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Meine Nachbarschaft: Otto-Ernst-Weg

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Einrichtung eines Festplatzes in Unterliederbach prüfen

21.10.2025 · Aktualisiert: 03.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7502 entstanden aus Vorlage: OF 1299/6 vom 31.05.2025 Betreff: Einrichtung eines Festplatzes in Unterliederbach prüfen Vorgang: V 83/21 OBR 6; V 578/23 OBR 6; ST 909/23; ST 1327/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und inwieweit das derzeit ungenutzte Gelände an der Ecke Heimchenweg/Hermann-Waibel-Allee vom Magistrat angekauft oder dauerhaft gepachtet werden kann, um es als Festplatz für Veranstaltungen im Stadtteil Unterliederbach zu nutzen. Begründung: Der Freiwilligen Feuerwehr Unterliederbach wurde das Gelände vom derzeitigen Eigentümer für die Feier ihres 125-jährigen Jubiläums im Juni 2025 zur Verfügung gestellt. Nachdem das Gelände gemäß den Stellungnahmen des Magistrats ST 909 und ST 1327 nicht mehr für den ursprünglich geplanten Bildungscampus vorgesehen ist, hat sich im Rahmen des genannten Jubiläums gezeigt, dass sich das Gelände sehr gut als Festplatz für den Stadtteil Unterliederbach eignet. Dies gilt insbesondere, weil einige Fahrgeschäfte der Unterliederbacher Kerb aufgrund gestiegener Flächenanforderungen nicht mehr auf dem Marktplatz aufgestellt werden können und dadurch im Festangebot fehlen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.06.2021, V 83 Auskunftsersuchen vom 17.01.2023, V 578 Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2023, ST 909 Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2024, ST 1372

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Unterliederbach - Kanalarbeiten in und um die Liederbacher Straße

14.01.2025 · Aktualisiert: 03.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6291 entstanden aus Vorlage: OF 1127/6 vom 08.12.2024 Betreff: Unterliederbach - Kanalarbeiten in und um die Liederbacher Straße Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass zu den vor einiger Zeit in der Presse angekündigten und weiterhin ausstehenden Kanalarbeiten in der Liederbacher Straße - der Ortsbeirat ausführlich und rechtzeitig vor Straßensperrungen über anstehende Maßnahmen informiert wird; - die einzelnen Bauabschnitte/Gewerke benannt werden; - zeitliche Abhängigkeiten erläutert werden; - bei Verzögerungen oder Baustopps der Ortsbeirat auch über die Auswirkungen informiert wird; - die Anwohner und die von den Sperrungen betroffenen Nachbarschaften, auch die der Nebenstraßen, rechtzeitig vor Straßensperrungen über anstehende Maßnahmen informiert werden, auch darüber, dass Arbeiten am Kanal stattfinden und daher von außen nicht sichtbar sind, ggf. aber bei Missachtung der Sperrungen die Kanalarbeiter gefährdet werden; - alle betroffenen Busunternehmen, deren Buslinien zur beziehungsweise durch die Liederbacher Straße führen, rechtzeitig informiert werden, damit die Fahrerinnen und Fahrer über Umleitungen informiert werden können; - VGF und traffiQ rechtzeitig vor den Straßensperrungen über anstehende Maßnahmen informiert werden und an den Haltestellen Informationen zu den Ersatzhaltestellen angebracht werden; - die Polizei über die geänderten Verkehrsführungen informiert wird. Begründung: Die Kommunikation zur Sperrung der Liederbacher Straße im letzten Jahr war so unzureichend, dass u. a. Polizei und Ortsbeiratsmitglieder viele erboste und verstörte Anfragen von Bürgern erhalten haben. Es entstand einiges an Verkehrschaos, da Busse an den gesperrten Straßen standen, Sperren eigenmächtig zur Seite gestellt wurden und niemandem der Sinn der Sperrungen klar war. Eine ausführliche und rechtzeitige Information zu den noch ausstehenden weiteren Baumaßnahmen ist dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat)

Unterliederbach: Dauerbaustelle Liederbacher Straße und Peter-Bied-Straße

18.06.2024 · Aktualisiert: 04.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2024, OF 1052/6 Betreff: Unterliederbach: Dauerbaustelle Liederbacher Straße und Peter-Bied-Straße Der Ortsbeirat möge den Magistrat auffordern, folgende Fragen zu beantworten: - Warum wird mit der Sperrung der Liederbacher Straße und der Peter-Bied-Straße einschließlich Nebenstraßen ein ganzes Stadtviertel wochenlang durch eine Vollsperrung der zentralen Verkehrsanbindung von der Außenwelt angeschnitten, obwohl der Baufortschritt eine abschnittsweise Sperrung mit lokalen Umfahrungen erlaubt? - Warum werden mögliche Zu- und Ausfahrten nicht kenntlich gemacht? - Warum werden Sperrungen nicht von der Polizei überwacht? - Wann ist mit einer Aufhebung der Sperrungen zu rechnen? Begründung: Der angesprochene Bereich, etwa die Liederbacher Straße zwischen Wasgaustrasse und Gebeschussstrasse, ist seit Wochen gesperrt; weitgehend ohne dass erkennbare Aktivitäten stattfinden. Angekündigt waren sechs bis acht Wochen für Kanalsanierungen, diese sind mittlerweile um. Das Stadtviertel zwischen Liederbach, Bahn und Hunsrückstrasse hat eine Einfahrt über Hunsrückstrasse/Heimchenweg und eine Ausfahrt über Heimchenweg/ Gebeschussstrasse. Beschilderungen und Hinweise fehlen. Die Folgen sind erheblich: Die Sperrungen an der Kreuzung Peter-Bied/Liederbacher werden umfahren. Dabei reicht der Platz auf dem Bürgersteig zwischen Ampelpfosten, Straßenschildern und Hauswand aus, um mit einem SUV der obersten Gewichtsklasse durchzufahren. Schmalere Fahrzeuge schaffen das mit mehr als Schrittgeschwindigkeit. Einbahnstraßen (Privatstrasse Heimchenweg) werden gegen die Fahrtrichtung befahren. Sperren werden regelmäßig von der Straße auf die Bürgersteige verschoben, so dass die abgesenkten Bürgersteige vollständig blockiert werden. Die Situation wird zunehmend gefährlich für Fußgänger, insbesondere Kinder und Hilfsbedürftige. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: Auskunftsersuchen V 977 2024 Die Vorlage OF 1052/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wiederherstellung der Verkehrssicherheit im Otto-Ernst-Weg 52 bis 70

16.04.2024 · Aktualisiert: 27.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.04.2024, OM 5349 entstanden aus Vorlage: OF 984/6 vom 25.03.2024 Betreff: Wiederherstellung der Verkehrssicherheit im Otto-Ernst-Weg 52 bis 70 Vorgang: OM 1320/22 OBR 6 Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, die kürzlich entfernten Poller in der o. g. Unterliederbacher Stichstraße wieder zu installieren. Begründung: Mit der Anregung vom 11.01.2022, OM 1320, sollte das Autofahren durch diesen schmalen Weg, der lediglich für Anlieger (Verkehrszeichen 250 StVO) freigegeben ist, unterbunden werden. Eine Ortsbesichtigung mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung (Baubezirk-West) und Ortsbeiratsmitgliedern von CDU, SPD und BFF ergab, dass allein zwei Metallabweiser in der Mitte des 66 Meter langen Weges ausreichen, damit nur berechtigte Fahrzeuge vom Otto-Ernst-Weg und Herrmann-Waibel-Allee aus in diesen Verbindungsweg einfahren können. An den Weg grenzen unübersichtliche Garten- und Hausausgänge, außerdem dient er als Zugang zu einer Kita und einem Spielplatz. Mit einem Schreiben, nebst Unterschriftenliste, sind Anwohner an den Ortsbeirat herangetreten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1320 Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1596 Beratung im Ortsbeirat: 6

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unterliederbach: Tempo-30-Piktogramm auf der Liederbacher Straße markieren

05.03.2024 · Aktualisiert: 10.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5199 entstanden aus Vorlage: OF 937/6 vom 18.02.2024 Betreff: Unterliederbach: Tempo-30-Piktogramm auf der Liederbacher Straße markieren Vorgang: OM 2367/22 OBR 6; ST 2499/22 Der Magistrat wird gebeten, das in der Stellungnahme ST 2499 unter Ziffer 1. zugesagte Tempo-30-Piktogramm im Einmündungsbereich Liederbacher Straße/Geißspitzweg (nördlich des Marktplatzes) zu markieren. Begründung: Bereits im Jahr 2022 wurde zugesagt, das o. g. Piktogramm zu markieren, da die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Es erschließt sich nicht, warum diese doch schnell und einfach durchzuführende Maßnahme noch immer nicht umgesetzt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2367 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2499 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2024, ST 981 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße/Leunastraße zwischen Adolf-Haeuser-Straße und Gebeschusstraße sicherer gestalten

06.02.2024 · Aktualisiert: 06.05.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5067 entstanden aus Vorlage: OF 922/6 vom 20.01.2024 Betreff: Höchst: Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße/Leunastraße zwischen Adolf-Haeuser-Straße und Gebeschusstraße sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu ergreifen, um den Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße/Leunastraße zwischen der Adolf-Haeuser-Straße und der Gebeschusstraße sicherer zu gestalten: 1. (Wieder-)Anbringen des Verkehrszeichens 532-20 (Einengungstafel) an der Kreuzung Leunastraße/Adolf-Haeuser-Straße/Liederbacher Straße in Richtung Unterliederbach; 2. Anbringen des Verkehrszeichens 138-10 (Radverkehr) an der Stelle, wo der Radverkehr von der Leunastraße kommend auf den Schutzstreifen der Fahrbahn geleitet wird; 3. Anbringen des Verkehrszeichens 277.1 (Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Fahrzeuge) jeweils auf beiden Seiten der Liederbacher Straße vor der Eisenbahnbrücke sowie, falls erforderlich, Anbringen des Verkehrszeichens 281.1 (Ende des Verbots des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Fahrzeuge) jeweils entsprechend nach der Eisenbahnbrücke; 4. die rechte Fahrspur der Leunastraße in Richtung Unterliederbach ab der Raugasse oder vorher für Rechtsabbieger bzw. als Busspur ausweisen, damit das Drängeln in eine Fahrspur nicht erst im Kreuzungsbereich der Adolf-Haeuser-Straße und dem anschließenden engen Gehweg erfolgt. Begründung: Der o. g. Bereich ist Teil des Schulwegs für den Fuß- und Radverkehr gemäß Schulwegeplan der Stadt Frankfurt am Main. Für den Radverkehr gibt es dort allerdings keine Sonderwege wie von der Fahrbahn abgetrennte Radwege (lediglich einen für den Radverkehr freigegebenen viel zu engen Fußweg) oder Radfahrstreifen, lediglich Schutzstreifen auf der Fahrbahn sind vorhanden. Die Enge der Straße an dieser Stelle gefährdet Radfahrerinnen und Radfahrer ebenso wie Fußgängerinnen und Fußgänger auf dem Fußweg an der Liederbacher Straße/Leunastraße außerhalb des Eisenbahntunnels. Die im Folgenden näher begründeten Maßnahmen sollen insbesondere zur Sicherheit des Schulwegs beitragen. Zu 1.: Vermutlich war dieses Verkehrszeichen an der mittlerweile abgerissenen Fußgängerbrücke über dem Leunakreisel angebracht. Wie dem auch sei, es fehlt jedenfalls der Hinweis darauf, dass die zweispurige Leunastraße in die einspurige Liederbacher Straße mündet. Das führt zu Situationen, die für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger gefährlich werden können. Zu 2.: Die Einmündung des Radwegs auf den Schutzstreifen kommt für den Autofahrer überraschend und stellt daher eine Gefahr dar, auf die durch das entsprechende Verkehrszeichen aufmerksam gemacht wird. Zu 3.: Da das Überholen der Radfahrenden auf den jeweiligen Schutzstreifen ohne deren Gefährdung, d. h. unter Einhaltung eines Überholabstands von 1,50 Metern, aufgrund der Enge unter der Eisenbahnbrücke nicht möglich ist, sollte dies auch durch das entsprechende Verkehrszeichen unterbunden werden. Zu 4.: Beim Übergang von der Zwei- zur Einspurigkeit der Leunastraße wird unter den Autofahrenden erheblich gedrängelt. Zurzeit wird in dem beschriebenen engen Bereich gedrängelt, wo die Radspur dazukommt. Diese gefährliche Situation kann durch eine frühere Einspurigkeit für den Verkehr, der geradeaus fährt, spätestens ab der Raugasse, und eine Abbiegespur für Rechtsabbieger vermieden werden. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1034 Antrag vom 16.03.2025, OF 1182/6 Auskunftsersuchen vom 18.03.2025, V 1143 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 718 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unterliederbach: Leerstand im Parkside-Hotel - Ist eine Nutzung durch die Stadt Frankfurt möglich?

28.11.2023 · Aktualisiert: 29.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4762 entstanden aus Vorlage: OF 895/6 vom 26.11.2023 Betreff: Unterliederbach: Leerstand im Parkside-Hotel - Ist eine Nutzung durch die Stadt Frankfurt möglich? Das Parkside-Hotel mit 96 Zimmern steht schon seit 2021 leer und scheint zu verkommen. Maßnahmen zum Erhalt oder zur Sanierung seitens des Besitzers sind nicht zu beobachten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und berichten, - ob der Eigentümer des Parkside-Hotels in der Liederbacher Straße 34 bis 36 kurzfristig eine Wiedereröffnung plant oder ein Verkauf oder Vermietung geplant ist; - ob der Eigentümer an einer Nutzung durch die Stadt Frankfurt interessiert ist; - ob sich die Liegenschaft als Wohnraum für Auszubildende, Studenten, Geflüchtete, Obdachlose und andere auf dem Wohnungsmarkt benachteiligten Gruppen eignet; - ob die Stadt Frankfurt diese Immobilie ggf. erwerben könnte. Begründung: In Zeiten großer Raum- und Wohnungsnot ist ein Leerstand mitten im Stadtteil besonders unangemessen und sollte möglichst bald behoben werden. Andere Nutzungen, ggf. ein Umbau zu Wohnungen und Unterkünften oder als Auszubildenden- und Studentenwohnheim, wären denkbar und sind bei der angespannten Wohnraumsituation dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 828 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-3

OF (Antrag Ortsbeirat)

Unterliederbach: Leerstand im ParksideHotel - ist eine Nutzung der Stadt Frankfurt möglich?

29.10.2023 · Aktualisiert: 07.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.10.2023, OF 872/6 Betreff: Unterliederbach: Leerstand im Parkside-Hotel - ist eine Nutzung der Stadt Frankfurt möglich? der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und berichten, - ob der Eigentümer des Parkside Hotels in der Liederbacher Straße 34-3, kurzfristig eine Wiedereröffnung plant oder ein Verkauf oder Vermietung geplant ist. - Ob der Eigentümer an einer Nutzung durch die Stadt Frankfurt interessiert ist - Ob sich die Liegenschaft für die Stadt Frankfurt als Auszubildenden -und Studentenwohnheim oder zum Umbau in Wohnungen eignet - Ob die Stadt Frankfurt diese Immobilie ggf. erwerben könnte Begründung: Das Parkside Hotel mit 96 Zimmern steht schon seit 2021 leer und scheint zu verkommen. Andere Nutzungen, ggf. mit Umbau zu Wohnungen oder als Auszubildenden -und Studentenwohnheim wären denkbar und sind bei der angespannten Wohnraumsituation dringend erforderlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 872/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 895/6 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst/Unterliederbach: Sicherung der Bäume auf der Liederbacher Straße

25.04.2023 · Aktualisiert: 25.07.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3833 entstanden aus Vorlage: OF 741/6 vom 31.03.2023 Betreff: Höchst/Unterliederbach: Sicherung der Bäume auf der Liederbacher Straße Der Magistrat wird gebeten , auf der Liederbacher Straße auch südlich der Peter-Bied-Straße die Bäume mit Bügeln zu schützen. Begründung: Südlich der Peter-Bied-Straße wird sehr nah an den Bäumen geparkt, was zur Verdichtung des Bodens beiträgt und gerade vor dem Hintergrund zunehmender Trockenheit ein Risiko für diese Bäume darstellt (1. Foto). Daher empfiehlt sich, auf der gesamten Straße die Bäume so wie im Abschnitt nördlich der Peter-Bied-Straße zu schützen (2. Foto). Fotos: Frank Wiebe Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2023, ST 1563

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unterliederbach: Weg sowie Zaun an der Bahnlinie zwischen Hunsrückstraße und Wachtelweg instand setzen

07.02.2023 · Aktualisiert: 15.11.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3510 entstanden aus Vorlage: OF 671/6 vom 22.01.2023 Betreff: Unterliederbach: Weg sowie Zaun an der Bahnlinie zwischen Hunsrückstraße und Wachtelweg instand setzen Der Magistrat wird gebeten, den an der Bahnlinie liegenden Weg sowie den Zaun zur Bahnlinie hin instand zu setzen. Begründung: Der o. g. Weg ist eine beliebte Verbindung für die Bewohner des Heimchens zum Bahnhof "Unterliederbach". Er kann laut Beschilderung von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie von Radfahrerinnen und Radfahrern genutzt werden. Leider ist der Zustand des Wegs sehr schlecht. Viele Pflastersteine sind angehoben, stellen eine gefährliche Stolperfalle dar und erschweren in der Mobilität eingeschränkten Personen die Nutzung. Der Zaun zum Bahndamm hin ist an vielen Stellen beschädigt. Laut eines Gestattungsvertrags vom 16.10.1986 zwischen der Frankfurt-Königsteiner Eisenbahn AG (jetzt: HLB Basis AG) umfasst die Gestattung den beschriebenen Weg und den Zaun. Der Gestattungsnehmer (Amt für Straßenbau und Erschließung) ist für die Einhaltung der allgemein geltenden Bau- und Sicherheitsbestimmungen verantwortlich. Die Erneuerung bedarf lediglich der Zustimmung der Bahn. Da die Sicherheit dort schon lange nicht mehr gegeben ist, besteht Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1249 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unterliederbach: Radfahren gegen die Einbahnstraße in die Idarwaldstraße und den Heimchenweg (Nord)

29.11.2022 · Aktualisiert: 13.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3183 entstanden aus Vorlage: OF 629/6 vom 13.11.2022 Betreff: Unterliederbach: Radfahren gegen die Einbahnstraße in die Idarwaldstraße und den Heimchenweg (Nord) Der Magistrat wird gebeten, in der Idarwaldstraße und ab da im Heimchenweg (circa Hausnummer 1 bis 11) bis zur Wartburgstraße Radfahren gegen die Einbahnstraße zuzulassen. Begründung: Die Freigabe zum Fahren gegen die Einbahnstraße in den beiden Straßenabschnitten erleichtert Radfahrerinnen und Radfahrern das Erreichen der Häuser, wenn sie von Süden kommen, ohne Umweg über die Hunsrückstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 759 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unterliederbach: Fahrradbügel in den Einmündungen der Liederbacher Straße

29.11.2022 · Aktualisiert: 23.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3185 entstanden aus Vorlage: OF 631/6 vom 13.11.2022 Betreff: Unterliederbach: Fahrradbügel in den Einmündungen der Liederbacher Straße Der Magistrat wird gebeten, auf der Ostseite der Liederbacher Straße auf den Gehwegen an den südlichen Einmündungen folgender Straßen - Seebachstraße - de-Ridder-Weg - Eptingweg - Homolkaweg - Wilhelm-Roser-Weg Fahrradbügel anzubringen. Begründung: Auf der Ostseite der Liederbacher Straße wird immer wieder auf dem Gehweg geparkt. Das ist nicht nur verboten, es behindert auch die Sicht beim Einfahren in die Einmündung an den genannten Straßen. Zum anderen ermöglicht die Anregung das sichere Abstellen und Festmachen von Fahrrädern, da in den engen Seitenstraßen sonst wenig Raum ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 714 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Sicherung des Radverkehrs Richtung Leunabrücke

29.11.2022 · Aktualisiert: 13.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3186 entstanden aus Vorlage: OF 634/6 vom 09.11.2022 Betreff: Höchst: Sicherung des Radverkehrs Richtung Leunabrücke Vorgang: OM 2171/22 OBR 6; ST 2029/22 Der Magistrat wird aufgefordert, den sicheren Radverkehr bei der Anfahrt der Leunabrücke von Höchst aus zu ermöglichen. Dazu sollte ein Schild vor dem Bunker statt des Streckenabschnitts geradeaus explizit den Abzweig nach rechts auf die Umgehung entlang des Industriegeländes als Radweg ausweisen. Der Abschnitt geradeaus sollte durch eine Markierung auf dem Boden als nicht fahrradtauglich gekennzeichnet werden. Von der Umgehung aus sollte dann an geeigneter Stelle (erstes Foto) die Rückführung zum Radweg entlang der Straße ausgeschildert und durch die Beschilderung "Radfahrer erlaubt" auch freigegeben werden. Der Wegweiser vor dem Bunker (zweites Foto) sollte entsprechend vorgezogen werden und auf die Umgehung verweisen. Ferner sollte an der Kreuzung Liederbacher Straße/Ecke Hoechster-Farben-Straße das kaum noch erkennbare Piktogramm (drittes Foto) auf der Fahrspur aus Richtung Liederbacher Straße in Richtung Leunabrücke erneuert werden. Begründung: Der Ortsbeirat hatte bereits mit der Anregung vom 24.05.2022, OM 2171, darauf hingewiesen, dass der Radweg jetzt direkt und ohne Vorwarnung in einen abschüssigen Tunnel mit Stufen in der Fahrbahn führt, was offensichtlich eine Gefährdung darstellt und auch dazu führt, dass eine Abkürzung über die Wiese (viertes Foto) direkt in den Autoverkehr hinein genutzt wird, was ebenfalls gefährlich ist. Der Magistrat hat mit Stellungnahme ST 2029 daraufhin mitgeteilt, eine Änderung der Situation sei erst in Zusammenhang mit dem Bau der Regionaltangente West möglich, was eine Verlängerung des heutigen Zustands auf Jahre hinaus bedeuten würde. Tatsächlich ist eine Situation, in der Radfahrende an einer unübersichtlichen Stelle durch einen nicht befahrbaren Tunnel geschickt werden, was dann zu Ausweichmanövern führt, nicht verantwortbar. Der Magistrat hat auf seine Pläne für Radwege auf der anderen Straßenseite hingewiesen, die durchaus zu begrüßen sind, aber für den Radverkehr von Höchst auf die andere Mainseite keine Lösung sind, sondern nur für den in umgekehrter Richtung. Der Magistrat hat dann auch auf die "vorhandenen Wege entlang des Industriegeländes" verwiesen. Dieser Weg ist aber nicht ausgeschildert, sondern der Weg in den Tunnel. Die Erneuerung des Piktogramms ist entscheidend, um klarzustellen, das Radfahrende auch die Straße zur Leunabrücke nutzen können. Unabhängig davon sollte die Umgehung aber ausgeschildert werden, um eine zwar umständlichere, aber sicherere Option zu bieten, weil die Straße relativ viel befahren ist und für die Geradeausfahrt ein Spurwechsel durch den Rechtsabbiegerverkehr nötig ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2171 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2029 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 715 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unterliederbach: Radfahrsymbole auf dem Heimchenweg markieren

01.11.2022 · Aktualisiert: 15.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 2993 entstanden aus Vorlage: OF 605/6 vom 15.10.2022 Betreff: Unterliederbach: Radfahrsymbole auf dem Heimchenweg markieren Der Magistrat wird gebeten, im Bereich des Heimchenwegs zwischen den Hausnummern 26 (an der Kurve in die Hermann-Waibel-Allee) und 42 (Einmündungen Stieglitzenw eg und Seebachstraße) Piktogramme mit Radfahrsymbolen zu markieren. Begründung: In diesem reinen Wohngebiet sind viele Menschen mit dem Rad unterwegs. Aufgrund der engen Straßenverhältnisse kann es bei Gegenverkehr von Autos leicht zu Gefährdungen für die Radfahrer kommen. Radfahrsymbole auf der Straße (wie z. B. unter der Eisenbahnbrücke in der Liederbacher Straße) können dazu beitragen, die Aufmerksamkeit für den Radverkehr zu erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 416 Aktenzeichen: 66 7

OF (Antrag Ortsbeirat)

Unterliederbach: Zebrastreifen über Liederbacher Straße

15.10.2022 · Aktualisiert: 10.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2022, OF 606/6 Betreff: Unterliederbach: Zebrastreifen über Liederbacher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, alle notwendigen Schritte einzuleiten, über die Liederbacher Straße auf Höhe der Hunsrückstraße einen Zebrastreifen einrichten zu lassen. Begründung: Viele Bewohnerinnen und Bewohner, Kindergartenkinder der Kita Wartburg und Schülerinnen und Schüler der Ludwig-Erhard-Schule & Karl-von-Ibell-Schule nehmen in der Regel keinen Umweg über den existierenden Zebrastreifen in Richtung Wagengasse, sondern queren die Straße direkt an der Liederbacher Straße /Ecke Hunsrückstraße. Ein weiterer Fußgängerüberweg macht den Weg der Kitakinder, Schülerinnen und Schüler und Bewohnerinnen und Bewohner sicherer und komfortabler. Abbildung 1: https://geoportal.frankfurt.de/karte/; Abgerufen am 15.10.2022 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 606/6 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unterliederbach: Verkehrssicherheit auf der Liederbacher Straße im Bereich zwischen der Hunsrückstraße und dem Geißspitzweg erhöhen

28.06.2022 · Aktualisiert: 09.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2367 entstanden aus Vorlage: OF 511/6 vom 04.06.2022 Betreff: Unterliederbach: Verkehrssicherheit auf der Liederbacher Straße im Bereich zwischen der Hunsrückstraße und dem Geißspitzweg erhöhen Der Magistrat wird gebeten, auf der Liederbacher Straße ab der Hunsrückstraße bis zum Geißspitzweg folgende Maßnahmen zu ergreifen: 1. Aufbringen von Tempo-30-Piktogrammen an der Einmündung aus dem Geißspitzweg sowie auf Höhe des Marktplatzes; 2. regelmäßige Kontrollen bezüglich Tempolimit; 3. nachhaltige Instandsetzung des Straßenbelags auf der Liederbacher Straße zwischen den Hausnummern 117 und 127. Begründung: Für Verkehrsteilnehmer, die aus dem Geißspitzweg kommen, ist es schwer ersichtlich, dass sie sich weiterhin in einer Tempo-30-Zone befinden (siehe Foto). Hier können Piktogramme an den genannten Stellen unterstützen. Der damals innovative Straßenbelag zwischen den Hausnummern 117 und 127 hat sich nicht bewährt, auch immer wieder stattfindende Ausbesserungen bewirken wenig: Es gibt deutliche Fahrrinnen und die Steine sind locker, was zu Verkehrsgefährdungen und zu Lärmbelästigung führt. Eine nachhaltige Instandsetzung ist dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2499 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unterliederbach: Marktplatz Unterliederbach aufwerten

28.06.2022 · Aktualisiert: 22.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2369 entstanden aus Vorlage: OF 525/6 vom 27.06.2022 Betreff: Unterliederbach: Marktplatz Unterliederbach aufwerten Vorgang: OM 2368/22 OBR 6 Der Magistrat wird gebeten, den Marktplatz durch folgende erste Maßnahmen aufzuwerten: 1. Bepflanzen der leeren Baumscheibe an der Liederbacher Straße zwischen den Bänken; 2. Pflanzen eines weiteren Baumes am südöstlichen Rand des Marktplatzes (Heugasse); 3. Aufstellen von Bänken oder einer Sitzgruppe an der südlichen Seite des Marktplatzes so, dass sie bei Veranstaltungen nicht stören oder demontiert werden können; 4. weitere Maßnahmen sind mit dem Vereinsring abzustimmen und dürfen z. B. Fahrbetriebe (Autoscooter) und Stände, die bei der Kerb und anderen Veranstaltungen aufgestellt werden, nicht behindern. Begründung: Der Marktplatz in Unterliederbach dient als Ortsmittelpunkt umgeben von Fachwerkhäusern den Unterliederbacherinnen und Unterliederbachern als Festplatz und Treffpunkt, ist aber recht trist. Er kann durch mehr Bäume, die gegen die Überhitzung helfen, und mehr Sitzgelegenheiten aufgewertet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2368 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2194 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Frankfurter Westen: Nachhaltiges Regenwassermanagement

15.03.2022 · Aktualisiert: 16.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1814 entstanden aus Vorlage: OF 410/6 vom 19.02.2022 Betreff: Frankfurter Westen: Nachhaltiges Regenwassermanagement In Zeiten von Wasserknappheit und längeren Hitzeperioden ist ein nachhaltiges Regenwassermanagement im Frankfurter Westen dringend notwendig. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um Verdunstungsbecken für Regenwasser anlegen zu lassen. Folgende Standorte werden vorgeschlagen, da sie sich in Siedlungsnähe befinden und nicht unmittelbar an ein Gewässer angrenzen: - Emil-Siering-Park; - Grünanlage Otto-Ernst-Weg; - Rudolf-Schäfer-Anlage; - Grünanlage Luthmerstraße; - Grünanlage Marderweg; - Grünanlage Deidesheimer Straße; - Grünanlage Frankenthaler Weg/Neu-Zeilsheim; - Grünanlage Bechtenwaldstraße. Begründung: Durch Verdunstungsbecken für Regenwasser wird Wasser im natürlichen Kreislauf belassen, der Boden wird mit Wasser versorgt, es entsteht eine kühlende Wirkung durch die Verdunstungskälte, die Luftfeuchtigkeit wird erhöht, Staub wird gebunden, es kommt zu einer Grundwasserneubildung, innerstädtische Feuchtbiotope werden geschaffen, es entstehen finanzielle Vorteile durch die Entlastung des Kanals und der Kläranlage, die Hochwasserabflussmengen und Hochwasserschäden werden verringert, erforderliche Schutzbauten vor Hochwasser sind weniger notwendig, natürliche und gleichmäßigere Pegelstände der Bäche im Frankfurter Westen könnten gewährleistet werden und eine Vermeidung der Nutzung von Trinkwasser für die Bewässerungen von Parks und Bäumen würde die Trinkwasserversorgungsthematik entschärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1528 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unterliederbach: Wann ist endlich mit der Errichtung der zugesagten Ampelanlage HermannWaibel-Allee/Liederbacher Straße zu rechnen?

08.02.2022 · Aktualisiert: 23.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1544 entstanden aus Vorlage: OF 327/6 vom 18.01.2022 Betreff: Unterliederbach: Wann ist endlich mit der Errichtung der zugesagten Ampelanlage Hermann-Waibel-Allee/Liederbacher Straße zu rechnen? Vorgang: OM 4648/15 OBR 6; ST 1059/16 Der Magistrat wird gebeten, die mit Anregung OM 4648 geforderte und vom Magistrat mit Stellungnahme ST 1059 zugesagte Errichtung der Ampelanlage entsprechend (nach über fünf Jahren Wartezeit) zu realisieren. Begründung: Bereits mit oben bezeichneter Anregung und der kausal zusammenhängenden Stellungnahme ST 1059 wurde seitens des Magistrats ausgeführt, dass die Errichtung einer entsprechenden Ampelanlage vorgesehen ist. Binnen der letzten fünf Jahre wurde die Errichtung nicht realisiert. Es wäre daher wünschenswert, eine zeitnahe Installation der Ampelanlage zu verwirklichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4648 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1059 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1324 Antrag vom 23.12.2023, OF 906/6 Auskunftsersuchen vom 16.01.2024, V 824 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängergefährdung im Unterliederbacher Otto-Ernst-Weg

11.01.2022 · Aktualisiert: 08.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1320 entstanden aus Vorlage: OF 282/6 vom 11.12.2021 Betreff: Fußgängergefährdung im Unterliederbacher Otto-Ernst-Weg Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, verbotenes Durchfahren der Anliegerstraße Otto-Ernst-Weg 52 bis 70 mit hoher Geschwindigkeit durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Begründung: Die Einfahrt in diesen einspurigen Verbindungsweg von und zur Hermann-Waibel-Allee ist von beiden Seiten mit dem Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und einem Zusatzschild ausschließlich für Anlieger der Hausnummern 52 bis 70 erlaubt. Dennoch wird dieser schmale Weg täglich von Nichtanliegern mit unangepasster Geschwindigkeit durchfahren und Personen, die ihr Haus oder das gegenüberliegende Gartengrundstück verlassen, erheblich gefährdet. Auch von Anwohnern vorgeschlagene Bodenschwellen, verteilt auf drei Abschnitte des Weges, könnten hier zumindest für reduzierte Geschwindigkeiten sorgen. Nötigenfalls ist auch eine Ortsbesichtigung mit entsprechender Ämterbeteiligung erwünscht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 954 Antrag vom 25.03.2024, OF 984/6 Anregung an den Magistrat vom 16.04.2024, OM 5349 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unterliederbach: Parken in der Einmündung Liederbacher Straße/Ecke Seebachstraße verhindern

23.11.2021 · Aktualisiert: 10.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1087 entstanden aus Vorlage: OF 231/6 vom 02.11.2021 Betreff: Unterliederbach: Parken in der Einmündung Liederbacher Straße/Ecke Seebachstraße verhindern Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, mit denen das Parken in der Einmündung von der Liederbacher Straße in die Seebachstraße (aus Richtung Höchst kommend östlich) verhindert wird. Begründung: In der Einmündung von der Liederbacher Straße in die Seebachstraße ist zwar sogar ein Parkwinkel markiert (siehe Foto 1), der Platz davor zur Einmündung hin wird dennoch ständig zum Parken genutzt (siehe Foto 2). Die Seebachstraße ist eine Einbahnstraße, kann aber von Radfahrerinnen und Radfahrern auch in der Gegenrichtung benutzt werden. Von der Liederbacher Straße hineinfahrende Verkehrsteilnehmer (Autofahrer ebenso wie Fahrradfahrer) haben aber, wenn dort widerrechtlich ein Pkw steht, keinen Einblick mehr in die Straße. Um die Situation zu verbessern bzw. zu entschärfen, sollten hier Maßnahmen ergriffen werden, um das widerrechtliche Parken zu verhindern, z. B. das Aufbringen einer zusätzlichen Markierung (schraffierte Fläche) und/oder das Aufstellen eines Pollers oder Fahrradbügels. Foto 1: Foto 2: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 620 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unterliederbach: Betreuung an der Karl-von-Ibell-Schule

04.05.2021 · Aktualisiert: 21.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 23 entstanden aus Vorlage: OF 3/6 vom 16.04.2021 Betreff: Unterliederbach: Betreuung an der Karl-von-Ibell-Schule Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie weit die folgenden Maßnahmen für die erforderliche Betreuung an der Karl-von-Ibell-Schule sind: 1. Eintritt der Karl-von-Ibell-Schule in den Pakt für den Nachmittag; 2. Prüfung und Zeitplan für eine Ertüchtigung einer ehemaligen Betreuungseinrichtung in der Johannesallee 41; 3. zeitweise Platzierung einer Containeranlage zur Betreuung auf einer Wiese an der Liederbacher Straße zur Überbrückung bis eine dauerhafte Lösung eingerichtet wird; 4. Untersuchung des ABI auf eine weitere Erweiterung der Raumkapazität an der Karl-von-Ibell-Schule; 5. neu:(vorübergehende) Erweiterung des KiZ Gotenstraße in den Räumen der ehemaligen Karl-Oppermann-Schule bis zum dortigen Umbau bzw. zur Schaffung anderer dauerhafter Einrichtungen. Begründung: Die Schulgemeinde der Karl-von-Ibell-Schule wächst und die erforderliche Betreuung der Grundschulkinder ist immer noch nicht abgedeckt. Die langfristigen Planungen zum Schulausbau stehen für das kommende Schuljahr noch nicht zur Verfügung. Die Eltern sind sehr besorgt, wegen fehlender fester Zusagen keine ausreichende Betreuung ihrer Kinder für das nächste Schuljahr zu haben und ihren Arbeitsplatz deswegen aufgeben zu müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1821 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 6 am 08.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 6 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 6 am 26.04.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 6 am 24.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 6 am 04.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 6 am 07.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unterliederbach: Sportplatz Hans-Böckler-Straße

23.02.2021 · Aktualisiert: 31.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7280 entstanden aus Vorlage: OF 1480/6 vom 06.02.2021 Betreff: Unterliederbach: Sportplatz Hans-Böckler-Straße Der Magistrat wird gebeten, für das Funktionsgebäude auf dem Sportplatz Hans-Böckler-Straße eine Planung zu erstellen, die eine Modernisierung und eine Erweiterung enthält. Sofern sich dies bei der Planung als unwirtschaftlich erweist, wird der Magistrat gebeten, ein neues, zeitgemäßes Funktionsgebäude zu planen. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, eine Planung zu erstellen, die die bestehende Laufbahn in eine Tartanbahn umwandelt, sowie Einrichtungen für Leichtathletikdisziplinen (Hoch- und Weitsprung sowie Kugelstoßen) mitzuplanen. Bei den Planungen sind der VfB Unterliederbach und die TG Unterliederbach zu beteiligen. Begründung: Das jetzige Funktionsgebäude ist bereits über 30 Jahre alt und war damals für eine viel geringere Nutzung vorgesehen. Sowohl die Anforderungen an technischer Ausstattung als auch die verfügbaren Räume sind nicht mehr ausreichend und gefährden den laufenden Betrieb. Bereits heute wird das Sportgelände von umliegenden Schulen mitgenutzt, und dies wird mit der Realisierung des Bildungscampus an der Hermann-Waibel-Allee noch zunehmen. Die Beschaffenheit der veralteten Aschenbahn führt zu Verunreinigungen des lang erkämpften Kunstrasenplatzes, verringert damit die Lebensdauer und erhöht die Folgekosten, auch ist der harte Boden für den Trainingsbetrieb ungeeignet, daher ist eine Planung für eine Erweiterung oder, falls notwendig, einen Neubau des Funktionsgebäudes notwendig. Auch die Planung für die Anlage einer Tartanbahn sowie die Schaffung von Leichtathletikeinrichtungen wäre zukunftsweisend für den Spielbetrieb, den Vereins- und den Schulsport. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2021, ST 1229 Antrag vom 02.04.2022, OF 428/6 Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 1976 Aktenzeichen: 52 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Linksabbiegen mit dem Rad zum Höchster Bahnhof

15.09.2020 · Aktualisiert: 12.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6474 entstanden aus Vorlage: OF 1352/6 vom 06.08.2020 Betreff: Höchst: Linksabbiegen mit dem Rad zum Höchster Bahnhof Der Magistrat wird gebeten, das Linksabbiegen von der Liederbacher Straße in die Adolf-Haeuser-Straße zum Höchster Bahnhof für Radfahrerinnen und Radfahrer deutlich zu markieren und a) entweder über die Linksabbiegerbusspur oder b) über die Auffahrt auf den Bürgersteig und die Ampelanlage auf dänische Weise mit dem von rechts kommenden Verkehr zu führen. Begründung: Wenn Radfahrerinnen und Radfahrer von Unterliederbach die Liederbacher Straße entlangfahren und an der Kreuzung Farbenstraße/Adolf-Haeuser-Straße zum Höchster Bahnhof abbiegen wollen, ist keine Wegeführung erkenntlich, nur Eingeweihte wissen, dass ein Radweg auf dem rechten Bürgersteig ohne Markierung der Auffahrt kurz vor der Kreuzung beginnt und über die ampelgeregelte Kreuzung nach links die Einfahrt in die Adolf-Haeuser-Straße ermöglicht. Bis man das beim Fahren erkennt, ist man schon vorbeigefahren. Eine optimale Radabbiegemöglichkeit wäre allerdings eine Führung über die Linksabbiegebusspur. Bis zur Umgestaltung der Kreuzung im Zusammenhang mit der Regionaltangente West lohnt es sich, die Markierung anzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 257 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Bebauungsplan Nr. 930 - Bildungscampus Unterliederbach - Vortrag des Magistrats vom 18.10.2019, M 169

26.11.2019 · Aktualisiert: 19.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 26.11.2019, OA 504 entstanden aus Vorlage: OF 1179/6 vom 20.11.2019 Betreff: Bebauungsplan Nr. 930 - Bildungscampus Unterliederbach - Vortrag des Magistrats vom 18.10.2019, M 169 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 169 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass 1. für die Bebauungspläne Nr. 926 und 930 ein gemeinsames ökologisches Gutachten hinsichtlich der Frischluftzufuhr erstellt wird; 2. für beide Pläne eine gemeinsame Verkehrsbetrachtung erstellt wird; 3. für beide Pläne ein tragfähiges Konzept zur Erschließung der Gebiete mit dem ÖPNV, sowohl mit der Schiene als auch mit dem Bus, erstellt wird. Dabei sind sowohl ein Ausbau der Bahnstrecke zwischen Frankfurt-Höchst und Königstein als auch ein Anschluss mit Stadt- oder Straßenbahn zu prüfen; 4. bei der Wohnbebauung die Höhe möglichst auf drei Geschosse parallel zum Wachtelweg und möglichst auf vier Geschosse parallel zur Hermann-Waibel-Allee begrenzt wird ; 5. die im Bebauungsplan Nr. 926 vorgesehene Planung bezüglich Kitas und Schulen weiterverfolgt wird. Begründung: Die frühzeitige Bürgerbeteiligung zu den Bebauungsplänen Nr. 926 und 930 hat gezeigt, welche Themen den Bürgern wichtig sind. Dies sind die Frischluftzufuhr, der Verkehr, die Parkplätze, die Anbindung an den ÖPNV, die Errichtung von Kitas und Schulen und der Ausbau der notwendigen Infrastruktur. Die beiden Pläne können nicht für sich alleine betrachtet werden, sondern müssen gemeinsam hinsichtlich von Klima, Verkehr und Infrastruktur untersucht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.10.2019, M 169 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 29.05.2020, B 257 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Umwelt und Sport Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 27.11.2019 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 28.11.2019, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 169 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA 504 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 35. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 02.12.2019, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage M 169 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 504 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.12.2019, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 169 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 504 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2019, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 169 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 504 wird zur nochmaligen Beratung an den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau zurückverwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 504) und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 169 und OA 504 = Annahme) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2019, TO II, TOP 33 Beschluss: 1. Der Vorlage M 169 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 504 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 504) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2020, TO I, TOP 49 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 504 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 37. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.02.2020, TO I, TOP 41 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Den Ziffern 1. bis 3. und 5. der Vorlage OA 504 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Ziffer 4. der Vorlage OA 504 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1., Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER gegen FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 2., 3. und 5.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER gegen FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2020, TO II, TOP 41 Beschluss: 1. Den Ziffern 1. bis 3. und 5. der Vorlage OA 504 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Ziffer 4. der Vorlage OA 504 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 2., 3. und 5.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4994, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019 § 5407, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2020 Aktenzeichen: 61 00

OA (Anregung Ortsbeirat)

Unterliederbach: Erhalt der Frischluftzufuhr - Grünzug Unterliederbach

26.11.2019 · Aktualisiert: 19.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 26.11.2019, OA 505 entstanden aus Vorlage: OF 1130/6 vom 06.10.2019 Betreff: Unterliederbach: Erhalt der Frischluftzufuhr - Grünzug Unterliederbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, bei Planungen für eventuelle Bebauungen im Bereich des Grünzugs Unterliederbach (Nähe Hermann-Waibel-Allee) sicherzustellen, dass in der gesamten Breite des projektierten Korridors der verbleibende Grünzug mindestens eine Breite von 50 Metern hat, wie dies im ursprünglichen landschaftsplanerisch-ökologischen Gutachten von circa 2005 als notwendig für die Erhaltung der Frischluftzufuhr formuliert war. Begründung: Eine Bebauung des Gebiets war unter dem Titel "Bebauungsplan Nr. 825 - Grünzug Unterliederbach" bereits vor 15 Jahren im Geschäftsgang, wurde jedoch später fallen gelassen. Damals ließ der Magistrat ein landschaftsplanerisch-ökologisches Gutachten zu einer möglichen Bebauung erstellen, in dem entschieden davor gewarnt wird, die Frischluftzufuhr der angrenzenden Wohngebiete durch eine zu enge Bebauung einzuschränken. Die Breite des verbleibenden Korridors sollte an der schmalsten Stelle nicht geringer als 50 Meter sein. Das war vor circa 15 Jahren. Im Jahr 2019 hatten wir in Frankfurt den zweiten Hitzesommer hintereinander. Die Hitze im Sommer wird unerträglich, die Stadt kühlt in den Nächten nicht mehr aus. Frischluftzufuhr wird so wichtig wie nie zuvor. Im Zeichen dieser Entwicklung sollten die alten Forderungen aus dem landschaftsplanerisch-ökologischischen Gutachten erst recht ernst genommen und umgesetzt werden. Die Entwicklung von Flächen für Schulneubauten ist wichtig. In einer Stadt von der Größe Frankfurts muss es aber möglich sein, Flächen zu finden, die nicht in Frischluftschneisen liegen, in Zeiten der Klimakrise erst recht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 03.04.2020, B 167 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 04.12.2019 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 16.01.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 505 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2020, TO I, TOP 50 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 505 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 5091, 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 20.01.2020 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Liederbacher Straße/Wagengasse

22.10.2019 · Aktualisiert: 06.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5251 entstanden aus Vorlage: OF 1127/6 vom 30.09.2019 Betreff: Liederbacher Straße/Wagengasse Der Magistrat wird gebeten, die Ecke Liederbacher Straße/Wagengasse gegen illegales Parken durch geeignete Maßnahmen (z. B. durch Findlinge oder Poller) abzusichern. Begründung: Wie auf den beigefügten Bildern zu sehen, wird die Ecke immer wieder zugeparkt, sodass die Verkehrsteilnehmer Probleme haben, die Liederbacher Straße einzusehen. Ebenso haben landwirtschaftliche Fahrzeuge Probleme, aus der Wagengasse in die Liederbacher Straße bzw. von der Liederbacher Straße in die Wagengasse einzubiegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 208 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Auswirkungen eines Gewerbegebiets und eines Berufsschulcampus auf die Verkehrssituation in Unterliederbach

10.09.2019 · Aktualisiert: 30.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5048 entstanden aus Vorlage: OF 1104/6 vom 21.08.2019 Betreff: Auswirkungen eines Gewerbegebiets und eines Berufsschulcampus auf die Verkehrssituation in Unterliederbach Vorgang: M 18/19 Der Presse konnte entnommen werden, dass das Planungsdezernat einen Gewerbeflächenentwicklungsplan angekündigt hat. Im Fokus steht dabei auch das Gebiet zwischen der A 66 und der Schmalkaldener Straße nördlich der Autobahn in Unterliederbach. Ebenso wird berichtet, dass der vom Magistrat beschlossene Schulentwicklungsplan für berufliche Schulen vorsieht, dass die Paul-Ehrlich-Schule (Höchst) und die Ludwig-Erhard-Schule (Unterliederbach) auf einem gemeinsamen Berufsbildungscampus an der Hermann-Waibel-Allee kooperieren sollen. Unterliederbach ist ein stark wachsender Stadtteil. Aktuell wird der Bebauungsplan Nr. 926 - Nordwestlich Silobad aufgestellt. Im Vortrag des Magistrats vom 08.02.2019, M 18, heißt es, dass die Zielgröße von 1.000 Wohnungen auf der Annahme basiert, "dass das daraus resultierende zusätzliche Verkehrsaufkommen über das bestehende Verkehrsnetz ohne größere Eingriffe abgewickelt werden kann". Schon daran gibt es Zweifel bei den Betroffenen. Ein zusätzliches Gewerbegebiet sowie ein Schulcampus in diesem Bereich könnten die Verkehrssituation verschärfen und die Zahl der Wohnungen im o. g. Bebauungsgebiet infrage stellen, zumal die Frage der Erschließung von dem in Aussicht gestellten Grundstück für den Schulcampus aus Sicht des Ortsbeirats noch nicht geklärt ist. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. im Falle, dass die Errichtung eines Gewerbegebiets zwischen der A 66 und der Schmalkaldener Straße konkret wird, dem Ortsbeirat die Planungen hinsichtlich der verkehrlichen Infrastruktur, insbesondere der Anbindung an die überörtlichen Verkehrswege, rechtzeitig vorzustellen; 2. darzulegen, wie der geplante Berufsschulcampus verkehrlich angebunden wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.02.2019, M 18 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2265 Aktenzeichen: 61 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Unterliederbach: Drängelgitter an der Holzbrücke über den Liederbach durch Poller ersetzen

06.09.2018 · Aktualisiert: 14.09.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.09.2018, OF 796/6 Betreff: Unterliederbach: Drängelgitter an der Holzbrücke über den Liederbach durch Poller ersetzen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Drängelgitter an der auf einem Betonfundament stehenden, auf Stahlträgern aufliegenden Holzbrücke, die am westlichen Ende an den Wilhelm-Roser-Weg und am östlichen Ende (wenn auch etwas weiter) an die Johannesallee anschließt, durch Poller zu ersetzen. Begründung: Die Drängelgitter behindern neben Radfahrerinnen und -fahrern auch ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger, jene mit Behinderungen sowie Familien mit Kinderwägen. Um diesen Personengruppen die Nutzung der Brücke zu vereinfachen und trotzdem die Brücke nicht zu Rennstrecke auszubauen, bittet der Ortsbeirat um das Ersetzen der Drängelgitter. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.07.2018, OF 740/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 11.09.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 740/6 wird durch die Vorlage OF 796/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 796/6 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, BFF und FDP gegen SPD, GRÜNE und fraktionslos (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Poller Hunsrückstraße/Heimchenweg

07.08.2018 · Aktualisiert: 16.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3400 entstanden aus Vorlage: OF 739/6 vom 18.07.2018 Betreff: Poller Hunsrückstraße/Heimchenweg Vorgang: OM 2855/18 OBR 6; ST 1036/18 Der Magistrat wird gebeten, die in der Vorlage ST 1036 vorgeschlagene Maßnahme umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2855 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1036 Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2118 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lichtsignalanlage Hermann-Waibel-Allee

10.04.2018 · Aktualisiert: 23.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2960 entstanden aus Vorlage: OF 654/6 vom 21.03.2018 Betreff: Lichtsignalanlage Hermann-Waibel-Allee Vorgang: OM 4648/15 OBR 6; ST 1059/16 Der Magistrat wird gebeten, die Lichtsignalanlage in der Liederbacher Straße in Höhe der Hermann-Waibel-Allee zeitnah zu installieren (vgl. ST 1059) und mitzuteilen, wann die Umsetzung erfolgt. Begründung: Über ein Jahr warten nun die Eltern der Schulkinder aus der Karl-von-Ibell-Schule, welche östlich der Liederbacher Straße wohnen, auf die angekündigte Lichtsignalanlage. Der Ortsbeirat wird in letzter Zeit vermehrt auf die Anlage angesprochen, daher ist es wichtig, einen Termin für die Umsetzung der Maßnahme zu erfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4648 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1059 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1567 Antrag vom 23.12.2023, OF 906/6 Auskunftsersuchen vom 16.01.2024, V 824 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 07.08.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat)

Unterliederbach: Maßnahmen gegen Kaputtfahren eines Pollers

25.03.2018 · Aktualisiert: 18.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.03.2018, OF 656/6 Betreff: Unterliederbach: Maßnahmen gegen Kaputtfahren eines Pollers Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, das Kaputtfahren des Pollers an der Ecke Heimchenweg/Hunsrückstraße zukünftig zu verhindern. Begründung: In der Bürgerfragestunde des Ortsbeirats 6 wurde vorgetragen, dass der o.a. Poller immer wieder umgefahren und damit so beschädigt wird, dass er auf Kosten der Stadt Frankfurt neu installiert werden muss bzw. auch längere Zeit nicht vorhanden ist. Da es grundsätzlich sinnvoll erscheint, an der genannten Stelle durch ein Hindernis das Befahren mit Autos zu verhindern, sollte nach einer dauerhafteren Lösung gesucht werden. Möglicherweise reicht es, statt des Pollers einen größeren Findling aufzustellen, aber auch andere Lösungen werden gerne genommen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 10.04.2018, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 656/6 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Poller Hunsrückstraße/Heimchenweg

13.03.2018 · Aktualisiert: 06.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2855 entstanden aus Vorlage: OF 632/6 vom 26.02.2018 Betreff: Poller Hunsrückstraße/Heimchenweg Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, die eine Beschädigung der Poller an der Ecke Hunsrückstraße/Heimchenweg verhindern. Dies könnten z. B. schwere Steinpoller oder auch elastische Poller sein. Begründung: Seit dem Aufstellen der Poller an der Ecke Hunsrückstraße/Heimchenweg werden diese häufig von Fahrzeugen beschädigt oder umgefahren und müssen anschließend ausgetauscht werden. Abhilfe könnten hier schwere Steinpoller oder elastische Poller schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1036 Antrag vom 18.07.2018, OF 739/6 Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3400 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hunsrückstraße

20.02.2018 · Aktualisiert: 26.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2766 entstanden aus Vorlage: OF 601/6 vom 04.02.2018 Betreff: Hunsrückstraße Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass durch das Anbringen von Pollern das illegale Parken auf den Sperrflächen in der Hunsrückstraße zwischen Liederbacher Straße und Heimchenweg unterbunden wird. Begründung: Anwohner haben sich über illegal auf den Sperrflächen abgestellte Autos beklagt, wodurch sie zum Teil Probleme haben, aus ihren Ausfahrten zu kommen. Das Aufstellen von Pollern könnte dieses Problem beheben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 935 Aktenzeichen: 66 5

Ideen

Idee
12

Tempo 30 auf der Liederbacher Strasse

29.07.2019

Auf der Liederbacher Straße soll Tempo 30 eingeführt werden, um die Anwohner vor Autolärm zu schützen .

Idee
0

a. ) " Seniorenbewegung " b.) Hunsrückstrassenbefahrung

13.10.2014

a. ) Diverse Mitbürger hätten gerne in Unterliederbach einen " Senioren"-Spielplatz sowie einen Barfußpfad eingerichtet. b. ) Wäre es möglich den Einbahnstraßenbereich der Hunsrückstraße für Fahrräder aufzumachen ? Es ist nämlich recht gefährlich von der Idarwaldstraße kommend auf die Liederbacherstraße in Richtung Wasgaustraße aufzufahren bzw. dort nach dem Schauen ( im Stehen ) schnell genug wieder anzufahren.