer angenehmer zu gestalten, sollte schließlich an einer Stelle im Bereich zwischen der Rangenbergstraße und der Einfahrt zum Parkplatz der Häuser 47 bis 63 noch eine rund 50 Zentimeter breite Fläche mit Pflasterplatten belegt werden. Begründung: Die Grünflächen zwischen den Fahrbahnen in der Leuchte sind derzeit alles andere als attraktiv. Weder blühen hier Blumen als Farbtupfer in der Landschaft noch können diese Flächen für irgendeine Form von Erholung für Anwohner genutzt werden. Einzig als Hundewiese stehen diese Flächen hoch im Kurs, was im Umkehrschluss auch dazu führt, dass die Menschen sie nicht zum Queren der Straße nutzen, wenn es sich irgendwie vermeiden lässt. Es ist dringend an der Zeit, mehr aus diesen Flächen zu machen. Für den Anbau von Vogelsträuchern, das Auslegen von Totholz und anderen Nistmöglichkeiten für Insekten bieten sich insbesondere Teile der Flächen zwischen der Rangenbergstraße und der Einfahrt zum Parkplatz der Häuser 47 bis 63 an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2020, ST 1405 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Bücherschrank für die „Besitzbare Stadt“ in Enkheim

07.05.2020 · Aktualisiert: 27.05.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2020, OF 310/16 Betreff: Bücherschrank für die "Besitzbare Stadt" in Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen, dass in der Bornweidstraße bei dem Kunst- und-Gestaltungsobjekt "Besitzbare Stadt" ein Bücherschrank aufgestellt wird. Zur Kostenübernahme könnte der Antrag in den OBR-eigenen Verschönerungsetat eingebracht werden. Begründung: Nachdem nun die Fläche mit den Kunstgegenständen hergerichtet, bemalt ist und bald auch bepflanzt wird, würde es sich anbieten, dort einen Bücherschrank aufzustellen. Bänke stehen schon seit langem zur Verfügung. Ein Bücherschrank würde den Bereich beleben und zur Attraktivität beitragen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 16 am 26.05.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 412 2020 Die Vorlage OF 310/16 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird aufgefordert, bei dem Kunst- und Gestaltungsobjekt Besitzbare Stadt in der Bornweidstraße einen Bücherschrank aufzustellen. Diese ist aus dem Ortsbeiratsbudgez zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 7.000 Euro." Abstimmung: WBE, CDU, SPD, BFF und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Ideen

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Spielplätze in Bergen-Enkheim verschönern/besser ausstatten

17.05.2021

Einige Spielplätze in Bergen-Enkheim sind wenig attraktiv, trotz schönen Flächen, die zur Verfügung stehen. Besonders erwähnt sei hier der Spielplatz in der Laurentiusstraße/Erich-Kästner-Straße. Hier gibt es nur alte Spielgeräte, früher gab es eine Seilbahnrutsche, warum wird diese nicht wieder aufgebaut? Auch der Spielplatz in der Leuchte und ggü. der Schule am Hang, sind sehr traurig anzuschauen. Schöne Spielplätze, wie der in der Bornweidstraße sind hierdurch, gerade jetzt in der Pandemie, völlig überfüllt. Wir fahren hierdurch oft in andere Stadtteile oder Städte, diese zeigen, welche tollen Spielplätze und Spielgeräte es gibt. Das wünschen wir uns auch für Bergen-Enkheim! Möglichst bald!!! Siehe auch: https://www.fnp.de/frankfurt/trist-trister-spielplatz-90261225.html

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Aufstockung des P+R-Parkhauses Borsigallee (A66 Abfahrt Bergen-Enkheim)

29.04.2019

Ich wohne in Bergen-Enkheim, in der Nähe der Endhaltestelle der U4/U7. Die Parkplätze in den Straßen rund um die U-Bahn (Triebstraße, Rangenbergstraße, Leuchte,...) sind tagsüber mit Autos aus Hanau, Fulda und Umgebung übersäht. So gibt es keine Parkplätze für Anwohner oder Menschen, die z. B. zum Arzt, Physiotherapeuten ö. ä. wollen. Alle sprechen über Luftreinhaltung und weniger Verkehr in der Stadt, aber die Pendler müssen ja auch irgendwo parken. Vor Jahren wurde aus diesen Gründen das P+R-Parkhaus an der Borsigallee, direkt an der Ab-/Auffahrt zur A66 Richtung Hanau mit direktem U-Bahn-Anschluss errichtet. Das Jahresticket kostet günstige 150,00 Euro, also weniger als 0,50 Euro pro Arbeitstag. Leider reicht die Kapazität des Parkhauses von 899 Parkplätzen schon lange nicht mehr aus. So parkten die Pendler in den Straßen von Enkheim und nehmen sogar Fußwege von 10 bis 15 Minuten in kauf. Die Anwohner sind verärgert. Ich schlage vor, das Parkhaus aufzustocken oder auszubauen, um die Parkplatzsituation in Enkheim zu entlasten, den Pendlern den morgendlichen Stress der Parkplatzsuche zu ersparen und die Autos aus der Innenstadt fern zu halten.