Meine Nachbarschaft: Am Neuenberg
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Vorlagen
Probleme mit Jugendlichen aus Berkersheim-Siedlung: .Am Neuenberg.
Antrag vom 10.09.2013, OF 512/10 Betreff: Probleme mit Jugendlichen aus Berkersheim-Siedlung: "Am Neuenberg" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, inwieweit den zuständigen Ämtern bekannt ist, dass es zunehmend Probleme mit Jugendlichen gibt, die aus dem Bereich "Am Neuenberg" in Berkersheim kommen. Ferner möge der Magistrat berichten, welche Stellen für die Betreuung von Jugendlichen aus diesem Bereich zuständig sind und ob diese gegebenenfalls schon tätig geworden sind, wenn nicht, ob diese zur Aufklärung des Sachverhalts entsprechend Erkundungen aufnehmen können. Dabei wäre auch zu klären, ob die zunehmenden Schmierereien und Vandalismusschäden in Berkersheim durch solche Maßnahmen zurückgeführt werden könnten. Begründung: Es gibt Anhaltspunkte dafür, dass die Jugendlichen, die zunehmend durch "lautstarke Aktivitäten" in dem kleinen Park am Petunienweg am Frankfurter Berg auffällig werden und damit die Anwohner und das zuständige Polizeirevier über die Gebühr beanspruchen, letztlich nicht vom Frankfurter Berg, sondern aus Berkersheim kommen. Deshalb haben die am Frankfurter Berg ansässigen Einrichtungen auch weniger Möglichkeiten, auf diese Jugendlichen Einfluss zu nehmen. Es erscheint dagegen sinnvoller, dass die für ihr Wohngebiet zuständigen Stellen den Kontakt zu diesen Jugendlichen aufnehmen, um diese zu sinnvollerer Freizeitgestaltung anzuhalten, zumal nicht ausgeschlossen werden kann, dass auch illegaler Drogenhandel erfolgt. Außerdem sind auf den Wegen, die von der Siedlung ins Berkersheimer Feld führen, in letzter Zeit andauernd neue Schmierereien festzustellen, die es früher in Berkersheim so nicht gab. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 10 am 24.09.2013, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 833 2013 Die Vorlage OF 512/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verbindungstreppe zwischen den Straßen Auf der Kuhr und Im Klingenfeld ausbessern
Antrag vom 05.08.2013, OF 483/10 Betreff: Verbindungstreppe zwischen den Straßen Auf der Kuhr und Im Klingenfeld ausbessern Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, die Verbindungstreppe zwischen den Straßen "Auf der Kuhr" und "Im Klingenfeld" auszubessern. Begründung: Die Treppe weist Unebenheiten und Absenkungen auf, des Weiteren ist das Pflaster teilweise abgeplatzt und es sind Stolperkanten entstanden. Der Ortsbeirat 10 bittet um entsprechende Abhilfe. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 10 am 27.08.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 483/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 10 am 24.09.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 483/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 10 am 29.10.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 483/10 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beseitigung der Müllablagerungen auf dem Gelände des nicht fertiggestellten Parks am Schwarzen Platz
Antrag vom 11.06.2013, OF 473/10 Betreff: Beseitigung der Müllablagerungen auf dem Gelände des nicht fertiggestellten Parks am Schwarzen Platz Vorgang: ST 1747/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie die Grundeigentümer verpflichtet werden können, die Müllablagerungen auf dem Gelände des nicht fertiggestellten Parks am Schwarzen Platz (abgehend von der Straße "In den Gräben") zu beseitigen. Begründung: Der Magistrat hat mit Stellungnahme ST 1747 vom 19.11. 2012 mitgeteilt, dass der Park am Schwarzen Platz wegen noch nicht vollständig bestehenden Eigentums auf absehbare Zeit nicht fertiggestellt werden kann. Gerade dieses Gelände vermüllt aber zusehends, worüber sich in der letzten Ortsbeiratssitzung am 14. Mai 2013 auch die Anwohner massiv beschwert haben. Solange der Park nicht fertiggestellt wird, verleitet dieses Gelände sicherlich auch weiterhin zu Müllablagerungen. Deshalb ist zu ermitteln, auf dem Gelände welcher Eigentümer sich die Müllablagerungen befinden. Sodann sind diese Eigentümer zur Reinigung und Sicherung ihrer Grundstücke zu verpflichten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2012, ST 1747 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 10 am 25.06.2013, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 780 2013 Die Vorlage OF 473/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Freigabe des Verbindungsweges zwischen den Häusern Am Dachsberg 40 und 42 für Fahrradfahrer
Antrag vom 29.04.2013, OF 453/10 Betreff: Freigabe des Verbindungsweges zwischen den Häusern Am Dachsberg 40 und 42 für Fahrradfahrer Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, dass der Verbindungsweg zwischen der Straße Am Dachsberg und Im Steinbügel zwischen den Häusern Nr. 40 und 42, der gegenwärtig ein reiner Fußgänger-Weg ist, auch für den Fahrradverkehr freigegeben wird. Begründung: Der betreffende Verbindungsweg ist breit genug, damit dort unproblematisch auch Fahrradfahrer fahren können. Diese könnten so vom Berkersheimer Feld kommend auf kürzestem Weg zur Straße Auf der Kuhr durchfahren. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 10 am 14.05.2013, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 734 2013 Die Vorlage OF 453/10 wird als Anfrage an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bolzplatz am Berkersheimer Weg (Höhe Bushaltestelle „Am Neuenberg“)
Anregung an den Magistrat vom 12.06.2012, OM 1252 entstanden aus Vorlage: OF 249/10 vom 23.04.2012 Betreff: Bolzplatz am Berkersheimer Weg (Höhe Bushaltestelle "Am Neuenberg") Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wieso der Bolzplatz am Berkersheimer Weg (Höhe Bushaltestelle "Am Neuenberg") lediglich über ein Fußballtor verfügt und wird gebeten, sofern möglich, ein zweites Tor zu installieren. Begründung: Der Bolzplatz wird nach Auskunft von Anwohnern stark frequentiert. Demzufolge sollte er, wenn möglich, über zwei Tore verfügen, um besser zum Fußballspielen genutzt werden zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1471 Aktenzeichen: 67 2
Schulbau Schwarzer Platz
Antrag vom 29.05.2012, OF 257/10 Betreff: Schulbau Schwarzer Platz Vorgang: ST 1270/10; ST 601/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, inwieweit es sinnvoll ist, in das Investitionsprogramm von 2012-2015 "Planungsmittel" in Höhe von 250000,- Euro einzustellen, um eine Grundschule auf dem Gelände des Schwarzen Platzes (Straße: "In den Gräben") zu errichten, wie in ST 601 vom 27. April 2012 ausgeführt. Denn die Bindungsfrist für eine Schulbebauung auf diesem Gelände entfällt am 10. September 2014 samt Kostenbeteiligung der KEG, und das Gelände wird dann für Wohnbebauung genutzt werden. Begründung: Der Magistrat hatte in ST 1270 vom 09. September 2010 Folgendes mitgeteilt: "Nach dem am 20.11.2008 zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft (KEG), geschlossenen Städtebaulichen Vertrag zur Übernahme von Folgekosten des Bebauungsplanes Nr. 853 verpflichtet die KEG sich an den Herstellungskosten für die städtische Grundschule zu beteiligen. Die Kostenbeteiligung entfällt, wenn nicht innerhalb von fünf Jahren nach Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 853 (Beschluss der StVV vom 10.09.2009, § 6698) mit dem Schulbau begonnen wird. Die Schulentwicklungsplanung hat bislang noch keine Festlegung bezüglich einer Grundschule an diesem Ort festgelegt. Der Zeithorizont für eine diesbezügliche Entscheidung ist noch nicht absehbar. Eine Verlängerung der Reservierung ist der KEG wirtschaftlich nicht zuzumuten. Sofern der Schulstandort länger vorgehalten werden soll, müsste die Stadt Frankfurt am Main das Gelände erwerben." Ein Schulbau auf diesem Gelände ist also nur möglich, wenn bis zum 10. September 2014 entweder der Schulbau begonnen oder das Gelände durch die Stadt Frankfurt von ihrer Tochtergesellschaft KEG erworben wird. Wenn bis 2015 aber nur 250000 Euro Planungsmittel zur Verfügung stehen, ist dies beides nicht möglich. Eine Nutzung dieser Mittel für Planungen wäre demnach herausgeworfenes Geld, weil die Schule gar nicht mehr errichtet werden kann. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 10 am 12.06.2012, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 394 2012 Die Vorlage OF 257/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Überprüfung der Beleuchtung von Fahrplanaushängen an Bushaltestellen im Ortsbezirk 10
Anregung an den Magistrat vom 17.01.2012, OM 766 entstanden aus Vorlage: OF 151/10 vom 31.12.2011 Betreff: Überprüfung der Beleuchtung von Fahrplanaushängen an Bushaltestellen im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird in Verbindung mit der Verkehrsgesellschaft Frankfurt mbH (VGF) gebeten, die Beleuchtung der Fahrplanaushänge an den Bushaltestellen im Ortsbezirk 10 zu überprüfen und wo nötig zu erneuern beziehungsweise wiederherzustellen. Begründung: Nach Hinweisen von Fahrgästen sind mehrere Beleuchtungen von Fahrplanaushängen an Bushaltestellen ausgefallen, beispielsweise an den Haltestellen "Am Neuenberg" (Buslinien 27, 63 und 66), "Wiesenhüttenstift" (Buslinie 63) und "Dachsberg" (Buslinie 39). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2012, ST 481 Aktenzeichen: 92 13
eungesheimFraktion: FDPTitel/Betreff: Schulgelände für Oberstufengymnasium
Antrag vom 14.11.2011, OF 125/10 Betreff: Schulgelände für Oberstufengymnasium Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob die im Ortsbezirk 10 gegenwärtig für Schulneubauten zur Verfügung stehenden Gelände: Erweiterungsfläche der Carlo-Mierendorff-Schule in der Karl-Kirchner Siedlung, Wacholderweg und "Schwarzer Platz" an der Straße "In den Gräben" für ein Oberstufengymnasium ausreichend wären. Begründung: Der Ortsbeirat 10 hat mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass die Errichtung eines Oberstufengymnasiums im Ortsbezirk 10 wünschenswert ist. Nach Auskunft des Stadtschulamtes in der letzten Ortsbeiratssitzung werden gegenwärtig geeignete Standorte im gesamten Frankfurter Stadtgebiet sondiert. Der Ortsbeirat ist immer davon ausgegangen, dass die vorgenannten Grundstücke auch für die Errichtung eines Oberstufengymnasiums geeignet wären und dass somit einer Errichtung im Ortsbezirk 10 nichts im Wege stünde. Sollte dies nicht der Fall sein, müsste dringend geprüft werden, ob noch andere Flächen im Ortsbezirk zur Verfügung ständen. Es ist deshalb sinnvoll, möglichst schnell Klarheit darüber herbeizuführen, welche Flächen geeignet sind. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 10 am 29.11.2011, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 125/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 10 am 17.01.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 125/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 10 am 07.02.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 255 2012 Die Vorlage OF 125/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Genügend Platz für einen Schulneubau im Ortsbezirk 10
Antrag vom 23.05.2011, OF 17/10 Betreff: Genügend Platz für einen Schulneubau im Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat weist den Bericht B 149 vom 18.03.2011 in dieser Form zurück und bittet den Magistrat um Prüfung und Bericht hinsichtlich folgender im Bericht enthaltenen Aussagen: Zur Auskunft 1: Aus Sicht des Ortsbeirats wird die Fläche in der Straße "In den Gräben" für eine schulische Nutzung nach wie vor benötigt. Das gilt umso mehr, als nach Auskunft 6 keine weiteren Flächen für eine Schulnutzung im Ortsbezirk 10 zur Verfügung stehen. Insofern erscheint es nicht sinnvoll, diese 2014 für eine Wohnbebauung umzunutzen. Was beabsichtigt der Magistrat zu veranlassen, um sicherzustellen, dass diese Fläche gegebenenfalls auch über 2014 hinaus für eine Schulnutzung zur Verfügung steht? Zu Auskunft 2 und 3: Gegeben, dass der Bau des Holzpelletkraftwerkes tatsächlich nur 1,5 % der Fläche des Schulgeländes in Anspruch nimmt: Wie kann der Magistrat sicherstellen, dass das Kraftwerk an der Stelle nicht störend ist, wenn die Baumassenstudie für die Schule noch gar nicht entwickelt ist, d. h. ja wohl noch nicht bekannt ist, wo die einzelnen Baukörper einer Grundschule tatsächlich sinnvollerweise stehen würden? Inwieweit sollte die Stadt Frankfurt als zukünftiger Eigentümer des Schulgrundstücks ein Interesse daran haben, dass auf ihrem Grundstück ein fremdes Kraftwerk steht, bzw. aus ihrem Grundstück herausgeschnitten wird? Da die Schule nach Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung in Passivbauweise zu errichten ist, wird sie auch keinen Bedarf für eine eigene Beheizung durch dieses Kraftwerk haben. Zu Auskunft 5: Wie kann es sein, dass bei einem bestehenden hocheffizienten Krafwärmekopplungskraftwerk ,wie dem "Oberen Ornberg", das zudem durch Anschluss- und Benutzungssatzungen eine Grundauslastung garantiert bekommt, die Nutzung dieses Kraftwerks zur Beheizung der Neubausiedlung auf dem "schwarzen Platzes" kostenintensiver ausfällt, als die Errichtung eines neuen "Holzpelletkraftwerkes"? Ist das Betreiben des "Oberen Ornberg" durch den Anschluss- und Benutzungszwang so attraktiv, dass die Mainova als Betreiber gar keine sinnvollen Angebote mehr an andere Interessenten macht? Die Auskünfte, die der Ortsbeirat von der Mainova erhalten hat, widersprechen dem. Zu Auskunft 6: Aus Sicht des Ortsbeirats besteht Bedarf für weitere Schulneubauten im Ortsbezirk 10, etwa auch für eine Oberstufenschule. Wenn keine weiteren Fläche als die "An den Gräben" hierfür zur Verfügung stehen, wie will der Magistrat diese Fläche dann über 2014 hinaus sichern, wenn der städtebauliche Vertrag eine weitere Sicherung nicht zulässt? Was ist mit den Flächen im Holunderweg und in der Karl-Kirchner-Siedlung, von denen der Ortsbeirat bis jetzt davon ausgegangen ist, dass sie im Eigentum der Stadt stehen und deshalb auch für die Nutzung durch eine öffentliche Schule zur Verfügung ständen? Zu Auskunft 7: Da das Schulgelände "An den Gräben" nach Auskunft 1 zumindest zu 18 % im Eigentum der Stadt Frankfurt steht, kann dieser Teil nicht ohne Weiteres mit Wohnbebauung bebaut werden. Beabsichtigt der Magistrat dieses Teileigentum einzusetzen, um die Schulnutzung zu sichern oder hat er sich bereits gebunden, auch das im Eigentum der Stadt Frankfurt stehende Grundstücksteil 2014 an einen Bauträger zu veräußern? Wie beabsichtigt die Stadt Frankfurt als Gesellschafter der KEG, dem Eigentümer des anderen Teilgrundstücks, ihre Stimmrechte im Falle einer noch nicht abgeschlossenen Bebauung mit einem Schulgebäude in 2014 auszuüben? Begründung: Die durch die Neubaugebiete weiter wachsende Bevölkerung im Ortsbezirk 10, die gerade auch Bedarf an Schulplätzen mit sich bringt, erfordert es, dass die Planung den langfristigen Bedarf berücksichtigt. Insofern sind die noch für eine Bebauung mit Schulen zur Verfügung stehenden Gelände im Ortsbezirk für den Ortsbeirat von erheblicher Bedeutung. Sollte tatsächlich nur noch das Gelände "In den Gräben" zur Verfügung stehen, so besteht hinsichtlich der erteilten Auskünfte in B 149 besonderer Klärungsbedarf. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 18.03.2011, B 149 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 10 am 07.06.2011, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 44 2011 1. Die Vorlage B 149 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 17/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
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