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Begehbarkeit am Übergang Alt-Enkheim/“Eselsgasse“ verbessern
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2025, OF 330/16 Betreff: Begehbarkeit am Übergang Alt-Enkheim/"Eselsgasse" verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den am Übergang von der Straße "Alt-Enkheim" zur "Eselsgasse" bestehenden Höhenversatz von ca. 30 cm (siehe Foto 1 + 2 Antragsrückseite) durch zwei Stufen ersetzen zu lassen, um die Begehbarkeit sowie Komfort und Sicherheit für Passanten zu gewährleisten. Begründung: Im Zuge von Bauarbeiten ist an dieser Stelle ein Höhenversatz von rund 30 cm entstanden, der eine deutliche Barriere im Wegeverlauf darstellt. Nach gängigen Planungsempfehlungen liegt die ideale Höhe einer Außentreppenstufe zwischen 14 und 20 cm, wobei eine Stufenhöhe von 16 bis 19 cm als besonders komfortabel und sicher gilt. Diese Maße basieren auf dem menschlichen Körperbau und der Schrittlänge, um ein angenehmes Begehen zu ermöglichen. Eine einzelne Stufe von 30 cm entspricht in keiner Weise diesen Vorgaben und stellt selbst für körperlich gesunde Menschen ein Hindernis dar. Für ältere oder mobilitätseingeschränkte Personen kann diese Barriere unüberwindbar sein. Da sich der Weg unmittelbar an der Wohnstätte "Alte Mühle" der Lebenshilfe Frankfurt e. V. befindet und regelmäßig auch von Menschen mit Einschränkungen genutzt wird, ist es besonders wichtig, hier eine barrierearme Lösung zu schaffen. Foto 1 + 2: Höhenversatz am Übergang Alt-Enkheim / Eselsgasse (c) Dorothe Bogner Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 16 am 28.10.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 330/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
Weiter lesenUrnenwand auf dem Bergener Friedhof
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6560 entstanden aus Vorlage: OF 313/16 vom 03.02.2025 Betreff: Urnenwand auf dem Bergener Friedhof Der Magistrat wird gebeten, an der östlichen Mauer (zu sehen als weiße, ungepflegte Wand vom Eingang der Marktstraße aus) des Bergener Friedhofes eine Urnenwand einzurichten und dem Friedhof damit wieder ein schöneres Ansehen zu geben. Begründung: Schon seit längerer Zeit befindet sich die östlich gelegene Mauer des Bergener Friedhofes in einem sehr ungepflegten Zustand, der eines Friedhofes unwürdig ist. Mit einer Urnenwand würde man diesen Zustand ändern. Auch hätten die Hinterbliebenen die Möglichkeit, Blumen abzulegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 759 Aktenzeichen: 67-41
Haltelinie an der Ampelanlage Marktstraße/Röhrborngasse zurückversetzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 311/16 Betreff: Haltelinie an der Ampelanlage Marktstraße/Röhrborngasse zurückversetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die an der Ampelanlage Marktstraße / Röhrborngasse auf der Marktstraße in östlicher Fahrtrichtung auf der Fahrbahn angebrachte Haltelinie (Zeichen 294) so weit vom Einmündungsbereich zurückversetzt wird, dass den aus der Röhrborngasse in westliche Richtung auf die Marktstraße einbiegenden Fahrzeugen, und hier insbesondere den Bussen der Line 42, ein ausreichend großer Radius zur Verfügung steht, so dass diese nicht mehr den der Einmündung gegenüberliegenden Bürgersteig befahren müssen. Begründung: Die auf der Marktstraße in Höhe Röhrborngasse / Gangstraße installierte Fußgängerampel ist aufgrund der derzeit am Alten Rathaus stattfindenden Bauarbeiten außer Betrieb und wird durch eine provisorische Lichtzeichenanlage ersetzt, was jedoch an der grundsätzlich vorzufindenden Situation im Einmündungsbereich Marktstraße / Röhrbornstraße nichts ändert (siehe Foto). Die dort verkehrenden Busse der Linie 42, die von der Röhrborngasse kommend in westliche Richtung in die Marktstraße einbiegen, müssen regelmäßig den der Einmündung gegenüberliegenden Bürgersteig befahren, da die auf der in östlicher Fahrtrichtung auf der Marktstraße aufgebrachte Haltelinie (Zeichen 294) nicht weit genug vom Einmündungsbereich zurückgesetzt ist. Zudem haben viele Verkehrsteilnehmer die Tendenz, ihr Fahrzeug nicht vor der Haltelinie zum Stillstand zu bringen, sondern entweder darauf oder gar erst dahinter. Um die sich daraus ergebende Gefährdung von Fußgängern - und hier insbesondere von Schulkindern, die diesen Streckenabschnitt nutzen - zu reduzieren und auch im Einmündungsbereich eine bessere Übersicht für alle Verkehrsteilnehmer zu schaffen, erscheint es dringend geboten, diese Haltelinie so weit wie möglich zurückzuversetzen. Foto (c) Dorothe Bogner: Haltelinie (Zeichen 294) an der Einmündung Röhrborngasse/Marktstraße Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 16 am 21.01.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 311/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 16 am 18.02.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 311/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 16 am 25.03.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 311/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 16 am 29.04.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 311/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 16 am 27.05.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 311/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, 2 GRÜNE und Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 GRÜNE und SPD (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenEinsatz von zusätzlichen digitalen Geschwindigkeitsmessanlagen im Stadtteil BergenEnkheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6267 entstanden aus Vorlage: OF 310/16 vom 22.10.2024 Betreff: Einsatz von zusätzlichen digitalen Geschwindigkeitsmessanlagen im Stadtteil Bergen-Enkheim Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass im Stadtteil Bergen-Enkheim zusätzliche digitale Geschwindigkeitsmessanlagen, falls möglich beweglich, installiert werden. Die Entscheidung über mögliche Standorte soll in Zusammenarbeit mit der Polizei getroffen werden. Begründung: Grundsätzlich wird auf einigen Hauptstraßen im Stadtteil oft zu schnell gefahren: Marktstraße, Neuer Weg, Barbarossastraße, Viktor-Slotosch-Straße etc. Dabei kommt es tagtäglich zu gefährlichen Begegnungen zwischen Autos, Fahrrädern und Fußgängern. Nach Beobachtungen des Ortsbeirats hat die Geschwindigkeitsmessung mit optischer Anzeige an der Vilbeler Landstraße gegenüber der Agip-Tankstelle eine deutliche "pädagogische" Wirkung. Der Ortsbeirat geht davon aus, dass weitere Anzeigen an neuralgischen Punkten ähnliche Wirkung erzeugen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 512 Aktenzeichen: 32-1
Ampelregelung am Alten Rathaus auch nach Beendigung der Baumaßnahmen beibehalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6266 entstanden aus Vorlage: OF 309/16 vom 08.11.2024 Betreff: Ampelregelung am Alten Rathaus auch nach Beendigung der Baumaßnahmen beibehalten Der Magistrat wird gebeten, die baustellenbedingte Ampelregelung am Alten Rathaus in Bergen auch nach Beendigung der Baumaßnahmen zu veranlassen. Begründung: Das Alte Rathaus verengt durch seine Lage die Straßenbreite an dieser Stelle der Marktstraße in Bergen auf eine Spur. Die Marktstraße ist eine der Hauptstraßen in Bergen, durch die täglich unzähligen Fahrzeuge und die Busse der Linien 40, 42 und M43 fahren. Für Pkws ist es schon schwierig, bei Gegenverkehr diese Stelle zu passieren, ohne den Bürgersteig zu benutzen, Busse müssen den Gehweg befahren, was auch eine Gefahr für Fußgänger bedeutet. Es ist an der Tagesordnung, dass entgegenkommende Busse rückwärts aus der Engstelle fahren müssen, was durch den nachfolgenden Verkehr manchmal abenteuerlich ist. Deshalb ist es unbedingt notwendig, den zurzeit bestehenden ampelgeregelten Straßenverkehr am Alten Rathaus auch nach Beendigung der Bauarbeiten dauerhaft beizubehalten. Mit dieser Maßnahme wird die Unfallgefahr erheblich minimiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 511 Aktenzeichen: 32-1
Eine Seilbahn für Bergen-Enkheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6265 entstanden aus Vorlage: OF 288/16 vom 24.08.2024 Betreff: Eine Seilbahn für Bergen-Enkheim Der Magistrat wird gebeten, 1. in Zusammenarbeit mit dem Regionalverband FrankfurtRheinMain und gegebenenfalls mit der Hochschule Darmstadt zu untersuchen, inwieweit mit einer urbanen Seilbahn eine Verbesserung der ÖPNV-Verhältnisse für Bergen-Enkheim erreicht werden kann; 2. Auskunft zu geben, ob im neuen Regionalen Flächennutzungsplan die Siedlungsfläche "Bergen-Nord" weiterhin als Wohngebiet ausgewiesen wird. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: a) Wie hoch sind die Kosten für die Errichtung einer Seilbahn im Vergleich zu den Kosten bei einem Ausbau einer S-Bahn-Station/U-Bahn-Station in Bergen? b) Wie hoch ist der Personaleinsatz täglich bei einer Seilbahn im Vergleich zum Personaleinsatz bei den Bussen? Angabe bitte in Kopfzahl und Personalkosten. c) Wie hoch ist der Krankenstand im Vergleich zu Seilbahn/Bussen (als Beispielstadt dient z. B. Koblenz oder Mannheim)? Begründung: Zurzeit werden im Bezirk drei Busse eingesetzt (40, 42, 43). Rechnet man zusammen, wie oft die Busse allein auf der Marktstraße an einem Tag fahren, so kommt man auf ca. 150 Fahrten an einem Wochentag außerhalb der Schulferienzeit. Im Grenzänderungsvertrag waren U-Bahn-Anschlüsse für Enkheim durch Verlängerung der Strecke der Linien U4/U7 bis zum Schwimmbad und für Bergen durch eine Verlängerung der U4 über den Heiligenstock bis zur Stadthalle in Bergen vorgesehen. Da diese Bahnlinie nicht gebaut wurde, nachdem das Siedlungsprojekt am Heiligenstock nicht realisiert werden konnte, kam als Alternative eine Trasse der U4 über den Atzelberg nach Bergen bis zur Stadthalle und zur Nordumgehung (B 521 Kreuzung nach Niederdorfelden) in Betracht. Dies ist bis heute noch nicht widerrufen. Es gibt aber auch hier erhebliche Zweifel an einem positiven Kosten-Nutzen-Verhältnis, die sich wohl noch stärker ergeben, wenn das Siedlungsprojekt "Bergen-Nord" nicht oder nur teilweise realisiert wird. Insoweit könnte auch hier ein Seilbahn-System eine interessante Alternative sein. Ob "Bergen-Nord" bebaut werden soll oder nicht, ist auch für die anstehende Verkehrsplanung generell von erheblicher Bedeutung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 509 Aktenzeichen: 92-11
ÖPNV ausbauen: Verlängerung der U-Bahn-Strecken gemäß bestehendem Grenzänderungsvertrag
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.11.2024, OA 502 entstanden aus Vorlage: OF 295/16 vom 14.10.2024 Betreff: ÖPNV ausbauen: Verlängerung der U-Bahn-Strecken gemäß bestehendem Grenzänderungsvertrag Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das im Grenzänderungsvertrag zwischen den Städten Bergen-Enkheim und Frankfurt am Main vertraglich vereinbarte und festgelegte Projekt der Verlängerung der U-Bahn-Strecken bis zur Stadthalle in Bergen und zum Riedbad in Enkheim mit der Möglichkeit einer unterirdischen Anbindung des Umlands zu fördern und zu verwirklichen. Begründung: Entgegen der Vorstellung, eine S-Bahn-Strecke, in Form der Regionaltangente Ost, mit erheblichen Belastungen für die Einwohner Bergen-Enkheims durch den Bau und den Betrieb der Strecke, massiven Eingriffen in die teils geschützte Natur und Naherholungsgebiete sowie einer drohenden Existenzgefährdung, bauen zu wollen, sollte vorrangig die schon im zwischen den Städten Bergen-Enkheim und Frankfurt am Main in Text und Plan niedergeschriebene Verlängerung der U-Bahn-Strecke nach Bergen und Enkheim geplant und vorangetrieben werden. Mit der Verlängerung der bestehenden U-Bahn-Linie U4 ab Seckbach bis nach Bergen wäre es denkbar, eine attraktive, zentral gelegene Haltestelle unter der Stadthalle in Bergen zu schaffen, weiter könnte es auch eine zusätzliche Haltestelle der U-Bahn in Bergen Ost geben. Somit wäre Bergen mit zwei Haltestellen effektiv unterirdisch an den ÖPNV angeschlossen. Bei einer Streckenführung ausgehend von Seckbach wäre mit Haltestellen am Atzelbergplatz sowie an dem sehr beliebten Naherholungsgebiet Lohrberg eine Entlastung der Straße durch weniger Pkws äußerst vorteilhaft zu bewerten. Ebenso vorteilhaft ist die durch die Verlängerung der U-Bahn-Strecken entstehende verkürzte Fahrzeit in die Innenstadt. Eine durch die Topografie sehr tiefliegende U-Bahn-Station wird sicherlich genauso angenommen wie beispielsweise in London/Paris (Linie 12/14) mit Aufzügen und Wendeltreppen. Sobald die U4 bis Ginnheim verlängert wird, besteht dann endlich auch für Bergen-Enkheim eine direkte Anbindung an den Campus Westend der Universität, an die Bundesbank und den Hauptbahnhof. Im Übrigen wird dann der innerörtliche Verkehr in Bergen-Enkheim, vor allem durch die Busse in der Marktstraße und anderen wichtigen Straßen in Bergen-Enkheim, deutlich reduziert und damit die Bürger und die Umwelt deutlich entlastet. Die vertraglich übernommenen Verpflichtungen der Stadt Frankfurt am Main gegenüber der Stadt Bergen-Enkheim und somit gegenüber dem jetzigen Stadtteil Bergen-Enkheim der Stadt Frankfurt am Main ergeben sich aus dem Textteil des Vertrages im § 12 Abs. 2 und Abs. 2c, in dem die Verpflichtung der Stadt Frankfurt am Main, die Anbindung Bergen-Enkheims an das Verkehrsnetz in Frankfurt am Main zu fördern und zu verwirklichen, niedergelegt ist. Darüber hinaus ergibt sich diese Verpflichtung aus dem als Anlage 5 zum Grenzänderungsvertrag beigefügten Plan hierzu. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2025, ST 824 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 13.11.2024 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 02.12.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 502 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung), Linke und AfD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Worte "mit der Möglichkeit einer unterirdischen Anbindung des Umlandes" gestrichen werden) 37. Sitzung des OBR 16 am 25.03.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5477, 31. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 02.12.2024
Holzbrücke über der Straße Neuer Weg durch neues Bauwerk ersetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6027 entstanden aus Vorlage: OF 306/16 vom 30.10.2024 Betreff: Holzbrücke über der Straße Neuer Weg durch neues Bauwerk ersetzen Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die marode und laut Auskunft des Amts für Straßenbau und Erschließung (ASE) nicht mehr zu rettende Holzbrücke über der Straße Neuer Weg möglichst zeitnah durch ein neues Brückenbauwerk ersetzt wird. Der derzeit in diesem Bereich als Ersatzmaßnahme geplante Fußgängerüberweg kann nur eine Übergangslösung sein. Begründung: Die seit mittlerweile mehreren Monaten gesperrte Holzbrücke über dem Neuen Weg ist laut Auskunft des Amts für Straßenbau und Erschließung (ASE) nicht mehr zu retten und soll noch im Dezember dieses Jahres abgebaut werden. Als Ersatzmaßnahme ist lediglich ein Fußgängerüberweg geplant, eine neue Brücke ist derzeit nicht vorgesehen. Als Begründung dafür werden Personalengpässe und fehlende Brückenbauingenieure beim ASE genannt. Unabhängig davon, dass diese Brücke seit Jahrzehnten zum Stadtbild von Bergen-Enkheim gehört, stellt sie schon alleine aus topografischen Gründen eine logische Verbindung für Fußgänger zwischen der Straße Am Rebenborn und dem Heinrich-Bingemer-Weg dar. Von daher ergibt diese Brücke Sinn und hat eine Daseinsberechtigung auch für die Zukunft, zumal sie Bestandteil des offiziellen Schulwegplans der Stadt Frankfurt für die Schule am Hang ist. Nur ein neues Brückenbauwerk kann Fußgängern und insbesondere Schulkindern an dieser Stelle das völlig gefahrlose Überqueren des Neuen Wegs ermöglichen. Anwohner zeigen sich entsetzt darüber, dass diese lieb gewonnene Brücke jetzt entfernt werden soll. Zudem würden durch den Fußgängerüberweg Parkplätze entfallen, die im Neuen Weg ohnehin bereits Mangelware sind. Der Verlust der Holzbrücke würde zudem zu einer weiteren Verödung des Stadtbilds von Bergen-Enkheim führen. Ein neues Bauwerk hingegen könnte sowohl architektonisch als auch gestalterisch einen positiven Akzent für den Stadtteil und seine Bewohner setzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 424 Antrag vom 07.04.2025, OF 317/16 Beratung im Ortsbeirat: 16
Verkehrsmessung in der Marktstraße zwischen Karl-Wessendorf-Straße und Am Triborn
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 282/16 Betreff: Verkehrsmessung in der Marktstraße zwischen Karl-Wessendorf-Straße und Am Triborn Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der ‚Marktstraße' zwischen ‚Karl-Wessendorf-Straße' und ‚Am Triborn' eine kommunale Verkehrsmessung mittels eines Viacount-Geräts oder einer vergleichbaren Technologie vornehmen zu lassen. Die Ergebnisse der Verkehrsmessung sollen anschließend dem Ortsbeirat sowie den zuständigen Ämtern zur Verfügung gestellt werden, um daraus geeignete Maßnahmen für eine möglicherweise notwendige Verkehrsberuhigung bzw. dauerhafte Geschwindigkeitskontrolle in diesem Bereich abzuleiten. Begründung: Aufgrund von Anwohnerbeschwerden wird die auf dem Abschnitt der ‚Marktstraße' zwischen ‚Karl-Wessendorf-Straße' und ‚Am Triborn' angeordnete Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h regelmäßig und deutlich überschritten. Dies gilt auch für die dort verkehrenden Busse der Linie M43. In dem in diesem Bereich an die Marktstraße angrenzenden Wohngebiet leben viele Familien mit Kindern, die diese gefährliche Verkehrssituation vor ihrer Haustür mit großer Sorge betrachten. Zur Objektivierung der von betroffenen Anwohnern gemachten Beobachtungen bietet sich die anonyme Verkehrsmessung durch ein Viacount-Gerät oder eine vergleichbare Technologie an. Dabei wird nicht nur eine anonyme Geschwindigkeitsmessung durchgeführt, sondern auch sekundengenau die Anzahl der Fahrzeuge, deren Fahrzeugklasse sowie deren zeitlicher Abstand zueinander festgehalten. Zudem ist eine Messung in beide Fahrtrichtungen durchführbar. Die gelieferten Daten ermöglichen demnach eine präzise Übersicht darüber, zu welcher Uhrzeit und von welchem Fahrzeugtyp auf diesem Streckenabschnitt mit welcher Geschwindigkeit gefahren wurde. Viacount-Geräte werden bereits von zahlreichen deutschen Kommunen eingesetzt, sind äußerst kompakt und können seitlich am Fahrbahnrand in unterschiedlichen Höhen montiert werden. Nach Vorlage der Ergebnisse der Verkehrsmessung können durch den Ortsbeirat und in Abstimmung mit den zuständigen Ämtern geeignete Maßnahmen für eine möglicherweise notwendige Verkehrsberuhigung bzw. regelmäßige oder dauerhafte Geschwindigkeitskontrollen auf dem betreffenden Straßenabschnitt beraten und umgesetzt werden. Foto: Viacount-Gerät im Einsatz, Quelle: www.trafino.fi Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 16 am 02.07.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 282/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen WBE und BFF (= Annahme)
Partei: BFF
Weiter lesenHaltelinie an der Ampelanlage Marktstraße/Röhrborngasse zurückversetzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 281/16 Betreff: Haltelinie an der Ampelanlage Marktstraße/Röhrborngasse zurückversetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die an der Ampelanlage Marktstraße / Röhrborngasse auf der Marktstraße in östlicher Fahrtrichtung auf der Fahrbahn angebrachte Haltelinie (Zeichen 294) so weit vom Einmündungsbereich zurückversetzt wird, dass den aus der Röhrborngasse in westliche Richtung auf die Marktstraße einbiegenden Fahrzeugen, und hier insbesondere den Bussen der Line 42, ein ausreichend großer Radius zur Verfügung steht, so dass diese nicht mehr den der Einmündung gegenüberliegenden Bürgersteig befahren müssen. Begründung: Die auf der Marktstraße in Höhe Röhrborngasse / Gangstraße installierte Fußgängerampel ist aufgrund der derzeit am Alten Rathaus stattfindenden Bauarbeiten außer Betrieb und wird durch eine provisorische Lichtzeichenanlage ersetzt, was jedoch an der grundsätzlich vorzufindenden Situation im Einmündungsbereich Marktstraße / Röhrbornstraße nichts ändert (siehe Foto). Die dort verkehrenden Busse der Linie 42, die von der Röhrborngasse kommend in westliche Richtung in die Marktstraße einbiegen, müssen regelmäßig den der Einmündung gegenüberliegenden Bürgersteig befahren, da die auf der in östlicher Fahrtrichtung auf der Marktstraße aufgebrachte Haltelinie (Zeichen 294) nicht weit genug vom Einmündungsbereich zurückgesetzt ist. Zudem haben viele Verkehrsteilnehmer die Tendenz, ihr Fahrzeug nicht vor der Haltelinie zum Stillstand zu bringen, sondern entweder darauf oder gar erst dahinter. Um die sich daraus ergebende Gefährdung von Fußgängern - und hier insbesondere von Schulkindern, die diesen Streckenabschnitt nutzen - zu reduzieren und auch im Einmündungsbereich eine bessere Übersicht für alle Verkehrsteilnehmer zu schaffen, erscheint es dringend geboten, diese Haltelinie so weit wie möglich zurückzuversetzen. Foto (c) Dorothe Bogner: Haltelinie (Zeichen 294) an der Einmündung Röhrborngasse/Marktstraße Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 16 am 02.07.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 281/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: WBE, CDU, 3 GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und Linke (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 GRÜNE
Partei: BFF
Weiter lesenEinsatzampel an der Ecke Vilbeler Landstraße/Florianweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5568 entstanden aus Vorlage: OF 268/16 vom 03.05.2024 Betreff: Einsatzampel an der Ecke Vilbeler Landstraße/Florianweg Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Vilbeler Landstraße, an der Einmündung Florianweg, eine Einsatzampel/Notfallampel für Einsatzfahrzeuge der Polizei, der Feuerwehr und des Deutschen Roten Kreuzes zu installieren. Begründung: Im Florianweg befinden sich das 18. Polizeirevier, die Enkheimer Feuerwehr und eine Rettungswache des Deutschen Roten Kreuzes, die bei Einsatzfahrten über die Vilbeler Landstraße ihre Ziele anfahren. Die Fahrer der Einsatzfahrzeuge müssen an der Einmündung zur Vilbeler Landstraße an der Sichtlinie anhalten, weil man erst dann den von links querenden Verkehr sieht. Entsprechend sehen die auf der Vilbeler Landstraße in der Regel recht rasant in nördliche Richtung fahrenden Fahrzeugführer die bevorrechtigten Einsatzfahrzeuge erst sehr spät. Bremst ein sich annäherndes Fahrzeug ab, darf man sich darauf aber auch nicht verlassen, da auf der zweiten Fahrspur andere Verkehrsteilnehmer an den bremsenden Fahrzeugen vorbeifahren könnten. Dadurch gab es schon mindestens einen Unfall. Dieser Gefahrenpunkt könnte durch eine Einsatzampel/Notfallampel auf der Vilbeler Landstraße entschärft werden, die durch die Leitstellen von Polizei, Feuerwehr/Rettungsdienst oder aus den Einsatzfahrzeugen heraus aktiviert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1836 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 760 Beratung im Ortsbeirat: 16 Aktenzeichen: 32-1
Nahverkehrsplan 2025+
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2024, OF 274/16 Betreff: Nahverkehrsplan 2025+ Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wird der Nahverkehrsplan 2025+ für den OBR 16 in der ausgewiesenen Form umgesetzt (Stand 21.12.2021)? 2. Wann soll die Umsetzung erfolgen? 3. Die Haltestellen Florianweg und Triebstraße werden vom Bus 42 nicht mehr angefahren. Dieses übernimmt der Bus 551. Was ist mit der Haltestelle Rangenbergstraße/Riedschule (befindet sich auf der Riedstraße)? Wie wird diese Haltestelle bedient? Begründung: Auf der Homepage von traffiQ ( www.traffiq.de/traffiq/planungen-und-projekte/nahverkehrsplan.html ) finden sich "Wichtige Leitlinien für einen besseren Nahverkehr", in dem auch von einer Anbindung des Neubaugebietes Leuchte die Rede ist. Der Ortsbeirat begrüßt die Anbindung des Neubaugebietes an den ÖPNV. Dabei darf aber nicht außer Acht gelassen werden, dass Straßen bzw. Haltestellen nicht mehr angefahren werden und Bürger das Nachsehen haben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 966 2024 Die Vorlage OF 274/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: SPD
Weiter lesenErwerb des Gebäudes der ehemaligen Post Marktstraße 3 - Nutzung als Hort
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.04.2024, OF 286/16 Betreff: Erwerb des Gebäudes der ehemaligen Post Marktstraße 3 - Nutzung als Hort Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wer ist der Eigentümer der Immobilie Marktstraße 3? 2. Wie steht die Stadt Frankfurt dazu, dem Eigentümer ein Angebot zu machen und die Immobilie zu erwerben? 3. Wenn ein Kauf möglich ist, könnte dort nach einer Sanierung/Umbau ein Hort untergebracht werden? 4. Wenn ein Kauf nicht möglich ist, welchen Einfluss kann die Stadt auf das Erscheinungsbild der Immobilie und des Grundstücks nehmen? Begründung: Seit über 10 Jahre steht das ehemalige Gebäude der Post auf der Marktstraße 3 leer. Es verwahrlost immer mehr, Rollos sind kaputt, Rollläden beschmiert. Das Grün drumherum wächst ungehindert. Es ist ein Schandfleck für Bergen. Da das Gebäude an einer markanten Stelle mit Anschluss an den ÖPNV steht und von der Schule am Landgraben und der Schule am Hang (sofern sie irgendwann einmal fertig gestellt wird) gut zu erreichen ist, würde sich dieses Gebäude nach einer Sanierung und betreuungsgerechtem Umbau als Hort eignen, zumal Bedarf an Hortplätzen besteht. Nach Rücksprache mit der Kinderbeauftragten fehlen in Bergen-Enkheim für das Schuljahr 2024/25 mehr 30 Hortplätze. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 16 am 10.09.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1011 2024 Die Vorlage OF 286/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 1. des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen WBE und Linke (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenWilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5415 entstanden aus Vorlage: OF 249/16 vom 14.03.2024 Betreff: Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I Vorgang: V 690/23; ST 1964/23; OA 405/23; ST 386/24 Der Magistrat wird aufgefordert, nun endlich im Wege einer Ersatzvornahme die illegal errichteten Bauten auf dem Gelände an der Vilbeler Landstraße zwischen Taschnerstraße und Florianweg beseitigen zu lassen. Dabei dürfen die dortigen Eigentümer, deren Grundstücke von fremden Personen bebaut wurden, nicht finanziell belastet werden. Begründung: Die Stellungnahmen des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1964, bzw. vom 19.02.2024, ST 386, kommen einer Bankrotterklärung der öffentlichen Organe gleich. Die dortigen Verhältnisse sind seit Jahrzenten bekannt, die gesetzlichen Grundlagen wie §§ 14 und 17 BNatSchG und § 35 BauGB sind gegeben. Es ist gesetzestreuen Bürgerinnen und Bürgern nicht erklärlich, warum die Stadt Frankfurt am Main die ihr gegebenen Möglichkeiten nicht konsequent nutzt, sondern personelle Engpässe ins Feld führt und damit de facto einen rechtsfreien Raum schafft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.06.2023, V 690 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1964 Anregung vom 17.10.2023, OA 405 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 386 Stellungnahme des Magistrats vom 05.07.2024, ST 1356
Widerrechtliche Eingriffe im LSG I zwischen Florianweg und Taschnerstraße endlich beenden!
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.10.2023, OA 405 entstanden aus Vorlage: OF 211/16 vom 27.09.2023 Betreff: Widerrechtliche Eingriffe im LSG I zwischen Florianweg und Taschnerstraße endlich beenden! Vorgang: B 328/23; OM 1656/22 OBR 16; ST 1230/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen, dass seitens der Unteren Naturschutzbehörde endlich allen vergleichbaren widerrechtlichen Bebauungen und Nutzungen im Landschaftsschutzgebiet I zwischen dem Florianweg und der Taschnerstraße (Flur 45 Im Weimerhaus/Am Entenbach) in einem räumlich zusammenhängenden Verfahren nachgegangen und deren Beseitigung bzw. Beendigung durchgesetzt wird. Begründung: Die Missstände im Bereich zwischen dem Florianweg und der Taschnerstraße, Flur 45 (Im Weimerhaus/Am Entenbach), sind dem Magistrat hinlänglich bekannt, wie er selbst in seiner Stellungnahme vom 20.05.2022, ST 1230, ausführt. Natur- und landschaftsschutzrechtliche Genehmigungen für die dort durchgeführten baulichen Anlagen und Nutzungen wurden laut Stellungnahme des Magistrats nicht erteilt. Dass die personelle Ausstattung der Unteren Naturschutzbehörde nicht ausreicht, um die stetig wachsenden Anforderungen des Natur- und Landschaftsschutzes im Stadtgebiet von Frankfurt zu bewältigen, kann nicht länger als Begründung dafür genommen werden, um in dieser Angelegenheit untätig zu bleiben. Wie im Bericht des Magistrats B 328 vom 28.08.2023 zum wiederholten Mal dargelegt, mag die Behörde in ihrer Arbeitsweise und mit ihren begrenzten Personalressourcen priorisiert nach FFH-Gebiet, LSG II und LSG I vorgehen, was grundsätzlich sicherlich sinnvoll erscheint. In diesem Fall jedoch, der seit vielen Jahren akut ist und in dem die illegalen Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet immer gravierendere Ausmaße annehmen, kann ein Eingreifen seitens der Unteren Naturschutzbehörde nicht länger auf die lange Bank geschoben werden, unabhängig von der Schutzkategorie des betreffenden Gebietes. Zudem ermutigt ein solch rechtsfreier Raum geradezu zu weiteren, neuen massiven Einzeleingriffen in diesen und in andere Landschaftsschutzgebiete im Stadtgebiet, die der Magistrat sowohl in seiner Stellungnahme ST 1230 als auch in seinem Bericht B 328 beklagt. Daher ist jetzt eine politische Entscheidung in Form einer konkreten Handlungsanweisung der Stadtverordnetenversammlung an den Magistrat (hier: Untere Naturschutzbehörde) erforderlich, um den widerrechtlichen Eingriffen im Landschaftsschutzgebiet zwischen dem Florianweg und der Taschnerstraße endlich in einem räumlich zusammenhängenden Verfahren nachzugehen und diese zu beenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1656 Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1230 Bericht des Magistrats vom 28.08.2023, B 328 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 386 Antrag vom 14.03.2024, OF 249/16 Antrag vom 08.04.2024, OF 248/16 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 131 Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5415 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 25.10.2023 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 30.11.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 405 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Volt gegen FRAKTION (= Ablehnung) und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) BFF-BIG (= Annahme) Gartenpartei (= Annahme mit Maßgabe. Auch im geplanten Stadtteil der Quartiere werden illegalen Eingriffe (Straßen, Betonbauten) in das Landschaftsschutzgebiet immer gravierendere Ausmaße annehmen. Ein Eingreifen seitens der Unteren Naturschutzbehörde sollte auch dort nicht länger auf die lange Bank geschoben werden) Beschlussausfertigung(en): § 4054, 22. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 30.11.2023 Aktenzeichen: 79-0
Trinkbrunnen BergenEnkheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4257 entstanden aus Vorlage: OF 198/16 vom 26.06.2023 Betreff: Trinkbrunnen Bergen-Enkheim Der Magistrat setzt sich dafür ein, dass an der Endhaltestelle der U-Bahn-Station "Enkheim" und auf dem Schelmenburgplatz/Ecke Marktstraße in Bergen ein Trinkbrunnen aufgestellt wird. Begründung: Der Hessische Hitzeaktionsplan (HHAP) beinhaltet auch Empfehlungen für die kommunale Ebene. Bis 2025 sollen Landkreise und Städte eigene Hitzeaktionspläne erstellen. In Hitzeaktionsplänen werden auch langfristige Maßnahmen der Infrastrukturveränderung gefordert (siehe Hochschule Fulda, Arbeitshilfe zur Entwicklung und Implementierung eines Hitzeaktionsplans für Kommunen, 2023) Ein Trinkbrunnen zählt zu solchen Maßnahmen. Die zwei vorgeschlagenen Standorte bündeln verschiedene Vorteile: - Die U-Bahn-Station als auch die Busstation Marktstraße/Landgraben unweit des Schelmenburgplatzes wird von vielen Nahverkehrsteilnehmern genutzt. - Die Stationen sind für die Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils gut zugänglich und zentral. - Ein Brunnen ist durch die vorhandenen Wasseranschlüsse relativ einfach zu errichten. In den sommerlichen Hitzephasen müssen Schutzmaßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger ergriffen werden. Die Standorte sind für eine solche Maßnahmen besonders geeignet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1776 Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6031 Aktenzeichen: 79-2
Wiederherstellung von Sitzgelegenheiten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2023, OM 4078 entstanden aus Vorlage: OF 189/16 vom 07.05.2023 Betreff: Wiederherstellung von Sitzgelegenheiten Der Magistrat wird gebeten, auf dem parallel zur Bergen-Enkheimer Marktstraße und dem Berger Schützenhaus (L 3209) verlaufenden Berger "Panorama Weg" die vorhandenen Sitzbänke und Papierkörbe erneuern bzw. sanieren zu lassen. Begründung: Der Wanderweg wird gerne genutzt. Jedoch fehlen gerade für die älteren Ruhesuchenden entsprechende Gelegenheiten zum Ausruhen und Genießen der Landschaft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2023, ST 1879 Aktenzeichen: 67-0
Wilde und illegale Nutzung im Landschaftsschutzgebiet Zone I zwischen Vilbeler LandstraĂźe, Florianweg und TaschnerstraĂźe
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.06.2023, OA 367 entstanden aus Vorlage: OF 193/16 vom 13.06.2023 Betreff: Wilde und illegale Nutzung im Landschaftsschutzgebiet Zone I zwischen Vilbeler LandstraĂźe, Florianweg und TaschnerstraĂźe Die Stadtverordnetenversammlung möge beschlieĂźen: Der Magistrat wird aufgefordert mitzuteilen, wann er endlich die wilden und illegalen Nutzungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I in Enkheim beenden wird. BegrĂĽndung: In dem vorbezeichneten Gebiet zwischen der Vilbeler LandstraĂźe im Westen, dem Florianweg im Norden und der TaschnerstraĂźe im SĂĽden befinden sich seit Jahrzehnten viele Kleingärten (keine Kleingartenanlage) und hausnahe Gärten. Diese wurde ursprĂĽnglich von dem jeweiligen EigentĂĽmer der GrundstĂĽcke genutzt. Seit vielen Jahren werden diese GrundstĂĽcke aber von nicht nutzungsberechtigten Personen besetzt, die diese GrundstĂĽcke illegal fĂĽr sich nutzen. Dabei werden diese GrundstĂĽcke im Landschaftsschutzgebiet Zone I neben einer gärtnerischen Nutzung zur illegalen Errichtung von GartenhĂĽtten, Grillplätzen, fĂĽr Materialablagerungen, zum Abstellen von Fahrzeugen aller Art und fĂĽr viele weitere Tätigkeiten verwendet, die grundsätzlich in einem Landschaftsschutzgebiet nicht gestattet sind. Gleichwohl unternimmt die Stadt Frankfurt am Main, obwohl seit vielen Jahren immer wieder vom Ortsbeirat und den betroffenen EigentĂĽmern hierzu aufgefordert, nichts, um die illegale Nutzung zu beenden. BegrĂĽndet wird dies unter anderem damit, dass die Stadt nicht ĂĽber genĂĽgend Personal verfĂĽge. Hierbei handelt es sich um eine offensichtliche Ausrede, denn in anderen Gebieten, in denen sich rechtmäßige EigentĂĽmer von GrundstĂĽcken möglicherweise Verstöße gegen Bestimmungen des Landschaftsschutzes zuschulden kommen lassen, werden Verstöße von der Stadt bis hin zur Beseitigung der rechtswidrigen Nutzung verfolgt. In dem betroffenen Gebiet in Enkheim, in dem ja nicht nur gegen Bestimmungen fĂĽr ein Landschaftsschutzgebiet verstoĂźen wird, sondern auch die EigentĂĽmer durch die illegale Nutzung in ihren Rechten beeinträchtigt werden, unternimmt die Stadt Frankfurt demgegenĂĽber nichts. Damit verstößt die Stadt Frankfurt am Main eklatant gegen ihre Verpflichtung, Verstöße jeglicher Art im Stadtgebiet gleichermaĂźen zu ahnden und unrechtmäßige Nutzungen ĂĽberall im Stadtgebiet zu unterbinden. Die geschädigten EigentĂĽmer selbst haben keinerlei Chance, die illegale Nutzung ihrer GrundstĂĽcke selbst durch geeignete MaĂźnahmen zu beenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.01.2023, OF 160/16 Bericht des Magistrats vom 28.08.2023, B 328 Zuständige AusschĂĽsse: Ausschuss fĂĽr Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 21.06.2023 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Ausschusses fĂĽr Klima- und Umweltschutz am 06.07.2023, TO I, TOP 125 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschlieĂźen: Der Vorlage OA 367 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRĂśNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, Ă–koLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= PrĂĽfung und Berichterstattung) 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.07.2023, TO II, TOP 62 Beschluss: Der Vorlage OA 367 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRĂśNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, Ă–koLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Gartenpartei (= PrĂĽfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3627, 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023 Aktenzeichen: 79-1
Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2023, OF 183/16 Betreff: Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1.Welche Maßnahmen ergreift die Stadt Frankfurt, um die gesetzlichen Grundlagen (Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet) zum Schutz des Landschaftsschutzgebiets an der Vilbeler Landstraße zwischen Taschnerstraße und Florianweg in Bergen-Enkheim zu erreichen? 2. Wie viele Verstöße gegen gesetzliche Grundlagen des Landschaftsschutzes wurden in dem Bereich in den letzten Jahren registriert? 3. Um welche Verstöße handelt es sich? 4. Werden die Grundstückseigentümer über die Vorschriften (Rechte und Pflichten) in Landschaftsschutzgebieten hingewiesen? 5. Wie erfolgt diese Information und wann wurde diese letztmalig durchgeführt? 6. Welche personellen Ressourcen bestehen bei der Stadt Frankfurt zur Kontrolle der Landschaftsschutzgebiete der Zone I? 7. Wie häufig werden Kontrollgänge im Bereich der Landschaftsschutzgebiete in Bergen-Enkheim durchgeführt? 8. Wird der Zustand der einzelnen Parzellen regelmäßig festgehalten, um Veränderungen im Landschaftsschutzgebiet zu dokumentieren? 9. Was muss passieren, damit die zuständigen Behörden tätig werden? Begründung: Bei dem Gebiet zwischen der Vilbeler Landstraße zwischen Taschnerstraße und Florianweg in Bergen-Enkheim handelt es sich um ein Landschaftsschutzgebiet der Zone I. Der Ortsbeirat hatte im Jahr 2000 um eine Herabstufung von Zone II auf Zone I gebeten, um so die dort seit Jahrzehnten vorhandenen Kleingärten und hausnahen Gärten langfristig sicherzustellen und die Zugänglichkeit der öffentlichen Grünflächen gewährleistet bleibt. Leider kommt es in diesem Bereich immer wieder zu Konflikten mit Anrainern, weil die notwenigen Informationen über das richtige Verhalten in Landschaftsschutzgebieten und ausreichende regelmäßige Kontrollen fehlen. Vertreter der Unteren Naturschutzbehörde haben im Ortsbeirat mitgeteilt, dass sie keine Kapazitäten dafür haben, wirksam gegen illegale Bauten und andere Verletzungen der rechtlichen Grundlage in Landschaftsschutzgebieten der Zone I. vorzugehen, weil ihre Prioritäten in Landschaftsschutzgebieten der Zone II liegen müssten. Das kann aber nicht heißen, dass niemand die dort vorhandenen Zustände überprüft und gegen Missachtungen der Verordnungen vorgeht. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.01.2023, OF 160/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 8 Die Vorlage OF 183/16 wird zum gemeinsamen Antrag von WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 690 2023 1. Die Vorlage OF 160/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 182/16 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 183/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 3. Annahme bei Enthaltung LINKE. und BFF
Partei: WBE
Weiter lesenWiderrechtliche Eingriffe im LSG I zwischen Florianweg und Taschnerstraße endlich beenden!
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2023, OF 182/16 Betreff: Widerrechtliche Eingriffe im LSG I zwischen Florianweg und Taschnerstraße endlich beenden! Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: Der Magistrat wird dazu aufgefordert zu veranlassen, dass seitens der Unteren Naturschutzbehörde endlich allen vergleichbaren widerrechtlichen Bebauungen und Nutzungen im Landschaftsschutzgebiet I zwischen dem Florianweg und der Taschnerstraße (Flur 45 Im Weimerhaus/Am Entenbach) in einem räumlich zusammenhängenden Verfahren nachgegangen und deren Beseitigung bzw. Beendigung durchgesetzt wird. Begründung: Die Missstände im Bereich zwischen dem Florianweg und der Taschnerstraße, Flur 45 (Im Weimerhaus/Am Entenbach) sind dem Magistrat hinlänglich bekannt, wie er selbst in seiner ST 1230 vom 20.05.2022 ausführt. Natur- und landschaftsschutzrechtliche Genehmigungen für die dort durchgeführten baulichen Anlagen und Nutzungen wurden laut Stellungnahme des Magistrats nicht erteilt. Dass die personelle Ausstattung der Unteren Naturschutzbehörde nicht ausreicht, um die stetig wachsenden Anforderungen des Natur- und Landschaftsschutzes im Stadtgebiet von Frankfurt zu bewältigen, kann nicht länger als Ausrede dafür in Kauf genommen werden, um in dieser Angelegenheit untätig zu bleiben. Die Behörde mag in ihrer Arbeitsweise und mit ihren begrenzten Personalressourcen priorisiert nach FFH-Gebiet, LSG II und LSG I vorgehen, was grundsätzlich sicherlich sinnvoll erscheint. In diesem Fall jedoch, der seit vielen Jahren akut ist und in dem die illegalen Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet immer gravierendere Ausmaße annehmen, kann ein Eingreifen seitens der Unteren Naturschutzbehörde nicht länger auf die lange Bank geschoben werden, unabhängig von der Schutzkategorie des betreffenden Gebietes. Zudem ermutigt ein solch rechtsfreier Raum geradezu zu weiteren, neuen massiven Einzeleingriffen in diesem und in anderen Landschaftsschutzgebieten im Stadtgebiet, die der Magistrat in seiner Stellungnahme beklagt. Daher ist jetzt eine politische Entscheidung in Form einer konkreten Handlungsanweisung der Stadtverordnetenversammlung an den Magistrat (hier: Untere Naturschutzbehörde) erforderlich, um den widerrechtlichen Eingriffen im Landschaftsschutzgebiet zwischen dem Florianweg und der Taschnerstraße endlich in einem räumlich zusammenhängenden Verfahren nachzugehen und diese zu beenden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.01.2023, OF 160/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 8 Die Vorlage OF 183/16 wird zum gemeinsamen Antrag von WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 690 2023 1. Die Vorlage OF 160/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 182/16 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 183/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 3. Annahme bei Enthaltung LINKE. und BFF
Partei: BFF
Weiter lesenGeschwindigkeitskontrollen auf der Marktstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2023, OF 165/16 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen auf der Marktstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf der Marktstraße Richtung Osten zwischen der Erlenseerstraße und der Straße Im Triborn verstärkt Geschwindigkeitskontrollen durchführen zu lassen. Begründung: Trotz einer Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30, z. T. versetztem Parken und Einsatz des ÖPNV kommt es immer wieder zu Tempoüberschreitungen in dem genannten Bereich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 16 am 21.03.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 165/16 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenElektro-/Wasserstoffbusse auf Linie M43
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2023, OM 3542 entstanden aus Vorlage: OF 159/16 vom 18.01.2023 Betreff: Elektro-/Wasserstoffbusse auf Linie M43 Vorgang: OM 533/21 OBR 16; ST 707/22 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Busl inie M43 eine hohe Priorität bei dem Austausch von Bussen mit Verbrennungsmotoren zu alternativen Antrieben erhält. Begründung: Der M43 zeichnet sich als Metrolinie durch viele hunderte Fahrten am Tag aus und diese Entwicklung der Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs sieht der Ortsbeirat 16 sehr positiv. Allerdings bedeutet dies auch eine erhöhte Belastung für Anwohnerinnen und Anwohner; insbesondere in den Streckenabschnitten der Bergen-Enkheimer Marktstraße und der Seckbacher Wilhelmshöher Straße. In diesen Straßen besteht die Besonderheit, dass die Bebauung an vielen Stellen nur ein bis zwei Meter von der Straße entfernt liegt. Zudem ist die Strecke insgesamt von vielen Steigungen geprägt, was zu einem erhöhten Schadstoffausstoß der aktuellen Dieselantriebe führt. Alternative Antriebe würden hier für eine substanzielle Verbesserung sorgen. Der Ortsbeirat bittet dies bei der Priorisierung und bei den Untersuchungen (siehe Stellungnahme ST 707) zu beachten, obgleich die Strecke nicht durch innenstadtnahe Stadtteile führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 533 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 707 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1215 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92-11
Kreuzungsbereiche und Einmündungen im Wohngebiet zwischen Haingasse und Landgraben/Nordring und Markstraße sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2022, OF 145/16 Betreff: Kreuzungsbereiche und Einmündungen im Wohngebiet zwischen Haingasse und Landgraben/Nordring und Markstraße sicherer gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Amt für Straßenbau und Erschließung damit zu beauftragen, in dem oben genannten Wohngebiet zur Sichtbarmachung des 5 m-Parkverbotsbereiches in den betroffenen Einmündungs- bzw. Kreuzungsbereichen Parkwinkel zur Kenntlichmachung der zulässigen Parkflächen auf die Fahrbahnen aufzutragen. Begründung: Gemäß § 12 Absatz 3 Nummer 1 StVO ist das Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten verboten. Gegen diese Regelung der StVO wird jedoch in dem Wohngebiet zwischen Haingasse und Landgraben / Nordring und Marktstraße regelmäßig verstoßen. Insbesondere in den Abend- und Nachtstunden, in denen keine Kontrollen durch das Ordnungsamt erfolgen, werden die Kreuzungs- und Einmündungsbereiche permanent verbotswidrig zugeparkt. Somit ist an diesen Stellen für Pkw kein gefahrloses Abbiegen möglich, da die hierfür notwendige Übersicht in den Kreuzungs- und Einmündungsbereichen nicht gegeben ist. Für größere Fahrzeuge wie Transporter und Lkw wird das Abbiegen zudem teilweise massiv erschwert bzw. unmöglich gemacht, was insbesondere bei Notfalleinsätzen von Blaulichtkräften zu nicht hinnehmbaren Verzögerungen bei der Anfahrt führen kann. Zudem dient der 5 m-Parkverbotsbereich dem Schutz von querenden Fußgängern in Kreuzungs- und Einmündungsbereichen. Durch das Auftragen von Bodenmarkierungen wird der 5 m-Parkverbotsbereich an den betreffenden Kreuzungen und Einmündungen eindeutig sichtbar gemacht und die Hemmschwelle, dort verbotswidrig zu parken, deutlich erhöht. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 16 am 06.12.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 145/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, 2 GRÜNE, FDP und LINKE gegen BFF (= Annahme) bei Enthaltung 2 Grüne und SPD
Partei: BFF
Weiter lesenFotovoltaik-Module für die Kita im Florianweg 8a
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.10.2022, OM 2899 entstanden aus Vorlage: OF 135/16 vom 25.09.2022 Betreff: Fotovoltaik-Module für die Kita im Florianweg 8a Der Magistrat wird aufgefordert, bis Jahresende 2022 Planungen für die Montage von PV- Modulen zur Stromversorgung der im 2. Halbjahr 2022 neu bezogenen Kita im Florianweg vorzulegen und diese dann zeitnah auf den Dachflächen zu installieren oder mitzuteilen, wann solche PV-Module installiert werden. Begründung: Aktuell ist nicht nachvollziehbar, dass versiegelte städtische Dachflächen nicht verstärkt zur Stromerzeugung genutzt werden. Gerade bei einem städtischen Neubau erwartet der Bürger, dass das Thema der Stromerzeugung berücksichtigt und mit eingeplant wird, was hier leider nicht geschehen ist. Dies ist ein weiterer notwendiger und zeitnah umzusetzender Vorschlag zur Erreichung der Klimaziele der Stadt Frankfurt am Main. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2174 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 16 am 21.03.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 16 am 02.05.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 16 am 11.07.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 16 am 19.09.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 16 am 17.10.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-13
Tempo 30 auf dem Fritz-Schubert-Ring talwärts anordnen
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2022, OF 137/16 Betreff: Tempo 30 auf dem Fritz-Schubert-Ring talwärts anordnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem Streckenabschnitt Fritz-Schubert-Ring talwärts zwischen der Straße Heinrich-Bingemer-Weg und der Riedstraße ein Tempolimit von 30 km/h anzuordnen. Die rechtliche Grundlage gemäß § 45 der StVO ist gegeben, da dort aufgrund des starken Gefälles häufig mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird und es in der Vergangenheit bereits zu zahlreichen Unfällen auf diesem Streckenabschnitt gekommen ist. Begründung: In seiner ST 2009 vom 09.09.2022 hat der Magistrat klargestellt hat, dass es Kommunen aufgrund der geltenden Rechtslage derzeit nicht möglich ist, die innerörtliche Höchstgeschwindigkeit generell auf 30 km/h zu begrenzen. Ausnahmen von der innerörtlich grundsätzlich geltenden Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h sind nur unter sehr strengen Maßgaben zulässig. Der Fritz-Schubert-Ring erfüllt diese Maßgaben, denn dort ist derzeit schon eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h angeordnet. Die stark abschüssige Strecke verleitet Autofahrer jedoch regelmäßig dazu, sich dennoch mit überhöhter Geschwindigkeit fortzubewegen, was in der Vergangenheit bereits zu zahlreichen leichteren und schwereren Unfällen auf dieser Gefällstrecke zur Folge hatte, auch mit Todesfolge. (siehe Bericht HR-Fernsehen vom 23.02.2022 "Wohnen am Unfallschwerpunkt | maintower", https://youtu.be/8GG8abAsRcc) Um zukünftigen Unfällen auf diesem Streckenabschnitt vorzubeugen, erscheint die Anordnung eines Tempolimits von 30 km/h talabwärts geboten, wozu § 45 der StVO die rechtliche Grundlage bietet. Da sich auch der Schulweg der Hangschule und das stark frequentierte Riedbad mit den Bushaltestellen der Linie 42 "Heinrich-Bingemer Weg" und "Riedbad" an diesem Straßenabschnitt befinden, bringt Tempo 30 in diesem Bereich auch eine erhöhte Verkehrssicherheit für Passanten, insbesondere Kinder und Jugendliche, mit sich. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 16 am 11.10.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 137/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, SPD, FDP und LINKE gegen 2 GRÜNE und BFF (= Annahme) bei einer Enthaltung GRÜNE
Partei: BFF
Weiter lesenSpielplätze in Bergen-Enkheim II
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2493 entstanden aus Vorlage: OF 128/16 vom 13.06.2022 Betreff: Spielplätze in Bergen-Enkheim II Vorgang: OM 993/21 OBR 16; ST 412/22 1. Die Stellungnahme des Magistrats, ST 412, beantwortet bei Weitem nicht die Fragen aus der Anregung des Ortsbeirates. Deshalb wird der Magistrat aufgefordert, folgende fehlende Informationen nachzureichen. Zu Ziffer 1. der Anregung OM 993: Der Ortsbeirat wollte eine Gesamtübersicht für den Stadtteil, wann welche Spielgeräte abgebaut wurden und wann sie ersetzt werden. Der Magistrat teilte aber lediglich mit, dass er eine Aufstellung von Spielgeräten, die ersetzt werden sollen, zur Verfügung stellen könne, ohne diese anzufügen. Auf die anderen Wünsche wird nicht eingegangen, wenn man davon absieht, dass Aussagen über den Zeitpunkt des Aufbaus von Ersatzspielgeräten nicht vorgenommen werden können. Zu Ziffer 2. der Anregung OM 993: Auf diese Fragen wurde in der Stellungnahme überhaupt nicht eingegangen. Im Gegenteil musste der Ortsbeirat feststellen, dass mit der bisherigen Praxis fortgefahren wurde. Spielgeräte in Bergen-Enkheim verschwinden und keiner weiß Bescheid, nicht einmal die Kinderbeauftragte wird informiert. Zu Ziffer 4. der Anregung OM 993: Der Magistrat teilt mit, dass die Spielplätze Röhrborngasse/Schule am Hang und Berger Marktplatz weiterhin im Investitionsprogramm stehen, aber was ist mit dem Spielplatz Heinrich-Bingemer-Weg? 2. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, ob Spielplätze im Bereich des Baugebietes Leuchte vorgesehen sind und wie aktuell die öffentlichen Spielplätze in Bergen-Enkheim ausgestattet sind. Begründung: Zu Ziffer 1. der Anregung OM 993 Sieht es der Magistrat als notwendig an, dass Informationen mehrfach angefordert werden müssen, um nachzuweisen, dass ein echtes Interesse besteht? In diesem Fall bekräftigt der Ortsbeirat seinen Wunsch nach den erbetenen Informationen. Diese betreffen nicht nur die Liste, welche Spielgeräte aufgestellt werden, sondern alle Fragen der Ziffer 1. Bei allem Verständnis für die Situation im Grünflächenamt, ist es nicht hinnehmbar, dass der Magistrat die Kinderbeauftragten nicht in Entscheidungen einbindet oder den Ortsbeirat informiert. Es muss doch möglich sein, die Ortsbeiräte ebenso über die geplanten Maßnahmen auf Spielplätzen zu informieren, wie es bereits bei Baustellen oder zu fällenden Bäumen geschieht. Denkbar wäre auch ein regelmäßiger Besuch des zuständigen Mitarbeiters, der die im Ortsbezirk geplanten Maßnahmen vorträgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 993 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 412 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2453 Aktenzeichen: 67 2
Radweg Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Marktstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 1955 entstanden aus Vorlage: OF 106/16 vom 08.04.2022 Betreff: Radweg Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Marktstraße Der Magistrat wird aufgefordert, in Abstimmung mit Hessen Mobil einen Radweg auf der Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Marktstraße einzurichten, um so eine innerörtliche Radwegverbindung von Bergen nach Enkheim und umgekehrt zu schaffen. Dazu wäre ein roter Markierungsstreifen notwendig. Begründung: Die Vilbeler Landstraße wird von Radfahrerinnen und Radfahrer häufig als Verbindung zwischen Bergen, Seckbach, Enkheim und Fechenheim genutzt. Die Straße hat einen signifikanten Anstieg, sodass Radfahrerinnen und Radfahrer bergauf deutlich langsamer und bergab schnell fahren. Zu ihrer Sicherheit benötigen sie dafür einen eindeutig gekennzeichneten Radweg. Die Straße ist breit genug, um diesen einzurichten. Die Straße ist eine Landesstraße, aus diesem Grund muss die Maßnahme mit Hessen Mobil abgestimmt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.05.2022, OM 2189 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1797 Aktenzeichen: 66 2
Bedarfshaltestelle am Berger Friedhof für die Buslinien 40, 42 und M43 einrichten
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2022, OF 108/16 Betreff: Bedarfshaltestelle am Berger Friedhof für die Buslinien 40, 42 und M43 einrichten Der Magistrat wird gebeten, traffiQ und VGF zu veranlassen, in westlicher Fahrtrichtung auf der Marktstraße eine Bedarfshaltestelle in Höhe des Zugangs zum Berger Friedhof, der sich zwischen den Hausnummern 87 und 89 befindet, für die Buslinien 40, 42 und M43 einzurichten. Begründung: Der Abstand zwischen den an der Marktstraße in westlicher Fahrtrichtung gelegenen Bushaltestellen "Karl-Wessendorft-Straße" und "Michlersbrunnen" beträgt zwar lediglich 500 m, jedoch ist der Zugang zum Berger Friedhof von diesen jeweils 230 bzw. 270 m entfernt. Dies ist insbesondere für ältere und bewegungseingeschränkte Friedhofsbesucher, die den ÖPNV nutzen, eine beschwerliche Distanz, die noch zu Fuß zu überwinden ist. Die Einrichtung einer Bedarfshaltestelle für die Buslinien 40, 42 und M43 am Zugang zum Berger Friedhof könnte hier Abhilfe schaffen und einen Friedhofsbesuch mit dem ÖPNV insbesondere für ältere und bewegungseingeschränkte Menschen erleichtern. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 16 am 26.04.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 108/16 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 16 am 31.05.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 108/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 16 am 05.07.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 108/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, 1 GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, 1 GRÜNE, LINKE und BFF (= Annahme)
Partei: BFF
Weiter lesenRadweg Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Marktstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2022, OF 263/11 Betreff: Radweg Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Marktstraße Der Ortsbeirat 11 möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 fordert den Magistrat auf: In Abstimmung mit Hessen Mobil einen Radweg auf der Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Marktstraße einzurichten. Dazu wäre ein roter Markierungsstreifen notwendig. Begründung: Die Vilbeler Landstraße wird von Radfahrer*innen häufig als Verbindung zwischen Bergen, Seckbach, Enkheim und Fechenheim genutzt. Die Straße hat einen signifikanten Anstieg, sodass Radfahrer*innen bergauf deutlich langsamer und bergab schnell fahren. Sie benötigen dafür einen eindeutig gekennzeichneten Radweg. Die Straße ist breit genug, um diesen einzurichten. Der Straßenabschnitt liegt auf der Gemarkung der Ortsbeiräte 11 und 16. Die Straße ist eine Landesstraße, aus diesem Grund muss die Maßnahme mit Hessen Mobil abgestimmt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 25.04.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 263/11 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: SPD und 3 CDU gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung 1 CDU
Partei: GRÜNE
Weiter lesenIllegale Eingriffe im Landschaftsschutzgebiet Im Weimerhaus/Am Entenbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1656 entstanden aus Vorlage: OF 87/16 vom 31.01.2022 Betreff: Illegale Eingriffe im Landschaftsschutzgebiet Im Weimerhaus/Am Entenbach Der Magistrat wird gebeten, endlich gegen sämtliche illegale Eingriffe in dem räumlich zusammenhängenden Gebiet zwischen Florianweg und Taschnerstraße, Flur 45 (Im Weimerhaus/Am Entenbach), welches in der Schutzzone I des Landschaftsschutzgebietes "GrünGürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main" liegt, vorzugehen und der weiteren Zerstörung dieses im Außenbereich befindlichen Landschaftsschutzgebietes Einhalt zu gebieten sowie dort wieder einen funktionierenden Naturhaushalt herzustellen. Die dieser Anregung angefügten Fotos (1 bis 15) stellen lediglich eine grobe Übersicht der dort vorzufindenden Missstände dar. Begründung: Spätestens seit dem Jahr 2014 sind die Nutzungen in Form von illegalen Gartenanlagen im Landschaftsschutzgebiet "Im Weimerhaus/Am Entenbach" bekannt, die weder mit den dort geltenden landschafts-, naturschutz- und baurechtlichen Rahmenbedingungen in Übereinstimmung zu bringen sind. Seitdem ist die Zerstörung dieses Schutzgebietes massiv vorangeschritten. Mittlerweile werden dort großflächige Gartenanlagen betrieben, mit teils intensiver Bebauung in Form von Gartenhäusern, Geräteschuppen und Verschlägen (u. a. für eine Geflügelzucht) sowie massiven Einzäunungen, die teilweise eher als Verbarrikadierung zu bezeichnen sind. Nicht nur dazu wurden mittlerweile bereits weite Teile des Geländes gerodet, sondern auch um Zufahrten sowie Kfz-Stellplätze zu schaffen. Sperrmüllablagerungen sind über das gesamte Areal hinweg verteilt. Diese Missstände widersprechen in eklatanter Weise der geltenden Verordnung über das LSG "GrünGürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main" und können so nicht länger hingenommen werden. Eine umgehende Beseitigung der illegalen Nutzungen in diesem räumlich zusammenhängenden Bereich erscheint daher dringend geboten, ebenso wie die Wiederherstellung eines funktionierenden Naturhaushaltes auf dieser Flur. Fotos 1 bis 15: Landschaftsschutzgebiet zwischen Florianweg und Taschnerstraße Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1230 Anregung vom 17.10.2023, OA 405 Antrag vom 08.04.2024, OF 248/16 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 131 Aktenzeichen: 79 1
Tempo 30 auf dem Fritz-Schubert-Ring talwärts anordnen
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2022, OF 88/16 Betreff: Tempo 30 auf dem Fritz-Schubert-Ring talwärts anordnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem Streckenabschnitt Fritz-Schubert-Ring talwärts zwischen der Straße Heinrich-Bingemer-Weg und der Riedstraße ein Tempolimit von 30 km/h anzuordnen. Die rechtliche Grundlage gemäß § 45 der StVO ist gegeben, da dort aufgrund des starken Gefälles häufig mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird und es in der Vergangenheit bereits zu zahlreichen Unfällen auf diesem Streckenabschnitt gekommen ist. Begründung: Der stark abschüssige Fritz-Schubert-Ring verleitet Autofahrer regelmäßig dazu, sich dort mit überhöhter Geschwindigkeit fortzubewegen, was in der Vergangenheit bereits zu zahlreichen leichteren und schwereren Unfällen auf dieser Gefällstrecke zur Folge hatte, auch mit Todesfolge. Um zukünftigen Unfällen auf diesem Streckenabschnitt vorzubeugen, erscheint die Anordnung eines Tempolimits von 30 km/h talabwärts geboten, wozu § 45 der StVO die rechtliche Grundlage bietet. Da sich auch der Schulweg der Hangschule und das stark frequentierte Riedbad mit den Bushaltestellen der Linie 42 "Heinrich-Bingemer Weg" und "Riedbad" an diesem Straßenabschnitt befinden, bringt Tempo 30 in diesem Bereich auch eine erhöhte Verkehrssicherheit für Passanten, insbesondere Kinder und Jugendliche, mit sich. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 16 am 15.02.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 88/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU und SPD gegen 1 GRÜNE und BFF (= Annahme) bei drei Enthaltungen GRÜNE
Partei: BFF
Weiter lesenKleinere Busse für die Linie 40 Enkheim - Bergen-Ost
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2022, OF 79/16 Betreff: Kleinere Busse für die Linie 40 Enkheim - Bergen-Ost Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit der Nahverkehrsgesellschaft traffiQ zu prüfen und zu berichten: - inwieweit das Fahrgastaufkommen auf der Linie 40 zwischen Enkheim und Bergen-Ost den durchgängigen Einsatz kleinerer Midi- oder Minibusse zulässt, um insbesondere auf der von drei Buslinien frequentierten Marktstraße für eine Entlastung der Anlieger und im Begegnungsverkehr - auch mit anderen Bussen - zu sorgen - zu welchem Zeitpunkt eine Umstellung der Linie 40 auf kleinere Busse möglich wäre - ob diese auch mit Elektroantrieb ausgestattet werden können Begründung: Mit der Einrichtung der Buslinie 40 als Schnellverbindung zwischen Bergen-Ost und der U-Bahnstation Enkheim ist ein lange gehegter Wunsch der ÖPNV-Nutzer in Bergen-Enkheim in Erfüllung gegangen. Jedoch führt das dadurch erhöhte Aufkommen von mittlerweile drei Buslinien (40, 42 und 43), die zudem eng getaktet sind, auf der Marktstraße mit ihren beengten Verhältnissen zu einer erheblichen Belastung sowohl der Anlieger als auch im Begegnungsverkehr, bei dem sich die Busse häufig gegenseitig behindern. Um diese Situation zumindest etwas zu entschärfen, erscheint für die Buslinie 40 der Einsatz kleinerer Midi- oder Minibusse sinnvoll, da dort - im Gegensatz etwa zur Buslinie 42 (siehe ST 2189 vom 26.11.18) keine großen Nachfragespitzen im Schülerverkehr aufkommen dürften. Sofern die Auslastung es zulässt, würde der Einsatz kleinerer Midi- oder Minibusse auf der Linie 40 also nicht nur eine Entlastung der Anlieger und im Begegnungsverkehr bedeuten, sondern wäre mit niedrigeren Verbrauchs- und damit einhergehend niedrigeren Emissionswerten auch ein positiver Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz. Der Einsatz von Midi- oder Minibussen mit Elektroantrieb würde diesen Effekt noch einmal verstärken. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 16 am 18.01.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 79/16 wird abgelehnt. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, zu diesem Thema Vertreterinnen und Vertreter der VGF in den Ortsbeirat einzuladen. Abstimmung: zu 1.: WBE, CDU, GRÜNE und LINKE gegen BFF (= Annahme) bei Enthaltung SPD und FDP
Partei: BFF
Weiter lesenWeihnachtsbeleuchtung für Bergen-Enkheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2021, OF 72/16 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung für Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Aufgrund des kurzfristig abgesagten Weihnachtsmarktes in Bergen-Enkheim finanziert der Ortsbeirat die Weihnachtsbeleuchtung in der Triebstraße und in der Marktstraße im Jahr 2021 mit einem Betrag in Höhe von maximal 3.780 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget des Ortsbeirates 16. Der Gewerbeverein Bergen-Enkheim hat sich bereit erklärt, sich auch in diesem Jahr um die Umsetzung zu kümmern. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Um die Weihnachtsbeleuchtung in der Triebstraße und in der Marktstraße kümmert sich regelmäßig der Gewerbeverein Bergen-Enkheim, der die Kosten für die Montage, Lagerung und Strom übernimmt. Finanziert wird dies normalerweise aus den Gewinnen der eigenen Stände des Gewerbevereins auf dem Bergen-Enkheimer Weihnachtsmarkt. Da schon die coronabedingte kurzfristige Absage des Weihnachtsmarktes eine große Enttäuschung für die Bevölkerung bedeutet, ist der Ortsbeirat der Meinung, dass die Weihnachtsbeleuchtung im Ortsbezirk trotzdem ein wenig Weihnachtsstimmung aufkommen lassen sollte, was in diesem Fall nicht zu Lasten des Gewerbevereins gehen kann. Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 18 Die Vorlage wird zum Interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 63 2021 Die Vorlage OF 72/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., BFF
Weiter lesenSpielplätze in Bergen-Enkheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 993 entstanden aus Vorlage: OF 62/16 vom 19.10.2021 Betreff: Spielplätze in Bergen-Enkheim Der Magistrat wird aufgefordert, 1. einen aktuellen Bericht zu allen Spielplätzen in Bergen-Enkheim, die der Stadt Frankfurt gehören, zu geben. Insbesondere soll mitgeteilt werden, auf welchen Spielplätzen in den letzten fünf Jahren welche Spielgeräte abgebaut wurden und wie diese ersetzt wurden bzw. bis wann sie wie ersetzt werden; 2. künftig dem Ortsbeirat und der Kinderbeauftragten mindestens einmal jährlich unaufgefordert einen solchen Bericht vorzulegen. In diesem Bericht ist auch aufzuführen, a) wie viel Geld im vergangenen Jahr in Bergen-Enkheimer Spielplätze investiert wurde; b) welche Maßnahmen im kommenden Jahr vorgesehen sind und dabei auch Wiederbeschaffungspreise aufzuführen; c) welche Maßnahmen notwendig sind, aber auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden müssen; 3. mitzuteilen, welche Bergen-Enkheimer Spielplätze aktuell im Investivprogramm "Grundüberholung von Spielplätzen" gelistet sind und wann sie beplant und umgesetzt werden; 4. mitzuteilen, was aus den vom Grünflächenamt am 21.11.2018 der Ortsvorsteherin und der Kinderbeauftragten vorgetragenen Projekten geworden ist, hier interessieren insbesondere folgende Maßnahmen: a) Spielplatz Röhrborngasse/Schule am Hang: Dieser Spielplatz sollte bis 2019 umgestaltet werden, was bis heute nicht passiert ist; b) Spielplatz Heinrich-Bingemer-Weg: Dieser Spielplatz sollte im zeitnahem Bezug zum Bau des Spielplatzes Röhrborngasse aufgewertet werden. c) Spielplatz Berger Marktplatz: Der Spielplatz sollte in das Investitionsprogramm "Grunderneuerung von Spielplätzen" aufgenommen werden. Gemäß einer Auskunft vom Januar 2021 wurde vom Grünflächenamt noch einmal bestätigt, dass der Spielplatz am Berger Markt sanierungsbedürftig sei und die noch vorhandenen Geräte in einem Alter sind, die eine wirtschaftliche Instandsetzung nicht mehr ermöglichen. Es wurde bestätigt, dass der Platz längst hätte grundsaniert werden sollen und mitgeteilt, dass die Finanzierung über investive Mittel gesichert sei. Passiert ist bisher leider nichts. Auch für den vom Ortsbeirat finanzierten und vom Magistrat aus Sicherheitsgründen abgebauten Pumptrack auf dem Berger Marktplatz gibt es noch keine Aussicht auf Ersatz. Der Magistrat prüft seit dem Jahr 2020 Möglichkeiten zur Errichtung eines Pumptracks in einer dauerhafteren Bauweise und versprach, "in gewohnter Weise im Rahmen des Planungsprozesses auf den Ortsbeirat zu zukommen". Begründung: Für immer mehr Stadtkinder sind Bewegung und Naturerleben leider keine Selbstverständlichkeit, obwohl bekannt ist, dass kindliche Bewegungsarmut die körperlichen und psychisch-emotionalen Fähigkeiten hemmt. Spielplätze sind deshalb ein essenzelles Element der öffentlichen Infrastruktur und oftmals die einzige Möglichkeit für Kinder, im Freien zu spielen. Darüber hinaus werden Spielplätze von Kindereinrichtungen als Spielflächen genutzt und sind ein Ort der sozialen Bildung. In den Sommerferien sind sie auch Ersatz für Ferienfreizeiten oder Urlaubsreisen. Kinder sind auf Spielplätze angewiesen, denn hier können sie sich entwickeln, toben und ihre Freunde treffen. Umso bedauerlicher ist der beklagenswerte Verfall der Bergen-Enkheimer Spielplätze, die mehr und mehr nur noch teilfunktionsfähig oder gar nicht nutzbar sind. Diese Situation wird seit Jahren nicht besser, sondern schlechter. Bemühungen der Kinderbeauftragten scheinen nicht im Ansatz zu einem einigermaßen akzeptablen Erfolg zu führen, seit Jahren gemachte Zusagen sind bis heute nicht umgesetzt. Der Magistrat hat dem Ortsbeirat 6 in einer Stellungnahme mitgeteilt, dass er wegen Geld- und Personalmangel keine komplette Instandsetzung der im Frankfurter Westen befindlichen Spielgeräte vornehmen kann. Dies trifft augenscheinlich auf das gesamte Stadtgebiet, zumindest auch auf Bergen-Enkheim, zu. Der Ortsbeirat 16 schließt sich der Auffassung des Ortsbeirates 6 vollständig an, dass dies ein Armutszeugnis der Stadt Frankfurt am Main ist, das dringend angegangen werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 18.01.2022, OA 131 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 412 Antrag vom 13.06.2022, OF 128/16 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2493 Aktenzeichen: 67 2
Vergünstigtes Schülerticket Hessen für Hangschüler mit Hort in Bergen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 994 entstanden aus Vorlage: OF 63/16 vom 12.05.2021 Betreff: Vergünstigtes Schülerticket Hessen für Hangschüler mit Hort in Bergen Der Magistrat wird aufgefordert, auf die Entfernungsgrenze "Im Hermeshain" zu verzichten und sämtliche Anträge von Schülerinnen und Schüler der Schule am Hang auf ein vergünstigtes Schülerticket Hessen nach dem Eingemeindungsvertrag positiv zu bescheiden, wenn sie in einen Hort in Bergen gehen. Dies soll zeitlich auf die Sanierung der Hangschule begrenzt sein und kann danach wieder neu diskutiert werden. Des Weiteren soll sichergestellt werden, dass ein Schulbus/Shuttlebus für alle Kinder der 1. und 2. Klasse eingerichtet wird, die eine Hort-Einrichtung oberhalb knapp südlich der Marktstraße besuchen. Es gibt zwei Horteinrichtungen (Mauerspatzen, Schüli auf dem Berg) auf der Südseite der Marktstraße, die nicht aus der Definition fallen sollten. Begründung: Ein Kind, das in Enkheim Südwest (z. B Alte Gießerei) wohnt, hat nun nur noch einen Schulweg von 1.800 Meter und bekommt deshalb kein vergünstigtes Ticket mehr nach § 161 Hessisches Schulgesetz. Es muss aber nach der Schule einen Fußweg bergauf von 1.700 Meter zurücklegen, um zu einem Hort unterhalb der Marktstraße in Bergen, beispielsweise "Mauerspatzen", zu gelangen. Der Rückweg vom Hort nach Hause sind dann sogar 2.200 Meter. Somit wird diesem Kind ein täglicher Spaziergang mit Rucksack von 5,7 Kilometer zugemutet. Ein weiteres Rechnenbeispiel für ein Kind, das unterhalb des Grenzstraße Im Hermeshain wohnt, aus der Bruderhofstraße: Schulweg: 950 Meter, Hortweg (Schüli auf dem Berg, Marktstraße 82) 1,6 Kilometer, Heimweg: 850 Meter, Gesamt: "nur" 3,4 Kilometer, dennoch verbunden mit starker Steigung. Alle Möglichkeiten, zu den Horten in Bergen zu Fuß zu gelangen, sind mit größerer Steigung verbunden, daher sollte allen Kindern ein vergünstigtes Schülerticket gewährt werden. Auf eine Anhörung kann dann auch verzichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2492 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2329 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 16 am 22.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 16 am 26.04.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 16 am 31.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 16 am 05.07.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 16 am 13.09.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 16 am 11.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 40 1
Mobile Lichtzeichenanlage
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2021, OM 749 entstanden aus Vorlage: OF 51/16 vom 30.08.2021 Betreff: Mobile Lichtzeichenanlage Der Magistrat wird gebeten, die mobile Lichtzeichenanlage (Bitte langsam/Danke), die im Wechsel Neuer Weg/Heinrich-Bingemer-Weg und Fritz-Schubert-Ring steht, um einen weiteren Standort zu erweitern. Und zwar vor dem Tempo-30-Geschwindigkeitsschild vor dem Haus Neuer Weg 60 nach Bergen zeigend. Begründung: Der Neuer Weg verleitet durch die abschüssige Lage ab dem Friedhofsparkplatz zu erhöhter Geschwindigkeit. Dies führt dazu, dass die Geschwindigkeit in der Tempo-30-Zone in diesem Bereich nicht eingehalten wird. Die im Wechsel aufgestellte Anlage würde so zur Einhaltung der Geschwindigkeit beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 159 Aktenzeichen: 32 1
Heinrich-Bingemer-Weg für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer öffnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 534 entstanden aus Vorlage: OF 41/16 vom 14.06.2021 Betreff: Heinrich-Bingemer-Weg für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer öffnen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Einbahnstraße des Heinrich-Bingemer-Weg zwischen Neuem Weg und Röhrborngasse für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer geöffnet werden kann. Die Straße wirkt im Querschnitt breit genug. Bei Sicherheitsbedenken wird darum gebeten, geeignete Maßnahmen zu prüfen. Begründung: Für alle Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer, welche von der Mitte des Berger Hangs kommen und in gleicher Höhe nach Westen fahren möchten (z. B. zum Fahrradweg Richtung Seckbach, welcher einer der Hauptwege in die zentralen Frankfurter Stadtteile ist), gibt es derzeit drei Umwege, welche mit viel zusätzlicher Steigung verbunden und/oder aufgrund von mehr Autoverkehr unattraktiv sind. Dies ist besonders für ältere Menschen und Kinder eine Herausforderung. Wohl aus diesem Grund wird der Heinrich-Bingemer-Weg derzeit von vielen Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer ohne Erlaubnis gegen die Einbahnstraße genutzt. Aufgrund einer Kombination der Kurven der Straße und der Tatsache, dass manche Autofahrerinnen und Autofahrer sich nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten, ist dies sehr gefährlich. Die Vorteile einer Erlaubnis zur Durchfahrt für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer wäre neben einer sehr gesteigerten Attraktivität des Radfahrens von der Mitte des Hanges aus, dass die Autos möglicherweise sicherer und langsamer durch die Straße fahren. Das wäre sowohl für die Anwohnerinnen und Anwohner als auch für die Grundschülerinnen und Grundschüler, die den Heinrich-Bingemer-Weg als Schulweg nutzen, positiv (und ist bei dem Zustand des Straßenbelags sowieso angebracht). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1834 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsführung für Fahrradfahrende Vilbeler Landstraße/Klingenweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2021, OF 24/16 Betreff: Verkehrsführung für Fahrradfahrende Vilbeler Landstraße/Klingenweg Präambel Das Überfahren der durchgezogenen Linie im Bereich der viel befahrenen Vilbeler Landstraße/Klingenweg ist aus gutem Grund eine gefährliche Ordnungswidrigkeit und kostet richtig Geld. Fahrradfahrende sind nach der Straßenverkehrsordnung verpflichtet auf einem, in diesem Fall für Fahrräder ausgewiesenen Fußgängerüberweg mit Ampel abzusteigen und das Rad zu schieben. Damit ist auch für Radfahrer ein sicherer Übergang über diese Hauptverkehrsstraße gefahrlos möglich. Eine zusätzliche Fahrradampel würde den fließenden Verkehr mit farbiger Abbiegespur enorm behindern und alle Abbieger in den Klingenweg, die Marktstraße und die Vilbeler Landstraße unnötig aufstauen, von den Kosten einer solchen Aktion mal ganz abgesehen. Der Ortsbeirat wolle deshalb beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Radfahrenden mit einem etwas größeren Schild auf die vorhandene Ampelkreuzung hinzuweisen und das für alle Verkehrsteilnehmer gefährliche Überfahren der durchgezogenen Fahrbahnteilung auch zu ahnden. Begründung siehe oben. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 13.05.2021, OF 20/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 01.06.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 16 am 14.09.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 16 am 02.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 24/16 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
Weiter lesenVerkehrssituation im Bereich Alt-Enkheim/Neuer Weg
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2021, OF 13/16 Betreff: Verkehrssituation im Bereich Alt-Enkheim/Neuer Weg Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Ortsvorsteherin zu beauftragen einen Ortstermin mit dem Straßenverkehrsamt bezüglich der Verkehrssituation im Bereich Alt-Enkheim/Neuer Weg herbeizuführen. Begründung: Immer wieder neu, beschweren sich einzelne Anwohner bezüglich der Halteverbotsregelung in diesem Bereich. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 01.06.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 13/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: WBE
Weiter lesenVerlegung der Marktstände während der Sanierung des Schelmenburgplatzes
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2021, OF 15/16 Betreff: Verlegung der Marktstände während der Sanierung des Schelmenburgplatzes Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat soll prüfen und berichten, ob für die Zeit der Sanierung die Marktstände vor die Verwaltungsstelle, Marktstraße 30 umziehen könnten. Alternativ wäre der Innenhof der alten Post auf der Marktstraße geeignet. Hier sollte mit dem Eigentümer Kontakt aufgenommen werden, ob während der Sanierung, der Markt im Innenhof stattfinden könnte. Begründung: Es ist wichtig einen guten Platz zu finden, der für die Besucher zentral liegt und deshalb auch angenommen wird. Hier eignet sich am besten der Parkplatz vor der Verwaltungsstelle, Marktstraße 30. Hier muss aber noch geprüft werden, in wieweit es hier private Parkplätze gibt. Alternativ käme auch der Innenhof der alten Post in der Marktstraße in Frage. Die SPD-Fraktion hat schon ein Gespräch mit den Marktbetreibern geführt, und alle waren sich einig, dass dies die geeignetsten Plätze wären. Auf keinen Fall wollen sie auf den Marktplatz, das wäre das aus für den Markt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 01.06.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 15/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 15/16 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenErneuerung und Erweiterung der Straßenmarkierung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 15 entstanden aus Vorlage: OF 2/16 vom 07.04.2021 Betreff: Erneuerung und Erweiterung der Straßenmarkierung Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass im Kreuzungsbereich Riedstraße/Triebstraße/Alt-Enkheim/Florianweg eine Erneuerung und Erweiterung der Straßenmarkierungen aufgebracht wird. Zudem sollten die Zufahrten in die Triebstraße, aus dem Florianweg wie aus der Riedstraße, mit einem zusätzlichen Hinweis "STOP" als Fahrbahnmarkierung auf der Straße gekennzeichnet werden. Begründung: Immer öfter kommt es in diesem Bereich durch die unklare Verkehrsführung zu Fast-Unfällen, da alle Fahrbahnmarkierungen, die auf Fußgängerüberwege hinweisen, abgefahren sind und die so schon komplizierte vorgeschriebene Verkehrsführung nicht mehr klar erkennbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1731 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 16 am 14.09.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7
Starkregen - Hochwasserschutz in Bergen-Enkheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7273 entstanden aus Vorlage: OF 352/16 vom 05.02.2021 Betreff: Starkregen - Hochwasserschutz in Bergen-Enkheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Anlagen zur Regenwasseraufnahme und -ableitung im Stadtteil in letzter Zeit geprüft und gewartet wurden, damit diese auch bei den gegebenen Extremwetterlagen den an sie gestellten Anforderungen gerecht werden können. Begründung: In Bergen-Enkheim besitzt das Kanalnetz eine Reihe von Stau- und Entlastungsanlagen wie Regenüberlaufbecken (RÜB), Regenrückhaltebecken (RRB), Regenrückhaltekanäle (RRK) und Stauraumkanäle (SK), so unter anderem: - RÜB und RRB Volkshaus Enkheim; - RRK Marktstraße, RRK Im Wickengarten; - RRB Im Rosenträger, RRB Hessen Center; - SK Rangenbergstraße. Dieses umfassende System von Regenwasserableitung und Regenrückhaltebecken, welches das Regenwasser gedrosselt in den Roten Graben, in das Naturschutzgebiet an der Voltensee beziehungsweise in die Kanalisation führen soll, wurde im Juni 2016 aufgrund heftigen Starkregens einer Bewährungsprobe ausgesetzt. Hierbei kam es zu zahlreichen Überflutungen von Kellern und Höfen, was zum Teil an den vernachlässigten Wartungsarbeiten an den oben genannten Anlagen lag. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1113 Aktenzeichen: 90 34
Gutachten zur Errichtung eines Kreisverkehrs oder einer Linksabbiegerspur in den Klingenweg im Bereich Vilbeler Landstraße/Marktstraße/Klingenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7090 entstanden aus Vorlage: OF 347/16 vom 15.12.2020 Betreff: Gutachten zur Errichtung eines Kreisverkehrs oder einer Linksabbiegerspur in den Klingenweg im Bereich Vilbeler Landstraße/Marktstraße/Klingenweg Der Magistrat wird aufgefordert, ein Gutachten zur Errichtung eines Kreisverkehrs oder einer Linksabbiegerspur in den Klingenweg im Bereich Vilbeler Landstraße/Markstraße/Klingenweg erstellen zu lassen und dem Ortsbeirat zur Verfügung zu stellen. Begründung: Im Baugebiet Rosenträger und insbesondere in der Amaliestraße ist eine erhebliche Zunahme des Durchgangsverkehrs zu verzeichnen. Da sich nicht alle Autofahrer rücksichtsvoll verhalten, ist dies mit Gefahren für die dort regelmäßig spielenden Kinder verbunden. Ziel sollte eine Verkehrsberuhigung sein, für die ein Kreisverkehr oder eine Linksabbiegerspur Voraussetzung wäre. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1060 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2088 Aktenzeichen: 66 0
Grabungen in Bergen-Enkheim hier: Marktstraße 51
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7092 entstanden aus Vorlage: OF 350/16 vom 05.01.2021 Betreff: Grabungen in Bergen-Enkheim hier: Marktstraße 51 Im Sommer 2020 wurden auf dem Grundstück Marktstraße 51 in Bergen-Enkheim Grabungen durchgeführt und diverse Funde gemacht und dokumentiert. Für die interessierte Bevölkerung Bergen-Enkheims gab es dazu allerdings noch keine Information. Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat über die Ergebnisse und Funde der Grabungen zu informieren. Begründung: Bisher wurden weder Ortsbeirat noch die ARGE Heimatmuseum Bergen-Enkheim über die Ergebnisse informiert. Gerade Funde und Erkenntnisse aus der Geschichte des Stadtteils, der ehemaligen Stadt Bergen-Enkheim, sind von allgemeinem Interesse, selbst Erkenntnisse aus den Grabungen in der Haingasse mit Resten der Ringmauer und Grabungen auf dem Schelmenburgplatz wurden noch nicht bekannt gemacht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 885 Aktenzeichen: 60 3
Ideen
Kleine Drogerie in Bergen
Die alte, leerstehende Poststelle in der Marktstraße könnte durch eine kleine Drogerie ersetzt werden. Dadurch müssen die Einwohner von Bergen nicht immer bis zur nächsten Drogerie in der Victor-Slotosch-Straße fahren.
Bessere Anbindung Bergens an den ÖPNV
Bergen muss besser an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden werden. Dass man mit dem Bus erst nach Enkheim fahren muss um dort auf die U-Bahn umzusteigen ist keine adäquate und dauerhafte Lösung. Busse fallen aus, befinden sich im Stau und die Umstiegszeit dauert zu lange. Seit 1977 ist im Grenzänderungsvertrag zwischen Bergen-Enkheim und Frankfurt am Main festgehalten, dass Bergen-Enkheim an das U-Bahn-Netz angeschlossen werden soll. Diese Verpflichtung wurde nur halbherzig ausgeführt, da Bergen genauso wie Seckbach immer noch völlig abgehängt ist. Dies erkennt man daran, wenn man sich den Verkehr in der Marktstraße anschaut. Auch im Nahverkehrsplan 2025+ von traffiq (https://www.traffiq.de/fileadmin/user_upload/Nahverkehrsplan_2025/Nahverkehrsplan_der_Stadt_Frankfurt_am_Main_2025_.pdf) wurden Lösungsvorschläge gesucht, um Bergen besser anzubinden. Unter anderem wurde hier eine unterirdische Verlängerung der Linie U7 über das Neubaugebiet Leuchte bis nach Bergen bzw. alternativ der Linie U4 von Seckbach bis nach Bergen (Stadthalle Bergen) diskutiert. Dies wäre eine günstigere und umweltfreundlichere Alternative zur RTO, es würde die Fahrtzeit in die Innenstadt verkürzen und eine Entlastung des Verkehrs in Bergen mit sich bringen. Auch der Lohrberg würde damit entlastet werden. Eine Anbindung Bergens an das U-Bahn-Netz würde also erhebliche Vorteile mit sich bringen und Bergen nur noch attraktiver machen.
Mehr Platz für Fahrräder – Eine praktische Lösung für den Florianweg
Meine Idee ist, die linke Seite des Trafohäuschens im Florianweg – von der Straße aus gesehen – als Fahrradabstellplatz zu nutzen. Hier könnten Anwohner ihre Fahrräder sicher abstellen und abschließen, einschließlich Lastenrädern. Um die Sicherheit weiter zu erhöhen, schlage ich vor, gegenüber bei der Feuerwehr eine Kamera zu installieren. Den Glasentsorgungskasten würde ich stattdessen vor das Trafohäuschen versetzen, dort ist ein kleiner Grünstreifen vorhanden, der sich hierfür anbietet. Diese Lösung würde nicht nur mehr Platz für Fahrräder schaffen, sondern auch zur besseren Nutzung des vorhandenen Raums beitragen. Ich hoffe, meine Idee findet Anklang und freue mich auf eure Meinungen!
Fahrradspur am Alten Rathaus Bergen
Eine Fahrradspur, auf der südlichen Seite vom alten Rathaus für die kommende Sperrung der Marktstraße ca. 2 Jahre während der Restaurierung des Rathauses, schlage ich vor. Derzeit ist für 4 Wochen dort die Marktstr. gesperrt und es gibt nur einen Durchgang an der nördlichen Seite des Rathauses und dort ist ein Schild "Durchfahrt verboten" mit einen Fahrrad darauf (Verkehrszeichen 250). An dieses Schild hält sich aber kein Fahrradfahrer und im 2-Minuten-Takt fahren Ironman-Profis und alles anderen Fahrradfahrer dort durch. Die Marktstr. ist ein Streckenteil des Ironman und wird somit als Probestrecke genutzt. Auf der südlichen Seite ist genug Platz für eine Arbeitsgerüst und eine Fahrradspur und die Fußgänger werden auf der nördlichen Seite nicht so erschreckt.
Fußgänger-Überwege an chaotischer Kreuzung- Sicherheit für Schulkinder
Sicherheit für Fußgänger/Schulkinder in Alt-Enkheim, Kreuzung Florianweg/Triebstraße/Neuer Weg ist miserabel da kein Zebrastreifen oder Ampel vorhanden, Zudem oft Irritationen bei Autofahrern untereinander wer Vorrang hat. Es gibt eine kleine Ampel vom Florianweg auf die "Verkehrsinsel" aber von dort kommt kein Kind sicher wieder weg. In Kürze zudem Auslagerung von Schule am Hang zu Schule am Ried- Folge noch mehr Fuß-Verkehr an dieser Situation. Ebenso bei Kreuzung derStraßen Alt-Enkheim und neuer Weg kein Überweg- Autos fahren zudem zu schnell. (Denken es wäre 50 statt 30 und 30 ist dort schon schnell). Autos blockieren schmalste Gehwege (besonders vor Ampel) Ein entlangkommen mit Kinderwagen oder -Rad nicht möglich. Busse stecken oft in Kurve fest wegen Autos auf Gehweg (Alt-Enkheim). Eine Gesamtbetrachtung des Carrés wäre äußerst sinnvoll, gerne gehe ich mit.
Fußgänger-Überwege an chaotischer Kreuzung- Sicherheit für Schulkinder
Sicherheit für Fußgänger/Schulkinder in Alt-Enkheim, Kreuzung Florianweg/Triebstraße/Neuer Weg ist miserabel da kein Zebrastreifen oder Ampel vorhanden, Zudem oft Irritationen bei Autofahrern untereinander wer Vorrang hat. Es gibt eine kleine Ampel vom Florianweg auf die "Verkehrsinsel" aber von dort kommt kein Kind sicher wieder weg. In Kürze zudem Auslagerung von Schule am Hang zu Schule am Ried- Folge noch mehr Fuß-Verkehr an dieser Situation. Ebenso bei Kreuzung derStraßen Alt-Enkheim und neuer Weg kein Überweg- Autos fahren zudem zu schnell. (Denken es wäre 50 statt 30 und 30 ist dort schon schnell). Autos blockieren schmalste Gehwege (besonders vor Ampel) Ein entlangkommen mit Kinderwagen oder -Rad nicht möglich. Busse stecken oft in Kurve fest wegen Autos auf Gehweg (Alt-Enkheim). Eine Gesamtbetrachtung des Carrés wäre äußerst sinnvoll, gerne gehe ich mit.
Fußgänger-Überwege an chaotischer Kreuzung- Sicherheit für Schulkinder
Sicherheit für Fußgänger/Schulkinder in Alt-Enkheim, Kreuzung Florianweg/Triebstraße/Neuer Weg ist miserabel da kein Zebrastreifen oder Ampel vorhanden, Zudem oft Irritationen bei Autofahrern untereinander wer Vorrang hat. Es gibt eine kleine Ampel vom Florianweg auf die "Verkehrsinsel" aber von dort kommt kein Kind sicher wieder weg. In Kürze zudem Auslagerung von Schule am Hang zu Schule am Ried- Folge noch mehr Fuß-Verkehr an dieser Situation. Ebenso bei Kreuzung derStraßen Alt-Enkheim und neuer Weg kein Überweg- Autos fahren zudem zu schnell. (Denken es wäre 50 statt 30 und 30 ist dort schon schnell). Autos blockieren schmalste Gehwege (besonders vor Ampel) Ein entlangkommen mit Kinderwagen oder -Rad nicht möglich. Busse stecken oft in Kurve fest wegen Autos auf Gehweg (Alt-Enkheim). Eine Gesamtbetrachtung des Carrés wäre äußerst sinnvoll, gerne gehe ich mit.
Fahradschutzatreifen Vilbeler Landstraße
Fahradweg zwischen Taschner Straße und Florianweg anlegen und von vier auf zwei Fahrstreifen reduzieren.
Kleinere Busse in Bergen-Enkheim und Seckbach
In Bergen und Seckbach müssen bzw werden die PKWs auf die Fussweg ausweichen damit die Busse durchfahren können. Die Busse fahren teilweise an Stellen vorbei an denen sie ausweichen könnten. Dies ist besonders im Nordring und auf der Marktstraße nach der Erlenseer Str Richtung Ortsausgang. Am alten Rathaus auf der Marktstraße wurde sogar ein Pfosten auf dem Fussweg entfernt damit der Bus mehr Platz bekommt. Beim Emma Budge Heim nutzen die Busse die Fusswege in den Kurven. Dies sieht man an den defekten Kantensteinen.