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Höchst: Wohnraum für das Hausprojekt „Gündi-West“
Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7905 entstanden aus Vorlage: OF 1427/6 vom 28.12.2025 Betreff: Höchst: Wohnraum für das Hausprojekt "Gündi-West" Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob den Bewohner:innen des Hausprojektes in der neu genutzten Liegenschaft des (ehemals) Parkside Hotel in der Liederbacher Straße 34 bis 36 die nötigen Zimmer angeboten werden können oder ob nach einem Ersatzobjekt für das Hausprojekt "Gündi-West" (Palleskestraße 31 bis 33) gesucht werden muss bzw. eine geeignete Liegenschaft zur Verfügung gestellt werden kann. Begründung: Das Hausprojekt "Gündi-West" hat mit wenigen Ressourcen und viel ehrenamtlichem Einsatz ein einzigartiges Angebot in Frankfurt geschaffen und in den letzten drei Jahren bewiesen, dieses erfolgreich führen zu können. Neben der Wohnraumversorgung von 40 vormals obdachlosen Menschen bietet das Hausprojekt viele integrative Angebote für die dort Aktiven sowie den gesamten Stadtteil. Dazu zählen beispielsweise Sprachcafés, eine Sozialberatung und kulturelle Veranstaltungen, die regelmäßig und kostenlos für alle Interessierten angeboten werden. Darüber hinaus können zivilgesellschaftliche Initiativen das Café in der Palleskestraße 31 kostenlos nutzen. Durch die Arbeit der dortigen Initiativen konnte bereits Dutzenden Menschen ein selbstbestimmter Weg aus der Obdachlosigkeit und in eigene Wohnungen geebnet werden. Das Hausprojekt ist mit anderen sozialen Trägern im Stadtteil und darüber hinaus vernetzt und steht mit diesen in regelmäßigem Austausch, um Menschen bestmöglich in schwierigen Lebenslagen zu unterstützen. Die aktuellen Gebäude müssen im nächsten Jahr aufgrund des dort vorgesehenen Schulbaus aufgegeben werden. Ohne ein geeignetes Ersatzobjekt besteht die Gefahr, dass all die wichtigen, mit dem Projekt verknüpften Fortschritte wieder verloren gehen und etwa 40 Personen erneut obdachlos werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Unterliederbach - Endhaltestelle der Buslinie 50
Antrag vom 09.01.2026, OF 1421/6 Betreff: Unterliederbach - Endhaltestelle der Buslinie 50 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu ergreifen, die bei einem Ortstermin am 8. Januar 2026 mit Anwohner und Anwohnerinnen, TraffiQ und dem Betreiber des Busunternehmens der Linie 50 (DB) an der Endhaltestelle der Linie 50 besprochen wurden, damit Abhilfe für die Beschwerden über Belästigung u.a. durch Lärm und Müll geschaffen werden kann. Dazu wird der Magistrat gebeten zu prüfen und berichten, ob die Ludwig-Hensler-Straße zur Einbahnstraße umgewandelt werden kann, da der Gegenverkehr den Bus je nach Parksituation behindert und ein Rückwärtsfahren des Buses nötig wird. Das laute Warnsignal beim Rückwärtsfahren würde so seltener ertönen. ob die Endhaltestelle so entsprechend weiter in die Ludwig-Hensler-Straße hinein versetzt werden kann, so dass der Bus hinter der Ausfahrt der Hausnummer 2 seine Warteposition einnimmt und dadurch die Einmündung der Ludwig-Hensler-Straße in die Ibellstraße frei bleibt, damit ein weiterer ankommender Bus oder Autos nicht die Kreuzung blockieren. ob die Endhaltestelle an die jetzige Starthaltestelle und die Starthaltestelle in die Liederbacher Straße zwischen Hausnummer 135-137 verlegt werden kann, da hier eine ausreichende Straßenbreite auch bei Gegenverkehr vorliegt. Dabei muss die übliche Erreichbarkeit für die Anwohner aus der Ludwig-Hensler-Straße gewährleistet sein. ob vom Bushersteller eine Lärmdämmung an der Lüftungseinrichtung angebracht werden kann, die Geräusche der Lüftung reduziert. Zum anderen wird der Magistrat gebeten, den Betreiber der Buslinie aufzufordern, seine Busfahrer und Busfahrerinnen dahingehend zu schulen, keine Zigarettenkippen auf die Straße zu werfen, sondern den Mülleimer an der Haltestelle zu benutzen und in der Wartezeit die Standheizung zu verwenden sowie den Motor auszuschalten, um unnötigen Lärm zu vermeiden Begründung: Anwohner haben bei der Antragstellerin um Unterstützung gebeten, die Probleme an der Endhaltestelle zu lösen. Kurzfristig kamen die o.g. Beteiligten zu einem Termin zusammen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 06.12.2025, OF 1391/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1391/6 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1421/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Einrichtung eines Festplatzes in Unterliederbach prüfen
Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7502 entstanden aus Vorlage: OF 1299/6 vom 31.05.2025 Betreff: Einrichtung eines Festplatzes in Unterliederbach prüfen Vorgang: V 83/21 OBR 6; V 578/23 OBR 6; ST 909/23; ST 1327/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und inwieweit das derzeit ungenutzte Gelände an der Ecke Heimchenweg/Hermann-Waibel-Allee vom Magistrat angekauft oder dauerhaft gepachtet werden kann, um es als Festplatz für Veranstaltungen im Stadtteil Unterliederbach zu nutzen. Begründung: Der Freiwilligen Feuerwehr Unterliederbach wurde das Gelände vom derzeitigen Eigentümer für die Feier ihres 125-jährigen Jubiläums im Juni 2025 zur Verfügung gestellt. Nachdem das Gelände gemäß den Stellungnahmen des Magistrats ST 909 und ST 1327 nicht mehr für den ursprünglich geplanten Bildungscampus vorgesehen ist, hat sich im Rahmen des genannten Jubiläums gezeigt, dass sich das Gelände sehr gut als Festplatz für den Stadtteil Unterliederbach eignet. Dies gilt insbesondere, weil einige Fahrgeschäfte der Unterliederbacher Kerb aufgrund gestiegener Flächenanforderungen nicht mehr auf dem Marktplatz aufgestellt werden können und dadurch im Festangebot fehlen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.06.2021, V 83 Auskunftsersuchen vom 17.01.2023, V 578 Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2023, ST 909 Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2024, ST 1372
Unterliederbach - Kanalarbeiten in und um die Liederbacher Straße
Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6291 entstanden aus Vorlage: OF 1127/6 vom 08.12.2024 Betreff: Unterliederbach - Kanalarbeiten in und um die Liederbacher Straße Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass zu den vor einiger Zeit in der Presse angekündigten und weiterhin ausstehenden Kanalarbeiten in der Liederbacher Straße - der Ortsbeirat ausführlich und rechtzeitig vor Straßensperrungen über anstehende Maßnahmen informiert wird; - die einzelnen Bauabschnitte/Gewerke benannt werden; - zeitliche Abhängigkeiten erläutert werden; - bei Verzögerungen oder Baustopps der Ortsbeirat auch über die Auswirkungen informiert wird; - die Anwohner und die von den Sperrungen betroffenen Nachbarschaften, auch die der Nebenstraßen, rechtzeitig vor Straßensperrungen über anstehende Maßnahmen informiert werden, auch darüber, dass Arbeiten am Kanal stattfinden und daher von außen nicht sichtbar sind, ggf. aber bei Missachtung der Sperrungen die Kanalarbeiter gefährdet werden; - alle betroffenen Busunternehmen, deren Buslinien zur beziehungsweise durch die Liederbacher Straße führen, rechtzeitig informiert werden, damit die Fahrerinnen und Fahrer über Umleitungen informiert werden können; - VGF und traffiQ rechtzeitig vor den Straßensperrungen über anstehende Maßnahmen informiert werden und an den Haltestellen Informationen zu den Ersatzhaltestellen angebracht werden; - die Polizei über die geänderten Verkehrsführungen informiert wird. Begründung: Die Kommunikation zur Sperrung der Liederbacher Straße im letzten Jahr war so unzureichend, dass u. a. Polizei und Ortsbeiratsmitglieder viele erboste und verstörte Anfragen von Bürgern erhalten haben. Es entstand einiges an Verkehrschaos, da Busse an den gesperrten Straßen standen, Sperren eigenmächtig zur Seite gestellt wurden und niemandem der Sinn der Sperrungen klar war. Eine ausführliche und rechtzeitige Information zu den noch ausstehenden weiteren Baumaßnahmen ist dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Vogelsichere Mülleimer im sogenannten Liederbach Park anbringen
Anregung an den Magistrat vom 25.06.2024, OM 5653 entstanden aus Vorlage: OF 1041/6 vom 08.06.2024 Betreff: Vogelsichere Mülleimer im sogenannten Liederbach Park anbringen Im sogenannten Liederbach Park, zwischen Peter-Bied-Straße und Wasgaustraße, ist häufig zu beobachten, wie Vögel sich an den Müllkörben zu schaffen machen und Müll aus den Mülleimern herausziehen und verteilen (siehe Foto 1). Wenn man von Höchst in Richtung Liederbach geht, sind auf der rechten Seite noch die alten Mülleimer angebracht, die es den Vögeln besonders leicht machen, an den Inhalt zu kommen. Auf der anderen Seite sind bereits die neueren Mülleimer montiert, die seit ca. fünf Jahren verwendet werden. Aber auch diese verhindern nicht das Herausholen von Müll durch die Vögel. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die offensichtlich ungeeigneten Mülleimer gegen neuere, wirklich vogelsichere Modelle (siehe Foto 2) auszutauschen, wie sie beispielsweise schon in der Stadtmitte verwendet werden. Begründung: Der Austausch würde die aktuelle Vermüllung im sogenannten Liederbach Park reduzieren. Foto 1: Foto 2: (Fotos: Mehmet Agatay) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1698
Unterliederbach: Dauerbaustelle Liederbacher Straße und Peter-Bied-Straße
Antrag vom 18.06.2024, OF 1052/6 Betreff: Unterliederbach: Dauerbaustelle Liederbacher Straße und Peter-Bied-Straße Der Ortsbeirat möge den Magistrat auffordern, folgende Fragen zu beantworten: - Warum wird mit der Sperrung der Liederbacher Straße und der Peter-Bied-Straße einschließlich Nebenstraßen ein ganzes Stadtviertel wochenlang durch eine Vollsperrung der zentralen Verkehrsanbindung von der Außenwelt angeschnitten, obwohl der Baufortschritt eine abschnittsweise Sperrung mit lokalen Umfahrungen erlaubt? - Warum werden mögliche Zu- und Ausfahrten nicht kenntlich gemacht? - Warum werden Sperrungen nicht von der Polizei überwacht? - Wann ist mit einer Aufhebung der Sperrungen zu rechnen? Begründung: Der angesprochene Bereich, etwa die Liederbacher Straße zwischen Wasgaustrasse und Gebeschussstrasse, ist seit Wochen gesperrt; weitgehend ohne dass erkennbare Aktivitäten stattfinden. Angekündigt waren sechs bis acht Wochen für Kanalsanierungen, diese sind mittlerweile um. Das Stadtviertel zwischen Liederbach, Bahn und Hunsrückstrasse hat eine Einfahrt über Hunsrückstrasse/Heimchenweg und eine Ausfahrt über Heimchenweg/ Gebeschussstrasse. Beschilderungen und Hinweise fehlen. Die Folgen sind erheblich: Die Sperrungen an der Kreuzung Peter-Bied/Liederbacher werden umfahren. Dabei reicht der Platz auf dem Bürgersteig zwischen Ampelpfosten, Straßenschildern und Hauswand aus, um mit einem SUV der obersten Gewichtsklasse durchzufahren. Schmalere Fahrzeuge schaffen das mit mehr als Schrittgeschwindigkeit. Einbahnstraßen (Privatstrasse Heimchenweg) werden gegen die Fahrtrichtung befahren. Sperren werden regelmäßig von der Straße auf die Bürgersteige verschoben, so dass die abgesenkten Bürgersteige vollständig blockiert werden. Die Situation wird zunehmend gefährlich für Fußgänger, insbesondere Kinder und Hilfsbedürftige. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: Auskunftsersuchen V 977 2024 Die Vorlage OF 1052/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Wiederherstellung der Verkehrssicherheit im Otto-Ernst-Weg 52 bis 70
Anregung an den Magistrat vom 16.04.2024, OM 5349 entstanden aus Vorlage: OF 984/6 vom 25.03.2024 Betreff: Wiederherstellung der Verkehrssicherheit im Otto-Ernst-Weg 52 bis 70 Vorgang: OM 1320/22 OBR 6 Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, die kürzlich entfernten Poller in der o. g. Unterliederbacher Stichstraße wieder zu installieren. Begründung: Mit der Anregung vom 11.01.2022, OM 1320, sollte das Autofahren durch diesen schmalen Weg, der lediglich für Anlieger (Verkehrszeichen 250 StVO) freigegeben ist, unterbunden werden. Eine Ortsbesichtigung mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung (Baubezirk-West) und Ortsbeiratsmitgliedern von CDU, SPD und BFF ergab, dass allein zwei Metallabweiser in der Mitte des 66 Meter langen Weges ausreichen, damit nur berechtigte Fahrzeuge vom Otto-Ernst-Weg und Herrmann-Waibel-Allee aus in diesen Verbindungsweg einfahren können. An den Weg grenzen unübersichtliche Garten- und Hausausgänge, außerdem dient er als Zugang zu einer Kita und einem Spielplatz. Mit einem Schreiben, nebst Unterschriftenliste, sind Anwohner an den Ortsbeirat herangetreten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1320 Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1596 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66-0
Unterliederbach: Räumlichkeiten für den Stamm der Cherusker der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG) bereitstellen
Anregung an den Magistrat vom 16.04.2024, OM 5361 entstanden aus Vorlage: OF 1005/6 vom 28.03.2024 Betreff: Unterliederbach: Räumlichkeiten für den Stamm der Cherusker der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG) bereitstellen Vorgang: V 518/07 OBR 6; ST 59/08; V 588/08 OBR 6; ST 539/08 Der Magistrat wird gebeten, dem Stamm der Cherusker der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG), spätestens ab Oktober 2024 und zu den bisherigen Konditionen, Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, die diese dauerhaft zur Fortführung ihrer ehrenamtlichen Kinder- und Jugendarbeit nutzen können. Priorisiert sollte dabei die Behebung der Mängel in dem bisher genutzten Raum der Außenstelle der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode (Peter-Bied-Straße) erfolgen, sodass die Pfadfinder ab Oktober 2024 möglichst diesen Raum wieder uneingeschränkt nutzen können. Nur für den Fall, dass eine Nutzung des Raums bis Oktober 2024 nicht gewährleistet werden kann, wird der Magistrat gebeten, den Pfadfindern ab diesem Zeitpunkt eine Alternative in Unterliederbach zur Verfügung zu stellen. Während der Übergangsphase bis Oktober 2024 ist sicherzustellen, dass eine verantwortliche erwachsene Person der Pfadfinder jederzeit und insbesondere außerhalb der Dienstzeiten des Hausmeisters Zugang zur Ausrüstung und den Unterlagen erhält. Begründung: Bei einem Ortstermin mit dem Amt für Bau und Immobilien (ABI) Anfang März platzte die Bombe: Nachdem die DPSG die Räumlichkeiten der Außenstelle der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode in der Peter-Bied-Straße seit mehr als 50 Jahren genutzt hat, mussten die ehrenamtlich Aktiven das Haus sofort räumen, da "brandschutzrechtliche und elektrische Mängel" eine weitere Nutzung unmöglich machten. Zudem hieß es plötzlich und überraschend, dass die notwendigen Nutzungsvereinbarungen nicht vorlägen. Für die ehrenamtliche Arbeit der Pfadfinder hat dies gravierende Folgen: Gruppenstunden und Aktionen müssen abgesagt werden und auch an ihre Ausrüstung und Unterlagen, die in den Räumen zurückgelassen werden mussten, gelangen sie nur noch mit Einschränkungen und Mühe. Warum diese Mängel nicht bereits in den vergangenen Jahren festgestellt und beseitigt wurden ist ebenso schwer nachzuvollziehen, wie die Aussage, dass man von der Nutzung der Räume durch die Pfadfinder nichts gewusst habe. So ist die Nutzung nicht nur durch diversen Schriftwechsel zwischen dem ABI und den Pfadfindern dokumentiert, sondern auch in PARLIS - bspw. mit den Stellungnahmen des Magistrats ST 59 und ST 536. Für die Sommermonate können die Pfadfinder notfalls Übergangslösungen finden bzw. auf ihr am Unterliederbacher Bahnhof gelegenes Gelände ausweichen. Damit aber die Fortführung der gut funktionierenden und wichtigen Kinder- und Jugendarbeit langfristig fortgesetzt werden kann, muss bis Oktober 2024 eine dauerhafte Lösung gefunden werden. Dazu gehört, dass sie jederzeit an ihre Sachen im verschlossenen Raum in der Schule gelangen können und nicht nur mit einer Vorlaufzeit von vier Tagen mit einer Voranfrage beim Hausmeister und zu Zeiten, zu denen die ehrenamtlich arbeitenden Gruppenleiter und Verantwortlichen der Pfadfinder berufstätig sind und sich für das Abholen der Gegenstände Urlaub nehmen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 30.10.2007, V 518 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2008, ST 59 Auskunftsersuchen vom 12.02.2008, V 588 Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2008, ST 539 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1164 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Unterliederbach: Tempo-30-Piktogramm auf der Liederbacher Straße markieren
Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5199 entstanden aus Vorlage: OF 937/6 vom 18.02.2024 Betreff: Unterliederbach: Tempo-30-Piktogramm auf der Liederbacher Straße markieren Vorgang: OM 2367/22 OBR 6; ST 2499/22 Der Magistrat wird gebeten, das in der Stellungnahme ST 2499 unter Ziffer 1. zugesagte Tempo-30-Piktogramm im Einmündungsbereich Liederbacher Straße/Geißspitzweg (nördlich des Marktplatzes) zu markieren. Begründung: Bereits im Jahr 2022 wurde zugesagt, das o. g. Piktogramm zu markieren, da die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Es erschließt sich nicht, warum diese doch schnell und einfach durchzuführende Maßnahme noch immer nicht umgesetzt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2367 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2499 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2024, ST 981 Aktenzeichen: 32-1
Höchst: Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße/Leunastraße zwischen Adolf-Haeuser-Straße und Gebeschusstraße sicherer gestalten
Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5067 entstanden aus Vorlage: OF 922/6 vom 20.01.2024 Betreff: Höchst: Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße/Leunastraße zwischen Adolf-Haeuser-Straße und Gebeschusstraße sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu ergreifen, um den Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße/Leunastraße zwischen der Adolf-Haeuser-Straße und der Gebeschusstraße sicherer zu gestalten: 1. (Wieder-)Anbringen des Verkehrszeichens 532-20 (Einengungstafel) an der Kreuzung Leunastraße/Adolf-Haeuser-Straße/Liederbacher Straße in Richtung Unterliederbach; 2. Anbringen des Verkehrszeichens 138-10 (Radverkehr) an der Stelle, wo der Radverkehr von der Leunastraße kommend auf den Schutzstreifen der Fahrbahn geleitet wird; 3. Anbringen des Verkehrszeichens 277.1 (Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Fahrzeuge) jeweils auf beiden Seiten der Liederbacher Straße vor der Eisenbahnbrücke sowie, falls erforderlich, Anbringen des Verkehrszeichens 281.1 (Ende des Verbots des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Fahrzeuge) jeweils entsprechend nach der Eisenbahnbrücke; 4. die rechte Fahrspur der Leunastraße in Richtung Unterliederbach ab der Raugasse oder vorher für Rechtsabbieger bzw. als Busspur ausweisen, damit das Drängeln in eine Fahrspur nicht erst im Kreuzungsbereich der Adolf-Haeuser-Straße und dem anschließenden engen Gehweg erfolgt. Begründung: Der o. g. Bereich ist Teil des Schulwegs für den Fuß- und Radverkehr gemäß Schulwegeplan der Stadt Frankfurt am Main. Für den Radverkehr gibt es dort allerdings keine Sonderwege wie von der Fahrbahn abgetrennte Radwege (lediglich einen für den Radverkehr freigegebenen viel zu engen Fußweg) oder Radfahrstreifen, lediglich Schutzstreifen auf der Fahrbahn sind vorhanden. Die Enge der Straße an dieser Stelle gefährdet Radfahrerinnen und Radfahrer ebenso wie Fußgängerinnen und Fußgänger auf dem Fußweg an der Liederbacher Straße/Leunastraße außerhalb des Eisenbahntunnels. Die im Folgenden näher begründeten Maßnahmen sollen insbesondere zur Sicherheit des Schulwegs beitragen. Zu 1.: Vermutlich war dieses Verkehrszeichen an der mittlerweile abgerissenen Fußgängerbrücke über dem Leunakreisel angebracht. Wie dem auch sei, es fehlt jedenfalls der Hinweis darauf, dass die zweispurige Leunastraße in die einspurige Liederbacher Straße mündet. Das führt zu Situationen, die für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger gefährlich werden können. Zu 2.: Die Einmündung des Radwegs auf den Schutzstreifen kommt für den Autofahrer überraschend und stellt daher eine Gefahr dar, auf die durch das entsprechende Verkehrszeichen aufmerksam gemacht wird. Zu 3.: Da das Überholen der Radfahrenden auf den jeweiligen Schutzstreifen ohne deren Gefährdung, d. h. unter Einhaltung eines Überholabstands von 1,50 Metern, aufgrund der Enge unter der Eisenbahnbrücke nicht möglich ist, sollte dies auch durch das entsprechende Verkehrszeichen unterbunden werden. Zu 4.: Beim Übergang von der Zwei- zur Einspurigkeit der Leunastraße wird unter den Autofahrenden erheblich gedrängelt. Zurzeit wird in dem beschriebenen engen Bereich gedrängelt, wo die Radspur dazukommt. Diese gefährliche Situation kann durch eine frühere Einspurigkeit für den Verkehr, der geradeaus fährt, spätestens ab der Raugasse, und eine Abbiegespur für Rechtsabbieger vermieden werden. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1034 Antrag vom 16.03.2025, OF 1182/6 Auskunftsersuchen vom 18.03.2025, V 1143 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 718 Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1928 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Unterliederbach: Leerstand im Parkside-Hotel - Ist eine Nutzung durch die Stadt Frankfurt möglich?
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4762 entstanden aus Vorlage: OF 895/6 vom 26.11.2023 Betreff: Unterliederbach: Leerstand im Parkside-Hotel - Ist eine Nutzung durch die Stadt Frankfurt möglich? Das Parkside-Hotel mit 96 Zimmern steht schon seit 2021 leer und scheint zu verkommen. Maßnahmen zum Erhalt oder zur Sanierung seitens des Besitzers sind nicht zu beobachten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und berichten, - ob der Eigentümer des Parkside-Hotels in der Liederbacher Straße 34 bis 36 kurzfristig eine Wiedereröffnung plant oder ein Verkauf oder Vermietung geplant ist; - ob der Eigentümer an einer Nutzung durch die Stadt Frankfurt interessiert ist; - ob sich die Liegenschaft als Wohnraum für Auszubildende, Studenten, Geflüchtete, Obdachlose und andere auf dem Wohnungsmarkt benachteiligten Gruppen eignet; - ob die Stadt Frankfurt diese Immobilie ggf. erwerben könnte. Begründung: In Zeiten großer Raum- und Wohnungsnot ist ein Leerstand mitten im Stadtteil besonders unangemessen und sollte möglichst bald behoben werden. Andere Nutzungen, ggf. ein Umbau zu Wohnungen und Unterkünften oder als Auszubildenden- und Studentenwohnheim, wären denkbar und sind bei der angespannten Wohnraumsituation dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 828 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-3
Unterliederbach: Leerstand im ParksideHotel - ist eine Nutzung der Stadt Frankfurt möglich?
Antrag vom 29.10.2023, OF 872/6 Betreff: Unterliederbach: Leerstand im Parkside-Hotel - ist eine Nutzung der Stadt Frankfurt möglich? der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und berichten, - ob der Eigentümer des Parkside Hotels in der Liederbacher Straße 34-3, kurzfristig eine Wiedereröffnung plant oder ein Verkauf oder Vermietung geplant ist. - Ob der Eigentümer an einer Nutzung durch die Stadt Frankfurt interessiert ist - Ob sich die Liegenschaft für die Stadt Frankfurt als Auszubildenden -und Studentenwohnheim oder zum Umbau in Wohnungen eignet - Ob die Stadt Frankfurt diese Immobilie ggf. erwerben könnte Begründung: Das Parkside Hotel mit 96 Zimmern steht schon seit 2021 leer und scheint zu verkommen. Andere Nutzungen, ggf. mit Umbau zu Wohnungen oder als Auszubildenden -und Studentenwohnheim wären denkbar und sind bei der angespannten Wohnraumsituation dringend erforderlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 872/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 895/6 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Höchst/Unterliederbach: Sicherung der Bäume auf der Liederbacher Straße
Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3833 entstanden aus Vorlage: OF 741/6 vom 31.03.2023 Betreff: Höchst/Unterliederbach: Sicherung der Bäume auf der Liederbacher Straße Der Magistrat wird gebeten , auf der Liederbacher Straße auch südlich der Peter-Bied-Straße die Bäume mit Bügeln zu schützen. Begründung: Südlich der Peter-Bied-Straße wird sehr nah an den Bäumen geparkt, was zur Verdichtung des Bodens beiträgt und gerade vor dem Hintergrund zunehmender Trockenheit ein Risiko für diese Bäume darstellt (1. Foto). Daher empfiehlt sich, auf der gesamten Straße die Bäume so wie im Abschnitt nördlich der Peter-Bied-Straße zu schützen (2. Foto). Fotos: Frank Wiebe Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2023, ST 1563 Aktenzeichen: 67-0
Unterliederbach: Fahrradbügel in den Einmündungen der Liederbacher Straße
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3185 entstanden aus Vorlage: OF 631/6 vom 13.11.2022 Betreff: Unterliederbach: Fahrradbügel in den Einmündungen der Liederbacher Straße Der Magistrat wird gebeten, auf der Ostseite der Liederbacher Straße auf den Gehwegen an den südlichen Einmündungen folgender Straßen - Seebachstraße - de-Ridder-Weg - Eptingweg - Homolkaweg - Wilhelm-Roser-Weg Fahrradbügel anzubringen. Begründung: Auf der Ostseite der Liederbacher Straße wird immer wieder auf dem Gehweg geparkt. Das ist nicht nur verboten, es behindert auch die Sicht beim Einfahren in die Einmündung an den genannten Straßen. Zum anderen ermöglicht die Anregung das sichere Abstellen und Festmachen von Fahrrädern, da in den engen Seitenstraßen sonst wenig Raum ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 714 Aktenzeichen: 66 2
Unterliederbach: Radfahren gegen die Einbahnstraße in die Idarwaldstraße und den Heimchenweg (Nord)
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3183 entstanden aus Vorlage: OF 629/6 vom 13.11.2022 Betreff: Unterliederbach: Radfahren gegen die Einbahnstraße in die Idarwaldstraße und den Heimchenweg (Nord) Der Magistrat wird gebeten, in der Idarwaldstraße und ab da im Heimchenweg (circa Hausnummer 1 bis 11) bis zur Wartburgstraße Radfahren gegen die Einbahnstraße zuzulassen. Begründung: Die Freigabe zum Fahren gegen die Einbahnstraße in den beiden Straßenabschnitten erleichtert Radfahrerinnen und Radfahrern das Erreichen der Häuser, wenn sie von Süden kommen, ohne Umweg über die Hunsrückstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 759 Aktenzeichen: 32 1
Höchst: Sicherung des Radverkehrs Richtung Leunabrücke
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3186 entstanden aus Vorlage: OF 634/6 vom 09.11.2022 Betreff: Höchst: Sicherung des Radverkehrs Richtung Leunabrücke Vorgang: OM 2171/22 OBR 6; ST 2029/22 Der Magistrat wird aufgefordert, den sicheren Radverkehr bei der Anfahrt der Leunabrücke von Höchst aus zu ermöglichen. Dazu sollte ein Schild vor dem Bunker statt des Streckenabschnitts geradeaus explizit den Abzweig nach rechts auf die Umgehung entlang des Industriegeländes als Radweg ausweisen. Der Abschnitt geradeaus sollte durch eine Markierung auf dem Boden als nicht fahrradtauglich gekennzeichnet werden. Von der Umgehung aus sollte dann an geeigneter Stelle (erstes Foto) die Rückführung zum Radweg entlang der Straße ausgeschildert und durch die Beschilderung "Radfahrer erlaubt" auch freigegeben werden. Der Wegweiser vor dem Bunker (zweites Foto) sollte entsprechend vorgezogen werden und auf die Umgehung verweisen. Ferner sollte an der Kreuzung Liederbacher Straße/Ecke Hoechster-Farben-Straße das kaum noch erkennbare Piktogramm (drittes Foto) auf der Fahrspur aus Richtung Liederbacher Straße in Richtung Leunabrücke erneuert werden. Begründung: Der Ortsbeirat hatte bereits mit der Anregung vom 24.05.2022, OM 2171, darauf hingewiesen, dass der Radweg jetzt direkt und ohne Vorwarnung in einen abschüssigen Tunnel mit Stufen in der Fahrbahn führt, was offensichtlich eine Gefährdung darstellt und auch dazu führt, dass eine Abkürzung über die Wiese (viertes Foto) direkt in den Autoverkehr hinein genutzt wird, was ebenfalls gefährlich ist. Der Magistrat hat mit Stellungnahme ST 2029 daraufhin mitgeteilt, eine Änderung der Situation sei erst in Zusammenhang mit dem Bau der Regionaltangente West möglich, was eine Verlängerung des heutigen Zustands auf Jahre hinaus bedeuten würde. Tatsächlich ist eine Situation, in der Radfahrende an einer unübersichtlichen Stelle durch einen nicht befahrbaren Tunnel geschickt werden, was dann zu Ausweichmanövern führt, nicht verantwortbar. Der Magistrat hat auf seine Pläne für Radwege auf der anderen Straßenseite hingewiesen, die durchaus zu begrüßen sind, aber für den Radverkehr von Höchst auf die andere Mainseite keine Lösung sind, sondern nur für den in umgekehrter Richtung. Der Magistrat hat dann auch auf die "vorhandenen Wege entlang des Industriegeländes" verwiesen. Dieser Weg ist aber nicht ausgeschildert, sondern der Weg in den Tunnel. Die Erneuerung des Piktogramms ist entscheidend, um klarzustellen, das Radfahrende auch die Straße zur Leunabrücke nutzen können. Unabhängig davon sollte die Umgehung aber ausgeschildert werden, um eine zwar umständlichere, aber sicherere Option zu bieten, weil die Straße relativ viel befahren ist und für die Geradeausfahrt ein Spurwechsel durch den Rechtsabbiegerverkehr nötig ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2171 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2029 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 715 Aktenzeichen: 66 0
Unterliederbach: Radfahrsymbole auf dem Heimchenweg markieren
Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 2993 entstanden aus Vorlage: OF 605/6 vom 15.10.2022 Betreff: Unterliederbach: Radfahrsymbole auf dem Heimchenweg markieren Der Magistrat wird gebeten, im Bereich des Heimchenwegs zwischen den Hausnummern 26 (an der Kurve in die Hermann-Waibel-Allee) und 42 (Einmündungen Stieglitzenw eg und Seebachstraße) Piktogramme mit Radfahrsymbolen zu markieren. Begründung: In diesem reinen Wohngebiet sind viele Menschen mit dem Rad unterwegs. Aufgrund der engen Straßenverhältnisse kann es bei Gegenverkehr von Autos leicht zu Gefährdungen für die Radfahrer kommen. Radfahrsymbole auf der Straße (wie z. B. unter der Eisenbahnbrücke in der Liederbacher Straße) können dazu beitragen, die Aufmerksamkeit für den Radverkehr zu erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 416 Aktenzeichen: 66 7
Unterliederbach: Zebrastreifen über Liederbacher Straße
Antrag vom 15.10.2022, OF 606/6 Betreff: Unterliederbach: Zebrastreifen über Liederbacher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, alle notwendigen Schritte einzuleiten, über die Liederbacher Straße auf Höhe der Hunsrückstraße einen Zebrastreifen einrichten zu lassen. Begründung: Viele Bewohnerinnen und Bewohner, Kindergartenkinder der Kita Wartburg und Schülerinnen und Schüler der Ludwig-Erhard-Schule & Karl-von-Ibell-Schule nehmen in der Regel keinen Umweg über den existierenden Zebrastreifen in Richtung Wagengasse, sondern queren die Straße direkt an der Liederbacher Straße /Ecke Hunsrückstraße. Ein weiterer Fußgängerüberweg macht den Weg der Kitakinder, Schülerinnen und Schüler und Bewohnerinnen und Bewohner sicherer und komfortabler. Abbildung 1: https://geoportal.frankfurt.de/karte/; Abgerufen am 15.10.2022 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 606/6 wurde zurückgezogen.
Unterliederbach: Verkehrssicherheit auf der Liederbacher Straße im Bereich zwischen der Hunsrückstraße und dem Geißspitzweg erhöhen
Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2367 entstanden aus Vorlage: OF 511/6 vom 04.06.2022 Betreff: Unterliederbach: Verkehrssicherheit auf der Liederbacher Straße im Bereich zwischen der Hunsrückstraße und dem Geißspitzweg erhöhen Der Magistrat wird gebeten, auf der Liederbacher Straße ab der Hunsrückstraße bis zum Geißspitzweg folgende Maßnahmen zu ergreifen: 1. Aufbringen von Tempo-30-Piktogrammen an der Einmündung aus dem Geißspitzweg sowie auf Höhe des Marktplatzes; 2. regelmäßige Kontrollen bezüglich Tempolimit; 3. nachhaltige Instandsetzung des Straßenbelags auf der Liederbacher Straße zwischen den Hausnummern 117 und 127. Begründung: Für Verkehrsteilnehmer, die aus dem Geißspitzweg kommen, ist es schwer ersichtlich, dass sie sich weiterhin in einer Tempo-30-Zone befinden (siehe Foto). Hier können Piktogramme an den genannten Stellen unterstützen. Der damals innovative Straßenbelag zwischen den Hausnummern 117 und 127 hat sich nicht bewährt, auch immer wieder stattfindende Ausbesserungen bewirken wenig: Es gibt deutliche Fahrrinnen und die Steine sind locker, was zu Verkehrsgefährdungen und zu Lärmbelästigung führt. Eine nachhaltige Instandsetzung ist dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2499 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1
Unterliederbach: Marktplatz Unterliederbach aufwerten
Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2369 entstanden aus Vorlage: OF 525/6 vom 27.06.2022 Betreff: Unterliederbach: Marktplatz Unterliederbach aufwerten Vorgang: OM 2368/22 OBR 6 Der Magistrat wird gebeten, den Marktplatz durch folgende erste Maßnahmen aufzuwerten: 1. Bepflanzen der leeren Baumscheibe an der Liederbacher Straße zwischen den Bänken; 2. Pflanzen eines weiteren Baumes am südöstlichen Rand des Marktplatzes (Heugasse); 3. Aufstellen von Bänken oder einer Sitzgruppe an der südlichen Seite des Marktplatzes so, dass sie bei Veranstaltungen nicht stören oder demontiert werden können; 4. weitere Maßnahmen sind mit dem Vereinsring abzustimmen und dürfen z. B. Fahrbetriebe (Autoscooter) und Stände, die bei der Kerb und anderen Veranstaltungen aufgestellt werden, nicht behindern. Begründung: Der Marktplatz in Unterliederbach dient als Ortsmittelpunkt umgeben von Fachwerkhäusern den Unterliederbacherinnen und Unterliederbachern als Festplatz und Treffpunkt, ist aber recht trist. Er kann durch mehr Bäume, die gegen die Überhitzung helfen, und mehr Sitzgelegenheiten aufgewertet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2368 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2194 Aktenzeichen: 67 0
Frankfurter Westen: Nachhaltiges Regenwassermanagement
Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1814 entstanden aus Vorlage: OF 410/6 vom 19.02.2022 Betreff: Frankfurter Westen: Nachhaltiges Regenwassermanagement In Zeiten von Wasserknappheit und längeren Hitzeperioden ist ein nachhaltiges Regenwassermanagement im Frankfurter Westen dringend notwendig. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um Verdunstungsbecken für Regenwasser anlegen zu lassen. Folgende Standorte werden vorgeschlagen, da sie sich in Siedlungsnähe befinden und nicht unmittelbar an ein Gewässer angrenzen: - Emil-Siering-Park; - Grünanlage Otto-Ernst-Weg; - Rudolf-Schäfer-Anlage; - Grünanlage Luthmerstraße; - Grünanlage Marderweg; - Grünanlage Deidesheimer Straße; - Grünanlage Frankenthaler Weg/Neu-Zeilsheim; - Grünanlage Bechtenwaldstraße. Begründung: Durch Verdunstungsbecken für Regenwasser wird Wasser im natürlichen Kreislauf belassen, der Boden wird mit Wasser versorgt, es entsteht eine kühlende Wirkung durch die Verdunstungskälte, die Luftfeuchtigkeit wird erhöht, Staub wird gebunden, es kommt zu einer Grundwasserneubildung, innerstädtische Feuchtbiotope werden geschaffen, es entstehen finanzielle Vorteile durch die Entlastung des Kanals und der Kläranlage, die Hochwasserabflussmengen und Hochwasserschäden werden verringert, erforderliche Schutzbauten vor Hochwasser sind weniger notwendig, natürliche und gleichmäßigere Pegelstände der Bäche im Frankfurter Westen könnten gewährleistet werden und eine Vermeidung der Nutzung von Trinkwasser für die Bewässerungen von Parks und Bäumen würde die Trinkwasserversorgungsthematik entschärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1528 Aktenzeichen: 67 0
Unterliederbach: Wann ist endlich mit der Errichtung der zugesagten Ampelanlage HermannWaibel-Allee/Liederbacher Straße zu rechnen?
Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1544 entstanden aus Vorlage: OF 327/6 vom 18.01.2022 Betreff: Unterliederbach: Wann ist endlich mit der Errichtung der zugesagten Ampelanlage Hermann-Waibel-Allee/Liederbacher Straße zu rechnen? Vorgang: OM 4648/15 OBR 6; ST 1059/16 Der Magistrat wird gebeten, die mit Anregung OM 4648 geforderte und vom Magistrat mit Stellungnahme ST 1059 zugesagte Errichtung der Ampelanlage entsprechend (nach über fünf Jahren Wartezeit) zu realisieren. Begründung: Bereits mit oben bezeichneter Anregung und der kausal zusammenhängenden Stellungnahme ST 1059 wurde seitens des Magistrats ausgeführt, dass die Errichtung einer entsprechenden Ampelanlage vorgesehen ist. Binnen der letzten fünf Jahre wurde die Errichtung nicht realisiert. Es wäre daher wünschenswert, eine zeitnahe Installation der Ampelanlage zu verwirklichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4648 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1059 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1324 Antrag vom 23.12.2023, OF 906/6 Auskunftsersuchen vom 16.01.2024, V 824 Aktenzeichen: 32 1
Fußgängergefährdung im Unterliederbacher Otto-Ernst-Weg
Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1320 entstanden aus Vorlage: OF 282/6 vom 11.12.2021 Betreff: Fußgängergefährdung im Unterliederbacher Otto-Ernst-Weg Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, verbotenes Durchfahren der Anliegerstraße Otto-Ernst-Weg 52 bis 70 mit hoher Geschwindigkeit durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Begründung: Die Einfahrt in diesen einspurigen Verbindungsweg von und zur Hermann-Waibel-Allee ist von beiden Seiten mit dem Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und einem Zusatzschild ausschließlich für Anlieger der Hausnummern 52 bis 70 erlaubt. Dennoch wird dieser schmale Weg täglich von Nichtanliegern mit unangepasster Geschwindigkeit durchfahren und Personen, die ihr Haus oder das gegenüberliegende Gartengrundstück verlassen, erheblich gefährdet. Auch von Anwohnern vorgeschlagene Bodenschwellen, verteilt auf drei Abschnitte des Weges, könnten hier zumindest für reduzierte Geschwindigkeiten sorgen. Nötigenfalls ist auch eine Ortsbesichtigung mit entsprechender Ämterbeteiligung erwünscht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 954 Antrag vom 25.03.2024, OF 984/6 Anregung an den Magistrat vom 16.04.2024, OM 5349 Aktenzeichen: 66 2
Unterliederbach: Parken in der Einmündung Liederbacher Straße/Ecke Seebachstraße verhindern
Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1087 entstanden aus Vorlage: OF 231/6 vom 02.11.2021 Betreff: Unterliederbach: Parken in der Einmündung Liederbacher Straße/Ecke Seebachstraße verhindern Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, mit denen das Parken in der Einmündung von der Liederbacher Straße in die Seebachstraße (aus Richtung Höchst kommend östlich) verhindert wird. Begründung: In der Einmündung von der Liederbacher Straße in die Seebachstraße ist zwar sogar ein Parkwinkel markiert (siehe Foto 1), der Platz davor zur Einmündung hin wird dennoch ständig zum Parken genutzt (siehe Foto 2). Die Seebachstraße ist eine Einbahnstraße, kann aber von Radfahrerinnen und Radfahrern auch in der Gegenrichtung benutzt werden. Von der Liederbacher Straße hineinfahrende Verkehrsteilnehmer (Autofahrer ebenso wie Fahrradfahrer) haben aber, wenn dort widerrechtlich ein Pkw steht, keinen Einblick mehr in die Straße. Um die Situation zu verbessern bzw. zu entschärfen, sollten hier Maßnahmen ergriffen werden, um das widerrechtliche Parken zu verhindern, z. B. das Aufbringen einer zusätzlichen Markierung (schraffierte Fläche) und/oder das Aufstellen eines Pollers oder Fahrradbügels. Foto 1: Foto 2: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 620 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 2
Unterliederbach: Peter-Bied-Straße - Parken auf Grünflächen unterbinden
Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 152 entstanden aus Vorlage: OF 57/6 vom 16.05.2021 Betreff: Unterliederbach: Peter-Bied-Straße - Parken auf Grünflächen unterbinden Der Magistrat wird gebeten, in der Peter-Bied-Straße (ungerade Hausnummern ab Hausnummer 21 aufwärts) mit geeigneten Maßnahmen wie Beschilderung, evtl. kombiniert mit Pollern bzw. Findlingen zu Beginn des Gehweges das Parken auf den Grünstreifen zwischen den Bäumen und das Befahren des Gehweges zu verhindern. Auch eine Bepflanzung sollte als eine Möglichkeit in Betracht gezogen werden. Begründung: Besonders an Werktagen werden die Grünflächen zwischen den Bäumen in der Peter-Bied-Straße als Parkplatz missbraucht, was zur Verdichtung des Bodens und einer nicht zulässigen Befahrung des Gehweges führt (siehe Foto). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1564 Aktenzeichen: 66 3
Unterliederbach: Betreuung an der Karl-von-Ibell-Schule
Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 23 entstanden aus Vorlage: OF 3/6 vom 16.04.2021 Betreff: Unterliederbach: Betreuung an der Karl-von-Ibell-Schule Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie weit die folgenden Maßnahmen für die erforderliche Betreuung an der Karl-von-Ibell-Schule sind: 1. Eintritt der Karl-von-Ibell-Schule in den Pakt für den Nachmittag; 2. Prüfung und Zeitplan für eine Ertüchtigung einer ehemaligen Betreuungseinrichtung in der Johannesallee 41; 3. zeitweise Platzierung einer Containeranlage zur Betreuung auf einer Wiese an der Liederbacher Straße zur Überbrückung bis eine dauerhafte Lösung eingerichtet wird; 4. Untersuchung des ABI auf eine weitere Erweiterung der Raumkapazität an der Karl-von-Ibell-Schule; 5. neu:(vorübergehende) Erweiterung des KiZ Gotenstraße in den Räumen der ehemaligen Karl-Oppermann-Schule bis zum dortigen Umbau bzw. zur Schaffung anderer dauerhafter Einrichtungen. Begründung: Die Schulgemeinde der Karl-von-Ibell-Schule wächst und die erforderliche Betreuung der Grundschulkinder ist immer noch nicht abgedeckt. Die langfristigen Planungen zum Schulausbau stehen für das kommende Schuljahr noch nicht zur Verfügung. Die Eltern sind sehr besorgt, wegen fehlender fester Zusagen keine ausreichende Betreuung ihrer Kinder für das nächste Schuljahr zu haben und ihren Arbeitsplatz deswegen aufgeben zu müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1821 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 6 am 08.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 6 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 6 am 26.04.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 6 am 24.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 6 am 04.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 6 am 07.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40
Unterliederbach: Sportplatz Hans-Böckler-Straße
Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7280 entstanden aus Vorlage: OF 1480/6 vom 06.02.2021 Betreff: Unterliederbach: Sportplatz Hans-Böckler-Straße Der Magistrat wird gebeten, für das Funktionsgebäude auf dem Sportplatz Hans-Böckler-Straße eine Planung zu erstellen, die eine Modernisierung und eine Erweiterung enthält. Sofern sich dies bei der Planung als unwirtschaftlich erweist, wird der Magistrat gebeten, ein neues, zeitgemäßes Funktionsgebäude zu planen. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, eine Planung zu erstellen, die die bestehende Laufbahn in eine Tartanbahn umwandelt, sowie Einrichtungen für Leichtathletikdisziplinen (Hoch- und Weitsprung sowie Kugelstoßen) mitzuplanen. Bei den Planungen sind der VfB Unterliederbach und die TG Unterliederbach zu beteiligen. Begründung: Das jetzige Funktionsgebäude ist bereits über 30 Jahre alt und war damals für eine viel geringere Nutzung vorgesehen. Sowohl die Anforderungen an technischer Ausstattung als auch die verfügbaren Räume sind nicht mehr ausreichend und gefährden den laufenden Betrieb. Bereits heute wird das Sportgelände von umliegenden Schulen mitgenutzt, und dies wird mit der Realisierung des Bildungscampus an der Hermann-Waibel-Allee noch zunehmen. Die Beschaffenheit der veralteten Aschenbahn führt zu Verunreinigungen des lang erkämpften Kunstrasenplatzes, verringert damit die Lebensdauer und erhöht die Folgekosten, auch ist der harte Boden für den Trainingsbetrieb ungeeignet, daher ist eine Planung für eine Erweiterung oder, falls notwendig, einen Neubau des Funktionsgebäudes notwendig. Auch die Planung für die Anlage einer Tartanbahn sowie die Schaffung von Leichtathletikeinrichtungen wäre zukunftsweisend für den Spielbetrieb, den Vereins- und den Schulsport. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2021, ST 1229 Antrag vom 02.04.2022, OF 428/6 Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 1976 Aktenzeichen: 52 2
Höchst: Linksabbiegen mit dem Rad zum Höchster Bahnhof
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6474 entstanden aus Vorlage: OF 1352/6 vom 06.08.2020 Betreff: Höchst: Linksabbiegen mit dem Rad zum Höchster Bahnhof Der Magistrat wird gebeten, das Linksabbiegen von der Liederbacher Straße in die Adolf-Haeuser-Straße zum Höchster Bahnhof für Radfahrerinnen und Radfahrer deutlich zu markieren und a) entweder über die Linksabbiegerbusspur oder b) über die Auffahrt auf den Bürgersteig und die Ampelanlage auf dänische Weise mit dem von rechts kommenden Verkehr zu führen. Begründung: Wenn Radfahrerinnen und Radfahrer von Unterliederbach die Liederbacher Straße entlangfahren und an der Kreuzung Farbenstraße/Adolf-Haeuser-Straße zum Höchster Bahnhof abbiegen wollen, ist keine Wegeführung erkenntlich, nur Eingeweihte wissen, dass ein Radweg auf dem rechten Bürgersteig ohne Markierung der Auffahrt kurz vor der Kreuzung beginnt und über die ampelgeregelte Kreuzung nach links die Einfahrt in die Adolf-Haeuser-Straße ermöglicht. Bis man das beim Fahren erkennt, ist man schon vorbeigefahren. Eine optimale Radabbiegemöglichkeit wäre allerdings eine Führung über die Linksabbiegebusspur. Bis zur Umgestaltung der Kreuzung im Zusammenhang mit der Regionaltangente West lohnt es sich, die Markierung anzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 257 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Unterliederbach: Rechtsabbiegen von der Königsteiner Straße auf die Peter-Bied-Straße
Antrag vom 02.02.2020, OF 1218/6 Betreff: Unterliederbach: Rechtsabbiegen von der Königsteiner Straße auf die Peter-Bied-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge das zuständige Fachamt beauftragen, die Konfliktsituation zwischen Radfahrern/Fußgängern und Autofahren beim Rechtsabbiegen von der Königsteiner-Straße auf die Peter-Bied-Straße durch Optimierung der Ampelschaltung entschärfen. Begründung: Autofahrer und Radfahrer/Fußgänger haben an dieser Stelle zeitgleich eine Grünphase, Dadurch kommt es immer wieder zu gefährlichen Konfliktsituationen. Diese sollten durch eine Verbesserung der Ampelschaltung entschärft werden. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 18.02.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1577 2020 Die Vorlage OF 1218/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten darzulegen, wie die Konfliktsituation zwischen Radfahrern/Fußgängern und Autofahrern beim Rechtsabbiegen von der Königsteiner Straße auf die Peter-Bied-Straße durch Optimierung der Ampelschaltung oder anderer geeigneter Maßnahmen entschärft werden kann.". Abstimmung: Einstimmige Annahme
Unterliederbach: Erhalt der Frischluftzufuhr - Grünzug Unterliederbach
Anregung vom 26.11.2019, OA 505 entstanden aus Vorlage: OF 1130/6 vom 06.10.2019 Betreff: Unterliederbach: Erhalt der Frischluftzufuhr - Grünzug Unterliederbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, bei Planungen für eventuelle Bebauungen im Bereich des Grünzugs Unterliederbach (Nähe Hermann-Waibel-Allee) sicherzustellen, dass in der gesamten Breite des projektierten Korridors der verbleibende Grünzug mindestens eine Breite von 50 Metern hat, wie dies im ursprünglichen landschaftsplanerisch-ökologischen Gutachten von circa 2005 als notwendig für die Erhaltung der Frischluftzufuhr formuliert war. Begründung: Eine Bebauung des Gebiets war unter dem Titel "Bebauungsplan Nr. 825 - Grünzug Unterliederbach" bereits vor 15 Jahren im Geschäftsgang, wurde jedoch später fallen gelassen. Damals ließ der Magistrat ein landschaftsplanerisch-ökologisches Gutachten zu einer möglichen Bebauung erstellen, in dem entschieden davor gewarnt wird, die Frischluftzufuhr der angrenzenden Wohngebiete durch eine zu enge Bebauung einzuschränken. Die Breite des verbleibenden Korridors sollte an der schmalsten Stelle nicht geringer als 50 Meter sein. Das war vor circa 15 Jahren. Im Jahr 2019 hatten wir in Frankfurt den zweiten Hitzesommer hintereinander. Die Hitze im Sommer wird unerträglich, die Stadt kühlt in den Nächten nicht mehr aus. Frischluftzufuhr wird so wichtig wie nie zuvor. Im Zeichen dieser Entwicklung sollten die alten Forderungen aus dem landschaftsplanerisch-ökologischischen Gutachten erst recht ernst genommen und umgesetzt werden. Die Entwicklung von Flächen für Schulneubauten ist wichtig. In einer Stadt von der Größe Frankfurts muss es aber möglich sein, Flächen zu finden, die nicht in Frischluftschneisen liegen, in Zeiten der Klimakrise erst recht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 03.04.2020, B 167 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 04.12.2019 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 16.01.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 505 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2020, TO I, TOP 50 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 505 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 5091, 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 20.01.2020 Aktenzeichen: 61 0
Bebauungsplan Nr. 930 - Bildungscampus Unterliederbach - Vortrag des Magistrats vom 18.10.2019, M 169
Anregung vom 26.11.2019, OA 504 entstanden aus Vorlage: OF 1179/6 vom 20.11.2019 Betreff: Bebauungsplan Nr. 930 - Bildungscampus Unterliederbach - Vortrag des Magistrats vom 18.10.2019, M 169 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 169 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass 1. für die Bebauungspläne Nr. 926 und 930 ein gemeinsames ökologisches Gutachten hinsichtlich der Frischluftzufuhr erstellt wird; 2. für beide Pläne eine gemeinsame Verkehrsbetrachtung erstellt wird; 3. für beide Pläne ein tragfähiges Konzept zur Erschließung der Gebiete mit dem ÖPNV, sowohl mit der Schiene als auch mit dem Bus, erstellt wird. Dabei sind sowohl ein Ausbau der Bahnstrecke zwischen Frankfurt-Höchst und Königstein als auch ein Anschluss mit Stadt- oder Straßenbahn zu prüfen; 4. bei der Wohnbebauung die Höhe möglichst auf drei Geschosse parallel zum Wachtelweg und möglichst auf vier Geschosse parallel zur Hermann-Waibel-Allee begrenzt wird ; 5. die im Bebauungsplan Nr. 926 vorgesehene Planung bezüglich Kitas und Schulen weiterverfolgt wird. Begründung: Die frühzeitige Bürgerbeteiligung zu den Bebauungsplänen Nr. 926 und 930 hat gezeigt, welche Themen den Bürgern wichtig sind. Dies sind die Frischluftzufuhr, der Verkehr, die Parkplätze, die Anbindung an den ÖPNV, die Errichtung von Kitas und Schulen und der Ausbau der notwendigen Infrastruktur. Die beiden Pläne können nicht für sich alleine betrachtet werden, sondern müssen gemeinsam hinsichtlich von Klima, Verkehr und Infrastruktur untersucht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.10.2019, M 169 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 29.05.2020, B 257 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Umwelt und Sport Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 27.11.2019 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 28.11.2019, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 169 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA 504 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 35. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 02.12.2019, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage M 169 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 504 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.12.2019, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 169 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 504 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2019, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 169 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 504 wird zur nochmaligen Beratung an den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau zurückverwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 504) und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 169 und OA 504 = Annahme) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2019, TO II, TOP 33 Beschluss: 1. Der Vorlage M 169 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 504 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 504) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2020, TO I, TOP 49 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 504 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 37. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.02.2020, TO I, TOP 41 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Den Ziffern 1. bis 3. und 5. der Vorlage OA 504 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Ziffer 4. der Vorlage OA 504 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1., Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER gegen FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 2., 3. und 5.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER gegen FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2020, TO II, TOP 41 Beschluss: 1. Den Ziffern 1. bis 3. und 5. der Vorlage OA 504 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Ziffer 4. der Vorlage OA 504 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 2., 3. und 5.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4994, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019 § 5407, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2020 Aktenzeichen: 61 00
Liederbacher Straße/Wagengasse
Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5251 entstanden aus Vorlage: OF 1127/6 vom 30.09.2019 Betreff: Liederbacher Straße/Wagengasse Der Magistrat wird gebeten, die Ecke Liederbacher Straße/Wagengasse gegen illegales Parken durch geeignete Maßnahmen (z. B. durch Findlinge oder Poller) abzusichern. Begründung: Wie auf den beigefügten Bildern zu sehen, wird die Ecke immer wieder zugeparkt, sodass die Verkehrsteilnehmer Probleme haben, die Liederbacher Straße einzusehen. Ebenso haben landwirtschaftliche Fahrzeuge Probleme, aus der Wagengasse in die Liederbacher Straße bzw. von der Liederbacher Straße in die Wagengasse einzubiegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 208 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 5
Auswirkungen eines Gewerbegebiets und eines Berufsschulcampus auf die Verkehrssituation in Unterliederbach
Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5048 entstanden aus Vorlage: OF 1104/6 vom 21.08.2019 Betreff: Auswirkungen eines Gewerbegebiets und eines Berufsschulcampus auf die Verkehrssituation in Unterliederbach Vorgang: M 18/19 Der Presse konnte entnommen werden, dass das Planungsdezernat einen Gewerbeflächenentwicklungsplan angekündigt hat. Im Fokus steht dabei auch das Gebiet zwischen der A 66 und der Schmalkaldener Straße nördlich der Autobahn in Unterliederbach. Ebenso wird berichtet, dass der vom Magistrat beschlossene Schulentwicklungsplan für berufliche Schulen vorsieht, dass die Paul-Ehrlich-Schule (Höchst) und die Ludwig-Erhard-Schule (Unterliederbach) auf einem gemeinsamen Berufsbildungscampus an der Hermann-Waibel-Allee kooperieren sollen. Unterliederbach ist ein stark wachsender Stadtteil. Aktuell wird der Bebauungsplan Nr. 926 - Nordwestlich Silobad aufgestellt. Im Vortrag des Magistrats vom 08.02.2019, M 18, heißt es, dass die Zielgröße von 1.000 Wohnungen auf der Annahme basiert, "dass das daraus resultierende zusätzliche Verkehrsaufkommen über das bestehende Verkehrsnetz ohne größere Eingriffe abgewickelt werden kann". Schon daran gibt es Zweifel bei den Betroffenen. Ein zusätzliches Gewerbegebiet sowie ein Schulcampus in diesem Bereich könnten die Verkehrssituation verschärfen und die Zahl der Wohnungen im o. g. Bebauungsgebiet infrage stellen, zumal die Frage der Erschließung von dem in Aussicht gestellten Grundstück für den Schulcampus aus Sicht des Ortsbeirats noch nicht geklärt ist. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. im Falle, dass die Errichtung eines Gewerbegebiets zwischen der A 66 und der Schmalkaldener Straße konkret wird, dem Ortsbeirat die Planungen hinsichtlich der verkehrlichen Infrastruktur, insbesondere der Anbindung an die überörtlichen Verkehrswege, rechtzeitig vorzustellen; 2. darzulegen, wie der geplante Berufsschulcampus verkehrlich angebunden wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.02.2019, M 18 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2265 Aktenzeichen: 61 1
Parkbänke am Liederbach
Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4808 entstanden aus Vorlage: OF 1048/6 vom 18.06.2019 Betreff: Parkbänke am Liederbach Der Magistrat wird gebeten, 1. dem Ortsbeirat darzulegen, auf welche Veranlassung hin die sieben Bänke auf der östlichen Seite des Liederbachs zwischen der Peter-Bied-Straße und der Johannesallee entfernt wurden; 2. die sieben Bänke vollständig wieder zu installieren. Begründung: Die Bänke werden von der Bevölkerung gewünscht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2019, ST 1918 Aktenzeichen: 67 0
Unterliederbach: Hortplätze 2019
Antrag vom 11.03.2019, OF 967/6 Betreff: Unterliederbach: Hortplätze 2019 Von betroffenen Eltern wird berichtet, dass eine dramatische Unterversorgung an Hortplätzen in Unterliederbach besteht. Anmeldungen über das Kindernet blieben über ein Jahr lang ohne jede Antwort, bei konkreten Nachfragen bei den örtlichen Einrichtungen stelle sich dann heraus, dass diese den Bedarf bei weitem nicht decken könnten. So wären an der Karl-von-Ibell-Schule für 90 Kinder nur drei Plätze in der erweiterten schulischen Betreuung frei. Die Kita Wartburg würde nur Kinder in den Hort aufnehmen, die dort bereits im Kindergarten waren und hätte selbst für diese nicht genug Plätze. Auch im Kinderzentrum Stieglitzenweg seien für Kinder aus der Parkstadt I praktisch keine Plätze vorhanden. Der Ortsbeirat 6 fragt hierzu den Magistrat: 1. Wie beurteilt der Magistrat die Situation? 2. Wie viele freie Plätze sind für das Jahr 2019 vorhanden, wie viele Anmeldungen liegen vor? 3. Entspricht es den Tatsachen, dass die Eltern ein Jahr nach der Anmeldung im Kindernet immer noch keine Resonanz auf die Anmeldung erhalten und wenn ja, wie beurteilt der Magistrat diese Handhabung? 4. Was wird der Magistrat unternehmen, um den betroffenen Eltern zu helfen? Begründung: Für viele Eltern entstehen kaum lösbare Probleme, wenn ihre Kinder nachmittags keine Betreuung erfahren. Wir leben nicht mehr in den 1950iger Jahren, als es als selbstverständlich erachtet wurden, dass die Mütter die Betreuung übernehmen. Heutzutage sind viele Familien auf zwei Gehälter angewiesen, und in einem modernen Staat gilt es als selbstverständlich, dass beide Elternteile ein Anrecht darauf haben, ihre beruflichen Laufbahnen weitgehend lückenlos verfolgen zu können. Die Probleme in Unterliederbach sind nicht aus dem Nichts entstanden. Die Kinder wurden schon vor Jahren geboren und der Bedarf an Hortplätzen war absehbar. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 26.03.2019, TO I, TOP 32 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1218 2019 Die Vorlage OF 967/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ideen
Zebrastreifen
Ein Zebrastreifen über die Peter-Bied-Straße/ Ecke Koppernikusstraße, da dort viele Passanten vom/zum Bahnhof überqueren und die mehr befahrene Straße eine Gefahr für Kinder/ältere Leute darstellt.
Tempo 30 auf der Liederbacher Strasse
Auf der Liederbacher Straße soll Tempo 30 eingeführt werden, um die Anwohner vor Autolärm zu schützen .